Klicken Sie zum Download einfach auf das unten stehende Foto oder auf folgenden Link:
PDF – Ratgeber Baufinanzierung Kreditvergleichsportal
Ratenkredite & Baufinanzierung
Klicken Sie zum Download einfach auf das unten stehende Foto oder auf folgenden Link:
PDF – Ratgeber Baufinanzierung Kreditvergleichsportal
Für viele ist es das Lebensziel schlechthin: der Traum von den eigenen vier Wänden. Damit Sie diesen reibungslos realisieren können, ist eine gut durchdachte Baufinanzierung das A und O. Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps dazu. Registrieren Sie sich zu unserem Newsletter und erhalten Sie im Gegenzug Zugriff auf unseren Ratgeber. Klicken Sie hier zum Download.
Beispiele & Möglichkeiten |
Kriterien für die Förderung |
Eigenheim- & Wohnbauförderung |
Wohnbauförderung berechnen |
Rückzahlung & Übernahme |
Spezielle Wohnbauförderungen |
Hausbauförderung beim Neubau |
Wohnbauförderung in Bundesländern |
Mit 1. Jänner 2025 trat die neue Wohnbauförderung der Länder in Kraft. Für das eigene Haus oder die eigene Wohnung gibt es bis zu 80.000 Euro an Kaufförderung. Gefördert wird zum Beispiel auch, wenn Familien an das Elternhaus anbauen.
Gemeinnützige Wohnbauträger erhalten künftig einen fixen Förderbetrag von 2.520 Euro pro Quadratmeter. Damit hofft man, den Anreiz von Wohneigentum wieder erhöhen zu können, zumal auch die derzeit noch sehr strengen Kreditvergaberichtlinien im kommenden Jahr auslaufen sollen.
De facto bedeutet dies, dass der Anteil einer allfälligen Rückzahlungsquote für Wohnraum in Relation zum Haushaltseinkommen wieder steigen dürfte. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein geringeres Haushaltseinkommen als bisher erforderlich wieder ausreichen dürfte, um einen Kredit zur Schaffung von Wohnraum zu erhalten.
Hier gehts zum großen Länder-Check der neuen Wohnbauförderung 2025.
Die Wohnbauförderung in Österreich soll insbesondere jungen Familien die Möglichkeit geben, sich einen leistbaren Wohnraum mit bestmöglichen Qualitätskriterien zu schaffen. Die Förderung kann in Form eines Kredites, eines Zuschusses oder einer Beihilfe erfolgen. Weiters bieten die Bundesländer unterschiedliche Fördermöglichkeiten an – dies lohnt es zu erkunden.
Kauf oder Neubau einer Immobilie kosten bekanntlich viel Geld. Gleiches gilt für die Modernisierung oder eine ökologische Sanierung bestehender Häuser und Wohnungen. Der Staat kann Sie finanziell unterstützen. Die Wohnbauförderung der Bundesländer ist ein beliebtes Mittel, die Finanzierung zu erleichtern. In unserem Ratgeber zur Wohnbauförderung in Österreich erfahren Sie, welche Arten der Förderung es gibt, welche Kriterien bei der Eigenheimförderung gelten, wie Sie bei der Rückzahlung der Hausbauförderung sparen können.
Wer sich mit dem Thema Wohnbauförderung in Österreich näher beschäftigt, der wird bald merken: Die eine Wohnbauförderung gibt es nicht. Jedes Land hat seine eigenen Regeln. Daher ist es wichtig, die jeweilige Eigenheimförderung in den einzelnen Bundesländern zu erkunden.
Dennoch gibt es in Sachen Wohnbauförderung einige Dinge, die in ganz Österreich gelten:
Weiters wird, zwischen der Förderung spezifischer Baumaßnahmen und der Personenförderung unterschieden. Hierbei gelten die Baumaßnahmen in aller Regel der Energiesanierung. Die Personenförderung hingegen richtet sich nach der Dringlichkeit des Wohnbedarfs.
Finanzielle Unterstützung in Sachen Wohnbauförderung gibt es in allen Bundesländern. Um diese umfänglich ausschöpfen zu können, müssen Sie einiges mitbringen. Einige wichtige Kriterien sind beispielsweise:
Im Sachen Förderung für Haus, Wohnung und Co. herrscht in Österreich ein wahrer Begriffsdschungel. Wohnbauförderung beantragen, Eigenheimförderung sichern oder Hausbauförderung nutzen. Es stellt sich rasch die Fragen: Wie gehe ich vor und was gilt bei der Berechnung der Fördermittel?
Hilfreich für das jeweilige Fördervorhaben ist die begriffliche Definition:
Als Eigenheim in Sachen staatlicher Förderung gilt grundsätzlich ein Wohnhaus mit maximal zwei Wohnungen. Weiters fallen darunter Eigenheime in Gruppen, wenn diese zumindest zehn Häuser mit einer maximalen Bauplatzgröße 800 m² umfassen.
Die Wohnbauförderung hingegen ist für die Schaffung von Wohnraum gedacht. Dies kann bei einer Immobilie auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen – beispielsweise:
Tipp: Das Ausmaß der Förderung hängt zunächst von der Art des Bau- bzw. Kaufvorhabens ab. Möchten Sie indes Ihre Wohnbauförderung konkret berechnen und beantragen, gilt es eine Reihe weiterer Faktoren zu berücksichtigen.
Haushalt und Einkommen: Grundlage der Förderung ist zunächst die Zahl der im Haushalt lebenden Personen sowie deren gesamtes jährliches Nettoeinkommen. Die Gehälter von Ehepartner, eingetragenem Partner oder Lebensgefährten werden Ihrem Einkommen als Antragsteller aufaddiert. Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und Lohnsteuerbeiträge werden von diesem Jahreseinkommen abgezogen.
Nachweise aus dem Vorjahr: Beim Antrag zur Wohnbauförderung müssen Sie als Angestellte das Haushaltseinkommen laut Jahreslohnzettel vom Vorjahr eingereicht werden. Selbstständige müssen den Einkommenssteuerbescheid vom Vorjahr abgeben, negative Einkünfte und Verlustvorträge werden nicht berücksichtigt.
Staffelung der Förderung: Übersteigt Ihr gemeinsames Jahreseinkommen die Grenze, die im jeweiligen Bundesland gilt, ist eine Wohnbauförderung möglich. Die Förderung wird dann um entsprechende Prozentsätze schrittweise reduziert.
Aktuelle Familiensituation: Ihr Einkommen ist nicht der einzige Faktor zur möglichen Wohnbauförderung. Abgesehen davon wird die Familiensituation berücksichtigt. Beispielsweise steigt die Einkommenshöchstgrenze mit jedem Kind im Haushalt.
Energieeffizienz und Wohnfläche: Weiter spielt es eine Rolle, wie energieeffizient Ihr Haus oder Ihre Wohnung ist und welche Wohnfläche diese umfassen.
Tipp: Die Berechnung der Wohnbauförderung ist komplex, eine universell einsetzbare Formel gibt es nicht. Daher sollten Sie vor Ihrem Antrag die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes erkunden und Rat vom Fachmann einholen.
Die Hausbauförderung ist vor allem für allem für viele Eigenheimer und Häuslbauer eine gute Möglichkeit der finanziellen Entlastung. In der Hektik von Kauf oder Bau der Immobilie sollten Sie ein paar Dinge nicht vergessen, um tatsächlich an die begehrten Euro zu kommen:
Antrag vor Baubeginn stellen: Damit Ihre Hausbauförderung überhaupt bewilligt wird, müssen Sie den Antrag zur Förderung unbedingt vor Beginn des Baus stellen. Weiters dauert die Bearbeitung je nach Bundesland durchschnittlich bis zu sechs Monate. Dies sollten Sie unbedingt mit in Ihre Finanzierung einplanen.
Finanzierung sichern: Zudem muss Ihre Baufinanzierung nachweislich entweder durch Eigenkapital und/oder einen Kredit gedeckt sein. So umgehen Sie das Risiko, bei einer teilweisen Ablehnung Ihr Bauvorhaben abbrechen bzw. nachfinanzieren zu müssen.
Hauptwohnsitz nachweisen: Schließlich ist die Nutzung als Hauptwohnsitz ein entscheidendes Kriterium zur Hausbauförderung. Als Antragsteller müssen Sie nach Fertigstellung selbst im Haus wohnen. Vermietungen geförderter Neubauten sind ausdrücklich nicht erlaubt. Übrigens gilt dies für eine geförderte Eigentumswohnung.
Tipp: Falls Ihr Haus eine maximale Wohnfläche von 130 m² aufweist, können Sie beim Finanzamt ein Antrag auf Erlass der Grundbucheintragungsgebühr stellen. Eine ansehnliche Ersparnis, schließlich beträgt die Gebühr 1,2 Prozent des Darlehensbetrags.
Die Wohnbauförderung in Österreich trägt zuvorderst einen sozialen Charakter. Schließlich soll vor allem jenen Menschen der Zugang zum Eigenheim mit staatlicher Hilfe erleichtert werden, die sich Haus oder Wohnung mitunter selbst gar nicht leisten könnten. Hierfür gibt es spezielle Fördermöglichkeiten:
Förderung für Jungfamilien: Sind Sie in Wien, der Steiermark oder in Kärnten ansässig, können Sie die sogenannte Förderung für Jungfamilien nutzen. Als Jungfamilie gilt ein Paar, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Antragstellung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ob es in der Familie schon Kinder gibt, spielt keine Rolle.
Förderung bei Sozialnotstand: Diese zusätzliche Fördermöglichkeit gibt es für schwerbehinderte Menschen unter 35 Jahren mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung. Weiters für Familien mit mindestens 3 Kindern oder einem Kind, das laut Familienausgleichsgesetz 1967 behindert ist.
Förderung zur Hausstands-Gründung: Spezielle Fördergelder gibt es weiters mit dem Modell der Hausstands-Gründung. Hierbei ist neben dem Erwerb von zusätzlichem Wohnraum die Anschaffung notwendiger Ausstattungen gemeint. Unter anderem der Hausbau.
Tipp: Aktuell gibt es die Förderung für Jungfamilien explizit in Wien, der Steiermark oder in Kärnten. Wenn Sie sich um eine Wohnbauförderung in einem anderen Bundesland bewerben sollten Sie mögliche zusätzliche Fördergelder erkunden bzw. erfragen.
Neben der Wohnbauförderung als Zuschuss oder Beihilfe müssen reine Wohnbaudarlehen per Monatsrate und Zins zurückgezahlt werden. Für viele Konsumenten stellt sich, bei den beachtlichen Laufzeiten früher oder später die Frage: Wie flexibel bin ich und ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?
Vorzeitige Tilgung – je nach Bundesland unterschiedlich
Haben Sie ein Förderungsdarlehen erhalten, sind die Rückzahlungsraten anfangs niedrig und steigen erst mit den Jahren. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist möglich und teilweise mit einem erheblichen Nachlass verbunden. Ob und wie viel Sie durch eine vorzeitige Rückzahlung sparen können, hängt von Ihrem Bundesland ab. Insbesondere gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der aktuellen Laufzeit des Kredits bzw. welche Restsumme erreicht ist.
Beispiel Kärnten: In Kärnten beispielsweise erhalten Sie 25 Prozent Nachlass, wenn Sie den Restbetrag Ihres Darlehens mindestens fünf Jahre vor Fälligkeitstermin zurückzahlen. Gleichzeitig kann eine vorzeitige Rückzahlung frühestens zehn Jahre nach Zuteilung erfolgen. Ein hohes Sparpotenzial in Sachen Wohnbauförderung, dass sich bei rechtzeitiger Planung zusätzlich zur Tilgung Ihres Bankdarlehens nutzen lässt.
Immobilienverkauf – Übernahme der Wohnbauförderung
Ein weiterer wichtiger Punkt in Sachen Wohnbauförderung ist die vorzeitige Veräußerung einer geförderten Immobilie. Die ist im Alltag gar nicht so selten der Fall und stellt Bauherren mitunter vor Probleme. Der Verkauf ist nicht problemlos möglich, da im Grundbuch mitunter ein Veräußerungsverbot eingetragen sein kann – insbesondere ist dies der Fall, wenn es sich um Förderung in Form eines Darlehens und höhere Summe handelt.
Sie müssen auf Zustimmung des jeweiligen Landes hoffen. Dies ist problemlos möglich, wenn Ihre geförderte Immobilie von einer Person gekauft wird, die ebenfalls nach den gleichen Kriterien wie Sie förderungsberechtigt ist.
Wie erwähnt, ist die Wohnbauförderung in Österreich Sache der einzelnen Bundesländer. Je nach Förderung, wird entweder mittels besonders günstiger Darlehen gefördert oder durch einmaligen nicht rückzahlpflichtigen Baukostenzuschuss. Sowohl Einkommensgrenzen als Höhe und Art der Förderung unterscheiden sich. In der Regel haben Wohnbaudarlehen der Länder eine Laufzeit von über 20 Jahren.
Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick zu der österreichischen Wohnbauförderung nach Bundesländern geteilt:
Wohnbauförderung in Niederösterreich
Beim Wohnbaudarlehen des Landes Niederösterreich liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf dem energiesparenden Bauen, wie beispielsweise die Förderung von Passivhäusern. Damit Förderungen vollständig ausgezahlt werden können, dürfen die Einkommensgrenzen von jährlich 40.000 Euro bei einer Person, 65.000 Euro bei zwei Personen und 8.000 Euro bei jeder weiteren Person nicht überschritten werden. Gibt es eine Überschreitung des Einkommens bis zu 10 %, dann verringert sich die Förderung um 20 %. Bei einer Einkommensüberschreitung von 20 % verringert sich die Förderung um 50 %. Darüber hinaus ist eine Wohnbauförderung nicht mehr möglich.
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:
Wohnbauförderung in Oberösterreich
In Oberösterreich wird der Bau des Eigenheims gefördert. Zudem werden Solaranlagen, Photovoltaiksysteme und die Installation von Alarmanlagen entweder durch ein Darlehen oder eine Einmal-Förderung unterstützt. Die Einkommensgrenzen betragen in Oberösterreich bei einer Person jährlich 37.000 Euro, bei zwei Personen 55.000 Euro, für jede weitere Person 5.000 Euro. Bei einer Überschreitung der Obergrenzen um max. 10 %, 20 % bzw. 30 % wird eine um 25 %, 50 % bzw. 75 % verminderte Förderung gewährt.
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:
Wohnbauförderung in der Steiermark
In der Steiermark werden bei der Wohnbauförderung besonders Jungfamilien und Energiesparmaßnahmen berücksichtigt. Maßnahmen für die Barrierefreiheit werden gefördert. In der Steiermark gibt es Einkommensobergrenzen für eine mögliche Förderung. Bei einer Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 34.000 Euro, bei zwei Personen bei 51.000 Euro und jede weitere Person erhöht die Grenze um 4.500 Euro pro Jahr. Wenn die Obergrenzen um mehr als 900 Euro überschritten werden, dann reduziert sich die Förderung um 20 %.
Grundsätzlich möglich ist die Wohnbauförderung in der Steiermark für:
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:
Wohnbauförderung in Kärnten
In Kärnten ist die Schaffung des ersten Hausstandes für Jungfamilien besonders gefördert. Erst im Mai 2017 wurden die Einkommensgrenzen erhöht, umso mehr Menschen die Wohnbauförderung zu ermöglichen. Aktuell liegen die Einkommensgrenzen für eine Person im Haushalt bei jährlich 38.000 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei Personen bei 55.000 Euro, für vier Personen bei 60.000 Euro. Für jede weitere Person gelten plus 6.000 Euro.
Die Basisförderung ist abhängig von der förderbaren Nutzfläche: Förderung gibt es bis maximal 130 m² bzw. 150 m², wenn mehr als fünf Personen im Haushalt leben. Weitere Schwerpunkte sind:
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Jungfamilienförderung:
Wohnbauförderung im Burgenland
Das Hauptaugenmerk in der burgenländischen Wohnbauförderung mit bis zu 30 Jahren liegt in der Schaffung von leistbarem Wohnraum, hoher Qualität und Umweltverträglichkeit. Im Burgenland ist neben der Einkommensgrenze die Größe bzw. die Wohnnutzfläche ein entscheidender Faktor, der sich auf die Förderung auswirkt. Das heißt bei Häusern, die die Wohnnutzfläche von 200m² überschreiten, reduziert sich der Förderungsbetrag für jeden überschrittenen Quadratmeter um einen Prozentpunkt. Bei einem Haus von 230m² Wohnnutzfläche ergäbe das eine Reduzierung um 30%. Unabhängig davon gelten Einkommensobergrenzen. Für eine Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 36.500 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei bei 57.500 Euro, für vier bei 62.500 Euro und bei fünf bei 67.500 Euro.
Im Einzelnen sind Zuschüsse möglich für:
Hauptkriterien für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung sind:
Die Objektförderung wiederum wird durch die Bauweise bzw. das Bauvorhaben allgemein bestimmt.
Wohnbauförderung in Vorarlberg
In Vorarlberg liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf den Bereichen Energieoptimierung, Ökologie und Barrierefreiheit. Eine verdichtete Bauweise und kompakte Eigenheime werden stärker gefördert. Die Einkommensgrenze liegt für einen Einpersonenhaushalt bei 3.100 Euro, für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte wurde die Obergrenze mit 5.500 Euro festgelegt. Für ein Einfamilienhaus gibt es Zuschüsse von 300 Euro pro m², bei Zu-, Um- oder Ersatzneubauten können es sogar 800 Euro pro m² sein.
Wichtige Kriterien für Bonuszahlungen zur ökologischen Wohnbauförderung:
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:
Wohnbauförderung in Tirol
In Tirol wird eine Wohnbauförderung für bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung gestellt. Diese soll Wohnraum leichter leistbar machen. Die Einkommensgrenzen werden monatlich bemessen und berechnen sich wie folgt: 2.850 Euro bei einer Person im Haushalt, 4.650 Euro bei zwei Personen, 5.000 Euro bei drei Personen und 5.350 bei vier Personen. Für jede weitere Person gilt ein Plus von 350 Euro. Für jede begonnene 100 Euro Überschreitung der Einkommensgrenze gilt eine Kürzung von 25 %.
Konkret werden unter anderem folgende Vorhaben gefördert:
Wohnbauförderung in Salzburg
In Salzburg gibt es ebenfalls eine Förderung, die an die Wohnnutzfläche gebunden ist. Die Förderung wird ab einer Wohnnutzfläche von 150m² gekürzt und bei einer Größe von 216m² ist keine Förderung mehr möglich. Zusätzlich gibt es wie in jedem Bundesland eine Einkommensgrenze. Diese bemisst sich wie folgt: eine Person 35.880, zwei Personen 55.200, drei Personen 59.340, vier Personen 66.240, fünf Personen 70.380, sechs Personen 74.520 und mehr als sechs Personen 80.040.
Konkret werden unter anderem folgende Wohnbauvorhaben gefördert:
Neben einem Grundbetrag sind möglich. Beispielsweise für:
Wohnbauförderung in Wien
In Wien gibt es eine Obergrenze der förderbaren Wohnnutzfläche. Diese darf 150m² nicht übersteigen. Als Einkommensgrenze wurden folgende Höhen festgelegt: bei einer Person 52.020 Euro, bei zwei Personen 77.500 Euro, bei drei Personen 87.710 Euro, bei vier Personen 97.900 Euro und für jede weitere Person 5.710 Euro.
Die Wohnbauförderung wird in Wien für folgende Arten von Neu- bzw. Zubauten vergeben:
Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:
Am einfachsten ist, wenn der Kreditgeber gleichzeitig auch seine Hilfe bei er Beantragung anbietet. Denn der Förderungsdschungel kann für eine ungeübte Person schnell unübersichtlich werden. Die Experten kennen außerdem die Tricks, für eine noch bessere Förderung.
Was bringt die Wohnbauförderung? Ziel der Wohnbauförderung ist es bedarfsgerechten und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Kauf einer Immobilie leichter leistbar zu machen. In Kombination mit der richtigen Immobilienfinanzierung kann somit der Traum vom Eigenheim leichter realisiert werden.
Wohnbauförderung können Sie beispielsweise erhalten, wenn Sie ein Eigenheim bauen oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen: z. B. die neue Immobilie später als Hauptwohnsitz nutzen, Staatsbürger von Österreich oder gleichgestellten Staaten sind (EU, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Wohnbauförderung besteht meist aus einem günstigen Fixzinskredit – und lohnt sich daher in sehr vielen Fällen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie allerdings bestimmte Mindeststandards (z. B. bezüglich Energieeffizienz) einhalten. Wenn diese beim geplanten Neubau erhebliche Zusatzkosten verursachen, müssen Sie evtl. abwägen, was die finanziell bessere Option ist.
Das jeweilige Bundesland entscheidet über die Vergabe und Höhe des Darlehens. Auch die Hilfe bei Zinszuschüssen erfolgt über das Land. Die Bestimmungen werden somit größtenteils selbstständig getroffen. Dies betrifft nicht nur die Höhe der gewährten Förderung, sondern auch das Setzen der Einkommensgrenze. Ebenso ist die konkrete Art der Förderung abhängig von dem Land.
Bei Krediten mit fixer Verzinsung können Kreditnehmer jährlich einen Betrag von 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen. Übersteigt der Betrag 10.000 Euro, dürfen Banken von ihren Kunden maximal ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages an Zusatzkosten erheben. Komplette Kündigungen von Baufinanzierungen zu fixen Zinssätzen können mitunter deutlich teurer werden.
Jetzt Ratenkredit oder Baufinanzierung vergleichen |
Vorfälligkeitsentschädigung |
Konsumentenkredit |
Hypothekarkredit |
Achtung Strafzinsen |
Urteil EuGH entlastet Konsumenten |
Kreditrückzahlung kundenfreundlich |
Fazit |
Video |
Kann man einen Kredit vorzeitig zurückzahlen? |
Wann lohnt es sich ein Darlehen vorzeitig ablösen? |
Wie berechnet man Strafzinsen? |
Wie errechnet sich eine Vorfälligkeitsentschädigung? |
Laufende Sondertilgungen und vor allem die vorzeitige Kreditrückzahlung haben bekanntlich viele Vorteile für Kreditnehmer. Zum ist man seinen Kredit rascher los. Zum anderen erspart man sich zusätzliche Zinszahlungen. Den aufgenommenen Kredit vorzeitig zurückzahlen verringert insgesamt die Kreditkosten also erheblich
Kredit vorzeitig zurückzahlen – das ist nicht in allen Fällen problemlos und ohne Zusatzkosten möglich. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich der vorzeitigen Rückzahlung eines Kreditvertrages bringt Konsumenten mittlerweile deutliche Vorteile.
Bei der Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung kommt es zuallererst auf die Kreditart und die vertraglichen Vereinbarungen an. Unterschiede gibt es bei der
Für Kreditnehmer eines klassischen Konsumentenkredits spielt die Vorfälligkeitsentschädigung in Österreich somit keine Rolle – sie müssen lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (unter Umständen sechsmonatige Kündigungsfrist) berücksichtigen, um den Kredit komplett zu tilgen oder ggf. ein neues Darlehen mit günstigeren Konditionen per Kündigung und Umschuldung zu erlangen.
Tipp: Die Entschädigung darf keinesfalls den Betrag der restlichen Zinsen übersteigen, die Sie als Kreditnehmer bis zur ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Kredits noch zu leisten hätten. Weiters darf die Strafzahlung maximal ein Prozent der aktuellen Darlehensrestschuld ausmachen.
Nach wie vor spielt das Thema Strafzahlungen in Österreich bei der vorzeitigen Rückzahlung von Baudarlehen eine große Rolle. Beliebt ist eine Entschädigung mit hohen Vorfälligkeitszinsen vor allem bei älteren langfristigen Hypothekarkrediten mit hohen Restsummen bei der vorzeitigen Rückzahlung.
Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es erlaubt, eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Falls die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden. Diese beträgt bei der Baufinanzierungen in Österreich mitunter zwischen zwei und zehn Prozent der noch verbleibenden Darlehensschuld – bei langer Festschreibung und hoher Restschuld kommen rasch stattliche Summen zusammen.
Tipp: Bei vorzeitiger Kündigung oder Neuordnung Ihres Immobilienkredits – beispielsweise durch einen Hausverkauf oder ein günstigeres Forward-Darlehen – sollten Sie kalkulieren, ob sich eine Zinsersparnis tatsächlich rechnet.
Banken dürfen mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen nicht willkürlich von ihren Kunden erheben. Zur Berechnung müssen vom Verlust, der sich durch nicht eingenommene Zinsen bei vorzeitiger Vertragsauflösung des Darlehens für das Kreditinstitut ergibt, die eingesparten Verwaltungskosten, die ersparten Kosten des Risikoausfalls sowie den aktuellen Zinssatz, den eine Finanzierung im entsprechenden Zeitraum abwerfen würde, abgezogen werden.
Zusätzlicher Rückenwind für Konsumenten in Sachen vorzeitiger Kreditrückzahlung von nach dem 11.06.2010 abgeschlossenen Krediten kommt vom Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Gesamtkosten entscheidend: Bis dato haben sich Kreditnehmer bei einer vorzeitigen Rückzahlung ihres Kredits die für die Restlaufzeit noch anfallenden laufzeitabhängigen Kosten, wie Zinsen und Kontoführungsgebühren erspart. Laut Entscheidung vom EuGH hinsichtlich der vorzeitigen Rückzahlung eines Kreditvertrages (Urteil C-383/18 vom 11.9.2019) muss nun eine Ermäßigung der Gesamtkosten erfolgen. Somit waren bisherige Abrechnungen mit Umsetzung der Richtlinie im österreichischen Verbraucherkreditgesetz (VKrG) bezüglich der vorzeitigen Kreditrückzahlung nicht korrekt.
Für Kredite ab Juni 2010: Hiervon profitieren Kreditnehmer, die ihren Vertrag nach Inkrafttreten des VKrG am 11.6.2010 aufgenommen und in der Zwischenzeit vorzeitig zurückgezahlt haben. Sie können einmalige Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühren ebenso wie Provisionen und Kosten jeder Art – bis auf Notargebühren – die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen und der Bank bekannt waren, anteilig zurückfordern. Entscheidend für die Rückforderung sind Höhe der einmaligen Kosten, Zeitpunkt der vorzeitigen Tilgung und die Art der ursprünglichen Berechnung bzw. Verrechnung.
Tipp: Möchten Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, sollte Ihre Bank also eine anteilige Gutschrift der einmaligen, laufzeitunabhängigen Kosten bei der Kreditabrechnung berücksichtigen.
Wer seinen Kredit online über eine Direktbank abschließt, der genießt seit Jahren deutliche Vorteile in Sachen vorzeitiger Rückzahlung. Grund: Moderne Onlinekredite ermöglichen ihren Kunden nicht nur während der Tilgungsphase großzügige Sondertilgungsmöglichkeiten ohne Zusatzspesen. In fast allen Fällen ist die vorzeitige Rückzahlung des noch ausstehenden Kreditbetrages ohne hohe Strafzahlungen möglich.
Und dies gilt keinesfalls ausschließlich für klassische Konsum- und Ratenkredite. In Sachen Hypothekarkredite zeigen sich Onlinebanken bei der Rückzahlung in aller Regel sehr kulant. Es lohnt es sich vor Abschluss eines Kreditvertrags nicht nur Zinssätze oder Kontospesen zu vergleichen, sondern die Vertragskonditionen hinsichtlich Tilgung und Rückzahlung per Online-Vergleich zu erkunden.
Kredite vorzeitig zurückzahlen, das ist mittlerweile leichter und sogar kostenfrei möglich. Vor allem klassische Konsumkredite lassen sich in aller Regel problemlos kündigen und spesenfrei zurückzahlen. Mitunter in der Kostenfalle stecken nach wie vor Kreditnehmer älterer Hypothekarkredite. In diesen Fällen sind Vorfälligkeitsentschädigung weiter rechtens und teuer.
Zusätzliche Entlastung für Konsumenten brachte das Urteil Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Erhobene Kosten von nach dem Inkrafttreten des VKrG am 11.6.2010 abgeschlossenen und gekündigten Kreditverträgen sind rechtswidrig und müssen nacherstattet werden – hierauf sollten Kreditnehmer besonders achten.
Zudem zeigt die Erfahrung: Kunden von Direktbanken profitieren mit Ihren Online-Krediten nicht nur von günstigen Zinssätzen. Sie fahren in Sachen Tilgung und vorzeitiger Kreditrückzahlung deutlich besser. Ein weiterer Grund das nächste Darlehen oder die künftige Baufinanzierung online zu erkunden und abzuschließen.
Quelle: Alex Düsseldorf Fischer / YouTube
Ratenkredite mit variablem Zinssatz dürfen jederzeit komplett vorzeitig zurückgezahlt werden. Dabei fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal einem Prozent des Rückzahlungsbetrags an. Beträgt die restliche Laufzeit weniger als ein Jahr, wird nur eine Entschädigung in Höhe von 0,5 Prozent der Restsumme fällig. Dies ist mittlerweile geltendes EU-Recht.
Sie möchten Ihren Ratenkredit vorzeitig ablösen? Eine vorzeitige Tilgung lohnt sich immer dann, wenn die Zinsersparnis höher ist als die möglichen Kosten für die Rückzahlung. Wurde der Ratenkredit nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, darf die Vorfälligkeitsentschädigung höchstens ein Prozent der Restschuld betragen.
Wirken sich die negativen Zinsen auch auf Immobilienkredite aus und müssen Banken diese Zinssätze an ihre Kreditkunden weitergeben? Ein OGH-Urteil 2017 schaffte Klarheit: Bei einem Kredit mit variablem Zinssatz verringert der negative Referenzzins den zu zahlenden Kreditzins bis minimal 0 %. Verbraucher können sich somit aktuell über sehr niedrige Kreditzinsen freuen.
Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es erlaubt, eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Falls die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden, die aber nicht höher sein darf als ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.
Abzulösende Kreditsumme |
Vorfälligkeitsentschädigung in % in % |
Summe Vorfälligkeitsentschädigung |
125.000 € |
0,75 % |
937, 50 € |
125.000 € |
0,25 % |
312,50 € |
125.000 € |
1,00 % (Maximum) |
1.250 € |
Wert erhalten & günstig finanzieren |
Zweckgebundene Modernisierungskredite |
Renovierungskredit mit Grundbucheintrag |
Nachweise zum Modernisierungskredit |
Kreditanfrage |
Fazit, Video & FAQ |
Ob Modernisierungskredit, Sanierungsdarlehen oder Wohnkredit – es gibt viele Bezeichnungen für den Begriff Renovierungskredit. Eines haben sie alle gemeinsam: Es geht um einen Kredit, der zweckgebunden für die Sanierung beziehungsweise Modernisierung einer Immobilie verwendet wird. Für neue Bäder, moderne Heizungsanlagen oder energetische Sanierungsmaßnahmen via Fensteraustausch und neuer Dacheindeckung samt Dämmung.
Die modernste Immobilie kommen in die Jahre. Küche und Bad gefallen nach einigen Jahren nicht mehr, die Fassade lässt optisch zu wünschen übrig oder die Heizungsanlage ist nicht mehr auf dem neuesten Stand. Ist dafür ausreichend Kapital in Form einer Instandhaltungsrücklage beiseitegelegt, können kleine Dinge aus dem eigenen Tascherl bezahlt werden, für größere Maßnahmen kommt in der Regel ein Modernisierungskredit mit oder ohne Grundbucheintrag zum Einsatz.
Das alles ist mehr als sinnvoll, den Wert seiner Immobilie sollte im eigenen Interesse erhalten und dauerhaft gesteigert werden. Das wissen Anleger in Österreich. Sie investieren lieber in die eigene Immobilie, weil ein Gebäude im Wert stabiler bleibt als die meisten der anderen Anlageformen. Eine große Anzahl an Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen wird weiters durch Bund und Länder finanziell gefördert. In Sachen Modernisierungskredit gilt es sich zu informieren und zu vergleichen, und nicht gleich die erstbeste Offerte anzunehmen: Holen Sie sich Angebote verschiedener Kreditgeber vor der Verschönerung der eigenen vier Wände ein.
Moderates Zinsniveau nutzen: Immobilienfinanzierungen in Österreich richten sich generell nach dem sogenannten EURIBOR. Dieser Referenzzinssatz lag lange Zeit in einem historisch niedrigen Bereich um null Prozent und darunter. Ideal, den Wert Ihrer Immobilie zu steigern, fachgerecht zu modernisieren sowie Komfort und Sicherheit des Eigenheims per zinsgünstigem Modernisierungskredit und Renovierungskredit zu verbessern. Unser Rat, trotz Anstieg des Referenzsatzes auf mittlerweile über drei Prozent: Nutzen Sie auch dieses Zinsniveau und modernisieren Sie mit einem Sanierungskredit Ihren Altbau. Wie wäre es mit einem Wintergarten? Oder die Erneuerung der Fassade? Möglicherweise wollen Sie Ihr Bad in eine Wellness-Oase verwandeln? All das ist mit der passenden Finanzierung kein Problem.
Genaue Bestandsaufnahme machen: Um hierbei sinnvolle Investments zu tätigen, sollte am Beginn ein Check stehen. Gehen Sie im Geiste den Zustand von Haus oder Wohnung durch – vom Dach, über die Fassade, Türen und Fenster bis zum Innenleben der Immobilie. Sind Renovierungen an im Badezimmer, bei Fliesen oder Böden nötig? Wie steht es mit Malerarbeiten, den elektrischen Leitungen oder der Heizungsanlage? Ist der Bestands-Check erledigt und notwendige Renovierungen erkundet, können Sie mit einer günstigen Finanzierung zuschlagen und weitere Schritte planen. Machen Sie beispielsweise …
… Ihr Haus energieeffizient: Denken Sie bei größeren Renovierungs-Vorhaben daran, Haus oder Wohnung energieeffizienter zu machen. Das lohnt sich doppelt: Sie steigern den Wert der Immobilie und sparen sich dauerhaft einen hohen Betrag an Energiekosten ein.
… Ihr Eigenheim zum Smart Home: Wenn Sie beim Modernisieren sind, können Sie Haus und Wohnung gleich zum modernen Smart Home umfunktionieren. So steuern Sie künftig Heizung, Sicherheitssysteme, Rauchmelder und Entertainmentgeräte je nach Ausstattung zentral oder dezentral. Oder Sie überwachen Raumtemperatur, Licht, Elektrogeräte und Rollläden von jedem Ort aus bequem über das Smartphone. Mit einem guten Smart Home Konzept wird das Schmuckstück energieeffizient und sicher, und es bringt Ihnen eine Menge Komfort im Alltag.
Förderungen in Anspruch nehmen: Sie müssen bei Modernisierung und Renovierung Ihrer Immobilie nicht alle Kosten tragen und finanzieren. Die Wohnbauförderung in Österreich wurde für Neubauten und zur Sanierung, für Bestandsimmobilien geschaffen. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Projekt und wird in Form eines fixen Zuschusses oder durch günstige Finanzierung ausgeschüttet. Weiters gibt es eine Reihe von Förderungen, die Sie in Anspruch nehmen können:
Tipp: Neben Bestands-Check zählt die professionelle Beratung. Erkunden Sie nicht nur mögliche oder nötige Renovierungsmaßnahmen an Haus und Wohnung. Nehmen Sie unbedingt eine Sanierungsberatung in Anspruch. Zusammen mit dem geschulten Auge eines Experten verschaffen Sie sich den nötigen Überblick, planen Schritte und Reihenfolge der Modernisierung und können Aufwand, Kosten, Förderungen und mögliche Finanzierung professionell beantragen.
Konsumenten, die sich für ein Modernisierungsdarlehen interessieren, stellen sich meist die Frage: Wozu kann ich einen Modernisierungskredit oder einen Renovierungskredit nutzen? In aller Regel ist ein solcher Kredit für Baumaßnahmen gedacht, die den Wert Ihrer Immobilie auf lange Frist erhöhen. Das beginnt bei der simplen Bad- und Kellersanierung, reicht über eine energetische Optimierung durch wärmedämmende Fenster, Türen und Dächer, bis hin zur energieschonenden neuen Heizung. Weiters können selbst Anbauten wie Garage, Carport oder Wintergarten den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung steigern.
Modernisierungsdarlehen: Banken in Österreich vergeben spezielle Modernisierungsdarlehen nur an Immobilienbesitzer. Hier dient die Immobilie als Sicherheit und in der Regel ist ein Grundbuchauszug für den Kreditantrag nötig.
Wohnkredit: Ein zweckgebundener Wohnkredit kann auch für die Sanierung einer Bestandsimmobilie genutzt werden. Konditionen sollten allerdings verglichen und verhandelt werden. Bei den vielen Offerten lässt sich jede Menge Geld und Zinsen sparen.
Hypothekarkredit: Eine weitere Möglichkeit ist ein klassischer Hypothekarkredit zur Sanierung von Wohnung und Haus. Dieser findet bei größeren Sanierungsmaßnahmen Anwendung und wird in der Regel erst ab etwas höheren Summen mit längerer Laufzeit beansprucht.
Bauspardarlehen: Schließlich kann ein Bauspardarlehen als Sanierungskredit die erste Wahl sein. Dieses wird erst nach einer Ansparphase fällig und kann zu moderaten Konditionen abgerufen werden.
Tipp: Welche Art des Sanierungskredites für Sie der richtige ist, hängt von Umfang und Ablauf der Modernisierungsmaßnahme ab. Möglicherweise kommt für Ihr Projekt ein Finanzierungsmix infrage. Um Ihre Finanzierung individuell zu planen und mögliche Förderungen abzuklären, sollten Sie sich von Experten beraten lassen.
Ihre Vor- und Nachteile beim Renovierungskredit im Überblick
Haus und Wohnung modernisieren oder sanieren – ein moderner Renovierungskredit bietet dazu beste Möglichkeiten. Dennoch gibt es nicht nur Vorteile bei einem solchen zweckgebunden Darlehen:
Ihre Vorteile beim Renovierungskredit
Ihre Nachteile beim Renovierungskredit
Tipp: Wichtig bei jedem Finanzierungsvorhaben sind gute Bonität und ausreichendes Einkommen. Das Eigenheim selbst muss keinesfalls abbezahlt sein, damit ein guter effektiver Jahreszins möglich ist. Somit sind Modernisierungsdarlehen möglich, wenn aktuell eine Baufinanzierung läuft, für die Sie monatliche fixe Raten tilgen.
Bei höherem Finanzierungsbedarf bestehen Banken, wie beim klassischen Immobiliendarlehen, üblicherweise auf den Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch. Die Konditionen für ein solches Darlehen hängen davon ab, wie hoch die getilgte Summe einer bestehenden hypothekarischen Besicherung ist: Besteht beispielsweise eine Grundschuld über 200.000 Euro und wurden 50.000 Euro bereits getilgt, können Sie problemlos bis zu 50.000 Euro neu aufnehmen.
Ist das Modernisierungsdarlehen höher, müsste ein Nachrangdarlehen aufgenommen werden. Das geht mit einem höheren Sollzins einher. Mit diesem Zinsaufschlag lassen sich die Banken das höhere Risiko bezahlen, dass sie mit einem Grundbucheintrag im sogenannten zweiten Rang eingehen. Wichtig ist bei dieser Art der Finanzierung die Frage, ob die Maßnahme zur Wertsteigerung der Immobilie beiträgt oder nicht. Ist dies der Fall, gestaltet sich eine solche Finanzierung in der Regel einfacher.
Tipp: Der Zinssatz für Modernisierungskredite ist üblicherweise höher als bei klassischen Immobiliendarlehen mit Grundbucheintrag. Je nach Bonität kann dies bis zu mehrere Zehntel Prozentpunkte ausmachen. Umso mehr lohnt es sich für Sie, die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen.
Möchten Sie Ihre Immobilie auf den neuesten Stand bringen, können Sie dies natürlich mit anderen Kreditmodellen finanzieren – je nachdem, was für Sie am günstigsten ist.
Online Ratenkredit: Raten- oder Konsumentenkredite haben keine Zweckbindung – sie eignen sich ebenso für Renovierung und Sanierung. Die Zinsen sind zwar meist höher, dafür kann ein solcher Kredit ohne Nachweise sofort eingesetzt und deutlich flexibler getilgt werden.
Klein- und Sofortkredite: Sind nur kleinere Modernisierungsmaßnahmen mit geringem Kapitaleinsatz nötig, könnte ein flexibler Sofortkredit die passende Lösung sein. Dieser ist rasch beantragt, bei ausreichender Bonität sehr zinsgünstig und zu kleinen Monatsraten mit flexiblen Tilgungsmöglichkeiten flott abbezahlt. Ohne jeden Verwendungszwang.
Bausparkredit: Bauspardarlehen der großen österreichischen Bausparkassen stehen ebenso frei zur Verwendung. Haben Sie bereits einen Bausparer abgeschlossen, der zeitnah zuteilungsfähig wird, ist dies der ideale Begleiter für Modernisierungen und Renovierungen aller Art. Und das zu günstigen Konditionen.
Baufinanzierung: Auch eine bereits laufende Baufinanzierung lässt sich zur Sanierung nutzen und bei Banken erweitern. Hierzu ist keine weitere hypothekarische Besicherung oder lange Wartezeit nötig. Ein solches Darlehen bietet Ihnen äußerst günstige Zinsen. Eine klassische Baufinanzierung findet erfahrungsgemäß erst beim höheren Summen Anwendung.
Anders als beim Kauf oder Neubau einer Immobilie stellen Banken in Österreich bei der Kreditvergabe von Modernisierungs- und Renovierungskrediten nicht so umfangreiche Anforderungen. Je nach Kreditvariante sind auf jeden Fall folgende Unterlagen und Belege erforderlich:
Bei freien Ratenkrediten und kleineren Modernisierungsdarlehen ohne Zweckbindung sind die genannten Angaben bereits ausreichend. Mit zunehmender Darlehenshöhe und bei Zweckbindung des Kredits werden weitere Unterlagen obligatorisch:
Bei zweckgebundenen Modernisierungsdarlehen:
Bei Immobilienkrediten mit/ohne Grundbucheintrag zusätzlich:
Bei staatlicher Wohnbauförderung:
Anträge zur Wohnbauförderung können Sie online oder direkt bei den zuständigen Abteilungen der Landesregierungen bzw. in Wien bei der MA 50 stellen. Voraussetzungen sind Einkommensnachweise, Darlehenszusage, Baubewilligung, Grundbucheintragung und Baupläne – sowie Unterlagen wie Energienachweise oder Finanzierungspläne (werden von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt).
Bleibt die entscheidende Frage: Welcher Modernisierungskredit passt zu mir? Um dies zu erkunden, sollten Sie die verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung des Modernisierungsvorhabens vor Abschluss Ihres Darlehensvertrags vergleichen. Falls Sie Mieter einer Immobilie sind, ist dies einfach, da Sie in der Regel ohnehin lediglich freie Ratenkredite oder Konsumentenkredite nutzen können. Sind Sie hingegen Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, dann haben Sie mehrere Optionen.
Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten von Modernisierungskrediten im Überblick:
Kreditvariante | Vorteile | Nachteile |
Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag | Kostenfreie Sondertilgungen, flexible Tilgungsraten, rasche Auszahlung |
Höherer Sollzins als mit Grundbucheintrag, nur Immobilieneigentümern vorbehalten |
Immobilienkredit bzw. Modernisierungskredit mit Grundbucheintrag | In der Regel niedrigerer Sollzins | Aufwändige Antragstellung, unflexible Tilgungsraten, zusätzliche Kosten durch Grundbucheintrag |
Ratenkredit und Sofortkredit zur freien Verwendung | Mit geringen Kreditbeträgen möglich, flexible Tilgungsraten, kostenfreie Sondertilgungen, auch für Mieter | In der Regel teurer als ein zweckgebundener Immobilienkredit |
Zweckgebundener Ratenkredit | Relativ geringe Kreditbeträge, kostenfreie Sondertilgungen, flexible Tilgungsraten |
Mögliche Kosten für den Kreditvertrag, lohnt in der Regel nicht bei Neuabschluss |
Bauspardarlehen | Mit und ohne Grundbucheintrag, günstige Konditionen | Mögliche Kosten für den Kreditvertrag, lohnt in der Regel nicht bei Neuabschluss |
Tipp: Für Immobilieneigentümer ist ein zweckgebundener Modernisierungskredit im Vergleich zum Ratenkredit vorteilhafter. Inwieweit staatliche Förderdarlehen oder Modernisierungskredite mit Grundbucheintrag geeigneter sind, sollten Sie individuell von einem Finanzierungsexperten prüfen lassen. Zweckgebundene oder freie Ratenkredite haben eine kürzere Laufzeit, Darlehen mit Grundbucheintrag können über einen längeren Zeitraum zurückgezahlt werden.
Bevor Sie sich für einen Modernisierungs- oder Renovierungskredit entscheiden, sollten Sie die verschiedenen Modelle und deren Konditionen erkunden. Machen Sie am besten einen ausführlichen Vergleich im Modernisierungskredit Rechner: Wie bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen, variieren Zinsen und Konditionen über die gesamte Laufzeit von Bank zu Bank deutlich:
Modernisierungskredit beantragen – in wenigen Schritten erledigt
Einen Modernisierungskredit bekommen Sie ohne bürokratische Hürden. Im Gegensatz zum klassischen Baukredit oder Immobiliendarlehen ist für den einfachen Renovierungskredit kein Eintrag im Grundbuch nötig. Zusätzliche Gebühren oder Notarkosten entfallen und Sie verfügen rascher über Ihren Kredit. Antrag, Bearbeitung und Bonitätsprüfung samt KSV sind schnell erledigt – Tage später haben Sie die benötigte Summe am Konto.
Modernisierung und Renovierung planen: Wie bei jedem Bauvorhaben steht am Beginn die exakte Planung des Finanzierungsbedarfs. Das dient Ihrer finanziellen Sicherheit und erleichtert den Kreditantrag bei der Bank. So schaffen Sie Klarheit und vermeiden später eine teure Nachfinanzierung.
Konditionen erkunden: Vergleichen Sie mehrere Angebote für Ihren Renovierungskredit. Ein Modernisierungskredit Vergleich bietet Ihnen optimale Möglichkeiten, Sie erhalten den raschen Überblick aller Top-Zinsen mit wenigen Klicks: Einfach nötige Kreditsumme, gewünschte Laufzeit und Verwendungszweck eingeben und die besten Angebote aktueller Kreditanbieter erkunden.
Antrag samt Zusatzleistungen stellen: Ist die passende Offerte gefunden, können Sie den Antrag bei Ihrer Wunschbank sofort online stellen. Neben Zins und Monatsrate sollten Sie sämtliche Zusatzleistungen und Zusatzkosten im Blick haben. Renovierungsdarlehen sind in allgemeinen spesenfrei zu haben und kostenfreie Sondertilgungen sind ein Muss. So lässt sich das Darlehen schneller und kostengünstiger abbezahlen.
Renovierungskredit auszahlen lassen: In den allermeisten Fällen ist das Geld nach erfolgreicher Vertrags- und Bonitätsprüfung binnen Tagen am Konto. Unterschiede gibt es hingegen beim Nachweis der Verwendung. Viele Banken verlangen detaillierte Handwerkerrechnungen. Bei Eigenleistung zur Renovierung oder Sanierung reichen Quittungen und Kaufbelege des Materialeinkaufs.
Modernisierungskredit, Renovierungskredit, Sanierungsdarlehen oder Wohnkredit – Darlehen kommen heute vielfältig daher. Ob mit oder ohne Zweckbindung, ob mit oder ohne Grundbucheintrag, das entscheidet sich im Einzelfall. Auch klassische Raten- oder Konsumkredite zur freien Verwendung oder ein Bauspardarlehen können sich für allerlei Maßnahmen zur Wertsteigerung von Haus und Wohnung eignen. Wichtig bei alledem sind genaue Planung und ausführlicher Kostencheck, der detaillierte Vergleich aller Offerten sowie die Prüfung staatlicher Beihilfen. Dies können Konsumenten weiten teils selbstständig und online erledigen.
Tipp: Für eine erfolgreiche und kostengünstige Modernisierung, Renovierung oder Sanierung der eigenen vier Wände sollte man sich im Zweifelsfall auch den Rat ausgewiesener Experten einholen.
Ein Modernisierungskredit dient in der Regel dazu, notwendige Arbeiten zur Wertsteigerung einer Immobilie zu finanzieren. Er vereint die Bedingungen aus einem Konsumentenkredit und einer klassischen Baufinanzierung in einem Produkt. Es gibt ihn als zweckgebundene Variante oder zur freien Verwendung – eine Besicherung per Grundschuld ist in der Regel aber nicht nötig.
Modernisierung |
Sanierung |
Renovierung |
Ziel ist die Wertsteigerung der Immobilie – beispielsweise durch Verbesserung der energetischen Bilanz. Typische Modernisierungen:
|
Reparaturarbeiten, um den ursprünglichen Zustand der Immobilie wieder herzustellen. Typische Sanierungsfälle:
|
Augenmerk meist nur auf optischer Verschönerung der Immobilie. Typische Arbeiten:
|
Einen Sanierungskredit erhalten Sie bereits mit einer Darlehenssumme von 5.000 Euro. Die meisten Banken in Österreich begrenzen die Höhe auf maximal 50.000 Euro. Je nach Kreditinstitut sind auch größere beziehungsweise kleinere Darlehen möglich.
Die Gelder aus einem solchen Kredit müssen nachweislich für Modernisierungen, Renovierung oder Sanierungen eingesetzt werden. In der Regel werden mittel- und langfristige Laufzeiten für Modernisierungskredite mit fünf bis zu 15 Jahren angeboten. Eine 100-prozentige Sondertilgung ist möglich.
Günstige Kredite erhalten Sie derzeit bereits ab 3,50 Prozent. Manche Kreditinstitute bieten aber auch Renovierungsdarlehen um 8,00 Prozent und mehr an. Wie hoch die Zinsen für Ihren Kredit genau ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: beispielsweise Ihrer Bonität.
Zögern Sie bei Fragen nicht, uns zu kontaktieren:
Hier finden Sie unser Impressum und unsere Datenschutzbestimmungen.
Bei uns finden Sie ebenfalls Rechner für unsere deutschen Kunden