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Immobilien im Ausland finanzieren – so geht´s

4. Juli 2026 by Wolfgang Walter

Welche Möglichkeiten haben Sie zur Finanzierung einer Auslandsimmobilie?

Eine Immobilie im Ausland ist für viele Österreicherinnen und Österreicher ein erklärter Traum. Doch wie finanziert man diese und was sollte man dabei beachten? Wichtige Tipps für Ihre Auslandsfinanzierung zur Traumimmobilie bekommen Sie in unserem kompakten Ratgeber.

Wie finanziert man eine Immobilie im Ausland?

Wenn Sie eine Immobilie im Ausland finanzieren möchten, haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten: die Finanzierung über eine hiesige Bank in Österreich, über eine Bank im Land, in der sich Ihre Immobilie befindet, oder eine Kombination aus beidem. Alle drei Finanzierungsvarianten haben dabei Ihre Vor- und Nachteile:

Die Finanzierung über eine österreichische Bank

In Österreich gibt es einige Banken, welche Auslandsimmobilien finanzieren. Allerdings können sich hier die Konditionen und Anforderungen von Bank zu Bank durchaus unterscheiden. Daher empfehlen wir einen genauen Kreditvergleich im Voraus. Nutzen Sie den kostenlosen Service unserer Experten von Optifin – diese kümmern sich um die Angebotseinholung und vergleichen die besten Angebote anschließend mit Ihnen gemeinsam. Hier können Sie Ihre Baufinanzierung online anfragen.

Vorteile Nachteile
  • Einfachere Abwicklung und vertraute Kreditformen
  • Ansprechpartner im Heimatland
  • Sehr gute Bonität oder hohe Sicherheiten notwendig
  • Keine hypothekarische Besicherung der Auslandsimmobilie möglich

Die Finanzierung über eine Bank im Ausland

Natürlich ist auch eine Finanzierung über eine Bank vor Ort im Ausland möglich. Mit den dort geltenden Richtlinien, Anforderungen und Gesetzen sollten Sie sich aber zuvor vertraut machen. Auch Informationen zu gängigen Kreditformen und aktueller Marktlage sind wichtig.

Vorteile Nachteile
  • Hypothekarische Besicherung der Immobilie möglich
  • Ansprechpartner vor Ort
  • Von den Marktkonditionen profitieren
  • Schwere Abwicklung
  • Andere Kreditformen und Richtlinien als in Österreich
  • Möglicherweise Sprachbarrieren

Die Finanzierung mit inländischer und ausländischer Bank

Die Kombination aus beiden genannten Optionen ist ebenfalls denkbar. Falls Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus noch nicht abgezahlt haben, können Sie auch nur einen Teil mit freien Grundschuldanteilen für die neue Immobilienfinanzierung in Österreich in Anspruch nehmen. Den Restbetrag finanzieren Sie dann durch den Kredit bei einer Bank im jeweiligen Zielland. Bei solchen Konstellationen ist es aber wichtig, sich vorab intensiv beraten zu lassen.

Immobilien im Ausland finanzieren: wichtige Anforderungen

Die Finanzierung einer Immobilie im Ausland ist vielfach schwieriger und birgt für Banken in Österreich ein hohes Risiko. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie als Kreditnehmer einige Anforderungen für eine Finanzierung in Österreich erfüllen. Hierzu zählen:

Eine sehr gute Bonität

Ihre Bonität – auch Kreditwürdigkeit genannt – gibt Auskunft darüber, inwiefern Sie Zahlungsverpflichtungen nachzukommen können. Für Banken ist dies wichtig, um das Risiko der Finanzierung einzuschätzen und dementsprechend Konditionen bereitstellen zu können. Konkret bedeutet das: Je besser Ihre Bonität ausfällt, desto wahrscheinlicher ist eine Kreditzusage und desto besser sind Zinskonditionen für Ihre Auslandsimmobilie. Bei schlechter oder unzureichender Bonität werden Banken mehr Sicherheiten verlangen und die Konditionen entsprechend anpassen – also verteuern. Ihre Bonität kann die Bank entweder selbst beurteilen oder auf Nachfrage beim Kreditschutzverband (KSV) um dessen Einschätzung ersuchen. Bei der Bonitätsprüfung sind unter anderem folgende Aspekte entscheidend:

  • Monatliches Nettoeinkommen
  • Sämtliche Einnahmen und Ausgaben
  • Vermögen, Rücklagen und weitere Sicherheiten
  • Bestehenden Kreditverpflichtungen und Informationen aus Bonitätsdatenbanken
  • Ihr Beschäftigungsverhältnis, Familienstand und Wohnsituation

Ausreichend hohes Eigenkapital

Wichtig beim Kauf von Auslandsimmobilien sind auch die Eigenmittel – also Ihre Ersparnisse und Ihr Vermögen, das Sie für eine Finanzierung nutzen können oder möchten. Als Eigenmittel parat stehen können beispielsweise:

  • Bargeld und Einlagen auf Sparkonten
  • Bausparguthaben, Lebensversicherungen und private Darlehen
  • Aktien, Wertpapiere und Investmentfonds
  • Oder bezahlte Immobilien und Baugrundstücke

Was und wie viel Sie als Eigenmittel für Ihren Kredit nutzen möchten, bleibt Ihnen überlassen. Allerdings müssen Sie die von der Bank geforderte Eigenmittelquote – also den Anteil des Eigenkapitals – erfüllen. Diese beträgt bei Auslandsfinanzierungen in der Regel mindestens 30 Prozent der Finanzierungssumme.

Zusätzliche Sicherheiten

Unter anderem beurteilen Banken grundsätzlich anhand Ihrer Bonität und der nötigen Kreditsumme, ob und in welcher Höhe Sie zusätzliche Sicherheiten in die Finanzierung einbringen müssen. Da Auslandsfinanzierungen für Banken in Österreich risikoreicher sind als Finanzierungen von Inlandsimmobilien, werden in der Regel mehr Sicherheiten als üblich gefordert.

Der einfache Grund: Bei klassischen Immobilienfinanzierungen in Österreich kann die Bank Ihre Immobilie selbst als Sicherheit nutzen, indem diese mit einem Pfandrecht in das Grundbuch der Immobilie eingetragen wird. Im Falle Ihrer Zahlungsunfähigkeit lässt sich die Immobilie notfalls versteigern und aus dem Erlös die offene Kreditsumme begleichen. Bei einer Immobilie im Ausland ist ein solcher Grundbucheintrag nicht möglich. Als Kaufinteressenten sollten Sie daher entweder eine Immobilie in Österreich besitzen, die hypothekarisch besichert werden kann, oder Sie müssen andere Sicherheiten einbringen, beispielsweise

  • Spezielle Risikoversicherungen für Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit
  • Kreditrestschuldversicherung für neue oder laufende Kredite
  • Gehalts- oder Lohnpfändungen
  • Bürgschaften

Sicheres, aktuell verfügbares Einkommen

Per Gesetz darf in Österreich die monatliche Kreditrate 40 Prozent Ihres monatlichen Haushaltseinkommens nicht überschreiten. Für viele Haushalte ist dies eine Herausforderung. Beispielsweise kann eine vierköpfige Familie mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.000 Euro maximal 1.600 Euro für Ihren Wohnkredit verwenden. Bei einer Immobilienfinanzierung im Ausland ist ein solcher Kreditrahmen rasch ausgeschöpft.

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Immobilien im Ausland finanzieren: mögliche Kosten und Risiken

Gebühren, die beim Kauf einer Auslandsimmobilie anfallen können

  • Notarkosten für Beglaubigungen und Eigentümereintragung im Grundbuch: ca. 0,2 bis 5 Prozent betragen.
  • Erwerbs- oder Übertragungskosten: Die variieren je nach Land sehr stark.
  • Ferien- bzw. Zweitwohnsitzsteuern: In einigen Ländern rund 10 Prozent des Kaufpreises.

Zusätzliche Kosten nach dem Immobilienkauf im Ausland

  • Laufende Taxen sowie Ferien- oder Zweitwohnsitzsteuern im Ausland.
  • Reparaturen und Instandhaltungskosten nach dem Kauf einer Immobilie.
  • Oft sinkender Immobilienwert bei ausschließlich weitervermieteten Immobilien.

Fremdwährungsrisiken beim Kauf einer Immobilie außerhalb der EU

  • Bei Finanzierungen in anderen Währungen tragen Sie immer das Risiko von Währungsschwankungen. Dies kann sowohl ein Vorteil als auch Nachteil sein: Steigt die Fremdwährung, können die Kreditraten ansteigen. Sinkt die Fremdwährung, wird oft Ihr Immobilienwert vermindert.

TIPP: Immobilien im Ausland kaufen – das ist möglich

Von klassischen Ferienwohnungen und Ferienhäusern über Bungalows und Ferienvillen bis hin zu repräsentativen Chalets. Prinzipiell lassen sich alle Arten von Immobilien durch eine Auslandsfinanzierung verwirklichen – in den beliebten Ferienregionen im europäischen Ausland und darüber hinaus.

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5 Tipps zum Schluss: Darauf sollten Sie beim Kauf einer Immobilie im Ausland achten

Über die Rechtslage informieren: In jedem Land gelten andere Rahmenbedingungen für den Erwerb von Immobilien. Machen Sie sich daher unbedingt mit dem jeweiligen Immobilienrecht vertraut, bevor Sie eine Finanzierung starten.

Seriösen Makler finden: Es ist wichtig, einen zuverlässigen Makler vor Ort zu finden, der die lokalen Gegebenheiten kennt und bei der Suche und dem Kaufprozess unterstützt.

Grundbuch, Bebauungsplan und Baugenehmigung prüfen: Vor dem Kauf einer Immobilie sollte unbedingt das Grundbuch eingesehen und der Bebauungsplan geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine weiteren Eigentümer oder baurechtliche Einschränkungen vorliegen.

Vertragsbedingungen genau erkunden: Bei Vertragsabschlüssen im Ausland ist es oft ratsam, einen Dolmetscher hinzuzuziehen und alle Bedingungen sorgfältig zu prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Nebenkosten berücksichtigen: Die Nebenkosten können im Ausland höher sein und mitunter das Budget sprengen – beispielsweise für Übersetzungen, Versicherungen, Entsorgung, Strom, Wasser, Anwalt, Makler und Notar.

Video: Ferienimmobilie kaufen im Ausland – das solltest du vorher genau prüfen


Quelle: YouTube / Baufinanzierung einfach erklärt

FAQ – Immobilien im Ausland finanzieren

Kann man als Österreicher eine Immobilie im Ausland finanzieren?

Meist ist es kein Problem, eine Auslandsimmobilie zu finanzieren. Es gibt jedoch spezifische rechtliche Bedingungen, über die man sich vorab genau informieren sollte.

Ist der Kauf von Immobilien im Ausland ohne Makler möglich?

Grundsätzlich schon, aber gerade, wenn Sie die Sprache nicht beherrschen und die Rechtslage, Kultur und Gepflogenheiten nicht kennen, kann es aber zu bösen Überraschungen kommen.

Muss ich die Immobilie vor dem Kauf zwingend besichtigen?

Ja, unbedingt! Es kommt leider immer wieder vor, dass Immobilien auf Bildern nicht den eigentlichen Zustand widerspiegeln. Vielleicht sind die Bilder veraltet oder es werden bestimmte Bereiche nicht fotografiert. Vor Ort können Sie sich ein detailliertes Bild machen und möglichen Betrug ausschließen.

Soll ich mich zuerst um die Finanzierung oder um die Immobilie kümmern?

Es ist meistens besser, mit der Finanzierung zu beginnen. Sie können einem Makler auf diese Weise direkt sagen, wie viel die Immobilie maximal kosten darf. Außerdem können Sie dadurch dem Verkäufer ohne Verzögerung nachweisen, dass Sie sich die Immobilie leisten können.

In welcher Sprache sollte der Kaufvertrag verfasst sein?

Im Idealfall ist eine zweifache Ausführung zu empfehlen, sowohl in der Landessprache als auch in Deutsch. So können Sie sicher sein, auch das Kleingedruckte genau zu verstehen.

Wie hoch ist die Maklerprovision bei einer Immobilienfinanzierung im Ausland?

Das kommt auf das jeweilige Land an und kann sehr unterschiedlich ausfallen. In Deutschland, Frankreich und Italien beträgt die Maklerprovision etwa drei bis zehn Prozent, in Spanien vier bis sechs Prozent, in Schweden 1,5 bis 4,5 Prozent und in den Niederlanden ein bis zwei Prozent des Kaufpreises. In der Schweiz kann diese mitunter höher sein.

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Bankenübersicht: Kreditinstitute in Österreich 2026

Für die folgenden Banken finden Sie auf unseren Seiten ausführliche Bank-Porträts:

  • Ing Diba
  • Number26
  • Raiffeisenbank
  • Santander Bank

Für die folgenden Banken finden Sie eine kurze Zusammenfassung

  • Addiko
  • Austrian Anadi Bank
  • Bank Austria
  • BAWAG P.S.K.
  • DADAT
  • DenizBank Austria
  • Erste Bank
  • Hello bank!
  • Kommunalkredit Invest
  • Raiffeisenbank Niederösterreich-Wien
  • Santander Consumer Bank

Wie viele Kreditinstitute gibt es aktuell in Österreich?

In Österreich gibt es mehr als 800 ausgewiesene Kreditinstitute innerhalb des mehrstufigen Sektorenmodells eines durchaus vielschichtigen Bankenwesens. Vornehmlich moderne Direktbanken bestimmen dabei zunehmend den hiesigen Kreditmarkt – durchaus zum Vorteil privater Konsumenten. Weiters bieten zahlreiche Hypothekenbanken, Sparkassen und Bausparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken ihren Kunden Kreditgeschäfte an.

Dichtestes Bankennetzt in Europa mit einzelnen Sektoren

Österreich besitzt eines der dichtesten Bankennetze Europas. Über 800 Kreditinstitute betreiben insgesamt mehr als 4.000 Zweigstellen von Wien bis Innsbruck. Die Zahl der Banken und Zweigstellen nimmt allerdings aufgrund von Fusionen und Einsparungen seit den 1990-er Jahren kontinuierlich ab.

Innerhalb der Bankenlandschaft Österreichs wird zwischen Banken mit einstufigen und mehrstufigen Sektoren sowie nach ihrer Rechtsform und Zugehörigkeit zum jeweiligen Fachverband unterschieden. Zu den einstufigen Sektor-Banken etwa zählen Aktienbanken, Landes- und Hypothekenbanken, Bausparkassen und Sonderbanken. Als zwei- und dreistufige Sektor-Banken gelten Sparkassen und Volksbanken sowie Raiffeisenbanken. Ein neuer Trend: In Sachen Kreditinstitute stehen seit Jahren vornehmlich moderne Direktbanken im Fokus der Konsumenten.

Kreditinstitute in Österreich – führende Direktbanken im Überblick

Von Addiko Bank über Erste Bank bis Santander Consumer Bank – wer sich auf die Suche nach günstigen Krediten und Baufinanzierungen begibt, der landet immer häufiger auf den Internetseiten heimischer Banken und Sparkassen mit flotten Onlineofferten. Wir haben für Sie die wichtigsten Online- und Direktbanken in Österreich in einem Kurzportrait zusammengestellt:

 

Addiko Bank

Die börsennotierte Addiko Bank AG aus Wien ist zusammen mit sechs Tochterbanken als Kreditinstitut in fünf CSEE-Ländern registriert, konzessioniert und tätig: Hierzu zählen Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina Serbien sowie Montenegro. Zusammen betreut die Addiko Group mittlerweile rund 800.000 Millionen Kunden in einem breiten Netzwerk von 178 Filialen und verfügt hierbei über moderne digitale Bankkanäle.

Nicht nur in Österreich hat sich die Addiko Group mittlerweile als spezialisierter Bankkonzern für Konsumenten sowie Klein- und Mittelunternehmen (SME) mit dem Schwerpunkt auf den Ausbau des Konsumenten- und SME Kreditgeschäfts sowie des Zahlungsverkehrs erfolgreich positioniert. Addiko bietet sowohl unbesicherte Kreditprodukte für Konsumenten als auch Betriebsmittelkredite für SME Kunden an und finanziert sich dabei überwiegend über Privatkundeneinlagen. Das Hypothekengeschäft der Addiko Group als Kreditgeschäft im öffentlichen Sektor sowie Finanzierungen von Großkunden wurden dabei in der Vergangenheit zugunsten von Wachstum im Konsumenten und SME-Kreditgeschäft schrittweise reduziert.

Die Addiko Bank bietet aktuell Privatkonsumenten in Österreich und Deutschland nach erfolgreichem Rebranding der Gruppe vor allem Online Sparprodukte an.

Kontakt

Addiko Bank AG
Wipplingerstraße 34
1010 Wien
Telefon: +43 (0) 50232 – 0
E-Mail: holding@addiko.com
Internet: www.addiko.at

 

Austrian Anadi Bank

Die Wurzeln der erfolgreichen Austrian Anadi Bank liegen bereits in der Gründung der Kärntner Landeshypothekenanstalt in Klagenfurt aus dem Jahre 1896. Seither ist dieses Bankhaus mit dem Land Kärnten sowohl durch Finanzierungen von öffentlichen Institutionen sowie im Wohnbau und Pfandbriefgeschäft eng verbunden.

Als privat geführte Universalbank hält die Austrian Anadi Bank zahlreiche Angebote für Privat- und Firmenkunden parat: Eine Vielzahl lukrativer Sparkonten zum Beispiel, Bankomat- und Kreditkarten, günstige Finanzierungen und Leasing sowie langfristige Veranlagungen für Vermögensaufbau und Vorsorge in Anleihen, Pfandbriefen oder Investmentfonds.

Seit 2013 befindet sich die Onlinebank im Eigentum des britisch-indischen Geschäftsmannes Dr. Sanjeev Kanoria. Als einstige Regionalbank wurde Anadi mehr und mehr zum internationalen Player. So gibt es heute 14 Filialen der Austrian Anadi Bank in Kärnten sowie drei Zweigniederlassungen in Wien, Salzburg und Graz mit zusammen rund 450 Mitarbeitern.

Vor allem Wien bietet Anadi eine Plattform für vielfältige Handels- und Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen in Europa und Indien. Die Austrian Anadi Bank AG ist Gesellschafter der Hypo Haftungs-Gesellschaft m.b.H., der die Einlagensicherung des Fachverbandes der Landes- und Hypothekenbanken obliegt. Privatkonsumenten sind der Anadi Online Kredit sowie das Anadi Online-Sparen mit Tagesgeld und Festgeld seit längerem bestens bekannt.

Kontakt

Austrian Anadi Bank AG
Domgasse 5
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: + 43 (0)50202 – 0
E-Mail: austrian@anadibank.com
Internet: www.anadibank,com

 

Bank Austria

Die Bank Austria (UniCredit Bank Austria AG) zählt als kapitalstärkstes und folgend größtes Bankinstitut bei Konsumenten in Österreich bereits seit Jahrzehnten zu einer der führenden Marken im Bankenwesen. Auch sie hat traditionsgemäß ihren Sitz in Wien. Bereits seit 2005 war die Bank Austria mehrheitlich im Besitz der UniCredit S.p.A., einer der größten europäischen Bankengruppen aus Mailand. 2008 wurde die italienische UniCredit Group knapp hundertprozentige Eigentümerin der österreichischen Traditionsbank. Für jährlich Milliarden Euro Umsatz zeichnen sich Vorstandsvorsitzender Robert Zadrazil und Aufsichtsratschef Erich Hampel verantwortlich. Zu den Tochterunternehmen zählen unter anderem die Unicredit Bank sowie Card Complete.

Als Universalbank bietet die Bank Austria Konsumenten nicht nur Zugang zu den globalen Finanzmärkten in Zentral- und Osteuropa mit einem internationalen Banknetzwerk von rund 2.300 Geschäftsfilialen. Weiters besitzt die UniCredit Bank Austria neben ihrem Austria Campus in Wien auch in Österreich landesweit noch rund 170 Filialen und beschäftigt aktuell rund 7.000 Mitarbeiter.

Die Bank Austria bietet heute nahezu alle Finanzdienstleistungen sowohl für Privatkunden, Firmenkunden und Freie Berufe, als auch für die öffentliche Hand. Im klassischen Privatsegment reichen die Angebote vom kostenlosen Girokonto und Kreditkarte, über moderne Spar- und Anlageprodukte, Finanzierungen und Kredite, Leasing und Immobilienfinanzierungen, bis hin zu Wertpapieren, Vorsorgeprodukten und Versicherungen. Als moderne Onlinebank haben die Wiener weiters zahlreiche Apps und Internet Services für jedes Produkt im Portfolio.

Kontakt

UniCredit Bank Austria AG
Rothschildplatz 1
1020 Wien,
Tel.: 050505 – 25
E-Mail: info@unicreditgroup.at
Internet: www.unicreditgroup.at

 

BAWAG P.S.K.

Mit aktuell mehr als 2,5 Millionen Privat- und Firmenkunden ist auch die BAWAG P.S.K. eine der größten und ertragsstärksten Banken Österreichs – landesweit bekannt als Marke mit historischen Wurzeln. Dabei verfolgt die BAWAG seit jeher ein einfaches und transparentes Geschäftsmodell für ihre Kunden: geringes Risiko, hohe Effizienz sowie regionale wie europäische Performance.

Die BAWAG P.S.K. betreut Privat-, KMU- und Firmenkunden in ganz Österreich und bieten Konsumenten ein breites Sortiment an Spar-, Zahlungsverkehrs-, Kredit-, Leasing- und Veranlagungsprodukten sowie Bausparen und Versicherungen über ihre verschiedene Online- und Offline-Vertriebswege. Ergänzt werden die inländischen Aktivitäten durch das internationale Geschäft mit Fokus auf Privat-, Unternehmens-, gewerbliche Immobilien und Portfoliofinanzierungen in westlichen Industrieländern. Diese Strategie sorgt für Diversifizierung und Wachstumschancen gleichermaßen – bei konservativem Risikoprofil und einer risikoadäquaten Kreditvergabe.

Für Privatkonsumenten hält die BAWAG mit ihren Online Finanzierungen, Girokonten und Karten sowie Sparanlagen und Versicherungen ein breites Portfolio parat. Dank modernem eBanking haben Kunden der BAWAG P.S.K. Ihre finanzielle Lage jederzeit und an jedem Ort klar im Blick.

Kontakt

BAWAG P.S.K.
Georg-Coch-Platz 2
1018 Wien
Telefon: 05 99 05
E-Mail: kundenservice@bawagpsk.com
Internet: www.bawagpsk.com

 

DADAT Bank

Als eigenständige Marke der Bankhaus Schelhammer & Schattera AG ist die relativ neue DADAT Bank Teil der GRAWE Bankengruppe in Österreich. Die Direktbank mit flottem Online-Auftritt hat ihren Hauptsitz in Salzburg und beschäftigt aktuell bereits 15 Mitarbeiter. Alle Produkte und Dienstleistungen – ob Kredite, Konten- und Kartenservice, Sparanlagen oder Börsengeschäfte – werden ausschließlich online angeboten. Hinter der neuen Onlinebank in Österreich steht der Mitbegründer und langjähriger Chef Ernst Huber der ehemaligen direktanlage.at (heute Hello Bank!) aus Salzburg.

Die DADAT Bank beschreibt ihre Online Services im Bereich Banking, Geldanlage und Trading für online-affine Kunden in Österreich selbst als günstig, innovativ, flexibel und überzeugend. Mit ihrer Offerte am Markt haben es sich die Salzburger Banker zum Ziel gesetzt, als innovative und flexible Onlinebank mit den besten Applikationen und einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis neue Maßstäbe zu setzten. Klares Ziel dabei ist die Marktführerschaft im österreichischen Direktbankengeschäft – einem rasant wachsenden Segment insbesondere für Privatkonsumenten.

Kontakt

DADAT Bank
Franz-Josef-Straße 22
AT – 5020 Salzburg
Telefon: +43 (0) 50 – 33 66 99
E-Mail: office@dad.at‘
Internet: www.dad.at

 

DenizBank Austria

Die DenizBank aus Wien – 1996 gegründet – ist eine österreichische Universalbank mit türkischen Wurzeln. Das Geldhaus ist Teil der DenizBank-Gruppe (DenizBank AS), welche mit über 700 Filialen und weltweit rund 17.000 Mitarbeitern zu den größten Privatbanken der Türkei zählt und von 2012 bis 2018 dem Bankenkonzern Sberbank – dem größten Finanzinstitut in Russland und der GUS mit Sitz in Moskau – angehörte.

Hierzulande ist die DenizBank neben ihrer Zentrale in Wien mit über 25 Filialen in Niederösterreich, der Steiermark, Salzburg, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Kärnten flächendeckend vertreten. Auch im Nachbarland Deutschland betreibt die Bank mittlerweile fast 15 Filialen – darunter beispielsweise in Berlin, Hamburg, Düsseldorf und Augsburg.

Die DenizBank hat sich auf Handelsfinanzierungen für Importeure und Exporteure in Österreich, den Ländern der EU und der Türkei spezialisiert. Für Sparer in Österreich hält die Bank neben Spar-, Festgeld- und Tagesgeld-Konten via Internet auch eine VISA Prepaid-Card parat. Weiters offeriert die DenizBank in allen Filialen in Österreich neben den üblichen Bankdienstleistungen auch die Vermittlung von Versicherungs- und Bausparprodukten. Mit innovativem Kunden-Service bis hin zur Video-Identifizierung setzen die Wiener seit Jahren zudem vermehrt auf das bei Konsumenten sehr gefragte Online- und Digital-Banking.

Kontakt

DenizBank
Thomas-Klestil-Platz 1
AT – 1030 Wien
Telefon: +43 (0) 505-105/2000
E-Mail: service@denizbank.at
Internet: www.denizbank.at

 

Erste Bank

Die Erste Bank Österreich (Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG) aus Wien stellt das Leitinstitut der österreichischen Sparkassengruppe dar. Zusammen mit den rund 50 regionalen Sparkassen gehört sie zu einer der größten Bankengruppen des Landes.

Als „Erste österreichische Spar-Casse“ 1819 gegründet ist die Erste zudem das älteste Kreditinstitut in Österreich. Ab 1993 wurde die Bank als Aktiengesellschaft geführt und notierte seit 1997 an der Börse in Wien. Seit 2001 ist sie in einem Haftungsverbund mit den anderen Sparkassen des Landes, und firmiert seit 2008 als Mitglied der von ihr gegründeten Erste Group Bank AG. Zusammen mit den Sparkassen und mehr als 14.000 Mitarbeitern betreut die Erste Bank als Leitinstitut der österreichischen Sparkassengruppe heute über 3,5 Millionen Kunden. In Sachen Private Banking gehört die Erste Bank mittlerweile sogar zu den Marktführern in Österreich.

Hauptgeschäftsfeld der Erste Bank sind Kredit-, Einlagen- und Anlageprodukte sowie Kontoführung und Kreditkarten von Privatkunden. Neben dem Privatkundengeschäft gehören aber auch Beratung und Servicierung von Firmenkunden bei Finanzierungs-, Veranlagungs- und Absicherungsfragen sowie die Finanzierung des öffentlichen Sektors und der Interbankenmarkt zum Kernportfolio der Erste Group.

Kontakt

Erste Bank Österreich
Am Belvedere 1
1100 Wien
Telefon: +43(0)5 0100 – 20111
E-Mail: service@s-servicecenter.at
Internet: www.sparkasse.at

 

Hello bank!

Die Hello bank! (ehemals direktanlage.at) fungiert als Teil der BNP Paribas Gruppe bereits mehr als 25 Jahre als Pionier und Marktführer im Bereich Online Brokerage in Österreich. Partner der Salzburger sind führende Finanzhäuser aus aller Welt, mit denen zusammen eines der größten Produktangebote im Anlage- und Trading-Segment österreichweit entstanden ist.

Innovative Trading-Plattformen und digitale Tools, verbunden mit ansehnlichen Konditionen ermöglichen Konsumenten eine kostengünstige Abwicklung ihrer Finanzgeschäfte – online zu jeder Zeit und an jedem Ort. Rund 80.000 Kunden gestalten mittlerweile ihre finanzielle Zukunft bei der Hello bank! und profitieren dabei von gutem Kundenservice und hoher Kundenzufriedenheit des Online-Brokers.

Neben Depot und Wertpapierhandel zählen heute aber auch Spar- und Anlageprodukte sowie Konto und Finanzierungen zu den Offerten im Online-Business der Hello bank!. Als besonders Schmankerl bietet die Hello bank! Akademie Usern weiters ein breites und kostenloses Online-Bildungsangebot für die richtigen persönlich Anlageentscheidungen.

Kontakt

Hello bank!
Elisabethstraße 22
5020 Salzburg
Telefon: +43 (0)662/2070-0
E-Mail: info@hellobank.at
Internet: www.hellobank.at

 

Kommunalkredit Invest

Die Kommunalkredit Invest Austria AG ist Österreichs führende Bank für Infrastruktur. Die Wiener finanzieren mit Kundengeldern zertifizierte Projekte vornehmlich aus den Bereichen Energie & Umwelt, soziale Infrastruktur und Verkehr. Einlagen aus den Tages- und Festgeldern werden hier in nachhaltige Infrastrukturprojekte investiert.

Zusammen mit der Tochtergesellschaft Kommunal Public Consulting steht die Kommunalkredit Invest für zukunftsweisendes Denken und Handeln – und das mittlerweile weit über Österreich hinaus. Für Konsumenten locken gute Zinsen und Konditionen. Die innovativen Online-Sparprodukte überzeugen weiters in punkto Konto-Handling, Service, Sicherheit und Kosten.

Als reine Direktbank unterhält die Kommunalkredit Austria AG in Österreich keine eigenen Standorte. Eigentümer der Kommunalkredit Invest ist zum überwiegenden Teil die Gesona Beteiligungsverwaltung GmbH, eine geringe Beteiligung liegt weiters beim Österreichischen Gemeindebund.

Kontakt

Kommunalkredit Invest Austria AG
Türkenstraße 9
1092 Wien
Telefon: +43 (0) 1 253030400
E-Mail: kundenservice@kommunalkreditinvest.at
Internet: www.kommunalkreditinvest.at

 

Raiffeisenbank Niederösterreich-Wien

1886 als erste Raiffeisenkassa im beschaulichen Mühldorf in Niederösterreich gegründet, betreut die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG heute rund 250.000 Privat-, Geschäfts- und Kommerzkunden in Wien und Niederösterreich. Zusätzlich ist die RLB NÖ-Wien als Synergie- und Dienstleistungspartner für die selbstständigen, genossenschaftlich strukturierten niederösterreichischen Raiffeisenbanken zuständig. Diese zählen mit einem Marktanteil von rund 42 Prozent zur führenden Bankengruppe in Niederösterreich. Gemeinsam betreuen sie mehr als 1,2 Millionen Kunden in allen Finanzfragen.

Die RLB NÖ-Wien serviciert in Wien als Regionalbank mit insgesamt gut 1.100 Mitarbeitern Privat- und Gewerbekunden an 35 Standorten. Als Kommerzkundenbank liegt der Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit im Osten Österreichs. Die RLB NÖ-Wien hält zudem gut 22 Prozent der Anteile an der Raiffeisen Bank International AG (RBI). Diese verfügt wiederum mit rund 2.500 Geschäftsstellen über eines der größten Filialnetzwerke in Zentral- und Osteuropa.

Während sich die RLB NÖ-Wien traditionell vor allem als Raiffeisenkassa Kunden in Wien betreut, kümmern sich die rund 60 lokal tätigen selbstständigen Raiffeisenbanken in Niederösterreich zusammen um fast eine Million Kunden an knapp 500 Bankstellen. Als aktive Verbundbank unterstützt die RLB NÖ-Wien die niederösterreichischen Raiffeisenbanken dabei mit ihren Services und Dienstleistungen. Mit einem Kundenanteil von rund 40 Prozent gilt die Raiffeisen als führende Bankengruppe in Niederösterreich. Privatkonsumenten steht ein breites Produktportfolio zur Verfügung – von klassischen Sparanlagen und Konsumentenfinanzierung bis zum kompletten Immobiliensetting. Mit „mein ELBA“ hat die RLB NÖ-Wien weiters ein sicheres wie konsumentenfreundliches Online-Banking-Angebot im Portfolio ihrer Dienstleistungen.

Kontakt

Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1
1020 Wien
Telefon: 05 1700 1700
E-Mail: info@raiffeisenbank.at
Internet: www.raiffeisenbank.at

 

Santander Consumer Bank

Bereits seit 2009 ist die Santander Consumer Bank GmbH als Spezialbank mit Schwerpunkt Konsumfinanzierung in Österreich erfolgreich aktiv. Sitz der Santander in Wien, mit landesweit über 500.000 Kundenverträgen und rund 2.500 Partnern zeichnet sie sich dabei führend in Sachen Warenfinanzierungen und gilt als größter markenunabhängiger Kfz-Finanzierer in Österreich. Zum umfangreichen Produktportfolio der Bank gehören Barkredite, Teilzahlungen, Autokredite und Leasing sowie CashCards und Versicherungen. Darüber hinaus ist Santander mit Tages- und Festgeldofferten auch im Einlagengeschäft tätig.

Neben der bekanntestenn Offerte „JetztSofortKredit“ bietet die Santander Consumer Bank für Privatkonsumenten auch in den Bereichen Karten, Sparen, Kfz und Versicherungen günstige und herausragende Produkte.

Die Santander Consumer Bank beschäftigt aktuell gut 400 MitarbeiterInnen und betreibt rund 30 Filialen österreichweit. Mit dem Kundenservice-Center in Eisenstadt ist das 2019 in Österreich als Top Employer ausgezeichnete Finanzinstitut zudem ein bedeutender regionaler Arbeitgeber.

Als Teil der weltweit agierenden Bankengruppe Banco Santander, S.A. gilt die internationale Santander Gruppe indes die größte Bank der Eurozone, gemessen an ihrer Marktkapitalisierung. Deren Fokus liegt auf dem Privat- und Firmenkundengeschäft in zehn Kernmärkten in Europa und Amerika. Mit über 200.000 Mitarbeitern und 144 Millionen Kunden nimmt die Santander Gruppe global eine führende Rolle unter den Finanzinstituten ein.

Kontakt

Santander Consumer Bank
Wagramer Straße 19
1220 Wien
Telefon: +43 (0) 5 0203 1800
E-Mail: infoservice@santanderconsumer.at
Internet: www.santanderconsumer.at

 

Banken-Tipp 2026 – weitere Kreditinstitute in Österreich

Weitere Banken und Kreditinstitute, die in Österreich seitens der FMA (Finanzmarktaufsicht) zugelassen sind, finden Sie im Verzeichnis für Kreditinstitute der Österreichischen Nationalbank (ÖNB).

Ende von KIM-V: Seit Juli 2025 neue Kreditregeln

18. Dezember 2025 by Wolfgang Walter

Was ändert sich nach dem Wegfall der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung?

Zum 30. Juni 2025 endet die sogenannte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (kurz KIM-V), die seit 2022 strenge Vorgaben für die Vergabe von Immobilienkrediten mit sich brachte. Welche Vorteile haben künftige Kreditnehmer dadurch?

Seit ihrer Einführung 2022 hatte die KIM-V klare Standards für Immobilienkredite in Österreich definiert. Mit mindestens 20 Prozent Eigenkapital mussten Käufer einen beträchtlichen Anteil der Kosten selbst aufbringen. Zudem durfte die Kreditrate maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen. Weiters mussten Baukredite innerhalb von 35 Jahren zurückgezahlt werden. Viele Häuslebauer stellte das vor große Herausforderungen.

Immobilienkredite: Juli 2025 fiel die KIM-V

Ab Juli werden diese strikten Vorgaben der KIM-V wegfallen. Banken erhalten mehr Spielraum, um Kredite individuell zu bewerten und anzubieten. Was bleibt ist die Bonitätsprüfung – diese auch ohne gesetzliche Vorschriften weiterhin ein wesentlicher Bestandteil bei Immobilienfinanzierungen.

Nach der KIM-V: Vorteile und Chancen für Immobilienkäufer

Das Auslaufen der KIM-V bringt insbesondere für Käufer mit geringerem Eigenkapital oder unregelmäßigen Einkommen neue Möglichkeiten. Die geplanten Änderungen könnten künftigen Kreditnehmer durchaus zugutekommen:

Immobilienfinanzierung ohne oder mit weniger Eigenkapital

Banken könnten künftig wieder Baufinanzierungen mit bis zu 100 Prozent des Immobilienwertes anbieten. Solche Vollfinanzierungen wären eine klare Chance für jene, die über keine oder wenige Ersparnisse verfügen.

Längere Laufzeiten bei Immobilienkrediten

Auch die Finanzierungsbegrenzung auf 35 Jahre könnte entfallen. Dadurch werden deutlich niedrigere monatliche Raten möglich – ideal für Häuslebauer mit kleinen bis mittleren Einkommen.

Bessere Finanzierungschancen für Selbstständige

Schließlich dürften auch viele Freiberufler und Selbstständige aufatmen, die in der Vergangenheit oft mit besonderen Herausforderungen bei der Vergabe von Immobilienkrediten zu kämpfen hatten. Für solche Kunden könnten Banken künftig deutlich flexiblere Lösungen anbieten.

Individuelle Haushaltsbewertung für Baufinanzierungen

Schließlich bedeutet auch der Wegfall der starren 40-Prozent-Regel, dass die Kreditentscheidungen künftig wieder stärker auf persönliche Haushaltsrechnungen basieren dürfen. Banken können flexibler bewerten, wie viel Belastung sich die Kundschaft leisten darf, statt hierfür einen pauschalen Prozentsatz anzuwenden. Dadurch haben deutlich mehr Konsumenten Chancen auf eine Kreditbewilligung – auch mit einem höheren Anteil des Einkommens – beispielsweise, wenn andere Ausgaben im Haushalt gering sind.

Checkliste Immobilienkredite: So funktioniert es 2026 mit der Finanzierung

In Sachen Immobilienfinanzierung haben Sie selbst in der Hand. Um Ihre Chancen auf einen Immobilienkredit zu verbessern, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

Gute Bonität: Stellen Sie sicher, dass Ihre KSV-Auskunft positiv ist und Sie ein stabiles Einkommen vorweisen können. Eine gute Bonität bleibt auch weiterhin das A und O für eine rasche Finanzierungszusage.

Eigenkapital einplanen: Auch wenn 100 %-Finanzierungen künftig wieder möglich werden, ist ein ausreichendes Eigenkapitalanteil weiterhin von Vorteil – für kleine Monatsraten, die Nebenkosten und günstigere Zinsen.

Rücklagen schaffen: Kalkulieren Sie neben dem Kaufpreis unbedingt auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notargebühren mit ein. Das schafft zusätzliches Vertrauen bei den Banken.

Finanzierung sorgfältig vergleichen: Und – Sie ahnen es bereits: Vergleichen Sie unbedingt die aktuellen Kreditkonditionen der Banken – diese könnten künftig noch stärker variieren. Nur mit einem Kredit-Vergleich finden Sie die besten Angebote am Kreditmarkt.

Video: Immobilienkredite  und die neue KIM-Verordnung

Quelle: Finanzgeier / YouTube

FAQ – neue Regeln für Immobilienkredite nach KIM-V

Was besagt die KIM-Verordnung?

Die KIM-Verordnung dient der Regulierung der Immobilienfinanzierung. Sie soll sicherstellen, dass Kredite für Immobilienkäufe verantwortungsvoll vergeben werden und die Finanzmarktstabilität nicht gefährden.

Wann läuft die KIM-Verordnung aus?

Kaum eine andere Verordnung war umstrittener als diese im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierungen. Ihre Vorgaben sollte die Qualität der nachhaltigen Kreditvergabe steigern, meinte die Aufsicht. Ihre Vorgaben schränkte die Möglichkeiten der Finanzierung zu stark ein, meinten andere. Zum 30. Juni 2025 läuft die KIM-V aus.

Ohne KIM-V: Welche Auswirkungen gibt es auf dem Immobilienmarkt?

  • Steigende Nachfrage nach Immobilien
  • Kurzfristig mögliche Preissteigerungen
  • Breiteres Immobilienangebote vor allem in ländlichen Regionen
  • Veränderte Marktdynamik durch mehr Wettbewerb
  • Stärkere Bedeutung individueller Beratung

Wie bereiten sich die Banken auf den Wegfall der KIM-V vor?

Obwohl die gesetzlichen Vorschriften entfallen, wird erwartet, dass Banken weiterhin verantwortungsbewusst agieren. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Österreichische Nationalbank (OeNB) prüfen bereits alternative Maßnahmen wie Leitlinien und kapitalbasierte Vorgaben, um das Risiko von Kreditausfällen zu minimieren.

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Wohnbauförderung 2026 – Kriterien, Berechnung, Rückzahlung

Inhaltsverzeichnis

Beispiele & Möglichkeiten
Kriterien für die Förderung 
Eigenheim- & Wohnbauförderung
Wohnbauförderung berechnen
Rückzahlung & Übernahme
Spezielle Wohnbauförderungen
Hausbauförderung beim Neubau
Wohnbauförderung in Bundesländern

Mit 1. Jänner 2025 trat die neue Wohnbauförderung der Länder in Kraft. Für das eigene Haus oder die eigene Wohnung gibt es bis zu 80.000 Euro an Kaufförderung. Gefördert wird zum Beispiel auch, wenn Familien an das Elternhaus anbauen.

Gemeinnützige Wohnbauträger erhalten künftig einen fixen Förderbetrag von 2.520 Euro pro Quadratmeter. Damit hofft man, den Anreiz von Wohneigentum wieder erhöhen zu können, zumal auch die derzeit noch sehr strengen Kreditvergaberichtlinien im kommenden Jahr auslaufen sollen.

De facto bedeutet dies, dass der Anteil einer allfälligen Rückzahlungsquote für Wohnraum in Relation zum Haushaltseinkommen wieder steigen dürfte. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein geringeres Haushaltseinkommen als bisher erforderlich wieder ausreichen dürfte, um einen Kredit zur Schaffung von Wohnraum zu erhalten.

Hier gehts zum großen Länder-Check der neuen Wohnbauförderung 2025.

Was ist die Wohnbauförderung?

Die Wohnbauförderung in Österreich soll insbesondere jungen Familien die Möglichkeit geben, sich einen leistbaren Wohnraum mit bestmöglichen Qualitätskriterien zu schaffen. Die Förderung kann in Form eines Kredites, eines Zuschusses oder einer Beihilfe erfolgen. Weiters bieten die Bundesländer unterschiedliche Fördermöglichkeiten an – dies lohnt es zu erkunden.

Kauf oder Neubau einer Immobilie kosten bekanntlich viel Geld. Gleiches gilt für die Modernisierung oder eine ökologische Sanierung bestehender Häuser und Wohnungen. Der Staat kann Sie finanziell unterstützen. Die Wohnbauförderung der Bundesländer ist ein beliebtes Mittel, die Finanzierung zu erleichtern. In unserem Ratgeber zur Wohnbauförderung in Österreich erfahren Sie, welche Arten der Förderung es gibt, welche Kriterien bei der Eigenheimförderung gelten, wie Sie bei der Rückzahlung der Hausbauförderung sparen können.

Wohnbauförderung in Österreich – es gibt viele Möglichkeiten

Wer sich mit dem Thema Wohnbauförderung in Österreich näher beschäftigt, der wird bald merken: Die eine Wohnbauförderung gibt es nicht. Jedes Land hat seine eigenen Regeln. Daher ist es wichtig, die jeweilige Eigenheimförderung in den einzelnen Bundesländern zu erkunden.

Dennoch gibt es in Sachen Wohnbauförderung einige Dinge, die in ganz Österreich gelten:

  • Er werden alle Maßnahmen gefördert, die umweltschonendes Wohnen möglich machen.
  • Maßgeblich über das Ausmaß der Förderung ist jeweils das Finanzielle Unterstützungen wie Studienbeihilfe, Waisenpension, Pflegegeld, Familienbeihilfe spielen  keine Rolle.
  • In jedem Bundesland wird zwischen folgenden Arten von Wohnbauförderung unterschieden:
  • Einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
  • Zins- oder Annuitätenzuschüsse, bei der Rückzahlung eines Darlehens
  • Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen, mit günstigen Konditionen
  • Übernahme von Bürgschaften, damit ein Darlehen möglich wird

Weiters wird, zwischen der Förderung spezifischer Baumaßnahmen und der Personenförderung unterschieden. Hierbei gelten die Baumaßnahmen in aller Regel der Energiesanierung. Die Personenförderung hingegen richtet sich nach der Dringlichkeit des Wohnbedarfs.

Kriterien für die Wohnbauförderung – was wird vorausgesetzt?

Finanzielle Unterstützung in Sachen Wohnbauförderung gibt es in allen Bundesländern. Um diese umfänglich ausschöpfen zu können, müssen Sie einiges mitbringen. Einige wichtige Kriterien sind beispielsweise:

  • Als Antragsteller müssen Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder gleichgestellt sein (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
  • Um Fördergelder zu bekommen müssen Sie (Mit-)Eigentümer der Liegenschaft sein oder eine Baugenehmigung haben. Alternativ kann diese Rolle eine Ihnen nahestehende Person übernehmen.
  • Ihre Immobilie muss das ganze Jahr über als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ferien- oder Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Wichtig: dies wird  überprüft!
  • Ihr bisher bewohnte Hauptwohnsitz muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das geförderte Eigenheim aufgegeben werden.
  • Ihre Immobilie muss mindestens 80 m² groß sein. Der Keller zählt nicht als Wohnfläche, es sei denn, die Nutzung als Hobbyraum, Arbeitszimmer etc. ist explizit geplant.
  • In dem zu fördernden Haus dürfen keinerlei fossilen Brennstoffe eingesetzt werden. Tipp: Lassen Sie die Energiekennzahl durch eine zertifizierte Beratungsstelle erkunden!
  • Wichtig: Sie müssen die jeweilige Netto-Einkommensgrenze einhalten. Weiters ist der Nachweis über ein gesichertes Mindesteinkommen obligatorisch, wenn Sie ein Förderungsdarlehen in Anspruch nehmen möchten.

Wohnbauförderung, Eigenheimförderung, Hausbauförderung – was steckt jeweils dahinter?

Im Sachen Förderung für Haus, Wohnung und Co. herrscht in Österreich ein wahrer Begriffsdschungel. Wohnbauförderung beantragen, Eigenheimförderung sichern oder Hausbauförderung nutzen. Es stellt sich rasch die Fragen: Wie gehe ich vor und was gilt bei der Berechnung der Fördermittel?

Hilfreich für das jeweilige Fördervorhaben ist die begriffliche Definition:

Als Eigenheim in Sachen staatlicher Förderung gilt grundsätzlich ein Wohnhaus mit maximal zwei Wohnungen. Weiters fallen darunter Eigenheime in Gruppen, wenn diese zumindest zehn Häuser mit einer maximalen Bauplatzgröße 800 m² umfassen.

Die Wohnbauförderung hingegen ist für die Schaffung von Wohnraum gedacht. Dies kann bei einer Immobilie auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen – beispielsweise:

  • durch einen kompletten Neubau
  • durch Umbau oder Erweiterung
  • oder durch Sanierung oder Renovierung

Tipp: Das Ausmaß der Förderung hängt zunächst von der Art des Bau- bzw. Kaufvorhabens ab. Möchten Sie indes Ihre Wohnbauförderung konkret berechnen und beantragen, gilt es eine Reihe weiterer Faktoren zu berücksichtigen.

Wohnbauförderung berechnen – was ist noch wichtig?

Haushalt und Einkommen: Grundlage der Förderung ist zunächst die Zahl der im Haushalt lebenden Personen sowie deren gesamtes jährliches Nettoeinkommen. Die Gehälter von Ehepartner, eingetragenem Partner oder Lebensgefährten werden Ihrem Einkommen als Antragsteller aufaddiert. Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und Lohnsteuerbeiträge werden von diesem Jahreseinkommen abgezogen.

Nachweise aus dem Vorjahr: Beim Antrag zur Wohnbauförderung müssen Sie als Angestellte das Haushaltseinkommen laut Jahreslohnzettel vom Vorjahr eingereicht werden. Selbstständige müssen den Einkommenssteuerbescheid vom Vorjahr abgeben, negative Einkünfte und Verlustvorträge werden nicht berücksichtigt.

Staffelung der Förderung: Übersteigt Ihr gemeinsames Jahreseinkommen die Grenze, die im jeweiligen Bundesland gilt, ist eine Wohnbauförderung möglich. Die Förderung wird dann um entsprechende Prozentsätze schrittweise reduziert.

Aktuelle Familiensituation: Ihr Einkommen ist nicht der einzige Faktor zur möglichen Wohnbauförderung. Abgesehen davon wird die Familiensituation berücksichtigt. Beispielsweise steigt die Einkommenshöchstgrenze mit jedem Kind im Haushalt.

Energieeffizienz und Wohnfläche: Weiter spielt es eine Rolle, wie energieeffizient Ihr Haus oder Ihre Wohnung ist und welche Wohnfläche diese umfassen.

Tipp: Die Berechnung der Wohnbauförderung ist komplex, eine universell einsetzbare Formel gibt es nicht. Daher sollten Sie vor Ihrem Antrag die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes erkunden und Rat vom Fachmann einholen.

Hausbauförderung bei einem Neubau – was gilt es zu beachten?

Die Hausbauförderung ist vor allem für allem für viele Eigenheimer und Häuslbauer eine gute Möglichkeit der finanziellen Entlastung. In der Hektik von Kauf oder Bau der Immobilie sollten Sie ein paar Dinge nicht vergessen, um tatsächlich an die begehrten Euro zu kommen:

Antrag vor Baubeginn stellen: Damit Ihre Hausbauförderung überhaupt bewilligt wird, müssen Sie den Antrag zur Förderung unbedingt vor Beginn des Baus stellen. Weiters dauert die Bearbeitung je nach Bundesland durchschnittlich bis zu sechs Monate. Dies sollten Sie unbedingt mit in Ihre Finanzierung einplanen.

Finanzierung sichern: Zudem muss Ihre Baufinanzierung nachweislich entweder durch Eigenkapital und/oder einen Kredit gedeckt sein. So umgehen Sie das Risiko, bei einer teilweisen Ablehnung Ihr Bauvorhaben abbrechen bzw. nachfinanzieren zu müssen.

Hauptwohnsitz nachweisen: Schließlich ist die Nutzung als Hauptwohnsitz ein entscheidendes Kriterium zur Hausbauförderung. Als Antragsteller müssen Sie nach Fertigstellung selbst im Haus wohnen. Vermietungen geförderter Neubauten sind ausdrücklich nicht erlaubt. Übrigens gilt dies für eine geförderte Eigentumswohnung.

Tipp: Falls Ihr Haus eine maximale Wohnfläche von 130 m² aufweist, können Sie beim Finanzamt ein Antrag auf Erlass der Grundbucheintragungsgebühr stellen. Eine ansehnliche Ersparnis, schließlich beträgt die Gebühr 1,2 Prozent des Darlehensbetrags. 

Spezielle Wohnbauförderungen – Jungfamilie, Sozialnotstand und Hausstands-Gründung

Die Wohnbauförderung in Österreich trägt zuvorderst einen sozialen Charakter. Schließlich soll vor allem jenen Menschen der Zugang zum Eigenheim mit staatlicher Hilfe erleichtert werden, die sich Haus oder Wohnung mitunter selbst gar nicht leisten könnten. Hierfür gibt es spezielle Fördermöglichkeiten:

Förderung für Jungfamilien: Sind Sie in Wien, der Steiermark oder in Kärnten ansässig, können Sie die sogenannte Förderung für Jungfamilien nutzen. Als Jungfamilie gilt ein Paar, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Antragstellung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ob es in der Familie schon Kinder gibt, spielt keine Rolle.

Förderung bei Sozialnotstand: Diese zusätzliche Fördermöglichkeit gibt es für schwerbehinderte Menschen unter 35 Jahren mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung. Weiters für Familien mit mindestens 3 Kindern oder einem Kind, das laut Familienausgleichsgesetz 1967 behindert ist.

Förderung zur Hausstands-Gründung: Spezielle Fördergelder gibt es weiters mit dem Modell der Hausstands-Gründung. Hierbei ist neben dem Erwerb von zusätzlichem Wohnraum die Anschaffung notwendiger Ausstattungen gemeint. Unter anderem der Hausbau.

Tipp: Aktuell gibt es die Förderung für Jungfamilien explizit in Wien, der Steiermark oder in Kärnten. Wenn Sie sich um eine Wohnbauförderung in einem anderen Bundesland bewerben sollten Sie mögliche zusätzliche Fördergelder erkunden bzw. erfragen.

Rückzahlung und Übernahme einer Wohnbauförderung – ist das vorzeitig möglich?

Neben der Wohnbauförderung als Zuschuss oder Beihilfe müssen reine Wohnbaudarlehen per Monatsrate und Zins zurückgezahlt werden. Für viele Konsumenten stellt sich, bei den beachtlichen Laufzeiten früher oder später die Frage: Wie flexibel bin ich und ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?

Vorzeitige Tilgung – je nach Bundesland unterschiedlich

Haben Sie ein Förderungsdarlehen erhalten, sind die Rückzahlungsraten anfangs niedrig und steigen erst mit den Jahren. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist möglich und teilweise mit einem erheblichen Nachlass verbunden. Ob und wie viel Sie durch eine vorzeitige Rückzahlung sparen können, hängt von Ihrem Bundesland ab. Insbesondere gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der aktuellen Laufzeit des Kredits bzw. welche Restsumme erreicht ist.

Beispiel Kärnten: In Kärnten beispielsweise erhalten Sie 25 Prozent Nachlass, wenn Sie den Restbetrag Ihres Darlehens mindestens fünf Jahre vor Fälligkeitstermin zurückzahlen. Gleichzeitig kann eine vorzeitige Rückzahlung frühestens zehn Jahre nach Zuteilung erfolgen. Ein hohes Sparpotenzial in Sachen Wohnbauförderung, dass sich bei rechtzeitiger Planung zusätzlich zur Tilgung Ihres Bankdarlehens nutzen lässt.

Immobilienverkauf – Übernahme der Wohnbauförderung

Ein weiterer wichtiger Punkt in Sachen Wohnbauförderung ist die vorzeitige Veräußerung einer geförderten Immobilie. Die ist im Alltag gar nicht so selten der Fall und stellt Bauherren mitunter vor Probleme. Der Verkauf ist nicht problemlos möglich, da im Grundbuch mitunter ein Veräußerungsverbot eingetragen sein kann – insbesondere ist dies der Fall, wenn es sich um Förderung in Form eines Darlehens und höhere Summe handelt.

Sie müssen auf Zustimmung des jeweiligen Landes hoffen. Dies ist problemlos möglich, wenn Ihre geförderte Immobilie von einer Person gekauft wird, die ebenfalls nach den gleichen Kriterien wie Sie förderungsberechtigt ist.

Wohnbauförderung – was gilt in den einzelnen Bundesländern?

Wie erwähnt, ist die Wohnbauförderung in Österreich Sache der einzelnen Bundesländer. Je nach Förderung, wird entweder mittels besonders günstiger Darlehen gefördert oder durch einmaligen nicht rückzahlpflichtigen Baukostenzuschuss. Sowohl Einkommensgrenzen als Höhe und Art der Förderung unterscheiden sich. In der Regel haben Wohnbaudarlehen der Länder eine Laufzeit von über 20 Jahren.

Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick zu der österreichischen Wohnbauförderung nach Bundesländern geteilt:

Wohnbauförderung in Niederösterreich

Beim Wohnbaudarlehen des Landes Niederösterreich liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf dem energiesparenden Bauen, wie beispielsweise die Förderung von Passivhäusern. Damit Förderungen vollständig ausgezahlt werden können, dürfen die Einkommensgrenzen von jährlich 40.000 Euro bei einer Person, 65.000 Euro bei zwei Personen und 8.000 Euro bei jeder weiteren Person nicht überschritten werden. Gibt es eine Überschreitung des Einkommens bis zu 10 %, dann verringert sich die Förderung um 20 %. Bei einer Einkommensüberschreitung von 20 % verringert sich die Förderung um 50 %. Darüber hinaus ist eine Wohnbauförderung nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Eigentumsnachweis
  • Baubewilligung samt Energieausweis
  • Bau-/Sanierungspläne
  • Gemeindebestätigung
  • Einkommensnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen
  • Willenserklärung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis aller Personen im Haushalt
  • Geburtsurkunde jedes Kindes
  • Heiratsurkunde

Wohnbauförderung in Oberösterreich

In Oberösterreich wird der Bau des Eigenheims gefördert. Zudem werden Solaranlagen, Photovoltaiksysteme und die Installation von Alarmanlagen entweder durch ein Darlehen oder eine Einmal-Förderung unterstützt. Die Einkommensgrenzen betragen in Oberösterreich bei einer Person jährlich 37.000 Euro, bei zwei Personen 55.000 Euro, für jede weitere Person 5.000 Euro. Bei einer Überschreitung der Obergrenzen um max. 10 %, 20 % bzw. 30 % wird eine um 25 %, 50 % bzw. 75 % verminderte Förderung gewährt.

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EWR-Bürger)
  • Volljährigkeit
  • Eigentumsrecht
  • Die neue Wohnung wird Hauptwohnsitz, und zwar bis spätestens 3 Jahre nach dem Zusicherungsdatum.
  • Bestehende Wohnungen werden aufgegeben, und zwar bis spätestens 6 Monate nach Bezug der geförderten Wohnung.

Wohnbauförderung in der Steiermark

In der Steiermark werden bei der Wohnbauförderung besonders Jungfamilien und Energiesparmaßnahmen berücksichtigt. Maßnahmen für die Barrierefreiheit werden gefördert. In der Steiermark gibt es Einkommensobergrenzen für eine mögliche Förderung. Bei einer Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 34.000 Euro, bei zwei Personen bei 51.000 Euro und jede weitere Person erhöht die Grenze um 4.500 Euro pro Jahr. Wenn die Obergrenzen um mehr als 900 Euro überschritten werden, dann reduziert sich die Förderung um 20 %.

Grundsätzlich möglich ist die Wohnbauförderung in der Steiermark für:

  • einen Neubau bzw. die Errichtung eines Eigenheims
  • den Einbau einer neuen Wohnung in ein Bestandsgebäude
  • die Hausstands-Gründung bei Jungfamilien

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Ehepaare, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Familien mit mindestens 3 Kindern
  • Familien mit einem behinderten Kind
  • Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wohnbauförderung in Kärnten

In Kärnten ist die Schaffung des ersten Hausstandes für Jungfamilien besonders gefördert. Erst im Mai 2017 wurden die Einkommensgrenzen erhöht, umso mehr Menschen die Wohnbauförderung zu ermöglichen. Aktuell liegen die Einkommensgrenzen für eine Person im Haushalt bei jährlich 38.000 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei Personen bei 55.000 Euro, für vier Personen bei 60.000 Euro. Für jede weitere Person gelten plus 6.000 Euro.

Die Basisförderung ist abhängig von der förderbaren Nutzfläche: Förderung gibt es bis maximal 130 m² bzw. 150 m², wenn mehr als fünf Personen im Haushalt leben. Weitere Schwerpunkte sind:

  • Barrierefreies, altersgerechtes Wohnen
  • Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden
  • Eigentumskauf, also den Ersterwerb direkt vom Bauträger
  • Gewährung von Eigenmittelersatzkrediten
  • Umfassende und verpflichtende Energieberatung als Voraussetzung, wenn der Förderantrag gestellt wird

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Jungfamilienförderung:

  • Alleinstehende Person mit mindestens einem Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Die Person darf das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ehepaar mit oder ohne Kinder, bei dem beide Partner das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Lebensgefährten mit mindestens einem Kind, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wohnbauförderung im Burgenland

Das Hauptaugenmerk in der burgenländischen Wohnbauförderung mit bis zu 30 Jahren liegt in der Schaffung von leistbarem Wohnraum, hoher Qualität und Umweltverträglichkeit. Im Burgenland ist neben der Einkommensgrenze die Größe bzw. die Wohnnutzfläche ein entscheidender Faktor, der sich auf die Förderung auswirkt. Das heißt bei Häusern, die die Wohnnutzfläche von 200m² überschreiten, reduziert sich der Förderungsbetrag für jeden überschrittenen Quadratmeter um einen Prozentpunkt. Bei einem Haus von 230m² Wohnnutzfläche ergäbe das eine Reduzierung um 30%. Unabhängig davon gelten Einkommensobergrenzen. Für eine Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 36.500 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei bei 57.500 Euro, für vier bei 62.500 Euro und bei fünf bei 67.500 Euro.

Im Einzelnen sind Zuschüsse möglich für:

  • jedes Kind bis 16 Jahre: 12.000 Euro
  • bodenverbrauchsparendes Bauen: 35 Prozent der Abrisskosten (max. 16.000 Euro)
  • die Nutzung von Baulücken in einem aufgeschlossenen Grundstück: max. 12.600 Euro
  • barrierefreies Bauen: max. 7.500 Euro
  • behindertengerechte Maßnahmen: 100 Prozent der Kosten (max. 15.000 Euro)

Hauptkriterien für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung sind:

Die Objektförderung wiederum wird durch die Bauweise bzw. das Bauvorhaben allgemein bestimmt.

  • Quadratmeter der Wohnnutzfläche
  • bodenverbrauchsparendes Bauen
  • barrierefreies Bauen
  • behindertengerechte Maßnahmen

Wohnbauförderung in Vorarlberg

In Vorarlberg liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf den Bereichen Energieoptimierung, Ökologie und Barrierefreiheit. Eine verdichtete Bauweise und kompakte Eigenheime werden stärker gefördert. Die Einkommensgrenze liegt für einen Einpersonenhaushalt bei 3.100 Euro, für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte wurde die Obergrenze mit 5.500 Euro festgelegt. Für ein Einfamilienhaus gibt es Zuschüsse von 300 Euro pro m², bei Zu-, Um- oder Ersatzneubauten können es sogar 800 Euro pro m² sein.

Wichtige Kriterien für Bonuszahlungen zur ökologischen Wohnbauförderung:

  • die Nutzung umweltschonender Materialien und hohe Energieeffizienz: bis zu 610 Euro/m² zusätzlich
  • PVC-freie Fenster bzw. Innentüren sowie Holzfassaden oder nachhaltige Dämmstoffe: bis zu 100 Euro/m² zusätzlich
  • die Förderung von umweltfreundlichen Transportmitteln (Fahrrad, E-Mobilität, Carsharing): bis zu 80 Euro/m² zusätzlich
  • barrierefreie Gestaltung der Wohnräume, sodass die Wohnung für mehrere Generationen ausgelegt ist
  • den Einbau von Sicherheitsfenstern oder -türen

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
  • Dringender Wohnbedarf
  • Eigentumsrecht
  • Angemessene Wohnnutzfläche, d.h. 150 m² bei bis zu 5 Personen und 170 m² ab 6 Personen
  • Gesicherte Finanzierung bei einem angemessenen Gesamtpreis
  • Nachweisliches Defizit bei der eigenständigen Finanzierung des gesamten Eigenheimprojekts
  • das zugesicherte Förderungsdarlehen ist im Grundbuch erstrangig sicherzustellen.

Wohnbauförderung in Tirol

In Tirol wird eine Wohnbauförderung für bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung gestellt. Diese soll Wohnraum leichter leistbar machen. Die Einkommensgrenzen werden monatlich bemessen und berechnen sich wie folgt: 2.850 Euro bei einer Person im Haushalt, 4.650 Euro bei zwei Personen, 5.000 Euro bei drei Personen und 5.350 bei vier Personen. Für jede weitere Person gilt ein Plus von 350 Euro. Für jede begonnene 100 Euro Überschreitung der Einkommensgrenze gilt eine Kürzung von 25 %.

Konkret werden unter anderem folgende Vorhaben gefördert:

  • Neubau eines Wohnhauses mit maximal zwei Wohnungen
  • Schaffung von Wohnraum ohne Grundverbrauch durch Zu- oder Umbau, zum Beispiel die Errichtung einer Dachgeschosswohnung
  • Kauf einer Eigentumswohnung, sofern diese mindestens 10 Jahre alt und nicht wohnbaugefördert ist
  • Fertigstellung von Wohnraum in einem nicht wohnbaugeförderten Objekt
  • Schaffung von Wohnraum in verdichteter Bauweise, also Wohnungen in Doppel- oder Reihenhäusern bzw. einer Wohnanlage

Wohnbauförderung in Salzburg

In Salzburg gibt es ebenfalls eine Förderung, die an die Wohnnutzfläche gebunden ist. Die Förderung wird ab einer Wohnnutzfläche von 150m² gekürzt und bei einer Größe von 216m² ist keine Förderung mehr möglich. Zusätzlich gibt es wie in jedem Bundesland eine Einkommensgrenze. Diese bemisst sich wie folgt: eine Person 35.880, zwei Personen 55.200, drei Personen 59.340, vier Personen 66.240, fünf Personen 70.380, sechs Personen 74.520 und mehr als sechs Personen 80.040.

Konkret werden unter anderem folgende Wohnbauvorhaben gefördert:

  • Bau eines Wohnhauses oder Bauernhauses
  • Kauf eines Hauses in der Gruppe
  • Kauf einer neu errichteten Wohnung in einem Wohnhaus mit mindestens 3 Wohnungen (jeweils maximal 350 m² Nutzfläche)
  • Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Auf-/Zu- oder Einbau
  • Sanierungsmaßnahmen

Neben einem Grundbetrag sind möglich. Beispielsweise für:

  • Jungfamilien und Alleinerziehende Familien mit vielen Kindern
  • Bauvorhaben, die wenig Grund beanspruchen
  • energetische und ökologisch sinnvolle Maßnahmen
  • Standortqualitäten
  • besondere Gründe, zum Beispiel Barrierefreiheit

Wohnbauförderung in Wien

In Wien gibt es eine Obergrenze der förderbaren Wohnnutzfläche. Diese darf 150m² nicht übersteigen. Als Einkommensgrenze wurden folgende Höhen festgelegt: bei einer Person 52.020 Euro, bei zwei Personen 77.500 Euro, bei drei Personen 87.710 Euro, bei vier Personen 97.900 Euro und für jede weitere Person 5.710 Euro.

Die Wohnbauförderung wird in Wien für folgende Arten von Neu- bzw. Zubauten vergeben:

  • Mietwohnungshäuser
  • Eigentumswohnungshäuser
  • Eigenheime
  • Eigenheime als Reihenhäuser
  • Errichtung von bewohnbaren Dachgeschossbauten
  • Kleingartenwohnhäuser
  • Eigenheime auf Pachtgrund

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baubewilligungsbescheid und Baupläne
  • Einkommensnachweise und Beihilfebestätigungen, s.o.
  • Antrag für Eigenheime
  • Verpflichtungs- und Datenschutzerklärung
  • Beschreibung der Energieversorgung

FAQ Wohnbauförderung

Wie bekomme ich die Wohnbauförderung?

Am einfachsten ist, wenn der Kreditgeber gleichzeitig auch seine Hilfe bei er Beantragung anbietet. Denn der Förderungsdschungel kann für eine ungeübte Person schnell unübersichtlich werden. Die Experten kennen außerdem die Tricks, für eine noch bessere Förderung.

Was bringt mir eine Wohnbauförderung?

Was bringt die Wohnbauförderung? Ziel der Wohnbauförderung ist es bedarfsgerechten und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Kauf einer Immobilie leichter leistbar zu machen. In Kombination mit der richtigen Immobilienfinanzierung kann somit der Traum vom Eigenheim leichter realisiert werden.

Wann habe ich ein Recht auf Wohnbauförderung?

Wohnbauförderung können Sie beispielsweise erhalten, wenn Sie ein Eigenheim bauen oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen: z. B. die neue Immobilie später als Hauptwohnsitz nutzen, Staatsbürger von Österreich oder gleichgestellten Staaten sind (EU, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Wann lohnt sich die Wohnbauförderung für mich?

Die Wohnbauförderung besteht meist aus einem günstigen Fixzinskredit – und lohnt sich daher in sehr vielen Fällen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie allerdings bestimmte Mindeststandards (z. B. bezüglich Energieeffizienz) einhalten. Wenn diese beim geplanten Neubau erhebliche Zusatzkosten verursachen, müssen Sie evtl. abwägen, was die finanziell bessere Option ist.

Wo gibt es Wohnbauförderung in Österreich?

Das jeweilige Bundesland entscheidet über die Vergabe und Höhe des Darlehens. Auch die Hilfe bei Zinszuschüssen erfolgt über das Land. Die Bestimmungen werden somit größtenteils selbstständig getroffen. Dies betrifft nicht nur die Höhe der gewährten Förderung, sondern auch das Setzen der Einkommensgrenze. Ebenso ist die konkrete Art der Förderung abhängig von dem Land.

Vorzeitige Kreditrückzahlung 2026 | Konsum- & Hypothekarkredite

Wie viel Kredit darf ohne zusätzliche Kosten jährlich zurückgezahlt werden?

Bei Krediten mit fixer Verzinsung können Kreditnehmer jährlich einen Betrag von 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen. Übersteigt der Betrag 10.000 Euro, dürfen Banken von ihren Kunden maximal ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages an Zusatzkosten erheben. Komplette Kündigungen von Baufinanzierungen zu fixen Zinssätzen können mitunter deutlich teurer werden.

Achtung: Kredite mit variablem Zinssatz können jederzeit ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden – und das in beliebiger Höhe. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen stellt eine Kündigung des Kreditvertrags dar. Wichtig ist lediglich die Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (unter Umständen sechs Monate).

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Inhaltsverzeichnis

Vorfälligkeitsentschädigung
Konsumentenkredit
Hypothekarkredit
Achtung Strafzinsen
Urteil EuGH entlastet Konsumenten
Kreditrückzahlung kundenfreundlich
Fazit
Video

FAQ

Kann man einen Kredit vorzeitig zurückzahlen?
Wann lohnt es sich ein Darlehen vorzeitig ablösen?
Wie berechnet man Strafzinsen?
Wie errechnet sich eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Hintergrundwissen zum Thema Vorzeitige Kreditrückzahlung

Laufende Sondertilgungen und vor allem die vorzeitige Kreditrückzahlung haben bekanntlich viele Vorteile für Kreditnehmer. Zum ist man seinen Kredit rascher los. Zum anderen erspart man sich zusätzliche Zinszahlungen. Den aufgenommenen Kredit vorzeitig zurückzahlen verringert insgesamt die Kreditkosten also erheblich

Kredit vorzeitig zurückzahlen – das ist nicht in allen Fällen problemlos und ohne Zusatzkosten möglich. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich der vorzeitigen Rückzahlung eines Kreditvertrages bringt Konsumenten mittlerweile deutliche Vorteile.

Vorzeitige Kreditrückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung – was gilt 2026?

Bei der Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung kommt es zuallererst auf die Kreditart und die vertraglichen Vereinbarungen an. Unterschiede gibt es  bei der

  • Kredite mit variablen Zinsen: Kredite mit variablem Zinssatz können jederzeit teilweise oder komplett ohne Zusatzkosten vorzeitig zurückgezahlt werden. Im Fall des gesamten Kreditbetrags per Kündigung mit einer Frist von drei bzw. sechs Monaten.
  • Kredite mit fixen Zinsen: Kredite mit fix vereinbartem Zinssatz können jährlich bis zu einem Betrag von 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden. Soll die vorzeitige Tilgung höher ausfallen, darf die Bank vom Kreditnehmer eine Strafzahlung von höchstens ein Prozent der Restschuld des Kredits (Vorfälligkeitsentschädigung).

Konsumentenkredit vorzeitig zurückzahlen

Für Kreditnehmer eines klassischen Konsumentenkredits spielt die Vorfälligkeitsentschädigung in Österreich somit keine Rolle – sie müssen lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (unter Umständen sechsmonatige Kündigungsfrist) berücksichtigen, um den Kredit komplett zu tilgen oder ggf. ein neues Darlehen mit günstigeren Konditionen per Kündigung und Umschuldung zu erlangen.

Tipp: Die Entschädigung darf keinesfalls den Betrag der restlichen Zinsen übersteigen, die Sie als Kreditnehmer bis zur ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Kredits noch zu leisten hätten. Weiters darf die Strafzahlung maximal ein Prozent der aktuellen Darlehensrestschuld ausmachen.

Hypothekarkredit vorzeitig zurückzahlen

Nach wie vor spielt das Thema Strafzahlungen in Österreich bei der vorzeitigen Rückzahlung von Baudarlehen eine große Rolle. Beliebt ist eine Entschädigung mit hohen Vorfälligkeitszinsen vor allem bei älteren langfristigen Hypothekarkrediten mit hohen Restsummen bei der vorzeitigen Rückzahlung.

Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es erlaubt, eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Falls die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden. Diese beträgt bei der Baufinanzierungen in Österreich mitunter zwischen zwei und zehn Prozent der noch verbleibenden Darlehensschuld – bei langer Festschreibung und hoher Restschuld kommen rasch stattliche Summen zusammen.

Tipp: Bei vorzeitiger Kündigung oder Neuordnung Ihres Immobilienkredits – beispielsweise durch einen Hausverkauf oder ein günstigeres Forward-Darlehen – sollten Sie kalkulieren, ob sich eine Zinsersparnis tatsächlich rechnet.

 

Strafzinsen bei vorzeitiger Kreditrückzahlung – nicht alles ist erlaubt

Banken dürfen mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen nicht willkürlich von ihren Kunden erheben. Zur Berechnung müssen vom Verlust, der sich durch nicht eingenommene Zinsen bei vorzeitiger Vertragsauflösung des Darlehens für das Kreditinstitut ergibt, die eingesparten Verwaltungskosten, die ersparten Kosten des Risikoausfalls sowie den aktuellen Zinssatz, den eine Finanzierung im entsprechenden Zeitraum abwerfen würde, abgezogen werden.

 

Vorzeitige Kreditrückzahlung – Urteil vom EuGH entlastet Konsumenten

Zusätzlicher Rückenwind für Konsumenten in Sachen vorzeitiger Kreditrückzahlung von nach dem 11.06.2010 abgeschlossenen Krediten kommt vom Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Gesamtkosten entscheidend: Bis dato haben sich Kreditnehmer bei einer vorzeitigen Rückzahlung ihres Kredits die für die Restlaufzeit noch anfallenden laufzeitabhängigen Kosten, wie Zinsen und Kontoführungsgebühren erspart. Laut Entscheidung vom EuGH hinsichtlich der vorzeitigen Rückzahlung eines Kreditvertrages (Urteil C-383/18 vom 11.9.2019) muss nun eine Ermäßigung der Gesamtkosten erfolgen. Somit waren bisherige Abrechnungen mit Umsetzung der Richtlinie im österreichischen Verbraucherkreditgesetz (VKrG) bezüglich der vorzeitigen Kreditrückzahlung nicht korrekt.

Für Kredite ab Juni 2010: Hiervon profitieren Kreditnehmer, die ihren Vertrag nach Inkrafttreten des VKrG am 11.6.2010 aufgenommen und in der Zwischenzeit vorzeitig zurückgezahlt haben. Sie können einmalige Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühren ebenso wie Provisionen und Kosten jeder Art – bis auf Notargebühren – die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen und der Bank bekannt waren, anteilig zurückfordern. Entscheidend für die Rückforderung sind Höhe der einmaligen Kosten, Zeitpunkt der vorzeitigen Tilgung und die Art der ursprünglichen Berechnung bzw. Verrechnung.

Tipp: Möchten Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, sollte Ihre Bank also eine anteilige Gutschrift der einmaligen, laufzeitunabhängigen Kosten bei der Kreditabrechnung berücksichtigen.

 

Vorzeitige Kreditrückzahlung – Direktbanken zeigen sich kundenfreundlich

Wer seinen Kredit online über eine Direktbank abschließt, der genießt seit Jahren deutliche Vorteile in Sachen vorzeitiger Rückzahlung. Grund: Moderne Onlinekredite ermöglichen ihren Kunden nicht nur während der Tilgungsphase großzügige Sondertilgungsmöglichkeiten ohne Zusatzspesen. In fast allen Fällen ist die vorzeitige Rückzahlung des noch ausstehenden Kreditbetrages ohne hohe Strafzahlungen möglich.

Und dies gilt keinesfalls ausschließlich für klassische Konsum- und Ratenkredite. In Sachen Hypothekarkredite zeigen sich Onlinebanken bei der Rückzahlung in aller Regel sehr kulant. Es lohnt es sich vor Abschluss eines Kreditvertrags nicht nur Zinssätze oder Kontospesen zu vergleichen, sondern die Vertragskonditionen hinsichtlich Tilgung und Rückzahlung per Online-Vergleich zu erkunden.

 

Fazit zum Thema vorzeitige Kreditrückzahlung

Kredite vorzeitig zurückzahlen, das ist mittlerweile leichter und sogar kostenfrei möglich. Vor allem klassische Konsumkredite lassen sich in aller Regel problemlos kündigen und spesenfrei zurückzahlen. Mitunter in der Kostenfalle stecken nach wie vor Kreditnehmer älterer Hypothekarkredite. In diesen Fällen sind Vorfälligkeitsentschädigung weiter rechtens und teuer.

Zusätzliche Entlastung für Konsumenten brachte das Urteil Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Erhobene Kosten von nach dem Inkrafttreten des VKrG am 11.6.2010 abgeschlossenen und gekündigten Kreditverträgen sind rechtswidrig und müssen nacherstattet werden – hierauf sollten Kreditnehmer besonders achten.

Zudem zeigt die Erfahrung: Kunden von Direktbanken profitieren mit Ihren Online-Krediten nicht nur von günstigen Zinssätzen. Sie fahren in Sachen Tilgung und vorzeitiger Kreditrückzahlung deutlich besser. Ein weiterer Grund das nächste Darlehen oder die künftige Baufinanzierung online zu erkunden und abzuschließen.

Video: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

Quelle: Alex Düsseldorf Fischer / YouTube

Kann man einen Kredit vorzeitig zurückzahlen?

Ratenkredite mit variablem Zinssatz dürfen jederzeit komplett vorzeitig zurückgezahlt werden. Dabei fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal einem Prozent des Rückzahlungsbetrags an. Beträgt die restliche Laufzeit weniger als ein Jahr, wird nur eine Entschädigung in Höhe von 0,5 Prozent der Restsumme fällig. Dies ist mittlerweile geltendes EU-Recht.

Wann lohnt es sich ein Darlehen vorzeitig ablösen?

Sie möchten Ihren Ratenkredit vorzeitig ablösen? Eine vorzeitige Tilgung lohnt sich immer dann, wenn die Zinsersparnis höher ist als die möglichen Kosten für die Rückzahlung. Wurde der Ratenkredit nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, darf die Vorfälligkeitsentschädigung höchstens ein Prozent der Restschuld betragen.

Wie berechnet man Strafzinsen?

Wirken sich die negativen Zinsen auch auf Immobilienkredite aus und müssen Banken diese Zinssätze an ihre Kreditkunden weitergeben? Ein OGH-Urteil 2017 schaffte Klarheit: Bei einem Kredit mit variablem Zinssatz verringert der negative Referenzzins den zu zahlenden Kreditzins bis minimal 0 %. Verbraucher können sich somit aktuell über sehr niedrige Kreditzinsen freuen.

Wie errechnet sich eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es erlaubt, eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Falls die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden, die aber nicht höher sein darf als ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

Abzulösende Kreditsumme 

Vorfälligkeitsentschädigung in % 

in %

Summe Vorfälligkeitsentschädigung 

125.000 €

0,75 %

937, 50 €

125.000 €

0,25 %

312,50 €

125.000 €

1,00 % (Maximum)

1.250 €

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