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Ende von KIM-V: Seit Juli 2025 neue Kreditregeln

18. Dezember 2025 by Wolfgang Walter

Was ändert sich nach dem Wegfall der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung?

Zum 30. Juni 2025 endet die sogenannte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (kurz KIM-V), die seit 2022 strenge Vorgaben für die Vergabe von Immobilienkrediten mit sich brachte. Welche Vorteile haben künftige Kreditnehmer dadurch?

Seit ihrer Einführung 2022 hatte die KIM-V klare Standards für Immobilienkredite in Österreich definiert. Mit mindestens 20 Prozent Eigenkapital mussten Käufer einen beträchtlichen Anteil der Kosten selbst aufbringen. Zudem durfte die Kreditrate maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen. Weiters mussten Baukredite innerhalb von 35 Jahren zurückgezahlt werden. Viele Häuslebauer stellte das vor große Herausforderungen.

Immobilienkredite: Juli 2025 fiel die KIM-V

Ab Juli werden diese strikten Vorgaben der KIM-V wegfallen. Banken erhalten mehr Spielraum, um Kredite individuell zu bewerten und anzubieten. Was bleibt ist die Bonitätsprüfung – diese auch ohne gesetzliche Vorschriften weiterhin ein wesentlicher Bestandteil bei Immobilienfinanzierungen.

Nach der KIM-V: Vorteile und Chancen für Immobilienkäufer

Das Auslaufen der KIM-V bringt insbesondere für Käufer mit geringerem Eigenkapital oder unregelmäßigen Einkommen neue Möglichkeiten. Die geplanten Änderungen könnten künftigen Kreditnehmer durchaus zugutekommen:

Immobilienfinanzierung ohne oder mit weniger Eigenkapital

Banken könnten künftig wieder Baufinanzierungen mit bis zu 100 Prozent des Immobilienwertes anbieten. Solche Vollfinanzierungen wären eine klare Chance für jene, die über keine oder wenige Ersparnisse verfügen.

Längere Laufzeiten bei Immobilienkrediten

Auch die Finanzierungsbegrenzung auf 35 Jahre könnte entfallen. Dadurch werden deutlich niedrigere monatliche Raten möglich – ideal für Häuslebauer mit kleinen bis mittleren Einkommen.

Bessere Finanzierungschancen für Selbstständige

Schließlich dürften auch viele Freiberufler und Selbstständige aufatmen, die in der Vergangenheit oft mit besonderen Herausforderungen bei der Vergabe von Immobilienkrediten zu kämpfen hatten. Für solche Kunden könnten Banken künftig deutlich flexiblere Lösungen anbieten.

Individuelle Haushaltsbewertung für Baufinanzierungen

Schließlich bedeutet auch der Wegfall der starren 40-Prozent-Regel, dass die Kreditentscheidungen künftig wieder stärker auf persönliche Haushaltsrechnungen basieren dürfen. Banken können flexibler bewerten, wie viel Belastung sich die Kundschaft leisten darf, statt hierfür einen pauschalen Prozentsatz anzuwenden. Dadurch haben deutlich mehr Konsumenten Chancen auf eine Kreditbewilligung – auch mit einem höheren Anteil des Einkommens – beispielsweise, wenn andere Ausgaben im Haushalt gering sind.

Checkliste Immobilienkredite: So funktioniert es 2026 mit der Finanzierung

In Sachen Immobilienfinanzierung haben Sie selbst in der Hand. Um Ihre Chancen auf einen Immobilienkredit zu verbessern, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

Gute Bonität: Stellen Sie sicher, dass Ihre KSV-Auskunft positiv ist und Sie ein stabiles Einkommen vorweisen können. Eine gute Bonität bleibt auch weiterhin das A und O für eine rasche Finanzierungszusage.

Eigenkapital einplanen: Auch wenn 100 %-Finanzierungen künftig wieder möglich werden, ist ein ausreichendes Eigenkapitalanteil weiterhin von Vorteil – für kleine Monatsraten, die Nebenkosten und günstigere Zinsen.

Rücklagen schaffen: Kalkulieren Sie neben dem Kaufpreis unbedingt auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notargebühren mit ein. Das schafft zusätzliches Vertrauen bei den Banken.

Finanzierung sorgfältig vergleichen: Und – Sie ahnen es bereits: Vergleichen Sie unbedingt die aktuellen Kreditkonditionen der Banken – diese könnten künftig noch stärker variieren. Nur mit einem Kredit-Vergleich finden Sie die besten Angebote am Kreditmarkt.

Video: Immobilienkredite  und die neue KIM-Verordnung

Quelle: Finanzgeier / YouTube

FAQ – neue Regeln für Immobilienkredite nach KIM-V

Was besagt die KIM-Verordnung?

Die KIM-Verordnung dient der Regulierung der Immobilienfinanzierung. Sie soll sicherstellen, dass Kredite für Immobilienkäufe verantwortungsvoll vergeben werden und die Finanzmarktstabilität nicht gefährden.

Wann läuft die KIM-Verordnung aus?

Kaum eine andere Verordnung war umstrittener als diese im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierungen. Ihre Vorgaben sollte die Qualität der nachhaltigen Kreditvergabe steigern, meinte die Aufsicht. Ihre Vorgaben schränkte die Möglichkeiten der Finanzierung zu stark ein, meinten andere. Zum 30. Juni 2025 läuft die KIM-V aus.

Ohne KIM-V: Welche Auswirkungen gibt es auf dem Immobilienmarkt?

  • Steigende Nachfrage nach Immobilien
  • Kurzfristig mögliche Preissteigerungen
  • Breiteres Immobilienangebote vor allem in ländlichen Regionen
  • Veränderte Marktdynamik durch mehr Wettbewerb
  • Stärkere Bedeutung individueller Beratung

Wie bereiten sich die Banken auf den Wegfall der KIM-V vor?

Obwohl die gesetzlichen Vorschriften entfallen, wird erwartet, dass Banken weiterhin verantwortungsbewusst agieren. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Österreichische Nationalbank (OeNB) prüfen bereits alternative Maßnahmen wie Leitlinien und kapitalbasierte Vorgaben, um das Risiko von Kreditausfällen zu minimieren.

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Wohnbauförderung 2026 – Kriterien, Berechnung, Rückzahlung

Inhaltsverzeichnis

Beispiele & Möglichkeiten
Kriterien für die Förderung 
Eigenheim- & Wohnbauförderung
Wohnbauförderung berechnen
Rückzahlung & Übernahme
Spezielle Wohnbauförderungen
Hausbauförderung beim Neubau
Wohnbauförderung in Bundesländern

Mit 1. Jänner 2025 trat die neue Wohnbauförderung der Länder in Kraft. Für das eigene Haus oder die eigene Wohnung gibt es bis zu 80.000 Euro an Kaufförderung. Gefördert wird zum Beispiel auch, wenn Familien an das Elternhaus anbauen.

Gemeinnützige Wohnbauträger erhalten künftig einen fixen Förderbetrag von 2.520 Euro pro Quadratmeter. Damit hofft man, den Anreiz von Wohneigentum wieder erhöhen zu können, zumal auch die derzeit noch sehr strengen Kreditvergaberichtlinien im kommenden Jahr auslaufen sollen.

De facto bedeutet dies, dass der Anteil einer allfälligen Rückzahlungsquote für Wohnraum in Relation zum Haushaltseinkommen wieder steigen dürfte. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein geringeres Haushaltseinkommen als bisher erforderlich wieder ausreichen dürfte, um einen Kredit zur Schaffung von Wohnraum zu erhalten.

Hier gehts zum großen Länder-Check der neuen Wohnbauförderung 2025.

Was ist die Wohnbauförderung?

Die Wohnbauförderung in Österreich soll insbesondere jungen Familien die Möglichkeit geben, sich einen leistbaren Wohnraum mit bestmöglichen Qualitätskriterien zu schaffen. Die Förderung kann in Form eines Kredites, eines Zuschusses oder einer Beihilfe erfolgen. Weiters bieten die Bundesländer unterschiedliche Fördermöglichkeiten an – dies lohnt es zu erkunden.

Kauf oder Neubau einer Immobilie kosten bekanntlich viel Geld. Gleiches gilt für die Modernisierung oder eine ökologische Sanierung bestehender Häuser und Wohnungen. Der Staat kann Sie finanziell unterstützen. Die Wohnbauförderung der Bundesländer ist ein beliebtes Mittel, die Finanzierung zu erleichtern. In unserem Ratgeber zur Wohnbauförderung in Österreich erfahren Sie, welche Arten der Förderung es gibt, welche Kriterien bei der Eigenheimförderung gelten, wie Sie bei der Rückzahlung der Hausbauförderung sparen können.

Wohnbauförderung in Österreich – es gibt viele Möglichkeiten

Wer sich mit dem Thema Wohnbauförderung in Österreich näher beschäftigt, der wird bald merken: Die eine Wohnbauförderung gibt es nicht. Jedes Land hat seine eigenen Regeln. Daher ist es wichtig, die jeweilige Eigenheimförderung in den einzelnen Bundesländern zu erkunden.

Dennoch gibt es in Sachen Wohnbauförderung einige Dinge, die in ganz Österreich gelten:

  • Er werden alle Maßnahmen gefördert, die umweltschonendes Wohnen möglich machen.
  • Maßgeblich über das Ausmaß der Förderung ist jeweils das Finanzielle Unterstützungen wie Studienbeihilfe, Waisenpension, Pflegegeld, Familienbeihilfe spielen  keine Rolle.
  • In jedem Bundesland wird zwischen folgenden Arten von Wohnbauförderung unterschieden:
  • Einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
  • Zins- oder Annuitätenzuschüsse, bei der Rückzahlung eines Darlehens
  • Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen, mit günstigen Konditionen
  • Übernahme von Bürgschaften, damit ein Darlehen möglich wird

Weiters wird, zwischen der Förderung spezifischer Baumaßnahmen und der Personenförderung unterschieden. Hierbei gelten die Baumaßnahmen in aller Regel der Energiesanierung. Die Personenförderung hingegen richtet sich nach der Dringlichkeit des Wohnbedarfs.

Kriterien für die Wohnbauförderung – was wird vorausgesetzt?

Finanzielle Unterstützung in Sachen Wohnbauförderung gibt es in allen Bundesländern. Um diese umfänglich ausschöpfen zu können, müssen Sie einiges mitbringen. Einige wichtige Kriterien sind beispielsweise:

  • Als Antragsteller müssen Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder gleichgestellt sein (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
  • Um Fördergelder zu bekommen müssen Sie (Mit-)Eigentümer der Liegenschaft sein oder eine Baugenehmigung haben. Alternativ kann diese Rolle eine Ihnen nahestehende Person übernehmen.
  • Ihre Immobilie muss das ganze Jahr über als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ferien- oder Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Wichtig: dies wird  überprüft!
  • Ihr bisher bewohnte Hauptwohnsitz muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das geförderte Eigenheim aufgegeben werden.
  • Ihre Immobilie muss mindestens 80 m² groß sein. Der Keller zählt nicht als Wohnfläche, es sei denn, die Nutzung als Hobbyraum, Arbeitszimmer etc. ist explizit geplant.
  • In dem zu fördernden Haus dürfen keinerlei fossilen Brennstoffe eingesetzt werden. Tipp: Lassen Sie die Energiekennzahl durch eine zertifizierte Beratungsstelle erkunden!
  • Wichtig: Sie müssen die jeweilige Netto-Einkommensgrenze einhalten. Weiters ist der Nachweis über ein gesichertes Mindesteinkommen obligatorisch, wenn Sie ein Förderungsdarlehen in Anspruch nehmen möchten.

Wohnbauförderung, Eigenheimförderung, Hausbauförderung – was steckt jeweils dahinter?

Im Sachen Förderung für Haus, Wohnung und Co. herrscht in Österreich ein wahrer Begriffsdschungel. Wohnbauförderung beantragen, Eigenheimförderung sichern oder Hausbauförderung nutzen. Es stellt sich rasch die Fragen: Wie gehe ich vor und was gilt bei der Berechnung der Fördermittel?

Hilfreich für das jeweilige Fördervorhaben ist die begriffliche Definition:

Als Eigenheim in Sachen staatlicher Förderung gilt grundsätzlich ein Wohnhaus mit maximal zwei Wohnungen. Weiters fallen darunter Eigenheime in Gruppen, wenn diese zumindest zehn Häuser mit einer maximalen Bauplatzgröße 800 m² umfassen.

Die Wohnbauförderung hingegen ist für die Schaffung von Wohnraum gedacht. Dies kann bei einer Immobilie auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen – beispielsweise:

  • durch einen kompletten Neubau
  • durch Umbau oder Erweiterung
  • oder durch Sanierung oder Renovierung

Tipp: Das Ausmaß der Förderung hängt zunächst von der Art des Bau- bzw. Kaufvorhabens ab. Möchten Sie indes Ihre Wohnbauförderung konkret berechnen und beantragen, gilt es eine Reihe weiterer Faktoren zu berücksichtigen.

Wohnbauförderung berechnen – was ist noch wichtig?

Haushalt und Einkommen: Grundlage der Förderung ist zunächst die Zahl der im Haushalt lebenden Personen sowie deren gesamtes jährliches Nettoeinkommen. Die Gehälter von Ehepartner, eingetragenem Partner oder Lebensgefährten werden Ihrem Einkommen als Antragsteller aufaddiert. Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und Lohnsteuerbeiträge werden von diesem Jahreseinkommen abgezogen.

Nachweise aus dem Vorjahr: Beim Antrag zur Wohnbauförderung müssen Sie als Angestellte das Haushaltseinkommen laut Jahreslohnzettel vom Vorjahr eingereicht werden. Selbstständige müssen den Einkommenssteuerbescheid vom Vorjahr abgeben, negative Einkünfte und Verlustvorträge werden nicht berücksichtigt.

Staffelung der Förderung: Übersteigt Ihr gemeinsames Jahreseinkommen die Grenze, die im jeweiligen Bundesland gilt, ist eine Wohnbauförderung möglich. Die Förderung wird dann um entsprechende Prozentsätze schrittweise reduziert.

Aktuelle Familiensituation: Ihr Einkommen ist nicht der einzige Faktor zur möglichen Wohnbauförderung. Abgesehen davon wird die Familiensituation berücksichtigt. Beispielsweise steigt die Einkommenshöchstgrenze mit jedem Kind im Haushalt.

Energieeffizienz und Wohnfläche: Weiter spielt es eine Rolle, wie energieeffizient Ihr Haus oder Ihre Wohnung ist und welche Wohnfläche diese umfassen.

Tipp: Die Berechnung der Wohnbauförderung ist komplex, eine universell einsetzbare Formel gibt es nicht. Daher sollten Sie vor Ihrem Antrag die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes erkunden und Rat vom Fachmann einholen.

Hausbauförderung bei einem Neubau – was gilt es zu beachten?

Die Hausbauförderung ist vor allem für allem für viele Eigenheimer und Häuslbauer eine gute Möglichkeit der finanziellen Entlastung. In der Hektik von Kauf oder Bau der Immobilie sollten Sie ein paar Dinge nicht vergessen, um tatsächlich an die begehrten Euro zu kommen:

Antrag vor Baubeginn stellen: Damit Ihre Hausbauförderung überhaupt bewilligt wird, müssen Sie den Antrag zur Förderung unbedingt vor Beginn des Baus stellen. Weiters dauert die Bearbeitung je nach Bundesland durchschnittlich bis zu sechs Monate. Dies sollten Sie unbedingt mit in Ihre Finanzierung einplanen.

Finanzierung sichern: Zudem muss Ihre Baufinanzierung nachweislich entweder durch Eigenkapital und/oder einen Kredit gedeckt sein. So umgehen Sie das Risiko, bei einer teilweisen Ablehnung Ihr Bauvorhaben abbrechen bzw. nachfinanzieren zu müssen.

Hauptwohnsitz nachweisen: Schließlich ist die Nutzung als Hauptwohnsitz ein entscheidendes Kriterium zur Hausbauförderung. Als Antragsteller müssen Sie nach Fertigstellung selbst im Haus wohnen. Vermietungen geförderter Neubauten sind ausdrücklich nicht erlaubt. Übrigens gilt dies für eine geförderte Eigentumswohnung.

Tipp: Falls Ihr Haus eine maximale Wohnfläche von 130 m² aufweist, können Sie beim Finanzamt ein Antrag auf Erlass der Grundbucheintragungsgebühr stellen. Eine ansehnliche Ersparnis, schließlich beträgt die Gebühr 1,2 Prozent des Darlehensbetrags. 

Spezielle Wohnbauförderungen – Jungfamilie, Sozialnotstand und Hausstands-Gründung

Die Wohnbauförderung in Österreich trägt zuvorderst einen sozialen Charakter. Schließlich soll vor allem jenen Menschen der Zugang zum Eigenheim mit staatlicher Hilfe erleichtert werden, die sich Haus oder Wohnung mitunter selbst gar nicht leisten könnten. Hierfür gibt es spezielle Fördermöglichkeiten:

Förderung für Jungfamilien: Sind Sie in Wien, der Steiermark oder in Kärnten ansässig, können Sie die sogenannte Förderung für Jungfamilien nutzen. Als Jungfamilie gilt ein Paar, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Antragstellung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ob es in der Familie schon Kinder gibt, spielt keine Rolle.

Förderung bei Sozialnotstand: Diese zusätzliche Fördermöglichkeit gibt es für schwerbehinderte Menschen unter 35 Jahren mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung. Weiters für Familien mit mindestens 3 Kindern oder einem Kind, das laut Familienausgleichsgesetz 1967 behindert ist.

Förderung zur Hausstands-Gründung: Spezielle Fördergelder gibt es weiters mit dem Modell der Hausstands-Gründung. Hierbei ist neben dem Erwerb von zusätzlichem Wohnraum die Anschaffung notwendiger Ausstattungen gemeint. Unter anderem der Hausbau.

Tipp: Aktuell gibt es die Förderung für Jungfamilien explizit in Wien, der Steiermark oder in Kärnten. Wenn Sie sich um eine Wohnbauförderung in einem anderen Bundesland bewerben sollten Sie mögliche zusätzliche Fördergelder erkunden bzw. erfragen.

Rückzahlung und Übernahme einer Wohnbauförderung – ist das vorzeitig möglich?

Neben der Wohnbauförderung als Zuschuss oder Beihilfe müssen reine Wohnbaudarlehen per Monatsrate und Zins zurückgezahlt werden. Für viele Konsumenten stellt sich, bei den beachtlichen Laufzeiten früher oder später die Frage: Wie flexibel bin ich und ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?

Vorzeitige Tilgung – je nach Bundesland unterschiedlich

Haben Sie ein Förderungsdarlehen erhalten, sind die Rückzahlungsraten anfangs niedrig und steigen erst mit den Jahren. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist möglich und teilweise mit einem erheblichen Nachlass verbunden. Ob und wie viel Sie durch eine vorzeitige Rückzahlung sparen können, hängt von Ihrem Bundesland ab. Insbesondere gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der aktuellen Laufzeit des Kredits bzw. welche Restsumme erreicht ist.

Beispiel Kärnten: In Kärnten beispielsweise erhalten Sie 25 Prozent Nachlass, wenn Sie den Restbetrag Ihres Darlehens mindestens fünf Jahre vor Fälligkeitstermin zurückzahlen. Gleichzeitig kann eine vorzeitige Rückzahlung frühestens zehn Jahre nach Zuteilung erfolgen. Ein hohes Sparpotenzial in Sachen Wohnbauförderung, dass sich bei rechtzeitiger Planung zusätzlich zur Tilgung Ihres Bankdarlehens nutzen lässt.

Immobilienverkauf – Übernahme der Wohnbauförderung

Ein weiterer wichtiger Punkt in Sachen Wohnbauförderung ist die vorzeitige Veräußerung einer geförderten Immobilie. Die ist im Alltag gar nicht so selten der Fall und stellt Bauherren mitunter vor Probleme. Der Verkauf ist nicht problemlos möglich, da im Grundbuch mitunter ein Veräußerungsverbot eingetragen sein kann – insbesondere ist dies der Fall, wenn es sich um Förderung in Form eines Darlehens und höhere Summe handelt.

Sie müssen auf Zustimmung des jeweiligen Landes hoffen. Dies ist problemlos möglich, wenn Ihre geförderte Immobilie von einer Person gekauft wird, die ebenfalls nach den gleichen Kriterien wie Sie förderungsberechtigt ist.

Wohnbauförderung – was gilt in den einzelnen Bundesländern?

Wie erwähnt, ist die Wohnbauförderung in Österreich Sache der einzelnen Bundesländer. Je nach Förderung, wird entweder mittels besonders günstiger Darlehen gefördert oder durch einmaligen nicht rückzahlpflichtigen Baukostenzuschuss. Sowohl Einkommensgrenzen als Höhe und Art der Förderung unterscheiden sich. In der Regel haben Wohnbaudarlehen der Länder eine Laufzeit von über 20 Jahren.

Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick zu der österreichischen Wohnbauförderung nach Bundesländern geteilt:

Wohnbauförderung in Niederösterreich

Beim Wohnbaudarlehen des Landes Niederösterreich liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf dem energiesparenden Bauen, wie beispielsweise die Förderung von Passivhäusern. Damit Förderungen vollständig ausgezahlt werden können, dürfen die Einkommensgrenzen von jährlich 40.000 Euro bei einer Person, 65.000 Euro bei zwei Personen und 8.000 Euro bei jeder weiteren Person nicht überschritten werden. Gibt es eine Überschreitung des Einkommens bis zu 10 %, dann verringert sich die Förderung um 20 %. Bei einer Einkommensüberschreitung von 20 % verringert sich die Förderung um 50 %. Darüber hinaus ist eine Wohnbauförderung nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Eigentumsnachweis
  • Baubewilligung samt Energieausweis
  • Bau-/Sanierungspläne
  • Gemeindebestätigung
  • Einkommensnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen
  • Willenserklärung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis aller Personen im Haushalt
  • Geburtsurkunde jedes Kindes
  • Heiratsurkunde

Wohnbauförderung in Oberösterreich

In Oberösterreich wird der Bau des Eigenheims gefördert. Zudem werden Solaranlagen, Photovoltaiksysteme und die Installation von Alarmanlagen entweder durch ein Darlehen oder eine Einmal-Förderung unterstützt. Die Einkommensgrenzen betragen in Oberösterreich bei einer Person jährlich 37.000 Euro, bei zwei Personen 55.000 Euro, für jede weitere Person 5.000 Euro. Bei einer Überschreitung der Obergrenzen um max. 10 %, 20 % bzw. 30 % wird eine um 25 %, 50 % bzw. 75 % verminderte Förderung gewährt.

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EWR-Bürger)
  • Volljährigkeit
  • Eigentumsrecht
  • Die neue Wohnung wird Hauptwohnsitz, und zwar bis spätestens 3 Jahre nach dem Zusicherungsdatum.
  • Bestehende Wohnungen werden aufgegeben, und zwar bis spätestens 6 Monate nach Bezug der geförderten Wohnung.

Wohnbauförderung in der Steiermark

In der Steiermark werden bei der Wohnbauförderung besonders Jungfamilien und Energiesparmaßnahmen berücksichtigt. Maßnahmen für die Barrierefreiheit werden gefördert. In der Steiermark gibt es Einkommensobergrenzen für eine mögliche Förderung. Bei einer Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 34.000 Euro, bei zwei Personen bei 51.000 Euro und jede weitere Person erhöht die Grenze um 4.500 Euro pro Jahr. Wenn die Obergrenzen um mehr als 900 Euro überschritten werden, dann reduziert sich die Förderung um 20 %.

Grundsätzlich möglich ist die Wohnbauförderung in der Steiermark für:

  • einen Neubau bzw. die Errichtung eines Eigenheims
  • den Einbau einer neuen Wohnung in ein Bestandsgebäude
  • die Hausstands-Gründung bei Jungfamilien

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Ehepaare, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Familien mit mindestens 3 Kindern
  • Familien mit einem behinderten Kind
  • Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wohnbauförderung in Kärnten

In Kärnten ist die Schaffung des ersten Hausstandes für Jungfamilien besonders gefördert. Erst im Mai 2017 wurden die Einkommensgrenzen erhöht, umso mehr Menschen die Wohnbauförderung zu ermöglichen. Aktuell liegen die Einkommensgrenzen für eine Person im Haushalt bei jährlich 38.000 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei Personen bei 55.000 Euro, für vier Personen bei 60.000 Euro. Für jede weitere Person gelten plus 6.000 Euro.

Die Basisförderung ist abhängig von der förderbaren Nutzfläche: Förderung gibt es bis maximal 130 m² bzw. 150 m², wenn mehr als fünf Personen im Haushalt leben. Weitere Schwerpunkte sind:

  • Barrierefreies, altersgerechtes Wohnen
  • Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden
  • Eigentumskauf, also den Ersterwerb direkt vom Bauträger
  • Gewährung von Eigenmittelersatzkrediten
  • Umfassende und verpflichtende Energieberatung als Voraussetzung, wenn der Förderantrag gestellt wird

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Jungfamilienförderung:

  • Alleinstehende Person mit mindestens einem Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Die Person darf das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ehepaar mit oder ohne Kinder, bei dem beide Partner das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Lebensgefährten mit mindestens einem Kind, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wohnbauförderung im Burgenland

Das Hauptaugenmerk in der burgenländischen Wohnbauförderung mit bis zu 30 Jahren liegt in der Schaffung von leistbarem Wohnraum, hoher Qualität und Umweltverträglichkeit. Im Burgenland ist neben der Einkommensgrenze die Größe bzw. die Wohnnutzfläche ein entscheidender Faktor, der sich auf die Förderung auswirkt. Das heißt bei Häusern, die die Wohnnutzfläche von 200m² überschreiten, reduziert sich der Förderungsbetrag für jeden überschrittenen Quadratmeter um einen Prozentpunkt. Bei einem Haus von 230m² Wohnnutzfläche ergäbe das eine Reduzierung um 30%. Unabhängig davon gelten Einkommensobergrenzen. Für eine Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 36.500 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei bei 57.500 Euro, für vier bei 62.500 Euro und bei fünf bei 67.500 Euro.

Im Einzelnen sind Zuschüsse möglich für:

  • jedes Kind bis 16 Jahre: 12.000 Euro
  • bodenverbrauchsparendes Bauen: 35 Prozent der Abrisskosten (max. 16.000 Euro)
  • die Nutzung von Baulücken in einem aufgeschlossenen Grundstück: max. 12.600 Euro
  • barrierefreies Bauen: max. 7.500 Euro
  • behindertengerechte Maßnahmen: 100 Prozent der Kosten (max. 15.000 Euro)

Hauptkriterien für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung sind:

Die Objektförderung wiederum wird durch die Bauweise bzw. das Bauvorhaben allgemein bestimmt.

  • Quadratmeter der Wohnnutzfläche
  • bodenverbrauchsparendes Bauen
  • barrierefreies Bauen
  • behindertengerechte Maßnahmen

Wohnbauförderung in Vorarlberg

In Vorarlberg liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf den Bereichen Energieoptimierung, Ökologie und Barrierefreiheit. Eine verdichtete Bauweise und kompakte Eigenheime werden stärker gefördert. Die Einkommensgrenze liegt für einen Einpersonenhaushalt bei 3.100 Euro, für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte wurde die Obergrenze mit 5.500 Euro festgelegt. Für ein Einfamilienhaus gibt es Zuschüsse von 300 Euro pro m², bei Zu-, Um- oder Ersatzneubauten können es sogar 800 Euro pro m² sein.

Wichtige Kriterien für Bonuszahlungen zur ökologischen Wohnbauförderung:

  • die Nutzung umweltschonender Materialien und hohe Energieeffizienz: bis zu 610 Euro/m² zusätzlich
  • PVC-freie Fenster bzw. Innentüren sowie Holzfassaden oder nachhaltige Dämmstoffe: bis zu 100 Euro/m² zusätzlich
  • die Förderung von umweltfreundlichen Transportmitteln (Fahrrad, E-Mobilität, Carsharing): bis zu 80 Euro/m² zusätzlich
  • barrierefreie Gestaltung der Wohnräume, sodass die Wohnung für mehrere Generationen ausgelegt ist
  • den Einbau von Sicherheitsfenstern oder -türen

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
  • Dringender Wohnbedarf
  • Eigentumsrecht
  • Angemessene Wohnnutzfläche, d.h. 150 m² bei bis zu 5 Personen und 170 m² ab 6 Personen
  • Gesicherte Finanzierung bei einem angemessenen Gesamtpreis
  • Nachweisliches Defizit bei der eigenständigen Finanzierung des gesamten Eigenheimprojekts
  • das zugesicherte Förderungsdarlehen ist im Grundbuch erstrangig sicherzustellen.

Wohnbauförderung in Tirol

In Tirol wird eine Wohnbauförderung für bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung gestellt. Diese soll Wohnraum leichter leistbar machen. Die Einkommensgrenzen werden monatlich bemessen und berechnen sich wie folgt: 2.850 Euro bei einer Person im Haushalt, 4.650 Euro bei zwei Personen, 5.000 Euro bei drei Personen und 5.350 bei vier Personen. Für jede weitere Person gilt ein Plus von 350 Euro. Für jede begonnene 100 Euro Überschreitung der Einkommensgrenze gilt eine Kürzung von 25 %.

Konkret werden unter anderem folgende Vorhaben gefördert:

  • Neubau eines Wohnhauses mit maximal zwei Wohnungen
  • Schaffung von Wohnraum ohne Grundverbrauch durch Zu- oder Umbau, zum Beispiel die Errichtung einer Dachgeschosswohnung
  • Kauf einer Eigentumswohnung, sofern diese mindestens 10 Jahre alt und nicht wohnbaugefördert ist
  • Fertigstellung von Wohnraum in einem nicht wohnbaugeförderten Objekt
  • Schaffung von Wohnraum in verdichteter Bauweise, also Wohnungen in Doppel- oder Reihenhäusern bzw. einer Wohnanlage

Wohnbauförderung in Salzburg

In Salzburg gibt es ebenfalls eine Förderung, die an die Wohnnutzfläche gebunden ist. Die Förderung wird ab einer Wohnnutzfläche von 150m² gekürzt und bei einer Größe von 216m² ist keine Förderung mehr möglich. Zusätzlich gibt es wie in jedem Bundesland eine Einkommensgrenze. Diese bemisst sich wie folgt: eine Person 35.880, zwei Personen 55.200, drei Personen 59.340, vier Personen 66.240, fünf Personen 70.380, sechs Personen 74.520 und mehr als sechs Personen 80.040.

Konkret werden unter anderem folgende Wohnbauvorhaben gefördert:

  • Bau eines Wohnhauses oder Bauernhauses
  • Kauf eines Hauses in der Gruppe
  • Kauf einer neu errichteten Wohnung in einem Wohnhaus mit mindestens 3 Wohnungen (jeweils maximal 350 m² Nutzfläche)
  • Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Auf-/Zu- oder Einbau
  • Sanierungsmaßnahmen

Neben einem Grundbetrag sind möglich. Beispielsweise für:

  • Jungfamilien und Alleinerziehende Familien mit vielen Kindern
  • Bauvorhaben, die wenig Grund beanspruchen
  • energetische und ökologisch sinnvolle Maßnahmen
  • Standortqualitäten
  • besondere Gründe, zum Beispiel Barrierefreiheit

Wohnbauförderung in Wien

In Wien gibt es eine Obergrenze der förderbaren Wohnnutzfläche. Diese darf 150m² nicht übersteigen. Als Einkommensgrenze wurden folgende Höhen festgelegt: bei einer Person 52.020 Euro, bei zwei Personen 77.500 Euro, bei drei Personen 87.710 Euro, bei vier Personen 97.900 Euro und für jede weitere Person 5.710 Euro.

Die Wohnbauförderung wird in Wien für folgende Arten von Neu- bzw. Zubauten vergeben:

  • Mietwohnungshäuser
  • Eigentumswohnungshäuser
  • Eigenheime
  • Eigenheime als Reihenhäuser
  • Errichtung von bewohnbaren Dachgeschossbauten
  • Kleingartenwohnhäuser
  • Eigenheime auf Pachtgrund

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baubewilligungsbescheid und Baupläne
  • Einkommensnachweise und Beihilfebestätigungen, s.o.
  • Antrag für Eigenheime
  • Verpflichtungs- und Datenschutzerklärung
  • Beschreibung der Energieversorgung

FAQ Wohnbauförderung

Wie bekomme ich die Wohnbauförderung?

Am einfachsten ist, wenn der Kreditgeber gleichzeitig auch seine Hilfe bei er Beantragung anbietet. Denn der Förderungsdschungel kann für eine ungeübte Person schnell unübersichtlich werden. Die Experten kennen außerdem die Tricks, für eine noch bessere Förderung.

Was bringt mir eine Wohnbauförderung?

Was bringt die Wohnbauförderung? Ziel der Wohnbauförderung ist es bedarfsgerechten und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Kauf einer Immobilie leichter leistbar zu machen. In Kombination mit der richtigen Immobilienfinanzierung kann somit der Traum vom Eigenheim leichter realisiert werden.

Wann habe ich ein Recht auf Wohnbauförderung?

Wohnbauförderung können Sie beispielsweise erhalten, wenn Sie ein Eigenheim bauen oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen: z. B. die neue Immobilie später als Hauptwohnsitz nutzen, Staatsbürger von Österreich oder gleichgestellten Staaten sind (EU, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Wann lohnt sich die Wohnbauförderung für mich?

Die Wohnbauförderung besteht meist aus einem günstigen Fixzinskredit – und lohnt sich daher in sehr vielen Fällen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie allerdings bestimmte Mindeststandards (z. B. bezüglich Energieeffizienz) einhalten. Wenn diese beim geplanten Neubau erhebliche Zusatzkosten verursachen, müssen Sie evtl. abwägen, was die finanziell bessere Option ist.

Wo gibt es Wohnbauförderung in Österreich?

Das jeweilige Bundesland entscheidet über die Vergabe und Höhe des Darlehens. Auch die Hilfe bei Zinszuschüssen erfolgt über das Land. Die Bestimmungen werden somit größtenteils selbstständig getroffen. Dies betrifft nicht nur die Höhe der gewährten Förderung, sondern auch das Setzen der Einkommensgrenze. Ebenso ist die konkrete Art der Förderung abhängig von dem Land.

Vorzeitige Kreditrückzahlung 2026 | Konsum- & Hypothekarkredite

Wie viel Kredit darf ohne zusätzliche Kosten jährlich zurückgezahlt werden?

Bei Krediten mit fixer Verzinsung können Kreditnehmer jährlich einen Betrag von 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen. Übersteigt der Betrag 10.000 Euro, dürfen Banken von ihren Kunden maximal ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages an Zusatzkosten erheben. Komplette Kündigungen von Baufinanzierungen zu fixen Zinssätzen können mitunter deutlich teurer werden.

Achtung: Kredite mit variablem Zinssatz können jederzeit ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden – und das in beliebiger Höhe. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen stellt eine Kündigung des Kreditvertrags dar. Wichtig ist lediglich die Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (unter Umständen sechs Monate).

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Inhaltsverzeichnis

Vorfälligkeitsentschädigung
Konsumentenkredit
Hypothekarkredit
Achtung Strafzinsen
Urteil EuGH entlastet Konsumenten
Kreditrückzahlung kundenfreundlich
Fazit
Video

FAQ

Kann man einen Kredit vorzeitig zurückzahlen?
Wann lohnt es sich ein Darlehen vorzeitig ablösen?
Wie berechnet man Strafzinsen?
Wie errechnet sich eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Hintergrundwissen zum Thema Vorzeitige Kreditrückzahlung

Laufende Sondertilgungen und vor allem die vorzeitige Kreditrückzahlung haben bekanntlich viele Vorteile für Kreditnehmer. Zum ist man seinen Kredit rascher los. Zum anderen erspart man sich zusätzliche Zinszahlungen. Den aufgenommenen Kredit vorzeitig zurückzahlen verringert insgesamt die Kreditkosten also erheblich

Kredit vorzeitig zurückzahlen – das ist nicht in allen Fällen problemlos und ohne Zusatzkosten möglich. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich der vorzeitigen Rückzahlung eines Kreditvertrages bringt Konsumenten mittlerweile deutliche Vorteile.

Vorzeitige Kreditrückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung – was gilt 2026?

Bei der Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung kommt es zuallererst auf die Kreditart und die vertraglichen Vereinbarungen an. Unterschiede gibt es  bei der

  • Kredite mit variablen Zinsen: Kredite mit variablem Zinssatz können jederzeit teilweise oder komplett ohne Zusatzkosten vorzeitig zurückgezahlt werden. Im Fall des gesamten Kreditbetrags per Kündigung mit einer Frist von drei bzw. sechs Monaten.
  • Kredite mit fixen Zinsen: Kredite mit fix vereinbartem Zinssatz können jährlich bis zu einem Betrag von 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden. Soll die vorzeitige Tilgung höher ausfallen, darf die Bank vom Kreditnehmer eine Strafzahlung von höchstens ein Prozent der Restschuld des Kredits (Vorfälligkeitsentschädigung).

Konsumentenkredit vorzeitig zurückzahlen

Für Kreditnehmer eines klassischen Konsumentenkredits spielt die Vorfälligkeitsentschädigung in Österreich somit keine Rolle – sie müssen lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (unter Umständen sechsmonatige Kündigungsfrist) berücksichtigen, um den Kredit komplett zu tilgen oder ggf. ein neues Darlehen mit günstigeren Konditionen per Kündigung und Umschuldung zu erlangen.

Tipp: Die Entschädigung darf keinesfalls den Betrag der restlichen Zinsen übersteigen, die Sie als Kreditnehmer bis zur ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Kredits noch zu leisten hätten. Weiters darf die Strafzahlung maximal ein Prozent der aktuellen Darlehensrestschuld ausmachen.

Hypothekarkredit vorzeitig zurückzahlen

Nach wie vor spielt das Thema Strafzahlungen in Österreich bei der vorzeitigen Rückzahlung von Baudarlehen eine große Rolle. Beliebt ist eine Entschädigung mit hohen Vorfälligkeitszinsen vor allem bei älteren langfristigen Hypothekarkrediten mit hohen Restsummen bei der vorzeitigen Rückzahlung.

Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es erlaubt, eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Falls die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden. Diese beträgt bei der Baufinanzierungen in Österreich mitunter zwischen zwei und zehn Prozent der noch verbleibenden Darlehensschuld – bei langer Festschreibung und hoher Restschuld kommen rasch stattliche Summen zusammen.

Tipp: Bei vorzeitiger Kündigung oder Neuordnung Ihres Immobilienkredits – beispielsweise durch einen Hausverkauf oder ein günstigeres Forward-Darlehen – sollten Sie kalkulieren, ob sich eine Zinsersparnis tatsächlich rechnet.

 

Strafzinsen bei vorzeitiger Kreditrückzahlung – nicht alles ist erlaubt

Banken dürfen mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen nicht willkürlich von ihren Kunden erheben. Zur Berechnung müssen vom Verlust, der sich durch nicht eingenommene Zinsen bei vorzeitiger Vertragsauflösung des Darlehens für das Kreditinstitut ergibt, die eingesparten Verwaltungskosten, die ersparten Kosten des Risikoausfalls sowie den aktuellen Zinssatz, den eine Finanzierung im entsprechenden Zeitraum abwerfen würde, abgezogen werden.

 

Vorzeitige Kreditrückzahlung – Urteil vom EuGH entlastet Konsumenten

Zusätzlicher Rückenwind für Konsumenten in Sachen vorzeitiger Kreditrückzahlung von nach dem 11.06.2010 abgeschlossenen Krediten kommt vom Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Gesamtkosten entscheidend: Bis dato haben sich Kreditnehmer bei einer vorzeitigen Rückzahlung ihres Kredits die für die Restlaufzeit noch anfallenden laufzeitabhängigen Kosten, wie Zinsen und Kontoführungsgebühren erspart. Laut Entscheidung vom EuGH hinsichtlich der vorzeitigen Rückzahlung eines Kreditvertrages (Urteil C-383/18 vom 11.9.2019) muss nun eine Ermäßigung der Gesamtkosten erfolgen. Somit waren bisherige Abrechnungen mit Umsetzung der Richtlinie im österreichischen Verbraucherkreditgesetz (VKrG) bezüglich der vorzeitigen Kreditrückzahlung nicht korrekt.

Für Kredite ab Juni 2010: Hiervon profitieren Kreditnehmer, die ihren Vertrag nach Inkrafttreten des VKrG am 11.6.2010 aufgenommen und in der Zwischenzeit vorzeitig zurückgezahlt haben. Sie können einmalige Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühren ebenso wie Provisionen und Kosten jeder Art – bis auf Notargebühren – die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen und der Bank bekannt waren, anteilig zurückfordern. Entscheidend für die Rückforderung sind Höhe der einmaligen Kosten, Zeitpunkt der vorzeitigen Tilgung und die Art der ursprünglichen Berechnung bzw. Verrechnung.

Tipp: Möchten Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, sollte Ihre Bank also eine anteilige Gutschrift der einmaligen, laufzeitunabhängigen Kosten bei der Kreditabrechnung berücksichtigen.

 

Vorzeitige Kreditrückzahlung – Direktbanken zeigen sich kundenfreundlich

Wer seinen Kredit online über eine Direktbank abschließt, der genießt seit Jahren deutliche Vorteile in Sachen vorzeitiger Rückzahlung. Grund: Moderne Onlinekredite ermöglichen ihren Kunden nicht nur während der Tilgungsphase großzügige Sondertilgungsmöglichkeiten ohne Zusatzspesen. In fast allen Fällen ist die vorzeitige Rückzahlung des noch ausstehenden Kreditbetrages ohne hohe Strafzahlungen möglich.

Und dies gilt keinesfalls ausschließlich für klassische Konsum- und Ratenkredite. In Sachen Hypothekarkredite zeigen sich Onlinebanken bei der Rückzahlung in aller Regel sehr kulant. Es lohnt es sich vor Abschluss eines Kreditvertrags nicht nur Zinssätze oder Kontospesen zu vergleichen, sondern die Vertragskonditionen hinsichtlich Tilgung und Rückzahlung per Online-Vergleich zu erkunden.

 

Fazit zum Thema vorzeitige Kreditrückzahlung

Kredite vorzeitig zurückzahlen, das ist mittlerweile leichter und sogar kostenfrei möglich. Vor allem klassische Konsumkredite lassen sich in aller Regel problemlos kündigen und spesenfrei zurückzahlen. Mitunter in der Kostenfalle stecken nach wie vor Kreditnehmer älterer Hypothekarkredite. In diesen Fällen sind Vorfälligkeitsentschädigung weiter rechtens und teuer.

Zusätzliche Entlastung für Konsumenten brachte das Urteil Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Erhobene Kosten von nach dem Inkrafttreten des VKrG am 11.6.2010 abgeschlossenen und gekündigten Kreditverträgen sind rechtswidrig und müssen nacherstattet werden – hierauf sollten Kreditnehmer besonders achten.

Zudem zeigt die Erfahrung: Kunden von Direktbanken profitieren mit Ihren Online-Krediten nicht nur von günstigen Zinssätzen. Sie fahren in Sachen Tilgung und vorzeitiger Kreditrückzahlung deutlich besser. Ein weiterer Grund das nächste Darlehen oder die künftige Baufinanzierung online zu erkunden und abzuschließen.

Video: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

Quelle: Alex Düsseldorf Fischer / YouTube

Kann man einen Kredit vorzeitig zurückzahlen?

Ratenkredite mit variablem Zinssatz dürfen jederzeit komplett vorzeitig zurückgezahlt werden. Dabei fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal einem Prozent des Rückzahlungsbetrags an. Beträgt die restliche Laufzeit weniger als ein Jahr, wird nur eine Entschädigung in Höhe von 0,5 Prozent der Restsumme fällig. Dies ist mittlerweile geltendes EU-Recht.

Wann lohnt es sich ein Darlehen vorzeitig ablösen?

Sie möchten Ihren Ratenkredit vorzeitig ablösen? Eine vorzeitige Tilgung lohnt sich immer dann, wenn die Zinsersparnis höher ist als die möglichen Kosten für die Rückzahlung. Wurde der Ratenkredit nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, darf die Vorfälligkeitsentschädigung höchstens ein Prozent der Restschuld betragen.

Wie berechnet man Strafzinsen?

Wirken sich die negativen Zinsen auch auf Immobilienkredite aus und müssen Banken diese Zinssätze an ihre Kreditkunden weitergeben? Ein OGH-Urteil 2017 schaffte Klarheit: Bei einem Kredit mit variablem Zinssatz verringert der negative Referenzzins den zu zahlenden Kreditzins bis minimal 0 %. Verbraucher können sich somit aktuell über sehr niedrige Kreditzinsen freuen.

Wie errechnet sich eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es erlaubt, eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Falls die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden, die aber nicht höher sein darf als ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

Abzulösende Kreditsumme 

Vorfälligkeitsentschädigung in % 

in %

Summe Vorfälligkeitsentschädigung 

125.000 €

0,75 %

937, 50 €

125.000 €

0,25 %

312,50 €

125.000 €

1,00 % (Maximum)

1.250 €

Leitzinssenkungen – was bedeuten sie für die Bauzinsen 2026?

18. Dezember 2025 by Wolfgang Walter

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat tatsächlich die Zinswende eingeläutet. 2025 reagiert sie auf die sinkende Inflation und senkte den für das Kreditgeschäft maßgeblichen Leitzins erneut auf mittlerweile 2,00 Peozwent. Was heißt das für die Baufinanzierungszinsen und wie sollten sich angehende Immobilienkäufer und Häuslebauer in diesem Jahr verhalten?

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Leitzinssenkungen – fallen jetzt auch die Bauzinsen?

Potenziell Häuslebauer sollten weiter auf der Hut sein. Nach Meinung vieler Immobilienexperten wird die Leitzinssenkung der EZB keine spürbaren Auswirkungen auf die langfristigen Kreditzinsen haben, weil die Finanzmärkte bereits mehrere kleine Zinsschritte um jeweils 0,25 Prozentpunkte in den kommenden sechs bis neun Monaten im Markt eingepreist haben.

Sind die aktuellen Leitzinssenkungen nur eine Eintagsfliege?

Zudem hat die EZB für den Jahresverlauf 2025 keine konkreten weiteren Zinsschritte in Aussicht gestellt – man wolle von Sitzung zu Sitzung entscheiden, so die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde.

So gehen auch Kreditinstitute aktuell nicht davon aus, dass die EZB zur Nullzinspolitik vergangener Jahre zurückkehrt. Erwartet werden weitere Zinsschritte um jeweils 0,25 Prozentpunkte – allerdings sollten Immobilieninteressenten nicht den Fehler machen allzu große Auswirkungen auf die Immobilienmärkte zu erwarten. Denn der Leitzins hat keinen zumindest keinen nennenswerten Einfluss auf die Zinsen von zehnjährigen Immobilienfinanzierungen, die für den Immobilienmarkt noch immer entscheidend sind.

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Leitzinssenkungen – wohin geht die Reise bei Bauzinsen im Jahresverlauf?

Laut Interhyp bewegen sich die Zinsen für zehnjährige Immobilienkredite momentan zwischen 3,30 und 4,00 Prozent. Der sogenannte „Bestzins“ des deutschen Baufinanzierungsexperten Dr. Klein für eine zehnjährige Baufinanzierung liegt aktuell sogar knapp darunter.

Was die weitere Prognose angeht, rechnen die Zinsexperten in ihren monatlichen Befragungen mehrheitlich mit einem gleichbleibenden Zins-Korridor zwischen 3,00 und 4,00 Prozent für zehnjährige Darlehen – Schwankungen sind dabei jederzeit möglich.

Nach Zinssenkungen – mit dem Immobilienkauf zuwarten lohnt sich kaum

Nahezu einstimmig herrscht die Meinung, dass angehende Kaufinteressierte bzw. Häuslebauer ihr Vorhaben nicht hinausschieben sollten um auf niedrigere Bauzinsen hoffen. Die Rückkehr eines Bauzinsniveaus zwischen einem und zwei Prozent ist weiter wenig realistisch – die Talsohle bei den Immobilienpreisen scheint seit einigen Quartalen durchschritten. Der beste Augenblick, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, sei jetzt, so viele Experten am Markt.

Im Gegenteil: Bei den fallenden Immobilienpreisen hätten Interessenten aufgrund einer gewissen Marktsättigung aktuell eine gute Verhandlungsbasis. Weiters gelte es Zins-Offerten genau zu vergleichen – gute Bonität und ausreichendes Eigenkapital bieten beste Voraussetzungen für günstige Finanzierungen von Haus und Wohnung.

Schwierig bleibe weiterhin die Lage in den Metropolen und strukturstarken Ballungsräumen. Hier übersteigt die Nachfrage deutlich das Angebot, so dass die Immobilienpreise schon kurzfristig tendenziell wieder steigen dürften. Hinzu kommen immer mehr Mieter, die wegen steigenden Mietenzinsen in den Kaufmarkt strömen würden.

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Video: Bauzinsen November 2025- Analyse und Prognose

Quelle: Baufi Lab / YouTube

FAQ zum Thema Leitzinssenkungen

Wie oft wird der Leitzins angepasst?

Nach mehreren Leitzinserhöhungen in Folge hat sich die EZB dazu entschlossen, den Leitzins erstmals zu senken. Das ist nach mehreren Nullrunden bei den letzten Leitzinsentscheidungen ein erster sichtbarer Schritt in Richtung Zinswende.

Wird der Leitzins 2026 weiter sinken?

Die EZB hat die Zinswende eingeläutet. 2026 sollen die Zinsen wenn überhaubt moderat fallen. Das kann auch Auswirkungen auf die Bauzinsen haben, allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Bauzinsen 2025 auf das Zinsniveau von 2021 sinken. Die Niedrigzinsphase ist wohl vorbei und eine neue ist in absehbarer Zeit nahezu ausgeschlossen.

Wann kommt die nächste Leitzinssenkung?

Nach der ersten Leitzinssenkung im September wollten die EZB-Direktoriumsmitglieder 2025 weitere Zinssenkung folgen lassen – vermutlich erneut um 0,25 Prozentpunkte. So könne der Leitzins Ende des Jahres bei 2,00 Prozent liegen. Wie es 2026 mit dem Referenzzinssatz weiter geht, ist derzeit noch offen.

Wie entwickeln sich die Zinsen im Jahr 2026?

Konsumzinsen und Bauzinsen könnten bis zum Jahr 2026 voraussichtlich bei gut 4 Prozent stagnieren. Die Top-Zinsen für Immobilienkredite liegen aktuell bei rund 3,50 %. Eine Investitionsplanung abzusichern, gestaltet sich für Immobilieninteressenten für 2025 noch schwierig.

Wie entwickeln sich die Zinsen bis 2030?

Bis 2030 müssen sich Kreditnehmer auf eine etwa 30 Prozent höhere Monatsrate für Zinsen und Tilgung einstellen – so die eher wage Prognose einiger Experten. Bis dahin werden aber auch Löhne und Gehälter weiter steigen, was eine Mehrbelastung durchaus abfedert.

Filed Under: Uncategorized Tagged With: Baukredit, Bauzinsen, EZB, Leitzinssenkung, Zinswende EZB

Wie viel Kredit kann ich mir 2026 leisten?

Bei dieser Frage spielen neben Netto-Einkommen eigener Bonität in vielen Fällen Rücklagen eine wichtige Rolle. Nur wer ohne Probleme die monatliche Rate an die Bank zurückzahlen kann, wird seinen Kredit nach Risikoprüfung durch die Bank erhalten.

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Inhaltsverzeichnis

Entscheidende Faktoren
Bonitätsprüfung, Einkommensnachweis, Eigenkapital
Zwei Beispielrechnungen
Haushaltsrechnung
Fazit
Video

Häufige Fragen

Wie viel Kredit bekomme ich bei meinem Nettoeinkommen?
Bei welchem Gehalt kann ich mir welches Haus leisten?

Entscheidende Faktoren – was spielt bei der Kreditvergabe eine Rolle?

Grundsätzlich spielen bei jeder Vergabe von Krediten in Österreich eine Reihe von Aspekten und Faktoren eine wichtige Rolle. Entscheidenden Einfluss haben insbesondere:

  • Kredithöhe: Höhe der beantragten Finanzierungssumme
  • Verwendungszweck: Art und Verwendung des Darlehens
  • Zahlungsunfähigkeit: Allgemeine Bonität und Ausfallrisiko
  • Einkommen: Regelmäßiges und fixes monatliches Nettoeinkommen
  • Rücklagen: Finanzielle Rücklagen, Anlagen und Eigenmittel, Immobilien
  • Laufende Finanzierungen: Weitere Kredite, Schuldverschreibungen oder Bürgschaften

Tipp: Diese Faktoren werden von Banken bzw. Kreditvermittlern vor Vergabe eines Kredits geprüft, um das Ausfallrisiko, die Kreditwürdigkeit und letztlich die mögliche Kredithöhe zu bewerten.

Bonitätsprüfung, Einkommensnachweis, Eigenkapital – wann zählt was beim Kredit?

Maximaler Raten- und Konsumkredit: Zur Bewertung, ob die Kreditwürdigkeit für einen klassischen Raten- und Konsumkredit vorliegt, führt die Bank eine Bonitätsprüfung durch. Neben einem Abgleich Ihrer Daten beim KSV müssen Sie als Antragsteller einen Einkommensnachweis vorgelegt. In aller Regel werden Kredite bis zu einer Höhe vergeben, die sie sich durch die Kreditraten pro Monat leisten können.

Maximaler Kredit bei Baufinanzierung: In Sachen Baufinanzierung verlangen Banken weiters eine bestimmte Menge an Eigenkapital von Ihnen als Kreditnehmer – in der Regel 15 bis 20 Prozent. Barkapital verringert die Kredithöhe und Ihre monatlichen Ratenzahlungen. Es bringt weiters deutlich günstigere Zinskonditionen. Als Eigenkapital zur Wohnfinanzierung akzeptieren Banken ebenso Bausparverträge und staatliche Wohnbauförderungen der Bundesländer.

Tipp: Reichen Einkommen oder Eigenkapital nicht aus, um die monatliche Kreditrate bedienen zu können, kann ein zweiter Kreditnehmer bzw. eine Bürgschaft Ihren Kredit ebenso möglich machen. Es zählen dann das gemeinsame Einkommen bzw. die zusätzliche Sicherheit beim möglichen Zahlungsausfall.

 

Zwei Beispielrechnungen – ist ein Kredit wirklich möglich?

Bei der Frage „kann ich mir einen Kredit wirklich leisten“ entscheidet zuallererst die Höhe des monatlichen Haushaltseinkommens. Zumindest gilt dies bei klassischen Ratendarlehen. In Sachen Immobilienfinanzierung sollten Sie – neben einem ausreichenden Eigenkapitalanteil – die monatlichen Betriebskosten bei der Berechnung nicht vergessen werden. Zwei Beispiele aus der Praxis:

Beispiel 1: Hier können Sie sich einen Kredit leisten

  • Monatliches Netto-Einkommen: 3.500 Euro
  • Kreditrate pro Monat: 1.800 Euro
  • Betriebs- und Lebenshaltungskosten pro Monat: 750 Euro

Verbleibender Restbetrag: 950 Euro

Es bleiben Ihnen als Kreditnehmer nach Abzug der Kreditrate und der Betriebskosten monatlich noch 950 Euro netto übrig. Sie können sich einen Kredit bequem leisten – selbst nach Abzug einer 10-prozentigen Sicherheitsreserve, egal ob als Ratenkredit oder Baufinanzierung.

Beispiel 2: Hier können Sie sich einen Kredit nicht leisten

  • Netto-Einkommen pro Monat: 2.700 Euro
  • Kreditrate pro Monat: 1.800 Euro
  • Betriebs- und Lebenshaltungskosten pro Monat: 750 Euro
  • Restbetrag: 50 Euro

In diesem Beispiel sollten Sie sich als Kreditnehmer einen Kredit eher nicht leisten – der monatliche Restbetrag von 150 Euro netto nach Abzug der Rate und der Betriebskosten kann die Haushaltskassa rasch an die Grenzen bringen. Zumal noch kein Notgroschen als Sicherheitsreserve eingerechnet ist.

 

Haushaltsrechnung – was kann ich vorab tun?

Bevor Sie Kreditangebote vergleichen und Ihr Darlehen tatsächlich bei Banken anfragen, sollten Sie sich selbst einen finanziellen Überblick verschaffen. Mit einer Haushaltsrechnung ist dies einfach möglich. Sie ziehen von Ihren monatlichen Netto-Einnahmen sämtliche Ausgaben ab. Zu den gängigsten fixen Ausgaben zählen insbesondere:

  • die allgemeinen Lebenshaltungskosten
  • sämtliche Betriebskosten für Strom & Gas, Internet- und Handy sowie Versicherungen
  • fixe Kosten für Mobilität und Freizeitaktivitäten oder Reisen

Als Differenz zwischen monatlichen Einnahmen und Ausgaben bleibt der frei zur Verfügung stehende Betrag, der nach Abzug einer Sicherheitsreserve von ca. 10 bis 15 Prozent für die monatliche Kreditrate einer Konsumfinanzierung parat steht.

In Sachen Baufinanzierung gilt es weiters, die Nebenkosten in einer Haushaltsrechnung mit einzubeziehen. Denn die Kosten für Wohnung, Haus oder Grundstück sind höher als der reine Kaufpreis. Beispielsweise fallen Maklergebühr, Grunderwerbsteuer oder notarielle Beglaubigungskosten an, die sich in der Praxis rasch auf 10 Prozent und mehr summieren. Setzen Sie deshalb Ihren Kreditbetrag gerade bei Immobilienfinanzierungen nicht zu niedrig an und kalkulieren Sie solche Posten von Beginn an in die monatliche Kreditrate mit ein.

Tipp: Planen Sie in Ihrer Haushaltsrechnung grundsätzlich einen Sicherheitspuffer von ca. 10 bis 15 Prozent für unvorhergesehene Ausgaben und Anschaffungen ein. So sind Sie finanziell auf der sicheren Seite, vermeiden Tilgungsschwierigkeiten oder gar eine teure Nachfinanzierung.

 

Fazit zum Thema

Wie viel Kredit kann ich mir leisten? Eine Frage, die sich Kreditnehmer vor jeder Finanzierung stellen sollten – egal ob klassischer Ratenkredit oder langfristiges Baudarlehen. Für eine realistische Planbarkeit monatlicher Kreditraten, günstige Zinskonditionen und letztlich zur eigenen Sicherheit bei der Finanzierung.

Wie hoch eine mögliche Kreditsumme am Ende tatsächlich ausfallen kann, diese Entscheidung treffen Banken und Vermittler im Rahmen ihrer Kreditprüfung. Gute Bonität, ausreichendes Einkommen und Eigenkapital sind obligatorisch. Zusätzliche Sicherheiten – durch einen zweiten Kreditnehmer im Vertrag oder einen Bürgen bei Zahlungsausfall – können die gewünschte Kreditsumme rasch möglich machen oder den Kreditrahmen noch erhöhen.

Die ehrliche Haushaltsrechnung sowie ein Online Kreditvergleich sind Pflicht. So lassen sich maximale Kredithöhe sowie monatliche Belastung rasch erkunden. Die beste Kreditofferte zu günstigen Zinsen spart Monat für Monat zudem Geld in der Haushaltskassa – und Sie können sich am Ende mehr Kredit leisten.

 

Video: Wie viel Kredit kann ich mir leisten?

Quelle: GeldundHaushaltTV

FAQ Kredite 2026

Wie viel Kredit bekomme ich bei meinem Nettoeinkommen?

Wie viel Kredit bekomme ich mit 2.000, 2.400 oder 3.000 € netto? Kreditexperten und Banken beantworten diese Frage mit einer einfachen Faustformel: nicht mehr als 40 % des verfügbaren Nettoeinkommens sollten für einen Kredit aufgewendet werden. Als monatliche Kreditrate samt Zins sind in diesen Fällen maximal 800, 960 und 1.200 € möglich.

Bei welchem Gehalt kann ich mir welches Haus leisten?

In Sachen Immobilienfinanzierung gilt als Faustregel: Die maximale Monatsrate sollte 35 % Ihres monatlichen Nettohaushaltseinkommens nicht überschreiten. Auf dieser Basis können Sie im Budgetrechner Ihren maximalen Kaufpreis und Kreditbetrag sowie Ihre maximale monatliche Kreditrate beim Hauskauf ermitteln. Drei gängige Beispiele bei 25.000 und 50.000 € Eigenkapital und 35 % Monatsrate:

Haushaltseinkommen
netto 

Eigenkapital 

Monatliche
Rate 35 % 

Maximaler Kaufpreis
der Immobilie 

2.000 € 

25.000 € 

700 € 

ca. 204.000 €

2.000 € 

50.000 € 

700 € 

ca. 226.000 €

2.400 € 

25.000 € 

840 € 

ca. 241.000 €

2.400 € 

50.000 € 

840 € 

ca. 263.000 €

3.000 € 

25.000 € 

1.050 € 

ca. 296.000 €

3.000 € 

50.000 € 

1.050 € 

ca. 318.000 €

Wie viel Kredit kann ich mir leisten?

Und wie viel Geld sollte ich monatlich für einen Kredit zur Verfügung haben? Als Faustregel gilt: Ihre maximale Monatsrate sollte 35 % Ihres monatlichen Nettohaushaltseinkommens nicht überschreiten.

Wie viel Kredit kann man sich mit 2000 € netto?

Bleibt ein Nettoeinkommen von 2.000 € übrig, würde das bedeuten, dass eine maximale monatliche Rate rund 1.500 € betragen darf. Das liegt daran, dass Banken in der Regel nur Immobilienkredite mit einer Belastung von maximal 35 % des Nettoeinkommens vergeben.

Wie viel Kredit bekomme ich bei 4000 € netto?

Bei einem Netto-Gehalt von 4.000 € im Monat ist unter den durchschnittlichen Bedingungen ein Darlehen in Höhe von rund 295.000 € möglich. Es handelt sich um eine Beispielrechnung, die einen Überblick über die Größenordnung bietet.

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