Kreditportal Österreich

Ratenkredite & Baufinanzierung

  • Baufinanzierung
    • Bausparkassen
      • Bauspardarlehen
    • Bauzinsen
      • Zinsentwicklung
    • Darlehen vs Kredit
    • Eigentumswohnung finanzieren
    • Generationenkredit
    • Hauskredite
      • Hypothekarkredite
      • Vollfinanzierung
    • Umschuldung
    • Wohnkredit
      • Modernisierungskredite
      • Wohnkredit ohne Grundbucheintrag
  • Ratenkredite
    • Aktuelle Kreditzinsen
    • Auszubildenden-Kredite
    • Autokredite
    • Bürgen für Kredite
    • Internetkredite
    • Konsumentenkredit
    • Online Sofortkredite
    • Rahmenkredit / Abrufkredit
    • Studentenkredit
    • Umschuldung
  • Investment
    • Crowdfunding & Crowdinvesting
      • Kreditinvest & P2P
    • Festgeld
    • Immobilieninvestment
      • Anlegerwohnung
      • Immobilien als Geldanlage
    • Robo-Advisors
    • Tagesgeld
  • Lexikon
    • Annuitätendarlehen
    • Anschlussfinanzierung
      • Endfälliger Kredit
      • Prolongation & Umschuldung
      • Zwischenfinanzierung
    • Avalkredit
    • Bauantrag und Genehmigung
      • Bebauungsplan
      • Grundbucheintrag
    • Bearbeitungsgebühren
      • Effektiver Jahreszins
    • Eigenkapital
    • Hypothek
    • Restschuldversicherung
    • Tilgungsplan
      • Sondertilgung
      • Vorfälligkeitsentschädigung
      • Vorzeitige Kreditrückzahlung
    • Wohnbauförderung
  • Ratgeber
    • Altbausanierung
    • Aufstockung Hauskredit
    • Fehler Baufinanzierung
    • Hausbaukosten
      • Haushaltsrechnung
      • Hausnebenkosten
      • Kostenfallen Baufinanzierung
      • Kreditkosten senken
    • Immobilienkauf & Wohnform
      • Wohnungskauf
      • Online-Plattform Willhaben
    • Konsum- und Baukredit Tipps
      • Wie viel Kredit?
    • Mieten oder kaufen
    • Vorteile Kreditberatung
    • Zwangsversteigerungen in Österreich
  • Autor

Search Results for: baufinanzierung

Ratgeber zum Download

Klicken Sie zum Download einfach auf das unten stehende Foto oder auf folgenden Link:

PDF – Ratgeber Baufinanzierung Kreditvergleichsportal

 

Ratgeber zum Thema „Haus und Wohnung clever finanzieren“

Für viele ist es das Lebensziel schlechthin: der Traum von den eigenen vier Wänden. Damit Sie diesen reibungslos realisieren können, ist eine gut durchdachte Baufinanzierung das A und O. Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps dazu. Registrieren Sie sich zu unserem Newsletter und erhalten Sie im Gegenzug Zugriff auf unseren Ratgeber. Klicken Sie hier zum Download.

Wohnbauförderung 2025 – Kriterien, Berechnung, Rückzahlung

Inhaltsverzeichnis

Beispiele & Möglichkeiten
Kriterien für die Förderung 
Eigenheim- & Wohnbauförderung
Wohnbauförderung berechnen
Rückzahlung & Übernahme
Spezielle Wohnbauförderungen
Hausbauförderung beim Neubau
Wohnbauförderung in Bundesländern

Mit 1. Jänner 2025 trat die neue Wohnbauförderung der Länder in Kraft. Für das eigene Haus oder die eigene Wohnung gibt es bis zu 80.000 Euro an Kaufförderung. Gefördert wird zum Beispiel auch, wenn Familien an das Elternhaus anbauen.

Gemeinnützige Wohnbauträger erhalten künftig einen fixen Förderbetrag von 2.520 Euro pro Quadratmeter. Damit hofft man, den Anreiz von Wohneigentum wieder erhöhen zu können, zumal auch die derzeit noch sehr strengen Kreditvergaberichtlinien im kommenden Jahr auslaufen sollen.

De facto bedeutet dies, dass der Anteil einer allfälligen Rückzahlungsquote für Wohnraum in Relation zum Haushaltseinkommen wieder steigen dürfte. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein geringeres Haushaltseinkommen als bisher erforderlich wieder ausreichen dürfte, um einen Kredit zur Schaffung von Wohnraum zu erhalten.

Hier gehts zum großen Länder-Check der neuen Wohnbauförderung 2025.

Was ist die Wohnbauförderung?

Die Wohnbauförderung in Österreich soll insbesondere jungen Familien die Möglichkeit geben, sich einen leistbaren Wohnraum mit bestmöglichen Qualitätskriterien zu schaffen. Die Förderung kann in Form eines Kredites, eines Zuschusses oder einer Beihilfe erfolgen. Weiters bieten die Bundesländer unterschiedliche Fördermöglichkeiten an – dies lohnt es zu erkunden.

Kauf oder Neubau einer Immobilie kosten bekanntlich viel Geld. Gleiches gilt für die Modernisierung oder eine ökologische Sanierung bestehender Häuser und Wohnungen. Der Staat kann Sie finanziell unterstützen. Die Wohnbauförderung der Bundesländer ist ein beliebtes Mittel, die Finanzierung zu erleichtern. In unserem Ratgeber zur Wohnbauförderung in Österreich erfahren Sie, welche Arten der Förderung es gibt, welche Kriterien bei der Eigenheimförderung gelten, wie Sie bei der Rückzahlung der Hausbauförderung sparen können.

Wohnbauförderung in Österreich – es gibt viele Möglichkeiten

Wer sich mit dem Thema Wohnbauförderung in Österreich näher beschäftigt, der wird bald merken: Die eine Wohnbauförderung gibt es nicht. Jedes Land hat seine eigenen Regeln. Daher ist es wichtig, die jeweilige Eigenheimförderung in den einzelnen Bundesländern zu erkunden.

Dennoch gibt es in Sachen Wohnbauförderung einige Dinge, die in ganz Österreich gelten:

  • Er werden alle Maßnahmen gefördert, die umweltschonendes Wohnen möglich machen.
  • Maßgeblich über das Ausmaß der Förderung ist jeweils das Finanzielle Unterstützungen wie Studienbeihilfe, Waisenpension, Pflegegeld, Familienbeihilfe spielen  keine Rolle.
  • In jedem Bundesland wird zwischen folgenden Arten von Wohnbauförderung unterschieden:
  • Einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
  • Zins- oder Annuitätenzuschüsse, bei der Rückzahlung eines Darlehens
  • Landes- bzw. Eigenmittelersatzdarlehen, mit günstigen Konditionen
  • Übernahme von Bürgschaften, damit ein Darlehen möglich wird

Weiters wird, zwischen der Förderung spezifischer Baumaßnahmen und der Personenförderung unterschieden. Hierbei gelten die Baumaßnahmen in aller Regel der Energiesanierung. Die Personenförderung hingegen richtet sich nach der Dringlichkeit des Wohnbedarfs.

Kriterien für die Wohnbauförderung – was wird vorausgesetzt?

Finanzielle Unterstützung in Sachen Wohnbauförderung gibt es in allen Bundesländern. Um diese umfänglich ausschöpfen zu können, müssen Sie einiges mitbringen. Einige wichtige Kriterien sind beispielsweise:

  • Als Antragsteller müssen Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder gleichgestellt sein (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
  • Um Fördergelder zu bekommen müssen Sie (Mit-)Eigentümer der Liegenschaft sein oder eine Baugenehmigung haben. Alternativ kann diese Rolle eine Ihnen nahestehende Person übernehmen.
  • Ihre Immobilie muss das ganze Jahr über als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ferien- oder Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Wichtig: dies wird  überprüft!
  • Ihr bisher bewohnte Hauptwohnsitz muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das geförderte Eigenheim aufgegeben werden.
  • Ihre Immobilie muss mindestens 80 m² groß sein. Der Keller zählt nicht als Wohnfläche, es sei denn, die Nutzung als Hobbyraum, Arbeitszimmer etc. ist explizit geplant.
  • In dem zu fördernden Haus dürfen keinerlei fossilen Brennstoffe eingesetzt werden. Tipp: Lassen Sie die Energiekennzahl durch eine zertifizierte Beratungsstelle erkunden!
  • Wichtig: Sie müssen die jeweilige Netto-Einkommensgrenze einhalten. Weiters ist der Nachweis über ein gesichertes Mindesteinkommen obligatorisch, wenn Sie ein Förderungsdarlehen in Anspruch nehmen möchten.

Wohnbauförderung, Eigenheimförderung, Hausbauförderung – was steckt jeweils dahinter?

Im Sachen Förderung für Haus, Wohnung und Co. herrscht in Österreich ein wahrer Begriffsdschungel. Wohnbauförderung beantragen, Eigenheimförderung sichern oder Hausbauförderung nutzen. Es stellt sich rasch die Fragen: Wie gehe ich vor und was gilt bei der Berechnung der Fördermittel?

Hilfreich für das jeweilige Fördervorhaben ist die begriffliche Definition:

Als Eigenheim in Sachen staatlicher Förderung gilt grundsätzlich ein Wohnhaus mit maximal zwei Wohnungen. Weiters fallen darunter Eigenheime in Gruppen, wenn diese zumindest zehn Häuser mit einer maximalen Bauplatzgröße 800 m² umfassen.

Die Wohnbauförderung hingegen ist für die Schaffung von Wohnraum gedacht. Dies kann bei einer Immobilie auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen – beispielsweise:

  • durch einen kompletten Neubau
  • durch Umbau oder Erweiterung
  • oder durch Sanierung oder Renovierung

Tipp: Das Ausmaß der Förderung hängt zunächst von der Art des Bau- bzw. Kaufvorhabens ab. Möchten Sie indes Ihre Wohnbauförderung konkret berechnen und beantragen, gilt es eine Reihe weiterer Faktoren zu berücksichtigen.

Wohnbauförderung berechnen – was ist noch wichtig?

Haushalt und Einkommen: Grundlage der Förderung ist zunächst die Zahl der im Haushalt lebenden Personen sowie deren gesamtes jährliches Nettoeinkommen. Die Gehälter von Ehepartner, eingetragenem Partner oder Lebensgefährten werden Ihrem Einkommen als Antragsteller aufaddiert. Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und Lohnsteuerbeiträge werden von diesem Jahreseinkommen abgezogen.

Nachweise aus dem Vorjahr: Beim Antrag zur Wohnbauförderung müssen Sie als Angestellte das Haushaltseinkommen laut Jahreslohnzettel vom Vorjahr eingereicht werden. Selbstständige müssen den Einkommenssteuerbescheid vom Vorjahr abgeben, negative Einkünfte und Verlustvorträge werden nicht berücksichtigt.

Staffelung der Förderung: Übersteigt Ihr gemeinsames Jahreseinkommen die Grenze, die im jeweiligen Bundesland gilt, ist eine Wohnbauförderung möglich. Die Förderung wird dann um entsprechende Prozentsätze schrittweise reduziert.

Aktuelle Familiensituation: Ihr Einkommen ist nicht der einzige Faktor zur möglichen Wohnbauförderung. Abgesehen davon wird die Familiensituation berücksichtigt. Beispielsweise steigt die Einkommenshöchstgrenze mit jedem Kind im Haushalt.

Energieeffizienz und Wohnfläche: Weiter spielt es eine Rolle, wie energieeffizient Ihr Haus oder Ihre Wohnung ist und welche Wohnfläche diese umfassen.

Tipp: Die Berechnung der Wohnbauförderung ist komplex, eine universell einsetzbare Formel gibt es nicht. Daher sollten Sie vor Ihrem Antrag die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes erkunden und Rat vom Fachmann einholen.

Hausbauförderung bei einem Neubau – was gilt es zu beachten?

Die Hausbauförderung ist vor allem für allem für viele Eigenheimer und Häuslbauer eine gute Möglichkeit der finanziellen Entlastung. In der Hektik von Kauf oder Bau der Immobilie sollten Sie ein paar Dinge nicht vergessen, um tatsächlich an die begehrten Euro zu kommen:

Antrag vor Baubeginn stellen: Damit Ihre Hausbauförderung überhaupt bewilligt wird, müssen Sie den Antrag zur Förderung unbedingt vor Beginn des Baus stellen. Weiters dauert die Bearbeitung je nach Bundesland durchschnittlich bis zu sechs Monate. Dies sollten Sie unbedingt mit in Ihre Finanzierung einplanen.

Finanzierung sichern: Zudem muss Ihre Baufinanzierung nachweislich entweder durch Eigenkapital und/oder einen Kredit gedeckt sein. So umgehen Sie das Risiko, bei einer teilweisen Ablehnung Ihr Bauvorhaben abbrechen bzw. nachfinanzieren zu müssen.

Hauptwohnsitz nachweisen: Schließlich ist die Nutzung als Hauptwohnsitz ein entscheidendes Kriterium zur Hausbauförderung. Als Antragsteller müssen Sie nach Fertigstellung selbst im Haus wohnen. Vermietungen geförderter Neubauten sind ausdrücklich nicht erlaubt. Übrigens gilt dies für eine geförderte Eigentumswohnung.

Tipp: Falls Ihr Haus eine maximale Wohnfläche von 130 m² aufweist, können Sie beim Finanzamt ein Antrag auf Erlass der Grundbucheintragungsgebühr stellen. Eine ansehnliche Ersparnis, schließlich beträgt die Gebühr 1,2 Prozent des Darlehensbetrags. 

Spezielle Wohnbauförderungen – Jungfamilie, Sozialnotstand und Hausstands-Gründung

Die Wohnbauförderung in Österreich trägt zuvorderst einen sozialen Charakter. Schließlich soll vor allem jenen Menschen der Zugang zum Eigenheim mit staatlicher Hilfe erleichtert werden, die sich Haus oder Wohnung mitunter selbst gar nicht leisten könnten. Hierfür gibt es spezielle Fördermöglichkeiten:

Förderung für Jungfamilien: Sind Sie in Wien, der Steiermark oder in Kärnten ansässig, können Sie die sogenannte Förderung für Jungfamilien nutzen. Als Jungfamilie gilt ein Paar, wenn beide Partner zum Zeitpunkt der Antragstellung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ob es in der Familie schon Kinder gibt, spielt keine Rolle.

Förderung bei Sozialnotstand: Diese zusätzliche Fördermöglichkeit gibt es für schwerbehinderte Menschen unter 35 Jahren mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung. Weiters für Familien mit mindestens 3 Kindern oder einem Kind, das laut Familienausgleichsgesetz 1967 behindert ist.

Förderung zur Hausstands-Gründung: Spezielle Fördergelder gibt es weiters mit dem Modell der Hausstands-Gründung. Hierbei ist neben dem Erwerb von zusätzlichem Wohnraum die Anschaffung notwendiger Ausstattungen gemeint. Unter anderem der Hausbau.

Tipp: Aktuell gibt es die Förderung für Jungfamilien explizit in Wien, der Steiermark oder in Kärnten. Wenn Sie sich um eine Wohnbauförderung in einem anderen Bundesland bewerben sollten Sie mögliche zusätzliche Fördergelder erkunden bzw. erfragen.

Rückzahlung und Übernahme einer Wohnbauförderung – ist das vorzeitig möglich?

Neben der Wohnbauförderung als Zuschuss oder Beihilfe müssen reine Wohnbaudarlehen per Monatsrate und Zins zurückgezahlt werden. Für viele Konsumenten stellt sich, bei den beachtlichen Laufzeiten früher oder später die Frage: Wie flexibel bin ich und ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?

Vorzeitige Tilgung – je nach Bundesland unterschiedlich

Haben Sie ein Förderungsdarlehen erhalten, sind die Rückzahlungsraten anfangs niedrig und steigen erst mit den Jahren. Eine vorzeitige Tilgung des Darlehens ist möglich und teilweise mit einem erheblichen Nachlass verbunden. Ob und wie viel Sie durch eine vorzeitige Rückzahlung sparen können, hängt von Ihrem Bundesland ab. Insbesondere gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der aktuellen Laufzeit des Kredits bzw. welche Restsumme erreicht ist.

Beispiel Kärnten: In Kärnten beispielsweise erhalten Sie 25 Prozent Nachlass, wenn Sie den Restbetrag Ihres Darlehens mindestens fünf Jahre vor Fälligkeitstermin zurückzahlen. Gleichzeitig kann eine vorzeitige Rückzahlung frühestens zehn Jahre nach Zuteilung erfolgen. Ein hohes Sparpotenzial in Sachen Wohnbauförderung, dass sich bei rechtzeitiger Planung zusätzlich zur Tilgung Ihres Bankdarlehens nutzen lässt.

Immobilienverkauf – Übernahme der Wohnbauförderung

Ein weiterer wichtiger Punkt in Sachen Wohnbauförderung ist die vorzeitige Veräußerung einer geförderten Immobilie. Die ist im Alltag gar nicht so selten der Fall und stellt Bauherren mitunter vor Probleme. Der Verkauf ist nicht problemlos möglich, da im Grundbuch mitunter ein Veräußerungsverbot eingetragen sein kann – insbesondere ist dies der Fall, wenn es sich um Förderung in Form eines Darlehens und höhere Summe handelt.

Sie müssen auf Zustimmung des jeweiligen Landes hoffen. Dies ist problemlos möglich, wenn Ihre geförderte Immobilie von einer Person gekauft wird, die ebenfalls nach den gleichen Kriterien wie Sie förderungsberechtigt ist.

Wohnbauförderung – was gilt in den einzelnen Bundesländern?

Wie erwähnt, ist die Wohnbauförderung in Österreich Sache der einzelnen Bundesländer. Je nach Förderung, wird entweder mittels besonders günstiger Darlehen gefördert oder durch einmaligen nicht rückzahlpflichtigen Baukostenzuschuss. Sowohl Einkommensgrenzen als Höhe und Art der Förderung unterscheiden sich. In der Regel haben Wohnbaudarlehen der Länder eine Laufzeit von über 20 Jahren.

Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick zu der österreichischen Wohnbauförderung nach Bundesländern geteilt:

Wohnbauförderung in Niederösterreich

Beim Wohnbaudarlehen des Landes Niederösterreich liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf dem energiesparenden Bauen, wie beispielsweise die Förderung von Passivhäusern. Damit Förderungen vollständig ausgezahlt werden können, dürfen die Einkommensgrenzen von jährlich 40.000 Euro bei einer Person, 65.000 Euro bei zwei Personen und 8.000 Euro bei jeder weiteren Person nicht überschritten werden. Gibt es eine Überschreitung des Einkommens bis zu 10 %, dann verringert sich die Förderung um 20 %. Bei einer Einkommensüberschreitung von 20 % verringert sich die Förderung um 50 %. Darüber hinaus ist eine Wohnbauförderung nicht mehr möglich.

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Eigentumsnachweis
  • Baubewilligung samt Energieausweis
  • Bau-/Sanierungspläne
  • Gemeindebestätigung
  • Einkommensnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen
  • Willenserklärung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis aller Personen im Haushalt
  • Geburtsurkunde jedes Kindes
  • Heiratsurkunde

Wohnbauförderung in Oberösterreich

In Oberösterreich wird der Bau des Eigenheims gefördert. Zudem werden Solaranlagen, Photovoltaiksysteme und die Installation von Alarmanlagen entweder durch ein Darlehen oder eine Einmal-Förderung unterstützt. Die Einkommensgrenzen betragen in Oberösterreich bei einer Person jährlich 37.000 Euro, bei zwei Personen 55.000 Euro, für jede weitere Person 5.000 Euro. Bei einer Überschreitung der Obergrenzen um max. 10 %, 20 % bzw. 30 % wird eine um 25 %, 50 % bzw. 75 % verminderte Förderung gewährt.

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt (EWR-Bürger)
  • Volljährigkeit
  • Eigentumsrecht
  • Die neue Wohnung wird Hauptwohnsitz, und zwar bis spätestens 3 Jahre nach dem Zusicherungsdatum.
  • Bestehende Wohnungen werden aufgegeben, und zwar bis spätestens 6 Monate nach Bezug der geförderten Wohnung.

Wohnbauförderung in der Steiermark

In der Steiermark werden bei der Wohnbauförderung besonders Jungfamilien und Energiesparmaßnahmen berücksichtigt. Maßnahmen für die Barrierefreiheit werden gefördert. In der Steiermark gibt es Einkommensobergrenzen für eine mögliche Förderung. Bei einer Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 34.000 Euro, bei zwei Personen bei 51.000 Euro und jede weitere Person erhöht die Grenze um 4.500 Euro pro Jahr. Wenn die Obergrenzen um mehr als 900 Euro überschritten werden, dann reduziert sich die Förderung um 20 %.

Grundsätzlich möglich ist die Wohnbauförderung in der Steiermark für:

  • einen Neubau bzw. die Errichtung eines Eigenheims
  • den Einbau einer neuen Wohnung in ein Bestandsgebäude
  • die Hausstands-Gründung bei Jungfamilien

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • Ehepaare, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Familien mit mindestens 3 Kindern
  • Familien mit einem behinderten Kind
  • Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Erwerbsminderung, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wohnbauförderung in Kärnten

In Kärnten ist die Schaffung des ersten Hausstandes für Jungfamilien besonders gefördert. Erst im Mai 2017 wurden die Einkommensgrenzen erhöht, umso mehr Menschen die Wohnbauförderung zu ermöglichen. Aktuell liegen die Einkommensgrenzen für eine Person im Haushalt bei jährlich 38.000 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei Personen bei 55.000 Euro, für vier Personen bei 60.000 Euro. Für jede weitere Person gelten plus 6.000 Euro.

Die Basisförderung ist abhängig von der förderbaren Nutzfläche: Förderung gibt es bis maximal 130 m² bzw. 150 m², wenn mehr als fünf Personen im Haushalt leben. Weitere Schwerpunkte sind:

  • Barrierefreies, altersgerechtes Wohnen
  • Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden
  • Eigentumskauf, also den Ersterwerb direkt vom Bauträger
  • Gewährung von Eigenmittelersatzkrediten
  • Umfassende und verpflichtende Energieberatung als Voraussetzung, wenn der Förderantrag gestellt wird

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Jungfamilienförderung:

  • Alleinstehende Person mit mindestens einem Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Die Person darf das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Ehepaar mit oder ohne Kinder, bei dem beide Partner das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Lebensgefährten mit mindestens einem Kind, die beide das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Wohnbauförderung im Burgenland

Das Hauptaugenmerk in der burgenländischen Wohnbauförderung mit bis zu 30 Jahren liegt in der Schaffung von leistbarem Wohnraum, hoher Qualität und Umweltverträglichkeit. Im Burgenland ist neben der Einkommensgrenze die Größe bzw. die Wohnnutzfläche ein entscheidender Faktor, der sich auf die Förderung auswirkt. Das heißt bei Häusern, die die Wohnnutzfläche von 200m² überschreiten, reduziert sich der Förderungsbetrag für jeden überschrittenen Quadratmeter um einen Prozentpunkt. Bei einem Haus von 230m² Wohnnutzfläche ergäbe das eine Reduzierung um 30%. Unabhängig davon gelten Einkommensobergrenzen. Für eine Person im Haushalt liegt diese bei jährlich 36.500 Euro, für zwei Personen bei 55.000 Euro, für drei bei 57.500 Euro, für vier bei 62.500 Euro und bei fünf bei 67.500 Euro.

Im Einzelnen sind Zuschüsse möglich für:

  • jedes Kind bis 16 Jahre: 12.000 Euro
  • bodenverbrauchsparendes Bauen: 35 Prozent der Abrisskosten (max. 16.000 Euro)
  • die Nutzung von Baulücken in einem aufgeschlossenen Grundstück: max. 12.600 Euro
  • barrierefreies Bauen: max. 7.500 Euro
  • behindertengerechte Maßnahmen: 100 Prozent der Kosten (max. 15.000 Euro)

Hauptkriterien für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung sind:

Die Objektförderung wiederum wird durch die Bauweise bzw. das Bauvorhaben allgemein bestimmt.

  • Quadratmeter der Wohnnutzfläche
  • bodenverbrauchsparendes Bauen
  • barrierefreies Bauen
  • behindertengerechte Maßnahmen

Wohnbauförderung in Vorarlberg

In Vorarlberg liegt das Hauptaugenmerk der Förderung auf den Bereichen Energieoptimierung, Ökologie und Barrierefreiheit. Eine verdichtete Bauweise und kompakte Eigenheime werden stärker gefördert. Die Einkommensgrenze liegt für einen Einpersonenhaushalt bei 3.100 Euro, für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte wurde die Obergrenze mit 5.500 Euro festgelegt. Für ein Einfamilienhaus gibt es Zuschüsse von 300 Euro pro m², bei Zu-, Um- oder Ersatzneubauten können es sogar 800 Euro pro m² sein.

Wichtige Kriterien für Bonuszahlungen zur ökologischen Wohnbauförderung:

  • die Nutzung umweltschonender Materialien und hohe Energieeffizienz: bis zu 610 Euro/m² zusätzlich
  • PVC-freie Fenster bzw. Innentüren sowie Holzfassaden oder nachhaltige Dämmstoffe: bis zu 100 Euro/m² zusätzlich
  • die Förderung von umweltfreundlichen Transportmitteln (Fahrrad, E-Mobilität, Carsharing): bis zu 80 Euro/m² zusätzlich
  • barrierefreie Gestaltung der Wohnräume, sodass die Wohnung für mehrere Generationen ausgelegt ist
  • den Einbau von Sicherheitsfenstern oder -türen

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz im geförderten Objekt
  • Dringender Wohnbedarf
  • Eigentumsrecht
  • Angemessene Wohnnutzfläche, d.h. 150 m² bei bis zu 5 Personen und 170 m² ab 6 Personen
  • Gesicherte Finanzierung bei einem angemessenen Gesamtpreis
  • Nachweisliches Defizit bei der eigenständigen Finanzierung des gesamten Eigenheimprojekts
  • das zugesicherte Förderungsdarlehen ist im Grundbuch erstrangig sicherzustellen.

Wohnbauförderung in Tirol

In Tirol wird eine Wohnbauförderung für bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung gestellt. Diese soll Wohnraum leichter leistbar machen. Die Einkommensgrenzen werden monatlich bemessen und berechnen sich wie folgt: 2.850 Euro bei einer Person im Haushalt, 4.650 Euro bei zwei Personen, 5.000 Euro bei drei Personen und 5.350 bei vier Personen. Für jede weitere Person gilt ein Plus von 350 Euro. Für jede begonnene 100 Euro Überschreitung der Einkommensgrenze gilt eine Kürzung von 25 %.

Konkret werden unter anderem folgende Vorhaben gefördert:

  • Neubau eines Wohnhauses mit maximal zwei Wohnungen
  • Schaffung von Wohnraum ohne Grundverbrauch durch Zu- oder Umbau, zum Beispiel die Errichtung einer Dachgeschosswohnung
  • Kauf einer Eigentumswohnung, sofern diese mindestens 10 Jahre alt und nicht wohnbaugefördert ist
  • Fertigstellung von Wohnraum in einem nicht wohnbaugeförderten Objekt
  • Schaffung von Wohnraum in verdichteter Bauweise, also Wohnungen in Doppel- oder Reihenhäusern bzw. einer Wohnanlage

Wohnbauförderung in Salzburg

In Salzburg gibt es ebenfalls eine Förderung, die an die Wohnnutzfläche gebunden ist. Die Förderung wird ab einer Wohnnutzfläche von 150m² gekürzt und bei einer Größe von 216m² ist keine Förderung mehr möglich. Zusätzlich gibt es wie in jedem Bundesland eine Einkommensgrenze. Diese bemisst sich wie folgt: eine Person 35.880, zwei Personen 55.200, drei Personen 59.340, vier Personen 66.240, fünf Personen 70.380, sechs Personen 74.520 und mehr als sechs Personen 80.040.

Konkret werden unter anderem folgende Wohnbauvorhaben gefördert:

  • Bau eines Wohnhauses oder Bauernhauses
  • Kauf eines Hauses in der Gruppe
  • Kauf einer neu errichteten Wohnung in einem Wohnhaus mit mindestens 3 Wohnungen (jeweils maximal 350 m² Nutzfläche)
  • Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Auf-/Zu- oder Einbau
  • Sanierungsmaßnahmen

Neben einem Grundbetrag sind möglich. Beispielsweise für:

  • Jungfamilien und Alleinerziehende Familien mit vielen Kindern
  • Bauvorhaben, die wenig Grund beanspruchen
  • energetische und ökologisch sinnvolle Maßnahmen
  • Standortqualitäten
  • besondere Gründe, zum Beispiel Barrierefreiheit

Wohnbauförderung in Wien

In Wien gibt es eine Obergrenze der förderbaren Wohnnutzfläche. Diese darf 150m² nicht übersteigen. Als Einkommensgrenze wurden folgende Höhen festgelegt: bei einer Person 52.020 Euro, bei zwei Personen 77.500 Euro, bei drei Personen 87.710 Euro, bei vier Personen 97.900 Euro und für jede weitere Person 5.710 Euro.

Die Wohnbauförderung wird in Wien für folgende Arten von Neu- bzw. Zubauten vergeben:

  • Mietwohnungshäuser
  • Eigentumswohnungshäuser
  • Eigenheime
  • Eigenheime als Reihenhäuser
  • Errichtung von bewohnbaren Dachgeschossbauten
  • Kleingartenwohnhäuser
  • Eigenheime auf Pachtgrund

Voraussetzung für die Antragsstellung auf Wohnbauförderung:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baubewilligungsbescheid und Baupläne
  • Einkommensnachweise und Beihilfebestätigungen, s.o.
  • Antrag für Eigenheime
  • Verpflichtungs- und Datenschutzerklärung
  • Beschreibung der Energieversorgung

FAQ Wohnbauförderung

Wie bekomme ich die Wohnbauförderung?

Am einfachsten ist, wenn der Kreditgeber gleichzeitig auch seine Hilfe bei er Beantragung anbietet. Denn der Förderungsdschungel kann für eine ungeübte Person schnell unübersichtlich werden. Die Experten kennen außerdem die Tricks, für eine noch bessere Förderung.

Was bringt mir eine Wohnbauförderung?

Was bringt die Wohnbauförderung? Ziel der Wohnbauförderung ist es bedarfsgerechten und qualitätsvollen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und den Kauf einer Immobilie leichter leistbar zu machen. In Kombination mit der richtigen Immobilienfinanzierung kann somit der Traum vom Eigenheim leichter realisiert werden.

Wann habe ich ein Recht auf Wohnbauförderung?

Wohnbauförderung können Sie beispielsweise erhalten, wenn Sie ein Eigenheim bauen oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen: z. B. die neue Immobilie später als Hauptwohnsitz nutzen, Staatsbürger von Österreich oder gleichgestellten Staaten sind (EU, Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz) und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Wann lohnt sich die Wohnbauförderung für mich?

Die Wohnbauförderung besteht meist aus einem günstigen Fixzinskredit – und lohnt sich daher in sehr vielen Fällen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie allerdings bestimmte Mindeststandards (z. B. bezüglich Energieeffizienz) einhalten. Wenn diese beim geplanten Neubau erhebliche Zusatzkosten verursachen, müssen Sie evtl. abwägen, was die finanziell bessere Option ist.

Wo gibt es Wohnbauförderung in Österreich?

Das jeweilige Bundesland entscheidet über die Vergabe und Höhe des Darlehens. Auch die Hilfe bei Zinszuschüssen erfolgt über das Land. Die Bestimmungen werden somit größtenteils selbstständig getroffen. Dies betrifft nicht nur die Höhe der gewährten Förderung, sondern auch das Setzen der Einkommensgrenze. Ebenso ist die konkrete Art der Förderung abhängig von dem Land.

Vorzeitige Kreditrückzahlung 2025 | Konsum- & Hypothekarkredite

Wie viel Kredit darf ohne zusätzliche Kosten jährlich zurückgezahlt werden?

Bei Krediten mit fixer Verzinsung können Kreditnehmer jährlich einen Betrag von 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückzahlen. Übersteigt der Betrag 10.000 Euro, dürfen Banken von ihren Kunden maximal ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages an Zusatzkosten erheben. Komplette Kündigungen von Baufinanzierungen zu fixen Zinssätzen können mitunter deutlich teurer werden.

Achtung: Kredite mit variablem Zinssatz können jederzeit ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden – und das in beliebiger Höhe. Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kreditbetrags samt Zinsen stellt eine Kündigung des Kreditvertrags dar. Wichtig ist lediglich die Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (unter Umständen sechs Monate).

Jetzt Ratenkredit oder Baufinanzierung vergleichen

Inhaltsverzeichnis

Vorfälligkeitsentschädigung
Konsumentenkredit
Hypothekarkredit
Achtung Strafzinsen
Urteil EuGH entlastet Konsumenten
Kreditrückzahlung kundenfreundlich
Fazit
Video

FAQ

Kann man einen Kredit vorzeitig zurückzahlen?
Wann lohnt es sich ein Darlehen vorzeitig ablösen?
Wie berechnet man Strafzinsen?
Wie errechnet sich eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Hintergrundwissen zum Thema Vorzeitige Kreditrückzahlung

Laufende Sondertilgungen und vor allem die vorzeitige Kreditrückzahlung haben bekanntlich viele Vorteile für Kreditnehmer. Zum ist man seinen Kredit rascher los. Zum anderen erspart man sich zusätzliche Zinszahlungen. Den aufgenommenen Kredit vorzeitig zurückzahlen verringert insgesamt die Kreditkosten also erheblich

Kredit vorzeitig zurückzahlen – das ist nicht in allen Fällen problemlos und ohne Zusatzkosten möglich. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich der vorzeitigen Rückzahlung eines Kreditvertrages bringt Konsumenten mittlerweile deutliche Vorteile.

Vorzeitige Kreditrückzahlung und Vorfälligkeitsentschädigung – was gilt 2025?

Bei der Höhe einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung kommt es zuallererst auf die Kreditart und die vertraglichen Vereinbarungen an. Unterschiede gibt es  bei der

  • Kredite mit variablen Zinsen: Kredite mit variablem Zinssatz können jederzeit teilweise oder komplett ohne Zusatzkosten vorzeitig zurückgezahlt werden. Im Fall des gesamten Kreditbetrags per Kündigung mit einer Frist von drei bzw. sechs Monaten.
  • Kredite mit fixen Zinsen: Kredite mit fix vereinbartem Zinssatz können jährlich bis zu einem Betrag von 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden. Soll die vorzeitige Tilgung höher ausfallen, darf die Bank vom Kreditnehmer eine Strafzahlung von höchstens ein Prozent der Restschuld des Kredits (Vorfälligkeitsentschädigung).

Konsumentenkredit vorzeitig zurückzahlen

Für Kreditnehmer eines klassischen Konsumentenkredits spielt die Vorfälligkeitsentschädigung in Österreich somit keine Rolle – sie müssen lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten (unter Umständen sechsmonatige Kündigungsfrist) berücksichtigen, um den Kredit komplett zu tilgen oder ggf. ein neues Darlehen mit günstigeren Konditionen per Kündigung und Umschuldung zu erlangen.

Tipp: Die Entschädigung darf keinesfalls den Betrag der restlichen Zinsen übersteigen, die Sie als Kreditnehmer bis zur ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Kredits noch zu leisten hätten. Weiters darf die Strafzahlung maximal ein Prozent der aktuellen Darlehensrestschuld ausmachen.

Hypothekarkredit vorzeitig zurückzahlen

Nach wie vor spielt das Thema Strafzahlungen in Österreich bei der vorzeitigen Rückzahlung von Baudarlehen eine große Rolle. Beliebt ist eine Entschädigung mit hohen Vorfälligkeitszinsen vor allem bei älteren langfristigen Hypothekarkrediten mit hohen Restsummen bei der vorzeitigen Rückzahlung.

Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es erlaubt, eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Falls die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden. Diese beträgt bei der Baufinanzierungen in Österreich mitunter zwischen zwei und zehn Prozent der noch verbleibenden Darlehensschuld – bei langer Festschreibung und hoher Restschuld kommen rasch stattliche Summen zusammen.

Tipp: Bei vorzeitiger Kündigung oder Neuordnung Ihres Immobilienkredits – beispielsweise durch einen Hausverkauf oder ein günstigeres Forward-Darlehen – sollten Sie kalkulieren, ob sich eine Zinsersparnis tatsächlich rechnet.

 

Strafzinsen bei vorzeitiger Kreditrückzahlung – nicht alles ist erlaubt

Banken dürfen mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen nicht willkürlich von ihren Kunden erheben. Zur Berechnung müssen vom Verlust, der sich durch nicht eingenommene Zinsen bei vorzeitiger Vertragsauflösung des Darlehens für das Kreditinstitut ergibt, die eingesparten Verwaltungskosten, die ersparten Kosten des Risikoausfalls sowie den aktuellen Zinssatz, den eine Finanzierung im entsprechenden Zeitraum abwerfen würde, abgezogen werden.

 

Vorzeitige Kreditrückzahlung – Urteil vom EuGH entlastet Konsumenten

Zusätzlicher Rückenwind für Konsumenten in Sachen vorzeitiger Kreditrückzahlung von nach dem 11.06.2010 abgeschlossenen Krediten kommt vom Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Gesamtkosten entscheidend: Bis dato haben sich Kreditnehmer bei einer vorzeitigen Rückzahlung ihres Kredits die für die Restlaufzeit noch anfallenden laufzeitabhängigen Kosten, wie Zinsen und Kontoführungsgebühren erspart. Laut Entscheidung vom EuGH hinsichtlich der vorzeitigen Rückzahlung eines Kreditvertrages (Urteil C-383/18 vom 11.9.2019) muss nun eine Ermäßigung der Gesamtkosten erfolgen. Somit waren bisherige Abrechnungen mit Umsetzung der Richtlinie im österreichischen Verbraucherkreditgesetz (VKrG) bezüglich der vorzeitigen Kreditrückzahlung nicht korrekt.

Für Kredite ab Juni 2010: Hiervon profitieren Kreditnehmer, die ihren Vertrag nach Inkrafttreten des VKrG am 11.6.2010 aufgenommen und in der Zwischenzeit vorzeitig zurückgezahlt haben. Sie können einmalige Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühren ebenso wie Provisionen und Kosten jeder Art – bis auf Notargebühren – die im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen und der Bank bekannt waren, anteilig zurückfordern. Entscheidend für die Rückforderung sind Höhe der einmaligen Kosten, Zeitpunkt der vorzeitigen Tilgung und die Art der ursprünglichen Berechnung bzw. Verrechnung.

Tipp: Möchten Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, sollte Ihre Bank also eine anteilige Gutschrift der einmaligen, laufzeitunabhängigen Kosten bei der Kreditabrechnung berücksichtigen.

 

Vorzeitige Kreditrückzahlung – Direktbanken zeigen sich kundenfreundlich

Wer seinen Kredit online über eine Direktbank abschließt, der genießt seit Jahren deutliche Vorteile in Sachen vorzeitiger Rückzahlung. Grund: Moderne Onlinekredite ermöglichen ihren Kunden nicht nur während der Tilgungsphase großzügige Sondertilgungsmöglichkeiten ohne Zusatzspesen. In fast allen Fällen ist die vorzeitige Rückzahlung des noch ausstehenden Kreditbetrages ohne hohe Strafzahlungen möglich.

Und dies gilt keinesfalls ausschließlich für klassische Konsum- und Ratenkredite. In Sachen Hypothekarkredite zeigen sich Onlinebanken bei der Rückzahlung in aller Regel sehr kulant. Es lohnt es sich vor Abschluss eines Kreditvertrags nicht nur Zinssätze oder Kontospesen zu vergleichen, sondern die Vertragskonditionen hinsichtlich Tilgung und Rückzahlung per Online-Vergleich zu erkunden.

 

Fazit zum Thema vorzeitige Kreditrückzahlung

Kredite vorzeitig zurückzahlen, das ist mittlerweile leichter und sogar kostenfrei möglich. Vor allem klassische Konsumkredite lassen sich in aller Regel problemlos kündigen und spesenfrei zurückzahlen. Mitunter in der Kostenfalle stecken nach wie vor Kreditnehmer älterer Hypothekarkredite. In diesen Fällen sind Vorfälligkeitsentschädigung weiter rechtens und teuer.

Zusätzliche Entlastung für Konsumenten brachte das Urteil Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Erhobene Kosten von nach dem Inkrafttreten des VKrG am 11.6.2010 abgeschlossenen und gekündigten Kreditverträgen sind rechtswidrig und müssen nacherstattet werden – hierauf sollten Kreditnehmer besonders achten.

Zudem zeigt die Erfahrung: Kunden von Direktbanken profitieren mit Ihren Online-Krediten nicht nur von günstigen Zinssätzen. Sie fahren in Sachen Tilgung und vorzeitiger Kreditrückzahlung deutlich besser. Ein weiterer Grund das nächste Darlehen oder die künftige Baufinanzierung online zu erkunden und abzuschließen.

Video: Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

Quelle: Alex Düsseldorf Fischer / YouTube

Kann man einen Kredit vorzeitig zurückzahlen?

Ratenkredite mit variablem Zinssatz dürfen jederzeit komplett vorzeitig zurückgezahlt werden. Dabei fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal einem Prozent des Rückzahlungsbetrags an. Beträgt die restliche Laufzeit weniger als ein Jahr, wird nur eine Entschädigung in Höhe von 0,5 Prozent der Restsumme fällig. Dies ist mittlerweile geltendes EU-Recht.

Wann lohnt es sich ein Darlehen vorzeitig ablösen?

Sie möchten Ihren Ratenkredit vorzeitig ablösen? Eine vorzeitige Tilgung lohnt sich immer dann, wenn die Zinsersparnis höher ist als die möglichen Kosten für die Rückzahlung. Wurde der Ratenkredit nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, darf die Vorfälligkeitsentschädigung höchstens ein Prozent der Restschuld betragen.

Wie berechnet man Strafzinsen?

Wirken sich die negativen Zinsen auch auf Immobilienkredite aus und müssen Banken diese Zinssätze an ihre Kreditkunden weitergeben? Ein OGH-Urteil 2017 schaffte Klarheit: Bei einem Kredit mit variablem Zinssatz verringert der negative Referenzzins den zu zahlenden Kreditzins bis minimal 0 %. Verbraucher können sich somit aktuell über sehr niedrige Kreditzinsen freuen.

Wie errechnet sich eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es erlaubt, eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Falls die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist erfolgt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden, die aber nicht höher sein darf als ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages.

Abzulösende Kreditsumme 

Vorfälligkeitsentschädigung in % 

in %

Summe Vorfälligkeitsentschädigung 

125.000 €

0,75 %

937, 50 €

125.000 €

0,25 %

312,50 €

125.000 €

1,00 % (Maximum)

1.250 €

Modernisierungs- / Renovierungskredite | Inkl. Vergleichsrechner

Baufinanzierung ab 3,50%

Inhaltsverzeichnis

Wert erhalten & günstig finanzieren
Zweckgebundene Modernisierungskredite
Renovierungskredit mit Grundbucheintrag
Nachweise zum Modernisierungskredit
Kreditanfrage
Fazit, Video & FAQ

Was ist ein Renovierungskredit?

Ob Modernisierungskredit, Sanierungsdarlehen oder Wohnkredit – es gibt viele Bezeichnungen für den Begriff Renovierungskredit. Eines haben sie alle gemeinsam: Es geht um einen Kredit, der zweckgebunden für die Sanierung beziehungsweise Modernisierung einer Immobilie verwendet wird. Für neue Bäder, moderne Heizungsanlagen oder energetische Sanierungsmaßnahmen via Fensteraustausch und neuer Dacheindeckung samt Dämmung.

  • Auf dieser Seite finden Sie ein Anfrageformular für Kredite über 65.000 Euro.
  • Auf einer anderen Unterseite finden Sie einen Kreditrechner für Kredite bis zu 65.000 Euro.

Werte erhalten, günstig finanzieren – passender Kredit für Umbau & Baumaßnahmen

Die modernste Immobilie kommen in die Jahre. Küche und Bad gefallen nach einigen Jahren nicht mehr, die Fassade lässt optisch zu wünschen übrig oder die Heizungsanlage ist nicht mehr auf dem neuesten Stand. Ist dafür ausreichend Kapital in Form einer Instandhaltungsrücklage beiseitegelegt, können kleine Dinge aus dem eigenen Tascherl bezahlt werden, für größere Maßnahmen kommt in der Regel ein Modernisierungskredit mit oder ohne Grundbucheintrag zum Einsatz.

Das alles ist mehr als sinnvoll, den Wert seiner Immobilie sollte im eigenen Interesse erhalten und dauerhaft gesteigert werden. Das wissen Anleger in Österreich. Sie investieren lieber in die eigene Immobilie, weil ein Gebäude im Wert stabiler bleibt als die meisten der anderen Anlageformen. Eine große Anzahl an Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen wird weiters durch Bund und Länder finanziell gefördert. In Sachen Modernisierungskredit gilt es sich zu informieren und zu vergleichen, und nicht gleich die erstbeste Offerte anzunehmen: Holen Sie sich Angebote verschiedener Kreditgeber vor der Verschönerung der eigenen vier Wände ein.

Moderates Zinsniveau nutzen: Immobilienfinanzierungen in Österreich richten sich generell nach dem sogenannten EURIBOR. Dieser Referenzzinssatz lag lange Zeit in einem historisch niedrigen Bereich um null Prozent und darunter. Ideal, den Wert Ihrer Immobilie zu steigern, fachgerecht zu modernisieren sowie Komfort und Sicherheit des Eigenheims per zinsgünstigem Modernisierungskredit und Renovierungskredit zu verbessern. Unser Rat, trotz Anstieg des Referenzsatzes auf mittlerweile über drei Prozent: Nutzen Sie auch dieses Zinsniveau und modernisieren Sie mit einem Sanierungskredit Ihren Altbau. Wie wäre es mit einem Wintergarten? Oder die Erneuerung der Fassade? Möglicherweise wollen Sie Ihr Bad in eine Wellness-Oase verwandeln? All das ist mit der passenden Finanzierung kein Problem.

Genaue Bestandsaufnahme machen: Um hierbei sinnvolle Investments zu tätigen, sollte am Beginn ein Check stehen. Gehen Sie im Geiste den Zustand von Haus oder Wohnung durch – vom Dach, über die Fassade, Türen und Fenster bis zum Innenleben der Immobilie. Sind Renovierungen an im Badezimmer, bei Fliesen oder Böden nötig? Wie steht es mit Malerarbeiten, den elektrischen Leitungen oder der Heizungsanlage? Ist der Bestands-Check erledigt und notwendige Renovierungen erkundet, können Sie mit einer günstigen Finanzierung zuschlagen und weitere Schritte planen. Machen Sie beispielsweise …

… Ihr Haus energieeffizient: Denken Sie bei größeren Renovierungs-Vorhaben daran, Haus oder Wohnung energieeffizienter zu machen. Das lohnt sich doppelt: Sie steigern den Wert der Immobilie und sparen sich dauerhaft einen hohen Betrag an Energiekosten ein.

… Ihr Eigenheim zum Smart Home: Wenn Sie beim Modernisieren sind, können Sie Haus und Wohnung gleich zum modernen Smart Home umfunktionieren. So steuern Sie künftig Heizung, Sicherheitssysteme, Rauchmelder und Entertainmentgeräte je nach Ausstattung zentral oder dezentral. Oder Sie überwachen Raumtemperatur, Licht, Elektrogeräte und Rollläden von jedem Ort aus bequem über das Smartphone. Mit einem guten Smart Home Konzept wird das Schmuckstück energieeffizient und sicher, und es bringt Ihnen eine Menge Komfort im Alltag.

Förderungen in Anspruch nehmen: Sie müssen bei Modernisierung und Renovierung Ihrer Immobilie nicht alle Kosten tragen und finanzieren. Die Wohnbauförderung in Österreich wurde für Neubauten und zur Sanierung, für Bestandsimmobilien geschaffen. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Projekt und wird in Form eines fixen Zuschusses oder durch günstige Finanzierung ausgeschüttet. Weiters gibt es eine Reihe von Förderungen, die Sie in Anspruch nehmen können:

  • Eigenheimsanierung und Wohnungssanierung
  • Förderung für Anlagen zur Nutzung von alternativer Energie
  • Winterfit und Holzheizungen
  • Mustersanierung und Sanierungsscheck für Private
  • Photovoltaik in Land- und Forstwirtschaft, für Private und Betriebe
  • Tarifförderung gemäß Ökostromgesetz
  • Investitionsförderung gemäß Ökostromgesetz

Tipp: Neben Bestands-Check zählt die professionelle Beratung. Erkunden Sie nicht nur mögliche oder nötige Renovierungsmaßnahmen an Haus und Wohnung. Nehmen Sie unbedingt eine Sanierungsberatung in Anspruch. Zusammen mit dem geschulten Auge eines Experten verschaffen Sie sich den nötigen Überblick, planen Schritte und Reihenfolge der Modernisierung und können Aufwand, Kosten, Förderungen und mögliche Finanzierung professionell beantragen.

Zweckgebundene Modernisierungskredite – wofür und für wen? 

Konsumenten, die sich für ein Modernisierungsdarlehen interessieren, stellen sich meist die Frage: Wozu kann ich einen Modernisierungskredit oder einen Renovierungskredit nutzen? In aller Regel ist ein solcher Kredit für Baumaßnahmen gedacht, die den Wert Ihrer Immobilie auf lange Frist erhöhen. Das beginnt bei der simplen Bad- und Kellersanierung, reicht über eine energetische Optimierung durch wärmedämmende Fenster, Türen und Dächer, bis hin zur energieschonenden neuen Heizung. Weiters können selbst Anbauten wie Garage, Carport oder Wintergarten den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung steigern.

Modernisierungsdarlehen: Banken in Österreich vergeben spezielle Modernisierungsdarlehen nur an Immobilienbesitzer. Hier dient die Immobilie als Sicherheit und in der Regel ist ein Grundbuchauszug für den Kreditantrag nötig.

Wohnkredit: Ein zweckgebundener Wohnkredit kann auch für die Sanierung einer Bestandsimmobilie genutzt werden. Konditionen sollten allerdings verglichen und verhandelt werden. Bei den vielen Offerten lässt sich jede Menge Geld und Zinsen  sparen.

Hypothekarkredit: Eine weitere Möglichkeit ist ein klassischer Hypothekarkredit zur Sanierung von Wohnung und Haus. Dieser findet bei größeren Sanierungsmaßnahmen Anwendung und wird in der Regel erst ab etwas höheren Summen mit längerer Laufzeit beansprucht.

Bauspardarlehen: Schließlich kann ein Bauspardarlehen als Sanierungskredit die erste Wahl sein. Dieses wird erst nach einer Ansparphase fällig und kann zu moderaten Konditionen abgerufen werden.

Tipp: Welche Art des Sanierungskredites für Sie der richtige ist, hängt von Umfang und Ablauf der Modernisierungsmaßnahme ab. Möglicherweise kommt für Ihr Projekt ein Finanzierungsmix infrage. Um Ihre Finanzierung individuell zu planen und mögliche Förderungen abzuklären, sollten Sie sich von Experten beraten lassen.

Ihre Vor- und Nachteile beim Renovierungskredit im Überblick

Haus und Wohnung modernisieren oder sanieren – ein moderner Renovierungskredit bietet dazu beste Möglichkeiten. Dennoch gibt es nicht nur Vorteile bei einem solchen zweckgebunden Darlehen:

Ihre Vorteile beim Renovierungskredit

  • Günstigere Zinsen als beim klassischen Ratenkredit
  • Einfacher Antrag, unbürokratische Bearbeitung, schnelle Auszahlung.
  • Oft kein Grundbucheintrag zum Kredit nötig.
  • Weitere laufende Immobilienfinanzierungen möglich.
  • Kurze Laufzeiten und flexible Rückzahlung nach Bedarf.

Ihre Nachteile beim Renovierungskredit

  • Kredit nur für Immobilienbesitzer möglich.
  • Kreditsumme ist zweckgebunden und mitunter auch begrenzt.
  • Meist teurer als ein klassischer Immobilienkredit.

Tipp: Wichtig bei jedem Finanzierungsvorhaben sind gute Bonität und ausreichendes Einkommen. Das Eigenheim selbst muss keinesfalls abbezahlt sein, damit ein guter effektiver Jahreszins möglich ist. Somit sind Modernisierungsdarlehen möglich, wenn aktuell eine Baufinanzierung läuft, für die Sie monatliche fixe Raten tilgen.

Renovierungskredit mit Grundbucheintrag – die Frage nach der Sicherheit

Bei höherem Finanzierungsbedarf bestehen Banken, wie beim klassischen Immobiliendarlehen, üblicherweise auf den Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch. Die Konditionen für ein solches Darlehen hängen davon ab, wie hoch die getilgte Summe einer bestehenden hypothekarischen Besicherung ist: Besteht beispielsweise eine Grundschuld über 200.000 Euro und wurden 50.000 Euro bereits getilgt, können Sie problemlos bis zu 50.000 Euro neu aufnehmen.

Ist das Modernisierungsdarlehen höher, müsste ein Nachrangdarlehen aufgenommen werden. Das geht mit einem höheren Sollzins einher. Mit diesem Zinsaufschlag lassen sich die Banken das höhere Risiko bezahlen, dass sie mit einem Grundbucheintrag im sogenannten zweiten Rang eingehen. Wichtig ist bei dieser Art der Finanzierung die Frage, ob die Maßnahme zur Wertsteigerung der Immobilie beiträgt oder nicht. Ist dies der Fall, gestaltet sich eine solche Finanzierung in der Regel einfacher.

Tipp: Der Zinssatz für Modernisierungskredite ist üblicherweise höher als bei klassischen Immobiliendarlehen mit Grundbucheintrag. Je nach Bonität kann dies bis zu mehrere Zehntel Prozentpunkte ausmachen. Umso mehr lohnt es sich für Sie, die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Modernisieren und sanieren – alternative Kredite zur freien Verwendung

Möchten Sie Ihre Immobilie auf den neuesten Stand bringen, können Sie dies natürlich mit anderen Kreditmodellen finanzieren – je nachdem, was für Sie am günstigsten ist.

Online Ratenkredit: Raten- oder Konsumentenkredite haben keine Zweckbindung – sie eignen sich ebenso für Renovierung und Sanierung. Die Zinsen sind zwar meist höher, dafür kann ein solcher Kredit ohne Nachweise sofort eingesetzt und deutlich flexibler getilgt werden.

Klein- und Sofortkredite: Sind nur kleinere Modernisierungsmaßnahmen mit geringem Kapitaleinsatz nötig, könnte ein flexibler Sofortkredit die passende Lösung sein. Dieser ist rasch beantragt, bei ausreichender Bonität sehr zinsgünstig und zu kleinen Monatsraten mit flexiblen Tilgungsmöglichkeiten flott abbezahlt. Ohne jeden Verwendungszwang.

Bausparkredit: Bauspardarlehen der großen österreichischen Bausparkassen stehen ebenso frei zur Verwendung. Haben Sie bereits einen Bausparer abgeschlossen, der zeitnah zuteilungsfähig wird, ist dies der ideale Begleiter für Modernisierungen und Renovierungen aller Art. Und das zu günstigen Konditionen.

Baufinanzierung: Auch eine bereits laufende Baufinanzierung lässt sich zur Sanierung nutzen und bei Banken erweitern. Hierzu ist keine weitere hypothekarische Besicherung oder lange Wartezeit nötig. Ein solches Darlehen bietet Ihnen äußerst günstige Zinsen. Eine klassische Baufinanzierung findet erfahrungsgemäß erst beim höheren Summen Anwendung.

Nachweise Modernisierungskredit – welche Unterlagen braucht die Bank?

Anders als beim Kauf oder Neubau einer Immobilie stellen Banken in Österreich bei der Kreditvergabe von Modernisierungs- und Renovierungskrediten nicht so umfangreiche Anforderungen. Je nach Kreditvariante sind auf jeden Fall folgende Unterlagen und Belege erforderlich:

  • Bei Angestellten die Gehaltsabrechnungen der letzten zwei bis drei Monate
  • Bei Selbstständigen die Einkommensnachweise (betriebswirtschaftliche Abrechnungen der letzten drei bis vier Monate), Einnahme-Überschussrechnungen/Steuerbescheide der letzten zwei Jahre
  • Kopie des Personalausweises
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Vermögensaufstellung sowie sonstige Kredite oder Unterhaltszahlungen
  • Beleg der Steuer-ID
  • Bei Vermietung die Kontoauszüge zu Mieteinnahmen und Mietausgaben

Bei freien Ratenkrediten und kleineren Modernisierungsdarlehen ohne Zweckbindung sind die genannten Angaben bereits ausreichend. Mit zunehmender Darlehenshöhe und bei Zweckbindung des Kredits werden weitere Unterlagen obligatorisch:

Bei zweckgebundenen Modernisierungsdarlehen:

  • Eigentumsnachweis mit aktuellem Grundbuchauszug
  • Kostenvoranschläge, detaillierte Aufstellung der Modernisierungskosten

Bei Immobilienkrediten mit/ohne Grundbucheintrag zusätzlich:

  • Grundrisse der Immobilie
  • Fotos der Immobilie
  • Wohnflächenberechnung/Berechnung des umbauten Raums
  • Flurkarte/Lageplan zur Immobilie
  • Kopie des laufenden Darlehensvertrags
  • Letzter Jahresauszug zum Darlehensvertrag
  • Je nach Alter: letzter Rentenbescheid, Vertrag und aktueller Kontoauszug zu privaten
  • Rentenversicherungen

Bei staatlicher Wohnbauförderung:

Anträge zur Wohnbauförderung können Sie online oder direkt bei den zuständigen Abteilungen der Landesregierungen bzw. in Wien bei der MA 50 stellen. Voraussetzungen sind Einkommensnachweise, Darlehenszusage, Baubewilligung, Grundbucheintragung und Baupläne – sowie Unterlagen wie Energienachweise oder Finanzierungspläne (werden von einem Energieeffizienz-Experten ausgestellt).

Welcher Modernisierungskredit passt zu mir? Vor- und Nachteile im Überblick

Bleibt die entscheidende Frage: Welcher Modernisierungskredit passt zu mir? Um dies zu erkunden, sollten Sie die verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung des Modernisierungsvorhabens vor Abschluss Ihres Darlehensvertrags vergleichen. Falls Sie Mieter einer Immobilie sind, ist dies einfach, da Sie in der Regel ohnehin lediglich freie Ratenkredite oder Konsumentenkredite nutzen können. Sind Sie hingegen Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, dann haben Sie mehrere Optionen.

Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten von Modernisierungskrediten im Überblick:

Kreditvariante  Vorteile  Nachteile
Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag Kostenfreie Sondertilgungen,
flexible Tilgungsraten, rasche Auszahlung
Höherer Sollzins als mit Grundbucheintrag, nur Immobilieneigentümern vorbehalten
Immobilienkredit bzw. Modernisierungskredit mit Grundbucheintrag In der Regel niedrigerer Sollzins Aufwändige Antragstellung, unflexible Tilgungsraten, zusätzliche Kosten durch Grundbucheintrag
Ratenkredit und Sofortkredit zur freien Verwendung Mit geringen Kreditbeträgen möglich, flexible Tilgungsraten, kostenfreie Sondertilgungen, auch für Mieter In der Regel teurer als ein zweckgebundener Immobilienkredit
Zweckgebundener Ratenkredit Relativ geringe Kreditbeträge, kostenfreie Sondertilgungen,
flexible Tilgungsraten
Mögliche Kosten für den Kreditvertrag, lohnt in der Regel nicht bei Neuabschluss
Bauspardarlehen Mit und ohne Grundbucheintrag, günstige Konditionen Mögliche Kosten für den Kreditvertrag, lohnt in der Regel nicht bei Neuabschluss

Tipp: Für Immobilieneigentümer ist ein zweckgebundener Modernisierungskredit im Vergleich zum Ratenkredit vorteilhafter. Inwieweit staatliche Förderdarlehen oder Modernisierungskredite mit Grundbucheintrag geeigneter sind, sollten Sie individuell von einem Finanzierungsexperten prüfen lassen. Zweckgebundene oder freie Ratenkredite haben eine kürzere Laufzeit, Darlehen mit Grundbucheintrag können über einen längeren Zeitraum zurückgezahlt werden.

Renovierungskredit Vergleichsrechner – in wenigen Schritten erkunden und beantragen

 Bevor Sie sich für einen Modernisierungs- oder Renovierungskredit entscheiden, sollten Sie die verschiedenen Modelle und deren Konditionen erkunden. Machen Sie am besten einen ausführlichen Vergleich im Modernisierungskredit Rechner: Wie bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen, variieren Zinsen und Konditionen über die gesamte Laufzeit von Bank zu Bank deutlich:

Modernisierungskredit beantragen – in wenigen Schritten erledigt

Einen Modernisierungskredit bekommen Sie ohne bürokratische Hürden. Im Gegensatz zum klassischen Baukredit oder Immobiliendarlehen ist für den einfachen Renovierungskredit kein Eintrag im Grundbuch nötig. Zusätzliche Gebühren oder Notarkosten entfallen und Sie verfügen rascher über Ihren Kredit. Antrag, Bearbeitung und Bonitätsprüfung samt KSV sind schnell erledigt – Tage später haben Sie die benötigte Summe am Konto.

Modernisierung und Renovierung planen: Wie bei jedem Bauvorhaben steht am Beginn die exakte Planung des Finanzierungsbedarfs. Das dient Ihrer finanziellen Sicherheit und erleichtert den Kreditantrag bei der Bank. So schaffen Sie Klarheit und vermeiden später eine teure Nachfinanzierung.

Konditionen erkunden: Vergleichen Sie mehrere Angebote für Ihren Renovierungskredit. Ein Modernisierungskredit Vergleich bietet Ihnen optimale Möglichkeiten, Sie erhalten den raschen Überblick aller Top-Zinsen mit wenigen Klicks: Einfach nötige Kreditsumme, gewünschte Laufzeit und Verwendungszweck eingeben und die besten Angebote aktueller Kreditanbieter erkunden.

Antrag samt Zusatzleistungen stellen: Ist die passende Offerte gefunden, können Sie den Antrag bei Ihrer Wunschbank sofort online stellen. Neben Zins und Monatsrate sollten Sie sämtliche Zusatzleistungen und Zusatzkosten im Blick haben. Renovierungsdarlehen sind in allgemeinen spesenfrei zu haben und kostenfreie Sondertilgungen sind ein Muss. So lässt sich das Darlehen schneller und kostengünstiger abbezahlen.

Renovierungskredit auszahlen lassen: In den allermeisten Fällen ist das Geld nach erfolgreicher Vertrags- und Bonitätsprüfung binnen Tagen am Konto. Unterschiede gibt es hingegen beim Nachweis der Verwendung. Viele Banken verlangen detaillierte Handwerkerrechnungen. Bei Eigenleistung zur Renovierung oder Sanierung reichen Quittungen und Kaufbelege des Materialeinkaufs.

Fazit zum Thema Modernisierungskredit und Renovierungskredit

 Modernisierungskredit, Renovierungskredit, Sanierungsdarlehen oder Wohnkredit – Darlehen kommen heute vielfältig daher. Ob mit oder ohne Zweckbindung, ob mit oder ohne Grundbucheintrag, das entscheidet sich im Einzelfall. Auch klassische Raten- oder Konsumkredite zur freien Verwendung oder ein Bauspardarlehen können sich für allerlei Maßnahmen zur Wertsteigerung von Haus und Wohnung eignen. Wichtig bei alledem sind genaue Planung und ausführlicher Kostencheck, der detaillierte Vergleich aller Offerten sowie die Prüfung staatlicher Beihilfen. Dies können Konsumenten weiten teils selbstständig und online erledigen.

Tipp: Für eine erfolgreiche und kostengünstige Modernisierung, Renovierung oder Sanierung der eigenen vier Wände sollte man sich im Zweifelsfall auch den Rat ausgewiesener Experten einholen.

Video: Modernisierungskredit – die wichtigsten Fakten kurz erklärt


Quelle: zinsBewusst Immobilienfinanzierungen aller Art / YouTube

FAQ

Was fällt unter den Begriff Modernisierungskredit?

Ein Modernisierungskredit dient in der Regel dazu, notwendige Arbeiten zur Wertsteigerung einer Immobilie zu finanzieren. Er vereint die Bedingungen aus einem Konsumentenkredit und einer klassischen Baufinanzierung in einem Produkt. Es gibt ihn als zweckgebundene Variante oder zur freien Verwendung – eine Besicherung per Grundschuld ist in der Regel aber nicht nötig.

Modernisieren, renovieren, sanieren – was sind die Unterschiede?

Modernisierung 

Sanierung 

Renovierung

Ziel ist die Wertsteigerung der Immobilie – beispielsweise durch Verbesserung der energetischen Bilanz. Typische Modernisierungen:

  • Umrüstung auf effizientere Heizung
  • Einbau moderner Fenster
  • Dämmung von Dach und Fassade
Reparaturarbeiten, um den ursprünglichen Zustand der Immobilie wieder herzustellen. Typische Sanierungsfälle:

  • undichte Dächer
  • kaputte Wasserleitungen
  • defekte Abwasserrohre
Augenmerk meist nur auf optischer Verschönerung der Immobilie. Typische Arbeiten:

  • Erneuerung der Böden
  • Austausch von Zimmertüren
  • Streichen der Fassade

Wie viel Kredit bekomme ich für eine Sanierung oder Modernisierung?

Einen Sanierungskredit erhalten Sie bereits mit einer Darlehenssumme von 5.000 Euro. Die meisten Banken in Österreich begrenzen die Höhe auf maximal 50.000 Euro. Je nach Kreditinstitut sind auch größere beziehungsweise kleinere Darlehen möglich.

Wie lange dauert ein Modernisierungskredit?

Die Gelder aus einem solchen Kredit müssen nachweislich für Modernisierungen, Renovierung oder Sanierungen eingesetzt werden. In der Regel werden mittel- und langfristige Laufzeiten für Modernisierungskredite mit fünf bis zu 15 Jahren angeboten. Eine 100-prozentige Sondertilgung ist möglich.

Was kostet ein Renovierungskredit?

Günstige Kredite erhalten Sie derzeit bereits ab 3,50 Prozent. Manche Kreditinstitute bieten aber auch Renovierungsdarlehen um 8,00 Prozent und mehr an. Wie hoch die Zinsen für Ihren Kredit genau ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: beispielsweise Ihrer Bonität.

  • « Previous Page
  • 1
  • …
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • …
  • 25
  • Next Page »

Unsere Empfehlung zur Baufinanzierung

Unser Partner Optifin ist unsere Empfehlung zum Vergleich der Baufinanzierungsanbieter. Mit 40 Standorten in Österreich und 80 Banken und Kreditinstituten im Portfolio kann Optifin in fast allen Fällen das günstigste Angebot bieten. Durch Kundennähe und günstige Angebote werden zudem herausragende Bewertungen erreicht.

Erfahrungen & Bewertungen zu OPTIFIN

Tipps für Kunden

Einen günstigen Ratenkredit erhalten Sie derzeit bei der Santander. Auf ergänzende Versicherungen sollten Sie aus Kostengründen jedoch in der Regel verzichten. Eine separate Versicherung lohnt sich hier eher.

Baufinanzierung: Über unseren Partner Optifin können Sie gleichzeitig mehrere Banken parallel um Angebote bitten. Das erspart Ihnen Zeit und Mühe.

Achten Sie bei Kreditkarten auf die Kosten und lassen Sie sich nicht von eventuellen Zusatzleistungen blenden.

Unsere Blog-Artikel

  • Generation Z: Was junge Kreditnehmer in Österreich bewegt
  • Die Bedeutung von Finanzplanung für Bauprojekte
  • Bella Casa: Immobilie in Italien finanzieren
  • Brückenfinanzierung bei Immobilien
  • Immobilien im Ausland finanzieren – so geht´s

Kontakt

Zögern Sie bei Fragen nicht, uns zu kontaktieren:

info@kreditvergleichsportal.at

Impressum & Datenschutz

Hier finden Sie unser Impressum und unsere Datenschutzbestimmungen.

Für unsere deutschen Kunden

Bei uns finden Sie ebenfalls Rechner für unsere deutschen Kunden

Themen-Suche

Unsere Themen

  • Baufinanzierung
    • Bausparkassen
      • Bauspardarlehen
    • Bauzinsen
      • Zinsentwicklung
    • Darlehen vs Kredit
    • Eigentumswohnung finanzieren
    • Generationenkredit
    • Hauskredite
      • Hypothekarkredite
      • Vollfinanzierung
    • Umschuldung
    • Wohnkredit
      • Modernisierungskredite
      • Wohnkredit ohne Grundbucheintrag
  • Ratenkredite
    • Aktuelle Kreditzinsen
    • Auszubildenden-Kredite
    • Autokredite
    • Bürgen für Kredite
    • Internetkredite
    • Konsumentenkredit
    • Online Sofortkredite
    • Rahmenkredit / Abrufkredit
    • Studentenkredit
    • Umschuldung
  • Investment
    • Crowdfunding & Crowdinvesting
      • Kreditinvest & P2P
    • Festgeld
    • Immobilieninvestment
      • Anlegerwohnung
      • Immobilien als Geldanlage
    • Robo-Advisors
    • Tagesgeld
  • Lexikon
    • Annuitätendarlehen
    • Anschlussfinanzierung
      • Endfälliger Kredit
      • Prolongation & Umschuldung
      • Zwischenfinanzierung
    • Avalkredit
    • Bauantrag und Genehmigung
      • Bebauungsplan
      • Grundbucheintrag
    • Bearbeitungsgebühren
      • Effektiver Jahreszins
    • Eigenkapital
    • Hypothek
    • Restschuldversicherung
    • Tilgungsplan
      • Sondertilgung
      • Vorfälligkeitsentschädigung
      • Vorzeitige Kreditrückzahlung
    • Wohnbauförderung
  • Ratgeber
    • Altbausanierung
    • Aufstockung Hauskredit
    • Fehler Baufinanzierung
    • Hausbaukosten
      • Haushaltsrechnung
      • Hausnebenkosten
      • Kostenfallen Baufinanzierung
      • Kreditkosten senken
    • Immobilienkauf & Wohnform
      • Wohnungskauf
      • Online-Plattform Willhaben
    • Konsum- und Baukredit Tipps
      • Wie viel Kredit?
    • Mieten oder kaufen
    • Vorteile Kreditberatung
    • Zwangsversteigerungen in Österreich
  • Autor

Blogartikel

  • Generation Z: Was junge Kreditnehmer in Österreich bewegt
  • Die Bedeutung von Finanzplanung für Bauprojekte
  • Bella Casa: Immobilie in Italien finanzieren
  • Brückenfinanzierung bei Immobilien
  • Immobilien im Ausland finanzieren – so geht´s
  • Ende von KIM-V: Ab Juli 2025 neue Kreditregeln
  • Fixe oder variable Zinsen bei der Baufinanzierung?
  • Haus und Wohnung – Kredite auch für junge Leute?

Weitere Seiten

  • Prepaid-Kreditkarten
  • Gratis-Kreditkarten
  • Advanzia Kreditkarte
  • Geld leihen
  • Klein-Kredite
  • Kleinkredit-Tipps
  • Mikro-Kredite
  • Giro-Konten
  • Kontokorrentkredit
  • Bester Kredit
  • Günstige Kredite
  • Kredite für Selbstständige
  • Privatkredite
  • Schnellkredite

Copyright © 2025 · Outreach Pro on Genesis Framework · WordPress · Log in