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Kredit aufnehmen mit und ohne Bürgen – ab 0,50% Zinsen

 

Inhaltsverzeichnis

Was ist eigentlich ein Bürge?
Voraussetzungen
Vor- & Nachteile
Fazit
Video
Kreditrechner

Was ist ein Kredit mit Bürgschaft?

Bei einem Kredit mit Bürgschaft – auch Bürgschaftskredit genannt – handelt es sich um eine besondere Form des Raten– oder Hauskredits. Bei einem Bürgschaftsdarlehen übernimmt ein Dritter für Sie als Kreditnehmer gegenüber Ihrem Kreditgeber eine Bürgschaft. Er leistet also die Rückzahlung des Kredites, wenn Sie selbst das Darlehen nicht mehr tilgen können – also zahlungsunfähig sind.

Auf weiteren Seiten finden Sie Details zu Konsum– oder Hauskrediten und des Weiteren einen Kreditrechner bis zu 65.000 Euro und ein Formular zur Baufinanzierungs-Anfrage.

Wichtiger Hinweis:

Nach dem Online-Antrag (Klein- und Ratenkredite) oder der Finanzierungsanfrage (Baufinanzierung) können sämtliche Schritte bis zur Auszahlung in der Regel online oder telefonisch geklärt werden. In wenigen Fällen ist der postalische Weg oder ein persönliches Erscheinen vor Ort notwendig.

Hintergrundwissen zum Thema Kredit mit und ohne Bürgen

Meist ist es nicht so einfach, wenn man dringend Geld in der Kassa benötigt oder einen Konsumkredit und Hauskredit braucht, die eigene Bonität aber nicht die beste ist. Dabei können verschiedenste Lebensumstände rasch dazu führen, dass die eigene Kreditwürdigkeit leidet und nicht mehr für ein passendes Darlehen ausreicht: Etwa plötzliche Arbeitslosigkeit, längere Krankheit und Arbeitsunfähigkeit oder schlicht ein zu geringes dauerhaftes Einkommen. All das ist für ein Kreditgesuch per se nicht leiwand. Doch mit einem geeigneten Bürgen an der Seite wird es möglich, bei der Bank dennoch ein Darlehen zu bekommen. Das sollten Sie in Sachen Kredit mit und ohne Bürgen wissen und diese Möglichkeiten haben Sie.

Entscheidende Frage – was ist eigentlich ein Bürge?

Bevor Sie sich für ein Darlehen mit oder ohne Bürgen interessieren, sollten Sie vorderst wissen was dies genau bedeutet: Ein Bürge haftet für die Verbindlichkeiten eines anderen, etwa für Sie als Kreditnehmer. Konkret bedeutet dies, dass der Bürge die Ratenzahlung Ihres Kredits übernimmt, wenn Sie als Kreditnehmer diese – aus welchem Grund auch immer – nicht mehr leisten können. Daher gilt ein Bürge, ähnlich wie beispielsweise eine Immobilie oder eine Risikolebensversicherung, als Sicherheit für Ihre Bank.

Um einen Bürgen einsetzen zu können muss dieser zunächst einen Bürgschaftsvertrag mit Ihrer Bank abschließen. Per Vertrag wird hierbei geregelt, wann und in welchem Umfang Ihr Bürge bei plötzlichem Zahlungsausfall für Sie haftet. Im Gegensatz zu normalen Kreditverträgen, in denen Sie und die Bank gleichberechtigt sind, ist der Kreditvertrag mit dem Bürgen ein einseitiges Geschäft. Schließlich erhält Ihr Bürge für seine Unterschrift quasi keine Gegenleistung. Im Gegenteil: mit seiner Unterschrift geht er für Sie sogar ein finanzielles Risiko ein. Daher basieren Kredite mit Bürgen stets auf einem gewissen Vertrauensverhältnis – dies sollte Ihrem Bürgen und Ihnen von Beginn an klar sein.

In welchen Fällen brauchen Sie einen Kredit mit Bürgen?

Kredite mit Bürgen sorgen dafür, dass auch Kreditnehmer, die aus der Sicht der Bank aktuell nicht über ausreichende Voraussetzungen verfügen, dennoch einen Kredit bekommen. Dies kann im Alltag durchaus für eine Reihe von Konsumenten zutreffen:

Kreditnehmer mit schlechter Bonität: Verfügen Sie als Kreditnehmer über eine schlechte Bonität, hadern Banken meist rasch mit der Vergabe von Krediten. Hierbei bedeutet schlechte Bonität nicht nur, dass Sie einen negativen Eintrag beim KSV haben – mangelnde Zahlungsfähigkeit bewerten Banken und Kreditvermittler durchaus komplexer. So reicht es beispielsweise schon aus, wenn Sie gerade einen neuen Job angefangen haben und sich in der Probezeit befinden. Ist die Arbeitsstelle frisch und kann diese gekündigt werden, bedeutet dies für Banken ein erhöhtes Risiko bei der pünktlichen Tilgung von Kreditraten. Gleiches gilt weiters bei Berufseinsteigern sowie bei bereits laufenden Kreditverbindlichkeiten. Hier bevorzugt die Bank meist einen Bürgen im Kreditvertrag, auf den sie im Ernstfall zurückgreifen kann und der ausstehende Raten sicher bezahlt.

Kreditnehmer ohne Sicherheiten: Auch wenn Sie als Kreditnehmer nicht über ausreichende Sicherheiten wie Immobilien, ein hohes Nettoeinkommen oder eine Lebensversicherung verfügen, werden Banken in der Regel vorsichtig. Dies gilt insbesondere bei langlaufenden Hauskrediten oder Konsumkrediten mit hoher Kreditsumme. In beiden Fällen können Sie von einem Kredit mit zahlungsfähigen Bürgen im Hintergrund profitieren.

Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Rentner: Diese Konsumentengruppen haben es bei Banken traditionell etwas schwerer, einen zinsgünstigen Raten- oder Hauskreditkredit zu ergattern.

Kredite für Selbstständige und Freiberufler, für Rentner oder Studenten sind deshalb so schwer zu bekommen, weil diese meist nur über unregelmäßiges und zu niedriges Einkommen verfügen. Speziell an Rentner vergeben Banken daher eher ungern Darlehen, weil das finanzielle Risiko für den Kreditgeber mit dem Alter steigt und Belastungen via Kredit oft zu hoch sind. Gleiches gilt für Selbstständige, Unternehmensgründer und Studenten – gerade hier ist den Banken das Ausfallrisiko oft zu hoch und ein zusätzlicher Bürge in Sachen Kredite obligatorisch.Tipp: Gehören Sie einer dieser Zielgruppen an, heißt das nicht per se, dass Banken Ihren Kreditantrag ohne Bürgen ablehnen. Ein geeigneter Bürge erhöht aber im Allgemeinen Ihre Kreditwürdigkeit und steigert Ihre Chancen auf einen Kredit zu günstigen Zinsen. Bei guter Bonität oder kleineren Kreditsummen ist in der Regel kein Bürge notwendig.

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Wie finden Sie einen Kredit mit dem passenden Bürgen?

Vergeben Banken oder Vermittler in Österreich einen Kredit, prüfen diese vorderst mögliche Risiken eines Kreditausfalls bei Konsumenten.  In einigen Fällen – beispielsweise bei höheren Konsumkrediten, Finanzierungen zu speziellen Zwecken oder bei einem Hauskredit – fordern Kreditinstitute weiters zusätzliche Sicherheiten, mit denen sie die Kreditsumme bei Bedarf absichern können:

Konsumkredit: Bei klassischen Konsumentenkrediten oder Ratenkrediten prüft die Bank stets Ihre Bonität als Kreditnehmer. Hierzu werden einerseits Ihre Einkünfte und Ausgaben abgefragt. Weiters erfolgt eine Abfrage Ihres aktuellen Score-Werts beim KSV. Zeigt diese Bonitätsprüfung ein negatives Ergebnis an, wird der Kreditantrag meist abgelehnt. Um einem solchen Fall vorzubeugen, können Sie einen Kredit mit Bürgen nutzen oder vorderst Ihre aktuellen Bonitätswerte via Selbstauskunft beim KSV kostenlos erkunden.

Autokredit: Beim Autokredit erfolgt die Absicherung der Bank in aller Regel über eine sogenannte Sicherungsübereignung. Hier wird die Bank während der Finanzierung quasi zum Besitzer des finanzierten Kfz und erhält dieses, bis zur vollständigen Tilgung, als zusätzliche Sicherheit. Alternativ lässt sich per Bürge eine Sicherungsübereignung des Kfz bei vielen Banken oftmals vermeiden.

Hauskredit: Bei größeren Finanzierungen wie Haus- oder Immobilienkrediten dient die hypothekarische Besicherung als Ausfallgarantie. Der vorrangige Eintrag im Grundbuch erlaubt die Beleihung oder Veräußerung der Immobilie bei Zahlungsausfall. Alternativ oder zusätzlich werden häufig Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen als Kreditsicherheiten genutzt. Auch solche Versicherungen können beispielsweise im Fall der Fälle die Restschuld bei einer Baufinanzierung decken. Per Bürge oder zweiten Kreditnehmer haben Sie hier die Möglichkeit Bonität und Zinssatz deutlich zu verbessern.

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Pflichten eines Bürgen – welche Arten der Bürgschaft gibt es?

Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft – auch für Banken und Kreditgeber. Dies sollte jeder Konsument vor Abschluss eines Kredits per Bürgschaft wissen und die Bedingungen genau erkunden. Verschiedene Formen von Bürgschaften bedingen dabei unterschiedliche Pflichten des Bürgen: Sie unterscheiden sich vorderst im Zeitpunkt, an welchem die Bank in Sachen Zahlungsausfall des Kreditnehmers beim Bürgen betreiben kann.

Ausfallbürgschaft: Sie zählt zur gängigsten Variante in Sachen Kredit mit Bürgen. Hier ist der Bürge der letzte Anlaufpunkt der Bank, wenn Sie als Kreditnehmer Ihre Raten dauerhaft nicht begleichen – also beispielsweise anhängige Inkassoverfahren oder Zwangsvollstreckung erfolglos waren.

Tipp: Die Bank muss hier nachweisen, dass alle Versuche, Geld vom Kreditnehmer zu betreiben, erfolglos werden. Somit stellt diese Variante die beste für einen eventuellen Bürgen dar.

Selbstschuldnerische Bürgschaft: Diese gilt in Österreich als beliebteste Form in Sachen Bürgschaft bei Banken. Im Gegensatz zur Ausfallbürgschaft muss die Bank bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft nicht nachweisen, dass von Ihnen als Kreditnehmer kein Geld in Aussicht steht. Eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers per Zwangsvollstreckungsverfahren gerichtlich zu bestätigen ist bei dieser Bürgschaftsform also nicht obligatorisch.

Tipp: Sobald Sie als Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten kommen, kann die Bank ausstehende Raten vom Bürgen per sofort holen. Allerdings muss auch nachgewiesen werden, dass ein Anspruch an Ihren Bürgen besteht.

Bürgschaft via erstes Anfordern: Bei dieser Form kommt die Bank bei Zahlungsverzug noch rascher an Ihr Geld. Sobald Sie als Kreditnehmer Ihre Rate nicht bezahlt haben, ist hier der Bürge zur Zahlung verpflichtet – quasi ab der ersten Rate. Hierbei muss die Bank sogar nicht nachweisen, dass die Forderung an den Bürgen begründet ist.

Tipp: Stellt sich die Forderung als nicht evident heraus, kann der Bürge sein Geld erst nach geleisteter Zahlung zurückfordern. Die Bürgschaft auf erstes Anfordern ist daher sehr risikoreich für Ihren eventuellen Bürgen.

Globale Bürgschaft: Bei dieser Form der Kreditbürgschaft haftet Ihr Bürge nicht für eine bestimmte Summe Ihres Kredits, sondern für sämtliche Verbindlichkeiten, die Sie als Kreditnehmer bei Ihrer Bank haben: Egal also, ob Sie einen oder mehrere Kredite sowie Überziehungen finanziell nicht mehr stemmen können, die monatlichen Raten und Restsummen kann die Bank hier jederzeit von Ihrem Bürgen problemlos einfordern.

Tipp: Bei dieser Art der Bürgschaft ist das finanzielle Risiko, das Ihr Bürge trägt, am höchsten. Daher ist es überaus ratsam, vorderst Vertragsdetails genau zu erkunden und mögliche Risiken mit der Bank vertraglich genau festzulegen.

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Wichtig bei jedem Kredit mit Bürgen – für welche Summe haftet Ihr Bürge?

In der Regel haftet ein Bürge für die Höhe der aufgenommenen Kreditsumme. Allerdings sollten potenzielle Bürgen unbedingt darauf bestehen, dass Sie nur für die Kreditsumme inklusive Zinsen haften und nicht weiters für Zusatzspesen, Versicherungen oder Provisionen, die mitunter erhoben werden können.

Da bei einem Kredit mit Bürgen stets ein gesonderter Vertrag abgeschlossen wird, kann Ihr Bürge hier seine Haftung auch einschränken. Es sollte immer ein konkreter Höchstbetrag vereinbart werden, für den der Bürge bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers einspringt. Hierbei ist es auch möglich, nur einen Teilbetrag – beispielsweise 50 oder 70 Prozent der Kreditsumme –per Vertrag zu vereinbaren. Weiters sollte beachtet werden, dass die Haftung des Bürgen in Sachen Zeit befristet wird – schließlich können weder Sie noch Ihr Bürge wissen, ob auch in fünf oder zehn Jahren die aktuellen finanziellen Voraussetzungen noch bestehen. Kredite mit Bürgen haben also durch aus Risiken und Nachteile:

Bürge haftet mit gesamtem Vermögen: Kann Ihr Bürge im Fall der Fälle nicht zahlen, haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen. Das betrifft Sparkonten und Immobilien genauso wie die eigene private Altersvorsorge. Alles kann hier notfalls gepfändet werden. Weiters ist ein Vertrag zwischen Kreditnehmer und Bürgen ratsam. Werden hier die Rückzahlung der geleisteten Bürgschaftssumme konkret vereinbart und geregelt, ist für beide Seiten Stress rasch vermieden.

Bürgschaft wird beim KSV eingetragen: Ebenfalls wichtig ist, dass jede Bürgschaft automatisch in die jeweilige Auskunftsdatei des KSV eingetragen wird. Zwar hat diese keine negativen Auswirkungen auf den Score-Wert des Bürgen, allerdings kann allein ein solcher Eintrag bei einigen Banken per se rasch zur Ablehnung in Sachen eigenem Kredit führen. Dies gilt es vorab möglichst zu erkunden.

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Voraussetzungen – wer kann eigentlich Bürge für einen Kredit werden?

Grundsätzlich eignet sich jeder als Bürge, der eine bessere Bonität als der eigentliche Kreditnehmer vorweisen kann. Bei solch einem Kredit ist es wichtig, dass Ihr Bürge insbesondere über ein ausreichendes geregeltes Einkommen verfügt und keine negativen Merkmale beim KSV sowie seinem aktuellen Kredit-Score vorweist. Meist werden in Sachen Privatkredit Familienmitglieder, Ehepartner oder enge Freunde als Bürgen eingesetzt. Dies sollte allerdings nicht allein aus emotionaler Verbundenheit zum Kreditnehmer geschehen. Bürge für einen Kredit sein bedeutet eine hohe finanzielle Verantwortung übernehmen, die man im Alltag notfalls stemmen muss und welche die eigene Kassa keinesfalls ruinieren oder gar zur Überschuldung führen darf.

Sittenwidrige Bürgschaft: Erklären sich ein Familienmitglied oder Ihr Ehepartner dennoch bereit, eine ruinöse Bürgschaft für einen Konsumkredit zu übernehmen, gilt sie aufgrund der engen Verbundenheit zwischen Kreditnehmer und Bürge als sittenwidrig und ist damit unwirksam.

Gewinnbringende Bürgschaft: Hingegen ist eine solche Bürgschaft wirksam, wenn auch der Bürge von Ihrem Kredit ebenso profitiert. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Ehepartner als Bürge für einen gemeinsamen Hauskredit einspringt. Schließlich haben von einem solchen Darlehen beide einen Vorteil – Ihr Partner als Bürge wie Sie als eigentlicher Kreditnehmer.

Tipp: Sie können die Verantwortung verkleinern, indem Sie beispielsweise zwei oder mehr Bürgen für Ihren Kredit bestellen. In diesem Fall teilen die Bürgen die Bürgschaftssumme und das Risiko untereinander auf.

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Bürge und zweiter Kreditnehmer – wo liegt hier der Unterschied?

Vielfach beliebt und bei Banken in Sachen besserer Konditionen gerne gesehen ist ein zweiter Kreditnehmer im Vertrag. Bürge und der zweite Kreditnehmer werden dabei gerne verwechselt: Im Prinzip haftet in beiden Fällen ein zweiter irgendwie für den gewünschten Kredit mit – doch es gibt einen entscheidenden Unterschied:

Zweiter Kreditnehmer: Ein zweiter Kreditnehmer ist direkt am Kredit per Vertrag beteiligt und profitiert somit selbst von der Kreditsumme. Sie oder er ist dem ersten Kreditnehmer rechtlich gleichgestellt – beide Kreditnehmer haften somit gleichermaßen für den Kredit. Zweite Kreditnehmer sind meist bei Darlehen mit großen Summen üblich, etwa bei einer Immobilienfinanzierung per Hauskredit wo beide Ehepartner das Darlehen gemeinsam aufnahmen.

Bürge: Anders ist die Sache bei einem Kredit mit Bürgen. Hier haftet der Bürge für die aufgenommene Summe nicht über den Kreditvertrag selbst, sondern über einen separaten Vertrag. Weiters erhält er für seine Bürgschaft und das damit verbundene Risiko selbst keine Gegenleistung. Wichtig: Beim Kredit mit Bürgen kann die Haftung eingeschränkt werden, ein zweiter Kreditnehmer haftet hingegen stets zu 100 Prozent.

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Kredit mit und ohne Bürgen – Vorteile und Nachteile im Überblick

Sie sehen: Ein Kredit mit Bürgen sollte also wohlüberlegt sein. Auch wenn Familie, Bekannte oder Freunde bei fehlender Bonität oder für bessere Zinsen in Sachen Finanzierung gerne aushelfen: Banken und Kreditvermittler erkunden bei jeder Kreditvergabe mögliche Risiken genau und verweigern gerade privaten Konsumenten nicht ohne Grund ein mögliches Darlehen. Daher sollten sich sowohl Kreditnehmer als auch Bürgen der finanziellen Verantwortung bewusst sein und Vorteile wie Nachteile von Krediten mit und ohne Bürgen kennen:

VorteileNachteile
Als Kreditnehmer mit geringer Bonität bekommen Sie rascher einen Kredit und vermeiden lästige Nachfragen bzw. Ablehnung.Bürgen tragen eine hohe finanzielle Verantwortung, je nach Vertrag sogar mit dem gesamten Vermögen.
Die zusätzliche Absicherung bietet Ihnen meist bessere Konditionen und günstigere Zinsen.Ein Bürge erhält keine Gegenleistung für das für Sie getragene Risiko, er ist nicht direkt im Kreditvertrag eingetragen.
Per Bürgschaft lassen sich mitunter auch höhere Summen für Sie finanzieren bzw. ggf. Kredite aufstocken.Bürgen sind vertraglich nicht mit Ihnen als eigentlichen Kreditnehmer gleichgestellt. Der Bürgschaftsvertrag gilt ausschließlich zwischen Bürgen und Bank.
 Wird kein separater Vertrag zwischen Ihrem Bürgen und Ihnen als Kreditnehmer vereinbart, drohen im Bürgschaftsfall rasch Streitigkeiten.

Darlehen mit einer Bürgschaft – ist das immer sicher?

Einen Kredit samt Bürgen aufnehmen, das hört sich für jeden Kreditnehmer fein und sicher an. Dies ist jedoch beileibe nicht immer der Fall. Es gibt viele Möglichkeiten und Fälle im Alltag, bei denen ein Kredit mit Bürgen rasch endet oder sogar erlischt:

Vollständige Rückzahlung: Die Bürgschaft endet beispielsweise, sobald der Kreditnehmer den Konsumkredit vollständig getilgt hat. Insbesondere im Falle einer Globalbürgschaft gilt zu prüfen, ob der Kreditnehmer tatsächlich alle Darlehen bei der Bank abgezahlt hat.

Widerruf: Weiters endet eine Bürgschaft, wenn der Bürge die Bürgschaft innerhalb einer vertraglich vereinbarten Widerrufsfrist rückgängig macht. Gleiches gilt auch bei sittenwidrigen Bürgschaftsverträgen.

Kreditübernahme: Wird die Kreditschuld von einer anderen Person übernommen, beispielsweise von Eltern oder dem Partner, endet die vereinbarte Bürgschaft ebenfalls automatisch.

Kündigung: Weiters kann ein Kredit mit Bürgen auch durch den Bürgen selbst gekündigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die finanzielle Lage des Kreditnehmers – etwa durch weitere Kreditaufnahme –entscheidend verschlechtert und eine Kündigung für diesen Fall zuvorderst vertraglich vereinbart wurde.

Tod des Schuldners: Schließlich erlischt die Bürgschaft ebenso, wenn der verstirbt und der Bürge gleichzeitig der Erbe des Hauptschuldners ist. Wichtig: In diesem Fall wird der Bürge aber gleichzeitig Hauptschuldner des Kredits bei der Bank.

Tipp: Auch bei schlechter Bonität und negativem KSV-Vermerk haben Sie oft Chancen auf ein Kredit ohne einen Bürgen. Eine Möglichkeit stellt die Finanzierung per Privatkredit dar, bei der Sie sich von einem Bekannten, Freund oder einer anderen Person privat Geld borgen. Hierbei können alle Konditionen, Summe, Laufzeit, Zinssatz oder Tilgungsrate individuell vereinbart werden. Allerdings sollte die immer schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden.

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Kredite ohne Bürgen – welche anderen Sicherheiten sind möglich?

Natürlich vergeben Kreditinstitute und Vermittler in Österreich auch Finanzierungen, obwohl Sie als Antragsteller keinen Bürgen haben. Wird kein Bürge genannt, müssen Sie allerdings andere Sicherheiten parat halten und über eine ausreichend gute Bonität verfügen. Einkommen, Vermögensverhältnisse sowie Verbindlichkeiten werden im Zuge des Kreditantrags von Banken und Co. genau überprüft.

Weiters spielt, natürlich auch, die Kredithöhe eine entscheidende Rolle. Handelt es sich um einen Kredit ohne KSV, sind meist nur kleinere Summen möglich. In der Regel handelt es sich um sogenannte Kleinkredite oder Minikredite, bei denen Sie als Kreditnehmer an keinen Verwendungszweck gebunden sind.

Für Kredite, die mit einem Verwendungszweck verbunden sind, beispielsweise also der Autokredit, ein Hauskredit oder ein Immobilienkredit, dienen die jeweiligen Sachgegenstände als Sicherheit. Um hier an günstigere Konditionen zu kommen, müssen die Finanzierungen per Sicherungsübereignung, Grundschuld oder Hypothek zusätzlich bei der Bank besichert werden.

Tipp: Damit der Sie einen Kredit bekommen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, Ihren festen Wohnsitz in Österreich haben, über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und ausreichende Sicherheiten vorweisen. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können sind in der Regel keine Bürgen nötig. Wichtig: Nötige Sicherheiten bei der Kreditantragstellung können von Fall zu Fall unterschiedlich sein und auch ein negativer KSV-Eintrag ist kein zwingendes Hindernis. Am Ende müssen Sie das Kreditinstitut überzeugen, dass Sie als Kreditnehmer Ihre Raten pünktlich bezahlen und es zu keinem Ausfall während der Tilgung kommt.

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Fazit: Bürgen in Sachen Kredit aufnehmen – wann und wann nicht?

Ein Bürge beim Kredit kann eine feine Sache sein, vorderst ist dieser aber nicht immer nötig. Stimmt die eigene Bonität, haben Banken in der Regel kein Problem bei der Vergabe von Krediten zu fairen günstigen Konditionen. Entscheiden Sie sich jedoch für einen Kredit mit Bürgen sind letztlich drei Dinge besonders wichtig:

Gute Bonität des Bürgen: Mit einer Bürgschaft können Sie auch mit schlechter Bonität einen Kredit bei Banken zu guten Konditionen erhalten. Der Bürge selbst muss hierbei aber über eine sehr gute Bonität verfügen.

Vertrauensverhältnis sollte bestehen: Als Kreditnehmer sollten Sie vor dem Kreditabschluss sowohl mit Ihrer Bank als auch mit Ihrem Bürgen ausführlich sprechen. Ein gutes Vertrauensverhältnis ist gerade hier wichtig.

Nicht nur auf die Bürgschaft verlassen: Sie sollten auch trotz Bürgen in der Lage sein, Ihre Kreditraten verlässlich und pünktlich zu zahlen. Kommen Sie in finanzielle Schwierigkeiten, steht Ihr Bürge – je nach Vertrag – in der finanziellen Haftung. Fällt auch dieser aus, drohen hohe Verzugszahlungen und Überschuldung.

Video: Was bedeutet Bürgschaft? Einfach erklärt

Quelle: Alex Düsseldorf Fischer, YouTube

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Tipps für Kunden

Einen günstigen Ratenkredit erhalten Sie derzeit bei der Santander. Auf ergänzende Versicherungen sollten Sie aus Kostengründen jedoch in der Regel verzichten. Eine separate Versicherung lohnt sich hier eher.

Baufinanzierung: Über unseren Partner Optifin können Sie gleichzeitig mehrere Banken parallel um Angebote bitten. Das erspart Ihnen Zeit und Mühe.

Achten Sie bei Kreditkarten auf die Kosten und lassen Sie sich nicht von eventuellen Zusatzleistungen blenden.

Kontaktieren Sie uns

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