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Energieausweis Österreich – Inhalte, Kosten und Ausstellung

24. November 2021 by Wolfgang Walter

Warum ist ein Energieausweis so wichtig?

Egal ob Kauf, Verkauf oder Vermietung: Bevor Sie sich für eine Immobilie entscheiden, sollten Sie die zukünftigen Energiekosten genau erkunden. Der Energieausweis für Immobilien bietet Ihnen alle nötigen Informationen dazu. Was der Energieausweis enthalten muss, wer ihn ausstellen darf und was er kostet – dies und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

Definition Energieausweis
Varianten & Details
Wann ist er Pflicht?
Kosten
Ausstellung
Ausnahmen
Fazit & Video
Häufige Fragen

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Der Energieausweis – was ist das genau?

Energieausweise für Haus und Wohnung beschreiben die Gesamtenergieeffizienz der jeweiligen Gebäude. Sie sind nach den technischen Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer zu erstellen. Als Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie müssen Sie potenziellen Interessenten sogar einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorlegen. Dieser darf ausschließlich von befugten und qualifizierten Personen erstellt werden. Der wichtigste Kennwert in jedem Energieausweis ist die Energiekennzahl für Ihr Haus oder Ihre Wohnung.

Energieausweisklassen: Um den spezifischen Heizwärmebedarf von Gebäuden einzustufen, werden im Energieausweis Klassen nach ihrem Heizwärmebedarf pro m²-Brutto-Grundfläche ausgewiesen. Ähnlich wie bei den EU-Labels von Kühlgeräten, Wasch- und Spülmaschinen oder Reifen, wird auch bei den Energieausweisklassen nach den Kategorien A++ bis G unterschieden.

Überblick über die neun Energieausweisklassen in Österreich

Ausweisklasse

Jährlicher Heizwärmebedarf

Gebäudekategorie

A++

max. 10 kWh/m²

Passivhäuser

A+

max. 15 kWh/m²

Passivhäuser

A

max. 25 kWh/m²

Niedrigenergiehaus mit Komfortlüftung

B

max. 50 kWh/m²

Energiesparhaus

C

max. 100 kWh/m²

Niedrigenergiehäuser

D

max. 150 kWh/m²

unsanierte Gebäude

E

max. 200 kWh/m²


alte unsanierte Gebäude

F

max. 250 kWh/m²

G

über 250 kWh/m²

Tipp: Als Vermieter oder Verkäufer einer Wohnimmobilie können Sie darüber entscheiden, ob Sie Interessenten einen Energieausweis für das gesamte Gebäude oder die einzelne Wohnung vorlegt.

Varianten und Details – was steht im Energieausweis?

Energieausweise in Österreich gibt es in drei verschiedenen Varianten:

  • für Wohngebäude
  • für Nicht-Wohngebäude
  • für sonstige Gebäude

Je nach Ausführung, listeten diese verschiedene Kennzahlen auf, welche für die Ermittlung des Energiebedarfs eine entscheidende Rolle spielen. Zu den wichtigsten Werten zählen hierbei:

Heizwärmebedarf (HWB): Dieser gibt jene Wärmemenge an, die den Räumen rechnerisch zur Beheizung hinzugefügt werden muss. Der Energieausweis beinhaltet zum einen die Darstellung des HWB am Standort des Gebäudes (Standortklima sk) im Vergleich zu einem Referenzstandort (Referenz Ref) für ganz Österreich, zum anderen spezifisch bezogen auf die Brutto-Grundfläche (Flächen inklusive Wände). Altbauten haben meist einen jährlichen HWB von 100 bis 200 kWh/m², Neubauten in der Regel einen HWB unter 50 kWh/m² pro Jahr.

Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE): Dieser definiert die Effizienz des Gebäudes inklusive der haustechnischen Anlagen. Dabei wird die gesamte Immobilie mit einem Referenzneubauobjekt aus dem Jahr 2007 verglichen. So lässt sich erkennen, ob das Gebäude energetisch besser (fGEE < 1) oder energetisch schlechter (fGEE > 1) als das Vergleichsobjekt ist.

Primärenergiebedarf (PEB): Der Primärenergiebedarf inkludiert die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude, samt Aufwandes für die Energieaufbringung – also etwa Herstellung und Transport.

Kohlendioxidemissionen (CO2): Dieser Wert umfasst die CO2-Emissionen, welche dem gesamten Energiebedarf hinzugerechnet werden. Hierin inkludiert sind auch die Werte für Transport und Erzeugung sowie Energieverluste.

Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB): Der WWWB zeigt auf, wie viel Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung benötigt wird – inklusive des Energieverlusts der Heizungsanlage. Berechnungsgrundlage ist die Erwärmung von einem Liter Wasser pro Quadratmeter Brutto-Gesamtfläche um 30 Grad.

Heizenergiebedarf (HEBSK): Der HEB berücksichtigt zusätzlich zum Nutzenergiebedarf die Verluste der Haustechnik im Gebäude – beispielsweise Energieverluste des Heizkessels und der Energiebedarf von Umwälzpumpen.

Endenergiebedarf (EEB): Beim EEB schließlich wird neben dem Heizenergiebedarf noch der Haushaltsstrombedarf berücksichtigt. In der Praxis entspricht dies der Energiemenge, die hinzugekauft werden muss.

Energieausweis – wann ist er Pflicht?

In Österreich sind Energieausweise von Gebäuden oder Nutzungsobjekten – also Häuser, Wohnungen oder Geschäftsräume) grundsätzlich auszuhändigen bei

  • Vermietung,
  • Verpachtung
  • oder Verkauf

Baubewilligungen: Weiters wird ein Energieausweis benötigt, wenn Sie eine Baubewilligung für einen Neubau oder entsprechend umfangreiche Veränderungen an einem Altbau vornehmen wollen.

Förderungen: Auch bei Förderungsanträgen für einen Neubau oder eine Sanierung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden, bei dem eine bestimmte Energiekennzahl erreicht werden muss. 

Tipp: Als Verkäufer oder Vermieter müssen Sie wissen: Bei fehlenden Angaben zur Energieeffizienz oder nicht rechtzeitiger Aushändigung drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro. Falsche Angaben zu Energiekennwerten können weiters Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen nach sich ziehen – etwa Preisminderung bzw. Mietpreisminderung, oder sogar Aufhebung des Vertrags.

Wie hoch liegen die Kosten beim Energieausweis?

Die Kosten für Energieausweise sind in Österreich gesetzlich nicht festgeschrieben. Sie müssen diese jeweils mit dem Ersteller direkt aushandeln. Wichtig: Der finanzielle Aufwand schwankt je nach Art der Immobilie sehr stark.

Kosten je nach Gebäudeart: Kommt man bei gleichartigen Wohnungen in Mietshäusern mit dem alten Richtwert von einem Euro pro Quadratmeter hin, lassen sich Einfamilienhäuser weniger einfach bewerten. Hier müssen Sie gut und gerne mit dem Doppelten rechnen. Insbesondere bei Altbauten mit seltenen Bauteilen und unzureichenden Plänen können die Kosten deutlich höher ausfallen.

Kosten je nach Lage: Weiters sind die Preise von Energieausweisen auch von der Lage der Immobilie abhängig. In Metropolregionen wie Wien fallen diese nicht selten doppelt so hoch aus wie auf dem flachen Land.

Tipp: Generell lassen sich in Sachen Energieausweiskosten für ein Einfamilienhaus rund 500 Euro, bei einem Mehrparteienhaus rund 1.000 Euro veranschlagen. Vergleichen Sie unbedingt die Preise mehrere Anbieter!

Kostenübernahme bei Verkauf: Benötigen Sie für den Verkauf Ihres Gebäudes einen Energieausweis, müssen Sie als Verkäufer dessen Erstellung durch einen qualifizierten Sachverständigen zunächst selbst tragen. Im Rahmen des späteren Kaufvertrags steht es den Vertragsparteien aber frei, eine Kostenaufteilung oder komplette Kostenerstattung zu vereinbaren.

Kostenübernahme bei Vermietung: Bei Mietverträgen müssen Sie als Vermieter die Kosten für die Erstellung des Energieausweises stets selbst tragen. Diese Kosten sind dabei als Erhaltungsaufwand klassifiziert und somit nicht als Betriebskosten umsetzbar. Allerdings können Sie die entstandenen Kosten als Ausgaben in der Hauptmietzinsabrechnung einfließen lassen. In diesem Fall müssen Sie Hauptmietern aber Einsicht (inkl. Kopie) in den Energieausweis gewähren – wenn diese dies einfordern.

Energieausweis – wer kann und darf ihn ausstellen?

In den vergangenen Jahren gab es in Österreich eine rege Diskussion, welche Unternehmer einen Energieausweis ausstellen dürfen. Nach mehreren Erlassen sind aktuell folgende Gruppen von Gewerbetreibenden bzw. Selbstständigen befugt, Energieausweise zu erstellen:

Gewerbetreibende

  • Baumeister
  • Elektrotechnik
  • Gas-, Sanitär- und Heizungstechnik,
  • Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik
  • Holzbau-Meister
  • Ingenieurbüros der Fachgebiete Bauphysik, Gebäudetechnik und Innenarchitektur

Ziviltechniker 

  • Architekten
  • Zivilingenieure
  • Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen
  • Wirtschaftsingenieure

Tipp: Einige Gewerbetreibende stellen Energieausweise nach Datenlage auch im vereinfachten Verfahren online aus. Ein Energieausweis, welcher nach einer Begutachtung vor Ort erstellt wird, kostet in der Regel zwar deutlich mehr, ist jedoch genauer. Insbesondere für Berechnungen zur Amortisierung von spezifischen Investitionen ist letzterer sinnvoll.

Ausnahmen – in welchen Fällen braucht es keinen Energieausweis?

Auch, wenn es den Anschein haben mag: Energieausweise sind in Österreich längst nicht in jedem Fall notwendig. So sind eine Reihe von Immobilien von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises ausgenommen:

  • Frostfrei, zu haltende Objekte ohne Heizungsanlage
  • Abbruchobjekte mit Abriss innerhalb von drei Jahren laut Kaufvertrag
  • Gebäude zur Nutzung von für Gottesdiensten und religiösen Zwecken
  • Provisorisch errichtete Gebäude mit maximal zweijähriger Nutzungsdauer 
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude mit Abwärme
  • Ferienwohnungen unter einem Viertel des ganzjährigen Energiebedarfs
  • Freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche unter als 50 m²

Fazit zum Thema Energieausweis in Österreich

Energieausweise bieten wertvolle Informationen zu Gesamtenergieeffizienz und Energiebedarf einer Immobilie. In Österreich müssen diese seit einigen Jahren bei Vermietung, Verpachtung sowie beim Verkauf von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten vorgelegt bzw. ausgehändigt werden.

Im Energieausweise müssen verschiedenste Kennzahlen aufgeführt sein. Nur so können Käufer und Mieter damit Rückschlüsse auf die monatlichen Energiekosten ziehen und abwägen, ob Sie sich den laufenden Unterhalt des Wunschobjektes leisten wollen bzw. können.

Die Ausstellung eines Energieausweises ist in Österreich mittlerweile streng geregelt – nur gewisse Gewerbetreibende und Ziviltechniker sind hierzu berechtigt. Weiters muss bei Unvollständigkeit oder Fehlen eines entsprechend zertifizierten Energieausweises mit Verwaltungsstrafen gerechnet werden. Falschangaben beispielsweise zu den Energiekennwerten können zudem Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen nach sich ziehen.

Video: Die 10 wichtigsten Fragen – Energieausweis leicht erklärt

Quelle: Mein Makler Immobilienwissen / YouTube

Häufige Fragen

Wer erstellt einen Energieausweis in Österreich?

In Österreich sind nur gewisse Berufsgruppen dazu berechtigt, einen Energieausweis auszustellen. Hierzu zählen beispielsweise Ziviltechniker, Architekten, sowie Zivilingenieure und -konsulenten.

Wie viel kostet ein Energieausweis in Österreich?

Die Preise eines Energieausweises sind recht unterschiedlich. Sie sind in aller Regel von Gebäudeart und -alter sowie von der Lage der Immobilie abhängig. Generell kann man für ein Einfamilienhaus mit rund 500 Euro, bei einem Mehrparteienhaus mit rund 1.000 Euro an Kosten rechnen.

Was ist ein guter Wert im Energieausweis?

2007 bis 2009 galt ein Gebäude mit 200 kWh/ m² jährlich als energetisch gut modernisiertes Einfamilienhaus. In Energieausweisen mit Ausstellungsdatum bis April 2014 wurden Häuser mit 150 kWh/ m² jährlich als energetisch gut saniert erachtet. Mittlerweile ist für diese Klassifizierung ein Endenergiebedarf von 70 bis 100 kWh/ m² und Jahr erforderlich.

Wie berechnet man den Energieausweis?

Zur Berechnung wird die Wohnfläche mit dem Faktor 1,2 multipliziert, um beispielsweise auch Treppenhaus und Kellerräume zu berücksichtigen. Der erhaltene Wert muss mit dem Energieverbrauchskennwert aus dem Energieausweis multipliziert werden. Als Ergebnis steht dann der zu erwartende Verbrauch für die Beheizung der Immobilie in Kilowattstunden.

Was passiert, wenn man keinen Energieausweis hat?

Wenn ein Energieausweis nicht rechtzeitig vorliegt oder nicht korrekt ausgeführt wird, drohen gemäß EnEv 2014 in §27 in Österreich Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Ein Strafgeld kann gegen die Aussteller von Energieausweisen verhängt werden. Aber auch Immobilienbesitzer selbst müssen mit Verwaltungsstrafen, oder bei Falschangaben Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüchen rechnen.

Wer braucht keinen Energieausweis?

Seit 2014 ist der Energieausweis in Österreich Pflicht, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen. Für Abbruchobjekte, provisorisch errichtete Gebäude, denkmalgeschützte Häuser und Gebäude, bestimmte Ferienwohnungen oder freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche unter als 50 m² ist kein Energieausweis nötig.

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Wohnbauförderung 2026 – Kriterien, Berechnung, Rückzahlung

Inhaltsverzeichnis

Beispiele & Möglichkeiten
Kriterien für die Förderung 
Eigenheim- & Wohnbauförderung
Wohnbauförderung berechnen
Rückzahlung & Übernahme
Spezielle Wohnbauförderungen
Hausbauförderung beim Neubau
Wohnbauförderung in Bundesländern

Mit 1. Jänner 2025 trat die neue Wohnbauförderung der Länder in Kraft. Für das eigene Haus oder die eigene Wohnung gibt es bis zu 80.000 Euro an Kaufförderung. Gefördert wird zum Beispiel auch, wenn Familien an das Elternhaus anbauen.

Gemeinnützige Wohnbauträger erhalten künftig einen fixen Förderbetrag von 2.520 Euro pro Quadratmeter. Damit hofft man, den Anreiz von Wohneigentum wieder erhöhen zu können, zumal auch die derzeit noch sehr strengen Kreditvergaberichtlinien im kommenden Jahr auslaufen sollen.

De facto bedeutet dies, dass der Anteil einer allfälligen Rückzahlungsquote für Wohnraum in Relation zum Haushaltseinkommen wieder steigen dürfte. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein geringeres Haushaltseinkommen als bisher erforderlich wieder ausreichen dürfte, um einen Kredit zur Schaffung von Wohnraum zu erhalten.

Hier gehts zum großen Länder-Check der neuen Wohnbauförderung 2025.

Was ist die Wohnbauförderung?

Die Wohnbauförderung in Österreich soll insbesondere jungen Familien die Möglichkeit geben, sich einen leistbaren Wohnraum mit bestmöglichen Qualitätskriterien zu schaffen. Die Förderung kann in Form eines Kredites, eines Zuschusses oder einer Beihilfe erfolgen. Weiters bieten die Bundesländer unterschiedliche Fördermöglichkeiten an – dies lohnt es zu erkunden.

Kauf oder Neubau einer Immobilie kosten bekanntlich viel Geld. Gleiches gilt für die Modernisierung oder eine ökologische Sanierung bestehender Häuser und Wohnungen. Der Staat kann Sie finanziell unterstützen. Die Wohnbauförderung der Bundesländer ist ein beliebtes Mittel, die Finanzierung zu erleichtern. In unserem Ratgeber zur Wohnbauförderung in Österreich erfahren Sie, welche Arten der Förderung es gibt, welche Kriterien bei der Eigenheimförderung gelten, wie Sie bei der Rückzahlung der Hausbauförderung sparen können.

Wohnbauförderung in Österreich – es gibt viele Möglichkeiten

Wer sich mit dem Thema Wohnbauförderung in Österreich näher beschäftigt, der wird bald merken: Die eine Wohnbauförderung gibt es nicht. Jedes Land hat seine eigenen Regeln. Daher ist es wichtig, die jeweilige Eigenheimförderung in den einzelnen Bundesländern zu erkunden.

Dennoch gibt es in Sachen Wohnbauförderung einige Dinge, die in ganz Österreich gelten:

  • Er werden alle Maßnahmen gefördert, die umweltschonendes Wohnen möglich machen.
  • Maßgeblich über das Ausmaß der Förderung ist jeweils das Finanzielle Unterstützungen wie Studienbeihilfe, Waisenpension, Pflegegeld, Familienbeihilfe spielen  keine Rolle.
  • In jedem Bundesland wird zwischen folgenden Arten von Wohnbauförderung unterschieden:
  • Einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
  • Zins- oder Annuitätenzuschüsse, bei der Rückzahlung eines Darlehens
  • Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen, mit günstigen Konditionen
  • Übernahme von Bürgschaften, damit ein Darlehen möglich wird

Weiters wird, zwischen der Förderung spezifischer Baumaßnahmen und der Personenförderung unterschieden. Hierbei gelten die Baumaßnahmen in aller Regel der Energiesanierung. Die Personenförderung hingegen richtet sich nach der Dringlichkeit des Wohnbedarfs.

Kriterien für die Wohnbauförderung – was wird vorausgesetzt?

Finanzielle Unterstützung in Sachen Wohnbauförderung gibt es in allen Bundesländern. Um diese umfänglich ausschöpfen zu können, müssen Sie einiges mitbringen. Einige wichtige Kriterien sind beispielsweise:

  • Als Antragsteller müssen Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder gleichgestellt sein (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
  • Um Fördergelder zu bekommen müssen Sie (Mit-)Eigentümer der Liegenschaft sein oder eine Baugenehmigung haben. Alternativ kann diese Rolle eine Ihnen nahestehende Person übernehmen.
  • Ihre Immobilie muss das ganze Jahr über als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ferien- oder Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Wichtig: dies wird  überprüft!
  • Ihr bisher bewohnte Hauptwohnsitz muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das geförderte Eigenheim aufgegeben werden.
  • Ihre Immobilie muss mindestens 80 m² groß sein. Der Keller zählt nicht als Wohnfläche, es sei denn, die Nutzung als Hobbyraum, Arbeitszimmer etc. ist explizit geplant.
  • In dem zu fördernden Haus dürfen keinerlei fossilen Brennstoffe eingesetzt werden. Tipp: Lassen Sie die Energiekennzahl durch eine zertifizierte Beratungsstelle erkunden!
  • Wichtig: Sie müssen die jeweilige Netto-Einkommensgrenze einhalten. Weiters ist der Nachweis über ein gesichertes Mindesteinkommen obligatorisch, wenn Sie ein Förderungsdarlehen in Anspruch nehmen möchten.

Wohnbauförderung, Eigenheimförderung, Hausbauförderung – was steckt jeweils dahinter?

Im Sachen Förderung für Haus, Wohnung und Co. herrscht in Österreich ein wahrer Begriffsdschungel. Wohnbauförderung beantragen, Eigenheimförderung sichern oder Hausbauförderung nutzen. Es stellt sich rasch die Fragen: Wie gehe ich vor und was gilt bei der Berechnung der Fördermittel?

Hilfreich für das jeweilige Fördervorhaben ist die begriffliche Definition:

Als Eigenheim in Sachen staatlicher Förderung gilt grundsätzlich ein Wohnhaus mit maximal zwei Wohnungen. Weiters fallen darunter Eigenheime in Gruppen, wenn diese zumindest zehn Häuser mit einer maximalen Bauplatzgröße 800 m² umfassen.

Die Wohnbauförderung hingegen ist für die Schaffung von Wohnraum gedacht. Dies kann bei einer Immobilie auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen – beispielsweise:

  • durch einen kompletten Neubau
  • durch Umbau oder Erweiterung
  • oder durch Sanierung oder Renovierung

Tipp: Das Ausmaß der Förderung hängt zunächst von der Art des Bau- bzw. Kaufvorhabens ab. Möchten Sie indes Ihre Wohnbauförderung konkret berechnen und beantragen, gilt es eine Reihe weiterer Faktoren zu berücksichtigen.

Wohnbauförderung berechnen – was ist noch wichtig?

Haushalt und Einkommen: Grundlage der Förderung ist zunächst die Zahl der im Haushalt lebenden Personen sowie deren gesamtes jährliches Nettoeinkommen. Die Gehälter von Ehepartner, eingetragenem Partner oder Lebensgefährten werden Ihrem Einkommen als Antragsteller aufaddiert. Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und Lohnsteuerbeiträge werden von diesem Jahreseinkommen abgezogen.

Nachweise aus dem Vorjahr: Beim Antrag zur Wohnbauförderung müssen Sie als Angestellte das Haushaltseinkommen laut Jahreslohnzettel vom Vorjahr eingereicht werden. Selbstständige müssen den Einkommenssteuerbescheid vom Vorjahr abgeben, negative Einkünfte und Verlustvorträge werden nicht berücksichtigt.

Staffelung der Förderung: Übersteigt Ihr gemeinsames Jahreseinkommen die Grenze, die im jeweiligen Bundesland gilt, ist eine Wohnbauförderung möglich. Die Förderung wird dann um entsprechende Prozentsätze schrittweise reduziert.

Aktuelle Familiensituation: Ihr Einkommen ist nicht der einzige Faktor zur möglichen Wohnbauförderung. Abgesehen davon wird die Familiensituation berücksichtigt. Beispielsweise steigt die Einkommenshöchstgrenze mit jedem Kind im Haushalt.

Energieeffizienz und Wohnfläche: Weiter spielt es eine Rolle, wie energieeffizient Ihr Haus oder Ihre Wohnung ist und welche Wohnfläche diese umfassen.

Tipp: Die Berechnung der Wohnbauförderung ist komplex, eine universell einsetzbare Formel gibt es nicht. Daher sollten Sie vor Ihrem Antrag die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes erkunden und Rat vom Fachmann einholen.

Hausbauförderung bei einem Neubau – was gilt es zu beachten?

Die Hausbauförderung ist vor allem für allem für viele Eigenheimer und Häuslbauer eine gute Möglichkeit der finanziellen Entlastung. In der Hektik von Kauf oder Bau der Immobilie sollten Sie ein paar Dinge nicht vergessen, um tatsächlich an die begehrten Euro zu kommen:

Antrag vor Baubeginn stellen: Damit Ihre Hausbauförderung überhaupt bewilligt wird, müssen Sie den Antrag zur Förderung unbedingt vor Beginn des Baus stellen. Weiters dauert die Bearbeitung je nach Bundesland durchschnittlich bis zu sechs Monate. Dies sollten Sie unbedingt mit in Ihre Finanzierung einplanen.

Finanzierung sichern: Zudem muss Ihre Baufinanzierung nachweislich entweder durch Eigenkapital und/oder einen Kredit gedeckt sein. So umgehen Sie das Risiko, bei einer teilweisen Ablehnung Ihr Bauvorhaben abbrechen bzw. nachfinanzieren zu müssen.

Hauptwohnsitz nachweisen: Schließlich ist die Nutzung als Hauptwohnsitz ein entscheidendes Kriterium zur Hausbauförderung. Als Antragsteller müssen Sie nach Fertigstellung selbst im Haus wohnen. Vermietungen geförderter Neubauten sind ausdrücklich nicht erlaubt. Übrigens gilt dies für eine geförderte Eigentumswohnung.

Tipp: Falls Ihr Haus eine maximale Wohnfläche von 130 m² aufweist, können Sie beim Finanzamt ein Antrag auf Erlass der Grundbucheintragungsgebühr stellen. Eine ansehnliche Ersparnis, schließlich beträgt die Gebühr 1,2 Prozent des Darlehensbetrags. 

Spezielle Wohnbauförderungen – Jungfamilie, Sozialnotstand und Hausstands-Gründung

Die Wohnbauförderung in Österreich trägt zuvorderst einen sozialen Charakter. Schließlich soll vor allem jenen Menschen der Zugang zum Eigenheim mit staatlicher Hilfe erleichtert werden, die sich Haus oder Wohnung mitunter selbst gar nicht leisten könnten. Hierfür gibt es spezielle Fördermöglichkeiten:

Förderung für Jungfamilien: Sind Sie in Wien, der Steiermark oder in Kärnten ansässig, können Sie die sogenannte Förderung für Jungfamilien nutzen. Als Jungfamilie gilt ein Paar, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Antragstellung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ob es in der Familie schon Kinder gibt, spielt keine Rolle.

Förderung bei Sozialnotstand: Diese zusätzliche Fördermöglichkeit gibt es für schwerbehinderte Menschen unter 35 Jahren mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung. Weiters für Familien mit mindestens 3 Kindern oder einem Kind, das laut Familienausgleichsgesetz 1967 behindert ist.

Förderung zur Hausstands-Gründung: Spezielle Fördergelder gibt es weiters mit dem Modell der Hausstands-Gründung. Hierbei ist neben dem Erwerb von zusätzlichem Wohnraum die Anschaffung notwendiger Ausstattungen gemeint. Unter anderem der Hausbau.

Tipp: Aktuell gibt es die Förderung für Jungfamilien explizit in Wien, der Steiermark oder in Kärnten. Wenn Sie sich um eine Wohnbauförderung in einem anderen Bundesland bewerben sollten Sie mögliche zusätzliche Fördergelder erkunden bzw. erfragen.

Rückzahlung und Übernahme einer Wohnbauförderung – ist das vorzeitig möglich?

Neben der Wohnbauförderung als Zuschuss oder Beihilfe müssen reine Wohnbaudarlehen per Monatsrate und Zins zurückgezahlt werden. Für viele Konsumenten stellt sich, bei den beachtlichen Laufzeiten früher oder später die Frage: Wie flexibel bin ich und ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?

Vorzeitige Tilgung – je nach Bundesland unterschiedlich

Haben Sie ein Förderungsdarlehen erhalten, sind die Rückzahlungsraten anfangs niedrig und steigen erst mit den Jahren. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist möglich und teilweise mit einem erheblichen Nachlass verbunden. Ob und wie viel Sie durch eine vorzeitige Rückzahlung sparen können, hängt von Ihrem Bundesland ab. Insbesondere gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der aktuellen Laufzeit des Kredits bzw. welche Restsumme erreicht ist.

Beispiel Kärnten: In Kärnten beispielsweise erhalten Sie 25 Prozent Nachlass, wenn Sie den Restbetrag Ihres Darlehens mindestens fünf Jahre vor Fälligkeitstermin zurückzahlen. Gleichzeitig kann eine vorzeitige Rückzahlung frühestens zehn Jahre nach Zuteilung erfolgen. Ein hohes Sparpotenzial in Sachen Wohnbauförderung, dass sich bei rechtzeitiger Planung zusätzlich zur Tilgung Ihres Bankdarlehens nutzen lässt.

Immobilienverkauf – Übernahme der Wohnbauförderung

Ein weiterer wichtiger Punkt in Sachen Wohnbauförderung ist die vorzeitige Veräußerung einer geförderten Immobilie. Die ist im Alltag gar nicht so selten der Fall und stellt Bauherren mitunter vor Probleme. Der Verkauf ist nicht problemlos möglich, da im Grundbuch mitunter ein Veräußerungsverbot eingetragen sein kann – insbesondere ist dies der Fall, wenn es sich um Förderung in Form eines Darlehens und höhere Summe handelt.

Sie müssen auf Zustimmung des jeweiligen Landes hoffen. Dies ist problemlos möglich, wenn Ihre geförderte Immobilie von einer Person gekauft wird, die ebenfalls nach den gleichen Kriterien wie Sie förderungsberechtigt ist.

Wohnbauförderung – was gilt in den einzelnen Bundesländern?

Wie erwähnt, ist die Wohnbauförderung in Österreich Sache der einzelnen Bundesländer. Je nach Förderung, wird entweder mittels besonders günstiger Darlehen gefördert oder durch einmaligen nicht rückzahlpflichtigen Baukostenzuschuss. Sowohl Einkommensgrenzen als Höhe und Art der Förderung unterscheiden sich. In der Regel haben Wohnbaudarlehen der Länder eine Laufzeit von über 20 Jahren.

Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick zu der österreichischen Wohnbauförderung nach Bundesländern geteilt:

Wohnbauförderung in Niederösterreich

Beim Wohnbaudarlehen des Landes Niederösterreich liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf dem energiesparenden Bauen, wie beispielsweise die Förderung von Passivhäusern. Damit Förderungen vollständig ausgezahlt werden können, dürfen die Einkommensgrenzen von jährlich 40.000 Euro bei einer Person, 65.000 Euro bei zwei Personen und 8.000 Euro bei jeder weiteren Person nicht überschritten werden. Gibt es eine Überschreitung des Einkommens bis zu 10 %, dann verringert sich die Förderung um 20 %. Bei einer Einkommensüberschreitung von 20 % verringert sich die Förderung um 50 %. Darüber hinaus ist eine Wohnbauförderung nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Eigentumsnachweis
  • Baubewilligung samt Energieausweis
  • Bau-/Sanierungspläne
  • Gemeindebestätigung
  • Einkommensnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen
  • Willenserklärung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis aller Personen im Haushalt
  • Geburtsurkunde jedes Kindes
  • Heiratsurkunde

Wohnbauförderung in Oberösterreich

In Oberösterreich wird der Bau des Eigenheims gefördert. Zudem werden Solaranlagen, Photovoltaiksysteme und die Installation von Alarmanlagen entweder durch ein Darlehen oder eine Einmal-Förderung unterstützt. Die Einkommensgrenzen betragen in Oberösterreich bei einer Person jährlich 37.000 Euro, bei zwei Personen 55.000 Euro, für jede weitere Person 5.000 Euro. Bei einer Überschreitung der Obergrenzen um max. 10 %, 20 % bzw. 30 % wird eine um 25 %, 50 % bzw. 75 % verminderte Förderung gewährt.

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EWR-Bürger)
  • Volljährigkeit
  • Eigentumsrecht
  • Die neue Wohnung wird Hauptwohnsitz, und zwar bis spätestens 3 Jahre nach dem Zusicherungsdatum.
  • Bestehende Wohnungen werden aufgegeben, und zwar bis spätestens 6 Monate nach Bezug der geförderten Wohnung.

Wohnbauförderung in der Steiermark

In der Steiermark werden bei der Wohnbauförderung besonders Jungfamilien und Energiesparmaßnahmen berücksichtigt. Maßnahmen für die Barrierefreiheit werden gefördert. In der Steiermark gibt es Einkommensobergrenzen für eine mögliche Förderung. Bei einer Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 34.000 Euro, bei zwei Personen bei 51.000 Euro und jede weitere Person erhöht die Grenze um 4.500 Euro pro Jahr. Wenn die Obergrenzen um mehr als 900 Euro überschritten werden, dann reduziert sich die Förderung um 20 %.

Grundsätzlich möglich ist die Wohnbauförderung in der Steiermark für:

  • einen Neubau bzw. die Errichtung eines Eigenheims
  • den Einbau einer neuen Wohnung in ein Bestandsgebäude
  • die Hausstands-Gründung bei Jungfamilien

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Ehepaare, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Familien mit mindestens 3 Kindern
  • Familien mit einem behinderten Kind
  • Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wohnbauförderung in Kärnten

In Kärnten ist die Schaffung des ersten Hausstandes für Jungfamilien besonders gefördert. Erst im Mai 2017 wurden die Einkommensgrenzen erhöht, umso mehr Menschen die Wohnbauförderung zu ermöglichen. Aktuell liegen die Einkommensgrenzen für eine Person im Haushalt bei jährlich 38.000 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei Personen bei 55.000 Euro, für vier Personen bei 60.000 Euro. Für jede weitere Person gelten plus 6.000 Euro.

Die Basisförderung ist abhängig von der förderbaren Nutzfläche: Förderung gibt es bis maximal 130 m² bzw. 150 m², wenn mehr als fünf Personen im Haushalt leben. Weitere Schwerpunkte sind:

  • Barrierefreies, altersgerechtes Wohnen
  • Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden
  • Eigentumskauf, also den Ersterwerb direkt vom Bauträger
  • Gewährung von Eigenmittelersatzkrediten
  • Umfassende und verpflichtende Energieberatung als Voraussetzung, wenn der Förderantrag gestellt wird

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Jungfamilienförderung:

  • Alleinstehende Person mit mindestens einem Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Die Person darf das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ehepaar mit oder ohne Kinder, bei dem beide Partner das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Lebensgefährten mit mindestens einem Kind, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wohnbauförderung im Burgenland

Das Hauptaugenmerk in der burgenländischen Wohnbauförderung mit bis zu 30 Jahren liegt in der Schaffung von leistbarem Wohnraum, hoher Qualität und Umweltverträglichkeit. Im Burgenland ist neben der Einkommensgrenze die Größe bzw. die Wohnnutzfläche ein entscheidender Faktor, der sich auf die Förderung auswirkt. Das heißt bei Häusern, die die Wohnnutzfläche von 200m² überschreiten, reduziert sich der Förderungsbetrag für jeden überschrittenen Quadratmeter um einen Prozentpunkt. Bei einem Haus von 230m² Wohnnutzfläche ergäbe das eine Reduzierung um 30%. Unabhängig davon gelten Einkommensobergrenzen. Für eine Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 36.500 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei bei 57.500 Euro, für vier bei 62.500 Euro und bei fünf bei 67.500 Euro.

Im Einzelnen sind Zuschüsse möglich für:

  • jedes Kind bis 16 Jahre: 12.000 Euro
  • bodenverbrauchsparendes Bauen: 35 Prozent der Abrisskosten (max. 16.000 Euro)
  • die Nutzung von Baulücken in einem aufgeschlossenen Grundstück: max. 12.600 Euro
  • barrierefreies Bauen: max. 7.500 Euro
  • behindertengerechte Maßnahmen: 100 Prozent der Kosten (max. 15.000 Euro)

Hauptkriterien für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung sind:

Die Objektförderung wiederum wird durch die Bauweise bzw. das Bauvorhaben allgemein bestimmt.

  • Quadratmeter der Wohnnutzfläche
  • bodenverbrauchsparendes Bauen
  • barrierefreies Bauen
  • behindertengerechte Maßnahmen

Wohnbauförderung in Vorarlberg

In Vorarlberg liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf den Bereichen Energieoptimierung, Ökologie und Barrierefreiheit. Eine verdichtete Bauweise und kompakte Eigenheime werden stärker gefördert. Die Einkommensgrenze liegt für einen Einpersonenhaushalt bei 3.100 Euro, für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte wurde die Obergrenze mit 5.500 Euro festgelegt. Für ein Einfamilienhaus gibt es Zuschüsse von 300 Euro pro m², bei Zu-, Um- oder Ersatzneubauten können es sogar 800 Euro pro m² sein.

Wichtige Kriterien für Bonuszahlungen zur ökologischen Wohnbauförderung:

  • die Nutzung umweltschonender Materialien und hohe Energieeffizienz: bis zu 610 Euro/m² zusätzlich
  • PVC-freie Fenster bzw. Innentüren sowie Holzfassaden oder nachhaltige Dämmstoffe: bis zu 100 Euro/m² zusätzlich
  • die Förderung von umweltfreundlichen Transportmitteln (Fahrrad, E-Mobilität, Carsharing): bis zu 80 Euro/m² zusätzlich
  • barrierefreie Gestaltung der Wohnräume, sodass die Wohnung für mehrere Generationen ausgelegt ist
  • den Einbau von Sicherheitsfenstern oder -türen

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
  • Dringender Wohnbedarf
  • Eigentumsrecht
  • Angemessene Wohnnutzfläche, d.h. 150 m² bei bis zu 5 Personen und 170 m² ab 6 Personen
  • Gesicherte Finanzierung bei einem angemessenen Gesamtpreis
  • Nachweisliches Defizit bei der eigenständigen Finanzierung des gesamten Eigenheimprojekts
  • das zugesicherte Förderungsdarlehen ist im Grundbuch erstrangig sicherzustellen.

Wohnbauförderung in Tirol

In Tirol wird eine Wohnbauförderung für bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung gestellt. Diese soll Wohnraum leichter leistbar machen. Die Einkommensgrenzen werden monatlich bemessen und berechnen sich wie folgt: 2.850 Euro bei einer Person im Haushalt, 4.650 Euro bei zwei Personen, 5.000 Euro bei drei Personen und 5.350 bei vier Personen. Für jede weitere Person gilt ein Plus von 350 Euro. Für jede begonnene 100 Euro Überschreitung der Einkommensgrenze gilt eine Kürzung von 25 %.

Konkret werden unter anderem folgende Vorhaben gefördert:

  • Neubau eines Wohnhauses mit maximal zwei Wohnungen
  • Schaffung von Wohnraum ohne Grundverbrauch durch Zu- oder Umbau, zum Beispiel die Errichtung einer Dachgeschosswohnung
  • Kauf einer Eigentumswohnung, sofern diese mindestens 10 Jahre alt und nicht wohnbaugefördert ist
  • Fertigstellung von Wohnraum in einem nicht wohnbaugeförderten Objekt
  • Schaffung von Wohnraum in verdichteter Bauweise, also Wohnungen in Doppel- oder Reihenhäusern bzw. einer Wohnanlage

Wohnbauförderung in Salzburg

In Salzburg gibt es ebenfalls eine Förderung, die an die Wohnnutzfläche gebunden ist. Die Förderung wird ab einer Wohnnutzfläche von 150m² gekürzt und bei einer Größe von 216m² ist keine Förderung mehr möglich. Zusätzlich gibt es wie in jedem Bundesland eine Einkommensgrenze. Diese bemisst sich wie folgt: eine Person 35.880, zwei Personen 55.200, drei Personen 59.340, vier Personen 66.240, fünf Personen 70.380, sechs Personen 74.520 und mehr als sechs Personen 80.040.

Konkret werden unter anderem folgende Wohnbauvorhaben gefördert:

  • Bau eines Wohnhauses oder Bauernhauses
  • Kauf eines Hauses in der Gruppe
  • Kauf einer neu errichteten Wohnung in einem Wohnhaus mit mindestens 3 Wohnungen (jeweils maximal 350 m² Nutzfläche)
  • Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Auf-/Zu- oder Einbau
  • Sanierungsmaßnahmen

Neben einem Grundbetrag sind möglich. Beispielsweise für:

  • Jungfamilien und Alleinerziehende Familien mit vielen Kindern
  • Bauvorhaben, die wenig Grund beanspruchen
  • energetische und ökologisch sinnvolle Maßnahmen
  • Standortqualitäten
  • besondere Gründe, zum Beispiel Barrierefreiheit

Wohnbauförderung in Wien

In Wien gibt es eine Obergrenze der förderbaren Wohnnutzfläche. Diese darf 150m² nicht übersteigen. Als Einkommensgrenze wurden folgende Höhen festgelegt: bei einer Person 52.020 Euro, bei zwei Personen 77.500 Euro, bei drei Personen 87.710 Euro, bei vier Personen 97.900 Euro und für jede weitere Person 5.710 Euro.

Die Wohnbauförderung wird in Wien für folgende Arten von Neu- bzw. Zubauten vergeben:

  • Mietwohnungshäuser
  • Eigentumswohnungshäuser
  • Eigenheime
  • Eigenheime als Reihenhäuser
  • Errichtung von bewohnbaren Dachgeschossbauten
  • Kleingartenwohnhäuser
  • Eigenheime auf Pachtgrund

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baubewilligungsbescheid und Baupläne
  • Einkommensnachweise und Beihilfebestätigungen, s.o.
  • Antrag für Eigenheime
  • Verpflichtungs- und Datenschutzerklärung
  • Beschreibung der Energieversorgung

FAQ Wohnbauförderung

Wie bekomme ich die Wohnbauförderung?

Am einfachsten ist, wenn der Kreditgeber gleichzeitig auch seine Hilfe bei er Beantragung anbietet. Denn der Förderungsdschungel kann für eine ungeübte Person schnell unübersichtlich werden. Die Experten kennen außerdem die Tricks, für eine noch bessere Förderung.

Was bringt mir eine Wohnbauförderung?

Was bringt die Wohnbauförderung? Ziel der Wohnbauförderung ist es bedarfsgerechten und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Kauf einer Immobilie leichter leistbar zu machen. In Kombination mit der richtigen Immobilienfinanzierung kann somit der Traum vom Eigenheim leichter realisiert werden.

Wann habe ich ein Recht auf Wohnbauförderung?

Wohnbauförderung können Sie beispielsweise erhalten, wenn Sie ein Eigenheim bauen oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen: z. B. die neue Immobilie später als Hauptwohnsitz nutzen, Staatsbürger von Österreich oder gleichgestellten Staaten sind (EU, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Wann lohnt sich die Wohnbauförderung für mich?

Die Wohnbauförderung besteht meist aus einem günstigen Fixzinskredit – und lohnt sich daher in sehr vielen Fällen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie allerdings bestimmte Mindeststandards (z. B. bezüglich Energieeffizienz) einhalten. Wenn diese beim geplanten Neubau erhebliche Zusatzkosten verursachen, müssen Sie evtl. abwägen, was die finanziell bessere Option ist.

Wo gibt es Wohnbauförderung in Österreich?

Das jeweilige Bundesland entscheidet über die Vergabe und Höhe des Darlehens. Auch die Hilfe bei Zinszuschüssen erfolgt über das Land. Die Bestimmungen werden somit größtenteils selbstständig getroffen. Dies betrifft nicht nur die Höhe der gewährten Förderung, sondern auch das Setzen der Einkommensgrenze. Ebenso ist die konkrete Art der Förderung abhängig von dem Land.

Bauantrag und Baugenehmigung | Kosten, Dauer & Ablauf

Was braucht man für eine Baubewilligung?

Bevor der Bau der Traumimmobilie starten kann, braucht es eine Baugenehmigung, in Österreich Baubewilligung genannt. Diese wird mit dem Bauantrag eingeholt und ist mit vielen Formularen und Unterlagen verbunden. Allerlei Fristen gilt es beim Ablauf zu beachten. Schließlich sind Bauantrag und Baugenehmigung mit Kosten verbunden.

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Inhaltsverzeichnis:

Bauantrag und Baugenehmigung
Bauantrag – wann benötigt?
Worauf müssen Sie achten?
Welche Unterlagen einreichen?
Ablauf des Verfahrens & Dauer
Welche Fristen gelten?
Welche Kosten fallen an?
Einverständnis, Ablehnung und Widerspruch
Fazit
Video

FAQ:

Wie weit muss der Abstand zum Nachbargrundstück sein?
Wie viel Platz müssen Sie zum Nachbarn lassen
Wie berechnet man die Abstandsfläche?

Bauantrag und Baugenehmigung – ein paar wichtige Dinge vorab

Wer in Österreich ein Bauprojekt starten möchte, muss sich vorderst von seiner Gemeinde eine Baugenehmigung einholen. Ohne diese Baubewilligung kann das jeweilige Bundesland rasch Strafzahlungen und einen Baustopp verhängen, und dies sogar gerichtlich einklagen. Daher ist es unabdingbar, dass Sie eine Baugenehmigung haben, bevor Sie Ihr neues Haus, Ihren Anbau oder Ihre Garage erstellen.

Dies geschieht mit einem sogenannten Bauantrag, bei dem es folgende Fakten zu beachten gilt:

So stellen Sie einen Bauantrag: Der Bauantrag wird von einer bauvorlagenberechtigten Person, in der Regel ist das ein Architekt oder ein Bauingenieur, gestellt. Sie als Bauherr reichen diesen dann bei der jeweiligen Behörde ein.

So wird ein Bauantrag genehmigt: Die Genehmigung in mehreren Stufen obliegt der Baubehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.

So viel kostet Ihnen ein Bauantrag: Bauanträge sind nicht umsonst. Je nach Behörde und Land fällt hierfür ein Gebührensatz zwischen einem halben und einem Prozent der Gesamtsumme des Bauprojekts an. Mindestgebühren für die Bearbeitung von 100 bis 200 Euro sind obligatorisch.

So reichen Sie Ihren Bauantrag: Der Bauantrag muss in der Regel schriftlich und in dreifacher Ausfertigung bei der Baubehörde eingereicht werden. Eine Vollmacht der bauvorlagenberechtigten Person braucht es hierzu nicht zwingend.

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Bauantrag – wann braucht man ihn, wann nicht?

Für welche Bauprojekte ein Bauantrag bzw. eine Baubewilligung fällig wird, das ist je nach Bundesland in Österreich recht unterschiedlich. Gesetzlich geregelt ist dies in der jeweiligen Landesbauordnung, welche die rechtlichen Vorgaben zur Baugenehmigung im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde detailliert festlegt.

Da in Österreich das Baurecht Ländersache ist, gibt es neun verschiedene Bauordnungen. Sie müssen also vorab für Ihr Bundesland erkunden, welche Bestimmungen hier gelten.

Grundsätzlich wird in Österreich zwischen drei verschiedenen Bauvorhaben unterschieden:

  • geringfügige sowie anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
  • anzeigepflichtige Bauvorhaben
  • bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Anzeige- oder bewilligungsfreie Bauvorhaben: Hier handelt es sich in der Regel um geringfügige Instandsetzungsmaßnahmen, beispielsweise eine Fassadenrenovierung, den Austausch von Fenster und Türen oder die Erstellung eines Geräteschuppens. Dies ist jeweils reine Ländersache.

Anzeigepflichtige Bauvorhaben: Diese unterscheiden sich je nach Bundesland. Anzeigepflichtig sind beispielsweise größere Sanierungsmaßnahmen oder Raumveränderungen, der Bau einer Garage oder eines Wintergartens oder eine Einzäunung des Grundstücks.

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben: Dies ist grundsätzlich bei der Errichtung eines neuen Gebäudes notwendig, beispielsweise beim Hausbau oder einem größeren Erweiterungsbau.

Tipp: Sie reichen Ihr Bauvorhaben am besten zusammen mit einem sogenannten bauvorlagenberechtigten Verfasser –  also einem Architekten oder Bauingenieur – bei der zuständigen Gemeinde beziehungsweise dem Magistrat ein. In Wien wenden Sie sich an MA 64 (für die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen) und MA 37, die Baupolizei.

 

Worauf müssen Sie beim Bauantrag besonders achten?

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft die Richtigkeit Ihres Bauantrags bezüglich der jeweiligen Bauordnung von Land und Gemeinden in der Regel penibel. Je nach geltender Bauordnung gibt es zahlreiche Vorgaben, die Sie für Ihr Bauvorhaben berücksichtigen müssen. Beispielsweise zu Größe und Grundriss, der Geschoßzahl und Dachform, oder den nötigen Abstandsflächen und Gestaltung der Außenanlagen.

Die meisten Gemeinden haben in einem sogenannten Bebauungsplan festgesetzt, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen – solche Vorgaben sind vorrangig einzuhalten. Den Bebauungsplan können Sie vor der Planung Ihres Bauvorhabens beim Bauamt einsehen.

Tipp: Erkunden Sie die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans und halten Sie diesen ein. Dies verschafft Ihnen mit einem sogenannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (Bauanzeige) in vielen Gemeinde einen zeitlichen und bürokratischen Vorteil in Sachen Bauantrag.

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Bauantrag – welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

In Sachen Unterlagen und Dokumente variieren die Vorgaben je nach Bundesland für den Bauantrag.  Erkunden Sie daher rechtzeitig beim zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Gemeinde, was Sie für Ihr individuellen Bauprojekt einreichen müssen. Es gibt einige Unterlagen, die für einen Bauantrag österreichweit obligatorisch sind.

Obligatorische Unterlagen in ganz Österreich

  • Lageplan Höhenplan des Grundstücks
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Bauzeichnungen und schriftliche Baubeschreibung
  • Gutachten zur Statik
  • Kostenaufstellung des Bauprojekts
  • Nachweis des Grundeigentums
  • Energieausweis sowie Nachweise zur Sicherheit

Insbesondere in Ballungsräumen gibt es mitunter zahlreiche weitere Vorgaben.

Zusätzlich geforderte Unterlagen (Beispiel Wien):

  • Ansuchen um Baubewilligung
  • Zustimmung der im Grundbuch eingetragenen Grundeigentümer
  • Energieausweis in elektronischer Form, Nachweis über Schallschutz
  • Nachweis über den Einsatz alternativer Energieversorgungssysteme (wenn möglich)
  • Bestätigung der Planverfasser zum barrierefreien Bauen
  • Berechnung der Anliegerleistungen, Nachweis zur Stellplatzverpflichtung
  • Statische Berechnungen und Fundierungskonzept
  • Gestaltungskonzept Garten bei Neubauten ab Bauklasse II
  • Nachweis der Verfügbarkeit von Wassermenge zur Brandbekämpfung
  • Eintragung von Standplätzen für Müllbehälter
  • Unterlagen zur architektonischen Begutachtung der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung

Sie sehen: Grobe Ideen und Wünsche reichen in Sachen Hausbau und Co. Bei weitem nicht aus. Es braucht durchaus, eine Menge an detaillierten und vollständigen Unterlagen, um Ihre Baugenehmigung zu beantragen und zu erhalten.

Tipp: Haben Sie alle notwendigen Unterlagen eingereicht, werden je nach Bundesland Ihre Nachbarn informiert. Hier kommt es nicht selten zu einer Bauverhandlung, bei der alle berechtigten Personen und Behörden die Gelegenheit haben, ihre Interessen zu vertreten. Erst im Anschluss Probleme wird die Baugenehmigung schriftlich erteilt.

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Nach dem Bauantrag – wie läuft das Baubewilligungsverfahren ab?

Sind alle Unterlagen beisammen und der vollständige Bauantrag bei Ihrer Gemeinde eingereicht, wird Ihr Bauantrag an die jeweilige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet. Diese prüft den Antrag zunächst auf Richtigkeit. Die Dauer bis zur endgültigen Genehmigung kann unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel sollten Sie zwei bis drei Monate für die Bearbeitung des Antrags einplanen. Dies ist insbesondere davon abhängig, ob neben Prüfung eine mündliche Bauverhandlung nötig ist und welche Einwände Anlieger oder örtliche Verbände zum Bauprojekt haben. Eine einheitliche Frist hierfür gibt es in Österreich nicht.

Ablauf einer Baubewilligung (Beispiel Oberösterreich):

Der typische Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens soll im Folgenden am Beispiel des Bundeslandes Oberösterreich erläutert werden:

Unterlagen und Vorprüfung:  Zuerst müssen alle Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Im Anschluss erfolgt eine Vorprüfung durch die Baubehörde. Hier werden unter anderem der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan überprüft, weiters erfolgt eine Abstimmung, ob sich der Bauherr an die landesrechtlichen Vorgaben gehalten hat.

Mündliche Bauverhandlung: Im nächsten Schritt erfolgt die mündliche Bauverhandlungen auf der zukünftigen Baustelle. Hierzu treffen sich Bausachverständige sowie alle Parteien (Bauwerber und Nachbarn), die zuständige Straßenverwaltung und die Planverfasser, um das geplante Bauvorhaben vor Ort zu erkunden. Wichtig: Sollten alle Beteiligten vorab schriftlich erklärt haben, dass es keine Einwände oder Änderungswünsche zum Bauvorhaben gibt, entfällt die mündliche Bauverhandlung.

Schriftliche Baubewilligung: Im vorab letzten Schritt erfolgt die schriftliche Erteilung der Baubewilligung. Diese wird zwei Wochen nach Zustellung der Baubewilligung an den Bauherren rechtskräftig.

Fertigstellungsanzeige: In Oberösterreich müssen Bauherren weiters eine sogenannte Fertigstellungsanzeige im Anschluss an das errichtete Bauvorhaben einreichen. Erst acht Wochen nach Einbringen dieser Anzeige darf das Gebäude benützt werden. Wichtig: Mitunter ist eine sogenannte Baubeginnsanzeige sowie der Nachweis über relevante Sicherungsmaßnahmen an der Baustelle nötig.

Tipp: Auf den Ablauf des Genehmigungsverfahrens können Sie selbst nur bedingt Einfluss nehmen. Wie lange ein Baubewilligungsverfahren tatsächlich dauert, hängt in der Regel von Umfang und Komplexität des Bauprojekts ab. Anzahl der Nachbarn sowie besondere ökologische Gegebenheiten spielen in der Praxis eine wesentliche Rolle. Rechnen Sie in aller Regel mit mindestens zwei Monaten Verfahrensdauer. Durch eine Bauvoranfrage kann sich der Genehmigungsprozess beschleunigen.

 

Baugenehmigung – was gilt in Sachen Fristen?

Weiters gilt es in Sachen Baugenehmigung einige Fristen zu beachten.

Fristen während der Bauphase: Beispielsweise In einigen Bundesländern müssen Sie den Baubeginn sowie das Bauende schriftlich mitteilen – mittels einer sogenannten Baubeginnsanzeige bzw. Fertigstellungsanzeige. Zudem ist je nach Bundesland ein Ansuchen um Benützungsbewilligung im Anschluss der Baumaßnahme obligatorisch.

Wichtig: Hier gilt es, gemäß der geltenden Rechtslage die jeweiligen Überprüfungsbefunde vorzuzeigen.

Fristen zur Baugenehmigung: Die Baugenehmigung selbst ist befristet. In Wien beispielsweise beläuft sich die Frist auf vier Jahre. Für Bauherren bedeutet dies: Innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Bewilligung muss mit der jeweiligen Baumaßnahme begonnen werden. In Oberösterreich beträgt die Frist drei Jahre.

Wichtig: Wird der Bau innerhalb der Fristen begonnen, kann die Baubewilligung dennoch erloschen sein, falls der Bau nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Bauausführung beendet wurde. Andere Bundesländer bieten hier auf Wunsch eine Fristverlängerung durch jeweilige Anträge.

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Bauantrag und Baubewilligung – mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Bauen ist per se eine kostspielige Angelegenheit – und natürlich gibt es den Bauantrag und die Baubewilligung nicht umsonst. Die Kosten hierfür sind gesetzlich nicht klar festgeschrieben und können je nach Gemeinde und Größe des Bauvorhabens stark variieren. Wichtig ist es, die anfallenden Kosten schon vor der Planung zu erkunden in den Baunebenkosten mit zu berücksichtigen

Im Einzelnen lassen sich die Antragskosten mit folgenden Parametern berechnen:

Gebühr zur Baubewilligung: Je nach Behörde fällt der Gebührensatz für den Bauantrag unterschiedlich hoch aus. Meistens liegt dieser Gebührensatz zwischen einem halben und einem Prozent der Gesamtsumme des Bauprojekts. Viele Behörden berechnen Mindestgebühren für die Bearbeitung des Antrags, die sich je nach Region auf 100 bis 200 Euro belaufen können.

Kosten für Bauantrag: Neben der Bearbeitungsgebühr fallen für den Bauantrag weitere Kosten an. Das Honorar für den Architekten oder Bauingenieur sowie eventuelle Gebühren für nötige Prüfdokumente, beispielsweise zur Statik, zum Lärm- und Umweltschutz oder für Grundbuchänderung und Notar.

Kosten bei Bauvoranfrage: Stellen Sie eine Bauvoranfrage bei Ihrer Baubehörde, was insbesondere für Flurflächen ohne Bebauungsplan sinnvoll und notwendig ist, verursacht dies weiters zusätzliche Kosten, die Sie ebenfalls bei den Baunebenkosten berücksichtigen müssen.

Weitere Punkte zum Bauantrag – Einverständnis, Ablehnung und Widerspruch

Einverständnis der Nachbarn: Nachbarn müssen in Österreich nicht zwingend ihre Zustimmung zu Ihrem Bauvorhaben geben. Es kann nicht schaden, vorab das Einverständnis Ihrer unmittelbaren Anwohner einzuholen – beispielsweise in Sachen Abweichung vom Bebauungsplan, fraglichen Grenzabständen oder sonstigen Wünschen wie Garagen und Gerätehütten. Durch seine Unterschrift kann Ihr Nachbar dem Plan zustimmen, muss er gesetzlich nicht. Grundsätzlich haben Nachbarn das Recht, innerhalb eines Jahres Widerspruch gegen Baumaßnahmen einzulegen.

Tipp: In manchen Gemeinden wird eine zustimmende Unterschrift von den Nachbarn in den Unterlagen des Bauantrags gefordert. Wenn Sie insbesondere Ihr Bauvorhaben zu nah am Nachbargrundstück oder mit einer Geschoßüberhöhung planen, ist es immer sinnvoll die Nachbarn, um Erlaubnis zu fragen.

Ablehnung des Bauantrags: Ablehnungen von Bauanträgen kommen häufiger vor, als so mancher potenzielle Häuslebauer dies glaubt. Vor allem bei Verletzung von gesetzlichen Grenzabständen oder von örtlichen Natur- oder Denkmalschutzvorschriften kann das Genehmigungsverfahren rasch scheitern.

Tipp: Als Bauherr haben Sie immer das Recht einer Ablehnung – in welcher Form  immer – zu widersprechen.

Widerspruch gegen Ablehnung: Wichtig in Sachen Widerspruch sind Frist und Form – denn diese muss innerhalb von vier Wochen schriftlich mit einer schlüssigen Begründung erfolgen. Hier empfiehlt es sich am besten bei seinen Architekten, einem Bausachverständigen oder anderweitigen Experten im jeweiligen Fachgebiet Rat einzuholen, damit Ihr Widerspruch Erfolgschancen hat.

Tipp: Per Widerspruch können Sie mit der jeweiligen Behörde nach Kompromisslösungen suchen.  ausgehandelt werden. Wird Ihr Ersuchen erneut abgelehnt, bleibt Ihnen der Rechtsweg – was Bauvorhaben in der Praxis verzögert.

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Fazit zum Thema Bauantrag und Baugenehmigung

Eine rechtsgültige Baubewilligung in Österreich in der Regel ist unabdingbar, bevor Sie Ihr Bauvorhaben beginnen können. Andernfalls drohen rasch Ablehnung, ein Baustopp mit hohen Kosten und schlimmstenfalls sogar ein langwieriges Gerichtsverfahren.

Wichtig ins Sachen Bauantrag sind zunächst vollständige Dokumente und Pläne und Gutachten, die geltenden Paragrafen und Vorschriften entsprechen. Da diese je nach Bundesland, Gemeinde und konkretem Bauvorhaben recht unterschiedlich sind, ist es ratsam den Bauantrag stets zusammen mit bauvorlagenberechtigten Verfassern wie Architekten oder Bauingenieure zu stellen.

Weiters gilt es die vielfältigen Kosten bei Bauvoranfrage, Bauantrag und Baubewilligung vorab zu erkunden und in die jeweiligen Baunebenkosten bzw. die nötige Baufinanzierung einzuplanen.

Schließlich gibt es einige wichtige Fristen einzuhalten. So müssen beispielsweise in einigen Bundesländern Baubeginn sowie Bauende schriftlich angezeigt werden. Mitunter ist ein schriftliches Ansuchen um Benützungsbewilligung obligatorisch. Was viele Bauherren zudem gerne vergessen: Eine bewilligte Baugenehmigung ist in Österreich nur befristet gültig. Ist diese Frist verstrichen, ist der Bauantrag erloschen und muss erneut gestellt werden. Gleiches gilt bei möglichem Widerspruch in Sachen Antragsablehnung.

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Video: Baurecht – Fragen und Antworten

Quelle: BETTERHOMES AG / YouTube

FAQ

Wie weit muss der Abstand zum Nachbargrundstück sein?

Die Bauordnungen in Österreich sehen bei Bauwerken einzuhaltende Mindestabstände zur Grundstücksgrenze vor. Weiters sind Mindestabstandsflächen vorgeschrieben. Der Mindestabstand zur Grenze beträgt – je nach Bundesland – zwischen drei und sechs Metern. Diese müssen von Bauherren eingehalten werden – andernfalls droht eine Ablehnung des Bauantrags.

Wie viel Platz müssen Sie zu Ihrem Nachbarn lassen?

Nach den neun Landesbauordnungen sollten Gebäude so gelegen sein, dass sie auf benachbarten Bauplätzen, stehenden oder zu errichtenden Bauten, eine entsprechende Besonnung und Belichtung erhalten.

Die Bebauungsgrenze kann durch eine Baufluchtlinie, oder eine Baugrenzlinie festgelegt werden, die bis auf geringfügige Ausnahmen – Vordächer, Freitreppen oder Rampen – nicht überschritten werden darf. Im jeweiligen Bebauungsplan Ihrer Gemeinde können andere Regelungen – hier gilt im Einzelfall für die Abstände Grund & Gebäude:

Bundesland

Abstand Gebäude zur Grundstücksgrenze

Abstand Gebäude zu Gebäude

Wien In offener Bauweise und Bauklassen I & II, mind. 6 m detto
Vorarlberg Nach Schattenregel, mind. 3 m detto
Tirol 0,7-fache Höhe der grenzzugewandten Gebäudeseite, mind. 4 m einheitlich 6 m
Steiermark 2 m plus 1 m für jedes Stockwerk detto
Salzburg 3/4 der Höhe der Dachtraufe oder Wand in Richtung Grundgrenze, mind. 4m Untereinander die Summe der beiden errechneten Abstände.
Oberösterreich OÖ mind. 3 m mind. 3 m
Niederösterreich NÖ Seitlicher Bauwich muss der halben Gebäudehöhe entsprechen, mind. 3m Unmittelbar aneinander, oder freier Lichteinfall auf alle Hauptfenster bei 45 ° Lichteinfall.
Kärnten Unmittelbar aneinander oder nach der Schattenregel, mind. 3 m detto
Burgenland

Seitlich und hinten die 1/2 Gebäudehöhe minus 1 m, gemessen an der grenzzugewandten

Wand, mind. 3 m.

detto

Wie berechnet man die Abstandsflächen?

Für die erforderliche Abstandsfläche wird die Höhe der Außenwände (H) mit einem Faktor zwischen 0,2 und 1 multipliziert. Zu dieser Höhe H wird die Höhe von Dachflächen bis zu einer Neigung von 70 ° zu einem Drittel – bei mehr als 70 ° Neigung komplett hinzugerechnet. Formel zur Berechnung der Abstandsfläche: TA = F * (H + FD * HD).

Was ist der Unterschied zwischen Bauantrag und Baugenehmigung?

Mit dem Bauantrag stellt der Bauherr – also der Häuslebauer – einen Antrag für die Baugenehmigung. Nur diese erlaubt es ihm, sein Bauvorhaben in der geplanten Form auch umzusetzen. Ohne genehmigten Bauantrag darf in Österreich kein Bauvorhaben durchgeführt werden.

Was kommt nach dem Bauantrag?

Ist die Baugenehmigung erteilt, geht es mit der Ausführungsplanung weiter. Die genehmigten Pläne werden also detaillierter, sodass anhand dieser Pläne beispielsweise die Erdarbeiten, die Bodenplatte, der Keller oder Mauerarbeiten beauftragt werden können.

Energetische Sanierung – Geld sparen bei steigenden Energiekosten

21. Mai 2024 by Wolfgang Walter

Was müssen Sie 2024 zum Thema energetische Sanierung wissen?

Bis zum Jahr 2040 soll Österreich klimafit werden – so das ehrgeizige Ziel der aktuellen Bundesregierung. Die energetische Sanierung bestehender Gebäude ist dabei ein wichtiger Baustein, um Emissionen im Wohnbereich nachhaltig zu senken. Welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung zählen, wie Sie diese planen und finanzieren – und was sie letztendlich kostet.

Inhaltsverzeichnis

Energetische Sanierung – um was geht es?
Die einzelnen Bereiche einer energetischen Sanierung im Überblick
Kosten der energetischen Sanierung – was kommt da auf mich zu?
Energetische Sanierungen finanzieren – welche Möglichkeiten habe ich?
Mein Haus energetisch sanieren: Ja oder nein? Und wie gehe ich vor?
Wann lohnt sich eine energetische Sanierung finanziell überhaupt?
Gesetzliche Vorschriften – muss ich mein Haus energetisch sanieren?
Fazit, Video & FAQ

Hintergrundwissen zum Thema Energetische Sanierung

Energetische Sanierung – um was geht es?

Mit einer energetischen Sanierung sollen in Österreich vor allem ältere Gebäude durch Modernisierung klimafit gemacht werden, um deren Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu senken. Dies können Käufer und Hausbesitzer zum einen durch eine thermische Verbesserung der Gebäudehülle, zum anderen durch Sanierung oder Ersatz des bestehenden Heizungssystems erreichen.

Die einzelnen Bereiche einer energetischen Sanierung im Überblick

Im Einzelnen umfasst eine klassische energetische Komplettsanierung klassischerweise folgende Bereiche:

Fassade bzw. Außenwände

Da über die Fassade von alten Bestandsgebäuden besonders viel Wärme verloren geht, ist die Dämmung der Außenwand einer der effizientesten Maßnahmen mit dem höchsten Energiesparpotenzial – allerdings ist diese auch vergleichsweise aufwändig und teuer. In der Praxis erfolgt eine Fassadendämmung auf drei Arten:

  • Wärmedämmverbundsystem (WDVS): Dabei werden klassische Dämmstoffplatten an der Außenseite der Fassade als thermischer Schutz aufgebracht.
  • Hinterlüftete Vorhangfassade: Hierbei wird an der Außenwand eine Unterkonstruktion befestigt, welche die Fassade trägt und im Zwischenraum für Luftzirkulation sorgt.
  • Innendämmung: Diese erfolgt in der Regel bei denkmalgeschützten Gebäuden, bei denen eine Dämmung an der Außenseite nicht möglich ist.

Tipp: Im Zuge einer Fassadendämmung oder eines Fenstertausches sollte stets die Belüftung angepasst werden, um Feuchtebildung im Inneren zu vermeiden. Eine automatische Wohnraumlüftung ist hier eine sinnvolle Ergänzung.

Dachflächen

Eine äußerst wirksame Maßnahme ist die Dämmung der Dachflächen, um den Verlust an Heizwärme zu minimieren. Auch hier gibt es in der Praxis drei Möglichkeiten:

  • Aufsparrendämmung: Hier wird das Dämmmaterial zwischen Sparren und Dacheindeckung eingebracht, wobei das Dach neu eingedeckt werden muss – mit zusätzlichen Kosten.
  • Zwischensparrendämmung: Hier befindet sich das Dämmmaterial zwischen den Dachsparren. Diese Methode ist deutlich günstiger, allerdings weniger effektiv.
  • Untersparrendämmung: Hier wird das Dämmmaterial unter den Dachsparren befestigt, was Kosten spart aber die Raumhöhe entsprechend verringert.

Tipp: Eine Alternative zur Dachdämmung kann die Dämmung der obersten Geschoßdecke sein. Diese Variante erfordert deutlich weniger Aufwand und spart Kosten, eignet sich allerdings meist nur unbewohnte Dachgeschoßflächen.

Fenster und Türen

Ein Fenstertausch lohnt sich vor allem bei Gebäuden aus den 90er Jahren oder älter. Denn moderne Fenster mit 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung dämmen um ein Vielfaches besser als die unbeschichteten Isolierverglasungen der damaligen Zeit. Wurden die Fenster bereits in späterer Zeit getauscht und weisen lediglich kleine Mängel auf, kann der Tausch von defekten Dichtungen oder Beschlägen bereits ausreichen. Weiters kann – je nach Zustand und Isolierungsgrad der Austausch von Außentüren sinnvoll sein.

Tipp: Eine Fenstersanierung sollte erst im Anschluss einer Fassadendämmung erfolgen. Isolieren die Fenster besser als die Außenwand, besteht die Gefahr der Schimmelbildung. Als Faustregel gilt: Der U-Wert der Außenwand sollte niemals höher sein als der U-Wert der Fenster sein. (U-Wert = Wärmetransport nach außen pro qm und Sekunde bei einem Grad Celsius Temperaturunterschied)

Kellerdecke

Auch die Dämmung der Kellerdecke dient der Verringerung des Wärmeverlusts beheizter Wohnräume an unbeheizte Keller oder Erdreich zu minimieren. Diese Maßnahme ist relativ kostengünstig und bringt raschen Erfolg.

Tipp: Wird der Keller beheizt und als Wohnraum genutzt, sollten die Außenwände und der Fußboden des Kellers gedämmt werden, um Wärmebrücken innerhalb der Gebäudehülle zu vermeiden.

Heizungssystem

Eine Verbesserung oder der Tausch einer Heizung nimmt innerhalb der energetischen Sanierung einen besonderen Stellenwert ein. Prinzipiell können hier drei verschiedene Maßnahmen auf dem Plan stehen:

  • Verbesserung von Einzelteilen: Diese umfasst beispielsweise den Austausch alter Heizkessel und Heizungspumpen, die Dämmung von Heizungsrohren oder ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.
  • Erweiterung der Heizungsanlage: Dieser kann beispielsweise durch Installation zusätzlicher Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen erfolgen.
  • Kompletter Tausch des Heizungssystem: In der Regel werden hier alte Öl-, Gas- oder Kohleheizungen durch nachhaltigere Heizungssysteme wie Wärmepumpe, Fernwärme, Solaranlage oder Pellets ersetzt.

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Kosten der energetischen Sanierung – was kommt da auf mich zu?

Je nach Größe, Alter und Beschaffenheit des Gebäudes können sich die Kosten einer energetischen Sanierung deutlich unterscheiden. Für Immobilien mit einer oder zwei Wohneinheiten müssen Besitzer einen finanziellen Aufwand von rund 10.000 bis 150.000 Euro einkalkulieren – je nachdem, für welche Sanierungsmaßnahmen sie sich im Einzelnen entscheiden.

Durchschnittliche Kosten der energetischen Sanierung je nach Einzelmaßnahme

Sanierungsmaßnahme Anfallende Kosten
Dämmung der Außenwände 12.000 Euro bis 40.000 Euro
Dachdämmung 10.000 Euro bis 20.000 Euro
Dämmung der obersten Geschoßdecke 5.000 Euro bis 10.000 Euro
Austausch der Fenster 10.000 Euro bis 50.000 Euro
Austausch der Haustür 1.000 Euro bis 5.000 Euro
Dämmung der Kellerdecke 2.000 Euro bis 20.000 Euro
Heizkessel-Tausch 10.000 Euro bis 25.000 Euro
Neue Heizung (Wärmepumpe) 10.000 Euro bis 30.000 Euro
Neue Heizung (Pellets) 20.000 Euro bis 30.000 Euro
Photovoltaik-Anlage 7.000 Euro bis 35.000 Euro
Automatische Wohnraumlüftung 2.000 Euro 5.000 Euro

Beispiel Sanierungskosten: Wenn Sie ein Einfamilienhaus mit 150 qm teilweise oder komplett thermisch sanieren möchten, müssen Sie mit durchschnittlichen Kosten von 500 Euro bis 1.000 Euro pro Quadratmeter rechnen. Dabei entscheiden Alter und Zustand des Gebäudes maßgeblich darüber, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie teuer diese ausfallen.

Beispiel Kostenersparnis: Demgegenüber steht bei einem 150 m2 großen Haus mit Baujahr 1970 und Ölheizung eine Energiekostenersparnis von bis zu 50 Prozent, was eine Heizkosteneinsparung zwischen 2.200 und 3.100 Euro bedeutet.

Tipp: In der Regel werden Einzelmaßnahmen einer energetischen Sanierung kombiniert angewandt. Jede einzelne hilft bereits, die laufenden Energiekosten zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern. Welche Sanierungsmaßnahme für Sie sinnvoll, leistbar und finanzierbar ist, sollten Sie zusammen mit einem Energieberater vor Ort erkunden.

Energetische Sanierungen finanzieren – welche Möglichkeiten habe ich?

Energetische Sanierungen sind eine teure Angelegenheit. In den meisten Fällen übersteigen die entstehenden Kosten das eigene Budget. Staatliche Förderungen und spezielle Sanierungskredite können helfen die Belastung zu senken und Kosten vorzufinanzieren.

Förderprogramme zu Sanierungen

Für die Sanierung eines Gebäudes gibt es 2024 sowohl Förderungen vom Bund als auch von den Bundesländern. Es zahlt sich auf jeden Fall aus, sich hier genau zu informieren. Selbst Gemeinden fördern in vielen Fällen die energetische Sanierung mit einem gewissen Zuschuss. Hier ein Auszug der wichtigsten Förderungen:

  • Der Sanierungsbonus: Im Privatbereich werden mit dem Programm Sanierungsbonus 2024 die Dämmung von Außenwänden, Dach, oberster Geschoßdecke und Kellerboden gefördert. Ebenso die Sanierung bzw. der Austausch der Fenster und Außentüren. Dabei ist beim Sanierungsbonus für Private eine Förderung von 9.000 Euro bis zu 42.000 Euro möglich.
  • „Raus aus Öl und Gas„: Mit diesem Förderprogramm wird der Austausch fossiler Heizungssysteme wie Öl, Gas, Kohle, Koks, Nacht- und Direktspeicheröfen durch eine nachhaltige Alternative mit Holz, Wärmepumpe oder Fernwärme bezuschusst. Für einen Heizungstausch ist eine Förderung von 15.000 bis zu 23.000 Euro möglich, dazu kann zusätzlich noch ein Solarbonus von max. 2.500 Euro Die Förderungen sind grundsätzlich auf maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Hierzu gibt es auf der Website kesseltausch.ateinige Informationen.
  • „Sauber Heizen für Alle“: Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern auch 2024 zusätzlich einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme.

Finanzierung durch Kreditaufnahme

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, einen Teil der Investitionen zu finanzieren. Welche Art des Kredits in Frage kommt, hängt ab vom benötigten Betrag und davon, ob Sie aktuell noch einen Wohnbaukredit zurückzahlen.

  • Kredit bei laufenden Wohnbaukredit: Hier könnte eine Umschuldung sinnvoll sein. So haben Sie die Möglichkeit auf eine Finanzierung mit Fixzinssatz umzustellen und können diese gleichzeitig um die benötigte Summe aufstocken.
  • Kredit mit kleinerer Summe bis 50.000 Euro: In diesem Fall könnte bereits ein zinsgünstiger Ratenkredit bei einer Direktbank in Frage kommen.
  • Kredit mit größerer Summe über 50.000 Euro: In diesem Fall empfiehlt sich ein klassischer Hypothekarkredit, bei dem Sie Ihre zu sanierende Immobilie als Sicherheit einsetzen.
  • Kredite für Senioren: Dieser Sonderfall betrifft insbesondere ältere Hausbesitzer. Viele Banken in Österreich haben bisher nur Wohnbaukredite mit einem Tilgungsziel bis zum Alter von 75 oder 80 Jahren vergeben. Seit Mai 2023 wurde der Zugang zu Seniorenkrediten deutlich vereinfacht. Mit entsprechenden Sicherheiten durch eine Immobilie ist somit auch die Kreditaufnahme im hohen Alter möglich.

Mein Haus energetisch sanieren: Ja oder nein? Und wie gehe ich vor?

Ein pauschaler Ratschlag in Sachen energetischer Sanierung ist sehr schwer. Schließlich kommt im Einzelfall immer darauf an, in welchem Allgemeinzustand sich ein Gebäude befindet, welche Sanierungsarbeiten nötig sind und inwiefern diese als sinnvoll erscheinen. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, eine sowieso notwendige Renovierung – beispielsweise das Streichen der Außenfassade oder die Erneuerung des Daches mit der energetischen Sanierung zu verbinden.

Weiters gilt vielfach die Regel: Zuerst die Hülle, dann die Technik. Insbesondere bei älteren Gebäuden aus den 70er und 80er Jahren sollte die thermische Sanierung der Gebäudehülle sowie der Tausch von Fenstern und Türen an erster Stelle stehen – hiermit kann aus Erfahrung der größte Energie- und Sanierungseffekt erzielt werden. Der Tausch einer eventuell noch funktionierenden Heizungsanlage kann dann später erfolgen.

Checklisten: So planen Sie Ihre energetische Sanierung

Um Ihre Sanierung richtig zu planen, sollten Sie in folgenden Schritten vorgehen:

  • Überlegen Sie zu Beginn, welche Teile Ihres Hauses energetisch überholt werden sollten.
  • Berechnen Sie alle anfallenden Kosten im Detail.
  • Prüfen Sie sämtliche Förderungsmöglichkeiten von Bund, Land und Gemeinde.
  • Suchen Sie sich, wenn nötig, einen passenden Sanierungskredit.
  • Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und tun Sie sich und der Umwelt etwas Gutes.
  • Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Energieprofi beraten.

Wann lohnt sich eine energetische Sanierung finanziell überhaupt?

Trotz aller klimapolitischer Notwendigkeit interessiert Hausbesitzer zuforderst: Lohnt sich eine energetische Sanierung überhaut für mich? Eine berechtigte Frage, denn eine exakte Kosten-Nutzen-Rechnung ist für Laien nur sehr schwer zu erstellen. Hierbei müssen sämtliche Faktoren – von Anschaffungskosten, über den aktuellen Heizwärmebedarf bis hin zur künftigen Entwicklung der Energiekosten – miteinbezogen werden.

Grundsätzlich lohnt sich die energetische Sanierung umso mehr, je schlechter der energetische Zustand des Hauses aktuell ist. Wenn das Gebäude in den letzten 20 bis 30 Jahren nicht saniert wurde, sollte man auf jeden Fall über das Thema energetische Sanierung nachdenken. Bei sehr alten Gebäuden mit schlecht gedämmten Wänden, undichten Fenstern sowie ineffizienter Heizung ist die potenzielle Ersparnis durch Sanierung größer. Den Heizwärmebedarf und aktuellen energetischen Zustand (Klassifizierung von A bis G) können Sie – falls vorhanden – dem Energieausweis Ihres Hauses entnehmen.

Weiters können folgende Faktoren eine Rolle spielen:

  • Angestrebter Energiestandard
  • Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen
  • Verfügbare Förderungen und Kredite
  • Lage, Art, Wohnfläche und Nutzung des Hauses
  • Klimatische Bedingungen am Wohnort
  • Sowie ggf. Auflagen des Denkmalschutzes

Wenn Sie Strom- & Gaspreise vergleichen wollen, besuchen Sie gerne die Seite von durchblicker.at

Gesetzliche Vorschriften – muss ich mein Haus energetisch sanieren?

Eine generelle gesetzliche Pflicht zur Energetischen Sanierung von Häusern gibt es in Österreich aktuell nicht. Allerdings sollten Hausbesitzer oder potenzielle Käufer älterer Immobilien zwei Dinge beachten:

Beim Thema Heizungstausch ist mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz im Jahr 2022 in Österreich bereits tatsächlich eine Pflicht beschlossen worden. Ab 2025 soll beispielsweise der verpflichtende Tausch von besonders alten Kohle- und Ölheizungen schrittweise starten und mit umfassenden finanziellen Förderungen abgefedert werden. Betroffen hiervon sind zuallererst Ölheizungen aus dem Baujahr 1980 und älter.

Beim Thema genereller Energieverbrauch von Häusern ist Vorschlag zur Änderung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) aus dem Jahr 2023 ebenfalls eine Gesetzgebung auf EU-Ebene im Gange. Mit der Novellierung der Gebäuderichtlinie sollen energetische Mindeststandards geschaffen werden. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird aktuell zwischen dem EU-Parlament und dem EU-Rat diskutiert. Ziel ist hier die Klimaneutralität bis 2050 (Net Zero) zu sein. Mögliche Sanktionen für Immobilieneigentümer, die diese Ziele nicht fristgerecht erreichen, werden dann im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht bereits diskutiert.

Fazit zum Thema

Die eigene Immobilie fit für die Zukunft machen und durch energetische Sanierung langfristige Kosten sparen. Dieses Ziel sollte jeder Hausbesitzer oder potenzieller Hauskäufer in Österreich auf dem Schirm haben und möglichst früh planen.

Umfragen zeigen: Auch wenn der Umweltgedanke immer mehr im Vordergrund steht – der finanzielle Aspekt spielt für Konsumenten letztlich die größte Rolle. Umso wichtiger ist es, die geplanten Sanierungsmaßnahmen genau durchzurechnen, um zu ermitteln, welche nötig sind und ob sie sich finanziell lohnen.

Letztlich aber stellt sich weniger die Frage, ob eine energetische Sanierung sinnvoll ist, sondern wann der beste Zeitpunkt dafür ist. Nachhaltige, umweltfreundliche Heizungssysteme sowie gut gedämmte Wände und Fenster werden in Zukunft auf dem Immobilienmarkt immer wichtiger werden – auch um einen Werterhalt Ihrer Immobilie sicherzustellen. Und mit Förderprogrammen und der passenden Finanzierung erhalten Sie den notwendigen finanziellen Spielraum, um die Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt umzusetzen.

Video: Dachsanierung – das ist Österreich Folge 16

Quelle: Das ist Österreich / YouTube

FAQ Energetische Sanierung

Welche Maßnahmen gehören zur energetischen Sanierung?

Eine energetische Sanierung kann die Dämmung der Fassade, des Daches, der obersten Geschoßdecke, der Kellerdecke und der Keller-Außenwände sowie Sanierung bzw. Austausch von Fenstern und Außentüren umfassen. Weiters zählen die Verbesserung und Austausch des Heizungssystems sowie der Einbau einer Raumlüftung mit Wärmerückgewinnung dazu.

Welche Maßnahmen der energetischen Sanierung werden gefördert?

Die Bundesregierung in Österreich fördert die Dämmung von Außenwänden, Dach, oberster Geschoßdecke und Kellerboden sowie Sanierung bzw. Austausch von Fenstern und Außentüren mit dem Sanierungsbonus. Weiters gibt es vom Bund Förderungen für den Austausch eines fossilen Heizungssystems („Raus aus Öl und Gas“) sowie das Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ für finanziell schwache Haushalte.

Bis wann müssen ältere Häuser gedämmt werden?

Aktuell gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist, die Hausbesitzern in Österreich eine Sanierung bestehender Wohngebäude durch Dämmung vorschreibt. Anders sieht es bei Neubauten aus: Hier existieren diverse Vorgaben für nachhaltiges Bauen zur Einhaltung bestimmter Energiestandards.

Was kostet es ein Haus energetisch zu sanieren?

Die Kosten der energetischen Sanierung können sehr unterschiedlich sein – je Alter, Zustand und Umfang der Maßnahmen es sich handelt. Der komplette Fenster- und Türentausch kostet beispielsweise zwischen 5.000 und 50.000 Euro, die Dämmung der Fassade schlägt mit 50 bis 250 Euro pro Quadratmeter zu Buche. Der finanzielle Aufwand für eine Komplettsanierung beträgt bei einem 150 m2 Haus bis zu 150.000 Euro.

Was versteht man unter einer „größeren Renovierung?

Werden mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle renoviert, handelt es sich laut österreichischem Institut für Bautechnik (OIB) um eine sogenannte größere Renovierung. Als eine solche Ausnahme gilt bereits, wenn die Gesamtkosten der Renovierung weniger als 25 Prozent des Gebäudewerts ausmachen.

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Nachhaltig Bauen: Niedrigenergiehaus, Passivhaus, Niedrigstenergiehaus

15. November 2023 by Wolfgang Walter

Was geht in Sachen nachhaltig Bauen in Österreich?

Nachhaltiges Bauen steht bei Immobilieninteressenten in Österreich aktuell hoch im Kurs. Über die Jahre hinweg hat die Akzeptanz für Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser oder 3-Literhäuser mehr und mehr zugenommen. Was diese Kategorien in Sachen Energieverbrauch und Bauweisen unterscheidet, haben wir für Sie erkundet.

Baufinanzierung oder Ratenkredit vergleichen

Inhaltsverzeichnis

Wichtigste Punkte
Energieeffizienz im Fokus
Passivhäuser
1,5 oder 3-Liter-Haus
Finanzierung
Fazit, Video und häufige Fragen

Hintergrundwissen zum Thema nachhaltig Bauen

Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser oder 3-Literhäuser sorgen nicht nur für ein angenehmes und gesundes Raumklima, sie ermöglichen Bauherren auch, ökologisch und zugleich klimaneutral zu bauen. 

Wer aber nachhaltig bauen möchte, der hat einiges zu beachten. Im Fokus stehen zahlreiche Maßnahmen in Sachen Gebäudeerrichtung, Heizungstechnik und aktiver Wärmedämmung. Zu den wichtigsten Punkten einer nachhaltigen ökologischen Bauweise zählen insbesondere: 

  • die grundsätzliche Südorientierung und Verschattungsfreiheit des Gebäudes, 
  • eine kompakte Gebäudehülle im Verbund mit bestem Wärmeschutz,
  • das wärmebrückenfreie Bauen sowie die Dichtheit der Außenhülle,
  • Der Einbau hochwertiger Fenster und Türen als Kollektoren
  • die Frischluft Vorwärmung inklusive einer Lüftung der Wohneinheit mit Wärmerückgewinnung,
  • der Verzicht auf eine konventionelle Heizungstechnik,
  • sowie eine kontrolliert angelegte Wohnraumlüftung.

Das Niedrigenergiehaus – Energieeffizienz im Fokus

Niedrigenergiehäuser sind quasi der Einstieg in das ökologische nachhaltige Bauen. Es handelt sich hierbei um Gebäude mit einem Heizwärmebedarf von weniger als 50 kwh / m² a (Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr) sowie maximal fünf Liter Energiebezugsfläche pro Jahr. Die entspricht einem Ölverbrauch von rund vier Litern je m² pro Jahr. 

Erreicht wird dies in erster Linie durch eine ausreichende Wärmedämmung mit Maßnahmen wie Wärmeschutzverglasungen, erneuerbarer Energieträger zu Heizzwecken, die Nutzung von Sonnenenergie durch Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung und Heizung, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen sowie passiv genutzte Sonnenräume und Wintergärten.

Tipp: Solche Maßnahmen gelten sowohl für Neubauten als auch bei der Sanierung bestehender Gebäude als obligatorisch, um den Standard eines Niedrigenergiehauses zu erfüllen.

Das Passivhaus – die konsequente Weiterentwicklung

Als eine Weiterentwicklung der Niedrigenergiehäuser gelten sogenannte Passivhäuser. Diese zeichnen sich durch einen Heizwärmebedarf von höchstens 15 kvh / m² a sowie eine Energiebezugsfläche von bis zu 1,7 Liter pro Jahr aus, was einem Ölverbrauch von maximal 1,5 Litern je m² pro Jahr entspricht. 

Passivhäuser verfügen über kleinstdimensionierte Heizanlagen wie Einzelöfen, werden mit Hilfe von kontrollierter Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung beheizt, häufig in Kombinationen mit der Nutzung von Sonnenenergie oder anderen Alternativenergieträgern. 

Dies ist Grundlage, den verbleibenden Energiebedarf komplett durch erneuerbare Energien zu decken und insgesamt weniger Energie zu verbrauchen als aktuell durchschnittliche Neubauten in Österreich, welche allein Haushaltsstrom für die Warmwasserbereitung benötigen.

Tipp: Gelten diese Maßnahmen für Neubauten mittlerweile vielfach zum Standard, ist bei der Sanierung von Bestandsgebäuden hierfür ein ungleich höherer Aufwand nötig. Dies sollten Sie zusammen mit einem Sanierungsfachmann vorab erkunden.

Das 1,5- oder 3-Liter-Haus – niedrigster Energielevel für die Zukunft

Das sogenannte 1,5- und 3-Liter-Haus zählt aktuell mit zum höchsten Standard in Sachen Energie effizienten Bauens. Solche Niedrigenergiehäuser haben einen Heizenergieverbrauch von maximal drei Liter Heizöläquivalent pro m² oder weniger. 

Sie zeichnen sich durch beste Wärmedämmung, modernste Fenstertechnik mit aktiver und passiver Sonnenenergienutzung, entsprechendem Sonnenschutz für den Sommer und automatischer Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie einer einfachen Kleinstheizung für die verbleibenden 20 bis 30 Heiztage pro Winter aus.

Tipp: Diese energetischen Maßnahmen eigenen sich fast ausschließlich für neu geplante Immobilien. Wer sich einen äquivalenten Energielevel in seiner Bestandsimmobilie wünscht, sollte zusammen mit einem qualifizierten Energieberater mögliche Alternativen erörtern.

Finanzierung von nachhaltigem Bauen: Immer mehr Banken springen auf den Zug auf 

Was wäre nachhaltiges Bauen ohne entsprechende Immobilienfinanzierungen? Dies haben Baken in Österreich längst erkannt und nutzen ihrerseits grüne Finanzierungen fürs Marketing, sondern mit Blick auf die Zukunft. Zwar hoffen Kreditnehmer bei Banken vielfach noch auf bessere Konditionen als bei einer normalen Baufinanzierung – das Spektrum grüner Kredite wächst aber auch in Österreich und betrifft längst nicht nur Ökosiedlungen.

Kunden suchen moderne Finanzierungen: Einerseits verschärfen die Banken ihre Kriterien für die Kreditvergabe. Anderseits sind es die Kunden selbst, die den Wandel in Sachen nachhaltiger Baufinanzierung vorantreiben. Weiters ist bei grünen Gebäuden das regulatorische Risiko – für Besitzer wie Banken – deutlich reduziert: Das Risiko also, dass eine Immobilie künftig durch schärfere Umweltauflagen teuer nachgerüstet werden muss oder im schlimmsten Fall sogar wertlos wird.

Banken bieten Zinsnachlässe: So bieten immer mehr Banken in Österreich deutliche Zinsnachlässe bei der Finanzierung von Bau oder Kauf nachhaltiger Immobilien. Auch zahlreiche Sanierungs- und Modernisierungskredite werden explizit offeriert. Weiters können Immobilienfinanzierer auch auf Angebote auf Deutschland zurückgreifen – hier haben sich insbesondere Direktbanken auf entsprechende Nachfrage eingestellt.

Erfüllt ein zu bewertendes Gebäude die strengen Kriterien laut Taxonomie-Verordnung nicht, kann es sich mit einem anerkannten Nachhaltigkeitszertifikat dennoch für eine grüne Finanzierung qualifizieren. Anerkannte und akzeptierte Partner sind vor allem Zertifikate der ÖGNI, DGNB, aber auch Zertifikate der Klassifizierungssysteme LEED und BREEAM.

Tipp: Egal ob Neubau oder spätere Sanierung – brauchen Sie ein zinsgünstiges Baudarlehen, sollten Sie nach entsprechenden Offerten Ausschau halten und verhandeln. In Österreich und Deutschland gibt es hier bereits einige Angebote.

Fazit: Nachhaltig bauen, günstiger finanzieren

Energie sparen – CO2 binden: Diesem Kredo folgen nachhaltige Immobilien in Österreich seit Jahren. Häuslebauer haben hier vielfältige Möglichkeiten, Besitzer von Bestandsimmobilien müssen bisweilen die Möglichkeiten energetischer Sanierungen zusammen mit Energiefachläuten mühsam ausloten. 

Für beide Klientele gilt dies auch in Sachen Finanzierung. Immer mehr Banken in Österreich und bei unseren Nachbarn in Deutschland haben das sogenannte Green Finance für ihre Portfolios entdeckt – auch bei Krediten zeigt sich eine deutliche Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit. Wir empfehlen Ihnen: Genau vergleichen und Banken deutlich auf Möglichkeiten ansprechen. 


Video: Passivhaus erklärt in 90 Sekunden

Quelle: Pinwheel Structures / YouTube

FAQ Niedrigenergiehaus und Passivhaus

Was versteht man unter einem Niedrigenergiehaus?

Meist werden hiermit Häuser bezeichnet, die weniger Energie verbrauchen als rechtlich erlaubt ist. Der internationale Richtwert für Niedrigenergiehäuser liegt bei einem Heizenergiebedarf von maximal 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Sie besitzen in der Regel eine luftdichte sowie wärmegedämmte Hülle und lassen selbst im tiefsten Winter nur sehr wenig Wärme entweichen. 

Was ist der Unterschied zwischen einem Passivhaus und einem Niedrigenergiehaus?

Bei einem Passivhaus brauchen Sie eine Wohnraumlüftung sowie darüber hinaus kein Heizsystem. Bei einem Niedrigenergiehaus hingegen ist eine Wohnraumlüftung zwar empfohlen, aber kein Muss. Eine Heizung hingegen schon. Die Investitionskosten beider Varianten sind in etwa vergleichbar.

Welche Nachteile hat ein Passivhaus?

  • deutlich höhere Baukosten
  • kompakte Bauweise mit weniger Gestaltungsmöglichkeiten
  • trockenere Raumluft und wartungsintensive Lüftungsanlage 
  • geringe Möglichkeiten die Raumtemperatur anzupassen

Welche Hauptmerkmale weisen Drei-Liter-Häuser auf?

Das Konzept des Fraunhofer Instituts für Bauphysik erstellt beschreibt einen Haustyp mit einem Verbrauch von 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Umgerechnet entspricht dies einem Verbrauch von drei Liter Öl auf einen Quadratmeter. Die Außenwand Dämmung muss mindestens 45 cm betragen. Weiters erfordern das Dach, die Decken und der Keller eine gute Dämmung, die Fenster sollten 3-fach Wärmeschutzscheiben haben.

Was steht im Energieausweis?

Mit dem Energieausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Zustand von Fenstern, Türen, Wänden und Heizung werden eruiert und für eine Gesamtberechnung herangezogen. Damit können relativ rasch energetische Schwachstellen an der Immobilie aufgezeigt werden: fehlende Dämmung, alte Fenster, Wärmebrücken etc. 

Was kostet der Energieausweis? Und wer zahlt?

Die Höhe der Kosten für einen Energieausweis ist nicht per Gesetz definiert. Sie schwanken je nach Art der Immobilie und sind weiters von der Lage der Immobilie abhängig. Generell kann man für ein Einfamilienhaus mit rund 500 Euro, bei einem Mehrparteienhaus mit etwa 1.000 Euro rechnen. Es empfiehlt sich, die Preise mehrere Anbieter zu vergleichen.
Kauf und Verkauf: Wird für den Verkauf eines Gebäudes ein Energieausweis benötigt, kommt der Verkäufer für die Kosten auf. Im Kaufvertrag festgelegt sein, dass die Kosten vom Käufer erstattet werden müssen.
Mietverträge: Im Mietrechtsgesetz trägt der Vermieter die Kosten. Sie fallen unter Erhaltungsaufwand und sind keine Betriebskosten. Der Vermieter kann diese Kosten als Ausgaben in der Hauptmietzinsabrechnung ansetzen.

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