Inhaltsverzeichnis
Beispiele & Möglichkeiten |
Kriterien für die Förderung |
Eigenheim- & Wohnbauförderung |
Wohnbauförderung berechnen |
Rückzahlung & Übernahme |
Spezielle Wohnbauförderungen |
Hausbauförderung beim Neubau |
Wohnbauförderung in Bundesländern |
Was ist die Wohnbauförderung?
Die Wohnbauförderung in Österreich soll insbesondere jungen Familien die Möglichkeit geben, sich einen leistbaren Wohnraum mit bestmöglichen Qualitätskriterien zu schaffen. Die Förderung kann in Form eines Kredites, eines Zuschusses oder einer Beihilfe erfolgen. Weiters bieten die Bundesländer unterschiedliche Fördermöglichkeiten an – dies lohnt es zu erkunden.
Kauf oder Neubau einer Immobilie kosten bekanntlich viel Geld. Gleiches gilt für die Modernisierung oder eine ökologische Sanierung bestehender Häuser und Wohnungen. Der Staat kann Sie finanziell unterstützen. Die Wohnbauförderung der Bundesländer ist ein beliebtes Mittel, die Finanzierung zu erleichtern. In unserem Ratgeber zur Wohnbauförderung in Österreich erfahren Sie, welche Arten der Förderung es gibt, welche Kriterien bei der Eigenheimförderung gelten, wie Sie bei der Rückzahlung der Hausbauförderung sparen können.
Wohnbauförderung in Österreich – es gibt viele Möglichkeiten
Wer sich mit dem Thema Wohnbauförderung in Österreich näher beschäftigt, der wird bald merken: Die eine Wohnbauförderung gibt es nicht. Jedes Land hat seine eigenen Regeln. Daher ist es wichtig, die jeweilige Eigenheimförderung in den einzelnen Bundesländern zu erkunden.
Dennoch gibt es in Sachen Wohnbauförderung einige Dinge, die in ganz Österreich gelten:
- Er werden alle Maßnahmen gefördert, die umweltschonendes Wohnen möglich machen.
- Maßgeblich über das Ausmaß der Förderung ist jeweils das Finanzielle Unterstützungen wie Studienbeihilfe, Waisenpension, Pflegegeld, Familienbeihilfe spielen keine Rolle.
- In jedem Bundesland wird zwischen folgenden Arten von Wohnbauförderung unterschieden:
- Einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
- Zins- oder Annuitätenzuschüsse, bei der Rückzahlung eines Darlehens
- Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen, mit günstigen Konditionen
- Übernahme von Bürgschaften, damit ein Darlehen möglich wird
Weiters wird, zwischen der Förderung spezifischer Baumaßnahmen und der Personenförderung unterschieden. Hierbei gelten die Baumaßnahmen in aller Regel der Energiesanierung. Die Personenförderung hingegen richtet sich nach der Dringlichkeit des Wohnbedarfs.
Kriterien für die Wohnbauförderung – was wird vorausgesetzt?
Finanzielle Unterstützung in Sachen Wohnbauförderung gibt es in allen Bundesländern. Um diese umfänglich ausschöpfen zu können, müssen Sie einiges mitbringen. Einige wichtige Kriterien sind beispielsweise:
- Als Antragsteller müssen Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder gleichgestellt sein (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
- Um Fördergelder zu bekommen müssen Sie (Mit-)Eigentümer der Liegenschaft sein oder eine Baugenehmigung haben. Alternativ kann diese Rolle eine Ihnen nahestehende Person übernehmen.
- Ihre Immobilie muss das ganze Jahr über als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ferien- oder Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Wichtig: dies wird überprüft!
- Ihr bisher bewohnte Hauptwohnsitz muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das geförderte Eigenheim aufgegeben werden.
- Ihre Immobilie muss mindestens 80 m² groß sein. Der Keller zählt nicht als Wohnfläche, es sei denn, die Nutzung als Hobbyraum, Arbeitszimmer etc. ist explizit geplant.
- In dem zu fördernden Haus dürfen keinerlei fossilen Brennstoffe eingesetzt werden. Tipp: Lassen Sie die Energiekennzahl durch eine zertifizierte Beratungsstelle erkunden!
- Wichtig: Sie müssen die jeweilige Netto-Einkommensgrenze einhalten. Weiters ist der Nachweis über ein gesichertes Mindesteinkommen obligatorisch, wenn Sie ein Förderungsdarlehen in Anspruch nehmen möchten.
Wohnbauförderung, Eigenheimförderung, Hausbauförderung – was steckt jeweils dahinter?
Im Sachen Förderung für Haus, Wohnung und Co. herrscht in Österreich ein wahrer Begriffsdschungel. Wohnbauförderung beantragen, Eigenheimförderung sichern oder Hausbauförderung nutzen. Es stellt sich rasch die Fragen: Wie gehe ich vor und was gilt bei der Berechnung der Fördermittel?
Hilfreich für das jeweilige Fördervorhaben ist die begriffliche Definition:
Als Eigenheim in Sachen staatlicher Förderung gilt grundsätzlich ein Wohnhaus mit maximal zwei Wohnungen. Weiters fallen darunter Eigenheime in Gruppen, wenn diese zumindest zehn Häuser mit einer maximalen Bauplatzgröße 800 m² umfassen.
Die Wohnbauförderung hingegen ist für die Schaffung von Wohnraum gedacht. Dies kann bei einer Immobilie auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen – beispielsweise:
- durch einen kompletten Neubau
- durch Umbau oder Erweiterung
- oder durch Sanierung oder Renovierung
Tipp: Das Ausmaß der Förderung hängt zunächst von der Art des Bau- bzw. Kaufvorhabens ab. Möchten Sie indes Ihre Wohnbauförderung konkret berechnen und beantragen, gilt es eine Reihe weiterer Faktoren zu berücksichtigen.
Wohnbauförderung berechnen – was ist noch wichtig?
Haushalt und Einkommen: Grundlage der Förderung ist zunächst die Zahl der im Haushalt lebenden Personen sowie deren gesamtes jährliches Nettoeinkommen. Die Gehälter von Ehepartner, eingetragenem Partner oder Lebensgefährten werden Ihrem Einkommen als Antragsteller aufaddiert. Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und Lohnsteuerbeiträge werden von diesem Jahreseinkommen abgezogen.
Nachweise aus dem Vorjahr: Beim Antrag zur Wohnbauförderung müssen Sie als Angestellte das Haushaltseinkommen laut Jahreslohnzettel vom Vorjahr eingereicht werden. Selbstständige müssen den Einkommenssteuerbescheid vom Vorjahr abgeben, negative Einkünfte und Verlustvorträge werden nicht berücksichtigt.
Staffelung der Förderung: Übersteigt Ihr gemeinsames Jahreseinkommen die Grenze, die im jeweiligen Bundesland gilt, ist eine Wohnbauförderung möglich. Die Förderung wird dann um entsprechende Prozentsätze schrittweise reduziert.
Aktuelle Familiensituation: Ihr Einkommen ist nicht der einzige Faktor zur möglichen Wohnbauförderung. Abgesehen davon wird die Familiensituation berücksichtigt. Beispielsweise steigt die Einkommenshöchstgrenze mit jedem Kind im Haushalt.
Energieeffizienz und Wohnfläche: Weiter spielt es eine Rolle, wie energieeffizient Ihr Haus oder Ihre Wohnung ist und welche Wohnfläche diese umfassen.
Tipp: Die Berechnung der Wohnbauförderung ist komplex, eine universell einsetzbare Formel gibt es nicht. Daher sollten Sie vor Ihrem Antrag die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes erkunden und Rat vom Fachmann einholen.
Hausbauförderung bei einem Neubau – was gilt es zu beachten?
Die Hausbauförderung ist vor allem für allem für viele Eigenheimer und Häuslbauer eine gute Möglichkeit der finanziellen Entlastung. In der Hektik von Kauf oder Bau der Immobilie sollten Sie ein paar Dinge nicht vergessen, um tatsächlich an die begehrten Euro zu kommen:
Antrag vor Baubeginn stellen: Damit Ihre Hausbauförderung überhaupt bewilligt wird, müssen Sie den Antrag zur Förderung unbedingt vor Beginn des Baus stellen. Weiters dauert die Bearbeitung je nach Bundesland durchschnittlich bis zu sechs Monate. Dies sollten Sie unbedingt mit in Ihre Finanzierung einplanen.
Finanzierung sichern: Zudem muss Ihre Baufinanzierung nachweislich entweder durch Eigenkapital und/oder einen Kredit gedeckt sein. So umgehen Sie das Risiko, bei einer teilweisen Ablehnung Ihr Bauvorhaben abbrechen bzw. nachfinanzieren zu müssen.
Hauptwohnsitz nachweisen: Schließlich ist die Nutzung als Hauptwohnsitz ein entscheidendes Kriterium zur Hausbauförderung. Als Antragsteller müssen Sie nach Fertigstellung selbst im Haus wohnen. Vermietungen geförderter Neubauten sind ausdrücklich nicht erlaubt. Übrigens gilt dies für eine geförderte Eigentumswohnung.
Tipp: Falls Ihr Haus eine maximale Wohnfläche von 130 m² aufweist, können Sie beim Finanzamt ein Antrag auf Erlass der Grundbucheintragungsgebühr stellen. Eine ansehnliche Ersparnis, schließlich beträgt die Gebühr 1,2 Prozent des Darlehensbetrags.
Spezielle Wohnbauförderungen – Jungfamilie, Sozialnotstand und Hausstands-Gründung
Die Wohnbauförderung in Österreich trägt zuvorderst einen sozialen Charakter. Schließlich soll vor allem jenen Menschen der Zugang zum Eigenheim mit staatlicher Hilfe erleichtert werden, die sich Haus oder Wohnung mitunter selbst gar nicht leisten könnten. Hierfür gibt es spezielle Fördermöglichkeiten:
Förderung für Jungfamilien: Sind Sie in Wien, der Steiermark oder in Kärnten ansässig, können Sie die sogenannte Förderung für Jungfamilien nutzen. Als Jungfamilie gilt ein Paar, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Antragstellung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ob es in der Familie schon Kinder gibt, spielt keine Rolle.
Förderung bei Sozialnotstand: Diese zusätzliche Fördermöglichkeit gibt es für schwerbehinderte Menschen unter 35 Jahren mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung. Weiters für Familien mit mindestens 3 Kindern oder einem Kind, das laut Familienausgleichsgesetz 1967 behindert ist.
Förderung zur Hausstands-Gründung: Spezielle Fördergelder gibt es weiters mit dem Modell der Hausstands-Gründung. Hierbei ist neben dem Erwerb von zusätzlichem Wohnraum die Anschaffung notwendiger Ausstattungen gemeint. Unter anderem der Hausbau.
Tipp: Aktuell gibt es die Förderung für Jungfamilien explizit in Wien, der Steiermark oder in Kärnten. Wenn Sie sich um eine Wohnbauförderung in einem anderen Bundesland bewerben sollten Sie mögliche zusätzliche Fördergelder erkunden bzw. erfragen.
Rückzahlung und Übernahme einer Wohnbauförderung – ist das vorzeitig möglich?
Neben der Wohnbauförderung als Zuschuss oder Beihilfe müssen reine Wohnbaudarlehen per Monatsrate und Zins zurückgezahlt werden. Für viele Konsumenten stellt sich, bei den beachtlichen Laufzeiten früher oder später die Frage: Wie flexibel bin ich und ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?
Vorzeitige Tilgung – je nach Bundesland unterschiedlich
Haben Sie ein Förderungsdarlehen erhalten, sind die Rückzahlungsraten anfangs niedrig und steigen erst mit den Jahren. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist möglich und teilweise mit einem erheblichen Nachlass verbunden. Ob und wie viel Sie durch eine vorzeitige Rückzahlung sparen können, hängt von Ihrem Bundesland ab. Insbesondere gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der aktuellen Laufzeit des Kredits bzw. welche Restsumme erreicht ist.
Beispiel Kärnten: In Kärnten beispielsweise erhalten Sie 25 Prozent Nachlass, wenn Sie den Restbetrag Ihres Darlehens mindestens fünf Jahre vor Fälligkeitstermin zurückzahlen. Gleichzeitig kann eine vorzeitige Rückzahlung frühestens zehn Jahre nach Zuteilung erfolgen. Ein hohes Sparpotenzial in Sachen Wohnbauförderung, dass sich bei rechtzeitiger Planung zusätzlich zur Tilgung Ihres Bankdarlehens nutzen lässt.
Immobilienverkauf – Übernahme der Wohnbauförderung
Ein weiterer wichtiger Punkt in Sachen Wohnbauförderung ist die vorzeitige Veräußerung einer geförderten Immobilie. Die ist im Alltag gar nicht so selten der Fall und stellt Bauherren mitunter vor Probleme. Der Verkauf ist nicht problemlos möglich, da im Grundbuch mitunter ein Veräußerungsverbot eingetragen sein kann – insbesondere ist dies der Fall, wenn es sich um Förderung in Form eines Darlehens und höhere Summe handelt.
Sie müssen auf Zustimmung des jeweiligen Landes hoffen. Dies ist problemlos möglich, wenn Ihre geförderte Immobilie von einer Person gekauft wird, die ebenfalls nach den gleichen Kriterien wie Sie förderungsberechtigt ist.
Wohnbauförderung – was gilt in den einzelnen Bundesländern?
Wie erwähnt, ist die Wohnbauförderung in Österreich Sache der einzelnen Bundesländer. Je nach Förderung, wird entweder mittels besonders günstiger Darlehen gefördert oder durch einmaligen nicht rückzahlpflichtigen Baukostenzuschuss. Sowohl Einkommensgrenzen als Höhe und Art der Förderung unterscheiden sich. In der Regel haben Wohnbaudarlehen der Länder eine Laufzeit von über 20 Jahren.
Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick zu der österreichischen Wohnbauförderung nach Bundesländern geteilt:
Wohnbauförderung in Niederösterreich
Beim Wohnbaudarlehen des Landes Niederösterreich liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf dem energiesparenden Bauen, wie beispielsweise die Förderung von Passivhäusern. Damit Förderungen vollständig ausgezahlt werden können, dürfen die Einkommensgrenzen von jährlich 40.000 Euro bei einer Person, 65.000 Euro bei zwei Personen und 8.000 Euro bei jeder weiteren Person nicht überschritten werden. Gibt es eine Überschreitung des Einkommens bis zu 10 %, dann verringert sich die Förderung um 20 %. Bei einer Einkommensüberschreitung von 20 % verringert sich die Förderung um 50 %. Darüber hinaus ist eine Wohnbauförderung nicht mehr möglich.
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:
- Eigentumsnachweis
- Baubewilligung samt Energieausweis
- Bau-/Sanierungspläne
- Gemeindebestätigung
- Einkommensnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen
- Willenserklärung
- Staatsbürgerschaftsnachweis aller Personen im Haushalt
- Geburtsurkunde jedes Kindes
- Heiratsurkunde
Wohnbauförderung in Oberösterreich
In Oberösterreich wird der Bau des Eigenheims gefördert. Zudem werden Solaranlagen, Photovoltaiksysteme und die Installation von Alarmanlagen entweder durch ein Darlehen oder eine Einmal-Förderung unterstützt. Die Einkommensgrenzen betragen in Oberösterreich bei einer Person jährlich 37.000 Euro, bei zwei Personen 55.000 Euro, für jede weitere Person 5.000 Euro. Bei einer Überschreitung der Obergrenzen um max. 10 %, 20 % bzw. 30 % wird eine um 25 %, 50 % bzw. 75 % verminderte Förderung gewährt.
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EWR-Bürger)
- Volljährigkeit
- Eigentumsrecht
- Die neue Wohnung wird Hauptwohnsitz, und zwar bis spätestens 3 Jahre nach dem Zusicherungsdatum.
- Bestehende Wohnungen werden aufgegeben, und zwar bis spätestens 6 Monate nach Bezug der geförderten Wohnung.
Wohnbauförderung in der Steiermark
In der Steiermark werden bei der Wohnbauförderung besonders Jungfamilien und Energiesparmaßnahmen berücksichtigt. Maßnahmen für die Barrierefreiheit werden gefördert. In der Steiermark gibt es Einkommensobergrenzen für eine mögliche Förderung. Bei einer Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 34.000 Euro, bei zwei Personen bei 51.000 Euro und jede weitere Person erhöht die Grenze um 4.500 Euro pro Jahr. Wenn die Obergrenzen um mehr als 900 Euro überschritten werden, dann reduziert sich die Förderung um 20 %.
Grundsätzlich möglich ist die Wohnbauförderung in der Steiermark für:
- einen Neubau bzw. die Errichtung eines Eigenheims
- den Einbau einer neuen Wohnung in ein Bestandsgebäude
- die Hausstands-Gründung bei Jungfamilien
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:
- Ehepaare, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Familien mit mindestens 3 Kindern
- Familien mit einem behinderten Kind
- Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wohnbauförderung in Kärnten
In Kärnten ist die Schaffung des ersten Hausstandes für Jungfamilien besonders gefördert. Erst im Mai 2017 wurden die Einkommensgrenzen erhöht, umso mehr Menschen die Wohnbauförderung zu ermöglichen. Aktuell liegen die Einkommensgrenzen für eine Person im Haushalt bei jährlich 38.000 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei Personen bei 55.000 Euro, für vier Personen bei 60.000 Euro. Für jede weitere Person gelten plus 6.000 Euro.
Die Basisförderung ist abhängig von der förderbaren Nutzfläche: Förderung gibt es bis maximal 130 m² bzw. 150 m², wenn mehr als fünf Personen im Haushalt leben. Weitere Schwerpunkte sind:
- Barrierefreies, altersgerechtes Wohnen
- Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden
- Eigentumskauf, also den Ersterwerb direkt vom Bauträger
- Gewährung von Eigenmittelersatzkrediten
- Umfassende und verpflichtende Energieberatung als Voraussetzung, wenn der Förderantrag gestellt wird
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Jungfamilienförderung:
- Alleinstehende Person mit mindestens einem Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Die Person darf das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Ehepaar mit oder ohne Kinder, bei dem beide Partner das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Lebensgefährten mit mindestens einem Kind, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wohnbauförderung im Burgenland
Das Hauptaugenmerk in der burgenländischen Wohnbauförderung mit bis zu 30 Jahren liegt in der Schaffung von leistbarem Wohnraum, hoher Qualität und Umweltverträglichkeit. Im Burgenland ist neben der Einkommensgrenze die Größe bzw. die Wohnnutzfläche ein entscheidender Faktor, der sich auf die Förderung auswirkt. Das heißt bei Häusern, die die Wohnnutzfläche von 200m² überschreiten, reduziert sich der Förderungsbetrag für jeden überschrittenen Quadratmeter um einen Prozentpunkt. Bei einem Haus von 230m² Wohnnutzfläche ergäbe das eine Reduzierung um 30%. Unabhängig davon gelten Einkommensobergrenzen. Für eine Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 36.500 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei bei 57.500 Euro, für vier bei 62.500 Euro und bei fünf bei 67.500 Euro.
Im Einzelnen sind Zuschüsse möglich für:
- jedes Kind bis 16 Jahre: 12.000 Euro
- bodenverbrauchsparendes Bauen: 35 Prozent der Abrisskosten (max. 16.000 Euro)
- die Nutzung von Baulücken in einem aufgeschlossenen Grundstück: max. 12.600 Euro
- barrierefreies Bauen: max. 7.500 Euro
- behindertengerechte Maßnahmen: 100 Prozent der Kosten (max. 15.000 Euro)
Hauptkriterien für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung sind:
Die Objektförderung wiederum wird durch die Bauweise bzw. das Bauvorhaben allgemein bestimmt.
- Quadratmeter der Wohnnutzfläche
- bodenverbrauchsparendes Bauen
- barrierefreies Bauen
- behindertengerechte Maßnahmen
Wohnbauförderung in Vorarlberg
In Vorarlberg liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf den Bereichen Energieoptimierung, Ökologie und Barrierefreiheit. Eine verdichtete Bauweise und kompakte Eigenheime werden stärker gefördert. Die Einkommensgrenze liegt für einen Einpersonenhaushalt bei 3.100 Euro, für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte wurde die Obergrenze mit 5.500 Euro festgelegt. Für ein Einfamilienhaus gibt es Zuschüsse von 300 Euro pro m², bei Zu-, Um- oder Ersatzneubauten können es sogar 800 Euro pro m² sein.
Wichtige Kriterien für Bonuszahlungen zur ökologischen Wohnbauförderung:
- die Nutzung umweltschonender Materialien und hohe Energieeffizienz: bis zu 610 Euro/m² zusätzlich
- PVC-freie Fenster bzw. Innentüren sowie Holzfassaden oder nachhaltige Dämmstoffe: bis zu 100 Euro/m² zusätzlich
- die Förderung von umweltfreundlichen Transportmitteln (Fahrrad, E-Mobilität, Carsharing): bis zu 80 Euro/m² zusätzlich
- barrierefreie Gestaltung der Wohnräume, sodass die Wohnung für mehrere Generationen ausgelegt ist
- den Einbau von Sicherheitsfenstern oder -türen
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
- Dringender Wohnbedarf
- Eigentumsrecht
- Angemessene Wohnnutzfläche, d.h. 150 m² bei bis zu 5 Personen und 170 m² ab 6 Personen
- Gesicherte Finanzierung bei einem angemessenen Gesamtpreis
- Nachweisliches Defizit bei der eigenständigen Finanzierung des gesamten Eigenheimprojekts
- das zugesicherte Förderungsdarlehen ist im Grundbuch erstrangig sicherzustellen.
Wohnbauförderung in Tirol
In Tirol wird eine Wohnbauförderung für bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung gestellt. Diese soll Wohnraum leichter leistbar machen. Die Einkommensgrenzen werden monatlich bemessen und berechnen sich wie folgt: 2.850 Euro bei einer Person im Haushalt, 4.650 Euro bei zwei Personen, 5.000 Euro bei drei Personen und 5.350 bei vier Personen. Für jede weitere Person gilt ein Plus von 350 Euro. Für jede begonnene 100 Euro Überschreitung der Einkommensgrenze gilt eine Kürzung von 25 %.
Konkret werden unter anderem folgende Vorhaben gefördert:
- Neubau eines Wohnhauses mit maximal zwei Wohnungen
- Schaffung von Wohnraum ohne Grundverbrauch durch Zu- oder Umbau, zum Beispiel die Errichtung einer Dachgeschosswohnung
- Kauf einer Eigentumswohnung, sofern diese mindestens 10 Jahre alt und nicht wohnbaugefördert ist
- Fertigstellung von Wohnraum in einem nicht wohnbaugeförderten Objekt
- Schaffung von Wohnraum in verdichteter Bauweise, also Wohnungen in Doppel- oder Reihenhäusern bzw. einer Wohnanlage
Wohnbauförderung in Salzburg
In Salzburg gibt es ebenfalls eine Förderung, die an die Wohnnutzfläche gebunden ist. Die Förderung wird ab einer Wohnnutzfläche von 150m² gekürzt und bei einer Größe von 216m² ist keine Förderung mehr möglich. Zusätzlich gibt es wie in jedem Bundesland eine Einkommensgrenze. Diese bemisst sich wie folgt: eine Person 35.880, zwei Personen 55.200, drei Personen 59.340, vier Personen 66.240, fünf Personen 70.380, sechs Personen 74.520 und mehr als sechs Personen 80.040.
Konkret werden unter anderem folgende Wohnbauvorhaben gefördert:
- Bau eines Wohnhauses oder Bauernhauses
- Kauf eines Hauses in der Gruppe
- Kauf einer neu errichteten Wohnung in einem Wohnhaus mit mindestens 3 Wohnungen (jeweils maximal 350 m² Nutzfläche)
- Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Auf-/Zu- oder Einbau
- Sanierungsmaßnahmen
Neben einem Grundbetrag sind möglich. Beispielsweise für:
- Jungfamilien und Alleinerziehende Familien mit vielen Kindern
- Bauvorhaben, die wenig Grund beanspruchen
- energetische und ökologisch sinnvolle Maßnahmen
- Standortqualitäten
- besondere Gründe, zum Beispiel Barrierefreiheit
Wohnbauförderung in Wien
In Wien gibt es eine Obergrenze der förderbaren Wohnnutzfläche. Diese darf 150m² nicht übersteigen. Als Einkommensgrenze wurden folgende Höhen festgelegt: bei einer Person 52.020 Euro, bei zwei Personen 77.500 Euro, bei drei Personen 87.710 Euro, bei vier Personen 97.900 Euro und für jede weitere Person 5.710 Euro.
Die Wohnbauförderung wird in Wien für folgende Arten von Neu- bzw. Zubauten vergeben:
- Mietwohnungshäuser
- Eigentumswohnungshäuser
- Eigenheime
- Eigenheime als Reihenhäuser
- Errichtung von bewohnbaren Dachgeschossbauten
- Kleingartenwohnhäuser
- Eigenheime auf Pachtgrund
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:
- aktueller Grundbuchauszug
- Baubewilligungsbescheid und Baupläne
- Einkommensnachweise und Beihilfebestätigungen, s.o.
- Antrag für Eigenheime
- Verpflichtungs- und Datenschutzerklärung
- Beschreibung der Energieversorgung
FAQ Wohnbauförderung
Wie bekomme ich die Wohnbauförderung?
Am einfachsten ist, wenn der Kreditgeber gleichzeitig auch seine Hilfe bei er Beantragung anbietet. Denn der Förderungsdschungel kann für eine ungeübte Person schnell unübersichtlich werden. Die Experten kennen außerdem die Tricks, für eine noch bessere Förderung.
Was bringt mir eine Wohnbauförderung?
Was bringt die Wohnbauförderung? Ziel der Wohnbauförderung ist es bedarfsgerechten und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Kauf einer Immobilie leichter leistbar zu machen. In Kombination mit der richtigen Immobilienfinanzierung kann somit der Traum vom Eigenheim leichter realisiert werden.
Wann habe ich ein Recht auf Wohnbauförderung?
Wohnbauförderung können Sie beispielsweise erhalten, wenn Sie ein Eigenheim bauen oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen: z. B. die neue Immobilie später als Hauptwohnsitz nutzen, Staatsbürger von Österreich oder gleichgestellten Staaten sind (EU, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wann lohnt sich die Wohnbauförderung für mich?
Die Wohnbauförderung besteht meist aus einem günstigen Fixzinskredit – und lohnt sich daher in sehr vielen Fällen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie allerdings bestimmte Mindeststandards (z. B. bezüglich Energieeffizienz) einhalten. Wenn diese beim geplanten Neubau erhebliche Zusatzkosten verursachen, müssen Sie evtl. abwägen, was die finanziell bessere Option ist.
Wo gibt es Wohnbauförderung in Österreich?
Das jeweilige Bundesland entscheidet über die Vergabe und Höhe des Darlehens. Auch die Hilfe bei Zinszuschüssen erfolgt über das Land. Die Bestimmungen werden somit größtenteils selbstständig getroffen. Dies betrifft nicht nur die Höhe der gewährten Förderung, sondern auch das Setzen der Einkommensgrenze. Ebenso ist die konkrete Art der Förderung abhängig von dem Land.