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Refinanzierung bei Banken und Privathaushalten

27. Feber 2022 by Wolfgang Walter

Achtung:

In diesem Artikel geht es um Refinanzierung sowohl für Banken als auch Privatpersonen. Eine Erläuterung finden Sie hier. Wenn Sie sich direkt über die Refinanzierung von Konsum- oder Baukrediten für Privatpersonen informieren möchten, klicken Sie hier.

Wie läuft eine Refinanzierung ab?

Für eine ausreichende Liquidität ihrer Kreditgeschäfte müssen sich Banken refinanzieren. Am häufigsten genutzt wird die Refinanzierung über Spareinlagen ihrer Kunden, die Darlehensaufnahme über Geschäftsbanken und die Kreditaufnahme bei der EZB. Welchen Weg eine Bank wählt, schlägt sich auch in den Konditionen der privat aufgenommenen Kredite von Konsumenten nieder.

Inhaltsverzeichnis

Definition
Quellen der Refinanzierung
Konditionen & Kosten
Refinanzierung von Konsum- & Baukrediten
Refinanzierung der EZB
Fazit
Video & FAQ

Refinanzierung – was bedeutet das?

Von Refinanzierung spricht man gemeinhin, wenn sich Banken Kapital beschaffen, um ihre Kreditgeschäfte finanzieren zu können (Geldschöpfung).  Die Vorsilbe „Re-“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „wieder, zurück“. Im Bankwesen ist damit gemeint, dass das Kreditinstitut ein Darlehen nicht aus eigenen Mitteln finanziert, sondern das erforderliche Geld aus einer anderen Quelle wiederbeschafft.

Dennoch ist der Sprachgebrauch für den Begriff Refinanzierung nicht einheitlich. Neben der Aufnahme von Geldern zur Kreditvergabe bei Banken wird der Begriff gelegentlich auch im Zusammenhang mit einer Umschuldung verwendet. In diesem Fall steht Refinanzierung als Synonym für Kreditablösung. Beispielsweise kann mit Refinanzierung auch die Ablöse einer bestehenden Immobilienfinanzierung oder auslaufenden Fixzinsvereinbarung gemeint sein.

Welche Quellen nutzen Banken zur Refinanzierung?

In aller Regel haben Kreditinstitute nur ein sehr niedriges bilanzielles Eigenkapital – daher benötigen sie Zugang zu Geldquellen. Zur Refinanzierung nutzen Banken oder Bausparkassen in Österreich parallel mehrere Quellen, um nicht von einer einzigen Finanzierungsquelle abhängig zu sein. Denn jede Finanzierungsquelle hat seine eigenen Kosten und Risiken.

Zu den zahlreichen Möglichkeiten der Refinanzierung zählen – neben den Eigenmitteln – beispielsweise die Sicht-, Termin- und Spareinlagen der Kunden, Schuldverschreibungen und Pfandbriefe, die Aufnahme eines Darlehens bei einer anderen Bank (Interbankengeldmarkt) oder die Refinanzierung über die Europäische Zentralbank (EZB).

Dabei hängen die Refinanzierungskosten der Banken von den aktuellen Marktzinsen, der eigenen Bonität und dem Vertrauen der Banken zueinander ab. Einer der wichtigsten Einflussfaktoren in Sachen Refinanzierung ist und bleibt aber die Geldpolitik der Notenbanken.

Die vier wichtigsten Refinanzierungsquellen von Banken – Vorteile und Nachteile:

Refinanzierung über Sicht-, Termin- u. Spareinlagen

Kunden legen ihr Geld bei Banken vielfältig an, beispielsweise in Tagesgeld und Festgeld, Sparbriefen oder auf Sparbüchern. Auch das Guthaben auf einem Girokonto zählt als Spareinlage. Die Refinanzierung eines Kreditvertrags über langfristig angelegte Gelder (Festgelder, Sparbriefe) bringt Banken Planungssicherheit. Refinanzieren sie sich hingegen über Geld, dass praktisch täglich von ihren Kunden abgehoben werden kann (Täglich Fällige Konten, Girokonten oder Sparbücher), handeln sie mit einem gewissen Risiko. Banken nutzen deshalb nur einen Teil der verfügbaren Spareinlagen – zumal sie gesetzlich verpflichtet sind, eine gewisse Mindestreserve der Kundengelder zur Liquiditätssicherung vorzuhalten. Insgesamt ist die Refinanzierung durch Kundenanlagen sehr attraktiv, da aktuell faktisch keine Zinsen gezahlt werden.

Darlehensaufnahme bei Geschäftsbanken

Geschäftsbanken geben an andere Banken Anleihen aus, Hypothekenbanken vergeben Pfandbriefe. Diese gängige Geschäftspraxis hat in der Vergangenheit zur Verschärfung der Finanzkrise ab 2008 beigetragen, sodass der Refinanzierungszinssatz bei dieser Form der Kapitalbeschaffung mittlerweile recht hoch liegt. Daher verzichten Banken teilweise auf diesen Weg der Darlehens-Refinanzierung. Sind die Refinanzierungskosten höher als die Zinseinnahmen aus dem vereinbarten Kredit an den Bankkunden, ist das ein Verlustgeschäft.

Kreditverkauf an Investoren

Beim Kreditverkauf veräußern Banken Forderungen an einen Dritten, daher wird diese Form der Kredit-Refinanzierung auch Forderungsverkauf genannt. Um solche Kredite verkaufen zu dürfen, müssen Kreditnehmer im Rahmen des Kreditvertrags über die Möglichkeit von ihrer Bank aufgeklärt werden. Daher nutzen Banken diese Form der Refinanzierung eher seltener – beispielsweise, wenn sie sehr kurzfristig neues Kapital benötigen.

Kreditaufnahme bei der Europäischen Zentralbank (EZB)

Notenbanken wie die EZB können ebenfalls kurzfristig Geld verleihen, wobei der Zinssatz dem Leitzins entspricht. Liegt der Leitzins bei null Prozent – wie aktuell –, können Banken die Refinanzierung bei der Europäischen Zentralbank ebenfalls zu null Prozent aufnehmen. Allerdings kommen dennoch Kosten auf sie zu – beispielsweise Gebühren oder Provisionen für die Emission. Da die EZB praktisch unbegrenzt Kapital zur Refinanzierung zur Verfügung stellt, ist dies eine der beliebtesten Quellen bei Banken.

Konditionen und Kosten einer Refinanzierung

Damit Banken sich am Markt Geld leihen können, müssen sie in der Regel eine hohe Bonität nachweisen. Zudem fordert das europäische Kreditwesengesetz als Folge der Finanzkrise ab 2008, dass Banken eine stabile Eigenkapitalquote mitbringen müssen. Weiters sind die entstehenden Kosten einer Refinanzierung abhängig vom gewählten Refinanzierungsweg. In erster Linie handelt es sich um Zinskosten – es können aber auch Emissionskosten und weitere Gebühren anfallen:

  • Zinskosten: Hinter den Zinsen verbirgt sich eine Reihe von Einzelpositionen. So werden hier beispielsweise Kosten für Schuldverschreibungen und Ausschüttungen zusammengefasst. Nicht zuletzt zählen zu den Zinskosten auch die Zinsen für die Eigenmittel.
  • Emissionskosten: Diese spielen bei der Refinanzierung über Anleihen eine Rolle. Sie schlagen massiv zu Buche und verteuern ein Kredit maßgeblich. So ist die Refinanzierung über Anleihen einer der teuersten, Wege überhaupt.
  • Gebühren und Provisionen: Schließlich kommen – gerade bei Forderungsverkäufen oder Interbankengeschäften – vielfach Gebühren und Provisionen für das Kreditgeschäft hinzu. Diese fallen höchst unterschiedlich aus.

Auswirkung der Refinanzierung auf Privatkunden

Aus den verschiedenen Möglichkeiten zur Refinanzierung der Banken ergeben sich einige Konsequenzen für uns Kreditnehmer. Diese schlagen sich in erster Linie im Zinssatz nieder.

Grundsätzlich gilt dabei für eine Bank dasselbe wie für Privatkonsumenten: Wenn sie sich aus einer Notlage heraus Geld leihen muss, beispielsweise weil sie nicht über Eigenkapital refinanzieren kann, bezahlt sie höhere Zinsen. Die Folge: Kreditnehmer dieser Bank müssen ebenfalls einen höheren Zinssatz für ihren aufgenommenen Kredit bezahlen.

Die gesamten Refinanzierungskosten für Banken hängen von drei wesentlichen Faktoren ab:

  • den aktuellen Marktzinsen
  • der Bonität der Bank
  • dem Vertrauen der Banken untereinander

Während der letzten Finanzkrise 2008 waren beispielsweise die Refinanzierungskosten sehr hoch, da nach der Lehman-Pleite im September 2008 die Banken das Vertrauen zueinander verloren hatten.

Tipp: Je höher die Refinanzierungskosten für Banken werden, desto höher sind auch die Zinsen, welche Sie für neue Kredite bezahlen. Denn Banken geben höhere Refinanzierungskosten bei Bedarf vor allem an Neukunden weiter. Wichtiger Einflussfaktor ist dabei der EZB-Leitzins.

Refinanzierung von Konsumentenkrediten und Immobilienkrediten

Geliehenes Kapital aus Refinanzierungen verwenden Banken für unterschiedlichste Kredite – vorderst zur Finanzierung von Immobilien, Kfz sowie sonstige Konsumgüter.

Refinanzierung von Konsumentenkrediten

Ratenkredite, Autofinanzierungen und Umschuldungen sind die häufigsten Gründe einer Refinanzierung bei Banken. Da diese höchst unterschiedliche Summen, Laufzeiten und Tilgungsmöglichkeiten aufweisen, müssen sich Banken stets nach passenden flexiblen Refinanzierungsquellen umsehen.

Konsumentenkredite werden in aller Regel zu Fixzinsen vergeben. Banken müssen solche Darlehen selbstverständlich zu höheren Zinssätzen an den Kunden bringen als den Refinanzierungssatz, den sie beispielsweise bei der Zentralbank oder am Interbankenmarkt bezahlen. Wäre dies nicht der Fall, würde die Bank beim Geldgeschäft über die gesamte Laufzeit einen Verlust erwirtschaften. Gleiches gilt für die zeitliche Flexibilität der Refinanzierungsquelle – wenn der Kunde seinen Ratenkredit, Autokredit, Minikredit oder Abrufkredit vorzeitig kostenfrei tilgt oder gar nicht in Anspruch nimmt, schmälert dies ebenso den Gewinn der Bank. Daher müssen Bankkunden für unterschiedliche Kreditarten mit unterschiedlichen Zinssätzen rechnen.

Refinanzierung von Immobilienkrediten

Immobilienkredite hingegen haben lange Kreditlaufzeiten von 15 bis 35 Jahre und können sowohl mit Fixzinsen oder variablen Zinsen ausgestaltet sein. Hier gilt es für die Bank eine verlässliche kostengünstige Geldquelle zu erkunden. Im Fall variabler Verzinsung, beispielsweise auf Basis des 3-Monats-Euribors, können sich Banken am Interbanken-Geldmarkt zu diesem Zins refinanzieren. Aktuell ist dies in der Praxis aufgrund der Negativzinsen allerdings nicht attraktiv. Die Verwendung in Sachen Immobilienfinanzierung sind ebenfalls recht unterschiedlich.

Gewerblicher Bereich: Im gewerblichen Bereich kommen beispielsweise Refinanzierungen von fertiggestellten Objekten infrage, wenn diese nicht verkauft, sondern weiter ökonomisch genutzt werden sollen. Die Rückzahlung des neuen Darlehens erfolgt durch die erwirtschafteten Mieterlöse.

Private Baufinanzierung: Refinanzierung betrifft zudem den Bereich privater Kreditnehmer, die einen neuen Baukredit suchen, oder ihre Baufinanzierung per adäquater Anschlussfinanzierung verlängern oder erneuern müssen. Drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ist die finanzierende Bank verpflichtet, dem Kunden ein Anschlussangebot zu unterbreiten.

Variables Baugeld: Bei variablen Baugeldzinsen ist das Zinsänderungsrisiko natürlich besonders hoch. Durch die Refinanzierung des Darlehens kann die Zinsbelastung der Kreditnehmer auf ein untragbares Niveau steigen – etwa, wenn sich die Marktzinsen während der Kreditlaufzeit wesentlich erhöht und/oder sich die Bonität und Sicherheiten des Kredits verschlechtert haben. Im umgekehrten Fall, bei stark fallenden Bauzinsen, trägt hingegen die Bank ein erhöhtes Kostenrisiko – beispielsweise, wenn sie ihren Refinanzierungszinssatz nicht zeitnah anpassen kann.

Und wie refinanziert sich die Europäische Zentralbank (EZB)?

Als Ursprungsquelle des Geldes ist die EZB faktisch in der Lage, aus dem Nichts Geld zu erschaffen. Daher ist vielfach auch vom Geld drucken im Zusammenhang der europäischen Notenbank die Rede.

In der Praxis läuft dies wie folgt ab: Werden beispielsweise 15 Milliarden Euro für einen Anleihenkauf benötigt, gibt ein Mitarbeiter der Zentralbank die Summe in den Computer ein und per Mausklick erhalten die Partnerbanken der EZB für den Verkauf der Anleihen die betreffenden Summen auf ihren Konten gutgeschrieben. Somit sind im Handumdrehen 15 Milliarden Euro zusätzlich im Umlauf, welche wiederum für Kredite an die Realwirtschaft eingesetzt werden könnten.

Ein kurzes Fazit zum Thema Refinanzierung

Banken refinanzieren ihre ausgegebenen Kredite, weil sie selbst in aller Regel nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen. Eine Bank mit guter Bonität hat die Möglichkeit, Geld zu attraktiven Konditionen am Markt aufzunehmen und dieses entsprechend zu günstigen Kreditkonditionen an ihre Kunden weiterzugeben. Befindet sie sich hingegen in einer angespannten wirtschaftlichen Lage, kann sie Geld nur zu schlechteren Konditionen leihen – ihr bleibt im Grunde nichts anderes übrig, als ein Verlustgeschäft bei der Kreditvergabe zu akzeptieren oder alternativ teurere Kredite an Kunden auszugeben.

Wenn Banken oder Bausparkassen in Österreich beispielsweise einen variabel verzinsten Kredit vergeben, können sie sich am Interbankenmarkt zum aktuellen Referenzzins (meist 3-Monats-Euribor plus einen minimalen Aufschlag) refinanzieren. Allerdings herrschen derzeit Negativzinsen und somit ist dieser Markt aktuell praktisch nicht aktiv.

Für uns Konsumenten bleibt unterm Strich die Erkenntnis, dass die wirtschaftlichen Geschicke der Banken eine große Rolle dabei spielen, zu welchen Konditionen wir Kredite von ihnen bekommen. Allerdings bleiben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Banken nicht dauerhaft gleich – deshalb ändern sich auch ständig deren Kreditangebote, sprich Kreditzinsen

Video: Was bedeutet Refinanzierung? Einfach erklärt (Immobilien Definitionen)

Quelle: Alex Düsseldorf Fischer / YouTube

FAQ

Wie funktioniert Refinanzierung?

Refinanzierung bedeutet allgemein die Aufnahme von Finanzmitteln, um Kredite zu vergeben. Insbesondere bei Kreditinstituten ist diese Kapitalbeschaffung zur Finanzierung des Aktivgeschäfts üblich. Das nötige Kapital lässt sich durch Kundeneinlagen, am Interbankengeldmarkt oder von Zentralbanken wie der EZB beschaffen.

Wann macht eine Refinanzierung Sinn?

Eine Refinanzierung macht Sinn, wenn für längere Zeit steigende Immobilienpreise erwartet werden, die Zinsen gesunken oder mit der Vermietung höhere Erträge als beim Verkauf zu erzielen sind. Refinanzierung betrifft zudem private Kreditnehmer, die ihre Baufinanzierung verlängern oder erneuern müssen.

Wie können die Banken Geld schöpfen?

In Wahrheit werden Kredite unabhängig von den Einlagen vergeben. Die Banken schaffen das Geld, quasi aus dem Nichts, indem sie die Summe auf dem Konto des Kreditnehmers einfach gutschreiben. Auf diese Weise entsteht mit jedem Kredit neues Geld – auch Geldschöpfung genannt.

Wie viel darf die Bank von meinem Geld verleihen?

Wenn eine Bank an Privatkonsumenten oder Firmen einen Kredit vergibt, schreibt sie diesen einfach auf dem Konto der Kunden gut. Banken können auf diese Weise grundsätzlich so viel Geld schaffen, wie sie möchten. Zwar unterliegen sie gewissen Vorschriften durch die Zentralbank, aber Ersparnisse (Eigenkapital) brauchen sie dafür nicht.

Wie refinanzieren sich Bausparkassen?

Die Refinanzierung der Bausparkassen erfolgt zum einen durch die Spareinlagen der Bausparer – allerdings begrenzt auf das 5-fache des haftenden Eigenkapitals. Weiters erfolgt die Refinanzierung durch Aufnahme von Darlehen bei anderen Banken und Kapitalsammelstellen wie beispielsweise der EZB.

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Die besten Solaranlagenhersteller in Österreich, Deutschland und Europa

31. Jänner 2022 by Wolfgang Walter

Welche Photovoltaik-Hersteller sind aktuell führend?

Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen hat in den letzten Jahren einen enormen Anstieg zu verzeichnen. Lange zählten insbesondere deutsche Photovoltaik-Hersteller zu den weltweit führenden Photovoltaikunternehmen. Dies hat sich mittlerweile geändert. Ein kleiner Überblick der aktuell führenden Player in Sachen Solaranlagen – in Österreich, der EU und weltweit.

Inhaltsverzeichnis

Wo kann man PV-Anlagen erwerben?
Worauf sollte man bei Photovoltaik Herstellern achten?
Welchen Solarzellenhersteller sollte ich auswählen?
Photovoltaik-Hersteller – der Markt im Überblick
Solar-/PV-Anlagen made in Austria
Fazit, Video & FAQ

Wenn Sie Strom- & Gaspreise vergleichen wollen, besuchen Sie gerne die Seite von durchblicker.at


PV-Anlagenhersteller – wer verkauft eigentlich Solaranlagen?

Solaranlagen können Sie als Komplettpaket samt Installation vom Solarteur erwerben, oder als einzelne Komponenten in zahlreichen Photovoltaik Online-Shops. Bei sogenannten Mini-Solaranlagen ist es meist besser, die Anlage selbst aufzubauen. Bei klassischen Photovoltaikanlagen für Privathaushalte sollte allerdings eine spezialisierte Firma beauftragt werden. Für Investoren gibt es auch die Möglichkeit schlüsselfertige Photovoltaikanlagen zu kaufen.

Egal, für welchen Zweck Sie Ihre PV-Anlage brauchen, spannend bleibt immer die Frage: Wer baut eigentlich solche Solaranlagen und worauf muss ich bei der Herstellerwahl achten?

Worauf sollte man bei Photovoltaik Herstellern achten?

Photovoltaikmodule werden heute in Millionen Stückzahlen produziert – zu vernünftigen Preisen und vernünftiger Qualität. Hier macht es in den allermeisten Fällen keinen großen Unterschied, ob das Solarmodul aus Österreich, Deutschland, Europa oder China kommt.

Bevorzugen Sie Markenprodukte: Achten sollten Sie allerdings darauf, dass der Hersteller eine bekannte Marke ist und keine Billigware anbietet. In Bezug auf die Photovoltaik-Leistung brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Alle gängigen Solarmodule überstehen mittlerweile eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren ohne Probleme. 

Schauen Sie auf die Leistungsangabe: Qualitative Solarmodule haben immer eine Plusgarantie, d. h.  die ein Modul sollte stets mindestens so viel Leistung erzeugen können wie angegeben. Bei Billigmodulen gibt es mitunter auch negative Abweichungen. Empfehlenswert sind hier Module mit 60 Solarzellen auszuwählen – dies ist auch die am meisten verwendete Größe. 

Achten Sie auf Kompatibilität: Klar, auch das beste Modul kann mal seinen Geist aufgibt. Das ist für eine PV-Anlage mit 30 Modulen und mehr eher unwahrscheinlich, dennoch sollte man vorsorgen: Fällt ein Modul aus und der Photovoltaik Hersteller existiert nicht mehr, stehen Besitzer einer PV-Anlage vor einem Problem. In diesem Fall benötigen Sie ein Modul mit den gleichen Kenngrößen und natürlich muss es baulich passen.

Welchen Solarzellenhersteller sollte ich auswählen?

Stehen Sie vor der Wahl, ob Sie einen Premium– oder Mainstream Hersteller bevorzugen, gilt es neben dem Preis einen weiteren Punkt zu beachten: Die Optik! Premiummodule haben meistens eine verbesserte Optik. Das heißt, es gibt kaum optische Mängel und die Anlage lässt sich optimal ans Gebäude anpassen

Günstigere Modelle können in Sachen Solarzellen leicht von der Farbe abweichen. Ist ihnen das nicht wichtig, greifen Sie einfach zur günstigeren Variante. Haben Sie nur eine kleine Dachfläche zur Verfügung, lohnt sich ein PV-Modul mit sehr hohen PV-Wirkungsgrad. So kann sich Ihre Investition verbessern und Sie können obendrein mehr Geld mit ihrer Photovoltaikanlage verdienen. 

Photovoltaik-Hersteller – der Markt im Überblick

Lange galten deutsche Photovoltaik-Hersteller als weltweit führend. Dies hat vor allem damit zu tun, dass es in Deutschland einen großen Markt für Photovoltaikanlagen gibt. Daneben gehören Photovoltaik-Hersteller aus unter anderem Spanien und Österreich zu den 20 führenden Unternehmen in Europa.

Durch die gestiegene Nachfrage nach Photovoltaikanlagen drängen seit einigen Jahren auch Photovoltaik-Hersteller aus der USA und asiatischen Ländern auf den weltweiten Photovoltaikmarkt, insbesondere aus China, Taiwan, Japan und Indien. Dies hat nicht nur zu einem Wettbewerb um die Preise von Photovoltaikanlagen geführt, sondern auch zu einer Überkapazität an Produktionsvolumen, die die eigentliche weltweite Nachfrage übersteigt.

Die führenden Photovoltaik Hersteller weltweit

Schauen wir uns vorderst internationale Modulhersteller an, die eine gute Qualität in Sachen Photovoltaik bieten.:

JA Solar: Einer der größten PV-Hersteller der Welt und überaus erfolgreich. Die günstigen Preise gepaart mit guter Qualität ist eines der wichtigsten Argumente für den PV-Produzenten aus Shanghai.

Trinasolar: Auch Trina aus China bietet eine große Palette an Modulen mit Fokus auf PV-Eigenverbrauch, Gewerbeobjekte UND Großanlagen. Das Modell Tallmax M – DE15M(II) schafft aktuell bis zu 415Wp.

Sharp: Der bekannte Haushaltsgerätehersteller hat auch 60 Jahre Erfahrung im Solarmarkt. Die Preise bewegen sich leicht über dem Durchschnitt. Die angebotenen Module sind sehr hochwertig.

Kyocera: Qualität und Erfahrung sprechen auch für den Photovoltaik-Hersteller Kyocera. Bereits die erste Photovoltaikanlage zum Test verblüffte Experten. Über 36 Jahre später liefern die Module noch immer über 80 Prozent der ursprünglichen Leistung.

First Solar: Der amerikanische Konzern First Solar ist bekannt für seine Dünnschicht-Solarmodule mit geringem Wirkungsgrad und hohem Gewicht. Diese Module lohnen sich für große Solarparks – Vorteil: die Kosten für Module sind moderat.

Canadian Solar: Der Weltkonzern aus Ontario produziert größtenteils in China. Das steht der Qualität aber nicht im Wege. Im Gegenteil. Konsumenten können auf PV-Module von Canadian Solar setzten.

Tesla Energy: Bleibt Tesla. Der bekannte E-Auto-Produzent agiert seit dem Erwerb von Solarcity mit Tesla Powerwall auch im Solargeschäft. Projekte sind der weltweit geplante Solarziegel von Tesla als Alternative zu herkömmlichen PV-Modulen.

PV-Unternehmen in Deutschland – die wichtigsten Solarhersteller

Die größten Deutschen Photovoltaik Hersteller sind Solarwatt, Q-Cells, IBC und Heckert Solar. Mit Einführung des EEG 2000 gab es einen riesigen Aufschwung der Solarindustrie in Deutschland. Die Solarkrise seit 2012 brachte jedoch zahlreiche Insolvenzen – die bekanntesten sind Solarworld, Solvello, Solon und Solar-Fabrik. Die aktuellen Top-Player bei unseren Nachbarn:

Solarwatt: Das Unternehmen wurde bereits 1993 im sächsischen Dresden gegründet und etablierte sich rasch zu einer festen Größe am Markt. Solarwatt ist spezialisiert auf Photovoltaikanlagen für Einfamilienhäuser und kleiner Gewerbe, und stellt sowohl Solarmodule, Stromspeicher und EnergyManager her. Bekannt ist Solarwatt vor allem für die ästhetischen Glas-Glas-Module.
https://www1.solarwatt.de

Q-Cells: Q-Cells wurde 1999 im Solar Valley in Thalheim, Sachsen-Anhalt, gegründet. Anfangs der 2000-er expandierte Q-Cells sehr schnell zu einem der größten deutschen Solarhersteller. Kurz vor der Insolvenz 2015 wurde der Konzern mit dem südkoreanischen Konzern Hanwah SolarOne fusioniert. Heute ist Q-Cells einer der größten PV-Hersteller Europas und bietet Premium PV-Anlagen für Privathaushalte und Gewerbe
https://www.q-cells.de

IBC Solar: IBC-Solar ist ein weltweit agierendes Systemhaus im Photovoltaik-Sektor. IBC baut unter anderem Solarparks und agiert als Solar-Großhändler. Dennoch produziert die bayerische Firma auch Photovoltaik-Module mit hoher Qualität und günstigem Preis – allerdings im Ausland.
https://www.ibc-solar.de

Antec Solar: Der Thüringer PV-Hersteller Antec Solar produziert Solarmodule in Sonderanfertigung für den Nischenmarkt. Er bietet Architekten und Bauherrn die Chance Photovoltaik individuell in Gebäuden zu integrieren. Klassische Module werden aber nicht verkauft.
https://www.antec-solar.de

Heckert Solar: Photovoltaik-Module Made in Germany werden auch bei Heckert Solar in Chemnitz seit vielen Jahren hergestellt. Der Hersteller bedient hauptsächlich den heimischen Markt. Mit einem Modulwirkungsgrad von knapp 20 Prozent kann sich die Nemo 2.0 60 M-Serie aber mit internationalen Herstellern messen.
https://www.heckertsolar.com/module

Sonnenstromfabrik: Das eher weniger bekannte Wismarer Unternehmen Sonnenstromfabrik ist bereits seit über 25 Jahre auf dem Markt und verfügt über hohe Expertise im Bau von Solarmodulen. Sonnenstromfabrik bietet sehr hochqualitative Produkte, selbst die normalen Glas-Folien-Module kommen mit einer linearen Leistungsgarantie von 26 Jahren daher.
https://www.sonnenstromfabrik.com

Solar-Fabrik: Am Standort Wiesen im bayerischen Unterfranken produziert Solar-Fabrik deutsche Qualitätsmodule. Das 1996 gegründete Traditionshaus wurde nach der Insolvenz 2016 übernommen und ist seither ein Familienunternehmen des Unternehmers Laibacher. Solar-Fabrik produziert sehr leistungsstarke Module bis zu 375 Wattpeak (Wₚ) mittels Halbzellentechnologie.
https://www.solar-fabrik.de/

Solar Autark: Solar Autark ist Spezialist für die autarke Solarstromversorgung in Deutschland und produziert hochwertige Solar-Inselanlagen zu tagesaktuellen Preisen. Ob Solar-Wohnmobil-Sets, Solaranlagen für Boote, Garten, Haus und Hobby, monokristalline 12V Solarmodule, faltbare und flexible Solarpanel, PWM und MPPT Solar-Laderegler oder s Profi-Solarbatterien als AGM-, Gel- und Lithium-Ionen-Akkus – hier findet jeder sein innovatives Solar-Produkt.
https://www.solar-autark.com/

Bekannte Solar-Unternehmen – drei Top-Player aus Europa

SolarWorld AG

1988 gegründet, spezialisierte sich SolarWorld ab 1998 auf die Herstellung von Photovoltaikanlagen. Das Unternehmen mit einstigem Hauptsitz in Bonn / Deutschland mauserte sich rasch zu einem der größten Solarzellen-Hersteller in Europa mit vielen weiteren Standorten in Asien, Südafrika und den USA. Nach der zweiten Insolvenz wurden nur Teile der SolarWorld-Produktion vom Schweizer Unternehmer Meyer Burger übernommen, wo weiterhin Solarmodule, Bausätze und Gestell-Systeme produziert werden. Ziel des Unternehmens ist es, den Einsatz von Solarstrom auch in Schwellen- und Entwicklungsländern voranzutreiben.
http://www.solarworld.de

aleo solar AG

Der Photovoltaik-Hersteller aleo solar wurde 2001 als S.M.D. Solar Manufaktur Deutschland GmbH & Co. KG. Hauptsitz des Unternehmens ist Prenzlau in Brandenburg, aleo solar unterhält zahlreiche weitere Standorte in Europa und den USA. Das Unternehmen produziert vor allem polykristalline und monokristalline Solarmodule. Dabei lassen sich die PV-Anlagen nahezu an alle Kundenwünsche in Sachen Zellformat und -typ der Solarmodule anzupassen werden.
https://www.aleo-solar.de

Isofotón

Isofotón ist der größte spanische Produzent von Solarzellen und -modulen und ein international agierendes Unternehmen, das zu den Pionieren der Solarbranche gehört. Das Unternehmen wurde 1981 gegründet und entstand aus einem universitären Projekt zur Solarenergie. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Madrid in Spanien, die Produktionsstätte in Málaga. Die wichtigsten Absatzmärkte sind Italien und Deutschland. Isofotón produziert monokristalline Photovoltaikzellen und -module sowie HCPV-Module. Ein Spezialgebiet von Isofotón ist die architektonische Anpassung von Photovoltaikanlagen an Wohnhäuser und Bürogebäude.
https://aeet-service.com/de/hersteller/isofoton

Solar-/PV-Anlagen made in Austria – eine Auswahl

Natürlich hat auch Österreich in Sachen Solaranlagen-Produktion einiges zu bieten. Die Zahl der hier tätigen Unternehmen wächst Jahr für Jahr enorm. Wir können hier nur eine kleine Auswahl der bekanntesten Unternehmungen aufzeigen.

Austria Solar

Im Verband Austria Solar (Wien) sind alle namhaften Anbieter von Solarwärmeanlagen versammelt. Gegründet 1999, vertritt der Verband die Interessen von über 100 Unternehmen, von Herstellern und Zulieferern über Händlern bis zu Installateuren. Auch alle namhaften F&E-Einrichtungen zu Solarwärme sind im Verband integriert. Der Verband fördert mit dem Austria Solar Gütesiegel die Qualitätssicherung am Markt, informiert zu aktuellen Entwicklungen durch offensive Öffentlichkeitsarbeit und steht Behörden und Verwaltung als kompetenter Partner zur Seite, wenn es um Rahmenbedingungen geht.
https://www.solarwaerme.at/

Kioto Photovoltaics

Der österreichische Photovoltaik-Hersteller Kioto Photovoltaics hat seinen Hauptsitz samt Produktion in St. Veit/Glan, Kärnten. Weitere Niederlassungen sind in Italien und Spanien. Gegründet 1991 ist Kioto Photovoltaics als Produzent hochwertiger Photovoltaikmodule mit Qualität „Made in Austria“ mittlerweile Marktführer in Österreich. Das Unternehmen produziert multikristalline und monokristalline Photovoltaikmodule für Privathaushalte und Unternehmungen. Weiters hat sich Kioto auf die Errichtung von Photovoltaikkraftwerken in süd- und südosteuropäischen Ländern spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt bildet auch die Herstellung von Großanlagen für Industriedächer.
https://www.kiotosolar.com/de/startseite.html

Hansesun Austria

Wer auf langlebige, leistungsstarke, robuste und effiziente Photovoltaik-Technik mit beständiger Qualität setzt, ist bei Hansesun Austria aus Röthis / Vorarlberg in guten Händen. Das Unternehmen bietet ausschließlich hochwertige Produkte zum ansehnlichen Preis-Leistungsangebot für eine leistbare Energiewende. Fußend auf der langjährigen Erfahrung von Hansesun Deutschland zählt auch die Solar-Log Fernüberwachung zu den Specials. Das Solar-Log™ System bietet eine übersichtliche Darstellung des Stromertrags und Stromverbrauchs. So kann die Sonnenenergie bewusst dort eingesetzt werden, wo Konsumenten dies wünschen.
https://hansesun.at/

enerix Eisenstadt

Als erste bundesweit tätige Fachbetriebskette liefert enerix seit 2007 Energielösungen für Hausbesitzer und Gewerbebetriebe. Hinter enerix steht ein Netzwerk eigenständiger Unternehmer, die die Marke regional repräsentieren. Das Alleinstellungsmerkmal der einzelnen Unternehmungen ist ein Rundumservice für alle Kunden. Mit aktuell rund 70 Standorten in Österreich und Deutschland sowie über 8.500 installierten PV-Systemen gehört enerix mit zu den erfahrensten Anbietern am Markt. Der Service von enerix vereint Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Ladesysteme und viele andere Produkte und Dienstleistungen.
https://www.enerix.de/photovoltaik/eisenstadt/

Ökovolt Solartechnik

Als 2010 gegründetes Unternehmen Ökovolt Solartechnik als junges Unternehmen von Beginn an auf flexible Strukturen in der starken Wachstumsbranche Photovoltaikindustrie. Trotz der noch kurzen Firmenhistorie kann die Ökovolt Gruppe auf Mitarbeiter mit enormer Erfahrung in der PV-Branche zurückgreifen. Das Angebot reicht dabei von konventionellen Anlagen für Privatkunden, über gewerblichen Installationen mit mehreren 100 kWp Leistung, bis hin zur Planung und Realisierung von Solarparks mit einem Leistungsvolumen von mehreren Megawatt. Die geografische Orientierung des Unternehmens hat sich seit Jahren auf große Teile Europas ausgedehnt und wird stetig erweitert.
https://oekovolt.com/foerderungen/oesterreich/

Energetica

Die Energetica Industries GmbH mit Hauptsitz in Liebenfels verein Photovoltaik-Know-how aus einem Vierteljahrhundert. Das Unternehmen entwickelt und produziert intelligente High-end-Photovoltaiklösungen mit einer einzigartigen Mischung aus Ästhetik und Langlebigkeit. Mit einer breiten Produktpalette von Photovoltaikmodulen und PV-Systemkomponenten gilt Energetica als führende europäische Marke für High-end-Serienprodukte im Bereich PV-Dach- und Bodeninstallationen sowie Produkte für eine Vielzahl von Spezialzwecken. Photovoltaic excellence made in Austria.
https://www.energetica-pv.com/

Mea Solar

Die Mea Solar war 1976 europaweit der erste professionelle Anbieter von Solartechnik. Der anfangs schwache Solarmarkt wurde von Engerwitzdorf im Mühlviertel aus zur wahren Erfolgsgeschichte – zusammen mit einer konstanten Förderpolitik in Sachen Solar und Photovoltaik in Österreich. Seit Beginn der Mea Solar wurden mehr als 12.000 Anlagen errichtet, wobei sich auch Kunden der ersten Stunde über die Qualität ihrer Solaranlagen nach mehr als 40 Jahre freuen. Dank einer guten Kooperation mit seinen Installateur-Partnern ist Mea Solar weiters Experte bei Großanlagen und in der Photovoltaik.
https://www.mea-solar.at/business

Sonnenkraft GmbH ziel

Strom, Wärme und Wasser aus der Sonne gewinnen und effizient speichern – für ein Energie unabhängiges und klimaneutrales Eigenheim. Dies ist auch Ziel der zukunftsweisenden Produkt-Lösungen von Sonnenkraft. Das Unternehmen produziert ausschließlich in den beiden Österreichischen Werken in St. Veit/Glan und in Wernersdorf, unterhält ein europaweites Vertriebsnetzwerk und betreut rund eine Million Kunden in ganz Europa. Sonnenkraft ist größter Systemlieferant für Wärme und Strom, und kann auf eine CO2-neutrale Produktion mit über 30 Jahren Erfahrung verweisen.
https://www.sonnenkraft.com/de/ueber-uns.html

Conversio Austria

Die Conversio-Gruppe bietet innovative und fortschrittliche Lösungen im Bereich der Energieversorgung in Österreich. Sie ist Partner für Private, Betriebe und öffentliche Stellen. Das Team von Conversio in Österreich setzt sich aus erfahrenen Experten in allen Sektoren der Elektro- und Energietechnik zusammen. Ob Nutzung alternativer Energiequellen wie Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft oder klassische Elektrotechnik (Hausinstallationen, BUS-Systemen, Lösungen zur Hausautomation, elektrotechnische Prüfbefunde und Beleuchtung) – Conversio plant, konzeptioniert, errichtet und wartet alle Kundenprojekte aus einer Hand. Ziel hierbei ist die energetische Unabhängigkeit für Privatpersonen, Kommunen und Gewerbebetriebe zu erreichen.
https://www.conversioaustria.at/


Lese-Tipp:
Photovoltaik made in Austria – PDF Free Download – Infos rund um die Technologieplattform Photovoltaik mit Kurzportrait zu allen namhaften Unternehmen der Solarbranche in Österreich – für eine sonnige Zukunft. Mit Vorworten von Walter Henisch, Wilke Gottwald, Georg Napetschnig, Hans Kronberger und Hubert Fechner.

Fazit zum Thema Solaranlagenhersteller

Der Solarmarkt boomt wie nie – und das weltweit. Kein Wunder, dass Solaranlagenhersteller förmlich wie die berühmten Pilze aus dem Boden schießen. Dabei haben die einst führenden Companies unseres Nachbarn Deutschland mittlerweile gehörig Konkurrenz bekommen – in Europa, in Österreich sowie weltweit.

Und der Markt in Sachen Photovoltaikanlagen ist weiter gehörig im Umbruch. Viele vormals sehr erfolgreiche Photovoltaikunternehmen haben seit Jahren mit hohen Gewinneinbußen zu tun. Der Kostendruck bei der Produktion ist gewaltig, dazu kommen die in vielen Ländern gesunkenen Förderungen für die private und staatliche Errichtung von Photovoltaikanlagen.

Diese Marktmacht bekommen nicht nur führende Solaranlagenhersteller in Europa oder den USA zu spüren. Auch viele der in aller Regel preiswerteren Photovoltaik-Hersteller aus China, Taiwan, Japan und Indien sind immer mehr davon betroffen

Video: Lohnt sich Photovoltaik? Wirtschaftlichkeit, Batteriespeicher und Klimabilanz

Quelle: Wegatech / YouTube

FAQ

In welchen Ländern werden die meisten Solarzellen produziert?

Die Volksrepublik China produziert rund die Hälfte aller hergestellten PV-Module und ist mit Abstand das Land der meisten installierten Solarmodule. Dahinter folgen mit Taiwan, Japan und Malaysia weitere asiatische Länder, die eine bedeutende Rolle in der Solarproduktion spielen. Es folgten die USA und Deutschland.

Welche Solarzellen haben den höchsten Wirkungsgrad?

Theoretisch liegt der Wirkungsgrad von Silicium-Solarzellen bei 25 Prozent. Auf den höchsten, kommerziell lieferbaren Wirkungsgrad von knapp 30 Prozent bringen es hingegen nur Gallium-Arsenid-Zellen, die in Tests bereits einen experimentellen Wirkungsgrad von rund 41 Prozent erreicht haben.

Wie viel Strom produziert eine 10 kWp Photovoltaikanlage?

Man schätzt, dass eine Photovoltaikanlage in Österreich pro Kilowatt Peak (kWp) durchschnittlich etwa 700 bis 1.000 Kilowattstunden produziert. Bei einer 10 Kilowattpeak (kWp) Anlagenleistung liegt die Stromproduktion bei einer optimal südlich ausgerichteten Solaranlage jährlich zwischen 9.500 und 12.500 kWh.

Was kostet eine 10 kW Solaranlage mit Speicher?

Durchschnittliche Kosten einer PV-Anlage nach Anlagengröße mit und ohne Speicher:

Größe PV-Anlage 

Kosten PV-Anlage ohne Speicher 

Kosten PV-Anlage mit Speicher

5 kWp 

7.500 € bis 8.500 € 

10.000 € bis 14.000 €

8 kWp 

12.000 € bis 13.500 € 

16.000 € bis 20.500 €

10 kWp 

14.500 € bis 16.000 € 

18.500 € bis 24.000 €

11 kWp 

16.000 € bis 17.000 € 

20.000 € bis 25.000 €

12 kWp 

17.000 € bis 18.000 € 

21.000 € bis 26.000 €

Ist die Herstellung von Solarzellen umweltfreundlich?

Wie bei allen Techniken muss auch in Sachen PV-Anlagen die Frage nach möglichen Umweltbelastungen gestellt werden. Bei der Herstellung von Solarzellen wird zwar viel Energie benötigt. Aktuelle Studie kommt aber zu dem Ergebnis, dass PV-Strom nur 5 bis 10 % der Umweltbelastungen fossiler Energieträger verursacht.

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Photovoltaik Einspeisetarife in Österreich – Vergütung

31. Jänner 2022 by Wolfgang Walter

Wie finde ich den optimalen Einspeisetarif für meine PV-Anlage?

Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach betreibt oder eine PV-Anlage plant, sollte nach dem richtigen Einspeisetarif für überschüssig produzierten Strom achten. Im Idealfall lässt sich mehr Geld pro Kilowattstunde erzielen und man muss gleichzeitig nicht mehr dafür bezahlen. Alle Fakten zu Photovoltaik Einspeisetarife in Österreich.

Inhaltsverzeichnis

Photovoltaik Einspeisetarife
Einspeisetarife österreichischer Stromanbieter
Einspeisetarif OeMAG
PV-Einspeisetarife in den Bundesländern
Förderungen in Bund und Ländern
Kosten von PV-Anlagen
Fazit 
Video
FAQ

Wenn Sie Strom- & Gaspreise vergleichen wollen, besuchen Sie gerne die Seite von durchblicker.at

Hintergrundwissen zum Thema Photovoltaik Einspeisetarife

Mit überschüssigen Stromkontingenten Geld verdienen – das ist für jeden privaten Häuslebauer in Österreich möglich. Zwar scheint bekanntlich die Sonne nicht jeden Tag und zeitweise benötigen Photovoltaik-Kunden zusätzliche Energie vom Stromanbieter. Auf der anderen Seite kann durch PV-Anlagen überschüssig produzierter Strom in das lokale Verteilernetz eingespeist und durch einen frei wählbaren Stromlieferanten vergütet werden. Wie das funktioniert und wie hoch die einzelnen Einspeisetarife sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber Photovoltaik Einspeisetarife in Österreich.

Photovoltaik Einspeisetarife – das ist wichtig

Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach betreibt oder eine PV-Anlage plant, sollte vorab nicht nur die Kosten für Anschaffung und Betrieb erkunden. Ebenso wichtig: Auch Sie auf den richtigen Einspeisetarif für überschüssig produzierten Strom, ohne – speziell im Winter – gleichzeitig für Ihren Strom-Tarif beim Anbieter nicht mehr zahlen zu müssen. Wenn Sie einen Anschluss haben, mit dem Sie Energie in das Netz einspeisen können, wird Ihnen jede Kilowattstunde vergütet. Das kann die Rentabilität Ihrer Photovoltaikanlage deutlich steigern.

Hierbei gilt es vorab den Unterschied zweier wichtiger Begriffe kurz zu erläutern – dem Einspeisetarif und dem Abnahmetarif:

  • Beim Einspeisetarif handelt es sich um den Preis, der Ihnen der Stromversorger pro kWh eingespeistem Strom in das Netz bezahlt.
  • Beim Abnahmetarif hingegen geht es um den Preis pro kWh, den Sie beim Versorger für jede bezogene kWh Strom bezahlen müssen.


Photovoltaik – passenden Einspeisetarif österreichischer Stromanbieter finden

Bei der Wahl des passenden Energieversorgers / Stromabnehmers ist es zunächst wichtig den Strombezugspreis des jeweiligen Versorgers zu kennen, um einen reellen Vergleich zu erhalten.

Kauf und Verkauf in Sachen Strom: Die meisten Stromanbieter nehmen den überschüssigen PV-Strom von ihren Kunden nur dann ab, wenn diese vom jeweiligen Energieversorger bei Bedarf auch den restlichen Strom beziehen. In aller Regel bieten Stromanbieter dann auch bessere Konditionen für den eingespeisten Strom. Anders gesagt: Bei der Anbieterwahl ist das Verhältnis zwischen Einspeisetarif und Abnahmetarif entscheidend.

Tarifmodelle höchst unterschiedlich: In der Tarifgestaltung unterscheiden sich die Stromanbieter in Österreich mitunter sehr. Einige Versorger bieten gleichviel für jede eingespeiste kWh wie für jede bezogene kWh. Bei einigen kostet der Bezug von Strom aber mehr. Weiters gilt es zu bedenken: Ein hoher Preis für Ihren eingespeisten Strom kann auch bedeuten, dass Sie mehr für den Bezug von Strom zahlen.

Hier die richtige Balance zu finden kann entscheidend sein, wie rentabel Ihre Photovoltaikanlage über die Jahre läuft. Das hängt unter anderem davon ab, wie viel Strom Sie jährlich erzeugen und verbrauchen.


Einspeisetarif für Photovoltaik bei der OeMAG

Die bundesstaatliche Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG), die auch Photovoltaik Förderung für den Betrieb und die Montage von PV-Anlagen bietet, bezuschusst per Einspeisung ausschließlich größere PV-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen fünf und 20 Kilowattpeak (kWp).

Pflicht zur Einspeisung: Obwohl die OeMAG selbst keinen Strom liefert, ist sie durch das Ökostromgesetz aus dem Jahr 2012 dazu verpflichtet, überschüssigen Strom von allen Photovoltaik Anlagen-Betreibern in Österreich gegen Vergütung abzunehmen – egal ob Private oder Unternehmungen. Kunden abzulehnen ist der OeMAG also per Gesetz nicht erlaubt!

Energieversorger 

Abnahmetarif (Cent/kWh) 

Bedingungen des Einspeisetarifs 

Tarif-Anpassung 

Kontakt 

OeMAG 

7,06 Cent bzw.

25,858 Cent 

(Marktpreis bei Ökostrom 1/2022) 

PV-Strom wird zum Marktpreis abgenommen, es wird aber kein Strom geliefert. 

4 x jährlich 

Telefon: +43 (0) 5 / 787 66 10
www.oem-ag.at
www.e-control.at

PV-Einspeisetarife von Stromanbietern in den Bundesländern

Wer aber die Wahl hat, sollte nicht unbedingt gleich den Einspeisetarif der OeMAG nutzen. Denn der Markt an Energieversorgern in Österreich ist mittlerweile recht groß. Allerdings gilt es hier die unterschiedlichen Tarifangebote im Detail zu erkunden. Das hat im Wesentlichen drei Gründe:

  • Zahlreiche Stromanbieter in Österreich bieten höhere Abnahmetarife als die OeMAG an – Ihr zugekaufter Strom ist also bei Bedarf teurer.
  • Im Normalfall werden die Einspeisetarife anderer Stromanbieter seltener an die aktuellen Marktentwicklungen angepasst – von potenziellen Preiserhöhungen für regenerativen Strom profitieren Sie dann erst später.
  • Einzelne Energieversorger bieten Einspeisetarife an, die sich jeweils in gleicher Höhe dem Bezugstarif anpassen – bei ausgeglichenem Verhältnis von Stromeinspeisung und -bezug haben Sie keine Zusatzkosten

Tipp: Ein Vergleich der Stromanbieter kann sich auf jeden Fall lohnen – Sie müssen allerdings in vielen Fällen bereits Stromkunde des jeweiligen Lieferanten sein.

Photovoltaik Einspeisetarife Österreich – überregionale und regionale Anbieter

In der Tabelle finden Sie einen Überblick zu den Kosten pro Kilowattstunde für den Strombezug sowie zu den detaillierten Abnahmebedingungen. Unter Kontakt erhalten Sie weitere Informationen zum Unternehmen bzw. deren Abnahmetarif für überschüssigen PV-Strom.

Energieversorger 

Abnahmetarif (Cent/kWh) 

Bedingungen Einspeisetarif 

Tarif-Anpassung

Kontakt

AAE Naturstrom Vertrieb GmbH 

4,79 Cent 

Erzeuger ist Kunde mit Tarif AAE ÖKO PV; Für PV-Anlagen bis 5 kWp, größere Anlagen nach Rückfrage; Keine Grundgebühr für PV 

4 x jährlich 

+43 (0) 4715 / 222
info@aae.at
www.aae.at

TullnEnergie powered by AAE

Naturstrom Vertrieb GmbH 

7,00 Cent 

Erzeuger ist Kunde mit Tarif TullnStrom regional;
Für PV-Anlagen bis 10 kWp
Keine Grundgebühr
Preisstaffel:
0-500 kWh 7,00 Cent
501-1000 kWh 5,00 Cent
> 1001 kWh 4,00 Cent 

nach Bedarf 

+43 (0) 2272 / 690 060
tullnstrom@tulln.at
www.tulln.at

aWATTar

Energy in sync with nature 

26,638 Cent 

Keine Grundgebühr für PV-Zählpunkt bei Kombitarifen; Verrechnung mit Bezugstarif MONTHLY; kombinierbar mit stündlich dynamischen Bezugstarifen (Elektroautos
/Wärmepumpen) 

monatlich 

+43 (0) 1 / 386 5050
service@awattar.com
www.awattar.com

E-Werk Gösting

Stromver-sorgungs GmbH 

6 Cent (für die ersten 1.000 kWh) und 4 Cent (ab 1.001 kWh) 

Strombezug bei E-Werk Gösting;
Grundgebühr 3 € pro Monat
PV-Überschuss-

vergütung bis 10 kWp; bei größeren Anlagen individuell 

nach Bedarf 

+43 (0) 316 / 60 77-0
office@ewg.at
www.ewg.at

eFriends 

max. 29,9 Cent über die Community (mind. 6,9 Cent Einspeisung) 

Grundgebühr 4,99 Euro brutto pro Monat; Energie, die nicht von der Community abgenommen wird, nimmt eFriends Energy GmbH um 6,9 Cent ab 

nach Bedarf 

+43 (0) 2953 / 20102
office@efriends.at
www.efriends.at

E-Werk Sigl 

Stromversorgungs GmbH

5,69 Cent

Bzw.

6 Cent (für die ersten 1.000 kWh) und 4 Cent (ab 1.001 kWh) 

Bei Errichtung und Strombezug Grundgebühr 1,9 bis 3,9 pro Monat; Ab 1001 kWh 4,9 Cent je kWh 

Anlagengröße 10 kWp
Energiepreismodell für Energiebezug gemäß Standardprodukte für Haushalt /LW/Gewerbe 

nach Bedarf 

+43 (0) 3465 / 70 74
office@ewerksigl.at
www.ewerksigl.at

Energie AG 

7,09 Cent
Produktblatt
Preisblatt E-Fairteiler 

Strombezug Produkt PLUS oder PREMIUM;
Preis für 5000 kWh Strom; darüber Marktpreis: Vergütung über 5.000 kWh/a in den begünstigten Bezugs-Tarifen und die Vergütung in den nicht begünstigten Bezugs-Tarifen. Die Überzahlung auf 7,09 freiwillig 

jährlich auf Basis ÖSPI-Wert 

+43 (0) 732 / 90 00 39 69
service@energieag.at
www.energieag.at

Energie Burgenland 

3,57 Cent 

Bei Strombezug; Für Energiekunden aus Haushalt/LW/Gewerbe und Gemeinden. Überschuss: Einspeisetarif ÖkoStrom Burgenland. Keine Grundgebühr. 

Nach
Bedarf 

+43 (0) 5 / 7770-1812
info@energieburgenland.at
www.energieburgenland.at

Energie Steiermark 

6,02 Cent (für die ersten 1.000kWh/Jahr),
3,99 Cent (für die eingespeiste Menge ab 1.001kWh bis 2.000 kWh/Jahr),
3,91 Cent (ab 2.001 kWh/Jahr) 

für Privatkunden mit Energieliefervertrag für Abnahme von Überschussenergie (keine Volleinspeisung), Abnahme bis Anlagenleistung 50 kWp möglich, keine Grundgebühr 

Jährlich – 1.4. 

+43 (0)800 / 73 53 28
service@e-steiermark.com
www.e-steiermark.com

Oekostrom AG 

3,99 Cent;
bis zu 3,49 Cent;

bis zu 7,99 Cent 

Mit und ohne Strombezug; mit und ohne Grundgebühr; keine Mindestvertrags-laufzeit; jährliche Abrechnung nach Einspeisemenge; max. PV Anlagengröße 50 KWp;
Abnahmepreis Zone 1 (bis 1000 kWh): 3,49 bzw. 7,99 Cent
Abnahmepreis Zone 2 (ab 1001 kWh): 3,09 bzw. 3,99 Cent 

nach Bedarf 

+43 (0) 5 / 0575 555
office@oekostrom.at
www.oekostrom.at

OurPower Energiegenossenschaft 

bis zu 8,0 Cent, selbst von Stromverkäufern festzusetzen 

ourpower.coop ist ein online-Marktplatz, auf dem Mitglieder ihren Strom verkaufen.
Mitgliedschaft ab 100 € Genossenschaftseinlage 

Preisbindung bis 7 Jahre möglich 

+43 (0) 660 / 100 90 42
info@ourpower.coop
www.ourpower.coop

Spotty Smart Energy 

stündlicher Preis von der Strombörse EPEX Spot 

Strombezug nicht erforderlich. Keine zusätzliche Grundgebühr für PV und keine Bindung. 

stündlich aktueller Marktpreis 

+43 (0) 126 / 75 401
info@spottyenergie.at
www.spottyenergie.at

Stadtwerke Hartberg 

 6 bis 9,25 Cent 

Nur Stmk, NÖ, BGLD
Strombezug Stadtwerke Hartberg (Ökostrom)
Grundgebühr 0 bis 2,25 € pro Monat
Errichtung der Anlage durch Stadtwerke Hartberg
Max. PV Anlagengröße 5 kWp; darüber auf Anfrage 

1 Jahr fix,
automatische Verlängerung um ein Jahr 

+43 (0) 3332 / 622 500
strom@stadtwerke-hartberg.at
www.stadtwerke-hartberg.at

Stadtwerke Kapfenberg 

Tarif abhängig von eingespeister Strommenge:
10 Cent (0-500 kWh)
6 Cent (501-1.000 kWh)
4 Cent (ab 1.001 kWh) 

Strombezug Stadtwerke Kapfenberg (Ökostrom)
PV-Anlagengröße 10 kWp (größere Anlagen möglich);
2,50 € pro Monat, entfällt im Netz der Stadtwerke Kapfenberg GmbH 

selten 

+43 (0) 3862 / 235 16 2530
photovoltaik@stadtwerke-kapfenberg.at
www.stadtwerke-kapfenberg.at

Verbund 

4,99 Cent 

Strombezug Verbund
Servicepauschale 2,08 € pro Monat
Max. PV-Anlagengröße 5 kWp 

nach Bedarf 

+43 (0) 800 / 21 02 10
service@verbund.at
www.verbund.com

WEB Windenergie AG 

3,75 bis 5,90 Cent 

Strombezug (Produkt Voltino)
Grundgebühr € 1,20 (inkl. USt.) 

nach Bedarf 

+43 (0) 2848 / 6336-56
office@web.energy
www.web.energy

Wels Strom 

3,75 bis 5,90 Cent 

Strombezug (Produkt Voltino)
Grundgebühr € 1,20 (inkl. USt.) 

nach Bedarf 

+43 (0) 7242 / 931 19 01
info@voltino.at
www.welsstrom.at

Wien Energie 

11,5183 Cent 

Strombezug
PV-Anlagengröße 7 kWp (Private Anlagen)
Wien Energie bindet sich für 10 Jahre.  

nach Bedarf 

+43 (0) 800 / 10 20 30
sonnenstrom@wienenergie.at
www.wienenergie.at

Quellen: Bundesverband Photovoltaic Austria / PVA-Plattform für Überschuss-Einspeiser

Photovoltaikanlagen – Förderungen in Bund und Ländern

Die Photovoltaik Förderung in Österreich war noch nie so umfassend wie derzeit. Zukünftig können Sie bis zu 14 % Zuschuss bei Investitionen in Photovoltaikanlagen erhalten. Dies gilt bereits für Investitionen ab 5.000 Euro. Der Rahmen umfasst sowohl materielle als auch immaterielle, aktivierungspflichtige Neuinvestitionen, wobei auch gebrauchte Photovoltaikanlagen eingeschlossen sind.

Kombinierbarkeit: Hierbei lassen sich mittlerweile verschiedene Photovoltaik Förderungen ergänzen. Denn die neue Investitionsprämie (Photovoltaik Förderung) von 14 % ist mit bestehenden Landesförderungen bzw. den ÖMAG-Förderungen (Tarif- und Investitionszuschüsse) kombinierbar.

Steuer-Zuckerl: Weiters können Solarwärmeanlagen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Der nachträgliche Einbau von Solarzellen gilt als Sonderausgabe für den Wohnungsbau und wird mit einem einheitlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro pro Jahr veranschlagt.

Hinweis: Detaillierte Möglichkeiten zu Bundes-Förderungen und Landesförderungen finden Sie auf den Webseiten des Bundesverband Photovoltaic Austria sowie dem Portal Dachgold.

Kosten – zu den Preisen von PV-Anlagen

Entscheidend in Sachen PV-Anlage sind natürlich die damit verbunden Kosten. Pauschale Aussagen zu den Preisen einer Photovoltaikanlage in Österreich lassen sich nur schwer treffen, da diese von zahlreichen Faktoren abhängig sind.

Hinweis: Weitere Infos zu den Kosten bei der Anschaffung und für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage finden Sie in unserem Ratgeber Photovoltaik – Kosten, Förderung und Voraussetzungen.

Fazit zum Thema Photovoltaik Einspeisetarife

Die Einspeisung von überschüssigem Photovoltaikstrom in öffentliche Netze gehört für die allermeisten Besitzer von PV-Anlagen zum Alltag. Die staatliche Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG), die selbst keinen Strom liefert, ist zu einer Stromabnahme zum Marktpreis sogar gesetzlich verpflichtet. Im Gegensatz zu anderen überregionalen und regionalen Versorgern Kunden abzulehnen oder Bedingungen zu stellen, ist der OeMAG nicht erlaubt.

Bei der Wahl des passenden Energieversorger/Stromabnehmer ist es immer auch wichtig den Strombezugspreis des jeweiligen Versorgers zu kennen, um einen vollständigen Vergleich zu erhalten. Die meisten nehmen den überschüssigen PV-Strom vom Kunden nur ab, wenn der Kunde von diesem Energieversorger auch den restlichen Strom bezieht.

Die E-Control – die Österreichische Regulierungsbehörde für Strom und Gas – bietet einen Tarifkalkulator an, der neben dem Erlös für den eingespeisten PV-Strom auch den Strombezugspreis mit beachtet. Die E-Control gibt auch den aktuellen Marktpreis an.
(https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/toolbox/tarifkalkulator#/)

Video: Solarenergie IN die Steckdose – preisgekrönter Startup aus Österreich

Quelle: Erste Group Business Channel

FAQ

Kann ich Strom aus meiner PV-Anlage einfach einspeisen?

Um den Solarstrom einspeisen zu können, muss die Anlage einen Einspeisezähler besitzen. Dieser misst die Strommenge, die die Anlage in das öffentliche Stromnetz einspeist, und dient zugleich als Abrechnungsgrundlage für die PV-Einspeisevergütung. In den meisten Fällen wird er vom Stromversorger gestellt.

Wie viel Strom darf ich in Österreich einspeisen?

Bei gegebener Kapazität und Bedarf können Sie theoretisch beliebig viel Strom in öffentliche Netze einspeisen – falls die jeweiligen Versorger keine Grenze festlegen. Den passenden Einspeisetarif österreichischer Stromanbieter sollten man allerdings vorab erkunden – den die Tarife sind höchst unterschiedlich.

Wie kann ich Strom ins Hausnetz einspeisen?

Am einfachsten ist es, den erzeugten Solarstrom aus dem Dach- oder Balkonkraftwerk komplett in den Endstromkreis einzuspeisen und umgehend zu verbrauchen, also etwa eine Kühltruhe, den Kühlschrank oder ein Schwimmbecken damit zu betreiben: Diese Geräte sind dauerhaft in Betrieb.

Wie viel bekommt man für 1 kWh Solarstrom?

Im Jahr 2000 betrug die Einspeisevergütung für Solarstrom an die 50 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile bekommen die Betreiber von PV-Anlagen oft weniger als fünf Cent. Und jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaik weiter. 2022 lassen sich in Österreich maximal um die 10 Cent pro kWh erzielen.

Wie groß darf eine PV-Anlage sein Österreich?

Die Anlagengröße muss mindestens 5 kWp und darf maximal 150 kWp betragen. Die Förderuntergrenze für Stromspeicher beträgt 4 kWh. Die maximal geförderte nutzbare Speicherkapazität ist abhängig von der Größe der Photovoltaikanlage, wobei bis zu einer spezifischen Speicherkapazität von drei kWh/kWpeak gefördert wird.

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Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen

30. Jänner 2022 by Wolfgang Walter

Wie lassen sich Wärmepunkte und PV-Anlage kombinieren?

Wärmepumpen lassen sich sinnvoll mit einer Photovoltaikanlage samt Pufferspeicher kombinieren. Der erzeugte Strom der PV-Anlage wird dabei für den Betrieb der Wärmepumpe verwendet, während der Pufferspeicher überschüssige Wärme der Wärmepumpe speichert und bei Bedarf an das Heizungssystem abgibt. 

Inhaltsverzeichnis

Wie viel kostet eine Wärmepumpenheizung?
Was kostet eine Wärmepumpe an Strom?
Was kostet eine PV-Anlage?
Wie viele Strom produziert eine PV-Anlage?
Wie schließt man eine Wärmepumpe an eine PV-Anlage an?
Fazit, Video & FAQ

Wenn Sie Strom- & Gaspreise vergleichen wollen, besuchen Sie gerne die Seite von durchblicker.at

Hintergrundwissen zum Thema Wärmepumpen und PV-Anlagen

Solaranlage, Photovoltaikanlage, Wärmepumpe – wer heute ein neues Haus baut oder seine bestehende Immobilie sanieren möchten, hat in Sachen Energiegewinnung, Heizung und Warmwasseraufbereitung viele Möglichkeiten. Angebote am Markt sind reichlich vorhanden, die Auswahl fällt mitunter recht schwer. Unser Ratgeber beleuchtet die Kosten der Anlagen, deren Effizienz und geht der Frage nach: wie lassen sich diese sinnvoll kombinieren?

Wie viel kostet eine Wärmepumpenheizung?

Eine Wärmepumpe, die im System nicht richtig funktioniert, hat nur eine geringe Energieeffizienz. Daher sollten Sie vor Bau oder Kauf grundsätzlich die Anforderungen Ihres Hauses mit der Leistung des WP-Geräts vergleichen. Schnell kann es passieren, dass Sie für eine Wärmepumpe zu viel bezahlen, noch schlechter ist es aber, wenn Sie ein zu schwaches Gerät installieren und die Ersparnisse viel geringer ausfallen als möglich. Der Preis einer Wärmepumpe allein sollte also nicht ausschlaggebend sein, da eine Wärmepumpe eine Investition für mindestens 20 Jahre ist. Hauptkriterien sollten Qualität der Wärmepumpe, mögliche Installationsweise sowie optimale Betriebsweise des Systems sein – hier gilt es sich unbedingt fachmännisch beraten zu lassen.

Wasser-Sole-WP: Am teuersten sind Wasser/Wasser-Wärmepumpen und Sole/Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen). Diese kosten in Anschaffung und Installation durchschnittlich zwischen 18.000 und 30.000 € (ohne Verteilungssystem und Fußboden- oder Heizkörperheizung).

Luft-Wasser-WP: Deutlich geringer fällt der Preis für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe aus. Anschaffung und Installation einer solchen Anlage, mit einer durchschnittlichen Leistung von acht kW, liegen für ein gut gedämmtes Wohnhaus um die 4.500 bis 10.000 Euro.

Wie viel kW pro m2? Je nach Wohnfläche, Dämmung und gewünschter Raumtemperatur benötigt die Wärmepunkte eine entsprechende Heizleistung – diese wird in Kilowatt (kW) angegeben. Abhängig vom Gebäude müssen hier etwa 0,015 bis 0,05 Kilowatt pro Quadratmeter veranschlagt werden.

  • Passivhaus: 0,015 kW pro m2 (Standard Luft-Luft-Wärmepumpe)
  • sparsamer Neubau nach Standard 55: 0,04 kW pro m2
  • nachträglich gedämmter Altbau: 0,05 kW pro m2

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 150 m2 Wohnfläche braucht also eine Wärmepumpe mit sechs bis neun Kilowatt Heizleistung. Darin ist noch kein Warmwasser enthalten.

Tipp: Je höher die Heizleistung, desto teurer die Wärmepumpe. Bei Sole- und Grundwasserwärmepumpe kommt die Erschließung der Wärmequelle hinzu, bei Erdwärmepumpen beispielsweise die Kosten für die Bohrung. Weiters verursacht ein hoher Wärmebedarf höhere Stromkosten pro Jahr. Zur ersten Orientierung, wie viel Heizleistung eine Wärmepumpe in einem Gebäude benötigt, können Sie beispielsweise den Heizlastrechner von wohnnet.at nutzen.

Was kostet eine Wärmepumpe an Strom?

Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe kann sehr unterschiedlich sein – je nach Wärmebedarf des Hauses und Art der Wärmepumpe. Durchschnittlich lagen die Kosten für das Heizen mit einer Wärmepumpe in Österreich 2021 bei etwa 10,40 Euro pro m² Wohnfläche und Jahr. Mithin noch geringfügig teurer als mit fossilen Energieträgern.

Der Betrieb einer Heizung mit Wärmepumpe wird aber sehr bald günstiger sein als mit Erdgas und Heizöl. Dies liegt zum einen an den aktuell deutlichen Preissteigerungen, weiters am angedachten CO2-Zuschlag von 30 Euro je Tonne, der mit 1. Juli 2022 fällig wird.

Zwei Beispiele für mögliche Stromkosten eines Einfamilienhauses mit 150 Quadratmetern Wohnfläche:

  • Neubau, sehr gut gedämmtes nach Effizienz 40: Hier kann eine effiziente Wärmepumpe weniger als 1.400 Kilowattstunden jährlich verbrauchen.
  • Unsanierter Altbau: Hier kann Wärmepumpe mit schlechtem Wirkungsgrad bis zu 8.500 Kilowattstunden und mehr pro Jahr betragen.

Die Stromkosten in den beiden Musterhäusern können also je nach Wärmepumpe und Dämmung zwischen gut 300 Euro sowie 1.900 Euro und mehr pro Jahr liegen.

WP-Wirkungsgrad beeinflusst Stromkosten: Der Wirkungsgrad einer Wärmepumpe ist umso besser, je hochwertiger die Dämmung des Hauses ist. Eine gute Energieeffizienzklasse spart also Stromkosten – die beispielhaften Stromkosten für unsere beider Musterhäuser machen deutlich, wie wichtig es für das Nutzen einer Wärmepumpe ist, in Dämmung zu investieren und ein effizientes Modell auszuwählen. Weiter lässt sich der Wirkungsgrad einer Wärmepumpe durch folgende Maßnahmen erhöhen:

  • Pufferspeicher einbauen (kein ständiges Ein- und Ausschalten der Wärmepumpen-Anlage)
  • hydraulischen Abgleich durchführen (reduzierte Vorlauftemperatur)
  • großflächige Heizkörper oder Fußboden-/Wandheizung in Neubauten (Vorlauftemperatur des Heizungswassers unter 35 Grad)
  • Grundwasser- oder Erdwärmepumpe bei Altbauten (Geothermie oder Grundwasser statt Luft als Wärmequelle)
  • gute Dämmung (niedrige Heizlast mit geringem Heizwärmebedarf)

Tipp: Möchten Sie den individuellen Stromverbrauch einer Wärmepumpe schätzen, brauchen Sie dafür zwei Angaben: Mit beiden Werten können Sie den Stromverbrauch der Wärmepumpe schätzen, indem Sie den Wärmebedarf durch die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe teilen.
Wärmebedarf des Hauses: Kilowattstunden Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser Wirkungsgrad der Wärmepumpe: per Jahresarbeitszahl (JAZ) samt Anteil des Wärmebedarfs für Warmwasserbereitung.

Was kostet eine PV-Anlage?

Grundsätzlich sind die Anschaffungskosten einer PV-Anlage abhängig von der Flächengröße, dem Leistungsbedarf und dem Stand der Technik. Die Fixkosten fallen dabei in Relation zur steigenden Größe der Anlage. In den letzten 15 Jahren haben sich die Kosten von Photovoltaik-Anlagen aber auf rund ein Viertel reduziert. Lag der Preis ohne Speichermodul im Jahr 2006 noch bei happigen 5.000 Euro / kWp, liegt er mittlerweile bei durchschnittlich nur noch 1.500 Euro / kWp.

Kosten für Anschaffung und Montage: So bewegen sich die Solaranlage Kosten für durchschnittliche Anlagen mit einer Leistung von 5 kWp in einer Preisspanne von 7.500 bis 15.000 Euro inklusive Speicher. Wer auf einen solchen verzichtet, muss sogar nur mit 1.500 bis 1.800 Euro pro kWp. Bei der Investition in eine PV-Anlage müssen Sie etwa 85 Prozent für die Anschaffung der Komponenten und rund 15 Prozent für die Montage veranschlagen.

Anschaffungskosten je Komponenten im Überblick:

Komponente 

Kosten (Indikation)

Solarmodule 

4.000 – 7.500 Euro

Wechselrichter 

1.000 – 2.000 Euro

Verkabelung und Zubehör

 1.000 – 2.500 Euro

Montage 

rund 1.500 Euro

Haus-Elektrik 

variabel, je nach Zustand

Optionaler Stromspeicher 

6.000 – 20.000 Euro

Laufende Kosten für eine Solaranlage: Weiters sollten Sie die laufenden Betriebskosten einer PV-Anlage in die Kalkulation mit einplanen. Diese werden wesentlich von drei Positionen bestimmt:

  • Wartung und Reinigung: Es ist ratsam, direkt bei Montage einen Wartungsvertrag mit einem Fachmann zu vereinbaren, welcher Ihre Anlage jährlich bzw. jedes zweite Jahr reinigt und für die Instandhaltung sorgt. Hierfür sind etwa 200 Euro pro Wartung / Reinigung zu erwarten.
  • Versicherung: Sie können Ihre Photovoltaik-Anlage gegen Schäden bspw. durch Sturm, Hagel, Feuer, Schneedruck, etc. versichern. Die Kosten bewegen sich dabei je nach gewähltem Tarif zwischen 50 und 200 Euro jährlich.
  • Zählermiete: In der Regel kommt noch die Zählermiete des Stromnetzbetreibers hinzu, welche zwischen 30 bis 50 Euro pro Jahr beträgt.

Tipp: Bei der Anschaffung einer PV-Anlage gibt es zahlreiche Fördermodelle von Bund und in den Ländern. Hierdurch lässt sich die Kostenlast gut und gerne um bis zu 20 % und mehr senken!

Wie viel Strom produziert eine PV-Anlage?

Photovoltaikanlagen erzeugen Strom aus Sonnenlicht. Die Energie, die in der Sonneneinstrahlung steckt, wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter gemessen. In Österreich strahlen durchschnittlich zwischen 950 und 1250 Kilowattstunden pro Jahr auf einen Quadratmeter. Damit die Energie der Sonneneinstrahlung eins zu eins in Strom umgewandelt werden kann, braucht es eine PV-Anlage mit 1000 Watt Nennleistung (ein Kilowattpeak / kWp), was in etwa vier bis sechs Modulen und einer Dachfläche von acht bis zehn Quadratmeter entspricht.

Beispiel Strom aus 5- bzw. 10-kWp–Dachanlage: Mit einer gängigen 5-kWp-Dachanlage an einem geeigneten Standort erreicht Sie demnach einen durchschnittlichen Jahresertrag von mindestens 5 x 950 kWh = 4.750 kWh. Bei einer 10 kWp-Anlagenleistung mit einer südlich ausgerichteten Solaranlage liegt die Stromproduktion jährlich zwischen 9.500 bis 12.500 kWh.

PV-Anlage beim Einfamilienhaus: Wie oben erwähnt, sind zum Betrieb der Wärmepumpe eines durchschnittlichen Einfamilienhauses mit 150 m2 Wohnfläche je nach Bauart und Zustand rund sechs bis neun Kilowatt Heizleistung nötig. Erfahrungsgemäß lässt sich im Optimalfall der Strombedarf einer modernen Wärmepumpe mit hohem Wirkungsgrad bereits mit einer 5-kWp PV-Anlage decken.

Praxisgerechte PV-Anlage: Allerdings sollten Sie die Leistung eine Photovoltaik-Anlage nicht zu knapp bemessen. Wer zusätzlich Warmwasser erzeugen möchte oder kein Niedrigenergiehaus sein Eigen nennt, ist mit einer PV-Anlage um 8-kWp auf der sicheren Seite. Weiters sorgen in der Praxis diverse Faktoren dafür, dass der Stromertrag pro Kilowattpeak etwas geringer oder auch höher ausfallen kann. Hierzu zählen unter anderem die optimale Ausrichtung der Anlage zur Sonne sowie der Anlagenstandort. Lassen Sie sich bei Planung und Kauf Ihrer individuellen PV-Anlage unbedingt durch einen Energiefachmann beraten. Nichts ist auf Dauer unwirtschaftlicher und ärgerlicher als eine zu knapp bemessene PV-Anlage!

Tipp: Da Jahreszeiten- und Wetterbedingt die Stromerzeugung mittels Photovoltaik in Österreich sehr schwanken kann, empfiehlt sich weiters der Einbau eines Stromspeichers. So lassen sich Leistungsschwankungen abfedern und der Strom-Bedarf der Wärmepumpe zu jeder Zeit gewährleisten.

Wie schließt man eine Wärmepumpe an eine Photovoltaik-Anlage an?

Wie jede andere Heizung erhält das Aggregat einer Wärmepumpe im Keller einen Anschluss an den Heizkreislauf, weiters wird ein Stromanschluss benötigt. In der Wärmepumpen-Heizung ist in der Regel auch ein Speicher für Warmwasser mit 200 bis 300 Liter integriert. Insgesamt hat eine durchschnittliche Wärmepumpe einen Flächenbedarf von 0,5 bis 1,5 Quadratmeter.

Mögliche Modelle: Zusätzlich werden je nach Art der Wärmepumpe noch Leitungen für Sole, heißes Wasser oder Abluft benötigt, die vom Heizkeller durch die Wand nach außen führen. Diese Leitungen sind vom Heizkreislauf vollständig getrennt. Luft-Wasser-Wärmepumpen benötigen weiters noch einen Kondensat-Ablauf. Bei Außenaufstellung wird dazu einfach ein kleines Rohr in die Erde geführt.

Betrieb mit PV-Anlage: Wärmepumpen lassen sich sinnvoll mit einer Photovoltaikanlage samt Pufferspeicher kombinieren. Der erzeugte Strom der PV-Anlage wird dabei für den Betrieb der Wärmepumpe eingespeist, während der Pufferspeicher überschüssige Wärme der Wärmepumpe speichert und bei Bedarf an das Heizungssystem abgibt. Der Anschluss der PV-Anlage an das Wärmepumpen-System ist grundsätzlich problemlos möglich – erfordert allerdings je nach Standort der Kollektoren und Pumpensystem einen unterschiedlich hohen Aufwand. Der Einbau eines optionalen Stromspeichers wird ebenfalls staatlich gefördert!


Fazit: Wie rentabel ist eine Wärmepumpe mit PV-Anlage?

Bleibt die spannende Frage: Wie effektiv arbeitet die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaikanlage im Alltag – und lohnt sich eine solche Investition?

Grundsätzlich kann jede Photovoltaik-Anlage Strom für eine elektrische Wärmepumpe liefern. Im Sommer lässt sich so das gesamte Warmwasser mit regenerativer Energie erwärmen. Allerdings braucht die Wärmepumpe dann am meisten Strom, wenn die PV-Anlage in der Praxis wenig davon erzeugt: im Winter und abends zum Heizen.

Stromspeicher ratsam: Abhilfe lässt sich hier mit dem Pufferspeicher schaffen: Ein Energiemanagement-System sorgt dann dafür, dass die Wärmepumpe tagsüber das Heizwasser erwärmt, solange die Sonne scheint. In der Nacht kann es dann vom Speicher durch die Heizung fließen. Aber auch in den Übergangszeiten kann die PV-Anlage einen guten Beitrag leisten, um von fossilen Energieträgern wegzukommen. Es verbessert aber auch den Wirkungsgrad der Wärmepumpe und erhöht dessen Lebensdauer – schließlich sogt der Pufferspeicher Wärmepumpen dafür, dass die Wärmepumpe sich nicht ständig an- und ausschalten muss.

Frage nach der Rentabilität: Ob sich eine Wärmepumpe samt PV-Anlage lohnt, hängt vor allem von der Jahresarbeitszahl (JAZ) der WP-Anlage ab, die eine Wärmepumpenheizung unter den ganz konkreten Bedingungen eines Gebäudes erreichen kann. Dabei spielt nicht nur die Qualität der Wärmequelle eine wesentliche Rolle, sondern auch der energetische Zustand des Hauses selbst. In einem gut gedämmten Neubau können sich auch die weniger effizienten Luft-Wasser-Wärmepumpen lohnen. In schlecht gedämmten Altbauten ist hingegen meist von Wärmepumpen abzuraten.

PV-Check vom Profi: Auch die finanziellen Auswirkungen des Eigenverbrauchs hängen stark von den Anlagen, dem Energieverbrauch und Stromtarif ab. Wenn Sie eine Wärmepumpe mit einer PV-Anlage kombinieren möchten, fragen Sie am besten einen ortskundigen Energieberater. Und, ob sich Ihr Dach grundsätzlich für Photovoltaik eignet, lässt sich am besten durch einen Solardach-Check erkunden – entweder vor Ort durch einen erfahrenen Solarteur, oder per PV-Rechner im Internet.

Video: Perfekte Kombi – Wärmepumpe mit Photovoltaik und Batteriespeicher im Neubau

Quelle: SHK Info / YouTube


FAQ

Kann man eine Wärmepumpe mit Photovoltaik betreiben?

Eine Wärmepumpe lässt sich sehr gut mit Photovoltaik (PV) kombinieren. Produziert eine PV-Anlage einen Stromüberschuss, wird die Wärmepumpe mit kostenloser Antriebsenergie versorgt. Eine solche Anlage nutzt also nur den Strom, der aktuell nicht im Haus benötigt wird.

Wie rechnet sich Photovoltaik?

Eine Solaranlage rechnet sich umso rascher, je mehr Solarstrom Sie direkt selbst verbrauchen. Denn für den Strom vom Dach müssen Sie viel weniger bezahlen als für den Strom aus dem Netz. Ganz nebenbei können Sie mit dem Strom vom Hausdach Ihren Autarkiegrad erhöhen, also unabhängiger vom Stromanbieter werden.

Wie groß sollte eine Photovoltaik-Anlage für eine Wärmepumpe sein?

Wenn 40 Prozent des Solarstroms selbst verbraucht werden, ist dies ohne Wärmepumpe mit einer PV-Anlage um 4 kWp Leistung möglich. Mit einer Wärmepumpe können 40 Prozent Eigenverbrauch aber problemlos mittels einer Anlage von acht kWp oder mehr erreicht werden. Dies ist die Maßgröße in Sachen PV-Anlage für ein durchschnittliches Einfamilienhaus.

Was kostet eine PV-Anlage mit Wärmepumpe?

Für eine Photovoltaik-Anlage samt Stromspeicher und Einbaugebühren fallen Kosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro an. Am teuersten ist die Wasser-Wasser–Wärmepumpe, welche nur mit Photovoltaik-Anlage mit 38.000 Euro zu Buche schlägt. Luft-Wasser-WP: Luft-Wasser-Wärmepumpen sind mit durchschnittlicher kW-Leistung bereits ab 4.500 bis 10.000 Euro zu haben.

Wie groß sollte eine PV-Anlage für Einfamilienhaus sein?

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit Vier-Personen-Haushalt und einem Stromverbrauch von 4.500 Kilowattstunden pro Jahr liegt die optimale Größe einer Photovoltaik-Anlage bei rund 6 Kilowatt-Peak. Größere PV-Anlagen sind jederzeit möglich.

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Baubranche & Corona: Schutzmaßnahmen, Kurzarbeit, Wirtschaftshilfen

25. November 2021 by Wolfgang Walter

Welche COVID‐19-Maßnahmen gelten in der Baubranche?

Österreich befindet sich im Jahre zwei der Pandemie und aktuell mehr denn je in den Fängen des mutierten Coronavirus. Das hatte und hat weitreichende Folgen für alle Bereiche der Gesellschaft. Von allgemeinen Schutzmaßnahmen über Kurzarbeiterbudgets bis zum kompletten Lockdown –Österreichs Unternehmen haben derzeit Vielem zu kämpfen.

Inhaltsverzeichnis

Schutzmaßnahmen in Österreich
Notmaßnahmenverordnung Bauwirtschaft
Kurzarbeiterregelungen und Behaltepflicht
Verlängerte Wirtschaftshilfen
Bauvertragliche Auswirkungen
Video
FAQ

COVID-19 Schutzmaßnahmen in Österreich

Zur Eindämmung des Coronavirus sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Österreich seit längerem verpflichtet, diverse Maßnahmen am Arbeitsplatz umzusetzen. Die Sozialpartner-Vereinbarung vom 29.01.2021 sowie diverse gesetzliche Anpassungen seither sind hier kurz zusammengefasst:

Allgemeine COVID‐19‐Schutzmaßnahmen

  • Beim Betreten von Arbeitsorten zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalten leben, ist ein Mindestabstand von zwei Metern sowie Mund- und Nasenschutz erforderlich.
  • Diese Maßnahmen sind auch bei Baubesprechungen zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, Besprechungen, wenn möglich an gut belüfteten Orten abzuhalten und möglichst kurz zu halten.
  • Verunmöglichen technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung – wie etwa beim Arbeiten auf Baustellen – ist man von diesen Verpflichtungen befreit, wenn feste Teams gebildet werden.
  • Empfehlung der AUVA: Teamgröße klein halten, die Einsatzzeiten, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten wird, möglichst geringhalten.
  • Weiters gilt: Hände regelmäßig waschen oder desinfizieren. Gesicht nicht mit den Händen berühren. In den gebeugten Ellbogen husten oder niesen.

COVID‐19‐Schutzmaßnahmen speziell auf Baustellen

Wie im Einzelhandel stehen in der Baubranche in Sachen Corona weiterhin die Risikogruppen im Fokus. Hierzu sowie zu den Themen Mindestabstand, Transport, Personal, Hygienemaßnahmen und Bauarbeiterkoordination hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen umfassenden Fragenkatalog mit konkreten Weisungen formuliert:

Sind Mitarbeiter, die einer Risikogruppe angehören, erhöhtem Ansteckungsrisiko eingesetzt – Arbeiten, bei denen der Mindestabstand von zwei Meter nicht eingehalten werden kann?

Beurteilung und Zuordnung der individuellen Risikosituation nach Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 735 und gegebenenfalls Ausstellung eines Attests durch den behandelnden Arzt. Anspruch auf Dienstfreistellung, außer

  • der Betroffene kann seine Arbeitsleistung im Homeoffice erbringen 
  • für die Arbeitsleistung kann durch geeignete Maßnahmen eine Ansteckung mit COVID-19 ausgeschlossen werden.

Sind alle Mitarbeiter darüber informiert, dass sie mit akuter Atemwegserkrankung zu Hause bleiben müssen?

Mitarbeiter mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen müssen zu Hause bleiben. Diese Schutzmaßnahme muss in den entsprechenden Sprachmodi klar kommuniziert werden.

Befinden sich auf der Baustelle kranke Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

Entwickeln Mitarbeiter Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen, Atemnot oder besteht der Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung, sind sofort folgende Maßnahmen zu setzen:

  • betroffene Person sofort mit FFP2-Atemschutzmaske, isolieren und Anweisungen der Gesundheitshotline 1450 umsetzen
  • Kontakt zur erkrankten Person reduzieren, Mindestabstand und Hygienemaßnahmen zu allen anderen Personen am Arbeitsplatz einhalten
  • Mitarbeiter, Leiharbeiter sowie Kunden umgehend informieren
  • alle betroffenen Kontaktpersonen eruieren und Anweisungen der Gesundheitsbehörde befolgen
  • alle von der betroffenen Person verwendeten Arbeitsmittel desinfizieren

Werden bei Fahrgemeinschaften und beim Baustellenverkehr Maßnahmen umgesetzt?

Allgemein gilt bei Fahrgemeinschaften nicht gemeinsamer Haushalt die Verwendung von FFP2-Atemschutzmasken sowie zusätzlich die Beschränkung, dass jede Sitzreihe einschließlich des Lenkers nur mit zwei Personen besetzt werden darf. Bei Personentransporten auf der Baustelle, die nicht in Fahrzeugen stattfinden gelten gleiche Schutzmaßnahmen wie in geschlossenen Räumen.

Werden Arbeiten soweit technisch möglich zeitversetzt oder örtlich getrennt ausgeführt?

Der Kontakt zwischen Personen soll generell möglichst vermieden werden – auch im Außenbereich.

Werden Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze von verschiedenen Gewerken durch 

Anordnung im SiGe‐Plan bzw. § 8 ASchG möglichst voneinander getrennt?

Ist kein SiGe‐Plan vorhanden, müssen die Arbeitsverfahren so geplant werden, dass die Anzahl der gleichzeitig an einem Ort arbeitenden Beschäftigten möglichst gering ist.

Werden Aufenthaltsbereiche zeitlich getrennt benutzt bzw. können sie örtlich 

getrennt werden, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann?

Die soll Anwendung finden, insbesondere

  • beim Umkleiden zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende
  • zu Pausenzeiten, bei der Frühstücks‐ und Mittagspause

Sind Schlafräume mit maximal einer Person belegt?

Insbesondere im Baubereich und bei überregionaler Leiharbeit ist eine regelmäßige Desinfektion von Quartieren und ggf. Schlafräumen zu gewährleisten!

Steht Hygienemöglichkeiten für alle Mitarbeiter bereit?

Empfehlung der AUVA: fließendes, warmes Wasser, ausreichend Flüssigseife und Einweghandtücher, getrennte WC und Duschen.

Werden sanitäre und soziale Einrichtungen auf der Baustelle sowie Quartiere und gegebenenfalls Schlafräume in kurzen Intervallen desinfiziert?

WC, Waschgelegenheiten sowie Aufenthaltscontainer mit ihren Einzelquartieren müssen in regelmäßigen Abständen vollständig gereinigt werden. Gleiches gilt für eigene Utensilien.

Werden Fahrzeuge, Baumaschinen und Werkzeuge vor der Verwendung durch anderes 

Personal desinfiziert?

Insbesondere Kontaktflächen wie Haltegriffe, Schaltknauf, Lenkrad, Handbremse, Türgriffe, Armaturen etc. sind regelmäßig extern zu reinigen. Ist im Einzelfall eine Desinfektion nicht möglich, sind alternativ Handschuhe zu verwenden.

INFOKASTEN

Sicherheits‐ und Gesundheitsschutzplan (SiGe‐Plan) gemäß § 7 BauKG

Baustellenkoordinatoren sind verpflichtet, den SiGe‐Plan im Hinblick auf COVID‐19 zu adaptieren, dazu zählen:

  • größtmögliche zeitliche oder örtliche Entflechtung der gleichzeitig durchzuführenden Arbeiten
  • Ausgestaltung, Benutzung und Organisation der gemeinsamen sanitären Einrichtungen in Bezug auf die neuen Erfordernisse
  • Organisation des Besprechungswesens
  • Prüfung der Auswirkungen von Schutzmaßnahmen durch COVID-19 auf die sonstigen 
  • kollektiven Schutzmaßnahmen
  • Schutz vor Dritten durch Desinfektions‐ und Reinigungsmaßnahmen, Maßnahmenplan bei COVID-19‐Erkrankungen
  • Schutzmaßnahmen beim Stilllegen von einzelnen Arbeitsbereichen und Prozedere bei Baustellenanlieferungen
  • Bei Baustellen ohne SiGe‐Plan sind die in diesem Punkt angeführten Maßnahmen im Sinne des 
  • Umsetzung von § 4 BauKG durch den Bauherrn

Baubranche & Corona: Aktuelle Notmaßnahmenverordnung für die Bauwirtschaft 2021

Aufgrund der akuten Coronalage in Österreich hat die Wirtschaftskammer Österreich (Geschäftsstelle Bau) im November 2021 zusätzlich eine neue COVID-19 Notmaßnahmenverordnung erlassen. Diese ersetzt die bisherige 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und wird laut Ankündigung der Bundesregierung vorerst bis 12. Dezember 2021 in Kraft bleiben.

Folgende Bereiche werden hiernach für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gewerbe, im Einzelhandel und in der Baubranche geregelt:

  • Mindestabstand,
  • Ausgangsbeschränkungen 
  • Lockdown

Die neue Notmaßnahmenverordnung verfügt weitreichende Ausgangsbeschränkungen für alle Personen (Lockdown), unter anderem für große Teile des Einzelhandels, der Gastgewerbes und Beherbergungsbetriebe sowie Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen.

Es ist wieder ein genereller Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, vorgesehen. Hier gilt die neu sogenannte Achtsamkeitsregel nach § 2 Abs. 8 – eine fachlich empfohlene Maßnahme, an die per se keine Strafsanktion geknüpft ist.

Ort der beruflichen Tätigkeit 

Berufliche Tätigkeiten ohne Kundenkontakt sind vom Lockdown nicht unmittelbar betroffen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 kann der private Wohnbereich für berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke verlassen werden – falls dies wie im Baugewerbe erforderlich ist. Für das Betreten von und Verweilen an Arbeitsorten gilt weiterhin ein 3G-Nachweis, wenn physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können (§ 8 Abs. 2).

Maskenpflicht bei beruflichen Tätigkeiten 

Verschärfend kommt mit der neuen Notmaßnahmenverordnung hinzu, dass an allen Arbeitsorten eine FFP2-Maske zu tragen ist, sofern ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, nicht ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch keine sonstigen Schutzmaßnahmen minimiert werden kann (§ 8 Abs. 3). Weiters kommt ohne Bildung fester Teams als organisatorische Schutzmaßnahme ein 2G-Nachweis aller anwesenden Personen infrage.

Präventionskonzept 

Für Arbeitsstätten mit mehr als 51 Arbeitnehmern muss im Baubereich weiterhin ein COVID-19-Beauftragter bestellt sowie ein COVID-19-Präventionskonzept umgesetzt werden (§ 8 Abs. 6)

Dieses muss insbesondere Vorgaben zur Kontrolle von Nachweisen und zur Sicherstellung der von Auflagen enthalten (§ 8 Abs. 7).

Berufliche Zusammenkünfte und Fahrgemeinschaften

Berufliche Zusammenkünfte sind nur zulässig, falls diese unaufschiebbar und zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich sind (§ 14 Abs. 1 Z 1). Für Fahrgemeinschaften nicht im gemeinsamen Haushalt lebender Personen besteht eine FFP2-Maskenpflicht (§ 6 Abs. 1).


INFOKASTEN

Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen, gültig seit 01.09.2021

  • Der aktuelle Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen gilt rückwirkend ab dem 1.9.2021 und läuft bis zum 30.4.2022.
  • Der neue Generalkollektivvertrag übernimmt die bisherige Regelung zum Maskentragen in Betrieben und stellt weiters klar, dass der Arbeitgeber das Maskentragen im Betrieb anordnen kann.
  • Der Mitarbeiter kann sich durch einen 3G-Nachweis von der Maske befreien.
  • Gestrichen wurde die Regelung, dass sich der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit testen lassen kann, wenn er dazu durch Gesetz oder Verordnung verpflichtet ist.

Baubranche & Corona: Bundesweiter Lockdown seit 22. November 2021

Bundesregierung und Bundesländer haben sich auf eine 20-tägige österreichweite Ausgangssperre ab 22. November für alle Personen geeinigt. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs ist für alle Personen grundsätzlich nur mehr zu bestimmten Zwecken zulässig.

3-G-am Arbeitsplatz: Seit dem 1.11.2021 ist am Arbeitsplatz ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel nötig. Dies gilt, sofern am Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Die bisherige Übergangsfrist für FFP2-Masken, wenn kein 3-G-Nachweis vorhanden ist, gilt seit 15.11. nicht mehr!

Strengere 2,5-G-Regel: In einigen Bereichen müssen Arbeitnehmer geimpft oder genesen sein, andernfalls ist ein negativer PCR-Test vorgewiesen: 

  • Alten-, Pflege- und stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,
  • in Krankenanstalten,
  • in der mobilen Pflege- und Betreuung,

Wichtig: Einen generellen Lockdown in der Baubranche und angrenzenden Gewerben gibt es trotz der aktuellen pandemischen Lage in Österreich weiterhin nicht!

Baubranche & Corona: Kurzarbeiterregelungen und Behaltepflicht

Um von der Pandemie betroffene Unternehmen zu unterstützen, haben sich Bundesregierung und Sozialpartner auf eine Neuregelung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Die Corona-Kurzarbeit Phase 5 gilt bis 30.6.2022 für Kurzarbeitsprojekte von höchstens sechs Monaten.

Corona-Kurzarbeit

  • Normalerweise ist in Sachen Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent möglich, in Ausnahmefällen auch darunter.
  • In der aktuellen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.

Neu ist – es gibt zwei Schienen der Kurzarbeit: Eine für besonders betroffenen Betriebe (befristet bis 31.12.2021), eine weitere für alle übrigen Betriebe. Für letztere wird die Beihilfe um 15 Prozent reduziert und beträgt damit 85 Prozent der bisher ausbezahlten Beihilfe.

Freistellungsanspruch für Risikogruppen

Seit dem 22. November 2021 haben Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen als Risikogruppe die Möglichkeit, sich per Risiko-Attest freistellen zu lassen. Weiters ist der Freistellungsanspruch für Schwangere nach wie vor aufrecht, ebenso kann die Sonderbetreuungszeit unverändert in Anspruch genommen werden, wenn Kinder in Quarantäne geschickt werden oder an Corona erkranken.   

Einschränkung der Behaltepflicht während der Kurzarbeit

Der Beschäftigtenstand während der Kurzarbeit und der anschließenden Behaltepflicht darf nur in Ausnahmefällen unterschritten werden. Seit 1. Juli 2021 können auch Arbeitnehmer von der Vereinbarung zur Kurzarbeit ausgenommen werden, wenn sie beim AMS im Rahmen von Massenkündigungen zum Frühwarnsystem gemäß § 45a AMFG angemeldet sind. In solchen Fällen gibt es keine Auffüllpflicht.

Weiterbildungen während der Kurzarbeit

Auch Weiterbildungen während Kurzarbeit werden staatlich sehr gefördert. Beispielsweise erhalten Betriebe Personalkosten für Weiterbildungen, die während der Ausfallzeit stattfinden, über die Kurzarbeitsbeihilfe voll ersetzt. Der Fördersatz bei den Sachkosten der Aus- und Weiterbildungskurse wird generell von 60 auf 75 Prozent aufgestockt.

Tipp: Weiterbildungen, die bereits in der Phase 4 begonnen haben und in die Kurzarbeitsphase 5 hineinreichen, müssen in der Phase 5 neu beantragt werden. Das Begehren ist unverzüglich nach Erhalt der neuen Projektnummer für die Kurzarbeit per eAMS-Konto zu stellen.


Baubranche & Corona: verlängerte Wirtschaftshilfen

Zum 19. November 2021 hat die Bundesregierung die Verlängerung einiger Wirtschaftshilfen unter Einhaltung der COVID-Bestimmungen beschlossen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen Unternehmen nicht nur Verwaltungsstrafen, auch beantragte Wirtschaftshilfen für den jeweiligen Monat müssen dann zurückbezahlt werden.

Die drei wichtigsten Beispiele im Bereich der Baubranche mit den jeweiligen Voraussetzungen:

Ausfallsbonus

  • Mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Vorjahresmonat
  • Ersatzrate: 10 bis 40 Prozent Umsatzrückgang je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen von 2,3 Millionen Euro
  • Leistungszeitraum von November 2021 bis März 2022
  • Beantragung ab dem 16. Dezember 2021 möglich

Verlustersatz

  • Mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Vorjahresmonat
  • Ersatzrate: 70 bis 90 Prozent des Verlustes
  • Maximaler Rahmen von 12 Millionen Euro
  • Zeitraum von Jänner 2022 bis März 2022
  • Beantragung ab Anfang 2022 möglich

Härtefallfonds

  • Mindestens 40 Prozent Umsatzrückgang oder keine laufende Kostendeckung
  • Ersatzrate: 80 Prozent zzgl. 100 Euro des entgangenen Nettoeinkommens
  • Zeitraum von November 2021 bis März 2022
  • Mindestbetrag 600 Euro, maximaler Betrag 2.000 Euro

Tipp: Geförderte Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat komplett zurückbezahlt werden.

Baubranche & Corona: Bauvertragliche Auswirkungen

Leistungsstörungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind bei bestehenden

Bauverträgen den zuständigen Vertragspartner zuzuordnen. Die wird nach § 1168 ABGB oder nach Kapitel 7 der ÖNORM B 2110 besichert.

ABGB: Gemäß ABGB fallen unabwendbare Ereignisse als höhere Gewalt in die neutrale Sphäre, die

grundsätzlich dem Auftragnehmer zuzuordnen ist. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber

oder seine Vertreter ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder verspätet nachkommen.

ÖNORM B 2110: Günstiger ist die Rechtslage für Auftragnehmer nach ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen). Dann sind Ereignisse der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen, wenn sie

  • die vertragsgemäße Ausführung der Leistung objektiv unmöglich machen,
  • zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren,
  • und Auftragnehmer nicht in zumutbarer Weise abwendbar sind.

Hinsichtlich Sphärenzuordnung und Vorgangsweise im Anwendungsbereich der ÖNORM B 2110 gilt es folgendes zu beachten: 

Sphärenzuordnung

Nichtverfügbarkeit von Mitarbeitern: Bleiben Mitarbeiter durch Erkrankung, aufgrund von Betreuungspflichten oder aus anderen Gründen der Baustelle fern, gilt folgendes:

  • Die Nichtverfügbarkeit einzelner Mitarbeiter stellt keine Störung der Leistungserbringung dar und ist der Sphäre des Auftragnehmers zuzuordnen.
  • Die Nichtverfügbarkeit mehrerer Mitarbeiter ist ebenfalls der Sphäre des Auftragnehmers zuzuordnen.
  • Fehlen hingegen alle Mitarbeiter, ist dies der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen.

Behördliche Anordnungen: Ist die Leistungserbringung nicht oder nur eingeschränkt möglich, weil Baustellen in einem Quarantänegebiet liegen, oder wird die Leistungserbringung durch sonstige behördliche Anordnungen gestört, so ist dies der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers: Kommen der Auftraggeber oder dessen Vertreter ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder verspätet nach, ist dies im Anwendungsbereich der ÖNORM B 2110 der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen. 

Anmeldung von Ansprüchen

Werden Leistungen des Auftraggebers nicht erbracht, hat der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Forderung auf Vertragsanpassung anzumelden (7.3 und 7.4 ÖNORM B 2110). Hier wird insbesondere bei rechtlich unklaren Ansprüchen zur Schriftform geraten. Ist dies dem Grunde nach noch nicht möglich ist, sind die Forderungen der Höhe nach bzw. die Verlängerung der Leistungsfrist dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen.

Neue Bauverträge

Bei Bauverträgen, die noch nicht abgeschlossen worden sind, wird anders verfahren. Sofern rechtlich möglich sollen hier in Sachen Bauzeit großzügige Zeitreserven berücksichtigt bzw. für Verzögerungen Mehrkosten veranschlagt werden. Generell empfiehlt es sich, entstandene Risiken bei der Erstellung der Angebote bzw. bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen.

Video: Österreich: Impfpflicht, Lockdown, Kurzarbeit – was gilt am Arbeitsplatz?

https://youtube.com/watch?v=TB3LU9ARKMQ

Quelle: Arbeiterkammer Österreich / YouTube

FAQ

Hier finden Sie allen aktuellen gesetzlichen Regelungen und FAQs rund um Corona im betrieblichen Alltag.

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