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Sanierungskredit Österreich – Arten, Voraussetzungen, Förderung

28. April 2024 by Wolfgang Walter

Was ist ein Sanierungskredit?

Der Sanierungskredit ist eine Sonderform der Baufinanzierung in Österreich. Diesen in Anspruch zu nehmen kann sich lohnen, um beispielsweise Böden und Fenster, Elektroinstallationen oder Sanitäreinrichtungen sowie die Heizung zu erneuern. Auch eine energetische Wärmedämmung lässt sich damit problemlos finanzieren. Der maximale Kreditbetrag eines Sanierungsdarlehens liegt bei 50.000 Euro.

Inhaltsverzeichnis

Zwecke des Sanierungskredits
Arten des Sanierungskredits
Förderung
Voraussetzungen
Überblick nach Bundesländern
Alternativen zum Sanierungskredit
Fazit, Video & FAQ

Sanierungskredit – für welchen Zweck eignet er sich?

In der Regel wird ein Sanierungskredit ähnlich dem Immobilienkredit mit hypothekarischer Besicherung vergeben. Vor allem in folgenden Bereichen findet dieser in Österreich Verwendung:

Modernisierung: Die Zahl der sanierungsbedürftigen Altbauten steigt stetig. Modernisierungen finden beispielsweise durch neue Fenster und Türen, ein neues Treppenhaus oder die Sanierung durch Dächer statt.

Renovierung: Auch bei jüngeren Gebäuden sind regelmäßige Renovierungsarbeiten nötig. Dazu zählen insbesondere neue Fassadendämmung sowie die Sanierung von Heizungsanlagen. Mit solchen Maßnahmen ist fast immer eine Wertsteigerung der Immobilie verbunden.

Energiesparen: Viele Gebäude unterliegen der gesetzlichen Verpflichtungen zu Energiesparmaßnahmen. Energetische Sanierungsmaßnahmen bei Innenräumen, Fassade und Energietechnik bringt insbesondere bei Vermietungen und Verkauf wirtschaftliche Vorteile.

Welche Arten des Sanierungskredits gibt es?

Der Sanierungskredit nimmt aufgrund seiner Beschaffenheit und des ökologischen Nutzens eine Sonderstellung ein. Er darf von verschiedenen Institutionen in Österreich angeboten werden.

Zu den drei wichtigsten Kreditarten zählen:

Sanierungskredite der Banken: Erste Anlaufstelle für Sanierungskredite sind Sparkassen und Volksbanken. Hier finden Privatkonsumenten aufgrund der Niedrigzinspolitik aktuell günstige Zinsbedingungen. Zudem haben Sparkassen mehr Verhandlungsspielraum bei den Vertragskonditionen. Auch Direktbanken bieten vielfältige Sanierungsdarlehen an.

Sanierungskredite des AWS: Der Austria-Wirtschafts-Service (AWS) ist die österreichische Förderbank. Diese ist für die Förderung von zahlreichen Finanzierungen zuständig. Sanierungskredite bei der AWS sind bis zu einer Summe von 50.000 Euro möglich.

Gewerbliche Sanierungskredite: Auch im Bereich von Gewerben sind Sanierungsfinanzierung häufig. Da Unternehmen eine höhere Bonität aufweisen, sind Summen und Zinsbedingungen vielfältiger. Solche Sanierungskredite können für Summen bis zu 25 Millionen beantragt werden.

Sanierungskredit und Förderung

Sanierungskredite ähneln dem hypothekarisch besicherten dem Immobilienkredit. Der Unterschied liegt jedoch in der möglichen Förderung des jeweiligen Bundeslandes. Die Förderung kann in Form von Einmal-Zuschüssen oder als laufender Zuschuss bei der Kreditrückzahlung erfolgen.

In welcher Höhe Annuitätendarlehen bezuschusst werden, hängt vom Anteil der förderbaren Investitionen ab. Den Zinssatz bestimmt die jeweilige Bank. Selten werden Sanierungskredite ohne Zinsen bewilligt und auf das Konto des Eigentümers überwiesen. Die Stützung erfolgt über eine festgelegte Laufzeit. Der Vergleich von Sanierungskrediten einzelner Anbieter und deren Konditionen lohnt sich – Konsumenten können hier viel Geld sparen.

Voraussetzungen für einen Sanierungskredit

Günstige Sanierungskredite sind an gewisse Voraussetzungen gebunden. Grundsätzlich hängen diese von der gewählten Bank und dem jeweiligen Bundesland ab. Es muss sich allerdings immer um eine förderwürdige Investition handeln:

Erst- oder Zweitwohnsitz: Sie können ein Sanierungsdarlehen nur für Ihren Hauptwohnsitz aufnehmen. Wird die Immobilie also nicht bewohnt, verfällt Ihr Anspruch. Zudem sollten Sie als Antragssteller immer Staatsbürger eines EWR-Staates sein. Auch bei Sanierung von Zweitwohnsitzen wird keine Förderung gewährt.

Einkommen und Verwendungszweck: In Sachen Sanierungskredit gelten monatliche Einkommensgrenzen. Wer diese überschreitet, hat keinen Anspruch auf das Sanierungsdarlehen. Weiters dürfen Förderungen nur für die bewilligte Sanierung genutzt werden. Neuanschaffungen oder Fremdfinanzierung wie beispielsweise neue Möbel oder ein Auto sind nicht möglich.

Eigentümergemeinschaften: Eine gewisse Sonderstellung haben Sanierungskredite bei Eigentümergemeinschaften. Diese sind möglich, wenn aktuelle Rücklagen für die Sanierungen zu gering ausfallen. Solche Gemeinschaftsdarlehen müssen von der ganzen Gemeinschaft aufgenommen und komplett zurückbezahlt werden (Mehrheitsbeschluss). Die Rückzahlungsraten erfolgen über die Rücklage – bemessen nach dem Verhältnis des Eigentümeranteils. In der Regel wird hier der Sanierungskredit über die Verpfändung der Rücklage besichert.

Sanierungskredite in Österreich – Überblick nach Bundesländern

Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die genauen Voraussetzungen und Konditionen eines Sanierungsdarlehens je nach Bank und Bundesland. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen in Sachen Voraussetzungen, Darlehen-Höhe und Laufzeit der Sanierungskredite in den einzelnen Bundesländern kurz zusammengefasst:

Sanierungskredit im Burgenland

  • Sanierung von Eigenheimen, Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern und Wohnungen
  • Schaffung von Wohnraum durch Zubau oder Ausbau
  • Fertigstellung eines nicht geförderten Rohbaus unter Dach
  • Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum in sonstigen Gebäuden

Sanierungskredit in Kärnten

  • Sanierungen von Eigenheimen und Wohnhäusern im mehrgeschossigen Wohnbau
  • Maßnahmen zum Wärmeschutz einzelner Bauteile
  • Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen & energetische Sanierung
  • Sanierung von Dachflächen und Fassaden
  • Schaffung von Wohnraum durch Um- oder Ausbauten

Sanierungskredit in Niederösterreich

  • Sanierung und Errichtung von Räumen oder Anlagen, schalldämmende Maßnahmen
  • Maßnahmen zum Wärmeschutz und Verminderung des Energieverbrauchs
  • Erneuerung von Sanitäranlagen und Zentralheizungsanlagen
  • Sanierung von Gasleitungsanlagen und Heizungsanlagen
  • Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz, behindertengerechter Umbau

Sanierungskredit in Oberösterreich

  • Schaffung von Wohnraum durch Abbruch eines Wohnhauses
  • Umwandlung von nicht bewohnbarem Raum in Wohnraum
  • Fernwärmeanschluss, Austausch von Fenstern und Türen in Wohnungen
  • Einbau von Liften in Wohnhäuser mit mehr als drei Wohnungen
  • Annuitätenzuschuss mit Laufzeit 15 Jahren

Sanierungskredit im Land Salzburg

  • Altengerechte Sanierung, Ausstattung für Menschen mit Behinderung
  • Thermische oder Photovoltaik- Solaranlagen
  • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes, Dachsanierung mit Wärmedämmung
  • Errichtung und Erneuerung von Wärmebereitstellungsanlagen
  • Einbau von Personenaufzügen in Wohnhäusern mit mindestens drei Geschossen

Sanierungskredit in der Steiermark

  • Erhaltungsarbeiten an Wohngebäuden
  • Errichtung oder Umgestaltung der Haustechnikanlagen
  • Schaffung von neuem Wohnraum in bestehenden Gebäuden
  • Sicherheitsmaßnahmen an Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen
  • Energiesparende und ökologische Maßnahmen

Sanierungskredit in Tirol

  • Basisförderung beim Annuitäten-Zuschuss von 25 % bei Mindestlaufzeit 10 Jahre
  • Förderung bei Vergrößerung bis zu 1.500 EUR/m², bei Eigentum bis 750 EUR/m²
  • Dachsanierungen und Einbau von Sanitärausstattung
  • Fenster- und Türen-Tausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung
  • Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen
  • Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, energiesparende Heizungen
  • Feuchtigkeitsschutz und Schallschutz an Landesstraßen

Sanierungskredit in Vorarlberg

Grundsätzlich nur pauschale Sockelbeträge, die zusätzlich durch Boni aufgestockt werden können. Die Boni richten sich nach den Sanierungsmaßnahmen. Als Basis für die Sockel-Förderung dient die

  • Fläche der sanierten Bauteile (Wand, Fenster oder Decke)
  • Boni werden abhängig von der Nutzfläche aufsummiert.

Sanierungskredit im Land Wien

  • Wohnungsumbau mit Nutzflächen von 22 bis 40 m² bis zu 250 EUR/m²
  • Andere Wohnungen mit Kreditbetrag bis 12.000 €
  • Qualitätsverbesserung zur Erhöhung der Mieteinnahmen bis zu 700 EUR/m²
  • Thermisch energetische Sanierung des Eigenheims bis 740 EUR/m²

Mögliche Alternativen zum Sanierungskredit

Alternativ zum Sanierungskredit können Sie entsprechende Maßnahmen an Ihrer Immobilie auch per Bauspardarlehen, Hypothekarkredit oder Konsumkredit finanzieren. Hier gelten jeweils folgende Besonderheiten:

Hypothekarkredit: Insbesondere sehr kostspielige Sanierungsmaßnahmen lassen sich mittels einer eine Hypothek finanzieren. Bei dieser Kreditform sind Summen von deutlich mehr als 50.000 Euro möglich. Weiters können Sie auch zwischen variabler und fixer Verzinsung wählen.

Bauspardarlehen: Für ein Bauspardarlehen benötigen Sie vorderst einen Bausparvertrag. Der Vorteil bei dieser Finanzierungsart ist die aktuelle Zinsobergrenze von sechs Prozent auf 20 Jahre. Allerdings sind auch Bauspardarlehen in der Finanzierungssumme beschränkt.

Konsumkredit: Bei kleinen Sanierungsvorhaben, die nur wenig finanzielle Mittel benötigen, kann auch der klassische Konsumkredit genutzt werden. Hierbei sind die Laufzeiten in der Regel aber deutlich kürzen und die Zinsen dementsprechend merklich höher.

Fazit zum Thema Sanierungskredit in Österreich

Sanierungskredite sind eine beliebte Finanzierungsform in Sachen Sanierung, Renovierung und Energetischer Sanierung bei Altbau oder Umbau. Wie beim klassischen Immobilienkredit werden diese in Österreich mit hypothekarischer Besicherung vergeben. Der Unterschied liegt jedoch in der möglichen Förderung des jeweiligen Bundeslandes.

Deren Vergabe ist klar geregelt, unterliegt aber je nach Bank und Bundesland höchst unterschiedlichen Voraussetzungen. Vor Abschluss eines Sanierungskredits sollten sich demnach genau erkundigen und mögliche Alternativen prüfen. In aller Regel empfiehlt sich hierbei die Beratung durch einen Finanzierungsprofi.

Video: Was kostet eine energetische Modernisierung?

Quelle: Energiesparkommissar / YouTube

FAQ Sanierungskredit

Was gilt gesetzlich als Sanierung?

Unter einer Sanierung versteht man gemeinhin die baulich-technische Wiederherstellung oder Modernisierung einer oder mehrerer Etagen bei Wohnimmobilien. Somit geht die Sanierung über reine Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung hinaus.

Wann bekommt man einen Sanierungskredit?

Müssen Haus oder Wohnung saniert werden, kann ein Sanierungskredit aufgenommen werden. Mit diesem Darlehen lassen sich neue Fenster, Böden und Sanitäreinrichtungen einbauen. Der Sanierungskredit unterstützt Eigentümer bei Sanierungsarbeiten und kann flexibel ausgegeben werden.

Was kostet ein Sanierungskredit?

Der Sanierungskredit ist in der Regel sehr leicht und zu guten Konditionen zu bekommen.
Eine Grundbucheintragung beim Notar ist nicht nötig, wodurch Kosten gespart werden. Die möglichen Finanzierungssummen starten bereits bei rund 5.000 Euro und enden in der Regel bei 50.000 Euro.

Wie viel Förderung bekommt man für eine Altbausanierung?

Bei einer Altbausanierung werden bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten für neue Dämmungen von Dächern, Fenstern, Außenwänden und Türen sowie für das Erneuern der Heizungssysteme gefördert. Maximal werden hier bis zu 6.000 Euro je Maßnahme beigesteuert.

Wie berechnet man einen Baukredit?

Die Rate einer Baufinanzierung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Zinsanteil und dem Tilgungsanteil. Der Zinsanteil ist jener Teil, den die Bank für die Zurverfügungstellung des Kredits erhält. Bei der Budgetrechnung wird empfohlen, dass die Baufinanzierungsrate 35 % des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens nicht überschreiten sollte.

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Online-Plattform Willhaben Immobilien

Was ist Willhaben.at Immobilien?

Mit über 85.000 Offerten in Sachen Grundstück, Haus, Wohnung und Gewerbeimmobilie zählt willhaben.at mittlerweile zu einer der größten Plattformen im Bereich Immobilienvermarktung in Österreich. Kaufen, verkaufen, mieten, vermieten – Konsumenten können bei Willhaben bequem inserieren oder erkunden. Ob Neubauprojekt direkt vom Bauträger oder private Mietwohnung am Ort.

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Inhaltsverzeichnis

Gründung und aktueller Stand
Sinn und Zweck
Immobilienplattform
FAQ zu Inseraten
Video zur App

Willhaben – seit 2006 am Markt

Mit mehr als eine Million registrierten Nutzern und knapp 10 Millionen Online Anzeigen (Stand: Jänner 2021) hat sich willhaben.at in den letzten Jahren zur größten Online-Internetplattform in Österreich gemausert. Vornehmlich in den Kategorien Immobilien, Auto & Motor, Jobs & Karriere sowie Marktplatz können sich registrierte Nutzer austauschen, gezielt Waren und Dienstleistungen suchen oder anbieten.

Willhaben wurde 2006 gegründet und gehört zu 50 Prozent der österreichischen Styria Media Group AG sowie zu 50 Prozent dem norwegischen Medienkonzern Schibsted – seit 2018 ihrer Tochterunternehmung Adevinta.

Sinn und Zweck von Willhaben.de

Als registrierter Nutzer können Sie in allen Bereichen auf Willhaben – Immobilien, Auto & Motor, Jobs & Karriere, Marktplatz – Anzeigen aufgeben. Vorname sowie PLZ mit Ort sind in der Anzeige einsehbar. Den vollständigen Namen müssen User nicht angeben, um eine Anzeige auf Willhaben online einzustellen. Neben privaten Nutzern lockt Willhaben mittlerweile viele gewerbliche Anbieter für Werbung und Verkauf ihrer Produkte – insbesondere auf dem prosperierenden Immobiliensektor in ganz Österreich.

Willhaben Immobilien – die Immobilienplattform für Österreich

Bekannt und beliebt ist Willhaben in Sachen Immobilieninserate. Gerade Privatkonsumenten interessieren sich für den Online-Service, um Haus, Grundstück oder Traumwohnung zu finden, zu kaufen oder zu mieten. Ebenso, um für die eigene Immobilie einfach und schnell einen geeigneten Mieter oder Käufer zu suchen.

Den eigens geschaffenen Bereich Willhaben Immobilien (https://immo.willhaben.at/)

nutzen derzeit mehr als 2,6 Millionen Menschen pro Quartal. Mit mehr als 85.000 Immobilien-Anzeigen ist Willhaben ein starker Player am heimischen Immobilienmarkt in Österreich. Willhaben zählt weiters mehr als 2.600 zufriedene Geschäftskunden zu seinem Immobilien-Netzwerk. Aktuell somit der größte Immobilien-Marktplatz österreichweit – mit allen Angebotskategorien: vom Neubauprojekt bis zur Ferienimmobilie.

Auf Willhaben Immobilien lassen sich nicht nur unterschiedlichste Immobilien und Grundstücke entdecken – die Plattform bietet einen professionellen Rundumservice für Immobilienverkäufer aller Art: Zur klassischen Insertion, für Bauträger oder in Sachen Baumeister und Fertighaus. Natürlich mit passender Werbung via Desktop & Mobile Banner und kostenlosen Mobile Apps.

Willhaben Immobilien – jetzt mit flexiblem Baukredit finanzieren

Einen eigenen Finanzierungsservice bietet Willhaben Immobilien ihrer Kundschaft indes noch nicht an. Fehlt das nötige Geld für die Traumimmobilie, müssen Interessenten und Käufer den klassischen Weg der Bankfinanzierung oder eines Kreditvermittlers gehen. Was viele hierbei vergessen: günstige Immobilienfinanzierungen gibt es vornehmlich via Internet – schnell, unproblematisch und zu besten Monatsraten.

Tipp: Eine günstige Baufinanzierung in Österreich – aktuell ab einem Zinssatz von 0,50% – können Sie ganz über uns bekommen. Nach Ihrer Finanzierungsanfrage können sämtliche Schritte bis zur Auszahlung online oder telefonisch geklärt werden. Bei Ihrer Anfrage werden alle relevanten Österreichischen Banken berücksichtigt und selbstverständlich diverse Finanzierungsformen. Auch eine Anfrage ohne Eigenkapital ist möglich.

FAQ Inserate bei Willhaben Immobilien

Wie erfolgt eine einfache und schnelle Anzeigenaufgabe?

Um die Anzeigenaufgabe zu starten, klicken Sie auf Neue Anzeige aufgeben und wählen anschließend den gewünschten Bereich aus. Sie finden den Anzeige-Button rechts oben auf jeder Willhaben-Seite.

Welche Daten muss ich bei einer Anzeige angeben?

Ihr Vorname sowie Ihre PLZ mit Ort sind in der Anzeige einsehbar. Sie müssen Ihren vollständigen Namen nicht angegeben, um eine Anzeige auf Willhaben aufzugeben. Es reicht, wenn Sie Ihren Vornamen angeben. PLZ und Verkaufsort sind Pflichtfelder in der Anzeigenaufgabe. Es wird empfohlen die Straße anzugeben, um die Anzeige für die interaktive Kartenansicht zu optimieren.

Welchen Preis soll ich für meinen Artikel angeben?

Geben Sie einen Preis für Ihr Produkt oder Dienstleistung an, den Sie erhalten möchten und der auf dem Markt aussichtsreich ist. Auf Willhaben sind ausschließlich Fixpreise gestattet. Symbolpreise, Aufrufe zu Geboten und Preise nach Absprache, sind auf der Onlineplattform nicht zulässig.

Wie soll ich die Beschreibung des Artikels gestalten?

Die Länge der Beschreibung Ihrer Anzeige ist unbegrenzt. Es empfiehlt sich ein kompakter Beschreibungs-Text mit umfassenden Informationen zum Artikel – beispielsweise Verkaufsgrund, Besonderheiten, Mängel, – inklusive Bebilderung. Sämtliche Inhalte können nach eigenem Ermessen editiert und angepasst werden – hierfür stehen Ihnen auf Willhaben unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Wie kann ich meine Anzeige ändern?

Geschaltete Anzeigen können nach dem Login auf Willhaben jederzeit bearbeitet werden. Hierzu müssen Sie das Bearbeiten-Symbol rechts aktivieren und per Klick auf Bild ändern oder Text ändern die Anzeige bearbeiten. Aus Haftungsgründen dürfen Änderungen Ihrer Anzeigen nur von Ihnen persönlich durchgeführt werden. Änderungen durch den Willhaben Support sind nicht möglich.

Wie kann ich meine Anzeige löschen?

Um eine Anzeige zu löschen, müssen Sie nach erfolgtem Login auf das X-Symbol rechts neben der Anzeige klicken und die Löschung bestätigen. Möchten Sie mehrere Anzeigen gleichzeitig löschen, wählen Sie zunächst die gewünschten Anzeigen per Klick auf das Kastensymbol links und klicken anschließend oberhalb Ihrer Anzeigen auf, löschen.

Video: Willhaben – die Marktplatz-App in Österreich

Quelle: willhaben / Youtube

Immobilien als Geldanlage

Wann rentiert sich eine Immobilie als Geldanlage?

Der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage ist dann sinnvoll, wenn der Kaufpreis nicht überhöht ist und Sie die Immobilie dauerhaft zu guten Konditionen vermieten können. Schon bei der Objektauswahl sollten gewisse Punkte berücksichtigt werden. Denn je nach Immobilie können die jährlichen Renditen stark schwanken. Diese gilt es zu erkunden.

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Inhaltsverzeichnis

Rendite einer Immobilie
Fünf Faustregeln für den Immobilienkauf
Wohnung verkaufen oder vermieten?
Immobilienrendite berechnen
Anlegerwohnung als Geldanlage
Steuerliche Aspekte
Abschließende Tipps

Hintergrundwissen zum Thema Immobilien als Geldanlage

Österreicherinnen und Österreicher investieren ihr Kapital gerne in Immobilien. Wer sich für eine Immobilie als Geldanlage interessiert, sollte sich mit drei Fragen besonders befassen:

Worum handelt es sich bei der Rendite einer Immobilie? Welche Rendite ist zu erwarten bzw. wie lässt sich diese berechnen? Und was ist bei der Objektauswahl für die Investition in eine Immobilie zu berücksichtigen?

Rendite einer Immobilie – was ist damit gemeint?

Die Rendite einer Immobilie ist grundsätzlich der jährliche Ertrag, den Sie als Anleger mit einem Haus oder einer Wohnung erwirtschaften. Der Gewinn besteht aus den Mieteinnahmen der Immobilie und wird ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital gebracht.

Möchten Sie Kapital in eine Immobilie investieren, spielt die Rendite eine wesentliche Hauptrolle bei der Objektauswahl. Schließlich möchten Sie mit dem Kauf – ähnlich wie bei Aktien, Fonds oder Anleihen – einen möglichst hohen Gewinn erzielen.

So gilt es beim Erwerb von Wohnung oder Haus auf einige wichtige Merkmale des Objekts zu achten:

Haus oder Wohnung als Geldanlage: fünf Faustregeln für den Immobilienkauf

Die Lage: Wollen Sie Ihre Immobilie vermieten, sollten Sie Ihr Objekt in einer Stadt mit mehr als 10.000 Einwohnern kaufen. So erhöhen Sie die Chance, Mieter für Ihre Einheiten zu finden. Vor Ort sollte das Objekt gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden sein. Weiters sind Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe sowie fußläufig erreichbare Ärzte, Kitas und Schulen Pluspunkte. Achten Sie außerdem darauf, dass die Nachbarschaft eine homogene und stabile Struktur aufweist. Empfehlenswert sind Mikrolagen mit geringer Arbeitslosigkeit und durchschnittlicher Mietpreislage.

Tipp: Die kürzeste Faustformel für die Lage lautet: Können Sie sich vorstellen, hier zu leben? Lautet die Antwort ja, ist das ein gutes Kaufargument.

Die Bauweise: Überprüfen Sie vorab die Bausubstanz des Objekts. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine alte oder neue Immobilie kaufen: Entscheidend sind Instandhaltung und Pflege. Berücksichtigen Sie zunächst das Baujahr und prüfen Sie die letzten Modernisierungsarbeiten. Schauen Sie sich weiters bei Mehrfamilienhäusern die Protokolle der Eigentümerversammlung an. Detaillierte Einblicke in die Bauweise erhalten Sie darüber hinaus über Baupläne sowie Grundrisse.

Tipp: Eine einfache Faustregel: Ein Gebäude hat in der Regel eine Lebensdauer von 80 Jahren. Innerhalb dieser Zeit sollten alle Gewerke renoviert werden, um die Lebensdauer zu steigern.

Die Energieeffizienz: Im Rahmen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) müssen Sie als Eigentümer verschiedene Regeln zur Energieeffizienz bzw. energetischen Sanierung einhalten und ihre Immobilie vermieten zu können. Prüfen Sie vor dem Kauf, wie es um deren Energieeffizienz bestellt ist.

Tipp: Bei Altbauten gilt: Neben hohen Kosten für Dämmung oder Austausch von Heizkesseln können weiters hohe Nebenkosten für die Wärmeerzeugung die Rendite schmälern.

Die Ausstattung: Machen Sie Ihren Kauf von der Ausstattung der Immobilie abhängig. Wie hoch ist der Standard, gibt es altersgerechte Vorkehrungen, sind zusätzliche Räume oder Flächen wie ein Garten, eine Waschküche oder ein Fahrradkeller vorhanden?

Tipp: Prüfen Sie all diese Optionen. Sie steigern die Attraktivität Ihres Kaufobjekts deutlich und erleichtern eine lukrative Vermietung.

Aktuelle Vermietung: Bei vermieteten Objekten sollten Sie weiters aktuelle Mietverträge und Mietverhältnisse prüfen. Wie hoch ist die aktuelle Miete, wurden die Mieten bisher regelmäßig gezahlt, gab es Mietsteigerungen in den letzten drei bis fünf Jahren?

Tipp: Die Höhe Ihrer Mieteinnahmen tragen entscheidend zur Rendite des Objekts bei. Um zu erkunden, welche Mietpreiserhöhungen möglich sind, gilt es den aktuellen Mietspiegel zu prüfen.

Immobilien als Kapitalanlage: Wohnung verkaufen oder vermieten?

Immobilien zählen nach wie vor als beliebte Kapitalanlage der Österreicherinnen und Österreicher. Diese können vermietet, mit Gewinn verkauft oder im Alter selbst bewohnt werden. Keine leichte Entscheidung: Als Häuslebauer bekannt, wohnt hierzulande fast die Hälfte der Menschen zur Miete. In Städten wie Wien sind es fast 80 Prozent. Neben Vorteilen von Immobilieneigentum schätzen in den letzten Jahren mehr Konsumenten die Flexibilität durch Wohnen zur Miete. Was lohnt sich mehr – der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie?

Dies lässt sich pauschal kaum beantworten: Jährlich werden mehr als 50.000 Wohnungen in Österreich zu hohen Preisen verkauft – Tendenz steigend. Die Anstiege bei den Mieten sind ebenso enorm. Gleichzeitig ist die Inflationsrate um beinahe zwei Prozent angestiegen und verteuern damit die Instandhaltungskosten.

Tipp: Insbesondere ein Anstieg der Mieten bedeutet nicht, dass die Rendite einer Immobilie als Geldanlage steigt. Um die Rendite realistisch zu erkunden ist eine exakte Rechnung erforderlich.

Immobilienrendite für Anlageobjekte berechnen – geht’s

Wie hoch die Rendite Ihrer Immobilie ausfällt, hängt entscheidend vom Kaufpreis, Ihren Mieteinnahmen sowie den zu zahlenden Nebenkosten ab. Die gesamte Rendite setzt sich jedoch aus weiteren Posten zusammen.

Bruttorendite und Mietmultiplikator für den ersten Vergleich

Am einfachsten berechnen Sie die sogenannte Bruttorendite. Diese setzt sich aus den jährlichen Jahresmieteinnahmen und dem Marktwert Ihrer Immobilie zusammen. Im Exposé finden sich zumeist Angaben zur Bruttorendite oder zum Mietmultiplikator. Bei der Bruttorendite und dem Multiplikator werden keine Kaufnebenkosten oder Kosten zur laufenden Bewirtschaftung der Immobilie berücksichtigt.

Der Mietmultiplikator ist eine Kennzahl, die Ihnen den ersten Vergleich mit anderen Angeboten ermöglicht. Diesen berechnen Sie wie folgt:

Mietmultiplikator = Kaufpreis / Jahreskaltmiete

Zur Berechnung der Bruttorendite einer Immobilie reicht eine einfache Formel. Diese berücksichtigt den Kaufpreis bzw. Marktwert und Mieteinnahmen, jedoch keine Nebenkosten oder Zinsen:

Berechnung Bruttorendite

Kaltmiete x 100 / Kaufpreis (Marktwert) = Rendite in %

Beispielrechnung:

Bei jährlichen Mieteinnahmen von 15.000 Euro und einem Kaufpreis / Marktwert von 300.000 Euro wird folgende Rechnung aufgestellt.

15.000 Euro × 100 ÷ 300.000 Euro = 5 Prozent

☛ Die Bruttorendite würde in unserem Beispiel fünf Prozent betragen.

Tipp: Die durchschnittlichen Mieten im Monat pro Quadratmeter erkunden Sie im Mietpreisspiegel der jeweiligen Gemeinde bzw. Region. Anstatt einer kostenpflichtigen Werteinschätzung von Wohnung oder Haus durch einen Experten können Sie zur groben Einschätzung die Preise vergleichbarer Immobilien heranziehen.

Nettorendite berechnen – alle Kostenfaktoren berücksichtigen

Die Bruttorendite ist eine vage Einschätzung. Zur genauen Berechnung muss die sogenannte Nettorendite einer Immobilie ermittelt werden. So werden alle Kosten, die beim Kauf und der späteren Instandhaltung anfallen, berücksichtigt:

Kaufnebenkosten: Schon beim Kauf Ihrer Immobilie entstehen Kosten, die als Erwerbsaufwand bezeichnet werden. Neben dem Kaufpreis fallen Kaufnebenkosten an, beispielsweise Notar- und Gerichtskosten, Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer.

Diese können je nach Bundesland und Objekt unterschiedlich hoch ausfallen. Durchschnittlich sind 8 bis 15 Prozent an Kaufnebenkosten einzurechnen – allein engagierte Immobilienmakler verlangen bei erfolgreicher Vermittlung in der Regel zwischen 3,5 und 5,0 Prozent des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer mit 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises muss ebenso gestemmt werden.

Berechnung Erwerbsaufwand

Kaufpreis + Notar- und Grundbuchgebühr + Grunderwerbssteuer + Maklerhonorar = Erwerbsaufwand

Laufenden Kosten und Rücklagen: Mieter zahlen grundsätzlich jene Nebenkosten, die regelmäßig anfallen und in der Betriebskostenverordnung aufgelistet sind. Als Eigentümer einer Immobilie haben Sie folglich laufende Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können, beispielsweise:

  • Kosten für die Hausverwaltung
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten
  • Rechtsschutz- und Mietausfallversicherungen
  • Wartungskosten, die nicht regelmäßig anfallen
  • Zinsen, Kontoführungsgebühren, Kosten für Porto oder Telefonate
  • Fassadenreinigung, Baumschnitt, Schädlings- oder Taubenbekämpfung
  • Anteilige Nebenkosten für leerstehende Immobilien

Berechnung Nettomieterlös / Nettorendite

Jahreskaltmiete – nicht umlagefähige Betriebskosten – jährliche Rücklage =
Netto-Mieterlös

(Jahresmiete – Bewirtschaftungskosten) *100 / (Kaufpreis + Kaufnebenkosten) =
Nettorendite (in Prozent)

Beispielrechnung:

Bei jährlichen Mieteinnahmen von 15.000 Euro, Bewirtschaftungskosten von 1.200 Euro sowie einem Kaufpreis samt Nebenkosten von 330.000 Euro wird folgende Rechnung aufgestellt.

(15.000 Euro – 1.450 Euro) × 100 ÷ 330.000 Euro
= 4,10 Prozent

☛ Die Nettorendite würde in unserem Beispiel 4,10 Prozent betragen.

Tipp: Die Nettorendite zeigt Ihre Kapitalrendite an, wenn Sie Ihre Immobilie vollständig mit Eigenkapital finanzieren. In der Praxis fallen jedoch Zinsen zur Immobilienfinanzierung, beispielsweise für ein Hypothekardarlehen, an. Sind die Zinsen geringer als die Nettorendite, verkleinert sich Ihre Mietrendite nicht. Als Immobilieneigentümer sollten Sie unbedingt Rücklagen bilden – für anfallende Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen.

Anlegerwohnung als Geldanlage – die Instandhaltung

Egal ob private Wohnung und Haus, Bauherrenmodell oder Genossenschaftsimmobilie. – jedes Immobilieninvestment erfordert neben laufenden Kosten Rücklagen zur Instandhaltung, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. Zur Berechnung der Instandhaltungsrücklagen können Sie zwei gängige Möglichkeiten nutzen:

Peterssche Formel

Diese in ein häufig genutztes Instrument zur Abschätzung der Instandhaltungsrücklage (Instandhaltungsrückstellung) von Wohngebäuden und beruht auf der empirischen Auswertung von statistischen Daten laufender Kosten für den Werterhalt eines Wohngebäudes.

Annahme: Während der durchschnittlichen Nutzungsdauer einer Immobilie von 80 Jahren, fällt das 1,5-fache der Herstellungskosten (ohne Grundstückskosten, Architekt, Außenanlagen oder Kaufnebenkosten) für Sanierungen und Instandhaltungen an.

Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften teilen sich die Kosten wie folgt:

  • 65 Prozent für Arbeiten am Gemeinschaftseigentum
  • 35 Prozent für Arbeiten am Sondereigentum

Bei angenommenen Herstellungskosten in der Höhe von 1.500 Euro pro Quadratmeter, ergibt sich eine monatliche Rücklage von 2,35 Euro pro Quadratmeter.

Tipp: Eigentümergemeinschaften sollten monatliche Instandhaltungsrücklagen von 1,50 Euro pro Quadratmeter bilden. Als Eigentümer der Wohnung sollten Sie weiters rund 80 Cent pro Quadratmeter für allfällige – nicht auf den Mieter umlegbare – Arbeiten innerhalb der Wohnung sparen.

Instandhaltungsrücklage nach Berechnungsverordnung

Weiters können Sie die Höhe der Instandhaltungsrücklage mit der Berechnungsverordnung (§ 31 Wohnungseigentumsgesetz) bestimmen, die gestaffelt nach Alter des Gebäudes folgende Rücklagen vorsieht:

  • höchstens 22 Jahre alte Wohngebäude: 7,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr
  • höchstens 32 Jahre alte Wohnungen:  9 Euro pro Quadratmeter und Jahr
  • ältere Gebäude: 11,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr

Tipp: In der Praxis empfiehlt sich eine Höhe Ihrer Instandhaltungsrücklage zwischen der Petersschen Formel und der Berechnungsverordnung. Entscheidend sind Alter, Bauart und Zustand der Immobilie.

Immobilie als Geldanlage – steuerliche Aspekte

Die Rendite einer Immobilie kann ebenfalls von steuerlichen Aspekten beeinflusst werden. Beispielsweise können Sie Ihre Darlehenszinsen steuerlich geltend machen. Das mindert Ihr jährliches Einkommen und senkt Ihre individuelle Steuerlast.

Wichtig: Im Laufe der Finanzierung sinkt mit steigendem Tilgungsanteil der Zinsanteil Ihrer Darlehensrate und damit Ihre mögliche Steuerersparnis.

Ihre Anlageimmobilie können Sie weiters im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich abschreiben.

Abschließende Tipps zur Immobilie als Geldanlage

Die Rendite Ihrer Immobilie berechnen Sie in 5 Schritten:

  1. Berechnung Gesamtkaufpreis samt Nebenkosten
  2. Berechnung Nettomietrendite
  3. Berechnung Steuern
  4. Berechnung Nettoobjektergebnis
  5. Berechnung Eigenkapitalrendite

Investieren Sie möglichst früh: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Investition in eine Immobilie. Je eher Sie ein Objekt finanziert haben, desto schneller können Sie von Ihrer Rendite profitieren.

Nutzen Sie niedrige Zinsen: Investieren Sie, wenn die Zinsen für eine Baufinanzierung niedrig sind. Seit 2015 haben wir in Österreich eine anhaltende Niedrigzinsphase – ein günstiger Moment für einen Immobilienkauf.

Mehrfamilienhäuser für maximale Rendite: Mehrfamilienhäuser ideale Anlageobjekte, wenn Sie mit Ihrer Geldanlage maximale Rendite erzielen möchten. Durch mehrfache Mieteinnahmen können Sie direkt Einfluss auf die Rendite nehmen. Ein Mehrfamilienhaus erfordert aber einen höheren Verwaltungsaufwand.

Eigentumswohnung für geringen Aufwand: Wenn Sie den Aufwand scheuen und auf Rendite verzichten können, sollten Sie sich zunächst für eine Eigentumswohnung entscheiden.

Einfamilienhaus für den Verkauf: Möchten Sie Ihre Rendite durch den späteren Verkauf erzielen, lohnt sich die Investition in ein Einfamilienhaus. Es ist vor allem das Grundstück, das je nach Lage, die meiste Wertsteigerung bringt.

Region und Lage bestimmen die Rendite: Je nach Region und Mikrolage sind mit einer Immobilie in Österreich Renditen von 7 bis 10 Prozent möglich – wenn Sie als Anleger optimal wirtschaften.

Risiken nicht außer Acht lassen: Jede Investition in eine Immobilie ist mit Risiken verbunden. Renovierungskosten spielen ebenso eine Rolle wie mögliche Leerstände oder Steuerzahlungen. All dies sollten Sie in Ihrem Investment mit einkalkulieren.

Video: Immobilie kaufen in Österreich – so ist der Ablauf


Quelle: ImmoAnwalt / Youtube

FAQ Immobilien als Geldanlage

Ist eine Immobilie noch eine gute Geldanlage?

Immobilien sind wertbeständige, sichere Kapitalanlagen und weitgehend geschützt vor der Inflation. Auch kurzfristige Schwankungen auf den Kapitalmärkten übersteht eine Immobilie aufgrund der ihr eigenen Unabhängigkeit von Börsen- und Wirtschaftsdaten.

Sind Immobilien die sicherste Geldanlage?

Immobilien zählen in Österreich trotz Finanzkrise und Mega-Inflation noch zu den sicheren Anlageoptionen. Wer jetzt Wohneigentum kauft, könnte aber beim Verkauf in einigen Jahren durchaus Verluste machen, weil die Zahl potenzieller Käufer schrumpft. Einige Regionen werden aber weniger betroffen sein als andere.

Wo lohnt es sich, in Immobilien zu investieren?

Gute Zukunftswerte für steigende Preise für Wohneigentum finden Käufer vor allem in und um die Metropolregionen wie Wien, Graz, Salzburg oder Linz. Doch auch in einigen eher ländlichen Regionen gibt es Gegenden mit großen Chancen auf Wertsteigerungen.

Welche Immobilien eignen sich als Kapitalanlage?

Generell eignen sich vermietete Immobilien besser als Kapitalanlage. Im Gegensatz zu einer selbstgenutzten Immobilie können Sie bei einem vermieteten Objekt beispielsweise von einigen Steuervorteilen profitieren

Welche Geldanlage ist zurzeit sinnvoll?

Neben Tagesgeld, Festgeld und Sparanlagen kommen auch der Kauf von Investmentfonds, Immobilien(fonds), Edelmetallen oder Aktien in Betracht. Grundsätzlich eignen sich Investitionen in Sachwerte (Aktien, Aktienfonds, Immobilien) als Mittel gegen die Inflation.

Hausnebenkosten bei Immobilienkauf, Hausbau & Grundstückserwerb

Was kostet ein Haus im Unterhalt?

Die durchschnittlichen Betriebskosten eines Hauses in Österreich liegen – je nach Energieform – bei 25 € bis 30 € netto pro Quadratmeter Wohnfläche jährlich. Für ein 150 m² Einfamilienhaus sind das zwischen 3.750 und 4.500 Euro. Pro Monat müssen Immobilienbesitzer zwischen 312 € und 375 € an fixen Unterhaltskosten einkalkulieren.

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Inhaltsverzeichnis

Maklerprovision
Grunderwerbssteuer
Eintragung ins Grundbuch
Notar- bzw. Anwaltskosten
Wohnungs- und Hauskauf
Laufende monatliche Kosten
Fazit Hausnebenkosten
Video Baunebenkosten Hausbau

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FAQ

Was kostet ein Haus im Monat an Nebenkosten?
Was für Kosten hat man als Hausbesitzer?
Welche Neben- und Betriebskosten fallen an?

Hintergrundwissen zum Thema Hausnebenkosten

Neues Haus bauen, die eigene Wohnung kaufen, ein passendes Grundstück erwerben. Bei solchen Vorhaben sollten Sie nicht nur auf den Kaufpreis achten. Zusätzlich fallen allerlei Kaufnebenkosten an: Maklerprovision, Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr ins Grundbuch, Kosten für Notar oder Anwalt. Die Kaufnebenkosten ergeben in Österreich zusammen gut 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises – eine Menge. Und man sollte spätere laufende Unterhaltskosten ebenfalls nicht außer Acht lassen.

Welche zusätzlichen Kosten und Gebühren bei Immobilienkauf, Hausbau oder Grundstückserwerb im Einzelnen auf Sie zukommen können, dem gehen wir in unserem kleinen Ratgeber nach.

Maklerprovision – was kostet eine Vermittlung und wer zahlt sie?

Die passende Traumimmobilie finden, ist eine mühsame Angelegenheit. Wer sich nicht selbst die Arbeit machen möchte, sucht sich einen passenden Makler und Vermittler – vor Ort oder online. Das Angebot ist riesig und das Ganze kostet viel Geld. In Österreich sind Maklerprovisionen durch das Maklergesetz (kurz Makler G) geregelt.

Käufer, Verkäufer oder beide: Wird die Immobilie über einen Makler gekauft, fällt eine Maklerprovision an. Für gewöhnlich teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen. Es gibt Fälle, in denen Verkäufer bzw. Käufer die Kosten komplett zu 100 % tragen.

Staffelung nach Kaufpreis: Die Höhe der Provision hängt vom Kaufpreis Ihrer Immobilie ab. Bei einem Kaufpreis bis 36.336,42 Euro werden maximal vier Prozent vom Kaufpreis fällig, bei einem Kaufpreis ab 48.488,51 Euro sind es bis zu drei Prozent.

Tipp: Befindet sich der Kaufpreise zwischen den genannten Summen, verlangen Makler eine pauschale Provision von rund 1.450 Euro. Hinzu kommt obligatorisch die Umsatzsteuer von 20 Prozent.

 

Grunderwerbssteuer – wie hoch ist sie, wie wird diese berechnet?

Ein gewichtiger Posten in Sachen Hausnebenkosten ist die Grunderwerbssteuer. Bei Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie fällt grundsätzlich eine Grunderwerbssteuer von 3,5 Prozent an. Hierbei wird die Grunderwerbssteuer vom Grundstückswert berechnet – der Grundstückswert ist die Mindestbemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Dessen Wert wird entweder mit dem Pauschalwertmodell berechnet oder aus dem aktuellen Immobilienpreisspiegel der Statistik Österreich entnommen. Beide Modelle können Sie als Käufer frei wählen.

Beim Pauschalwertmodell werden verschiedene Faktoren zur Berechnung berücksichtigt.

  • Grundfläche = Grundstücksfläche laut Grundbuch oder Einheitswertbescheid. Bei Teilübertragung ist die Grundfläche anteilsmäßig zu berechnen.
  • Bodenwert = Wert eines nicht bebauten oder fiktiv freien Grundstücks
  • Hochrechnungsfaktor = für die Bewertung der Lage nach Postleitzahl.
  • Nutzfläche = gesamte Bodenfläche des Gebäudes ohne Wandstärken, Durchbrechungen und Ausnehmungen. Unbeachtet bleiben Treppen, offene Balkone, Terrassen und nicht ausgebauter Dachraum.
  • Bruttogrundrissfläche = Alternative zur Nutzfläche, berechnet aus der Summe der Grundrissflächen aller Ebenen abzüglich 30 Prozent für Nicht-Nutzflächenteile.
  • Baukostenfaktor = durchschnittliche Baukosten, hochgerechnet von Daten der Statistik Austria.

Der Grundstückswert wird nach dieser einfachen Rechenformel ermittelt:

Grundwert + Gebäudewert = Grundstückwerts

Grundwert = Grundfläche × (3 × Bodenwert/m²) × Hochrechnungsfaktor)
Gebäudewert = Nutzfläche bzw. Bruttogrundrissfläche × Baukostenfaktor × Abschlag für Alter und Art des Gebäudes

Liegenschaften naher Verwandten: Seit 1. Jänner 2016 gilt der Erwerb einer Liegenschaft von nahen Verwandten als unentgeltlich. Hierunter fallen beispielsweise der Verkauf bzw. Kauf im Familienkreis, Schenkungen an Personen außerhalb des Familienkreises oder der Erwerb im Todesfall. Die Steuer beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken wird gestaffelt berechnet:

  • bis 250.000 Euro = 0,5 Prozent des Grundstückswertes
  • für weitere 150.000 Euro = 2,0 Prozent des Grundstückswertes
  • darüber hinaus = 3,5 Prozent des Grundstückswertes

Tipp: Beim Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Familienkreis beträgt die Grunderwerbsteuer nur zwei Prozent vom Einheitswert. Prüfung und Eintragung der Flur kann sich lohnen.

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Eintragung ins Grundbuch – wie viel kostet das neue Eigentumsrecht?

Zur rechtlichen Absicherung als neuer Käufer müssen Sie im Grundbuch eingetragen werden. Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke in Österreich. Im Grundbuch sind alle Eigentümer einer Liegenschaft und die dazugehörigen Rechte, Pflichten und Belastungen aufgelistet. Dies bringt ebenso Kosten mit sich. Die Eintragungsgebühr ins Grundbuch beträgt 1,1 Prozent vom Kaufpreis.

Finanzierung über die Bank: Haben Sie Ihre Immobilie oder das Grundstück über eine Bank finanziert, kommen weiters noch 1,2 Prozent des eingetragenen Pfandbetrages hinzu.

Tipp: Nicht vergessen sollten Sie die fällige Eingabegebühr. Bei elektronischer Erfassung beträgt diese 44 Euro. Erfolgt die Antragstellung nicht im elektronischen Rechtsverkehr, werden pauschal 62 Euro veranschlagt.

 

Notar- bzw. Anwaltskosten – was fällt für den Kaufvertrag an?

Kein Kauf oder Verkauf ohne Vertrag. Gerade beim Immobilienerwerb ist der Kaufvertrag eine entscheidende Sache. In der Regel wird dieser von einem Notar oder Fachanwalt erstellt. Für die Erstellung und Beglaubigung des Kaufvertrages wird ein Honorar fällig. Die Kosten sind durch den Tarif der jeweiligen Kammer festgelegt. Durchschnittlich beläuft sich die Höhe der Rechtsanwalts- bzw. Notarkosten in Österreich auf 2 bis 3 Prozent des Kaufpreises.

Tipp: Sie haben weiters die Möglichkeit, ein individuelles Pauschalhonorar zu vereinbaren. In Sachen Rechtsanwalts- bzw. Notarkosten lässt sich Geld sparen.

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Wohnungs- und Hauskauf – was kommt an zusätzlichen Kosten auf Sie zu?

Sind Haus erstellt oder Wohnung gekauft und die zahlreichen Nebenkosten der Immobilie bezahlt, ist die Fahnenstange der finanziellen Belastung noch nicht erreicht. Zudem müssen Sie noch mit Einrichtungskosten rechnen. Das nötige Inventar will bezahlt werden und laufende Kosten nach dem Erwerb drücken weiters aufs Haushaltsbudget.

Kosten für Einrichtung und Ausstattung: Es gibt viele Dinge, die bei Einrichtung und Ausstattung Ihres neuen Zuhauses Geld kosten. Sie möchten sich endlich den Traum von einer top-ausgestatteten Küche und eines modernen Bades erfüllen, Schlaf-, Wohn- und Freizeiträume sollen bequem und effektiv gestaltet werden. Qualitativ hochwertige Böden, moderne Rollos und eine umweltbewusste Energieversorgung stehen auf der To-do-Liste. Sie ahnen es: das alles kann nicht im Vorhinein nicht zu 100 Prozent eingeplant werden und sprengt am Ende rasch das eigene Budget. Es gilt zu erkunden was nötig ist und in welchen Bereichen sich Sparpotenzial bietet.

Tipp: Es macht einen Unterschied, ob Sie Häuslebauer sind oder sich eine kleinere Eigentumswohnung kaufen. Einrichtungskosten kommen immer auf jeden zu. Sie sollten sich vor Ihrer Finanzierungsanfrage ein persönliches Maximalbudget setzten. Mit 10 bis 15 Prozent an den Gesamtkosten müssen Sie in Sachen Einrichtung und Ausstattung rechnen.

 

Laufende monatliche Kosten – was verschlingen Haus und Wohnung nach dem Erwerb?

Ist das neue Eigenheim endlich bezogen, wägen sich viele Immobilienbesitzer in finanzieller Sicherheit. Dies ist ein Trugschluss. Denn laufende Betriebs- und Instandhaltungskosten, wiederkehrende Fixkosten und die anfallenden Finanzierungskosten schlagen in Sachen Haus und Wohnung ins Kontor. Auch diese zählen zu den Hausnebenkosten.

Durchschnittliche Betriebskosten: Als Richtwert für die durchschnittlichen Betriebskosten können Sie mit rund 2,5 Euro pro m² Wohnfläche und Monat rechnen.  In den laufenden Betriebskosten enthalten sind beispielsweise:

  • Heizkosten
  • Wasser- und Kanalgebühren
  • Kosten für Müllentsorgung und öffentliche Abgaben
  • Kosten für Gemeinschaftsanlagen wie Lift, Grünanlagen, etc.

Tipp: Grundsätzlich gilt: Je größer die Wohnung ist, desto höher fallen die Betriebskosten aus. Laut dem Portal mietervereinigung.at liegen die durchschnittlichen Betriebskosten mittlerweile bei knapp 30 € netto pro m² und Jahr.

Weitere regelmäßige Fixkosten: Neben den Betriebskosten gibt es noch regelmäßige Ausgaben zu beachten – als wiederkehrende Fixkosten bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise GIS-Gebühren, Kosten für TV und Internet, Stromgebühren oder Versicherungspolizzen wie Haushaltsversicherung, Haftpflichtversicherung oder Gebäudeversicherung.

Tipp: Ein Online-Vergleich der besten Anbieter bei Telekommunikation, Strom und Versicherungen kann Ihnen monatlich eine Menge Geld sparen.

Kosten für die Finanzierung: Bleiben die laufenden Finanzierungskosten. Die wenigsten können sich ein neues Eigenheim ohne Bankfinanzierung leisten. Die kostet bekanntlich viel Geld – je nach Darlehenssumme und Laufzeit kommt monatlich einiges zusammen.

  • Bearbeitungsgebühr bzw. Vermittlungsvergütung: Es entstehen Kosten nicht nur für die Zinsen. Wenn Sie Ihr Immobiliendarlehen bei einer Bank oder Bausparkasse beantragen, fallen Bearbeitungsgebühr bzw. Vermittlungsvergütung an – sogar laufende Spesen für das Führen des Kreditkontos. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr beträgt bei Österreichs Banken bis zu 3 Prozent des Kreditbetrags.
  • Monatliche Kreditrate: Die monatliche Kreditrate ist ebenso Teil der Finanzierungskosten und sollte nicht unterschätzt werden. Nach Kreditbetrag, Finanzierungsmodell und Laufzeit kann die monatliche Rate variieren. Entscheidend ist der effektive Jahreszins.

Tipp: Bei der Finanzierung lässt sich sparen. Ein Grund, warum wir von kreditvergleichsportal.at unsere User zu einem ausführlichen Konditionen-Vergleich verschiedener Banken beim Haus- und Wohnungskauf raten. Wichtig: Neben der monatlichen Kreditrate noch genügend Spielraum für unvorhergesehene Kosten und Anschaffungen haben. Planen Sie einen Sicherheitspuffer von rund 10 Prozent bei Ihrer Immobilienfinanzierung ein.

 

Fazit Hausnebenkosten – eine kleine Checkliste zum Schluss

Wie unser kleiner Ratgeber zeigt, kann in Sachen Hausnebenkosten so einiges auf Sie zukommen. Damit Sie in der Hektik des Alltags nichts vergessen, bieten wir Ihnen abschließend einen kleinen Überblick der Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf und Hausbau sowie eine kurze Zusammenfassung zur optimalen Kostenplanung. Unsere Checkliste als Fazit.

Diese Kosten müssen Sie für Ihren Immobilienkauf einplanen

  • Maklerprovision: ca. 3 %
  • Grunderwerbssteuer: ca. 3,5 %
  • Grundbucheintragung: ca. 1,0 bis 1,5 %
  • Pfandrechteeintragung Hypothek: 1,2 % des Pfandbetrages
  • Notar- bzw. Anwaltskosten: 2 bis 3 %
  • Einrichtungskosten: individuell bis zu 10 %
  • Laufende Kosten: Betriebskosten, Strom, TV & Telefon, Versicherungen
  • Finanzierungskosten: monatliche Kreditrate, Bearbeitungs- bzw. Vermittlungsgebühr

Mit dieser Kostenplanung werden Hausbau und Wohnungskauf zum Erfolg

  • Detaillierte Kostenaufstellung machen inkl. Kaufnebenkosten und Einrichtungskosten
  • Eventuelle Sparmöglichkeiten vorab erkunden
  • Finanzierungen vergleichen und beraten lassen
  • Aktuelle Förderungen checken und beantragen
  • Fortwährende Kosten der Immobilie mit einplanen

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Video: Was kostet der Hausbau – Baunebenkosten

Quelle: Tobias Hoffmann / YouTube

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FAQ Hausnebenkosten

Was kostet ein Haus im Monat an Nebenkosten?

Die Nebenkosten für ein Einfamilienhaus lassen sich nicht exakt festlegen, da sie sich je nach Haustyp und Bauweise stark unterscheiden. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit 100 bis 150 Quadratmeter fallen in Österreich jedoch meist zwischen 400 und 600 Euro pro Monat an Nebenkosten an.

Was für Kosten hat man als Hausbesitzer?

Als Hausbesitzer müssen Sie mit diesen laufenden monatlichen Kosten fix kalkulieren:

  • Grundsteuer
  • Strom- und Heizkosten
  • Wasser- und Abwasserkosten
  • Spesen für Müll und Straßenreinigung
  • Gebühren für Schornsteinfeger
  • Telefon-, Internet- und Rundfunkgebühren
  • Beiträge für Rechtsschutz-, Haushalts- und Eigenheimversicherung

Kosten-Check: Neben- und Betriebskosten im Überblick

Die monatlichen Nebenkosten sind eine feste Größe im finanziellen Alltag eines Hausbesitzers. Um Sparpotenziale zu erkunden, ist es hilfreich, die Aufteilung auf die einzelnen Kostenpunkte zu kennen.

Öffentliche und private Kosten eines Beispielhauses (120 m2 Wohnfläche / zwei-Personen-Haushalt – durchschnittlich)

Kostenart

Kosten pro Monat

Kosten pro Jahr

Vertragspartner

Grundsteuer

35 €

420 €

öffentlich

Strom und Gas

100 €

1.200 €

privat oder öffentlich

Heizung

150 €

1.800 €

privat

Wasser und Abwasser

40 €

480 €

öffentlich

Müll und Straßenreinigung

25 €

300 €

öffentlich

Telekommunikation

40 €

480 €

privat

Versicherungen

35 €

420 €

privat


Gesamt

425 €

5.100 €


Kosten pro m2

3,54 €

42,48 €

Welche Kosten entstehen beim Grundbucheintragung in Österreich?

Für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) ist eine Gebühr von 1,1 Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Sollten Sie das Kaufobjekt durch eine Hypothek belasten, fallen nochmals 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts für dessen Eintragung an.

Mit wie viel Prozent an Kaufnebenkosten muss ich in Österreich gesamt rechnen?

In Summe können die Kaufnebenkosten bei der Eigentumswohnung oder beim eigenen Haus in Österreich rund 10 % des Kaufpreises betragen. Die finalen Kosten können auch geringer oder höher sein. Erfolgt der Kauf ohne Makler, dann ersparen Sie sich als Käufer die Maklerprovision.

Kosten für Eintragungen & Löschungen im Grundbuch

23. April 2024 by Wolfgang Walter

Welche Kosten kommen in Sachen Grundbuch auf Konsumenten zu?

Eintragungen und Löschungen ins Grundbuch gibt es nicht gratis – schließlich kostet jeder bürokratische Vorgang in Österreich seine Gebühr. Hinzu kommt, dass Grundbucheinträge – egal, ob Ersteintrag, Abtretung oder Löschung – oft nur mithilfe eines Notars möglich sind. Auch der kostet. Um willkürlich Gebühren vorzubeugen sind diese in der allgemeinen Grundbuchverordnung festgelegt.

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch ist die Eintragungsgbühr beim Grundbuch?
Löschung und Änderung
Kosten bei Erbe und Schenkung
Grundbucheintrag – Ablauf und Vorkaufsrecht
Keine Gebühr zahlen?
Fazit
Video
FAQ

Hintergrundwissen zum Thema Kosten beim Grundbuch

Um rechtmäßige Eigentümerin oder rechtmäßiger Eigentümer einer Liegenschaft zu werden, ist eine Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch erforderlich. Für die hier fällige Grundbucheintragungsgebühr gibt es zahlreiche Bemessungsgrundlagen und Fristen. Gleiches gilt für anfallende Kosten bei Löschung oder Änderungen und im Falle von Erbschaft, Schenkung und Vorkaufsrecht.

Kosten beim Grundbuch – wie hoch ist die Eintragungsgebühr?

Das Grundbuch ist mittlerweile um ein elektronisches Register, bei welchem im Grundstücksblatt, dem B-Blatt der Grundbucheinlage, die Übertragung eines Grundstücks festgehalten wird. Dank dem Eigentumsblatt erhalten Sie das offizielle Eigentumsrecht. Festgehalten werden weiters Rechte wie das Baurecht oder Belastungen, beispielsweise laufende Hypotheken. Das alles ist stets mit Gebühren verbunden.

Kosten für die Grundbucheintragung

Die exakte Höhe der Eintragungsgebühr setzt sich aus folgenden drei Faktoren zusammen:

  • 1,1 Prozent des Kaufpreises (Verkehrswert) bei Erwerb einer Liegenschaft
  • 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts, sofern eine Hypothek eingetragen wird
  • Eingabegebühr von 44 Euro bzw. 62 Euro (elektronisch oder nicht elektronisch)

Kosten für die notarielle Beglaubigung

Weiters muss der Grundbucheintrag notariell beglaubigt werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Die genauen Notarkosten sind abhängig vom Kammertarif. Insgesamt gibt es drei Arten von Eintragungen ins Grundbuch:

  • Einverleibung – die Eintragung im Eigentumsblatt
  • Vormerkung – verhindert, dass eine andere Person die Einverleibung beanspruchen kann
  • Anmerkung

Falls Sie eine Liegenschaft kaufen, ist die Einverleibung der wichtigste Eintrag. Dieser macht Sie offiziell zum grundbücherlichen Eigentümer (mit allen Rechten und Pflichten).

Tipp: Sehen Sie mindestens 14 Tage vor dem Kauf den bestehenden Grundbucheintrag ein. So können Sie rechtzeitig feststellen, ob lebenslange Wohnrechte, Hypotheken oder sonstige Belastungen bestehen. All diese übernehmen Sie künftig!

Bemessungsgrundlage der Eintragungsgebühr

Bemessungsgrundlage der Grundbuchgebühr ist in der Regel der sogenannte Verkehrswert – also der aktuelle Liegenschaftswert. Liegt ein Kaufvertrag vor, dient der darin vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage für die Grundbucheintragungsgebühr.

Eintrag im Grundbuch löschen oder ändern – was kostet das?

Ein ursprünglicher Grundbucheintrag bleibt in der Regel nicht für immer im Register bestehen.

Oft müssen kleinere Änderung vorgenommen werden – wie zum Beispiel:

  • Adressänderung im Grundbuch
  • Namensänderung im Grundbuch
  • Löschung des Pfandrechts im Grundbuch (abbezahlter Kredit)

Löschung und Namensänderung per Notar

Solche Änderungen werden für gewöhnlich über einen Notar abgewickelt. Dafür zahlen Sie dann

  • die Grundbuchgebühr: In einfacheren Fällen sind das 44 Euro bei Antragstellung im elektronischen Rechtsverkehr bzw. 62 Euro im nicht elektronischen Rechtsverkehr,
  • sowie zusätzlich die anfallenden Notariatskosten.

Löschung und Namensänderung per Gerichtsantrag

Eine Löschung im Grundbuch ist prinzipiell auch ohne Notar möglich. Dazu müssen Sie einen schriftlichen, formell korrekten Antrag beim Bezirksgericht einbringen. Wichtig ist, dass Sie im Voraus oder bei Übergabe des Antrags die Gebühren bezahlen, ansonsten müssen Sie mit einem Aufschlag rechnen.

Anfragen im Online-Verfahren

Viele Aktionen, die mit dem Grundbuch verbunden sind, lassen sich heute online durchführen. Die Preise variieren dann je nach Art der Anfrage. Wenn Sie hingegen nur einen nicht beglaubigten Grundbuchauszug für Ihre Unterlagen wollen, kostet das beim Bezirksgericht rund 14 Euro.

Tipp: Die Arbeiterkammer Österreich stellt für häufige Änderungen im Grundbuch ein Musterschreiben zur Verfügung. Hier müssen Sie dann lediglich Ihre jeweiligen Daten eintragen.

Kosten des Grundbucheintrags bei Erbe und Schenkung

Ein Sonderfall bei der Berechnung der Grundbucheintragungsgebühr sind Schenkung oder Erbschaft von Immobilien. Erfolgt eine solche unentgeltliche Übertragung im näheren Familienkreis, wird die Gebühr anhand des dreifachen Einheitswerts berechnet und beträgt 1,1 Prozent davon. Zum näheren Familienkreis zählen laut Rechtsprechung:

  • Eltern und Großeltern
  • Kinder, Pflegekinder und Enkel
  • Ehepartner und eingetragene Partnerschaften
  • Lebensgefährten mit gemeinsamem Wohnsitz
  • Geschwister sowie Nichten und Neffen

Tipp: Diese Sonderregelung spielt eine große Rolle, da der Verkehrswert viel höher ist als der seit Jahren nicht angepasste Einheitswert. Eine Schenkung außerhalb des Familienkreises ist mit deutlich höheren Gebühren verbunden. Hier gilt der Verkehrswert als Berechnungsgrundlage.

Grundbucheintrag – Ablauf und Vorkaufsrecht

Grundbucheintrag im Register

Bis der Grundbucheintrag im Register endgültig abgeschlossen ist, sind einige Schritte nötig:

  • Bereits eingetragene Pfandrechte und Hypotheken müssen Sie löschen lassen. Dies gilt auch für Versorgungsrechte Dritter wie Wohnungsgebrauchsrechte oder Belastungs- und Veräußerungsverbote.
  • Weiters holen Sie die nötigen Genehmigungen von Behörden ein und zahlen den Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer. Diese beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises, beim Kauf unter nahen Verwandten gilt ein Stufentarif ab 0,5 %.
  • Schließlich stellt Ihr Notar beim Grundbuchgericht ein elektronisches Ansuchen um Einverleibung des Eigentumsrechts.

Tipp: Kalkulieren Sie für diese Vorgänge genug Zeit ein. Genehmigungsverfahren und Auszahlung des Kredits können dauern. Als endgültiger Eigentümer stehen Sie im Grundbuch erfahrungsgemäß erst nach einigen Wochen.

Vorkaufsrecht im Grundbuch

Im Grundbuch können Sie auch ein Vorkaufsrecht eintragen lassen. Damit haben Sie als erster Anspruch auf die Liegenschaft – zu den gleichen Konditionen, wie ein anderer Käufer. Über Angebote potenzieller Käufer werden Sie informiert und haben dann 30 Tage Zeit von Ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Tipp: Vorkaufsrechte werden beispielsweise gewählt, um eine Liegenschaft sicher im Familienbesitz zu behalten. Allerdings kann dieses ebenfalls einverleibt werden.

Keine Grundbucheintragungsgebühr zahlen – wann geht das?

Eine Eintragungsgebühr wird in Österreich nicht immer fällig, beispielsweise wenn es sich um geförderten Wohnbau handelt. Allerdings gelten laut nach dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) auch hier einige Bedingungen:

  • Es muss eine schriftliche Zusicherung über die Förderung durch das Land vorliegen.
  • Die Wohnnutzfläche beträgt nicht mehr als 130 m² bzw. 150 m², wenn mehr als fünf Personen gemeinsam im Haushalt leben.

Tipp: Möchten Sie eine bereits bestehende Immobilie von einer Privatperson kaufen, ist eine Gebührenbefreiung nicht möglich. Auch dann nicht, falls Sie Anspruch auf eine Landesförderung haben.

Fazit: Grundbuch – Gebühren und weitere Kosten

Günstig ist ein Grundbucheintrag in den allermeisten Fällen nicht. Allerdings schaffen Sie damit das Fundament Ihrer Rechte als neuer Eigentümer einer Liegenschaft. Für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch können Sie in Österreich mit rund 1,1 Prozent des Immobilienkaufpreises rechnen. Hinzu kommen noch 1,2 Prozent des Pfandbetrages sowie eine Eingabegebühr von 44 bzw. 62 Euro.

Neben diesen Grundbucheintragungsgebühren sollten Sie aber beim Immobilienkauf die weiteren Nebenkosten keinesfalls vergessen. Für Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Notarkosten oder sonstige Kosten wie Inserate und Versicherungen müssen Sie zusätzlich mindestens acht bis 12 Prozent des Kaufpreises einkalkulieren.

Video: Grundbucheintragungsgebühr rechtssicher vermeiden

https://youtube.com/watch?v=vKli5E9FmzI

Quelle: RA Dr. Clemens Lintschinger, MSc / YouTube

FAQ Grundbuch

Muss ich einen Immobilienkredit ins Grundbuch eintragen?

Für eine klassische Baufinanzierung ist in Österreich ein Grundbucheintrag obligatorisch, da Banken in der Regel eine Besicherung solcher Kredite voraussetzen. Andere Kreditarten wie beispielsweise Ratenkredite, Konsumkredite, Wohnkredite oder Privatkredite kommen hingegen ohne Grundbucheintrag aus.

Was ist der Unterschied von Eintragungen mit und ohne elektronischen Rechtsverkehr?

Gegenüber konventionellen Papieranträgen bietet der elektronische Rechtsverkehr (ERV) Begünstigungen in der Eingabegebühr. So kostet die elektronische Eingabe für das die Grundbucheintragung 18 Euro weniger als die klassische (44 anstatt 62 Euro).

Kann ich Grundbucheintragungsgebühr von der Steuer absetzen?

Sowohl die Eintragungsgebühr als auch andere Kaufnebenkosten sind in Österreich steuerlich nicht absetzbar, sofern die Immobilie privat genutzt wird. Andere Regelungen gelten hingegen für vermietete Liegenschaften.

Was versteht man unter Einverleibung, Vormerkung und Pfandrecht?

Hierbei handelt es sich um verschiedene Eintragungen im Grundbuch. Die Einverleibung dient dem eindeutigen Rechtserwerb, während die Vormerkung dem bedingten Rechtserwerb dient (bevor bestimmte Bedingungen erfüllt sind). Das Pfandrecht – oft auch als Hypothek bezeichnet – dient der Besicherung einer Immobilienfinanzierung.

Was gilt bei einer Umschuldung in Sachen Grundbucheintragungsgebühr?

Durch die Umschuldung eines Immobilienkredits muss das Pfandrecht erster Stelle auf eine neue Bank überschrieben werden. Das kostet 1,2 Prozent der Hypothek, außerdem die Bearbeitungsgebühr der Bank und des Notars.

Filed Under: Uncategorized Tagged With: Eintrag, Grundbuch, Löschung

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