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Inflation: Definition, Folgen und aktuelle Trends in Österreich

11. November 2021 by Wolfgang Walter

Wie sieht es in Sachen Inflation in Österreich aus?

Rund drei Prozent Teuerungsrate in den EU-Staaten, gar über vier Prozent bei unserem Nachbarn Deutschland: 2021 geht das Inflationsgespenst um. Das einstige Inflationsziel der EZB von zwei Prozent ist längst überschritten. Und in Österreich? Hier legen die Verbraucherpreise 2021 um voraussichtlich 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu – Tendenz steigend.

Inhaltsverzeichnis

Inflation: was bedeutet das?
Ursachen & Folgen
Messung Inflationsrate
Berechnung Inflationsrate
Entwicklung in Österreich seit 2010 
Corona-Krise & Inflation
Auswirkung auf Wohnkredite
Auswirkung auf Spareinlagen
Fazit
Video

Hintergrundwissen zum Thema Inflation

Zu Zeiten des Schilling war Inflation in Österreich nur selten ein Thema. Mit der Einführung des Euro nahm die allgemeine Steigerung der Preise rasant an Fahrt auf. Und spätestens seit der Bankenkrise 2008 und der Corona-Pandemie wird die Inflationsrate auch hierzulande zur Dauerbedrohung. Wie Inflation entsteht, wie sie berechnet wird und welche Folgen eine hohe Inflationsrate hat – das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Inflation: was bedeutet das?

Inflation meint einen generellen Anstieg der Preise von Waren und Dienstleistungen. Man bekommt weniger Güter für das gleiche Geld – das Geld wird weniger wert.

Eine allgemeine Erhöhung des Preisniveaus: Das bedeutet nicht nur einzelne Produkte werden teurer, sondern alle Waren und Dienstleistungen insgesamt. Für denselben Geldbetrag bekommen wir also im Alltag weniger als vorher – egal ob Energie, Lebensmittel, Kleidung, Auto oder Wohnung.

Das Gegenteil der Inflation – also sinkende Preise und steigende Kaufkraft des Geldes – nennen Ökonomen die Deflation.

Inflation: die Ursachen und mögliche Folgen

Wie entsteht Inflation?

Aber wie kommt es nun zu dieser Inflation? Dafür kann es unterschiedliche Faktoren geben. Beispielsweise, wenn die Nachfrage größer ist als das Angebot. Oder die Geldmenge im Allgemeinen zunimmt.

Aktuell wird die Teuerung in Österreich und Europa allen voran von gestiegenen Energiepreisen angeheizt. Die Weltkonjunktur erholt sich rasch vom Corona-Schock 2020. Der Energiehunger rund um den Globus ist entsprechend groß. Auch in vielen anderen Bereichen stehen Angebot und Nachfrage in einem ähnlich großen Missverhältnis. Grund: Lieferengpässe für Industrie und Einzelhandel – bei Rohstoffen, Vorprodukten und Waren des täglichen Bedarfs.

Zu guter Letzt tut die expansive Geldpolitik der Notenbanken ihr Übriges. Allen voran die EZB flutet den Markt seit Jahren mit unvorstellbaren Geldmengen – durch extrem, niedrige Leitzinsen und großangelegten Anleihenkäufe. Das lässt die Kaufkraft des Euro schwinden.

Welche Arten von Inflation gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man also drei verschiedene Arten der Inflation:

Angebotsinflation: Plötzlich sind weniger Waren und Dienstleistungen im Angebot – beispielsweise, weil die Rohstoffpreise gestiegen sind oder es Probleme mit der Produktion gibt. Die wenigen verbliebenen Produkte werden von den Unternehmen dann zu höheren Preisen verkauft.

Nachfrageinflation: Konsumenten auf einmal mehr Waren und Dienstleistungen kaufen, etwa um sich mit Lebensmitteln für eine Krise einzudecken. Die Unternehmen aber kommen mit der Produktion nicht schnell genug nach. Die Nachfrage übersteigt das Angebot und die Preise steigen.

Geldmengeninflation: Je mehr Geld im Umlauf ist, desto weniger Kaufkraft besitzt ein einzelner Euro. Bei der Geldmengeninflation nimmt die Menge an Geld zu. Zentralbanken pumpen Geld in die Märkte, um die Wirtschaft anzukurbeln. Geld verliert insgesamt an Wert und die Preise steigen.

Meist wirken mehrere Inflationsarten zusammen und die Preissteigerung lässt sich nicht auf einen einzelnen Faktor zurückführen.

Welche Folgen hat Inflation?

Die steigende Geldentwertung hat sowohl Folgen für die Wirtschaftslage als Ganzes als auch für jeden einzelnen Konsumenten. Schuldner sowie Besitzer von Sachvermögen und Immobilien profitieren. Zu den Verlierern gehört die Mittelschicht, insbesondere Arbeitnehmer und Pensionisten, aber auch Sparer.

Allgemeine Wirtschaftslage: Eine leichte Inflation wirkt sich positiv auf das Wirtschaftswachstum aus. Konsumenten erwarten, dass der Geldwert abnimmt, und geben das Geld lieber früher aus. Hohe Inflation hat jedoch negative Folgen für die Wirtschaft – ein starker Preisanstieg führt zu Unsicherheit in Bevölkerung und Unternehmen, die Teuerung kann schlimmstenfalls komplett außer Kontrolle geraten.

Schreckgespenst der Hyperinflation: Dies führt in der Folge zu Hyperinflation, wo die Preise Monat für Monat astronomisch klettern und am Ende sogar in einer Währungsreform enden, weil die alte Währung kaum mehr Wert besitzt. In Österreich kam es von 1919 bis 1924 zu einer Hyperinflation, in der Folge wurde dann die fast wertlose Krone durch den Schilling ersetzt.

Gewinner der Inflation: Wer Schulden hat, der profitiert. Denn die Schuldsumme bleibt, deren realer Wert aber sinkt. Vor allem hoch verschulden Staaten und Konsumenten mit langfristigen Verbindlichkeiten hilft die Inflation ihre Schulden schneller loswerden. Auch wer große Vermögen besitzt, kann Preissteigerungen gelassen entgegensehen – große Geldmengen lassen sich problemlos in Sachwerten wie Immobilien anlegen, die kaum an Wert verlieren.

Verlierer der Inflation: Wer hingegen ein festes Einkommen bezieht, der verliert. Insbesondere betrifft dies Arbeitnehmer, Pensionisten oder Arbeitslose. Löhne und staatliche Zahlungen werden gar nicht, gering oder verzögert an die Inflation angepasst – folglich können sich diese Gruppen immer weniger leisten. Weiters leiden auch Sparer mit einem kleinen Sparvermögen unter der Geldentwertung: Geld am Sparbuch oder die private Altersvorsorge sind plötzlich weniger wert.

Inflation: wie wird sie gemessen?

Wie lässt sich nun messen, ob und wie viel die Preise pro Jahr gestiegen sind? Zu diesem Zweck arbeiten Ökonomen mit einem durchschnittlichen Warenkorb und dem sogenannten Verbraucherpreisindex:

Der durchschnittliche Warenkorb

Die Inflation kommt bei Konsumentinnen und Konsumenten unterschiedlich an. Die einen fahren täglich Auto und spüren besonders steigende Benzinpreise. Andere kleiden sich gerne mit neuester Mode und bemerken die anziehenden Stoffpreise. Wiederum andere treffen vor allem die Preissteigerungen bei Tabakwaren oder Spirituosen.

Fiktiver Warenkorb: Zur Messung der allgemeinen Inflation wird daher in der Regel ein fiktiver durchschnittlicher Warenkorb von privaten Haushalten erstellt. Dieser enthält Lebensmittel, Kleidung, Elektronikartikel, Wohnkosten – kurz: alle Güter und Dienstleistungen, die die Österreicherinnen und Österreicher im Durchschnitt konsumieren. Für diesen Warenkorb wird monatlich der Gesamtpreis ermittelt, um daraus die monatliche bzw. jährliche Inflation zu berechnen.

Der Verbraucherpreisindex

VPI in Österreich: Zum Vergleich der Preise verwendet man den Verbraucherpreisindex (VPI) – also die jährliche Steigerungsrate in Prozent: Häufig ist von der sogenannten Indexanpassung zu lesen, beispielsweise bei Mietzins, bei Versicherungsbeiträgen oder beim Einkommen. Hierbei werden die Zahlungen an die allgemeine Teuerung angepasst. Steigt der VPI beispielsweise um 2,3 %, werden auch Mietvorschreibungen oder Versicherungsbeiträge um 2,3 % angehoben.

HVPI der EU: Neben dem österreichweiten VPI gibt es noch den sogenannten harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). Dieser wird EU-weit auf die gleiche Weise ermittelt. Somit lässt sich mit dem HVPI die Teuerung der einzelnen EU-Länder vergleichen.

Beispielrechnung

Anhand des durchschnittlichen Warenkorbes lässt sich die Inflation einfach berechnen. Angenommen, der Warenkorb kostete zu Beginn 2020 genau 750 Euro. Ein Jahr später kostet der gleiche Warenkorb 775 Euro. Dann lassen sich Inflationsrate und Verbraucherpreisindex anhand folgender Formel berechnen:

Inflationsrate

(Neuer Preis/Alter Preis) * 100 – 100 = Inflationsrate
(775/750) * 100 – 100 = 3,3 %

Verbraucherpreisindex (VPI)

Der VPI von 2021 (auf Basis von 2020) beträgt dann: 103,3 

Inflation in Österreich: die Entwicklung seit 2010

Zur Messung der allgemeinen Inflation verwendet man die Inflationsrate. Diese geigt auf, um wie viel Prozent die Preise gestiegen sind. Kostet beispielsweise ein Einkauf in einem Jahr 500 Euro und im nächsten 515 Euro, beträgt die Inflationsrate 3 %.

Die Inflation in Österreich schwankte in den letzten Jahren zwischen knapp 0 % und 4 %. Ein Preisanstieg um die 2 % gilt als normal und ist auch das Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB).

Durchschnittliche Jahresinflation in Österreich von 2010 bis 2020

Jahr 

Jährliche Inflationsrate in Österreich

2010 

1,9 %

2011 

3,3 %

2012 

2,4 %

2013 

2,0 %

2014 

1,7 %

2015 

0,9 %

2016 

0,9 %

2017 

2,1 %

2018 

2,0 %

2019 

1,5 %

2020 

1,4 %

Quelle: Statistik Austria

Inflation 2021: Wie die Tabelle zeigt, unterliegt die jährliche Inflationsrate großen Schwankungen.

Laut der aktuellen Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) vom Oktober 2021 werden die Verbraucherpreise in Österreich im Jahr 2021 voraussichtlich um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigen.

Inflation 2022: Für 2022 wird eine stärkere Teuerung um 3 Prozent erwartet. Österreichische Nationalbank (OeNB), Bundesministerium für Finanzen (BMF), Internationaler Währungsfonds (IWF) und andere namhafte Institutionen prognostizieren hier für Österreich teils deutlich geringere Inflationsraten: Allen gemein ist aber ein anhaltend hohes Inflationsniveau in den kommenden Jahren.

Quelle: Statista.com

Corona-Krise: kommt jetzt die große Inflation?

Unter der Corona-Krise seit 2020 leiden Wirtschaft, Soloselbstständige und Arbeitnehmer besonders hart. Die EU und die Europäische Zentralbank (EZB) versuchen die Krisenfolgen mit Milliardenprogrammen abzufedern. Allein Österreich stützte die heimische Wirtschaft seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie mit über 30 Milliarden Euro. In den USA wurden sogar knapp zwei Billionen Dollar für Corona-Maßnahmen budgetiert, hinzu kam ein Infrastrukturprogramm von einer Billion Dollar.

Knappheit im Warenverkehr: Logistische Ungleichgewichte bei Containerschiffen, unfallbedingte Blockaden und witterungsbedingte Missernten führen weltweit zu unterbrochenen Lieferketten und geringeren Frachtraten in vielen Bereichen. Partielle Warenknappheit und Preisanstiege sind hier die Folge.

Steigende Energiepreise: Weiters gibt es starke Basiseffekte bei Rohöl, diversen Energie-Rohstoffen sowie bei Industriemetallen. Deren Preise sind im vergangenen Jahr besonders stark gestiegen. Vor allem der volatile Energiepreisanteil im HVPI des Euroraums bewirkte einen Inflationsanstieg von 0,9 % im Jänner auf 3,0 % im August 2021. Für Europas größte Volkswirtschaft Deutschland sind sogar Inflationsraten um die 5 Prozent in diesem Jahr als möglich.

Steigende Verbraucherpreise als zwischenzeitliche Erscheinung

Ökonomen sind optimistisch: Aus Sicht vieler Ökonomen handelt es sich dabei aber um vorübergehende Phänomene. Mit dem Abebben der Corona-Pandemie 2021 und dem Auslaufen von Sonderfaktoren wie Mehrwertsteuersenkungen dürfte die Inflation wieder sinken. Eine gefährliche Aufwärtsspirale in Sachen Inflation durch ansteigende Löhne und Preise sehen Ökonomen zurzeit nicht.

Notenbanken noch gelassen: Auch die Notenbanker, egal ob von Fed oder EZB, scheinen dies bislang zu glauben. Anders sind die monatlichen Anleihen-Ankäufe und historisch niedrige Leitzinsen nicht zu erklären. Selbst die Bondmärkte, vor allem die Renditedifferenz zwischen normalen und inflationsgeschützten Anleihen, preist dies ein, denn die eingepreiste Inflationsrate im Markt liegt weit unter der tatsächlichen.

Viel von den erwarteten Konjunkturprogrammen und Lieferkettenunterbrechungen sind in den aktuellen Rohstoffpreisen bereits enthalten. Auch der aktuelle Preisschub durch die Knappheit an den Rohstoffmärkten dürfte bei Ausweitung von Produktionskapazitäten und Maßnahmen zur Verringerung des Materialverbrauchs spätesten 2023/ 2024 sein Ende finden.

Inflationseffekte für 2022: Unsicherheiten bestehen aber weiterhin für das Jahr 2022 durch Zweitrundeneffekte einer Lohn-Preisspirale. Doch wie stark Löhne und Gehälter in Österreich und der EU sich verteuern, bleibt abzuwarten.

Genauso, wie stark die Pricing-Power der Unternehmen wirklich ist. Können Produzenten und Handel höhere Kosten tatsächlich an die Konsumenten abwälzen? Oder müssen Unternehmen aufgrund des Wettbewerbs einen Teil der Verteuerung selbst einpreisen. Im letzteren Fall wäre die Preis-Kosten-Schere der Unternehmen nachhaltig beschnitten und die Teuerungsraten fielen deutlich geringer aus.

Inflation nach 2022: wie geht es weiter?

Was viele Konsumenten aktuell umtreibt, ist die Frage: Bleibt die hohe Inflation auch nach 2022 ein Thema in Österreich? Hier gibt es gute Gründe, aber es sprechen auch Argumente dagegen:

Faktoren für eine Fortsetzung aktueller Inflationstendenzen:

  • Zeitverzögerungen in der Weitergabe von Rohstoffpreissteigerungen
  • Lieferverzögerungen durch Containerknappheit und Blockaden
  • Ernteeinbußen durch Umweltkatastrophen und Streiks
  • Personalmangel quer durch alle Branchen
  • Rohstoff- und Mikrochip-Knappheit in Schlüsselindustrien
  • Anhaltendes Geldmengenwachstum (aktuell jährlich um 10 bis 14 %)

Argumente gegen eine fortschreitende Inflation

  • Schweinezykluseffekte: Schneller Kapazitätsausbau stoppt das Angebotsdefizit oder führt sogar zu Überschüssen.
  • Gegenteilige Basiseffekte: Rasche Preisumkehr ausgehend von der aktuell hohen Preisbasis.
  • Drohende Pleitewelle: Vermehrte Lagerabverkäufe nach Ablauf von Stundungen und Sonderprogrammen.
  • Weitere Lockdowns: Massenentlassungen und Pleitewellen infolge neuer Virusmutationen.

Welche Auswirkung hat die Inflation auf Wohnkredite?

Generell profitieren alle Kreditnehmer in Österreich von der Inflation: Denn der nominale Betrag ihres Kredits bleibt gleich, das Geld aber ist weniger wert. Somit sinkt die reale Schuldensumme und Kredite können leichter zurückgezahlt werden. Kredite lassen sich, quasi weg inflationieren.

Einkommen hinken hinterher: Allerdings steigen Löhne und Gehälter meist nur mit zeitlichem Verzug zur Inflation. In Österreich sind diese sind in den vergangenen Jahren nicht im gleichen Maße gestiegen wie die Verbraucherpreise. Wenn Sie also Ihren Wohnkredit durch ein regelmäßiges Einkommen finanzieren müssen, können Sie in den meisten Fällen nicht oder nur zum Teil von steigenden Inflationsraten profitieren.

Anlegerwohnungen profitieren: ganz anders die Lage bei Anlegerimmobilien. Wenn Sie Ihr Kapital in Wohnung oder Haus investieren und die Kreditraten durch Mieten finanzieren, haben Sie bessere Karten. Denn der Mietzins wird jedes Jahr verlässlich an den neuen Verbrauchpreisindex angepasst. Somit steigen die Mieten in gleicher Höhe zur Inflation, die Kreditsumme bleibt natürlich die gleiche.

Fixzins-Kredite von Vorteil: Mit dem Preisanstieg steigen auch die am Markt vorherrschenden Kreditzinsen. Bei Krediten mit variablem Zinssatz fressen somit die höheren Zinsen die Vorteile der Inflation wieder auf. Sie sollten also zwingend ihre Bauzinsen durch Fixzinsvereinbarungen absichern und einem drohenden Inflationsverlust vorbeugen. In der aktuellen Tiefzinsphase rentieren sich Wohnkredite mit langfristigen, fixen Zinsen besonders.

Welche Auswirkung hat die Inflation auf Spareinlagen?

Eine höhere Inflation schwächt nicht nur die Kaufkraft von Verbrauchern, sie betraft insbesondere Anleger und Sparer – und das gleich doppelt.

Mickrige Einlagezinsen: Sparbücher oder Tagesgeldkonten werfen aktuell kaum noch Zinsen ab. Das darauf geparkte Geld kann praktisch nicht vermehrt werden – im Gegenteil.

Steigende Geldentwertung: Denn durch die Inflation verlieren Spareinlagen Jahr für Jahr an Wert. Faktisch eine Enteignung von Sparern, die bei hoher Inflation beschleunigt wird.

Altersvorsorge in Gefahr: Insbesondere Sparer mit einem kleinen Sparvermögen leiden aktuell unter der Geldentwertung in Österreich. Das Geld am Sparbuch und die private Altersvorsorge ist dann plötzlich weniger wert. Bei länger anhaltender Inflation kann dies sogar die Vorsorge fürs Alter ins Wanken bringen.

Die gefühlte Inflation: wird wirklich alles immer teurer!?

Schließlich ist das Thema Inflation immer eine subjektive Angelegenheit. Fragt man Konsumenten auf den Straßen Wiens, haben die allermeisten den Eindruck, dass die Preise in Österreich enorm steigen: Das Leben wird immer teurer!

Das widerspricht aber in vielen Fällen nicht der tatsächlichen Teuerung, die wir im Alltag oft schlecht abschätzen können. Dann ist von der gefühlten Inflation die Rede – wofür es mehrere Gründe gibt:

  • Bei Waren und Dienstleistungen des Alltags fällt es besonders auf, wenn sie teurer werden (Lebensmittel, Kleidung, Friseur…).
  • Viele Zahlungen werden automatisch per Kontoeinzug abgewickelt, hier fallen Preisveränderungen kaum auf (Telefon- und Handyrechnungen, Versicherungen…).
  • Weiters tragen einige Waren besonders stark zur Inflation bei, weil sie einen großen Teil der Ausgaben ausmachen (Wohnkosten, Energiekosten…).
  • Schließlich ist das individuelle Konsumverhalten höchst unterschiedlich. Wer überwiegend inflationsanfällige Waren und Dienstleistung in Anspruch nimmt, empfindet die Teuerung besonders stark (hohe Spritpreise für Berufspendler…)

Fazit zum Thema Inflation

Wie viel Inflation ist gut und wann wird sie für uns zur Gefahr? Eine anhaltend hohe Inflationsrate hat ernste Folgen. Sie führt zur Verunsicherung bei Unternehmen und Konsumenten – Gift für jede Volkswirtschaft. Zentralbanken sind daher auf stabile Preise und eine geringe Inflation bedacht. Die Europäische Zentralbank (EZB) zielt seit längerem auf eine Inflationsrate im Bereich um 2 % pro Jahr ab. Nicht zuletzt, um einen gewissen Sicherheitsabstand zur Deflation zu wahren.

Denn eine Inflationsrate unter null – die sogenannte Deflation – wirkt sich ebenso negativ auf das Wirtschaftswachstum und letztlich auf uns Konsumenten aus. Diese ist von keiner Zentralbank erwünscht und wird seit Jahren mit einer anhaltenden Niedrigzinspolitik unterbunden.

Eine leichte Inflationsrate ist dagegen kein Grund zur Sorge. Zwar mag es ärgerlich sein, wenn das ein oder andere Lieblingsprodukt im Alltag wieder teurer geworden ist. Ein leichter Preisanstieg ist jedoch prinzipiell etwas Gutes – und optimal für die wirtschaftliche Entwicklung.

Entscheidend ist es natürlich, dass Löhne und Gehälter rechtzeitig angepasst werden, sodass die reale Kaufkraft jedes Einzelnen erhalten bleibt. Hier stehen vorderst die Tarifpartner und Gewerkschaften in der Verantwortung – notfalls kann auch die Zentralbank schnell auf die Bremse steigen und den Preisanstieg abmildern.

Video: Inflation steigt massiv an

Quelle: OE24.TV / YouTube

FAQ

Wie hoch ist die Inflation in Österreich 2021?

Laut der Prognose des WIFO, die im Oktober 2021 veröffentlicht wurde, werden die Verbraucherpreise in Österreich im Jahr 2021 voraussichtlich um 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr steigen. Für 2022 wird eine stärkere Teuerung von um die drei Prozent erwartet.

Wie stark wird die Inflation in den nächsten Jahren?

Im Jahr 2020 belief sich die durchschnittliche Inflationsrate weltweit auf rund 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für das Jahr 2021 wird die Inflationsrate weltweit auf rund 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr prognostiziert. Darüber hinaus kann mit weiteren Steigerungen gerechnet werden – auch in der EU und in Österreich.

Was passiert, wenn die Inflation steigt?

Inflation bezeichnet einen anhaltenden Anstieg des Preisniveaus. Verkürzt gesagt: Inflation herrscht, wenn die Preise für eine große Anzahl an Waren, Produkten und Dienstleistungen steigen und nicht wieder sinken. Passiert das, verringert sich die Kaufkraft des Geldes. Ein Euro ist also weniger wert.

Wer profitiert von einer hohen Inflation?

Inflation nützt Schuldnern und schadet Gläubigern. Denn mit der Geldentwertung schrumpft auch der reale Wert von Forderungen. Der größte Gewinner ist deshalb der Staat, Häuslebauer und Kreditnehmer. Dagegen schwächt die Inflation die Kaufkraft und frisst die meist niedrig verzinsten Sparguthaben auf.

Warum ist eine zu hohe Inflation schlecht?

Eine hohe Inflationsrate bremst Volkswirtschaft aus. Das Geld verliert an Wert, das Wirtschaftswachstum schrumpft, Unternehmen und Konsumenten werden in ihren Entscheidungen verunsichert. Preise und die Geldmenge in einer Volkswirtschaft sollen möglichst stabil bleiben, um eine zu hohe Inflation zu verhindern.

Was passiert bei einer Inflation mit Immobilien?

Im Zuge einer anhaltenden Inflation steigt der Preis von Immobilien, ebenso wie anderer Produkte. Hingegen verliert das Geld und alle monetären Anlageformen an Wert. Daher ist oft die Rede von einem Ausgleich der Geldentwertung durch die im Preis bzw. Wert steigenden Immobilien.

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Grunderwerbsteuer in Österreich: Berechnung, Höhe & Beispiele

28. September 2021 by Wolfgang Walter

Wann ist Grunderwerbsteuer zu bezahlen?

Seit 2016 gelten neue Regelungen in Sachen Grunderwerbsteuer in Österreich. Mit Erwerb von Grundstück und Immobilie – ob Schenkung, Kauf oder Erbschaft – ist die Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Beim Kauf beträgt diese 3,5 % des Kaufpreises. Bei Schenkung und Erbschaft gilt der Grundstückswert als Bemessungsgrundlage – hier kommt ein Stufentarif zum Einsatz.

Inhaltsverzeichnis

Grunderwerbssteuer seit 2016
Wann ist sie zu zahlen?
Höhe und Berechnung
Fälligkeit
Sonderregeln (Verwandte, Landwirtschaft, teilentgeltl. Erwerb)
Befreiung
Absetzbarkeit
Fazit
Video (Grundlagen)
FAQ

Neue Grunderwerbsteuer in Österreich seit 2016

Die Vorschriften zur Grunderwerbsteuer in Österreich haben sich im Zuge der Steuerreform 2016 geändert. Bis dorthin war vor allem die Besteuerung von Schenkungen, Erbschaften und Verkäufen im Familienkreis anders geregelt: Als Bemessungsgrundlage galt bis dahin der dreifache Einheitswert, anstatt des jetzt herangezogenen Grundstückswertes. Da der dreifache Einheitswert in Praxis meist deutlich unter dem Grundstückswert liegt, haben sich Erbschaften bzw. Schenkungen im Zuge der neuen Grunderwerbsteuer meist deutlich verteuert.

Weiters betrafen die Änderungen betrafen die Änderungen insbesondere die Definition des Familienkreises. Dieser wurde deutlich erweitert, sodass beispielsweise nun auch Geschwister, Nichten, Neffen und Verschwägerte hinzugerechnet werden. Was aktuell in Sachen Grunderwerbsteuer gilt und wie sich diese berechnet, das erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Grunderwerbsteuer – wann ist sie aktuell zu zahlen?

Prinzipiell fällt die Grunderwerbsteuer bei jedem entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerb eines Grundstücks in Österreich an. Als Erwerb zählen beispielsweise:

  • Kauf
  • Erbschaft
  • Schenkung
  • Tausch
  • Eigentumsübergabe bei Scheidung

Zum Grundstück zählen Grund und Boden, das darauf befindliche Gebäude sowie Inventar, Pflanzen oder Tiere. Somit müssen Sie nicht nur beim Kauf eines Hauses oder Grundstücks Grunderwerbsteuer zahlen – gleiches gilt beispielsweise auch beim Erwerb einer Eigentumswohnung.

Grunderwerbsteuer – Höhe und Berechnung

Wie hoch fällt die Grunderwerbsteuer aus? Das ergibt sich aus zwei Faktoren:

  • Bemessungsgrundlage: Wert, den das Finanzamt dem Grundstück zuschreibt, um die Steuer zu berechnen.
  • Steuersatz: Prozentsatz von der Bemessungsgrundlage, der als Steuer zu bezahlen ist.

Die konkrete Berechnung der Steuerschuld folgt hierbei einer einfachen Formel:

Steuerschuld = Bemessungsgrundlage x (Steuersatz / 100)

Prinzipiell müssen Sie in Österreich 3,5 % an Grunderwerbsteuer zahlen: Je nachdem, ob Ihr Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, gibt es aber spezielle Regelungen:

Die Grunderwerbsteuer beim Kauf (3,5 %)

Grundstückskäufe gelten als entgeltlicher Erwerb. Sie haben also die volle Grunderwerbsteuer von 3,5 % des Kaufpreises zu zahlen. Dies bedeutet konkret:

  • Bemessungsgrundlage: in der Regel der Kaufpreis oder nicht-finanzielle Leistungen (Tausch)
  • Steuersatz: 3,5 %

Beispielfall: Familie F. kauft ein Einfamilienhaus zum Preis von 720.000 Euro. Bei vollem Steuersatz muss die Familie 720.000 Euro x 0,035 = 25.200 Euro an Grunderwerbsteuer ans Finanzamt abführen.

Die Grunderwerbsteuer bei Erbschaft und Schenkung (Stufenmodell)

Bei Schenkung und Erbschaft handelt es sich um einen unentgeltlichen Erwerb. Hier gilt in Sachen Grunderwerbsteuer ein sogenanntes Stufenmodell. Dies bedeutet konkret:

  • Bemessungsgrundlage: der sogenannte Grundstückswert
  • Steuersatz: 0,5 % bis 3,5 % nach dem Stufentarif

Der Stufentarif für die Grunderwerbsteuer in Österreich gliedert sich wie folgt:

Grundstückswert 

Grunderwerbsteuer

Für die ersten 250.000 Euro 

0,5 %

Für die folgenden 150.000 Euro 

2,0 %

Ab 400.000 Euro 

3,5 %

Beispielfall: Eine Mutter schenkt ihrer Tochter ihr Haus, das einen Grundstückswert von 600.000 Euro hat. Werden also 250.000 Euro mit 0,5 % besteuert, die nächsten 150.000 Euro mit 2,0 % und die restlichen 200.000 Euro mit 3,5 %.
250.000 Euro x 0,005 + 150.000 Euro x 0,02 + 200.000 Euro x 0,035 = 11.250 Euro
Insgesamt fallen für die Tochter somit Steuern in der Höhe von 11.250 Euro an

INFOBOX: Ein kleiner Exkurs zum Thema Grundstückswert


In Sachen Grundstückswert bietet das geltende Gesetz drei Arten der Ermittlung an, zwischen denen Sie bei Erbschaft oder Schenkung wählen können:

Das Pauschalwertmodell: Bei diesem Berechnungsverfahren fließen Faktoren wie Grundfläche, Bodenwert, Lage, Grundrissfläche und Alter des Gebäudes ein.
>> Zur Wertermittlung biete das Finanzministerium einen praktischen Rechner.

Der Immobilienpreisspiegel: Sie können auch die veröffentlichten Immobiliendurchschnittspreise der Statistik Austria mit einem Abschlag von 28,75 % zur Berechnung heranziehen.
>> Diese finden Sie auf der Seite der Statistik Austria.

Nachweis des geringeren gemeinen Werts: Die dritte Möglichkeit der Wertermittlung individuelle sind Gutachten oder eine Bankenschätzung.
>> Hiermit können Sie unter Umständen einen geringeren Grundstückswert nachweisen.

Fälligkeit der Grunderwerbsteuer – wer und wann?

Wer muss die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Grundsätzlich sind alle Personen, die am Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie beteiligt sind, für die Zahlung der Grunderwerbsteuer verantwortlich. Dies gilt für Käufer und Verkäufer sowie Schenkender und Beschenkter gleichermaßen.

  • In der Regel übernimmt aber der Käufer bzw. Beschenkte die Summe.
  • Im Fall einer Erbschaft ist die erbende Person allein zuständig.

Wann ist die Grunderwerbsteuer zu bezahlen?

Sobald Sie Ihren Kaufvertrag bzw. Schenkungsvertrag abschließen, werden Sie gesetzlich steuerpflichtig. Spätestens zum 15. des übernächsten Monats müssen Sie den Erwerbsvorgang melden – also eine Abgabenerklärung dem Finanzamt übermitteln. In der Praxis übernimmt dies ein Rechtsanwalt oder Notar, der für Sie alle Fristen und Gebühren erkundet.

Grunderwerbsteuer-Bescheid: Im Anschluss erhalten Sie vom Finanzamt den sogenannten Grunderwerbsteuer-Bescheid. Nach dessen Zustellung haben Sie einen Monat Zeit, um die Steuer zu begleichen.

Unentgeltlichen Erwerb: Beim unentgeltlichen Erwerb – also beispielsweise Erbschaft, Schenkung oder Übergabe in der Familie – können Sie die Grunderwerbsteuer in Raten an das Finanzamt bezahlen. Maximal über 5 Jahre und mit Aufschlag.

Tipp: Bei einer Aufteilung der Steuerschuld auf 2 Jahre erhöht sich die Steuerschuld um vier %, für jedes weitere Jahr kommen zusätzliche zwei % dazu. Wenn Sie beispielsweise eine Steuerschuld von 25.000 Euro auf vier Jahre aufteilen, dann erhöht sich diese um acht % auf satte 27.000 Euro.

Sonderegeln bei Grunderwerbsteuer – Verwandte, Landwirtschaft, teilentgeltlicher Erwerb

Grunderwerbsteuer zwischen Verwandten

Sonderregelungen im Sachen Grunderwerbsteuer gibt es bei Grundstücksübertragungen unter Verwandten. Diese werden nach den Vorgaben des unentgeltlichen Erwerbs behandelt – auch im Falle einer Kaufpreiszahlung bezahlt wird. Konkret bedeutet dies:

  • Bemessungsgrundlage: ist der Grundstückswert
  • Steuersatz: nach dem Stufentarif von 0,5 bis 3,5 %

Familienangehörige sind demnach steuerlich begünstigt, wenn sie sich gegenseitig ein Grundstück verkaufen. Seit 2016 zählen zum begünstigten Familienkreis folgende Personen:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Lebensgefährten mit gleichem Wohnsitz
  • Eltern
  • Kinder, Stief- und Adoptivkinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Verschwägerte in gerader Linie

Beispielfall: Rentnerin S. verkauft nach dem Tod ihres Mannes dem Enkelkind das Einfamilienhaus um 550.000 Euro. Steuerlich gilt dies als unentgeltlicher Erwerb, da es sich um einen Erwerb innerhalb der Familie handelt – obwohl ein Kaufpreis bezahlt wurde. Der ermittelte Grundstückswert beträgt 425.000 Euro. Steuerlich wird der Stufentarif auf den Grundstückswert angewendet, daher muss die Enkelin 16.000 Euro an Steuern ans Finanzamt zahlen:

250.000 Euro x 0,005 + 175.000 Euro x 0,02 = 16.000 Euro

Grunderwerbsteuer in der Landwirtschaft

Auch für die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sieht der Gesetzgeber in Österreich eine geringere Besteuerung vor. Wird Grund im Familienverband verschenkt, verkauft oder vererbt, gilt Folgendes:

  • Bemessungsgrundlage: der einfache Einheitswert
  • Steuersatz: 2,0 %

Wichtig: Der Einheitswert wird vom Finanzamt nach einem standardisierten Verfahren ermittelt und liegt in der Regel weit unter dem Verkehrswert – also dem Preis, zu dem das Grundstück am Markt verkauft werden könnte – oder dem eigentlichen Grundstückswert. Somit fallen, vergleichsweise geringere Steuern an.

Teilentgeltlicher Erwerb

Unter teilentgeltlichen Erwerb versteht der Gesetzgeber den Verkauf eines Grundstücks außerhalb des Familienverbandes zu einem sehr geringen Preis. Hierzu darf der Kaufpreis in aller Regel nur zwischen 30 % und 70 % vom realen Grundstückswert ausmachen.

In diesem Fall sieht die steuerliche Behandlung so aus:

  • Bemessungsgrundlage: ist der Grundstückswert
  • Steuersatz: 3,5 % für den entgeltlichen Teil (Kaufpreis) und Stufentarif für den Restwert

Befreiung von der Grunderwerbsteuer – was ist möglich?

In einigen wenigen Fällen muss in Österreich keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Zu den gängigsten Fällen zählen:

  • Die Bemessungsgrundlage beträgt weniger als 1.100 Euro.
  • Erwerb vom Ehepartner bzw. eingetragenen Partner bis zu einer Größe von 150 m².
  • Erbschaft vom Ehepartner bzw. eingetragenen Partner bis zu einer Größe von 150 m².
  • Übertragung von Betriebsgrundvermögen bis zu 900.000 Euro.
  • Schenkung bzw. Erbschaft von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Familienkreis bis zu 365.000 Euro.
  • Die Schenkung oder Erbschaft geht an eine gemeinnützige Vereinigung.

Grunderwerbsteuer als Sonderausgabe – was ist absetzbar?

Sie können die Grunderwerbsteuer als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, wenn Sie

  • ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen und hierfür Steuer gezahlt haben
  • und der Vertrag für die Errichtung vor dem 1. Jänner 2016 geschlossen wurde.

In diesem Fall können Sie die Errichtungskosten steuerlich geltend machen: also sämtliche Grundstückkosten inklusive der Grunderwerbsteuer. Beim Kauf einer Mietwohnung können Sie leider nichts absetzen. Gleiches gilt, wenn der Errichtungsvertrag nach dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde.

Fazit zum Thema Grunderwerbsteuer in Österreich

Die Grunderwerbsteuer in Österreich beträgt bei entgeltlichen Erwerben grundsätzlich 3,5 Prozent des Kaufpreises bzw. des Grundstückswerts (Mindestbemessungsgrundlage). Unentgeltliche Erwerbsvorgänge im Familienkreis werden steuerlich begünstigt: Zum einen wird der niedrigere Grundstückswert als Bemessungsgrundlage herangezogen, zum anderen kommt ein steuerliches Stufenmodell zur Anwendung. Hier beginnt der Steuersatz bei 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro, die nächsten 150.000 Euro werden mit zwei Prozent besteuert, für alle Beträge darüber hinaus werden 3,5 Prozent fällig. Geringere Grunderwerbsteuern gelten weiters für land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke sowie für den teilentgeltlicher Erwerb mit deutlich geringeren Grundstückspreisen.

Zudem verzichtet der Fiskus in einigen klar definierten Fällen gänzlich auf die Zahlung der Grunderwerbsteuer. In Sachen steuerlicher Absetzbarkeit gibt es allerdings nur eine Möglichkeit – den angesprochenen Erwerb von Eigenheim oder Eigentumswohnung mit Errichtungsvertrag vor dem 1. Jänner 2016.

Schließlich gilt: Wenn Sie ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erwerben, sollten Sie keinesfalls die Nebenkosten vergessen. Hierfür sind nochmals rund zehn Prozent vom Kaufpreis einzukalkulieren.

Video: Grundlagen der Grunderwerbsteuer

Quelle: Steuern mit Kopf / YouTube

FAQ

Wie viel Grunderwerbsteuer und Notarkosten fallen in Österreich an?

In jedem Fall müssen Sie beim Kauf einer Immobilie die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises zahlen. Notar- und Grundbuchkosten sind je nach Bundesland unterschiedlichen und betragen im Durchschnitt um bis 6,5 Prozent

Wie berechnet man die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer berechnet sich aus dem Kaufpreis des notariellen Kaufvertrages und bezieht sich somit auf den aktuellen Wert der Immobilie. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert zwischen 0,5 und 3,5 Prozent – je nachdem ob Schenkung, Erbschaft oder Kauf.

Wie lässt sich die Grunderwerbsteuer verringern?

Käufer von Bestandsimmobilien können die Grunderwerbsteuer reduzieren. Der Trick ist, bewegliche und unbewegliche Bestandteile einer Immobilie im Kaufvertrag zu trennen. Das Finanzamt ziehen dann den Wert der beweglichen Gegenstände vom Kaufpreis der Immobilie ab.

Was passiert, wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer nicht zahlen kann?

Zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer nicht, ist im Außenverhältnis gegenüber dem Finanzamt auch der Verkäufer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet. Bei Rückabwicklung des Vertrages wird der Grunderwerbsteuerbescheid aufgehoben. Dann entfällt auch die Haftung des Verkäufers.

Sollte man in Sachen Grunderwerbsteuer einen Anwalt oder Notar hinzuziehen?

Rechtsanwälte oder ein Notar können das Aufstellen der Rechnung übernehmen. Dies empfiehlt sich besonders bei sehr wertvollen Objekten. Die ausstehende Summe muss nicht zwingend vom neuen Eigentümer bezahlt werden. Der Staat lässt den Vertragsparteien freie Wahl. Entscheidend ist nur, dass die Summe beglichen wird.

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Renovierung: Kosten, Finanzierung & Checkliste

27. September 2021 by Wolfgang Walter

Was ist wichtig beim Thema Renovierung und Modernisierung?

Schönheitsreparaturen und zählen zu den klassischen Renovierungsmaßnahmen. Im Gegensatz dient die Sanierung bzw. Modernisierung der Mängelbeseitigung und Verbesserung des Bauzustands einer Immobilie. Die Kosten hängen stark vom Umfang der Maßnahmen und der künftigen Nutzung der Immobilie ab. Reichen die Eigenmittel für eine Renovierung nicht aus, sind in der Regel Finanzierungen nötig.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Renovierung, Sanierung & Modernisierung
Planung & Tipps
Kosten
Finanzierung & Förderung
Fazit & Checkliste
Video „Kosten, Tipps & Tricks“
FAQ

Hintergrundwissen zum Thema Renovierung

Ob man vor Jahren sein Eigenheim errichtet hat oder frisch eine Bestandsimmobilie erwirbt: früher oder später fallen Reparaturen an. Kleinere Renovierungsmaßnahmen – beispielsweise ein neuer Wandanstrich – sind rasch selbst erledigt. Größere Modernisierungsarbeiten – beispielsweise das Verlegen neuer Böden, Ausbesserungen an der Fassade oder gar ein Umbau – erfordern meist die Hilfe von Profis. Was Renovierung genau bedeutet, wo der Unterschied zur Sanierung bzw. Modernisierung liegt, und was es in Sachen Kosten und Finanzierung zu beachtet gilt, dem gehen wir in unserem Ratgeber zur Renovierung nach.   

Renovierung – Sanierung – Modernisierung: was heißt das?

Renovierung: Renovierungen stellen den ursprünglichen Zustand eines Hauses oder einer Wohnung durch einfache Maßnahmen wieder her. Vor allem jüngere Gebäude, die optisch und technisch noch nicht veraltet sind, aber Abnutzungsspuren aufweisen, können durch eine Renovierung wieder rasch im neuen Glanz erscheinen. Hierfür sind in aller Regel keine größeren Summen oder Finanzierungen nötig.

Zu typischen Renovierungsarbeiten gehören gemeinhin:

  • Streichen oder Tapezieren von Innenwänden
  • Neuanstrich und Ausbesserung der Fassade
  • Verlegen neuer Bodenbeläge, Decken oder Fliesen

Modernisierung & Sanierung: In der Praxis werden die Begriffe Renovierung, Sanierung und Modernisierung oft gleich verwand. Tatsächlich bedeutet aber Sanierung oder Modernisierung weit mehr: Hier werden größere Maßnahmen an Bausubstanz oder Haustechnik durchgeführt, um beispielsweise Mängel und Schäden zu beseitigen oder die Bausubstanz grundlegend zu erneuern. Dafür braucht es deutlich mehr Geld und vielfach sogar eine Finanzierung – durch günstige Privatkredite oder staatlich geförderte Sanierungsdarlehen.

Klassische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind beispielsweise:

  • Behebung von Fassadenmängel oder Erneuerung der Dachziegel
  • Entfernung von Wasser- und Brandschäden
  • Anbringung von Wärmedämmungen
  • Einbau energieeffizienter Türen und Fenstern
  • Installation umweltschonender Heizungs- und Lüftungsanlagen

Renovierungen planen: drei Tipps für die Praxis

Bei jeder Renovierung gilt es einige Punkte zu beachten, um Ausmaß, Aufwand und Kosten im Rahmen zu halten. Nachfolgend haben wir für Sie einige Tipps zusammengefasst, die Ihnen für eine erfolgreiche Renovierungsplanung helfen:

Tipp 1: Eine exakte Planung durchführen

Es ist wichtig, vor konkreten Renovierungsarbeiten einen genauen Ablaufplan für das Projekt zu erstellen. Verschaffen Sie sich eine Übersicht mit klar definierten Zielen und einer Kostenkalkulation. Folgende Fragen helfen Ihnen dabei:

  • Wo genau muss ich Schönheitsreparaturen durchführen?
  • Welches Endergebnis möchte ich am Ende erreichen?
  • Was hat Priorität für meine Renovierung?
  • In welcher Reihenfolge und in welchem Zeitrahmen möchte ich Arbeiten erledigt?
  • Wie viel Geld kann oder möchte ich ausgeben?
  • Wie viel Zeit muss ich insgesamt einplanen?
  • Ist ein Profi bei der Umsetzung nötig?

Tipp 2: Auflagen und Genehmigungen beachten

Für klassische Renovierungsarbeiten im Eigenheim brauchen Sie in der Regel keine Baugenehmigung. Jedenfalls, solange keine Um- und Anbauten geplant sind.

Bei denkmalgeschützten Gebäuden hingegen gelten hingegen besondere Vorschriften zum Umfang und Erhalt des Denkmalschutzes. Diese gilt es zu erkunden, um teure Strafzahlungen zu vermeiden.

In Mietwohnungen dürfen weiters nur Änderungen vorgenommen werden, die Sie problemlos rückgängig machen können. Hier gelten die jeweiligen Regeln im aktuellen Mietvertrag.

Tipp 3: Durch Eigenleistung Kosten sparen

Kleinere Renovierungsmaßnahmen lassen sich mit etwas handwerklichem Geschick allein oder zusammen mit Freunden und Familie in der Regel problemlos bewerkstelligen. Besitzen Sie dieses nicht, verfügen Sie über wenig Zeit und ausreichendes Budget, dann kann es sinnvoll sein, Arbeiten von einem Profi ausführen zu lassen. Hier gilt es Angebote nach Umfang und Kosten zu vergleichen. Auch teilweise Eigenleistung lohnt sich: 25 bis 50 Prozent der Kosten lassen sich so einsparen.

Kosten einer Renovierung

Wobei wir beim wichtigsten Punkt sind: Renovierung ist mit Kosten verbunden. Dabei lässt sich die Frage „Was kostet es, eine Wohnung oder ein Haus komplett zu renovieren?“ nicht pauschal beantworten. Je nach Wohnfläche, Umfang der gewünschten Maßnahmen und deren Komplexität schwanken die Kosten oft sehr stark.

Bausubstanz: So kostet die Renovierung eines Altbaus in der Regel das Mehrfache als die eines jüngeren Bauwerks. Besonders kostenintensiv erweisen sich in der Praxis denkmalgeschützte Gebäude.

Nutzung: Weiters ist entscheidend, ob Sie die zu renovierende Immobilie weiterhin selbst nutzen, oder das Objekt gegebenenfalls weiterverkaufen oder vermieten möchten. Hier gelten oft spezielle Anforderungen und ein stimmiges Preisleistungsverhältnis ist von Vorteil.

Für Ihre grobe Kostenkalkulation können Sie bei gängigen Arbeiten mit folgenden Kosten rechnen – jeweils zuzüglich möglicher Handwerkerleistungen:

Renovierungsmaßnahme 

Kosten pro Quadratmeter

Malen oder Tapezieren 

ca. 10 bis 15 Euro pro m2

Parkettboden verlegen 

ca. 70 Euro pro m2

Fliesen verlegen 

ca. 100 Euro pro m2

Decken erneuern 

ca. 80 Euro pro m2

Finanzierung und Förderung bei der Renovierung

Reichen die Eigenmittel für die geplanten Renovierungsmaßnahmen nicht aus, gilt es eine geeignete Finanzierung zu sichern: Hier haben Sie verschiedene Möglichkeiten – je nachdem, ob ein neuer Kredit nötig ist, bereits ein Darlehen läuft, oder staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden können:

Privatkredit für die Renovierung von Haus oder Wohnung: Als Eigentümer einer Immobilie sollten Sie regelmäßig finanzielle Rücklagen für Renovierungsmaßnahmen bilden – beispielsweise durch gewisse monatliche Beträge auf einem Extrakonto. Übersteigen die Renovierungskosten dennoch die Eigenmittel, können Sie Ihre Renovierung durch einen Privatkredit oder einen speziellen Renovierungskredit finanzieren.

Renovierung durch Umschuldung laufender Kredite: Haben Sie bereits vor Jahren eine Baufinanzierung abgeschlossen, dessen Konditionen heute ungünstig sind, kann sich eine Umschuldung lohnen. Hierbei wird Ihr laufender Kredit durch ein Immobiliendarlehen zu besseren Konditionen ersetzt. Betrag und Laufzeit der Finanzierung lassen sich so den geänderten Bedürfnissen anpassen.
Vorteil: Die Einsparung oder Senkung der monatlichen Rückzahlungsrate kann für die aktuellen Renovierungskosten oder als Rücklage für zukünftige Renovierungen eingesetzt werden. 

Förderungen für die Renovierung: Für klassische Renovierungsmaßnahmen gibt es in der Regel keine staatlichen Förderungen. Es ist daher sinnvoll zu überlegen, ob Sie geplante Schönheitsreparaturen um förderfähige Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten erweitern. Die genauen Regelungen zur Wohnbauförderung sind in Österreich von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.

Weiters sieht das österreichische Steuerrecht einen sogenannten Handwerkerbonus vor. Diesen können Sie beantragen, wenn österreichische Handwerksunternehmen für Ihre Renovierung beauftragt werden. Insgesamt werden bis zu 20 % der Gesamtkosten bzw. höchstens 600 Euro bezuschusst.
Wichtig: Es müssen Fristen eingehalten werden und der Zuschuss kann erst nach der Endabrechnung der Renovierungsmaßnahme erfolgen.

Renovierung von Haus und Wohnung: Fazit und Checkliste

Bereits kleinere regelmäßige Renovierungen steigern die Wohnqualität und den Immobilienwert. Ein neuer Anstrich, ein neuer Bodenbelag oder neue Fliesen – all das kann meist selbst bewerkstelligt werden und die Wirkung eines Raums deutlich verbessern. Dennoch sind Renovierungen stets mit guter Planung und finanziellem Aufwand verbunden: Dies gilt nicht zuletzt für umfangreichere Sanierungsmaßnahmen.

Hier kann es sich lohnen, zusätzlich einen oder mehrere Profis zur Unterstützung Ihres Renovierungsprojektes zu beauftragen. Dies stellt eine fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen sicher. Beim Thema Energieeffizienz sollten sich Immobilienbesitzer generell von einem Energieberater fachkundige Hilfe holen. Er nimmt eine energetische Fachplanung vor und kann den Umfang und finanziellen Aufwand für die notwendigen Arbeiten kalkulieren. Zudem ist für die Ausstellung eines Energieausweises ein Energieberater unabdingbar. Schließlich werden Förderprogramme nur gegen Vorlage des Dokuments und einer abschließenden Beurteilung aller Sanierungsmaßnahmen gewährt.

Ihre Checkliste in Sachen Renovierung

Wichtige Punkte, die Sie für eine erfolgreiche Renovierungsmaßnahme beachten sollten:

Gründliche Bestandsaufnahme 

In welchen Räumen sind welche Arbeiten durchzuführen? 

Realistischer Zeitplan 

In welcher zeitlichen Folge soll die Renovierung erfolgen und wie lange wird diese dauern? 

Exakte Kostenkontrolle 

Wie viel Geld soll investiert werden? Gibt es eine Budgetgrenze und reichen die Eigenmittel? 

Planung der Durchführung 

Eine exakte Vorplanung hilft die Renovierung arbeits- und kosteneffizient zu halten. 

Eigen- oder Fremdleistung 

Schließlich spart jede Eigenleistung Kosten. Engagieren Sie einen Profi also nur bei Bedarf. 

Video: Haus Sanieren: Kosten, Erfahrungen, Tipps & Tricks

https://youtube.com/watch?v=-tcS9-VgYzc

Quelle: Grace Maleka / YouTube

FAQ

Wie gehe ich bei einer Renovierung vor?

  1. Nehmen Sie sich Zeit. Unüberlegt zu arbeiten ist kontraproduktiv!
  2. Räumen Sie Möbel raus oder decken Sie diese ab.
  3. Sorgen Sie für Bodenschutz, Kantenschutz und spezielle Einstiege.
  4. Belüften Sie geschlossene Räume ausreichend, um Staubbelastung zu vermeiden
  5. Verwenden Sie fachgerechte Werkzeuge und ggf. Leihgeräte.

Was sind Renovierungskosten?

Zu Renovierungsarbeiten und zu den Kosten einer Renovierung zählen alle Maßnahmen, die eine optische Verschönerung herbeiführen und Abnutzungsspuren beseitigen. Sie haben aber keine Auswirkung auf die grundlegende bauliche und technische Ausstattung einer Immobilie.

Wie berechnet man Renovierungskosten?

Als groben Richtwert können Sie Renovierungskosten von 600 bis 1.200 Euro/m² veranschlagen – je nach Umfang und Ausführung der Renovierung. Hierunter fallen: Böden erneuern, Wände und Decken streichen, tapezieren oder fliesen sowie Innentüren, Bad, WC und Küche erneuern.

Was kostet eine Altbausanierung pro m2?

Sanierung 

Kosten pro Quadratmeter / Stück 

Kosten für ein Einfamilienhaus (150 m²) 

Aufsparrendämmung 

150 € pro m² 

16.000 € 

Zwischensparrendämmung 

50 € pro m² 

5.500 € 

Geschossdeckendämmung 

40 bis 50 € pro m² 

2.500 bis 3.500 € 

Fassadendämmung (Einblasen) 

15 bis 30 € pro m² 

2.500 bis 4.000 € 

Daten-Quelle: PLAN7ARCHITEKT

Können Renovierungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Egal ob eine neue Heizungsanlage, ein moderneres Bad oder eine Fassadendämmung – Vermieter können die Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen ihrer Immobilien voll von der Steuer als Werbungskosten absetzen.

Können Modernisierungskosten auf den Mieter umgelegt werden?

In Österreich gibt es keine einheitliche Regelung zur Umlage der Modernisierungskosten auf den Mieter. In Deutschland können jedes Jahr elf Prozent der Gesamtsumme der Modernisierungskosten auf den Mieter umgelegt werden, solange dieser mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten informiert wird.

Werden auch weitere Modernisierungskosten gefördert?

Neben den Förderungen der thermischen Sanierung einer Immobilie gibt es auch Förderungen für weitere Maßnahmen, die den Energieverbrauch nicht betreffen. So gibt es beispielsweise günstige Darlehen für die Modernisierungskosten bei einem nachträglichen Lifteinbau, dem Einbau einer Alarmanlage oder dem Einbau von Lärmschutzfenstern bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte. Auch die Modernisierungskosten für die Schaffung zusätzlicher Wohnräume können möglicherweise gefördert werden.

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Die eigene Photovoltaikanlage für mein Haus – lohnt sich das?

27. September 2021 by Wolfgang Walter

Wie funktioniert die Photovoltaik?

Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung des Sonnenlichts in elektrische Energie.

PV-Anlagen bestehen aus einer Anzahl an Modulen, die wiederum Photozellen bzw. Solarzellen enthalten. In den Solarzellen wird das einfallende Sonnenlicht in Strom umgewandelt. In Österreich sind Photovoltaikanlagen keine Seltenheit mehr – Häuslebauer leisten so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

Inhaltsverzeichnis

Welche Häuser eignen sich für PV-Anlagen?
Durchschnittliche Kosten
Stromspeicher & deren Vorteile
Einspeisetarife Österreich
Förderungen & Zuschüsse
Steuern
Fazit, Video & FAQ

Hintergrundwissen zum Thema Photovoltaikanlage

Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sind die Komponenten für eine nachhaltige und dauerhaft günstige Stromversorgung. Mit Photovoltaik machen Sie sich unabhängig von ständig steigenden Stromkosten und liefern gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die Energiewende in Österreich.

Mit der Umstellung auf Solarstrom stehen Konsumenten vor einer Vielzahl von Fragen. Vor allem die Funktionsweise, Effizienz, konkrete Vorteile und die Anschaffungskosten spielen eine entscheidende Rolle. Weiters kommt der Amortisierung eine zentrale Bedeutung zu: Diese bezeichnet die Laufzeit, bis eine Photovoltaikanlage ihre Anschaffungskosten eingespielt hat. Ab diesem Zeitpunkt rechnet sich die Solaranlage und sorgt somit für reduzierte laufende Kosten bei gleichbleibendem Verbrauch.

In unserem Ratgeber erfahren Sie alles über die vielen Vorteile der Photovoltaik. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Kauf einer Photovoltaikanlage achten sollten und was am besten zu Ihrem Bedarf passt

Welche Häuser eignen sich für PV-Anlagen?

In Sachen Photovoltaik gibt es für jede Gebäude- und Dachform die passende Lösung, wenn die statischen Voraussetzungen gegeben sind. Vom Flachdach bis zur 45-Grad-Neigung des Dachstuhls ist die Montage einer PV-Anlage möglich.

Die wichtigsten Voraussetzungen für einen guten Stromertrag sind

  • ein möglichst schattenfreies Dach in Richtung Süden, Osten oder Westen
  • eine Neigung der PV-Anlage von 20 bis 60 Grad

Tipp: Stimmt die Statik, kann fast auf jedem Gebäude nachträglich eine PV-Anlage angebracht werden. Wer beim Neubau die spätere Installation vorbereiten möchte, sollte sich von einem PV-Installateur beraten lassen. Anschlüsse und Leitungen können mit wenig Aufwand schon beim Bau des Hauses gelegt werden.

Was kostet eine Photovoltaikanlage durchschnittlich?

Die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. PV-Technik ist mittlerweile sehr günstig und die Konzepte zum Eigenverbrauch des Sonnenstroms ausgefeilt: mit Speicher, Wärmepumpe oder Elektroauto. Das ist gut fürs Klima und fürs Geldbörserl – selbst erzeugter Solarstrom ist längst günstiger als Strom vom Energieversorger. Kleine Photovoltaik Anlagen mit weniger Leistung sind etwas teurer als größere Anlagen mit mehr Leistung.

Tipp: Wer sich für eine Anlage interessiert, sollte die individuelle Situation vor Ort zuerst von einem erfahrenen Installateur begutachten lassen. Dann erfolgt die Planung – vom Modul-Verlegeplan bis zur Ertragsprognose.

Fallbeispiel Vier-Personen-Haushalt

Ein Vier-Personen-Haushalt in Österreich verbraucht jährlich rund 4.000 Kilowattstunden Strom. Um diese Menge zu erwirtschaften, ist eine 5-Kilowatt-PV-Anlage nötig – das entspricht etwa 40 Quadratmetern Solarmodule auf Ihrem Dach. Der Durchschnittspreis liegt bei etwa 1.500 Euro pro kWp (Kilowattpeak). Eine entsprechende 5-kW-Anlage kostet somit ab 8.000 Euro.

Größere schlüsselfertige Aufdachanlagen bis zehn Kilowatt (kW) Leistung kosten laut dem Solar Cluster heute um die 1.300 Euro je kW. Bei Anlagen über 10 kW Leistung müssen Sie als Betreiber eine zusätzliche Umlage bezahlen und diese in Ihre Kalkulation einbeziehen.

Die Praxis zeigt: Anlagen bis 10 Kilowatt sind meistens sinnvoll. Weiters sollte unbedingt über die Installation eines Stromspeichers nachgedacht werden – diese machen Ihre Photovoltaikanlagen erst richtig effektiv. Hier liegen die Kosten jedoch rund 40 % höher:

Überblick: Kosten einer PV-Anlage mit und ohne Speicher

Größe PV-Anlage (kWp)

 Kosten PV-Anlage 

Kosten PV-Anlage & Speicher 

4 kWp 

6.500 € – 7.500 € 

9.000 € – 11.000 € 

5 kWp 

7.500 € – 8.500 € 

10.000 € – 12.000 € 

6 kWp 

8.000 € – 9.000 € 

11.000 € – 13.000 € 

7 kWp 

9.000 € – 11.000 € 

12.000 € – 14.000 € 

10 kWp 

12.500 € – 14.000 € 

16.500 € – 19.500 € 

Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher – wo liegen die Vorteile?

Ein Batteriespeicher macht Ihre Photovoltaikanlage erst richtig effektiv, denn damit können Sie Solarstrom auch in der Nacht nutzen und Ihre Stromkosten noch mehr senken. Stromspeicher haben primär die Aufgabe den Verbrauch des hergestellten Solarstroms zu erhöhen (Eigenverbrauch) um den Zukauf teuren Netzstroms zu verringern.

Je nach Stromverbrauch, Größe der Photovoltaikanlage und der Ladekapazität der Batterie können Sie eine Eigenversorgung von bis zu 80 % erreichen. Moderne Lithium-Stromspeicher für das Einfamilienhaus haben die Größe eines Kühlschranks – je nach persönlichem Anwendungsprofil sollten Sie den richtigen Stromspeicher wählen:

SonnenBatterie: Die Batterie von Sonnen ergänzt bestehende und neue Photovoltaikanlagen. Die modulare Bauweise ermöglicht jederzeit eine einfache Erweiterung der Speicherkapazität von fünf bis auf 15 Kilowattstunden in jeweils 2,5 Kilowattstunden-Schritten. Somit wächst Ihr Speicher mit dem eigenen Energiebedarf.

Neoom: Der Lithium-Eisenphosphat Speicher von Neoom eignet sich insbesondere für die Stromeigenversorgung in Einfamilienhäusern – als Ergänzung bestehender oder neuer Photovoltaikanlagen. Den Neoom Speicher gibt es in vielen verschiedenen, flexiblen Größen und Varianten – je nach jährlichem Strombedarf.

RCT Power: Mit dem RCT-Stromspeicher nutzen Sie die Solarenergie effizient, machen Ihr Eigenheim Energie-unabhängiger und das sogar bei Stromausfall. Das Speichersystem von RCT Power optimiert Ihren Eigenverbrauch und sorgt dafür, dass so viel Solarstrom wie möglich in Ihrem Haushalt bleibt.

Solarwatt MyReserve: Der MyReserve Lithium-Ionen Speicher schließlich ist der erste vollständig modulare Stromspeicher der Welt. Je mehr Speicherkapazität Sie benötigen, desto mehr Speicherbausteine können miteinander kombiniert werden. Sinnvoll beispielsweise für spätere Erweiterungen des eigenen Solarbetriebs.

Tipp: Stromspeicher − ja oder nein?
Stromspeicher werden benötigt, damit der Solarstrom auch dann zur Verfügung steht, wenn keine Sonne scheint. Ohne solche PV-Akkus lassen sich nur etwa 20 bis 30 Prozent des selbst erzeugten Solarstroms im Haus nutzen. Mit einer Zwischenspeicherung kann bei einem ausgefeilten Gesamtkonzept die Eigenverbrauchsrate auf rund 80 Prozent ansteigen.

PV-Anlagen – Einspeisetarife für Photovoltaik in Österreich 2021

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach betreiben oder eine PV-Anlage planen, sollten Sie nach dem richtigen Einspeisetarif für überschüssig produzierten Strom achten, damit Sie mehr Geld pro Kilowattstunde bekommen und gleichzeitig nicht mehr dafür zahlen, wenn Sie mehr Strom beziehen, als Sie produzieren. Haben Sie einen Anschluss, mit dem Sie Energie in das Netz einspeisen können, wird Ihnen jede Kilowattstunde vergütet.

In der Regel bieten Stromanbieter in Österreich günstigere Konditionen für den eingespeisten Strom. Dafür müssen Sie in den meisten Fällen aber auch Strom von diesem Anbieter beziehen. Dabei ist das Verhältnis zwischen Einspeisetarif und Abnahmetarif entscheidend.

Einspeisetarife der Anbieter und deren Bedingungen im Überblick

Energieanbieter 

Abnahmetarif (Cent/kWh) 

Bedingungen und Details 

AAE Naturstrom Vertrieb GmbH 

4,79 Cent/kWh 

 

 

 

 

  • Preisanpassung: 4/Jahr
  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • PV Anlagen bis zu 5 kWp
  • Größere Anlagen nur nach Absprache
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: Keine

TullnEnergie powered by AAE Naturstrom Vertrieb GmbH 

7,00 Cent/kWh 

 

 

 

 

  • Preisanpassung: Bei Bedarf
  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • PV Anlagen bis zu 10 kWp
  • Größere Anlagen nur nach Absprache
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: Keine

aWATTar Energy in sync with nature 

7,69 Cent/kWh 

  • Preisanpassung: Bei Bedarf
  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • PV Anlagen bis zu 10 kWp
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: Keine

E-Werk Gösting Stromversorgungs GmbH 

6,00 Cent/kWh bis 1.000 kWh;
4,00 Cent/kWh ab 1.001 kWh 

  • Preisanpassung: Bei Bedarf
  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • PV Anlagen bis zu 10 kWp
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: 3,00 €/Monat

eFriends 

max. 8,3 Cent/kWh

 

 

  • Preisanpassung: Bei Bedarf
  • Sonderbedingungen für Nicht-Kunden
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: 4,99 EUR/Monat

E-Werk Sigl Stromversorgungs GmbH 

6,00 Cent/kWh bis 1.000 kWh;
4,00 Cent/kWh ab 1.001 kWh 

  • Preisanpassung: Bei Bedarf
  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • PV Anlagen bis zu 10 kWp
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: 3,90 EUR/Monat

Energie AG 

7,09 Cent/kWh 

 

 

 

  • Preisanpassung: Jährlich auf Basis österreichischer Strompreisindex
  • PV Anlagen bis zu 5 kWp
  • Sonderbedingungen für größere PV Anlagen

Energie Burgenland 

3,57 Cent/kWh 

 

 

  • Preisanpassung: Bei Bedarf
  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: Keine

Energie Steiermark 

6,02 Cent/kWh bis 1.000 kWh,
3,99 Cent/kWh ab 1.001 kWh 

 

  • Preisanpassung: 1/Jahr
  • Ausschließlich Abnahme von Überschussenergie, keine Volleinspeisung
  • PV Anlagen bis zu 50 kWp

Oekostrom AG 

3,99 Cent/kWh 

 

 

  • Preisanpassung: Bei Bedarf
  • Sonderbedingungen für Nicht-Kunden
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: Keine

OurPower Energiegenossenschaft 

bis zu 8,0 Cent/kWh 

  • Preisanpassung: Bis zu 7 Jahre fix
  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • PV Anlagen bis zu 50 kWp
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: Keine

Spotty Smart Energy 

Stündlicher Preis von der Strombörse EPEX Spot 

  • Preisanpassung: Stündlich

Stadtwerke Hartberg 

6,00 bis 9,25 Cent/kWh 

  • Preisanpassung: Bis zu 1 Jahr fix
  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • PV Anlagen bis zu 5 kWp
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: 0 – 2,25 EUR/Monat

Stadtwerke Kapfenberg 

10 Cent/kWh bis 500 kWh;
6 Cent/kWh bis 1.000 kWh;
4 Cent/kWh ab 1.001 kWh 

  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • PV Anlagen bis zu 10 kWp
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: 2,50 EUR/Monat

Verbund 

4,99 Cent/kWh 

  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • PV Anlagen bis zu 5 kWp
  • Servicepauschale: 2,08 Euro/Monat

WEB Windenergie AG 

4,99 bis 6,69 Cent/kWh 

  • Preisanpassung: 1/Jahr
  • Preisanpassung: Bis zu 1 Jahr fix
  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • PV Anlagen bis zu 50 kWp

Wels Strom 

3,75 bis 5,90 Cent/kWh 

  • Preisanpassung: Bei Bedarf
  • Einspeisetarif Voraussetzung: Strom des Unternehmens beziehen
  • Grundgebühr zusätzlich für PV: 1,20 EUR/Monat

Wien Energie 

5,94 Cent/kWh 

  • Preisanpassung: Bei Bedarf
  • PV Anlagen bis zu 7 kWp
  • 10 Jahre Mindestvertragsdauer

Photovoltaikanlagen – welche Förderung gibt es in Österreich 2021?

Mit der Novellierung des Ökostromgesetzes haben Sie seit 2018 zwei Möglichkeiten für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen seitens der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG):

  • Unterstützung über geförderte Einspeisetarife gemäß § 12 Ökostromgesetz (ÖSG)
  • Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und deren Kombination mit Stromspeichern gemäß § 27 a ÖSG.

I: Die OeMAG-Tarifförderung

Zur Tarifförderung von PV-Anlagen hält die OeMAG jährlich ein Budget von acht Millionen Euro parat. Die aktuell geltende Einspeisetarif-Verordnung sieht im Jahr 2021 eine Vergütung von 7,06 Cent/kWh vor. Weiters wird ein Einmalzuschuss im Rahmen der Tarifförderung von 30 % der Errichtungskosten gewährt – höchstens jedoch 250 Euro/kWp. 

Anträge seit dem 12. Jänner 2021:  Anträge können Sie online auf der Internetseite der OeMAG stellen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgte nach der Höhe des Eigenversorgungsanteils. Anlagen mit hohem Eigenversorgungsgrad werden bevorzugt.

Voraussetzungen zur Tarifförderung sind:

  • Die PV-Anlage befindet sich auf oder an einem Gebäude.
  • Die PV-Anlage ist bzw. wird an das öffentliche Netz angeschlossen.
  • Es wird keine Einspeisetarifförderung gemäß § 12 ÖSG, keine Förderung durch den Klima- und Energiefonds oder eine Landesförderung bezogen.

II: Der OeMAG Investitionszuschuss

Weiters wird mit dem Projekt Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher seit 16. Februar 2021 die Errichtung und die Kombination von neuen oder bestehenden PV-Anlagen mit einem Stromspeicher unterstützt – vor der Einreichung für den Erhalt der Förderwürdigkeit weder mit dem Bau begonnen noch eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Anlagenteilen getätigt worden sein!

Für PV-Anlagen beträgt der Investitionszuschuss maximal 30 % der Investitionskosten, maximal jedoch:

  • 250 € pro kWp bei einer Leistung der PV-Anlage bis 100 kWp
  • 200 € pro kWp bei einer Leistung der PV-Anlage von mehr als 100 kWp bis 500 kWp 

Für Stromspeicher kann zusätzlich ein Investitionszuschuss von 200 Euro pro kWh gewährt werden, falls die PV-Anlage eine Speicherkapazität von mindestens 0,5 kWh pro kWp hat oder eine bestehende Speicherkapazität erweitert wird. Gefördert werden Stromspeicher bis max. 50 kWh pro kWp.

Voraussetzung für den Investitionszuschuss ist, dass die PV-Anlage

  • sich auf oder an einem Gebäude, einer baulichen Anlage (Garage oder Carport) oder auf einer Betriebsfläche (Lagerplätze, Werksgelände, Parkplätze) befindet,
  • an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird,
  • und zur Errichtung keine Einspeisetarifförderung gemäß § 12 ÖSG, keine Förderung durch den Klima- und Energiefonds oder eine Landesförderung besteht.

Der Förderantrag des jährlich 36 Millionen Euro umfassenden Investitionszuschusses ist vor der rechtsverbindlichen Bestellung oder vor Beginn der Bauarbeiten über das elektronische Antragssystem der Abwicklungsstelle einzureichen. Nach Errichtung oder Erweiterung müssen alle Rechnungen und Zahlungsbelege ebenfalls elektronisch der OeMAG übermittelt werden.

Tipp: Die PV-Anlage bzw. die Erweiterung der Speicherkapazität muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Zusicherung des Investitionszuschusses in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme ist durch eine Bestätigung des Netzbetreibers der OeMAG nachzuweisen. Diese Frist kann unter Umständen einmalig von der OeMAG um weitere sechs Monate verlängert werden.

Photovoltaikanlagen und Steuern – die Nutzungstypen

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) unterscheidet bei der Ermittlung der Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer von Photovoltaikanlagen zwischen drei Nutzungstypen:

  • Volleinspeiser: Hier müssen Sie die gesamte erzeugte Energie direkt in das Ortsnetz einspeisen und an ein Energieversorgungsunternehmen oder die OeMAG verkaufen. Der Eigenbedarf an Strom wird komplett von einem Energieversorgungsunternehmen aus dem Ortsnetz bezogen.
  • Überschusseinspeiser: Hierbei können Sie die erzeugte Energie für den Eigenbedarf verwenden. Überschüssig erzeugter Strom wird in das Ortsnetz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen oder die OeMAG verkauft. Reicht die selbst erzeugte Energie für den Eigenbedarf nicht aus, wird der zusätzlich benötigte Strom aus dem Ortsnetz zugekauft.
  • Inselbetrieb: Dieser dient nur der Eigenbedarfsdeckung, der Überschüsse werden in Batterien gespeichert. Zumeist findet diese Form Verwendung, wo eine Stromversorgung durch das öffentliche Stromnetz nicht möglich ist.

Tipp: Die aktuellen Regelungen zur steuerlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen können Sie im Erlass des BMF vom 24.02.2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV Nr. 8/2014 erkunden.

PV-Anlage – so finden Sie den richtigen Fachbetrieb

Ein störungsfreier Betrieb von PV-Anlagen erfordert zum einen hochwertige Komponenten, zum anderen eine fachgerechte Installation und Wartung. Bei der Suche nach einem spezialisierten Fachbetrieb für Elektrohandwerk können Gespräche mit Nachbarn und lokalen Klimaschutz-Initiativen, das Internet oder ein Besuch auf Fach- und Solarmessen rasch weiterhelfen. Weiters bietet der Bundesverband Solarwirtschaft eine Handwerkersuche an.

Einen erfahrenen und seriösen Fachbetrieb erkennen Sie unter anderem an:

Aussagekräftigen Referenzen: Viele Handwerksbetriebe sind mit einer Besichtigung und Vorführung einverstanden.

Kostenlosen und unverbindlichen Vor-Ort-Terminen: Nur so können alle Voraussetzungen von Gebäude und Umgebung beurteilt, und ein individuelles Angebot erstellt werden.

Schließlich sollten Referenzen von Solarstromspeichern vorliegen: Zwar ist dieses Geschäftsfeld noch jung. Erfahrene Betriebe sollten aber Auskünfte zu Effizienz, Lebensdauer, Dimensionierung und Preise der Akkus parat haben.

Tipp: Zu Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen sowie Speichersystemen sollten Sie immer mehrere Angebote einholen! Akten Sie hierbei keinesfalls nur auf den Preis – gute Qualität und eine kompetente Installation sind das beste Investment Ihrer Solarstromerzeugung beim Eigenheim.

Fazit zum Thema: wann rechnet sich eine Photovoltaikanlage?

Erst mit einer hohen Effizienz rechnet sich eine PV-Anlage auf Dauer. Entscheidend sind hier zum einen Gebäudezustand, eigener Bedarf sowie Größe und Beschaffenheit der Anlage. Ebenfalls eine Rolle spielen der Preis sowie mögliche Einspeisevergütungen und Förderungen.

Für Privatnutzer gilt: Die Größe einer Photovoltaikanlage hängt vorderst vom Gesamtkonzept ab.

  • Kleinere Flächen mit bis 5 kWp zu lassen sich gezielter auf den Eigenverbrauch abstimmen.
  • Bei größeren Flächen bleibt mehr Strom für die Netzeinspeisung übrig. Die Vergütung für die Einspeisung ist allerdings höchst unterschiedlich und bei Neuanlagen geringer.
  • Eine Gesamt-Spitzenleistung der PV-Anlage von 10 kWp ist für Privatkonsumenten ein guter Richtwert.
  • Ein Stromspeicher zur Photovoltaikanlage ermöglicht zudem eine Eigenversorgung von bis zu 80 %

Bis zu fünf Jahre muss in Österreich eine durchschnittliche PV-Anlage Strom erzeugen, um die benötigte Energie zur Herstellung wieder hereinzuspielen. Bis sich der Betrieb einer Photovoltaikanlage für Häuslebauer wirklich rechnet, gehen aber gut und gerne 10 bis 20 Jahre ins Land. Eine lange Zeit, die eine gute Kalkulation bei der eigenen Solarstromanlage erfordert.

Video: Photovoltaik durchgerechnet: Kosten vs. Sparpotenzial

https://youtube.com/watch?v=INmjtQ42ufY

Quelle: Finanztip / YouTube

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Solarthermie und Photovoltaik?

Der Unterschied von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen liegt bei der erzeugten Energieform. Solarthermie unterstützt den Eigenverbrauch von Warmwasser oder Heizungsanlage. Mit einer PV-Anlage lässt sich Strom erzeugen. Wer genug Fläche hat, kann die beiden Solaranlagen auch miteinander kombinieren.

Wie groß darf eine PV-Anlage sein Österreich?

Die Anlagengröße muss mindestens 5 kWp und darf maximal 150 kWp betragen. Es können sowohl Freiflächenanlagen, Aufdachanlagen als auch Gebäude-integrierte Anlagen gefördert werden. Der Einbau von gebrauchten PV-Modulen sowie gebrauchten Stromspeichern wird nicht gefördert.

Was kostet die Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus?

Die Anschaffungskosten für eine PV-Anlage liegen in Österreich bei durchschnittlich 1.500 – 1.800 Euro pro kWp. Für Einfamilienhäuser mit einer Leistung von 5 kWp ergibt sich so eine Preisspanne von 7.500 bis 15.000 Euro. 85 % der Kosten fallen für die Anschaffung der Komponenten und 15 % für die Montage an.

Wann lohnt sich eine Photovoltaik?

Eine Solaranlage rechnet sich umso schneller, je mehr Solarstrom Sie direkt selbst verbrauchen. Denn Strom vom Dach kostet viel weniger als Strom aus dem Netz. Überschüssigen Strom können Sie ins öffentliche Netz einspeisen und verkaufen. Die Amortisationszeit einer PV-Anlage beträgt mindestens 10 Jahre, die Lebensdauer liegt zwischen 20 und 30 Jahren.

Wie hoch ist die Förderungen bei Photovoltaikanlagen 2021?

Der einmalige Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen beträgt von 30 % der Errichtungskosten. Bei einer Anlagengröße bis 100 kWp werden maximal 250 Euro pro kWp und bei einer Anlagengröße über 100 kWp bis 500 kWp maximal 200 Euro pro kWp gewährt. Die aktuell geltende Einspeisetarif-Verordnung sieht weiters eine Vergütung von 7,06 Cent/kWh vor.

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Verkehrswert berechnen: Haus | Wohnung | Grundstück

9. September 2021 by Wolfgang Walter

Worum geht es beim Verkehrswert einer Immobilie?

Der Verkehrswert einer Immobilie ist jener Wert, an dem sich die Transaktionspreise beim Kauf und Verkauf von Liegenschaften orientieren. Dieser kann mittels Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren ermittelt werden. Der standardisierte Einheitswert einer Immobilie dagegen dient vorderst als Besteuerungsgrundlage – beispielsweise zur Ermittlung der Grundsteuer.

Inhaltsverzeichnis

Definition
Berechnung für Erbschaft, Verkauf und Co
Wer ermittelt der Verkehrswert?
Verfahren
Fazit
Video

Verkehrswert einer Immobilie: was ist das genau?

Per Definition ist der Verkehrswert einer Immobilie jener Preis, der zu einem gewissen Stichtag im normalen Geschäftsverkehr und auf der Grundlage der rechtlichen Gegebenheiten sowie der tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie zu erzielen wäre. Er gleicht somit dem Marktwert, an dem sich auch Käufer und Verkäufer bei ihren Transaktionspreisen orientieren.

Drei Methoden der Ermittlung: Festgelegt wird der Verkehrswert mittels unabhängigem Schätzgutachten. Hierbei gibt es drei Methoden der Wertermittlung von Immobilien:

  • das Ertragswertverfahren
  • das Vergleichswertfahren
  • und das Sachwertverfahren

Verkehrswert berechnen: bei Erbschaft, Verkauf und Co.

Um den Verkehrswert einer Liegenschaft ermitteln zu müssen, gibt es im Alltag eine Reihe von Situationen. Ein Bewertungsgutachten ist insbesondere nötig bei

Bei Finanzierung, Wohnungskauf oder Hauskauf: Banken oder Bausparkassen verlangen hier vorab immer ein Schätzgutachten. In der Regel führen dies selbst durch und verrechnen hierfür eine Gebühr.

Im Erbfall: Auch im Falle einer Erbschaft ist die Berechnung des Verkehrswertes in der Regel Standard. Schließlich hängt vom Wert der Liegenschaft die Höhe der Erbauszahlung einzelner Erben oder Erbengemeinschaften ab.

Beim Verkauf: Weiters müssen sich Immobilienmakler beim Immobilienverkaufs in ihrer Preisfindung am marktüblichen Wert orientieren – dies ist der dem Verkehrswert. In der Regel wird hier ein Sachverständigengutachten zur Berechnung des Verkehrswerts einer Immobilie in Auftrag gegeben.

Im Scheidungsfall: Schließlich ist auch im Falle einer Scheidung eine Wertermittlung per Schätzgutachten erforderlich. Nur so lassen sich Auszahlungen der Partner korrekt ermitteln.

Wer ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie?

Zur Ermittlung des Verkehrswerts gibt es verschiedene Möglichkeiten: vom traditionellen kostenpflichtigen Verfahren per Wertgutachten bis hin zur kostenlosen Online-Ermittlung. Allerdings bieten nicht alle Quellen eine seriöse Wertgrundlage. Die wichtigsten Quellen zur Ermittlung des Verkehrswerts sind:

Sachverständige: Am zuverlässigsten und teuersten sind Bewertungsgutachten von gerichtlich beeideten Sachverständigen. Sie kommen insbesondere bei Erbschaften und Scheidungen zum Einsatz, falls es Streit über den Wert einer Immobilie gibt.

Immobilienmakler: Weiters sind Schätzungen häufig in Maklerdienstleistungen inkludiert. Gute Makler sind häufig gleichzeitig auch gerichtlich beeidete Immobiliensachverständige.

Kreditinstitute: Bank und Kreditvermittler verwenden hingegen meist standardisierte Software-Tools zur Immobilienbewertung. Diese sind nicht so präzise wie individuelle Gutachten durch beeidete Sachverständige – aber kostengünstiger.

Online-Tools: Schließlich bleiben kostenfreie Online-Tool zur Verkehrswertermittlung. Diese achten allerdings in der Regel nur auf Transaktionspreise im Umfeld der Immobilie und weniger auf den Schnitt der Wohnung. Zur exakten Preisschätzung sind diese meist nicht geeignet.

Tipp: Mit Kosten von 500 bis über 1.000 Euro pro Gutachten sind gerichtlich beeidete Sachverständige am teuersten. Immobilienmakler haben Gutachten meist in ihrer Dienstleistung inkludiert. Banken und Kreditvermittler verlangen in der Regel eine Pauschale oder einen Prozentsatz von rund 0,1 bis 0,5 % der Kreditsumme.

Welche Verfahren zur Berechnung des Verkehrswerts gibt es?

In Österreich haben sich drei Verfahren zur Berechnung des Verkehrswerts einer Immobilie etabliert: das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren sowie das Vergleichswertverfahren.

Ertragswertverfahren: erzielbare Mieterträge

Beim Ertragswertverfahren stehen erzielbare Mieterträge eine Immobilie im Vordergrund – wie viel an monatlicher oder jährlicher Miete eine Immobilie also abwirft. Dieses recht aufwändige Verfahren kommt insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, Zinshäusern oder Gewerbeimmobilien zum Einsatz und errechnet sich anhand unseres Beispiels eines Zinshauses folgendermaßen:

Beispiel-Immobilie Zinshaus 

Grundstücksfläche 

600 m2 

Bodenrichtwert 

400 Euro pro m2 

Wohnfläche 

400 m2 

Quadratmetermiete 

10 Euro 

Bewirtschaftungskosten 

25 % der Mieterträge netto 

Liegenschaftszins 

3 % 

Restnutzungsdauer der Immobilie 

30 Jahre (70 Jahre gesamt) 

Schritt 1: Ermittlung des Bodenwertes des unbebauten Grundstücks

Bodenwert = Bodenrichtwert * Grundstücksfläche: 400 Euro/m2 * 600 m2 = 240.000 Euro

Schritt 2: Berechnung des Grundstücksreinertrags

Jährliche Mieteinnahmen minus Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs- und Betriebskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallswagnis). Diese werden zu 25 % der Nettomieteinnahmen angesetzt.

Schritt 3: Berechnung des Gebäudereinertrags

Grundstücksreinertrag samt erwartete Wertsteigerung des unbebauten Grundstücks. Zur Vermeidung der doppelten Erfassung des Grundstückswertes wird die Bodenwertverzinsung abgezogen.

Bodenwertverzinsung = Bodenwert *Liegenschaftszins
240.000 Euro (Bodenwert) * 0,03 (Liegenschaftszins) = 7.200 Euro
Gebäudereinertrag = Grundstücksreinertrag minus Bodenwertverzinsung
36.000 Euro – 7.200 Euro = 28.800 Euro

Schritt 4: Ermittlung des Gebäudeertragswerts samt Vervielfältiger

Gebäudeertragswert = Gebäudereinertrag * Vervielfältiger

Der Vervielfältiger inkludiert sowohl Liegenschaftszins als auch Restnutzungsdauer des Gebäudes. Er ist umso höher, je niedriger der Zins ist und je länger das Gebäude genützt werden kann.

Beispiel: 3 % Liegenschaftszins und 30 Jahren Restnutzungsdauer

Vervielfältiger: (1,0330 -1) / (1,03 30 * 0,03) = 19,6

Gebäudereinertrag * Vervielfältiger = Gebäudeertragswert

Gebäudeertragswert 28.800 Euro * 19,6 = 564.480 Euro

Schritt 5: Berechnung des Ertragswertes:

Abschließend werden Bodenwert und Gebäudewert addiert und erforderliche Zu- und Abschläge (abhängig von Gebäudezustand und Mietbindungen) verrechnet:

Ertragswert = Gebäudeertragswert + Bodenwert +/– Wertänderungen

Angenommen wird ein Schaden am Gebäude um 35.000 Euro. So errechnet sich folgender Ertragswert:

ERTRAGSWERT: 564.480.920 Euro + 240.000 Euro – 35.000 Euro = 769.480 Euro

Sachwertverfahren: Herstellkosten der Bauteile

Deutlich einfacher lässt sich der Verkehrswert mittels Sachwertverfahrens erkunden. Der Sachwert setzt sich dabei aus Bodenwert, Gebäudewert sowie Wert der Außenanlagen zusammen. Entscheidend ist hier der Marktanpassungsfaktor (Sachwert von Immobilien inklusive lokaler Gegebenheiten). Hinzu kommt noch die Alterswertminderung:

Alterswertminderung: Alter des Gebäudes / Gesamtnutzungsdauer * 100

Beispiel-Immobilie Einfamilienhaus am Land 

Gebäudeherstellungskosten aktuell 

350.000 Euro 

Freie Grundfläche: 

800 m2 

Grundstücks-Richtwertpreis pro m2: 

300 Euro 

Gebäudealter 

30 Jahre (70 Jahre Gesamtnutzung) 

Marktanpassungsfaktor: 

0,95 

Schritt 1: Bodenwert ermitteln

Bei Grund und Boden sind keine Altersanpassungen nötig. Die einfache Formel für den Bodenwert:

Grundstückspreis pro m2 mal Grundstücksfläche: 300 Euro * 800 m2 = 240.000 Euro an Bodenwert.

Schritt 2: Gebäudesachwert errechnen

Herstellungskosten aktuell: 350.000 Euro

Alterswertminderung: 30 Jahre / 70 Jahre * 100 = 42,9 % bzw. 150.150 Euro

Gebäudesachwert = 350.000 Euro – 150.150 Euro = 199.850 Euro

Schritt 3: Finaler Sachwert

Der finale Sachwert ergibt sich aus der Summe von Gebäudesachwert und Bodenwert multipliziert mit dem Marktanpassungsfaktor:

SACHWERT: (199.850 Euro + 240.000 Euro) * 0,95 = 138.367,50 Euro

Vergleichswertverfahren: lokale Immobilienpreise

Am einfachsten, allerdings nicht sehr präzise, ist das Vergleichswertverfahren. Dieses bietet nur grobe Anhaltspunkte zur Verkehrswertberechnung und zeigt Markttrends auf, wie vergleichbare Objekte gehandelt werden – was nicht immer ganz einfach ist. Größter Vorteil: Mit diesem Verfahren lässt sich kostenlos der aktuelle Verkehrswert ermitteln.

Wichtig: Recherchieren Sie möglichst ähnliche Immobilientransaktionen am lokalen Markt und berichtigen Sie Unterschiede mit Zu- und Abschlägen:

Beispiel-Immobile Wohnung Mehrfamilienhaus 

Vergleichsobjekt 

Bewertetes Objekt 

Zu- / Abschläge 

Wohnfläche 

80 m2 

80 m2 

Stockwerk 

1. Stock 

6. Stock 

12 % 

Ausstattung 

Lift / Balkon 

kein Lift / kein Balkon 

– 25 % 

Baujahr 

1988 

1998 

7 % 

Zustand 

baujahrestypisch 

baujahrestypisch 

Preis / m2 

3.200 Euro 

3.500 Euro 

Immobilienwert 

256.000 Euro 

225.040 Euro 

Berechnung Wohnungspreis: 80 m2 * 3.500 Euro = 280.000 Euro

VERGLEICHSWERT: 280.000 Euro – 6 % Abschlag = 263.200 Euro

Verkehrswert berechnen: einige wichtige Punkte zum Schluss

Entscheidende Faktoren

In Sachen Immobilie zählen – neben dem Preis – vor allem die Lage und die Qualität.

  • Guter Zustand und Ausstattung: Aufzug und solider Balkon, moderne Küche und geräumiges Badezimmer mit Dusche und Badewanne sowie Kellerabteil und Garagenstellplatz – all dies bringt deutlich Pluspunkte.
  • Lage und Anbindung: Bezüglich der Lage zählen vor allem Nähe zu U-Bahnstationen, gute Verkehrsanbindungen, Nahversorgungszentren sowie nahe Park- und Erholungsanlagen. Hinzu kommt die Nähe zum Arbeitsplatz oder zur Hochschule.

Nötigte Unterlagen

Zur Berechnung des Immobilien-Verkehrswerts sollten Ihnen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Allgemein: Baupläne & Baubeschreibung, Grundrisse & Schnitte, Grundbuchauszug, Lageplan & Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Energieausweis.
  • Bei Wohneigentum: Wirtschaftsplan, Betriebskosten & Nebenkostenabrechnung, Protokolle aller Eigentümerversammlungen.
  • Bei Ertragsobjekten: Mietaufstellungen, Mietverträge, Bewirtschaftungskosten.
  • Ermittlung von Belastungen und Rechten: Grundbuchauszüge, notarielle Urkunden und Eintragungen im Grundbuch.

Unterschiede: Verkehrswert und Einheitswert

Verkehrswert und Einheitswert sind in Sachen Immobilienbewertung vielfach im Gebrauch. Hier gibt es aber einige entscheidende Unterschiede:

  • Einheitswert: Standardisiert zu einem bestimmten Termin festgestellt und über mehrere Jahre gültig. Dient als Bemessungsgrundlage für Gebühren und Steuern. Weiters wird die jährliche Grundsteuer auf Basis des Einheitswertes berechnet.
  • Verkehrswert: Dieser liegt weit über dem Einheitswert und entspricht dem wahren Transaktionswert – also dem möglichen Kaufpreis. Hiervon wird auch die Grunderwerbsteuer mit 3,5 % berechnet.

Fazit zum Thema Verkehrswert berechnen

Kauf und Verkauf, Vermietung, Erbfall oder Scheidung. Es gibt viele Gründe, warum man wissen sollte, was eine Immobilie genau wert ist. Die entscheidende Kennzahl dafür ist der Verkehrswert, welche auf drei Arten berechnet werden kann: dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren sowie dem Vergleichswertfahren. Der Verkehrswert wird von Sachverständigen geschätzt und orientiert sich in der Regel am Ertragswert oder Substanzwert. Bestimmte Umstände erhöhen oder vermindern dabei den erzielbaren Verkaufsbetrag.

Entscheidend in Sachen Verkehrswert sind seriöser Anbieter. Verkehrswertermittlungen können von Sachverständigen, Banken, Immobilienmaklern oder via Online-Tools vorgenommen werden. Am zuverlässigsten und teuersten sind Gutachten gerichtlich beeideter Immobiliensachverständigen. Kostenlose Online-Tools, die nur oberflächliche Transaktionsvergleiche tätigen eignen sich nur bedingt. Besonders zuverlässig ist eine Kombination von 75 % Ertragswertverfahren und 25 % Sachwertverfahren.

Tipp: Mit einem professionellen Immobiliensachverständigen erhalten Sie ein solides Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie und sind immer auf der sicheren Seite.

Video: So ermittelst Du den Wert einer Immobilie

Quelle: Finanztip / YouTube

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