Kreditportal Österreich

Ratenkredite & Baufinanzierung

  • Baufinanzierung
    • Bausparkassen
      • Bauspardarlehen
    • Bauzinsen
      • Zinsentwicklung
    • Darlehen vs Kredit
    • Eigentumswohnung finanzieren
    • Generationenkredit
    • Hauskredite
      • Hypothekarkredite
      • Vollfinanzierung
    • Umschuldung
    • Wohnkredit
      • Modernisierungskredite
      • Wohnkredit ohne Grundbucheintrag
  • Ratenkredite
    • Aktuelle Kreditzinsen
    • Auszubildenden-Kredite
    • Autokredite
    • Bürgen für Kredite
    • Internetkredite
    • Konsumentenkredit
    • Online Sofortkredite
    • Rahmenkredit / Abrufkredit
    • Studentenkredit
    • Umschuldung
  • Investment
    • Crowdfunding & Crowdinvesting
      • Kreditinvest & P2P
    • Festgeld
    • Immobilieninvestment
      • Anlegerwohnung
      • Immobilien als Geldanlage
    • Robo-Advisors
    • Tagesgeld
  • Lexikon
    • Annuitätendarlehen
    • Anschlussfinanzierung
      • Endfälliger Kredit
      • Prolongation & Umschuldung
      • Zwischenfinanzierung
    • Avalkredit
    • Bauantrag und Genehmigung
      • Bebauungsplan
      • Grundbucheintrag
    • Bearbeitungsgebühren
      • Effektiver Jahreszins
    • Eigenkapital
    • Hypothek
    • Restschuldversicherung
    • Tilgungsplan
      • Sondertilgung
      • Vorfälligkeitsentschädigung
      • Vorzeitige Kreditrückzahlung
    • Wohnbauförderung
  • Ratgeber
    • Altbausanierung
    • Aufstockung Hauskredit
    • Fehler Baufinanzierung
    • Hausbaukosten
      • Haushaltsrechnung
      • Hausnebenkosten
      • Kostenfallen Baufinanzierung
      • Kreditkosten senken
    • Immobilienkauf & Wohnform
      • Wohnungskauf
      • Online-Plattform Willhaben
    • Konsum- und Baukredit Tipps
      • Wie viel Kredit?
    • Mieten oder kaufen
    • Vorteile Kreditberatung
    • Zwangsversteigerungen in Österreich
  • Autor

Photovoltaik Einspeisetarife in Österreich – Vergütung

31. Jänner 2022 by Wolfgang Walter

Wie finde ich den optimalen Einspeisetarif für meine PV-Anlage?

Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach betreibt oder eine PV-Anlage plant, sollte nach dem richtigen Einspeisetarif für überschüssig produzierten Strom achten. Im Idealfall lässt sich mehr Geld pro Kilowattstunde erzielen und man muss gleichzeitig nicht mehr dafür bezahlen. Alle Fakten zu Photovoltaik Einspeisetarife in Österreich.

Inhaltsverzeichnis

Photovoltaik Einspeisetarife
Einspeisetarife österreichischer Stromanbieter
Einspeisetarif OeMAG
PV-Einspeisetarife in den Bundesländern
Förderungen in Bund und Ländern
Kosten von PV-Anlagen
Fazit 
Video
FAQ

Wenn Sie Strom- & Gaspreise vergleichen wollen, besuchen Sie gerne die Seite von durchblicker.at

Hintergrundwissen zum Thema Photovoltaik Einspeisetarife

Mit überschüssigen Stromkontingenten Geld verdienen – das ist für jeden privaten Häuslebauer in Österreich möglich. Zwar scheint bekanntlich die Sonne nicht jeden Tag und zeitweise benötigen Photovoltaik-Kunden zusätzliche Energie vom Stromanbieter. Auf der anderen Seite kann durch PV-Anlagen überschüssig produzierter Strom in das lokale Verteilernetz eingespeist und durch einen frei wählbaren Stromlieferanten vergütet werden. Wie das funktioniert und wie hoch die einzelnen Einspeisetarife sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber Photovoltaik Einspeisetarife in Österreich.

Photovoltaik Einspeisetarife – das ist wichtig

Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Dach betreibt oder eine PV-Anlage plant, sollte vorab nicht nur die Kosten für Anschaffung und Betrieb erkunden. Ebenso wichtig: Auch Sie auf den richtigen Einspeisetarif für überschüssig produzierten Strom, ohne – speziell im Winter – gleichzeitig für Ihren Strom-Tarif beim Anbieter nicht mehr zahlen zu müssen. Wenn Sie einen Anschluss haben, mit dem Sie Energie in das Netz einspeisen können, wird Ihnen jede Kilowattstunde vergütet. Das kann die Rentabilität Ihrer Photovoltaikanlage deutlich steigern.

Hierbei gilt es vorab den Unterschied zweier wichtiger Begriffe kurz zu erläutern – dem Einspeisetarif und dem Abnahmetarif:

  • Beim Einspeisetarif handelt es sich um den Preis, der Ihnen der Stromversorger pro kWh eingespeistem Strom in das Netz bezahlt.
  • Beim Abnahmetarif hingegen geht es um den Preis pro kWh, den Sie beim Versorger für jede bezogene kWh Strom bezahlen müssen.


Photovoltaik – passenden Einspeisetarif österreichischer Stromanbieter finden

Bei der Wahl des passenden Energieversorgers / Stromabnehmers ist es zunächst wichtig den Strombezugspreis des jeweiligen Versorgers zu kennen, um einen reellen Vergleich zu erhalten.

Kauf und Verkauf in Sachen Strom: Die meisten Stromanbieter nehmen den überschüssigen PV-Strom von ihren Kunden nur dann ab, wenn diese vom jeweiligen Energieversorger bei Bedarf auch den restlichen Strom beziehen. In aller Regel bieten Stromanbieter dann auch bessere Konditionen für den eingespeisten Strom. Anders gesagt: Bei der Anbieterwahl ist das Verhältnis zwischen Einspeisetarif und Abnahmetarif entscheidend.

Tarifmodelle höchst unterschiedlich: In der Tarifgestaltung unterscheiden sich die Stromanbieter in Österreich mitunter sehr. Einige Versorger bieten gleichviel für jede eingespeiste kWh wie für jede bezogene kWh. Bei einigen kostet der Bezug von Strom aber mehr. Weiters gilt es zu bedenken: Ein hoher Preis für Ihren eingespeisten Strom kann auch bedeuten, dass Sie mehr für den Bezug von Strom zahlen.

Hier die richtige Balance zu finden kann entscheidend sein, wie rentabel Ihre Photovoltaikanlage über die Jahre läuft. Das hängt unter anderem davon ab, wie viel Strom Sie jährlich erzeugen und verbrauchen.


Einspeisetarif für Photovoltaik bei der OeMAG

Die bundesstaatliche Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG), die auch Photovoltaik Förderung für den Betrieb und die Montage von PV-Anlagen bietet, bezuschusst per Einspeisung ausschließlich größere PV-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen fünf und 20 Kilowattpeak (kWp).

Pflicht zur Einspeisung: Obwohl die OeMAG selbst keinen Strom liefert, ist sie durch das Ökostromgesetz aus dem Jahr 2012 dazu verpflichtet, überschüssigen Strom von allen Photovoltaik Anlagen-Betreibern in Österreich gegen Vergütung abzunehmen – egal ob Private oder Unternehmungen. Kunden abzulehnen ist der OeMAG also per Gesetz nicht erlaubt!

Energieversorger 

Abnahmetarif (Cent/kWh) 

Bedingungen des Einspeisetarifs 

Tarif-Anpassung 

Kontakt 

OeMAG 

7,06 Cent bzw.

25,858 Cent 

(Marktpreis bei Ökostrom 1/2022) 

PV-Strom wird zum Marktpreis abgenommen, es wird aber kein Strom geliefert. 

4 x jährlich 

Telefon: +43 (0) 5 / 787 66 10
www.oem-ag.at
www.e-control.at

PV-Einspeisetarife von Stromanbietern in den Bundesländern

Wer aber die Wahl hat, sollte nicht unbedingt gleich den Einspeisetarif der OeMAG nutzen. Denn der Markt an Energieversorgern in Österreich ist mittlerweile recht groß. Allerdings gilt es hier die unterschiedlichen Tarifangebote im Detail zu erkunden. Das hat im Wesentlichen drei Gründe:

  • Zahlreiche Stromanbieter in Österreich bieten höhere Abnahmetarife als die OeMAG an – Ihr zugekaufter Strom ist also bei Bedarf teurer.
  • Im Normalfall werden die Einspeisetarife anderer Stromanbieter seltener an die aktuellen Marktentwicklungen angepasst – von potenziellen Preiserhöhungen für regenerativen Strom profitieren Sie dann erst später.
  • Einzelne Energieversorger bieten Einspeisetarife an, die sich jeweils in gleicher Höhe dem Bezugstarif anpassen – bei ausgeglichenem Verhältnis von Stromeinspeisung und -bezug haben Sie keine Zusatzkosten

Tipp: Ein Vergleich der Stromanbieter kann sich auf jeden Fall lohnen – Sie müssen allerdings in vielen Fällen bereits Stromkunde des jeweiligen Lieferanten sein.

Photovoltaik Einspeisetarife Österreich – überregionale und regionale Anbieter

In der Tabelle finden Sie einen Überblick zu den Kosten pro Kilowattstunde für den Strombezug sowie zu den detaillierten Abnahmebedingungen. Unter Kontakt erhalten Sie weitere Informationen zum Unternehmen bzw. deren Abnahmetarif für überschüssigen PV-Strom.

Energieversorger 

Abnahmetarif (Cent/kWh) 

Bedingungen Einspeisetarif 

Tarif-Anpassung

Kontakt

AAE Naturstrom Vertrieb GmbH 

4,79 Cent 

Erzeuger ist Kunde mit Tarif AAE ÖKO PV; Für PV-Anlagen bis 5 kWp, größere Anlagen nach Rückfrage; Keine Grundgebühr für PV 

4 x jährlich 

+43 (0) 4715 / 222
info@aae.at
www.aae.at

TullnEnergie powered by AAE

Naturstrom Vertrieb GmbH 

7,00 Cent 

Erzeuger ist Kunde mit Tarif TullnStrom regional;
Für PV-Anlagen bis 10 kWp
Keine Grundgebühr
Preisstaffel:
0-500 kWh 7,00 Cent
501-1000 kWh 5,00 Cent
> 1001 kWh 4,00 Cent 

nach Bedarf 

+43 (0) 2272 / 690 060
tullnstrom@tulln.at
www.tulln.at

aWATTar

Energy in sync with nature 

26,638 Cent 

Keine Grundgebühr für PV-Zählpunkt bei Kombitarifen; Verrechnung mit Bezugstarif MONTHLY; kombinierbar mit stündlich dynamischen Bezugstarifen (Elektroautos
/Wärmepumpen) 

monatlich 

+43 (0) 1 / 386 5050
service@awattar.com
www.awattar.com

E-Werk Gösting

Stromver-sorgungs GmbH 

6 Cent (für die ersten 1.000 kWh) und 4 Cent (ab 1.001 kWh) 

Strombezug bei E-Werk Gösting;
Grundgebühr 3 € pro Monat
PV-Überschuss-

vergütung bis 10 kWp; bei größeren Anlagen individuell 

nach Bedarf 

+43 (0) 316 / 60 77-0
office@ewg.at
www.ewg.at

eFriends 

max. 29,9 Cent über die Community (mind. 6,9 Cent Einspeisung) 

Grundgebühr 4,99 Euro brutto pro Monat; Energie, die nicht von der Community abgenommen wird, nimmt eFriends Energy GmbH um 6,9 Cent ab 

nach Bedarf 

+43 (0) 2953 / 20102
office@efriends.at
www.efriends.at

E-Werk Sigl 

Stromversorgungs GmbH

5,69 Cent

Bzw.

6 Cent (für die ersten 1.000 kWh) und 4 Cent (ab 1.001 kWh) 

Bei Errichtung und Strombezug Grundgebühr 1,9 bis 3,9 pro Monat; Ab 1001 kWh 4,9 Cent je kWh 

Anlagengröße 10 kWp
Energiepreismodell für Energiebezug gemäß Standardprodukte für Haushalt /LW/Gewerbe 

nach Bedarf 

+43 (0) 3465 / 70 74
office@ewerksigl.at
www.ewerksigl.at

Energie AG 

7,09 Cent
Produktblatt
Preisblatt E-Fairteiler 

Strombezug Produkt PLUS oder PREMIUM;
Preis für 5000 kWh Strom; darüber Marktpreis: Vergütung über 5.000 kWh/a in den begünstigten Bezugs-Tarifen und die Vergütung in den nicht begünstigten Bezugs-Tarifen. Die Überzahlung auf 7,09 freiwillig 

jährlich auf Basis ÖSPI-Wert 

+43 (0) 732 / 90 00 39 69
service@energieag.at
www.energieag.at

Energie Burgenland 

3,57 Cent 

Bei Strombezug; Für Energiekunden aus Haushalt/LW/Gewerbe und Gemeinden. Überschuss: Einspeisetarif ÖkoStrom Burgenland. Keine Grundgebühr. 

Nach
Bedarf 

+43 (0) 5 / 7770-1812
info@energieburgenland.at
www.energieburgenland.at

Energie Steiermark 

6,02 Cent (für die ersten 1.000kWh/Jahr),
3,99 Cent (für die eingespeiste Menge ab 1.001kWh bis 2.000 kWh/Jahr),
3,91 Cent (ab 2.001 kWh/Jahr) 

für Privatkunden mit Energieliefervertrag für Abnahme von Überschussenergie (keine Volleinspeisung), Abnahme bis Anlagenleistung 50 kWp möglich, keine Grundgebühr 

Jährlich – 1.4. 

+43 (0)800 / 73 53 28
service@e-steiermark.com
www.e-steiermark.com

Oekostrom AG 

3,99 Cent;
bis zu 3,49 Cent;

bis zu 7,99 Cent 

Mit und ohne Strombezug; mit und ohne Grundgebühr; keine Mindestvertrags-laufzeit; jährliche Abrechnung nach Einspeisemenge; max. PV Anlagengröße 50 KWp;
Abnahmepreis Zone 1 (bis 1000 kWh): 3,49 bzw. 7,99 Cent
Abnahmepreis Zone 2 (ab 1001 kWh): 3,09 bzw. 3,99 Cent 

nach Bedarf 

+43 (0) 5 / 0575 555
office@oekostrom.at
www.oekostrom.at

OurPower Energiegenossenschaft 

bis zu 8,0 Cent, selbst von Stromverkäufern festzusetzen 

ourpower.coop ist ein online-Marktplatz, auf dem Mitglieder ihren Strom verkaufen.
Mitgliedschaft ab 100 € Genossenschaftseinlage 

Preisbindung bis 7 Jahre möglich 

+43 (0) 660 / 100 90 42
info@ourpower.coop
www.ourpower.coop

Spotty Smart Energy 

stündlicher Preis von der Strombörse EPEX Spot 

Strombezug nicht erforderlich. Keine zusätzliche Grundgebühr für PV und keine Bindung. 

stündlich aktueller Marktpreis 

+43 (0) 126 / 75 401
info@spottyenergie.at
www.spottyenergie.at

Stadtwerke Hartberg 

 6 bis 9,25 Cent 

Nur Stmk, NÖ, BGLD
Strombezug Stadtwerke Hartberg (Ökostrom)
Grundgebühr 0 bis 2,25 € pro Monat
Errichtung der Anlage durch Stadtwerke Hartberg
Max. PV Anlagengröße 5 kWp; darüber auf Anfrage 

1 Jahr fix,
automatische Verlängerung um ein Jahr 

+43 (0) 3332 / 622 500
strom@stadtwerke-hartberg.at
www.stadtwerke-hartberg.at

Stadtwerke Kapfenberg 

Tarif abhängig von eingespeister Strommenge:
10 Cent (0-500 kWh)
6 Cent (501-1.000 kWh)
4 Cent (ab 1.001 kWh) 

Strombezug Stadtwerke Kapfenberg (Ökostrom)
PV-Anlagengröße 10 kWp (größere Anlagen möglich);
2,50 € pro Monat, entfällt im Netz der Stadtwerke Kapfenberg GmbH 

selten 

+43 (0) 3862 / 235 16 2530
photovoltaik@stadtwerke-kapfenberg.at
www.stadtwerke-kapfenberg.at

Verbund 

4,99 Cent 

Strombezug Verbund
Servicepauschale 2,08 € pro Monat
Max. PV-Anlagengröße 5 kWp 

nach Bedarf 

+43 (0) 800 / 21 02 10
service@verbund.at
www.verbund.com

WEB Windenergie AG 

3,75 bis 5,90 Cent 

Strombezug (Produkt Voltino)
Grundgebühr € 1,20 (inkl. USt.) 

nach Bedarf 

+43 (0) 2848 / 6336-56
office@web.energy
www.web.energy

Wels Strom 

3,75 bis 5,90 Cent 

Strombezug (Produkt Voltino)
Grundgebühr € 1,20 (inkl. USt.) 

nach Bedarf 

+43 (0) 7242 / 931 19 01
info@voltino.at
www.welsstrom.at

Wien Energie 

11,5183 Cent 

Strombezug
PV-Anlagengröße 7 kWp (Private Anlagen)
Wien Energie bindet sich für 10 Jahre.  

nach Bedarf 

+43 (0) 800 / 10 20 30
sonnenstrom@wienenergie.at
www.wienenergie.at

Quellen: Bundesverband Photovoltaic Austria / PVA-Plattform für Überschuss-Einspeiser

Photovoltaikanlagen – Förderungen in Bund und Ländern

Die Photovoltaik Förderung in Österreich war noch nie so umfassend wie derzeit. Zukünftig können Sie bis zu 14 % Zuschuss bei Investitionen in Photovoltaikanlagen erhalten. Dies gilt bereits für Investitionen ab 5.000 Euro. Der Rahmen umfasst sowohl materielle als auch immaterielle, aktivierungspflichtige Neuinvestitionen, wobei auch gebrauchte Photovoltaikanlagen eingeschlossen sind.

Kombinierbarkeit: Hierbei lassen sich mittlerweile verschiedene Photovoltaik Förderungen ergänzen. Denn die neue Investitionsprämie (Photovoltaik Förderung) von 14 % ist mit bestehenden Landesförderungen bzw. den ÖMAG-Förderungen (Tarif- und Investitionszuschüsse) kombinierbar.

Steuer-Zuckerl: Weiters können Solarwärmeanlagen von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Der nachträgliche Einbau von Solarzellen gilt als Sonderausgabe für den Wohnungsbau und wird mit einem einheitlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro pro Jahr veranschlagt.

Hinweis: Detaillierte Möglichkeiten zu Bundes-Förderungen und Landesförderungen finden Sie auf den Webseiten des Bundesverband Photovoltaic Austria sowie dem Portal Dachgold.

Kosten – zu den Preisen von PV-Anlagen

Entscheidend in Sachen PV-Anlage sind natürlich die damit verbunden Kosten. Pauschale Aussagen zu den Preisen einer Photovoltaikanlage in Österreich lassen sich nur schwer treffen, da diese von zahlreichen Faktoren abhängig sind.

Hinweis: Weitere Infos zu den Kosten bei der Anschaffung und für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage finden Sie in unserem Ratgeber Photovoltaik – Kosten, Förderung und Voraussetzungen.

Fazit zum Thema Photovoltaik Einspeisetarife

Die Einspeisung von überschüssigem Photovoltaikstrom in öffentliche Netze gehört für die allermeisten Besitzer von PV-Anlagen zum Alltag. Die staatliche Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG), die selbst keinen Strom liefert, ist zu einer Stromabnahme zum Marktpreis sogar gesetzlich verpflichtet. Im Gegensatz zu anderen überregionalen und regionalen Versorgern Kunden abzulehnen oder Bedingungen zu stellen, ist der OeMAG nicht erlaubt.

Bei der Wahl des passenden Energieversorger/Stromabnehmer ist es immer auch wichtig den Strombezugspreis des jeweiligen Versorgers zu kennen, um einen vollständigen Vergleich zu erhalten. Die meisten nehmen den überschüssigen PV-Strom vom Kunden nur ab, wenn der Kunde von diesem Energieversorger auch den restlichen Strom bezieht.

Die E-Control – die Österreichische Regulierungsbehörde für Strom und Gas – bietet einen Tarifkalkulator an, der neben dem Erlös für den eingespeisten PV-Strom auch den Strombezugspreis mit beachtet. Die E-Control gibt auch den aktuellen Marktpreis an.
(https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/toolbox/tarifkalkulator#/)

Video: Solarenergie IN die Steckdose – preisgekrönter Startup aus Österreich

Quelle: Erste Group Business Channel

FAQ

Kann ich Strom aus meiner PV-Anlage einfach einspeisen?

Um den Solarstrom einspeisen zu können, muss die Anlage einen Einspeisezähler besitzen. Dieser misst die Strommenge, die die Anlage in das öffentliche Stromnetz einspeist, und dient zugleich als Abrechnungsgrundlage für die PV-Einspeisevergütung. In den meisten Fällen wird er vom Stromversorger gestellt.

Wie viel Strom darf ich in Österreich einspeisen?

Bei gegebener Kapazität und Bedarf können Sie theoretisch beliebig viel Strom in öffentliche Netze einspeisen – falls die jeweiligen Versorger keine Grenze festlegen. Den passenden Einspeisetarif österreichischer Stromanbieter sollten man allerdings vorab erkunden – den die Tarife sind höchst unterschiedlich.

Wie kann ich Strom ins Hausnetz einspeisen?

Am einfachsten ist es, den erzeugten Solarstrom aus dem Dach- oder Balkonkraftwerk komplett in den Endstromkreis einzuspeisen und umgehend zu verbrauchen, also etwa eine Kühltruhe, den Kühlschrank oder ein Schwimmbecken damit zu betreiben: Diese Geräte sind dauerhaft in Betrieb.

Wie viel bekommt man für 1 kWh Solarstrom?

Im Jahr 2000 betrug die Einspeisevergütung für Solarstrom an die 50 Cent pro Kilowattstunde, mittlerweile bekommen die Betreiber von PV-Anlagen oft weniger als fünf Cent. Und jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaik weiter. 2022 lassen sich in Österreich maximal um die 10 Cent pro kWh erzielen.

Wie groß darf eine PV-Anlage sein Österreich?

Die Anlagengröße muss mindestens 5 kWp und darf maximal 150 kWp betragen. Die Förderuntergrenze für Stromspeicher beträgt 4 kWh. Die maximal geförderte nutzbare Speicherkapazität ist abhängig von der Größe der Photovoltaikanlage, wobei bis zu einer spezifischen Speicherkapazität von drei kWh/kWpeak gefördert wird.

Filed Under: Uncategorized

Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen

30. Jänner 2022 by Wolfgang Walter

Wie lassen sich Wärmepunkte und PV-Anlage kombinieren?

Wärmepumpen lassen sich sinnvoll mit einer Photovoltaikanlage samt Pufferspeicher kombinieren. Der erzeugte Strom der PV-Anlage wird dabei für den Betrieb der Wärmepumpe verwendet, während der Pufferspeicher überschüssige Wärme der Wärmepumpe speichert und bei Bedarf an das Heizungssystem abgibt. 

Inhaltsverzeichnis

Wie viel kostet eine Wärmepumpenheizung?
Was kostet eine Wärmepumpe an Strom?
Was kostet eine PV-Anlage?
Wie viele Strom produziert eine PV-Anlage?
Wie schließt man eine Wärmepumpe an eine PV-Anlage an?
Fazit, Video & FAQ

Wenn Sie Strom- & Gaspreise vergleichen wollen, besuchen Sie gerne die Seite von durchblicker.at

Hintergrundwissen zum Thema Wärmepumpen und PV-Anlagen

Solaranlage, Photovoltaikanlage, Wärmepumpe – wer heute ein neues Haus baut oder seine bestehende Immobilie sanieren möchten, hat in Sachen Energiegewinnung, Heizung und Warmwasseraufbereitung viele Möglichkeiten. Angebote am Markt sind reichlich vorhanden, die Auswahl fällt mitunter recht schwer. Unser Ratgeber beleuchtet die Kosten der Anlagen, deren Effizienz und geht der Frage nach: wie lassen sich diese sinnvoll kombinieren?

Wie viel kostet eine Wärmepumpenheizung?

Eine Wärmepumpe, die im System nicht richtig funktioniert, hat nur eine geringe Energieeffizienz. Daher sollten Sie vor Bau oder Kauf grundsätzlich die Anforderungen Ihres Hauses mit der Leistung des WP-Geräts vergleichen. Schnell kann es passieren, dass Sie für eine Wärmepumpe zu viel bezahlen, noch schlechter ist es aber, wenn Sie ein zu schwaches Gerät installieren und die Ersparnisse viel geringer ausfallen als möglich. Der Preis einer Wärmepumpe allein sollte also nicht ausschlaggebend sein, da eine Wärmepumpe eine Investition für mindestens 20 Jahre ist. Hauptkriterien sollten Qualität der Wärmepumpe, mögliche Installationsweise sowie optimale Betriebsweise des Systems sein – hier gilt es sich unbedingt fachmännisch beraten zu lassen.

Wasser-Sole-WP: Am teuersten sind Wasser/Wasser-Wärmepumpen und Sole/Wasser-Wärmepumpen (Erdwärmepumpen). Diese kosten in Anschaffung und Installation durchschnittlich zwischen 18.000 und 30.000 € (ohne Verteilungssystem und Fußboden- oder Heizkörperheizung).

Luft-Wasser-WP: Deutlich geringer fällt der Preis für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe aus. Anschaffung und Installation einer solchen Anlage, mit einer durchschnittlichen Leistung von acht kW, liegen für ein gut gedämmtes Wohnhaus um die 4.500 bis 10.000 Euro.

Wie viel kW pro m2? Je nach Wohnfläche, Dämmung und gewünschter Raumtemperatur benötigt die Wärmepunkte eine entsprechende Heizleistung – diese wird in Kilowatt (kW) angegeben. Abhängig vom Gebäude müssen hier etwa 0,015 bis 0,05 Kilowatt pro Quadratmeter veranschlagt werden.

  • Passivhaus: 0,015 kW pro m2 (Standard Luft-Luft-Wärmepumpe)
  • sparsamer Neubau nach Standard 55: 0,04 kW pro m2
  • nachträglich gedämmter Altbau: 0,05 kW pro m2

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 150 m2 Wohnfläche braucht also eine Wärmepumpe mit sechs bis neun Kilowatt Heizleistung. Darin ist noch kein Warmwasser enthalten.

Tipp: Je höher die Heizleistung, desto teurer die Wärmepumpe. Bei Sole- und Grundwasserwärmepumpe kommt die Erschließung der Wärmequelle hinzu, bei Erdwärmepumpen beispielsweise die Kosten für die Bohrung. Weiters verursacht ein hoher Wärmebedarf höhere Stromkosten pro Jahr. Zur ersten Orientierung, wie viel Heizleistung eine Wärmepumpe in einem Gebäude benötigt, können Sie beispielsweise den Heizlastrechner von wohnnet.at nutzen.

Was kostet eine Wärmepumpe an Strom?

Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe kann sehr unterschiedlich sein – je nach Wärmebedarf des Hauses und Art der Wärmepumpe. Durchschnittlich lagen die Kosten für das Heizen mit einer Wärmepumpe in Österreich 2021 bei etwa 10,40 Euro pro m² Wohnfläche und Jahr. Mithin noch geringfügig teurer als mit fossilen Energieträgern.

Der Betrieb einer Heizung mit Wärmepumpe wird aber sehr bald günstiger sein als mit Erdgas und Heizöl. Dies liegt zum einen an den aktuell deutlichen Preissteigerungen, weiters am angedachten CO2-Zuschlag von 30 Euro je Tonne, der mit 1. Juli 2022 fällig wird.

Zwei Beispiele für mögliche Stromkosten eines Einfamilienhauses mit 150 Quadratmetern Wohnfläche:

  • Neubau, sehr gut gedämmtes nach Effizienz 40: Hier kann eine effiziente Wärmepumpe weniger als 1.400 Kilowattstunden jährlich verbrauchen.
  • Unsanierter Altbau: Hier kann Wärmepumpe mit schlechtem Wirkungsgrad bis zu 8.500 Kilowattstunden und mehr pro Jahr betragen.

Die Stromkosten in den beiden Musterhäusern können also je nach Wärmepumpe und Dämmung zwischen gut 300 Euro sowie 1.900 Euro und mehr pro Jahr liegen.

WP-Wirkungsgrad beeinflusst Stromkosten: Der Wirkungsgrad einer Wärmepumpe ist umso besser, je hochwertiger die Dämmung des Hauses ist. Eine gute Energieeffizienzklasse spart also Stromkosten – die beispielhaften Stromkosten für unsere beider Musterhäuser machen deutlich, wie wichtig es für das Nutzen einer Wärmepumpe ist, in Dämmung zu investieren und ein effizientes Modell auszuwählen. Weiter lässt sich der Wirkungsgrad einer Wärmepumpe durch folgende Maßnahmen erhöhen:

  • Pufferspeicher einbauen (kein ständiges Ein- und Ausschalten der Wärmepumpen-Anlage)
  • hydraulischen Abgleich durchführen (reduzierte Vorlauftemperatur)
  • großflächige Heizkörper oder Fußboden-/Wandheizung in Neubauten (Vorlauftemperatur des Heizungswassers unter 35 Grad)
  • Grundwasser- oder Erdwärmepumpe bei Altbauten (Geothermie oder Grundwasser statt Luft als Wärmequelle)
  • gute Dämmung (niedrige Heizlast mit geringem Heizwärmebedarf)

Tipp: Möchten Sie den individuellen Stromverbrauch einer Wärmepumpe schätzen, brauchen Sie dafür zwei Angaben: Mit beiden Werten können Sie den Stromverbrauch der Wärmepumpe schätzen, indem Sie den Wärmebedarf durch die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe teilen.
Wärmebedarf des Hauses: Kilowattstunden Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser Wirkungsgrad der Wärmepumpe: per Jahresarbeitszahl (JAZ) samt Anteil des Wärmebedarfs für Warmwasserbereitung.

Was kostet eine PV-Anlage?

Grundsätzlich sind die Anschaffungskosten einer PV-Anlage abhängig von der Flächengröße, dem Leistungsbedarf und dem Stand der Technik. Die Fixkosten fallen dabei in Relation zur steigenden Größe der Anlage. In den letzten 15 Jahren haben sich die Kosten von Photovoltaik-Anlagen aber auf rund ein Viertel reduziert. Lag der Preis ohne Speichermodul im Jahr 2006 noch bei happigen 5.000 Euro / kWp, liegt er mittlerweile bei durchschnittlich nur noch 1.500 Euro / kWp.

Kosten für Anschaffung und Montage: So bewegen sich die Solaranlage Kosten für durchschnittliche Anlagen mit einer Leistung von 5 kWp in einer Preisspanne von 7.500 bis 15.000 Euro inklusive Speicher. Wer auf einen solchen verzichtet, muss sogar nur mit 1.500 bis 1.800 Euro pro kWp. Bei der Investition in eine PV-Anlage müssen Sie etwa 85 Prozent für die Anschaffung der Komponenten und rund 15 Prozent für die Montage veranschlagen.

Anschaffungskosten je Komponenten im Überblick:

Komponente 

Kosten (Indikation)

Solarmodule 

4.000 – 7.500 Euro

Wechselrichter 

1.000 – 2.000 Euro

Verkabelung und Zubehör

 1.000 – 2.500 Euro

Montage 

rund 1.500 Euro

Haus-Elektrik 

variabel, je nach Zustand

Optionaler Stromspeicher 

6.000 – 20.000 Euro

Laufende Kosten für eine Solaranlage: Weiters sollten Sie die laufenden Betriebskosten einer PV-Anlage in die Kalkulation mit einplanen. Diese werden wesentlich von drei Positionen bestimmt:

  • Wartung und Reinigung: Es ist ratsam, direkt bei Montage einen Wartungsvertrag mit einem Fachmann zu vereinbaren, welcher Ihre Anlage jährlich bzw. jedes zweite Jahr reinigt und für die Instandhaltung sorgt. Hierfür sind etwa 200 Euro pro Wartung / Reinigung zu erwarten.
  • Versicherung: Sie können Ihre Photovoltaik-Anlage gegen Schäden bspw. durch Sturm, Hagel, Feuer, Schneedruck, etc. versichern. Die Kosten bewegen sich dabei je nach gewähltem Tarif zwischen 50 und 200 Euro jährlich.
  • Zählermiete: In der Regel kommt noch die Zählermiete des Stromnetzbetreibers hinzu, welche zwischen 30 bis 50 Euro pro Jahr beträgt.

Tipp: Bei der Anschaffung einer PV-Anlage gibt es zahlreiche Fördermodelle von Bund und in den Ländern. Hierdurch lässt sich die Kostenlast gut und gerne um bis zu 20 % und mehr senken!

Wie viel Strom produziert eine PV-Anlage?

Photovoltaikanlagen erzeugen Strom aus Sonnenlicht. Die Energie, die in der Sonneneinstrahlung steckt, wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter gemessen. In Österreich strahlen durchschnittlich zwischen 950 und 1250 Kilowattstunden pro Jahr auf einen Quadratmeter. Damit die Energie der Sonneneinstrahlung eins zu eins in Strom umgewandelt werden kann, braucht es eine PV-Anlage mit 1000 Watt Nennleistung (ein Kilowattpeak / kWp), was in etwa vier bis sechs Modulen und einer Dachfläche von acht bis zehn Quadratmeter entspricht.

Beispiel Strom aus 5- bzw. 10-kWp–Dachanlage: Mit einer gängigen 5-kWp-Dachanlage an einem geeigneten Standort erreicht Sie demnach einen durchschnittlichen Jahresertrag von mindestens 5 x 950 kWh = 4.750 kWh. Bei einer 10 kWp-Anlagenleistung mit einer südlich ausgerichteten Solaranlage liegt die Stromproduktion jährlich zwischen 9.500 bis 12.500 kWh.

PV-Anlage beim Einfamilienhaus: Wie oben erwähnt, sind zum Betrieb der Wärmepumpe eines durchschnittlichen Einfamilienhauses mit 150 m2 Wohnfläche je nach Bauart und Zustand rund sechs bis neun Kilowatt Heizleistung nötig. Erfahrungsgemäß lässt sich im Optimalfall der Strombedarf einer modernen Wärmepumpe mit hohem Wirkungsgrad bereits mit einer 5-kWp PV-Anlage decken.

Praxisgerechte PV-Anlage: Allerdings sollten Sie die Leistung eine Photovoltaik-Anlage nicht zu knapp bemessen. Wer zusätzlich Warmwasser erzeugen möchte oder kein Niedrigenergiehaus sein Eigen nennt, ist mit einer PV-Anlage um 8-kWp auf der sicheren Seite. Weiters sorgen in der Praxis diverse Faktoren dafür, dass der Stromertrag pro Kilowattpeak etwas geringer oder auch höher ausfallen kann. Hierzu zählen unter anderem die optimale Ausrichtung der Anlage zur Sonne sowie der Anlagenstandort. Lassen Sie sich bei Planung und Kauf Ihrer individuellen PV-Anlage unbedingt durch einen Energiefachmann beraten. Nichts ist auf Dauer unwirtschaftlicher und ärgerlicher als eine zu knapp bemessene PV-Anlage!

Tipp: Da Jahreszeiten- und Wetterbedingt die Stromerzeugung mittels Photovoltaik in Österreich sehr schwanken kann, empfiehlt sich weiters der Einbau eines Stromspeichers. So lassen sich Leistungsschwankungen abfedern und der Strom-Bedarf der Wärmepumpe zu jeder Zeit gewährleisten.

Wie schließt man eine Wärmepumpe an eine Photovoltaik-Anlage an?

Wie jede andere Heizung erhält das Aggregat einer Wärmepumpe im Keller einen Anschluss an den Heizkreislauf, weiters wird ein Stromanschluss benötigt. In der Wärmepumpen-Heizung ist in der Regel auch ein Speicher für Warmwasser mit 200 bis 300 Liter integriert. Insgesamt hat eine durchschnittliche Wärmepumpe einen Flächenbedarf von 0,5 bis 1,5 Quadratmeter.

Mögliche Modelle: Zusätzlich werden je nach Art der Wärmepumpe noch Leitungen für Sole, heißes Wasser oder Abluft benötigt, die vom Heizkeller durch die Wand nach außen führen. Diese Leitungen sind vom Heizkreislauf vollständig getrennt. Luft-Wasser-Wärmepumpen benötigen weiters noch einen Kondensat-Ablauf. Bei Außenaufstellung wird dazu einfach ein kleines Rohr in die Erde geführt.

Betrieb mit PV-Anlage: Wärmepumpen lassen sich sinnvoll mit einer Photovoltaikanlage samt Pufferspeicher kombinieren. Der erzeugte Strom der PV-Anlage wird dabei für den Betrieb der Wärmepumpe eingespeist, während der Pufferspeicher überschüssige Wärme der Wärmepumpe speichert und bei Bedarf an das Heizungssystem abgibt. Der Anschluss der PV-Anlage an das Wärmepumpen-System ist grundsätzlich problemlos möglich – erfordert allerdings je nach Standort der Kollektoren und Pumpensystem einen unterschiedlich hohen Aufwand. Der Einbau eines optionalen Stromspeichers wird ebenfalls staatlich gefördert!


Fazit: Wie rentabel ist eine Wärmepumpe mit PV-Anlage?

Bleibt die spannende Frage: Wie effektiv arbeitet die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaikanlage im Alltag – und lohnt sich eine solche Investition?

Grundsätzlich kann jede Photovoltaik-Anlage Strom für eine elektrische Wärmepumpe liefern. Im Sommer lässt sich so das gesamte Warmwasser mit regenerativer Energie erwärmen. Allerdings braucht die Wärmepumpe dann am meisten Strom, wenn die PV-Anlage in der Praxis wenig davon erzeugt: im Winter und abends zum Heizen.

Stromspeicher ratsam: Abhilfe lässt sich hier mit dem Pufferspeicher schaffen: Ein Energiemanagement-System sorgt dann dafür, dass die Wärmepumpe tagsüber das Heizwasser erwärmt, solange die Sonne scheint. In der Nacht kann es dann vom Speicher durch die Heizung fließen. Aber auch in den Übergangszeiten kann die PV-Anlage einen guten Beitrag leisten, um von fossilen Energieträgern wegzukommen. Es verbessert aber auch den Wirkungsgrad der Wärmepumpe und erhöht dessen Lebensdauer – schließlich sogt der Pufferspeicher Wärmepumpen dafür, dass die Wärmepumpe sich nicht ständig an- und ausschalten muss.

Frage nach der Rentabilität: Ob sich eine Wärmepumpe samt PV-Anlage lohnt, hängt vor allem von der Jahresarbeitszahl (JAZ) der WP-Anlage ab, die eine Wärmepumpenheizung unter den ganz konkreten Bedingungen eines Gebäudes erreichen kann. Dabei spielt nicht nur die Qualität der Wärmequelle eine wesentliche Rolle, sondern auch der energetische Zustand des Hauses selbst. In einem gut gedämmten Neubau können sich auch die weniger effizienten Luft-Wasser-Wärmepumpen lohnen. In schlecht gedämmten Altbauten ist hingegen meist von Wärmepumpen abzuraten.

PV-Check vom Profi: Auch die finanziellen Auswirkungen des Eigenverbrauchs hängen stark von den Anlagen, dem Energieverbrauch und Stromtarif ab. Wenn Sie eine Wärmepumpe mit einer PV-Anlage kombinieren möchten, fragen Sie am besten einen ortskundigen Energieberater. Und, ob sich Ihr Dach grundsätzlich für Photovoltaik eignet, lässt sich am besten durch einen Solardach-Check erkunden – entweder vor Ort durch einen erfahrenen Solarteur, oder per PV-Rechner im Internet.

Video: Perfekte Kombi – Wärmepumpe mit Photovoltaik und Batteriespeicher im Neubau

Quelle: SHK Info / YouTube


FAQ

Kann man eine Wärmepumpe mit Photovoltaik betreiben?

Eine Wärmepumpe lässt sich sehr gut mit Photovoltaik (PV) kombinieren. Produziert eine PV-Anlage einen Stromüberschuss, wird die Wärmepumpe mit kostenloser Antriebsenergie versorgt. Eine solche Anlage nutzt also nur den Strom, der aktuell nicht im Haus benötigt wird.

Wie rechnet sich Photovoltaik?

Eine Solaranlage rechnet sich umso rascher, je mehr Solarstrom Sie direkt selbst verbrauchen. Denn für den Strom vom Dach müssen Sie viel weniger bezahlen als für den Strom aus dem Netz. Ganz nebenbei können Sie mit dem Strom vom Hausdach Ihren Autarkiegrad erhöhen, also unabhängiger vom Stromanbieter werden.

Wie groß sollte eine Photovoltaik-Anlage für eine Wärmepumpe sein?

Wenn 40 Prozent des Solarstroms selbst verbraucht werden, ist dies ohne Wärmepumpe mit einer PV-Anlage um 4 kWp Leistung möglich. Mit einer Wärmepumpe können 40 Prozent Eigenverbrauch aber problemlos mittels einer Anlage von acht kWp oder mehr erreicht werden. Dies ist die Maßgröße in Sachen PV-Anlage für ein durchschnittliches Einfamilienhaus.

Was kostet eine PV-Anlage mit Wärmepumpe?

Für eine Photovoltaik-Anlage samt Stromspeicher und Einbaugebühren fallen Kosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro an. Am teuersten ist die Wasser-Wasser–Wärmepumpe, welche nur mit Photovoltaik-Anlage mit 38.000 Euro zu Buche schlägt. Luft-Wasser-WP: Luft-Wasser-Wärmepumpen sind mit durchschnittlicher kW-Leistung bereits ab 4.500 bis 10.000 Euro zu haben.

Wie groß sollte eine PV-Anlage für Einfamilienhaus sein?

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit Vier-Personen-Haushalt und einem Stromverbrauch von 4.500 Kilowattstunden pro Jahr liegt die optimale Größe einer Photovoltaik-Anlage bei rund 6 Kilowatt-Peak. Größere PV-Anlagen sind jederzeit möglich.

Filed Under: Uncategorized

Baubranche & Corona: Schutzmaßnahmen, Kurzarbeit, Wirtschaftshilfen

25. November 2021 by Wolfgang Walter

Welche COVID‐19-Maßnahmen gelten in der Baubranche?

Österreich befindet sich im Jahre zwei der Pandemie und aktuell mehr denn je in den Fängen des mutierten Coronavirus. Das hatte und hat weitreichende Folgen für alle Bereiche der Gesellschaft. Von allgemeinen Schutzmaßnahmen über Kurzarbeiterbudgets bis zum kompletten Lockdown –Österreichs Unternehmen haben derzeit Vielem zu kämpfen.

Inhaltsverzeichnis

Schutzmaßnahmen in Österreich
Notmaßnahmenverordnung Bauwirtschaft
Kurzarbeiterregelungen und Behaltepflicht
Verlängerte Wirtschaftshilfen
Bauvertragliche Auswirkungen
Video
FAQ

COVID-19 Schutzmaßnahmen in Österreich

Zur Eindämmung des Coronavirus sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Österreich seit längerem verpflichtet, diverse Maßnahmen am Arbeitsplatz umzusetzen. Die Sozialpartner-Vereinbarung vom 29.01.2021 sowie diverse gesetzliche Anpassungen seither sind hier kurz zusammengefasst:

Allgemeine COVID‐19‐Schutzmaßnahmen

  • Beim Betreten von Arbeitsorten zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalten leben, ist ein Mindestabstand von zwei Metern sowie Mund- und Nasenschutz erforderlich.
  • Diese Maßnahmen sind auch bei Baubesprechungen zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, Besprechungen, wenn möglich an gut belüfteten Orten abzuhalten und möglichst kurz zu halten.
  • Verunmöglichen technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung – wie etwa beim Arbeiten auf Baustellen – ist man von diesen Verpflichtungen befreit, wenn feste Teams gebildet werden.
  • Empfehlung der AUVA: Teamgröße klein halten, die Einsatzzeiten, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten wird, möglichst geringhalten.
  • Weiters gilt: Hände regelmäßig waschen oder desinfizieren. Gesicht nicht mit den Händen berühren. In den gebeugten Ellbogen husten oder niesen.

COVID‐19‐Schutzmaßnahmen speziell auf Baustellen

Wie im Einzelhandel stehen in der Baubranche in Sachen Corona weiterhin die Risikogruppen im Fokus. Hierzu sowie zu den Themen Mindestabstand, Transport, Personal, Hygienemaßnahmen und Bauarbeiterkoordination hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen umfassenden Fragenkatalog mit konkreten Weisungen formuliert:

Sind Mitarbeiter, die einer Risikogruppe angehören, erhöhtem Ansteckungsrisiko eingesetzt – Arbeiten, bei denen der Mindestabstand von zwei Meter nicht eingehalten werden kann?

Beurteilung und Zuordnung der individuellen Risikosituation nach Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 735 und gegebenenfalls Ausstellung eines Attests durch den behandelnden Arzt. Anspruch auf Dienstfreistellung, außer

  • der Betroffene kann seine Arbeitsleistung im Homeoffice erbringen 
  • für die Arbeitsleistung kann durch geeignete Maßnahmen eine Ansteckung mit COVID-19 ausgeschlossen werden.

Sind alle Mitarbeiter darüber informiert, dass sie mit akuter Atemwegserkrankung zu Hause bleiben müssen?

Mitarbeiter mit Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen müssen zu Hause bleiben. Diese Schutzmaßnahme muss in den entsprechenden Sprachmodi klar kommuniziert werden.

Befinden sich auf der Baustelle kranke Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?

Entwickeln Mitarbeiter Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fiebergefühl oder Muskelschmerzen, Atemnot oder besteht der Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung, sind sofort folgende Maßnahmen zu setzen:

  • betroffene Person sofort mit FFP2-Atemschutzmaske, isolieren und Anweisungen der Gesundheitshotline 1450 umsetzen
  • Kontakt zur erkrankten Person reduzieren, Mindestabstand und Hygienemaßnahmen zu allen anderen Personen am Arbeitsplatz einhalten
  • Mitarbeiter, Leiharbeiter sowie Kunden umgehend informieren
  • alle betroffenen Kontaktpersonen eruieren und Anweisungen der Gesundheitsbehörde befolgen
  • alle von der betroffenen Person verwendeten Arbeitsmittel desinfizieren

Werden bei Fahrgemeinschaften und beim Baustellenverkehr Maßnahmen umgesetzt?

Allgemein gilt bei Fahrgemeinschaften nicht gemeinsamer Haushalt die Verwendung von FFP2-Atemschutzmasken sowie zusätzlich die Beschränkung, dass jede Sitzreihe einschließlich des Lenkers nur mit zwei Personen besetzt werden darf. Bei Personentransporten auf der Baustelle, die nicht in Fahrzeugen stattfinden gelten gleiche Schutzmaßnahmen wie in geschlossenen Räumen.

Werden Arbeiten soweit technisch möglich zeitversetzt oder örtlich getrennt ausgeführt?

Der Kontakt zwischen Personen soll generell möglichst vermieden werden – auch im Außenbereich.

Werden Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze von verschiedenen Gewerken durch 

Anordnung im SiGe‐Plan bzw. § 8 ASchG möglichst voneinander getrennt?

Ist kein SiGe‐Plan vorhanden, müssen die Arbeitsverfahren so geplant werden, dass die Anzahl der gleichzeitig an einem Ort arbeitenden Beschäftigten möglichst gering ist.

Werden Aufenthaltsbereiche zeitlich getrennt benutzt bzw. können sie örtlich 

getrennt werden, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann?

Die soll Anwendung finden, insbesondere

  • beim Umkleiden zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende
  • zu Pausenzeiten, bei der Frühstücks‐ und Mittagspause

Sind Schlafräume mit maximal einer Person belegt?

Insbesondere im Baubereich und bei überregionaler Leiharbeit ist eine regelmäßige Desinfektion von Quartieren und ggf. Schlafräumen zu gewährleisten!

Steht Hygienemöglichkeiten für alle Mitarbeiter bereit?

Empfehlung der AUVA: fließendes, warmes Wasser, ausreichend Flüssigseife und Einweghandtücher, getrennte WC und Duschen.

Werden sanitäre und soziale Einrichtungen auf der Baustelle sowie Quartiere und gegebenenfalls Schlafräume in kurzen Intervallen desinfiziert?

WC, Waschgelegenheiten sowie Aufenthaltscontainer mit ihren Einzelquartieren müssen in regelmäßigen Abständen vollständig gereinigt werden. Gleiches gilt für eigene Utensilien.

Werden Fahrzeuge, Baumaschinen und Werkzeuge vor der Verwendung durch anderes 

Personal desinfiziert?

Insbesondere Kontaktflächen wie Haltegriffe, Schaltknauf, Lenkrad, Handbremse, Türgriffe, Armaturen etc. sind regelmäßig extern zu reinigen. Ist im Einzelfall eine Desinfektion nicht möglich, sind alternativ Handschuhe zu verwenden.

INFOKASTEN

Sicherheits‐ und Gesundheitsschutzplan (SiGe‐Plan) gemäß § 7 BauKG

Baustellenkoordinatoren sind verpflichtet, den SiGe‐Plan im Hinblick auf COVID‐19 zu adaptieren, dazu zählen:

  • größtmögliche zeitliche oder örtliche Entflechtung der gleichzeitig durchzuführenden Arbeiten
  • Ausgestaltung, Benutzung und Organisation der gemeinsamen sanitären Einrichtungen in Bezug auf die neuen Erfordernisse
  • Organisation des Besprechungswesens
  • Prüfung der Auswirkungen von Schutzmaßnahmen durch COVID-19 auf die sonstigen 
  • kollektiven Schutzmaßnahmen
  • Schutz vor Dritten durch Desinfektions‐ und Reinigungsmaßnahmen, Maßnahmenplan bei COVID-19‐Erkrankungen
  • Schutzmaßnahmen beim Stilllegen von einzelnen Arbeitsbereichen und Prozedere bei Baustellenanlieferungen
  • Bei Baustellen ohne SiGe‐Plan sind die in diesem Punkt angeführten Maßnahmen im Sinne des 
  • Umsetzung von § 4 BauKG durch den Bauherrn

Baubranche & Corona: Aktuelle Notmaßnahmenverordnung für die Bauwirtschaft 2021

Aufgrund der akuten Coronalage in Österreich hat die Wirtschaftskammer Österreich (Geschäftsstelle Bau) im November 2021 zusätzlich eine neue COVID-19 Notmaßnahmenverordnung erlassen. Diese ersetzt die bisherige 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und wird laut Ankündigung der Bundesregierung vorerst bis 12. Dezember 2021 in Kraft bleiben.

Folgende Bereiche werden hiernach für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gewerbe, im Einzelhandel und in der Baubranche geregelt:

  • Mindestabstand,
  • Ausgangsbeschränkungen 
  • Lockdown

Die neue Notmaßnahmenverordnung verfügt weitreichende Ausgangsbeschränkungen für alle Personen (Lockdown), unter anderem für große Teile des Einzelhandels, der Gastgewerbes und Beherbergungsbetriebe sowie Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen.

Es ist wieder ein genereller Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, vorgesehen. Hier gilt die neu sogenannte Achtsamkeitsregel nach § 2 Abs. 8 – eine fachlich empfohlene Maßnahme, an die per se keine Strafsanktion geknüpft ist.

Ort der beruflichen Tätigkeit 

Berufliche Tätigkeiten ohne Kundenkontakt sind vom Lockdown nicht unmittelbar betroffen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 kann der private Wohnbereich für berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke verlassen werden – falls dies wie im Baugewerbe erforderlich ist. Für das Betreten von und Verweilen an Arbeitsorten gilt weiterhin ein 3G-Nachweis, wenn physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können (§ 8 Abs. 2).

Maskenpflicht bei beruflichen Tätigkeiten 

Verschärfend kommt mit der neuen Notmaßnahmenverordnung hinzu, dass an allen Arbeitsorten eine FFP2-Maske zu tragen ist, sofern ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, nicht ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch keine sonstigen Schutzmaßnahmen minimiert werden kann (§ 8 Abs. 3). Weiters kommt ohne Bildung fester Teams als organisatorische Schutzmaßnahme ein 2G-Nachweis aller anwesenden Personen infrage.

Präventionskonzept 

Für Arbeitsstätten mit mehr als 51 Arbeitnehmern muss im Baubereich weiterhin ein COVID-19-Beauftragter bestellt sowie ein COVID-19-Präventionskonzept umgesetzt werden (§ 8 Abs. 6)

Dieses muss insbesondere Vorgaben zur Kontrolle von Nachweisen und zur Sicherstellung der von Auflagen enthalten (§ 8 Abs. 7).

Berufliche Zusammenkünfte und Fahrgemeinschaften

Berufliche Zusammenkünfte sind nur zulässig, falls diese unaufschiebbar und zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich sind (§ 14 Abs. 1 Z 1). Für Fahrgemeinschaften nicht im gemeinsamen Haushalt lebender Personen besteht eine FFP2-Maskenpflicht (§ 6 Abs. 1).


INFOKASTEN

Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen, gültig seit 01.09.2021

  • Der aktuelle Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen gilt rückwirkend ab dem 1.9.2021 und läuft bis zum 30.4.2022.
  • Der neue Generalkollektivvertrag übernimmt die bisherige Regelung zum Maskentragen in Betrieben und stellt weiters klar, dass der Arbeitgeber das Maskentragen im Betrieb anordnen kann.
  • Der Mitarbeiter kann sich durch einen 3G-Nachweis von der Maske befreien.
  • Gestrichen wurde die Regelung, dass sich der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit testen lassen kann, wenn er dazu durch Gesetz oder Verordnung verpflichtet ist.

Baubranche & Corona: Bundesweiter Lockdown seit 22. November 2021

Bundesregierung und Bundesländer haben sich auf eine 20-tägige österreichweite Ausgangssperre ab 22. November für alle Personen geeinigt. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs ist für alle Personen grundsätzlich nur mehr zu bestimmten Zwecken zulässig.

3-G-am Arbeitsplatz: Seit dem 1.11.2021 ist am Arbeitsplatz ein Nachweis im Sinne der 3-G-Regel nötig. Dies gilt, sofern am Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Die bisherige Übergangsfrist für FFP2-Masken, wenn kein 3-G-Nachweis vorhanden ist, gilt seit 15.11. nicht mehr!

Strengere 2,5-G-Regel: In einigen Bereichen müssen Arbeitnehmer geimpft oder genesen sein, andernfalls ist ein negativer PCR-Test vorgewiesen: 

  • Alten-, Pflege- und stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,
  • in Krankenanstalten,
  • in der mobilen Pflege- und Betreuung,

Wichtig: Einen generellen Lockdown in der Baubranche und angrenzenden Gewerben gibt es trotz der aktuellen pandemischen Lage in Österreich weiterhin nicht!

Baubranche & Corona: Kurzarbeiterregelungen und Behaltepflicht

Um von der Pandemie betroffene Unternehmen zu unterstützen, haben sich Bundesregierung und Sozialpartner auf eine Neuregelung der Corona-Kurzarbeit geeinigt. Die Corona-Kurzarbeit Phase 5 gilt bis 30.6.2022 für Kurzarbeitsprojekte von höchstens sechs Monaten.

Corona-Kurzarbeit

  • Normalerweise ist in Sachen Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent möglich, in Ausnahmefällen auch darunter.
  • In der aktuellen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.

Neu ist – es gibt zwei Schienen der Kurzarbeit: Eine für besonders betroffenen Betriebe (befristet bis 31.12.2021), eine weitere für alle übrigen Betriebe. Für letztere wird die Beihilfe um 15 Prozent reduziert und beträgt damit 85 Prozent der bisher ausbezahlten Beihilfe.

Freistellungsanspruch für Risikogruppen

Seit dem 22. November 2021 haben Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen als Risikogruppe die Möglichkeit, sich per Risiko-Attest freistellen zu lassen. Weiters ist der Freistellungsanspruch für Schwangere nach wie vor aufrecht, ebenso kann die Sonderbetreuungszeit unverändert in Anspruch genommen werden, wenn Kinder in Quarantäne geschickt werden oder an Corona erkranken.   

Einschränkung der Behaltepflicht während der Kurzarbeit

Der Beschäftigtenstand während der Kurzarbeit und der anschließenden Behaltepflicht darf nur in Ausnahmefällen unterschritten werden. Seit 1. Juli 2021 können auch Arbeitnehmer von der Vereinbarung zur Kurzarbeit ausgenommen werden, wenn sie beim AMS im Rahmen von Massenkündigungen zum Frühwarnsystem gemäß § 45a AMFG angemeldet sind. In solchen Fällen gibt es keine Auffüllpflicht.

Weiterbildungen während der Kurzarbeit

Auch Weiterbildungen während Kurzarbeit werden staatlich sehr gefördert. Beispielsweise erhalten Betriebe Personalkosten für Weiterbildungen, die während der Ausfallzeit stattfinden, über die Kurzarbeitsbeihilfe voll ersetzt. Der Fördersatz bei den Sachkosten der Aus- und Weiterbildungskurse wird generell von 60 auf 75 Prozent aufgestockt.

Tipp: Weiterbildungen, die bereits in der Phase 4 begonnen haben und in die Kurzarbeitsphase 5 hineinreichen, müssen in der Phase 5 neu beantragt werden. Das Begehren ist unverzüglich nach Erhalt der neuen Projektnummer für die Kurzarbeit per eAMS-Konto zu stellen.


Baubranche & Corona: verlängerte Wirtschaftshilfen

Zum 19. November 2021 hat die Bundesregierung die Verlängerung einiger Wirtschaftshilfen unter Einhaltung der COVID-Bestimmungen beschlossen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen Unternehmen nicht nur Verwaltungsstrafen, auch beantragte Wirtschaftshilfen für den jeweiligen Monat müssen dann zurückbezahlt werden.

Die drei wichtigsten Beispiele im Bereich der Baubranche mit den jeweiligen Voraussetzungen:

Ausfallsbonus

  • Mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Vorjahresmonat
  • Ersatzrate: 10 bis 40 Prozent Umsatzrückgang je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen von 2,3 Millionen Euro
  • Leistungszeitraum von November 2021 bis März 2022
  • Beantragung ab dem 16. Dezember 2021 möglich

Verlustersatz

  • Mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Vorjahresmonat
  • Ersatzrate: 70 bis 90 Prozent des Verlustes
  • Maximaler Rahmen von 12 Millionen Euro
  • Zeitraum von Jänner 2022 bis März 2022
  • Beantragung ab Anfang 2022 möglich

Härtefallfonds

  • Mindestens 40 Prozent Umsatzrückgang oder keine laufende Kostendeckung
  • Ersatzrate: 80 Prozent zzgl. 100 Euro des entgangenen Nettoeinkommens
  • Zeitraum von November 2021 bis März 2022
  • Mindestbetrag 600 Euro, maximaler Betrag 2.000 Euro

Tipp: Geförderte Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen, müssen die Hilfen für den jeweiligen Monat komplett zurückbezahlt werden.

Baubranche & Corona: Bauvertragliche Auswirkungen

Leistungsstörungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind bei bestehenden

Bauverträgen den zuständigen Vertragspartner zuzuordnen. Die wird nach § 1168 ABGB oder nach Kapitel 7 der ÖNORM B 2110 besichert.

ABGB: Gemäß ABGB fallen unabwendbare Ereignisse als höhere Gewalt in die neutrale Sphäre, die

grundsätzlich dem Auftragnehmer zuzuordnen ist. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber

oder seine Vertreter ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder verspätet nachkommen.

ÖNORM B 2110: Günstiger ist die Rechtslage für Auftragnehmer nach ÖNORM B 2110 (Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen). Dann sind Ereignisse der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen, wenn sie

  • die vertragsgemäße Ausführung der Leistung objektiv unmöglich machen,
  • zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren,
  • und Auftragnehmer nicht in zumutbarer Weise abwendbar sind.

Hinsichtlich Sphärenzuordnung und Vorgangsweise im Anwendungsbereich der ÖNORM B 2110 gilt es folgendes zu beachten: 

Sphärenzuordnung

Nichtverfügbarkeit von Mitarbeitern: Bleiben Mitarbeiter durch Erkrankung, aufgrund von Betreuungspflichten oder aus anderen Gründen der Baustelle fern, gilt folgendes:

  • Die Nichtverfügbarkeit einzelner Mitarbeiter stellt keine Störung der Leistungserbringung dar und ist der Sphäre des Auftragnehmers zuzuordnen.
  • Die Nichtverfügbarkeit mehrerer Mitarbeiter ist ebenfalls der Sphäre des Auftragnehmers zuzuordnen.
  • Fehlen hingegen alle Mitarbeiter, ist dies der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen.

Behördliche Anordnungen: Ist die Leistungserbringung nicht oder nur eingeschränkt möglich, weil Baustellen in einem Quarantänegebiet liegen, oder wird die Leistungserbringung durch sonstige behördliche Anordnungen gestört, so ist dies der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers: Kommen der Auftraggeber oder dessen Vertreter ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder verspätet nach, ist dies im Anwendungsbereich der ÖNORM B 2110 der Sphäre des Auftraggebers zuzuordnen. 

Anmeldung von Ansprüchen

Werden Leistungen des Auftraggebers nicht erbracht, hat der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Forderung auf Vertragsanpassung anzumelden (7.3 und 7.4 ÖNORM B 2110). Hier wird insbesondere bei rechtlich unklaren Ansprüchen zur Schriftform geraten. Ist dies dem Grunde nach noch nicht möglich ist, sind die Forderungen der Höhe nach bzw. die Verlängerung der Leistungsfrist dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen.

Neue Bauverträge

Bei Bauverträgen, die noch nicht abgeschlossen worden sind, wird anders verfahren. Sofern rechtlich möglich sollen hier in Sachen Bauzeit großzügige Zeitreserven berücksichtigt bzw. für Verzögerungen Mehrkosten veranschlagt werden. Generell empfiehlt es sich, entstandene Risiken bei der Erstellung der Angebote bzw. bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen.

Video: Österreich: Impfpflicht, Lockdown, Kurzarbeit – was gilt am Arbeitsplatz?

https://youtube.com/watch?v=TB3LU9ARKMQ

Quelle: Arbeiterkammer Österreich / YouTube

FAQ

Hier finden Sie allen aktuellen gesetzlichen Regelungen und FAQs rund um Corona im betrieblichen Alltag.

Filed Under: Uncategorized

Energieausweis Österreich – Inhalte, Kosten und Ausstellung

24. November 2021 by Wolfgang Walter

Warum ist ein Energieausweis so wichtig?

Egal ob Kauf, Verkauf oder Vermietung: Bevor Sie sich für eine Immobilie entscheiden, sollten Sie die zukünftigen Energiekosten genau erkunden. Der Energieausweis für Immobilien bietet Ihnen alle nötigen Informationen dazu. Was der Energieausweis enthalten muss, wer ihn ausstellen darf und was er kostet – dies und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Definition Energieausweis
Varianten & Details
Wann ist er Pflicht?
Kosten
Ausstellung
Ausnahmen
Fazit & Video
Häufige Fragen

Wenn Sie Strom- & Gaspreise vergleichen wollen, besuchen Sie gerne die Seite von durchblicker.at


Der Energieausweis – was ist das genau?

Energieausweise für Haus und Wohnung beschreiben die Gesamtenergieeffizienz der jeweiligen Gebäude. Sie sind nach den technischen Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer zu erstellen. Als Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie müssen Sie potenziellen Interessenten sogar einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorlegen. Dieser darf ausschließlich von befugten und qualifizierten Personen erstellt werden. Der wichtigste Kennwert in jedem Energieausweis ist die Energiekennzahl für Ihr Haus oder Ihre Wohnung.

Energieausweisklassen: Um den spezifischen Heizwärmebedarf von Gebäuden einzustufen, werden im Energieausweis Klassen nach ihrem Heizwärmebedarf pro m²-Brutto-Grundfläche ausgewiesen. Ähnlich wie bei den EU-Labels von Kühlgeräten, Wasch- und Spülmaschinen oder Reifen, wird auch bei den Energieausweisklassen nach den Kategorien A++ bis G unterschieden.

Überblick über die neun Energieausweisklassen in Österreich

Ausweisklasse

Jährlicher Heizwärmebedarf

Gebäudekategorie

A++

max. 10 kWh/m²

Passivhäuser

A+

max. 15 kWh/m²

Passivhäuser

A

max. 25 kWh/m²

Niedrigenergiehaus mit Komfortlüftung

B

max. 50 kWh/m²

Energiesparhaus

C

max. 100 kWh/m²

Niedrigenergiehäuser

D

max. 150 kWh/m²

unsanierte Gebäude

E

max. 200 kWh/m²


alte unsanierte Gebäude

F

max. 250 kWh/m²

G

über 250 kWh/m²

Tipp: Als Vermieter oder Verkäufer einer Wohnimmobilie können Sie darüber entscheiden, ob Sie Interessenten einen Energieausweis für das gesamte Gebäude oder die einzelne Wohnung vorlegt.

Varianten und Details – was steht im Energieausweis?

Energieausweise in Österreich gibt es in drei verschiedenen Varianten:

  • für Wohngebäude
  • für Nicht-Wohngebäude
  • für sonstige Gebäude

Je nach Ausführung, listeten diese verschiedene Kennzahlen auf, welche für die Ermittlung des Energiebedarfs eine entscheidende Rolle spielen. Zu den wichtigsten Werten zählen hierbei:

Heizwärmebedarf (HWB): Dieser gibt jene Wärmemenge an, die den Räumen rechnerisch zur Beheizung hinzugefügt werden muss. Der Energieausweis beinhaltet zum einen die Darstellung des HWB am Standort des Gebäudes (Standortklima sk) im Vergleich zu einem Referenzstandort (Referenz Ref) für ganz Österreich, zum anderen spezifisch bezogen auf die Brutto-Grundfläche (Flächen inklusive Wände). Altbauten haben meist einen jährlichen HWB von 100 bis 200 kWh/m², Neubauten in der Regel einen HWB unter 50 kWh/m² pro Jahr.

Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE): Dieser definiert die Effizienz des Gebäudes inklusive der haustechnischen Anlagen. Dabei wird die gesamte Immobilie mit einem Referenzneubauobjekt aus dem Jahr 2007 verglichen. So lässt sich erkennen, ob das Gebäude energetisch besser (fGEE < 1) oder energetisch schlechter (fGEE > 1) als das Vergleichsobjekt ist.

Primärenergiebedarf (PEB): Der Primärenergiebedarf inkludiert die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude, samt Aufwandes für die Energieaufbringung – also etwa Herstellung und Transport.

Kohlendioxidemissionen (CO2): Dieser Wert umfasst die CO2-Emissionen, welche dem gesamten Energiebedarf hinzugerechnet werden. Hierin inkludiert sind auch die Werte für Transport und Erzeugung sowie Energieverluste.

Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB): Der WWWB zeigt auf, wie viel Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung benötigt wird – inklusive des Energieverlusts der Heizungsanlage. Berechnungsgrundlage ist die Erwärmung von einem Liter Wasser pro Quadratmeter Brutto-Gesamtfläche um 30 Grad.

Heizenergiebedarf (HEBSK): Der HEB berücksichtigt zusätzlich zum Nutzenergiebedarf die Verluste der Haustechnik im Gebäude – beispielsweise Energieverluste des Heizkessels und der Energiebedarf von Umwälzpumpen.

Endenergiebedarf (EEB): Beim EEB schließlich wird neben dem Heizenergiebedarf noch der Haushaltsstrombedarf berücksichtigt. In der Praxis entspricht dies der Energiemenge, die hinzugekauft werden muss.

Energieausweis – wann ist er Pflicht?

In Österreich sind Energieausweise von Gebäuden oder Nutzungsobjekten – also Häuser, Wohnungen oder Geschäftsräume) grundsätzlich auszuhändigen bei

  • Vermietung,
  • Verpachtung
  • oder Verkauf

Baubewilligungen: Weiters wird ein Energieausweis benötigt, wenn Sie eine Baubewilligung für einen Neubau oder entsprechend umfangreiche Veränderungen an einem Altbau vornehmen wollen.

Förderungen: Auch bei Förderungsanträgen für einen Neubau oder eine Sanierung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden, bei dem eine bestimmte Energiekennzahl erreicht werden muss. 

Tipp: Als Verkäufer oder Vermieter müssen Sie wissen: Bei fehlenden Angaben zur Energieeffizienz oder nicht rechtzeitiger Aushändigung drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro. Falsche Angaben zu Energiekennwerten können weiters Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen nach sich ziehen – etwa Preisminderung bzw. Mietpreisminderung, oder sogar Aufhebung des Vertrags.

Wie hoch liegen die Kosten beim Energieausweis?

Die Kosten für Energieausweise sind in Österreich gesetzlich nicht festgeschrieben. Sie müssen diese jeweils mit dem Ersteller direkt aushandeln. Wichtig: Der finanzielle Aufwand schwankt je nach Art der Immobilie sehr stark.

Kosten je nach Gebäudeart: Kommt man bei gleichartigen Wohnungen in Mietshäusern mit dem alten Richtwert von einem Euro pro Quadratmeter hin, lassen sich Einfamilienhäuser weniger einfach bewerten. Hier müssen Sie gut und gerne mit dem Doppelten rechnen. Insbesondere bei Altbauten mit seltenen Bauteilen und unzureichenden Plänen können die Kosten deutlich höher ausfallen.

Kosten je nach Lage: Weiters sind die Preise von Energieausweisen auch von der Lage der Immobilie abhängig. In Metropolregionen wie Wien fallen diese nicht selten doppelt so hoch aus wie auf dem flachen Land.

Tipp: Generell lassen sich in Sachen Energieausweiskosten für ein Einfamilienhaus rund 500 Euro, bei einem Mehrparteienhaus rund 1.000 Euro veranschlagen. Vergleichen Sie unbedingt die Preise mehrere Anbieter!

Kostenübernahme bei Verkauf: Benötigen Sie für den Verkauf Ihres Gebäudes einen Energieausweis, müssen Sie als Verkäufer dessen Erstellung durch einen qualifizierten Sachverständigen zunächst selbst tragen. Im Rahmen des späteren Kaufvertrags steht es den Vertragsparteien aber frei, eine Kostenaufteilung oder komplette Kostenerstattung zu vereinbaren.

Kostenübernahme bei Vermietung: Bei Mietverträgen müssen Sie als Vermieter die Kosten für die Erstellung des Energieausweises stets selbst tragen. Diese Kosten sind dabei als Erhaltungsaufwand klassifiziert und somit nicht als Betriebskosten umsetzbar. Allerdings können Sie die entstandenen Kosten als Ausgaben in der Hauptmietzinsabrechnung einfließen lassen. In diesem Fall müssen Sie Hauptmietern aber Einsicht (inkl. Kopie) in den Energieausweis gewähren – wenn diese dies einfordern.

Energieausweis – wer kann und darf ihn ausstellen?

In den vergangenen Jahren gab es in Österreich eine rege Diskussion, welche Unternehmer einen Energieausweis ausstellen dürfen. Nach mehreren Erlassen sind aktuell folgende Gruppen von Gewerbetreibenden bzw. Selbstständigen befugt, Energieausweise zu erstellen:

Gewerbetreibende

  • Baumeister
  • Elektrotechnik
  • Gas-, Sanitär- und Heizungstechnik,
  • Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik
  • Holzbau-Meister
  • Ingenieurbüros der Fachgebiete Bauphysik, Gebäudetechnik und Innenarchitektur

Ziviltechniker 

  • Architekten
  • Zivilingenieure
  • Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen
  • Wirtschaftsingenieure

Tipp: Einige Gewerbetreibende stellen Energieausweise nach Datenlage auch im vereinfachten Verfahren online aus. Ein Energieausweis, welcher nach einer Begutachtung vor Ort erstellt wird, kostet in der Regel zwar deutlich mehr, ist jedoch genauer. Insbesondere für Berechnungen zur Amortisierung von spezifischen Investitionen ist letzterer sinnvoll.

Ausnahmen – in welchen Fällen braucht es keinen Energieausweis?

Auch, wenn es den Anschein haben mag: Energieausweise sind in Österreich längst nicht in jedem Fall notwendig. So sind eine Reihe von Immobilien von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises ausgenommen:

  • Frostfrei, zu haltende Objekte ohne Heizungsanlage
  • Abbruchobjekte mit Abriss innerhalb von drei Jahren laut Kaufvertrag
  • Gebäude zur Nutzung von für Gottesdiensten und religiösen Zwecken
  • Provisorisch errichtete Gebäude mit maximal zweijähriger Nutzungsdauer 
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude mit Abwärme
  • Ferienwohnungen unter einem Viertel des ganzjährigen Energiebedarfs
  • Freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche unter als 50 m²

Fazit zum Thema Energieausweis in Österreich

Energieausweise bieten wertvolle Informationen zu Gesamtenergieeffizienz und Energiebedarf einer Immobilie. In Österreich müssen diese seit einigen Jahren bei Vermietung, Verpachtung sowie beim Verkauf von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten vorgelegt bzw. ausgehändigt werden.

Im Energieausweise müssen verschiedenste Kennzahlen aufgeführt sein. Nur so können Käufer und Mieter damit Rückschlüsse auf die monatlichen Energiekosten ziehen und abwägen, ob Sie sich den laufenden Unterhalt des Wunschobjektes leisten wollen bzw. können.

Die Ausstellung eines Energieausweises ist in Österreich mittlerweile streng geregelt – nur gewisse Gewerbetreibende und Ziviltechniker sind hierzu berechtigt. Weiters muss bei Unvollständigkeit oder Fehlen eines entsprechend zertifizierten Energieausweises mit Verwaltungsstrafen gerechnet werden. Falschangaben beispielsweise zu den Energiekennwerten können zudem Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen nach sich ziehen.

Video: Die 10 wichtigsten Fragen – Energieausweis leicht erklärt

Quelle: Mein Makler Immobilienwissen / YouTube

Häufige Fragen

Wer erstellt einen Energieausweis in Österreich?

In Österreich sind nur gewisse Berufsgruppen dazu berechtigt, einen Energieausweis auszustellen. Hierzu zählen beispielsweise Ziviltechniker, Architekten, sowie Zivilingenieure und -konsulenten.

Wie viel kostet ein Energieausweis in Österreich?

Die Preise eines Energieausweises sind recht unterschiedlich. Sie sind in aller Regel von Gebäudeart und -alter sowie von der Lage der Immobilie abhängig. Generell kann man für ein Einfamilienhaus mit rund 500 Euro, bei einem Mehrparteienhaus mit rund 1.000 Euro an Kosten rechnen.

Was ist ein guter Wert im Energieausweis?

2007 bis 2009 galt ein Gebäude mit 200 kWh/ m² jährlich als energetisch gut modernisiertes Einfamilienhaus. In Energieausweisen mit Ausstellungsdatum bis April 2014 wurden Häuser mit 150 kWh/ m² jährlich als energetisch gut saniert erachtet. Mittlerweile ist für diese Klassifizierung ein Endenergiebedarf von 70 bis 100 kWh/ m² und Jahr erforderlich.

Wie berechnet man den Energieausweis?

Zur Berechnung wird die Wohnfläche mit dem Faktor 1,2 multipliziert, um beispielsweise auch Treppenhaus und Kellerräume zu berücksichtigen. Der erhaltene Wert muss mit dem Energieverbrauchskennwert aus dem Energieausweis multipliziert werden. Als Ergebnis steht dann der zu erwartende Verbrauch für die Beheizung der Immobilie in Kilowattstunden.

Was passiert, wenn man keinen Energieausweis hat?

Wenn ein Energieausweis nicht rechtzeitig vorliegt oder nicht korrekt ausgeführt wird, drohen gemäß EnEv 2014 in §27 in Österreich Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Ein Strafgeld kann gegen die Aussteller von Energieausweisen verhängt werden. Aber auch Immobilienbesitzer selbst müssen mit Verwaltungsstrafen, oder bei Falschangaben Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen rechnen.

Wer braucht keinen Energieausweis?

Seit 2014 ist der Energieausweis in Österreich Pflicht, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen. Für Abbruchobjekte, provisorisch errichtete Gebäude, denkmalgeschützte Häuser und Gebäude, bestimmte Ferienwohnungen oder freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche unter als 50 m² ist kein Energieausweis nötig.

Filed Under: Uncategorized

Vorvertrag Immobilienkauf – das müssen Sie wissen

11. November 2021 by Wolfgang Walter

Was gilt beim Vorvertrag für Immobilien?

In Österreich ist ein unterschriebenes Angebot so viel wie ein Vorvertrag für den Immobilienkauf. Dies gilt sowohl beim Verkauf von Privat an Privat als auch über einen Makler. Käufer und Verkäufer stehen damit gegenseitig in der Verbindlichkeit. Willkürliche Vertragsbrüche können teils hohe Schadenersatzansprüche zur Folge haben.

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter einem Vorvertrag?
Was muss ein Vorvertrag enthalten?
Wann ist ein Vorvertrag sinnvoll?
Was kostet ein Vorvertrag?
Ist ein Rücktritt möglich? 
Fazit
Video
FAQ

Hintergrundwissen zum Thema Vorvertrag beim Immobilienkauf

Bevor Sie ein Anbot beim Makler unterschreiben, müssen Sie die Konsequenzen genau kennen. Denn ein solcher Vorvertrag bindet beide Parteien – Käufer und Verkäufer –, und verpflichtet zur Erfüllung der vereinbarten Bedingungen. Ein willkürlicher Rücktritt ohne Grund kann rasch Schadenersatzzahlungen nach sich ziehen. Gleiches gilt bei Angeboten von Privat zu Privat.

Sie sollten also frühestens ein Anbot unterzeichnen, wenn Sie sich die Liegenschaft zu 100 Prozent leisten können oder eine Zusage für die erforderliche Finanzierung von Ihrer Bank in der Tasche haben.

Was versteht man unter einem Vorvertrag?

Bei einem Vorvertrag für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie verpflichten sich Käufer und Verkäufer künftig einen weiteren Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen. Hauptgründe für Vorverträge sind zumeist rechtliche oder tatsächliche Hindernisse – beispielsweise eine noch fehlende Finanzierungszusage der Bank, oder ein noch unklarer Verkauf der Liegenschaft.

Im Klartext heißt das: Obwohl die Umstände für den Abschluss eines Hauptvertrags noch nicht reif sind, ermöglicht der Vorvertrag eine rechtliche Regelung – allerdings ohne endgültige Verpflichtung.

Tipp: Letzteres kann – und sollte – in einer Umstandsklausel des Vorvertrags präzisiert werden. Denn sollten sich die Rahmenbedingungen noch ändern, besteht für Sie keine Verpflichtung zum Abschluss des Hauptvertrags.

Was muss ein Vorvertrag zum Immobilienkauf enthalten?

In Österreich ist der Vorvertrag beim Immobilienverkauf im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch § 936 ABGB geregelt. Grob gesagt, enthält ein Vorvertrag enthält alle Punkte des geplanten Kaufvertrages, da er eine Vereinbarung zum Abschluss des Hauptkaufvertrags ist.

Folgende Punkte sollte der Vorvertrag für einen Immobilienkauf in Österreich unbedingt enthalten:

  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift von Verkäufer und Käufer
  • Detaillierte Beschreibung des Kaufgegenstandes laut Angaben des Grundbuchs
  • Höhe des Kaufpreises, Zeitpunkt der Zahlung sowie Regelungen bei Zahlungsverzug
  • Name und Konditionen des Maklers (sofern dieser beauftragt wird)
  • Name und Konditionen des Unterfertigers (Rechtsanwalt oder Notar)
  • Geplanter Übergabezeitpunkt sowie Gültigkeitsdauer des Vorvertrags
  • Alle Umstände, die zum Abschluss des Hauptvertrags erforderlich sind (Umstandsklausel)
  • Mögliche Angaben zu Gewährleistungen oder sonstiger Zusicherungen


Tipp:
Beide Seiten sind grundsätzlich an den Vorvertrag gebunden, aber es gibt auch mehrere Rücktrittsmöglichkeiten. Die Aufnahme konkreter Rücktrittsmöglichkeiten wie beispielsweise „vorbehaltlich der Kreditzusage durch meine Bank“ ist durchaus üblich.


INFO:
Vorvertrag – kostenloses Muster zum Download

Vorlagen zu Vorverträgen für den Immobilienkauf bieten in der Regel alle Makler und Notare. Hier finden Sie ein kostenloses Muster der Wirtschaftskammer Österreich zum Download.

Wann ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf sinnvoll?

Vorverträge beim Immobilienerwerb machen in der Praxis, durchaus Sinn. Sie können Verkäufer wie Käufer schützen.

Verkäufer: Das Anbot erspart Verkäufer und Makler unnötige Zeit- und Reiseaufwendungen und soll wankelmütige Käufer davon abhalten, im letzten Moment abzuspringen. Ein gutes Angebot sollten Sie sich als Immobilienverkäufer immer absichern lassen.

Käufer: Gleiches gilt für Käufer von Immobilien. Sie können sich ein günstiges Angebot damit absichern – etwa bei besonders starker Nachfrage. Beim Makler ist dazu nur die Unterzeichnung eines Angebots nötig. Allerdings sollten Sie sich die Unterzeichnung als Käufer gut überlegen.

Was kostet die Unterfertigung eines Vorvertrags?

In Österreich spielen die Kosten des Vorvertrags eine untergeordnete Rolle. Beim Privatkauf sind viele Versionen online gratis verfügbar. Als Käufer beim Makler unterschreibt man sein Angebot ohne zusätzliche Kosten. Natürlich können Sie sich Ihren Vorvertrag durch einen Notar oder Anwalt erstellen lassen.

Kosten für Anwalt oder Notar: Die Höhe der Rechtsanwalts- oder Notariatskosten für einen Kaufvertrag betragen in der Regel ein bis drei Prozent des Kaufpreises und sind durch die jeweiligen Kammertarife festgelegt.

Tipp: Sinnvoll kann die Vereinbarung eines Pauschalhonorars beim Immobilienkauf sein, in welchem der Vorvertrag bereits inkludiert ist.

Immobilienkauf: Wann ist ein Rücktritt vom Vorvertrag möglich?

Ein Vorvertrag ist grundsätzlich rechtlich bindend. Schließlich verpflichten sich beide Vertragsparteien darin zur Erfüllung der aufgeführten Bedingungen. Voraussetzung der Gültigkeit eines Vorvertrags sind hierbei inhaltliche wie zeitliche Bestimmungen.

  • Inhaltliche Bestimmung: Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Inhalte von Vorvertrag und späterem Hauptvertrag übereinstimmen.
  • Zeitliche Bestimmung: Dies besagt, dass der Abschlusszeitpunkt des Hauptvertrags von den Parteien bereits im Vorvertrag geregelt wird.

Werden alle Voraussetzungen aus dem Vorvertrag beim Immobilienkauf zu, ist die Vereinbarung bindend. Springt ein Interessent trotzdem unbegründet innerhalb der Frist ab, liegt ein sogenannter Erfüllungsverzug vor, der bei Verschulden zu Schadenersatz verpflichtet.

Tipp: Die geschädigte Vertragspartei muss ihren Anspruch zum Hauptvertrag innerhalb eines Jahres ab dem vereinbarten Abschlusszeitpunkt durchsetzen.

So können Sie vom Vorvertrag zurücktreten

Die Höhe des Anspruchs auf Schadenersatz sollten Sie im Vorvertrag genau regeln. Weiters die genauen Bedingungen, unter welchen Sie ohne Schadensersatzforderungen vom Vorvertrag zurücktreten können. Folgende Punkte sind besonders hier wichtig: 

  • Wenn erfüllende Bedingung seitens des Verkäufers aus dem Vorvertrag nicht zutreffen (z. B. Räumung der Wohnung wird unterlassen, der Verkauf erfolgt anderweitig).
  • Wenn eine Nichterfüllung durch den Käufer nicht selbst verschuldet ist (z. B. plötzliche Arbeitsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit, ausfallende Finanzierung durch die Bank).
  • Generell gilt: Verletzt eine Vertragspartei ihre Pflichten zum Abschluss des Hauptvertrags, gerät diese in Schuldnerverzug. Die andere Partei kann dann vom Vertrag zurücktreten.

Tipp: Ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht sollte immer schriftlich per Einschreiben vereinbart werden. Neben Datum des Kaufangebots muss dieses die eindeutige Bezeichnung der Liegenschaft sowie die Rechts- oder Vertragsgrundlage für den Rücktritt beinhalten.

Fazit zum Thema

Ein Vorvertrag beim Immobilienkauf dient der Absicherung für Käufer und Verkäufer. Er kann sinnvoll eingesetzt werden, wenn für den Verkäufer der gebotene Preis attraktiv ist und der Käufer das passende Objekt gefunden hat. Der Vorvertrag muss inhaltlich mit dem Hauptvertrag übereinstimmen und alle wichtigen Eckdaten wie Vertragspartner, Kaufgegenstand und Verkaufspreis, Gültigkeitsdauer sowie geplanter Übernahmezeitpunkt enthalten.

Entscheidend sind weiters detaillierte Umstandsklauseln, die zur Erfüllung oder Nichterfüllung des Vorvertrags führen. Daher sollten Sie sich in Sachen Vorvertrag immer über die rechtlichen Folgen im Klaren sein:

  • Der Vorvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung über einen zukünftigen Hauptvertrag.
  • Die Inhalte zwischen Vorvertrag und Hauptvertrag müssen inhaltlich übereinstimmen.
  • Der Vorvertrag bindet beide Parteien und verpflichtet zur Erfüllung der Bedingungen.
  • Der Rücktritt eines Vertragspartners kann erfolgen, wenn der andere seine Bedingung nicht erfüllt.
  • Ein willkürlicher Rücktritt ohne Grund kann Schadenersatzzahlungen nach sich ziehen.

Video: Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienkauf- und Verkauf eigentlich?

Quelle: Dr. Koch Traumrealitäten / YouTube

FAQ

Was steht in einem Kaufvorvertrag?

Im Kaufvorvertrag sind alle Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufers aufgeführt. Einige Angaben sind obligatorisch, dazu gehören: Name und die Anschrift der beteiligten Parteien, Kaufgegenstand und Kaufpreis, eventuelle Hypotheken oder Nutzungsrechte, Gültigkeitsdauer sowie geplanter Übernahmezeitpunkt.

Ist ein Vorvertrag rechtlich bindend?

Der Vorvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung über einen zukünftigen Hauptvertrag und gibt dem potenziellen Käufer die Sicherheit, ein Objekt zu vereinbarten Konditionen erwerben zu können. Käufer und Verkäufer können Umstandsklauseln vereinbaren, beispielsweise den Erwerb der Immobilie nach erfolgreicher Finanzierung. Der Vorvertrag ist insofern bindend, als Schadenersatzforderung bei einseitiger Aufhebung gestellt werden kann.

Wie lange dauert ein notarieller Vorvertrag?

Am Tag des Beurkundungstermins wird der Kaufvertrag vom Notar verlesen und durch beide Parteien unterschreiben. Soll eine Grundschuld bestellt werden, wird diese gleich mit beurkundet. Auflassungsvormerkungen können hingegen acht bis 21Tage in Anspruch nehmen. Der Notar muss hierzu das Grundbuchamt informieren, dass die Auflassung einzutragen ist.

Wer zahlt den Vorvertrag beim Hauskauf?

Die Kosten für einen Vorvertrag beim Immobilienkauf richten sich nach den Kammertarifen des Gerichts- und Notarkostengesetzes, und sind auch abhängig vom Wert der Immobilie. Wer diese Kosten trägt, ist nicht gesetzlich geregelt. Dies kann individuell zwischen beiden Vertragspartnern vereinbart werden.

Kann ich beim Immobilienverkauf eine Anzahlung verlangen?

Es gibt generell zwei verschiedene Arten von Anzahlungen beim Haus – oder Wohnungsverkauf: Eine vor der notariellen Beurkundung und eine danach. Da nur der notarielle Immobilienkaufvertrag rechtlich gültig ist, macht eine Anzahlung vor dem Notartermin keinen Sinn, denn der Käufer kann die Anzahlung rechtlich jederzeit zurückfordern.

Filed Under: Uncategorized

  • « Previous Page
  • 1
  • …
  • 11
  • 12
  • 13
  • 14
  • 15
  • 16
  • Next Page »

Unsere Empfehlung zur Baufinanzierung

Unser Partner Optifin ist unsere Empfehlung zum Vergleich der Baufinanzierungsanbieter. Mit 40 Standorten in Österreich und 80 Banken und Kreditinstituten im Portfolio kann Optifin in fast allen Fällen das günstigste Angebot bieten. Durch Kundennähe und günstige Angebote werden zudem herausragende Bewertungen erreicht.

Erfahrungen & Bewertungen zu OPTIFIN

Tipps für Kunden

Einen günstigen Ratenkredit erhalten Sie derzeit bei der Santander. Auf ergänzende Versicherungen sollten Sie aus Kostengründen jedoch in der Regel verzichten. Eine separate Versicherung lohnt sich hier eher.

Baufinanzierung: Über unseren Partner Optifin können Sie gleichzeitig mehrere Banken parallel um Angebote bitten. Das erspart Ihnen Zeit und Mühe.

Achten Sie bei Kreditkarten auf die Kosten und lassen Sie sich nicht von eventuellen Zusatzleistungen blenden.

Unsere Blog-Artikel

  • Zinspause der EZB: Werden Baufinanzierungen 2026 dennoch teurer?
  • Gold als Geldanlage 2026
  • Immobilienfinanzierung 2026: Kaum Entlastung bei den Bauzinsen
  • Ende von KIM-V: Seit Juli 2025 neue Kreditregeln
  • Leitzinssenkungen – was bedeuten sie für die Bauzinsen 2026?

Kontakt

Zögern Sie bei Fragen nicht, uns zu kontaktieren:

info@kreditvergleichsportal.at

Impressum & Datenschutz

Hier finden Sie unser Impressum und unsere Datenschutzbestimmungen.

Für unsere deutschen Kunden

Bei uns finden Sie ebenfalls Rechner für unsere deutschen Kunden

Themen-Suche

Unsere Themen

  • Baufinanzierung
    • Bausparkassen
      • Bauspardarlehen
    • Bauzinsen
      • Zinsentwicklung
    • Darlehen vs Kredit
    • Eigentumswohnung finanzieren
    • Generationenkredit
    • Hauskredite
      • Hypothekarkredite
      • Vollfinanzierung
    • Umschuldung
    • Wohnkredit
      • Modernisierungskredite
      • Wohnkredit ohne Grundbucheintrag
  • Ratenkredite
    • Aktuelle Kreditzinsen
    • Auszubildenden-Kredite
    • Autokredite
    • Bürgen für Kredite
    • Internetkredite
    • Konsumentenkredit
    • Online Sofortkredite
    • Rahmenkredit / Abrufkredit
    • Studentenkredit
    • Umschuldung
  • Investment
    • Crowdfunding & Crowdinvesting
      • Kreditinvest & P2P
    • Festgeld
    • Immobilieninvestment
      • Anlegerwohnung
      • Immobilien als Geldanlage
    • Robo-Advisors
    • Tagesgeld
  • Lexikon
    • Annuitätendarlehen
    • Anschlussfinanzierung
      • Endfälliger Kredit
      • Prolongation & Umschuldung
      • Zwischenfinanzierung
    • Avalkredit
    • Bauantrag und Genehmigung
      • Bebauungsplan
      • Grundbucheintrag
    • Bearbeitungsgebühren
      • Effektiver Jahreszins
    • Eigenkapital
    • Hypothek
    • Restschuldversicherung
    • Tilgungsplan
      • Sondertilgung
      • Vorfälligkeitsentschädigung
      • Vorzeitige Kreditrückzahlung
    • Wohnbauförderung
  • Ratgeber
    • Altbausanierung
    • Aufstockung Hauskredit
    • Fehler Baufinanzierung
    • Hausbaukosten
      • Haushaltsrechnung
      • Hausnebenkosten
      • Kostenfallen Baufinanzierung
      • Kreditkosten senken
    • Immobilienkauf & Wohnform
      • Wohnungskauf
      • Online-Plattform Willhaben
    • Konsum- und Baukredit Tipps
      • Wie viel Kredit?
    • Mieten oder kaufen
    • Vorteile Kreditberatung
    • Zwangsversteigerungen in Österreich
  • Autor

Blogartikel

  • Zinspause der EZB: Werden Baufinanzierungen 2026 dennoch teurer?
  • Gold als Geldanlage 2026
  • Immobilienfinanzierung 2026: Kaum Entlastung bei den Bauzinsen
  • Ende von KIM-V: Seit Juli 2025 neue Kreditregeln
  • Leitzinssenkungen – was bedeuten sie für die Bauzinsen 2026?
  • Zinswende der EZB – Immobilienpreise, Sparzinsen, Inflation
  • Was ist die beste Geldanlage 2026?
  • Immobilien im Ausland finanzieren – so geht´s

Weitere Seiten

  • Prepaid-Kreditkarten
  • Gratis-Kreditkarten
  • Advanzia Kreditkarte
  • Geld leihen
  • Klein-Kredite
  • Kleinkredit-Tipps
  • Mikro-Kredite
  • Giro-Konten
  • Kontokorrentkredit
  • Bester Kredit
  • Günstige Kredite
  • Kredite für Selbstständige
  • Privatkredite
  • Schnellkredite

Copyright © 2026 · Outreach Pro on Genesis Framework · WordPress · Log in