Welche Kosten kommen in Sachen Grundbuch auf Konsumenten zu?
Eintragungen und Löschungen ins Grundbuch gibt es nicht gratis – schließlich kostet jeder bürokratische Vorgang in Österreich seine Gebühr. Hinzu kommt, dass Grundbucheinträge – egal, ob Ersteintrag, Abtretung oder Löschung – oft nur mithilfe eines Notars möglich sind. Auch der kostet. Um willkürlich Gebühren vorzubeugen sind diese in der allgemeinen Grundbuchverordnung festgelegt.
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch ist die Eintragungsgbühr beim Grundbuch? |
Löschung und Änderung |
Kosten bei Erbe und Schenkung |
Grundbucheintrag – Ablauf und Vorkaufsrecht |
Keine Gebühr zahlen? |
Fazit |
Video |
FAQ |
Hintergrundwissen zum Thema Kosten beim Grundbuch
Um rechtmäßige Eigentümerin oder rechtmäßiger Eigentümer einer Liegenschaft zu werden, ist eine Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch erforderlich. Für die hier fällige Grundbucheintragungsgebühr gibt es zahlreiche Bemessungsgrundlagen und Fristen. Gleiches gilt für anfallende Kosten bei Löschung oder Änderungen und im Falle von Erbschaft, Schenkung und Vorkaufsrecht.
Kosten beim Grundbuch – wie hoch ist die Eintragungsgebühr?
Das Grundbuch ist mittlerweile um ein elektronisches Register, bei welchem im Grundstücksblatt, dem B-Blatt der Grundbucheinlage, die Übertragung eines Grundstücks festgehalten wird. Dank dem Eigentumsblatt erhalten Sie das offizielle Eigentumsrecht. Festgehalten werden weiters Rechte wie das Baurecht oder Belastungen, beispielsweise laufende Hypotheken. Das alles ist stets mit Gebühren verbunden.
Kosten für die Grundbucheintragung
Die exakte Höhe der Eintragungsgebühr setzt sich aus folgenden drei Faktoren zusammen:
- 1,1 Prozent des Kaufpreises (Verkehrswert) bei Erwerb einer Liegenschaft
- 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts, sofern eine Hypothek eingetragen wird
- Eingabegebühr von 44 Euro bzw. 62 Euro (elektronisch oder nicht elektronisch)
Kosten für die notarielle Beglaubigung
Weiters muss der Grundbucheintrag notariell beglaubigt werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Die genauen Notarkosten sind abhängig vom Kammertarif. Insgesamt gibt es drei Arten von Eintragungen ins Grundbuch:
- Einverleibung – die Eintragung im Eigentumsblatt
- Vormerkung – verhindert, dass eine andere Person die Einverleibung beanspruchen kann
- Anmerkung
Falls Sie eine Liegenschaft kaufen, ist die Einverleibung der wichtigste Eintrag. Dieser macht Sie offiziell zum grundbücherlichen Eigentümer (mit allen Rechten und Pflichten).
Tipp: Sehen Sie mindestens 14 Tage vor dem Kauf den bestehenden Grundbucheintrag ein. So können Sie rechtzeitig feststellen, ob lebenslange Wohnrechte, Hypotheken oder sonstige Belastungen bestehen. All diese übernehmen Sie künftig!
Bemessungsgrundlage der Eintragungsgebühr
Bemessungsgrundlage der Grundbuchgebühr ist in der Regel der sogenannte Verkehrswert – also der aktuelle Liegenschaftswert. Liegt ein Kaufvertrag vor, dient der darin vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage für die Grundbucheintragungsgebühr.
Eintrag im Grundbuch löschen oder ändern – was kostet das?
Ein ursprünglicher Grundbucheintrag bleibt in der Regel nicht für immer im Register bestehen.
Oft müssen kleinere Änderung vorgenommen werden – wie zum Beispiel:
- Adressänderung im Grundbuch
- Namensänderung im Grundbuch
- Löschung des Pfandrechts im Grundbuch (abbezahlter Kredit)
Löschung und Namensänderung per Notar
Solche Änderungen werden für gewöhnlich über einen Notar abgewickelt. Dafür zahlen Sie dann
- die Grundbuchgebühr: In einfacheren Fällen sind das 44 Euro bei Antragstellung im elektronischen Rechtsverkehr bzw. 62 Euro im nicht elektronischen Rechtsverkehr,
- sowie zusätzlich die anfallenden Notariatskosten.
Löschung und Namensänderung per Gerichtsantrag
Eine Löschung im Grundbuch ist prinzipiell auch ohne Notar möglich. Dazu müssen Sie einen schriftlichen, formell korrekten Antrag beim Bezirksgericht einbringen. Wichtig ist, dass Sie im Voraus oder bei Übergabe des Antrags die Gebühren bezahlen, ansonsten müssen Sie mit einem Aufschlag rechnen.
Anfragen im Online-Verfahren
Viele Aktionen, die mit dem Grundbuch verbunden sind, lassen sich heute online durchführen. Die Preise variieren dann je nach Art der Anfrage. Wenn Sie hingegen nur einen nicht beglaubigten Grundbuchauszug für Ihre Unterlagen wollen, kostet das beim Bezirksgericht rund 14 Euro.
Tipp: Die Arbeiterkammer Österreich stellt für häufige Änderungen im Grundbuch ein Musterschreiben zur Verfügung. Hier müssen Sie dann lediglich Ihre jeweiligen Daten eintragen.
Kosten des Grundbucheintrags bei Erbe und Schenkung
Ein Sonderfall bei der Berechnung der Grundbucheintragungsgebühr sind Schenkung oder Erbschaft von Immobilien. Erfolgt eine solche unentgeltliche Übertragung im näheren Familienkreis, wird die Gebühr anhand des dreifachen Einheitswerts berechnet und beträgt 1,1 Prozent davon. Zum näheren Familienkreis zählen laut Rechtsprechung:
- Eltern und Großeltern
- Kinder, Pflegekinder und Enkel
- Ehepartner und eingetragene Partnerschaften
- Lebensgefährten mit gemeinsamem Wohnsitz
- Geschwister sowie Nichten und Neffen
Tipp: Diese Sonderregelung spielt eine große Rolle, da der Verkehrswert viel höher ist als der seit Jahren nicht angepasste Einheitswert. Eine Schenkung außerhalb des Familienkreises ist mit deutlich höheren Gebühren verbunden. Hier gilt der Verkehrswert als Berechnungsgrundlage.
Grundbucheintrag – Ablauf und Vorkaufsrecht
Grundbucheintrag im Register
Bis der Grundbucheintrag im Register endgültig abgeschlossen ist, sind einige Schritte nötig:
- Bereits eingetragene Pfandrechte und Hypotheken müssen Sie löschen lassen. Dies gilt auch für Versorgungsrechte Dritter wie Wohnungsgebrauchsrechte oder Belastungs- und Veräußerungsverbote.
- Weiters holen Sie die nötigen Genehmigungen von Behörden ein und zahlen den Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer. Diese beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises, beim Kauf unter nahen Verwandten gilt ein Stufentarif ab 0,5 %.
- Schließlich stellt Ihr Notar beim Grundbuchgericht ein elektronisches Ansuchen um Einverleibung des Eigentumsrechts.
Tipp: Kalkulieren Sie für diese Vorgänge genug Zeit ein. Genehmigungsverfahren und Auszahlung des Kredits können dauern. Als endgültiger Eigentümer stehen Sie im Grundbuch erfahrungsgemäß erst nach einigen Wochen.
Vorkaufsrecht im Grundbuch
Im Grundbuch können Sie auch ein Vorkaufsrecht eintragen lassen. Damit haben Sie als erster Anspruch auf die Liegenschaft – zu den gleichen Konditionen, wie ein anderer Käufer. Über Angebote potenzieller Käufer werden Sie informiert und haben dann 30 Tage Zeit von Ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
Tipp: Vorkaufsrechte werden beispielsweise gewählt, um eine Liegenschaft sicher im Familienbesitz zu behalten. Allerdings kann dieses ebenfalls einverleibt werden.
Keine Grundbucheintragungsgebühr zahlen – wann geht das?
Eine Eintragungsgebühr wird in Österreich nicht immer fällig, beispielsweise wenn es sich um geförderten Wohnbau handelt. Allerdings gelten laut nach dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) auch hier einige Bedingungen:
- Es muss eine schriftliche Zusicherung über die Förderung durch das Land vorliegen.
- Die Wohnnutzfläche beträgt nicht mehr als 130 m² bzw. 150 m², wenn mehr als fünf Personen gemeinsam im Haushalt leben.
Tipp: Möchten Sie eine bereits bestehende Immobilie von einer Privatperson kaufen, ist eine Gebührenbefreiung nicht möglich. Auch dann nicht, falls Sie Anspruch auf eine Landesförderung haben.
Fazit: Grundbuch – Gebühren und weitere Kosten
Günstig ist ein Grundbucheintrag in den allermeisten Fällen nicht. Allerdings schaffen Sie damit das Fundament Ihrer Rechte als neuer Eigentümer einer Liegenschaft. Für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch können Sie in Österreich mit rund 1,1 Prozent des Immobilienkaufpreises rechnen. Hinzu kommen noch 1,2 Prozent des Pfandbetrages sowie eine Eingabegebühr von 44 bzw. 62 Euro.
Neben diesen Grundbucheintragungsgebühren sollten Sie aber beim Immobilienkauf die weiteren Nebenkosten keinesfalls vergessen. Für Maklerprovision, Grunderwerbsteuer, Notarkosten oder sonstige Kosten wie Inserate und Versicherungen müssen Sie zusätzlich mindestens acht bis 12 Prozent des Kaufpreises einkalkulieren.
Video: Grundbucheintragungsgebühr rechtssicher vermeiden
Quelle: RA Dr. Clemens Lintschinger, MSc / YouTube
FAQ Grundbuch
Muss ich einen Immobilienkredit ins Grundbuch eintragen?
Für eine klassische Baufinanzierung ist in Österreich ein Grundbucheintrag obligatorisch, da Banken in der Regel eine Besicherung solcher Kredite voraussetzen. Andere Kreditarten wie beispielsweise Ratenkredite, Konsumkredite, Wohnkredite oder Privatkredite kommen hingegen ohne Grundbucheintrag aus.
Was ist der Unterschied von Eintragungen mit und ohne elektronischen Rechtsverkehr?
Gegenüber konventionellen Papieranträgen bietet der elektronische Rechtsverkehr (ERV) Begünstigungen in der Eingabegebühr. So kostet die elektronische Eingabe für das die Grundbucheintragung 18 Euro weniger als die klassische (44 anstatt 62 Euro).
Kann ich Grundbucheintragungsgebühr von der Steuer absetzen?
Sowohl die Eintragungsgebühr als auch andere Kaufnebenkosten sind in Österreich steuerlich nicht absetzbar, sofern die Immobilie privat genutzt wird. Andere Regelungen gelten hingegen für vermietete Liegenschaften.
Was versteht man unter Einverleibung, Vormerkung und Pfandrecht?
Hierbei handelt es sich um verschiedene Eintragungen im Grundbuch. Die Einverleibung dient dem eindeutigen Rechtserwerb, während die Vormerkung dem bedingten Rechtserwerb dient (bevor bestimmte Bedingungen erfüllt sind). Das Pfandrecht – oft auch als Hypothek bezeichnet – dient der Besicherung einer Immobilienfinanzierung.
Was gilt bei einer Umschuldung in Sachen Grundbucheintragungsgebühr?
Durch die Umschuldung eines Immobilienkredits muss das Pfandrecht erster Stelle auf eine neue Bank überschrieben werden. Das kostet 1,2 Prozent der Hypothek, außerdem die Bearbeitungsgebühr der Bank und des Notars.