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Checkliste Baufinanzierung & Hausbau – Unterlagen, Fragen & mehr

22. Juli 2024 by Wolfgang Walter

Warum ist eine gute Planung bei jeder Baufinanzierung wichtig?

Der Kauf einer Eigentumswohnung oder der Bau eines Einfamilienhauses sind für die meisten von uns eine der größten Investitionen im Leben. Viele Fragen zu möglichen Finanzierungsformen sowie Leistbarkeit, Zinsen, Laufzeiten und Tilgungsraten eines Kredits wollen beantwortet werden. Unsere Checkliste gibt Ihnen konkrete Tipps bei der Finanzierungsplanung.

Baufinanzierung oder Ratenkredit vergleichen

Inhaltsverzeichnis

Haushaltsrechnung
Eigenkapital & Kreditrate
Finanzierungsedarf inkl. Nebenkosten
Bewertung Wunschobjekt
Bankangebote, Versicherungen & Förderungen
Checkliste, Fazit, Video & häufige Fragen

Hintergrundwissen zum Thema Checkliste Baufinanzierung

Traumwohnung oder Wunschhaus aussuchen, einen Kredit bei seiner Bank beantragen und einziehen: So simpel ist der Weg zum neuen Eigenheim leider in den wenigstens Fällen. Vielmehr bedarf es einer genauen Planung, um den Bau oder Kauf erfolgreich unter Dach und Fach zu bringen.
Neben einem unabhängigen Berater bei der Suche nach der passenden Baufinanzierung können Sie zur Vorbereitung den Schritten unserer Checkliste folgen. So gibt es am Ende bestimmt keine bösen Überraschungen in Sachen Baukredit:

Check 1: Haushaltsrechnung erstellen

Der erste Schritt in Sachen Finanzierungsplanung ist die Haushaltsrechnung: Verschaffen Sie sich einen guten Überblick über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Ausgaben, welche durch die neue Immobilie entfallen, beispielsweise laufende Mietkosten, können Sie dabei unberücksichtigt lassen. Die Differenz zeigt Ihnen, welche Summe Ihnen für die monatliche Finanzierung maximal zur Verfügung steht. Sie sollten allerdings
Für unerwartete Einkommensausfälle – beispielsweise Jobwechsel, Karenz oder kurzfristige Arbeitslosigkeit –, Urlaube und unerwartete Sonderausgaben und Reparaturen sollten Sie auf jeden Fall einen Sicherheitspuffer mit einplanen. Rund zehn Prozent sind hier eine angemessene Größe.

Check 2: Vorhandenes Eigenkapital bestimmen

Neben dem frei verfügbaren Einkommen ist das vorhandene Eigenkapital ein wesentlicher Baustein in der Immobilienfinanzierung. Eigenmittel können neben Ersparnissen auch Lebensversicherungen oder lastenfreie Liegenschaften wie Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen sein. Weiters eignen sich Guthaben aus einem Bausparvertrag oder Geldmittel aus einer Erbschaft als Eigenkapital und haben Vorteile bei Ihrer Baufinanzierung.
Zum einen sinkt dadurch der Anteil an benötigtem Fremdkapital und somit die Kosten für Zinsen. Zum anderen werden Sie als Kreditnehmer mit Eigenkapital besser bewertet als beispielsweise bei einer Vollfinanzierung.
Als Richtwert gilt: mindestens 20 Prozent – besser noch 30 Prozent – der benötigten Gesamtsumme sollten Sie als Eigenkapital in Ihre Baufinanzierung mit einbringen. Zusätzlich können Sie über andere Sicherheiten sowie eine gute Bonität Ihre Kreditwürdigkeit erhöhen und bessere Konditionen mit der Bank aushandeln.

Check 3: Mögliche Kreditrate festlegen

Sind Eigenkapital und frei verfügbares Budget für den laufenden Kredit geklärt, kann es an die erste Abschätzung der monatlichen möglichen Kreditrate gehen. Für eine gesicherte Baufinanzierung ist dies entscheidend, denn auch ein Baudarlehen mit den besten Konditionen nützt Ihnen nichts, wenn die monatlichen Raten Ihr Budget dauerhaft übersteigen.
Als Richtwert für die Ratenhöhe bietet sich beispielsweise die Höhe der bisher gezahlten Miete an. Bedenken Sie aber bei Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Berechnung, dass Sie im künftigen Eigenheim für eventuelle Reparaturen und ähnliche Sonderausgaben selbst aufkommen müssen. Der bereits angesprochene finanzielle Puffer bei der Baufinanzierung ist daher bei der Frage, wie viel Haus oder Wohnung Sie sich leisten können, mit entscheidend.

Check 4: Finanzierungsbedarf ermitteln und Nebenkosten berechnen

Als nächsten Schritt sollten Sie die Gesamtkosten für Ihr Immobilienvorhaben erkunden. Diese bilden die Grundlage für die benötigte Kreditsumme. Ihren tatsächlichen Finanzierungsbedarf errechnen Sie dann mit nachfolgender einfacher Gleichung:

Haus- oder Wohnungspreis + Nebenkosten – Eigenkapital = Finanzierungsbedarf

Wichtig: Beim Hausbau oder Wohnungskauf fallen zusätzlich zum Kauf- bzw. Baupreis eine Reihe an Nebenkosten an, die rasch mehrere Tausend Euro ausmachen können. Mit bis zu 15 Prozent an Nebenkosten müssen Baufinanzierer in Österreich je nach Lage und Objekt rechnen.
Zu diesen Nebenkosten zählen insbesondere folgende Posten:

  • Notargebühren (2,5 Prozent des Kaufpreises)
  • Grunderwerbssteuer (0,5 bis 3,5 Prozent des Kaufpreises)
  • Grundbuchkosten (1,1 Prozent des Kaufpreises)
  • Maklercourtage (4 Prozent des Kaufpreises)
  • Kosten für den Architekt (individuell)
  • Baunebenkosten (Baugenehmigung, Grundstücksvermessung, Baustrom etc.)

Check 5: Wunschobjekt bewerten (lassen)

Ist der preisliche Rahmen für Ihre Baufinanzierung erkundet, kann die konkrete Suche nach dem neuen Eigenheim beginnen. Hierzu sollten Sie sich die Unterstützung von unabhängigen Experten – beispielsweise einem Gutachter oder Makler – suchen, die Ihnen dabei helfen, Kosten oder Wert des Hauses bzw. der Wohnung realistisch einzuschätzen.
Gerade wenn Sie als Kauf- und Bauinteressierte wenig oder keine Erfahrungen in der Immobilienbranche mitbringen, ist ein Expertenrat in der Praxis bares Geld wert – kann er Ihnen doch helfen, das bestmögliche Haus bzw. die optimale Wohnung für Ihr Budget zu finden und mögliche Extrakosten im Vorfeld mit einzuplanen.

Check 6: Optimale Kreditlaufzeit und richtige Zinsbindung wählen

Vielfach unterschätzt bei Baufinanzierungen werden die positiven Auswirkungen von geeigneter Kreditlaufzeit und richtiger Zinsbindung.
Die mögliche Kreditlaufzeit ist unter anderem abhängig davon, wie alt Sie bei der Fälligkeit des Kredits sind und wann Sie Ihre Pension antreten. Die genauen Bestimmungen können je nach Kreditinstitut. Weiters wirkt sich die gewählte Laufzeit auf die Gesamtkosten des Kredits aus. Je länger die Laufzeit, desto geringer die monatliche Kreditrate. Allerdings steigen mit einer längeren Laufzeit auch die Gesamtbelastung – in Summe wird Ihr Kredit am Ende teurer. Hier gilt es, die richtige Balance zwischen monatlicher Ratenbelastung und Zeitraum der Kreditrückzahlung zu finden.
Die Entscheidung, welche Art der Verzinsung am besten zu Ihnen passt, hängt von individuellen Faktoren ab: Wie schätzen Sie die künftige Zinsentwicklung? Können oder möchten Sie sich beim Überschreiten eines bestimmten Zinssatzes die monatliche Kreditrate noch leisten? Der Vorteil von Krediten mit variablen Zinsen liegt aktuell im immer noch moderaten Zinsniveau und damit günstigen Kosten für einen Baukredit. Steigen die variablen Zinsen allerdings weiter an, verteuert sich Ihre monatliche Kreditrate. Bei Krediten mit fixen Zinsen ist der Zinssatz für den gewählten Zeitraum fix definiert und die monatlichen Kreditraten bleiben gleich. Das schafft Planbarkeit und Zinssicherheit, schlägt sich aber in höheren Zinssätzen nieder. Nach den deutlichen Zinserhöhungen bei Baudarlehen im letzten Jahr und einer gewissen Unsicherheit auf den Zinsmärkten empfiehlt sich derzeit ein Fixzins-Kredit bestenfalls mit nur mittlerer Laufzeit.

Check 7: Angebote der Banken vergleichen, Effektivzinssatz beachten

Der wichtigste Punkt für Ihre Kreditentscheidung ist es aber, den Markt zu vergleichen und Angebote von mehreren Banken einzuholen. Denn die Zinsunterschiede zwischen der eigenen Hausbank und Alternativbanken im Onlinesegment fallen nach wie vor hoch aus. Unser unabhängige Finanzierungspartner Optifin nimmt Ihnen den mühsamen Marktvergleich ab. Mit Ihrer kostenfreien Online-Anfrage erhalten Sie innerhalb weniger Werktage Angebote verschiedener Banken und werden telefonisch kontaktiert. Die exakte Rate ermitteln unsere Berater nach einer ausführlichen Auswertung gemeinsam mit Ihnen zusammen.
Um Kreditangebote mit Top-Konditionen zu erhalten, sollten Sie beim Vergleich von Angeboten der Banken und Bausparkassen zwischen dem Nominal- und Effektivzinssatz unterscheiden. Der nominale Zinssatz gibt den Jahreszinssatz an, mit dem der Kreditbetrag verzinst wird. Über die tatsächliche Kostenbelastung sagt dieser jedoch nichts aus, da Nebenkosten nicht berücksichtigt sind. Achten Sie daher bei Ihrer Immobilienfinanzierung immer auf den Effektivzinssatz, bei dem alle Kosten, Spesen und Gebühren bereits inkludiert sind.

Check 8: Kredit und Ablebensversicherung

Mitunter setzen Banken in Österreich für eine erfolgreiche Kreditvergabe den Abschluss einer Ablebensversicherung (auch Risikoversicherung genannt) voraus. Diese deckt die noch offenen Kreditraten, wenn ein oder mehrere Kreditnehmer verstirbt. Die Ablebensversicherung dient also zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen, die Versicherungssumme wird von der Kredithöhe bestimmt, ebenso fließen die Kosten der Ablebens- bzw. Risikoversicherung in die Berechnung des Effektivzinssatzes ein. Gut zu wissen: Eine Ablebensversicherung ist nicht zwingend nötig und verteuert Ihren Baukredit teils deutlich.

Check 9: Wohnbauförderung nutzen

Um die Finanzierung von Wohnraum zu erleichtern, unterstützen sowohl der Staat als auch die Bundesländer Immobilienfinanzierer mit unterschiedlichen Wohnbauförderungen. Diese setzen sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammen und variieren je nach Art und Bundesland stark: Gefördert werden beispielsweise die Errichtung neuer Eigenheime, der Kauf einer Eigentumswohnung, Wohnraumschaffung mittels Zu-, An-, Um- oder Einbauten sowie Sanierungsvorhaben. Da die Anforderungen variieren stark, lohnt sich in den meisten Fällen eine Beratung bei den zuständigen Stellen. Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Förderprogramme.

Zum Schluss: Checkliste für Ihre Dokumente zur Baufinanzierung

Kreditinstitute verlangen eine Reihe von Auskünften und Unterlagen für den Abschluss einer Baufinanzierung. Fragen Sie Ihre Bank am besten im Voraus, welche Dokumente für den Vertragsabschluss benötigt werden. Das spart Zeit und sichert Ihre Finanzierung.
Diese personenbezogenen Unterlagen fordert Ihre Bank:

  • Selbstauskunft bzw. KSV-Abfrage
  • Personalausweiskopie
  • Aktuelle Einkommensnachweise
  • Steuerbescheinigung bzw. Steuerbescheid
  • Nachweise zum Eigenkapital
  • Nachweise über sonstige Verbindlichkeiten
  • Diese objektbezogenen Unterlagen braucht Ihre Bank:
  • Exposé, Grundrisse, Querschnitt und Wohnflächenberechnung des Objekts
  • Detaillierte Baubeschreibung
  • Flurkarte und aktueller Grundbuchauszug
  • Kaufvertragsentwurf
  • Kostenvoranschlag für den Bau lt. Bauvertrag

Fazit Checkliste Baufinanzierung: Unsere Tipps bringen Sie rascher ans Ziel

Wunschimmobilie aussuchen, Kredit beantragen und einziehen – damit springen Sie bei fast jeder Baufinanzierung zu kurz. Dagegen sind Sie nach eingehender Analyse der genannten Faktoren bereit für jeden Zinsvergleich und jedes Bankgespräch. Testen Sie möglichst Finanzierungsofferten verschiedener Banken auf Herz und Nieren und verhandeln Sie mit Ihrem Berater über mögliche Kredite und deren Konditionen.
Nutzen Sie das neue Wissen unserer Checkliste, lassen Sie sich nicht einschüchtern und fordern Sie selbstbewusst einen konkreten Kreditvertrag als Entwurf von jedem Anbieter. Und bitten Sie ruhig einen unabhängigen Experten, den Kreditvertrag zur Baufinanzierung detailliert zu bewerten. Es gilt: Kreditvertrag erst gründlich studieren und dann unterschreiben.

Video: Große Hauskauf Checkliste – auf was man alles achten muss

Quelle: Baufinanzierung leicht gemacht

FAQ Checkliste Baufinanzierung

Welche Grundsätze zur Baufinanzierung sollte man beachten?

Für Ihre Baufinanzierung sollte auf jeden Fall ausreichend Eigenkapital vorhanden sein. Zumindest die Kaufnebenkosten in Form von Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Maklergebühren sollten Sie aus eigenen Mitteln finanzieren können. Rund 15 Prozent an Nebenkosten sollten Häuslebauer für ihre Finanzierung einplanen.

Was prüft die Bank bei einer Baufinanzierung?

Damit Sie Ihre Baufinanzierung zu besonders günstigen Konditionen bekommen, erwarten Kreditinstitute neben einer guten Bonität ausreichendes Eigenkapital. Auf Grundlage der Einkommenssituation, der Vermögensverhältnisse und einer aktuellen KSV-Auskunft stuft die Bank Ihre Kreditwürdigkeit ein – mindestens 20 Prozent Eigenkapitalquote sind obligatorisch.

Bis wann sollte man ein Haus abbezahlt haben?

Viele Experten raten dazu, bis spätestens zum Eintritt in die Pension schuldenfrei zu sein. Dabei gilt: Je kürzer die Zeit bis zum geplanten Ruhestand, desto höher müssen Sie die anfängliche Tilgung Ihrer Baufinanzierung vereinbaren, um das Ziel auch tatsächlich erreichen zu können.

Wie lange zahlt man 300.000 Euro für eine Immobilie ab?

Sie möchten für Ihre Immobilie einen Immobilienkredit in Höhe von 300.000 Euro aufnehmen, und als erste Zinsbindung sollen 15 Jahre vereinbart werden, dann sollte das Darlehen nach rund 30 Jahren vollständig zurückgezahlt sein, wenn Sie im Rentenalter eine bezahlte Immobilie besitzen wollen.

Wie entwickeln sich die Bauzinsen in den nächsten 10 Jahren?

Baufinanzierungsexperten rechnen damit, dass sich die Zinsen für 10-jährige Hypothekarkredite dieses Jahr wahrscheinlich in einem Korridor zwischen drei bis vier Prozent bewegen werden. Für die kommenden zehn Jahre wird allgemein wieder von einer Entspannung am Bauzinsmarkt ausgegangen.

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Immobilienertragsteuer in Österreich: Höhe, Berechnung und Befreiung

18. Juli 2024 by Wolfgang Walter

Was müssen Sie über die Immobilienertragsteuer wissen?

Mit Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist unterliegen seit dem 1. April 2012 sämtliche Gewinne aus dem Verkauf von privaten Immobilien der Einkommensteuerpflicht. Diese Immobilienertragsteuer verteuerte sich in Österreich auf mittlerweile 30 % der Bemessungsgrundlage. In der Praxis müssen Konsumenten trotz kleiner Wertverluste beim Immobilienverkauf noch Steuern zahlen. Ausnahmeregelungen können dies vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Immobilienertragsteuer?
Höhe und Berechnung
Wann wird die ImmoESt fällig?
Steuern verringern und befreien 
Sonderfälle (Umwidmung, Verkauf, Erbschaft & Altbestand)
Fazit
Video

Was ist die Immobilienertragsteuer (ImmoESt)?

Rund ein Jahr nach der umstrittenen Wertpapier-KESt 2011 wurde in Österreich eine Steuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien eingeführt – die sogenannte Immobilienertragsteuer

Die Immobilienertragsteuer, die auch als ImmoESt bezeichnet wird, ist jene Steuer, die auf den Verkaufsgewinn von privaten Immobilien erhoben wird. Dabei wird der Veräußerungsgewinn, die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten, mit 30 Prozent versteuert. Seit dem 1. April 2012 unterliegen alle Gewinne aus Veräußerungen von Immobilien der unbefristeten Steuerpflicht. 

Die Immobilienertragsteuer hat sich im Laufe der Jahre zunehmend verteuert. Der Inflationsabschlag zur Verminderung der Bemessungsgrundlage von zwei Prozent pro Jahr ab Ablauf des zehnten Jahres wurde abgeschafft und auch die Steuersätze sind gestiegen. Mittlerweile beträgt die ImmoESt in der Regel rund 30 % der Bemessungsgrundlage einer Liegenschaft.

Vielen Immobilienbesitzern stellt sich da die Frage: Lohnt sich ein Verkauf meiner Immobilie noch oder sollte ich – angesichts historisch niedriger Kreditzinsen – die Liegenschaft weiter belasten?

Immobilienertragsteuer in Österreich: Höhe und Berechnung

Seit 1. April 2012 gibt es die Steuerpflicht für den Verkauf oder Tausch von Grundstücken in Österreich. Als Grundstücke klassifiziert der Gesetzgeber dabei Grund und Boden, grundstücksgleiche Rechte wie beispielsweise Baurechte sowie Gebäude (Häuser und Eigentumswohnungen). Hierbei unterscheidet der Fiskus zwei Gruppen von Liegenschaften:

  • Neubestände: Liegenschaften, die nach dem 31. März 2012 gekauft wurden oder zum 31. März 2012 steuerpflichtig waren.
  • Altbestände: Liegenschaften, die am 31. März 2012 keiner Steuerpflicht unterlagen.

Auf die jeweilige Bemessungsgrundlage fällt seit 2016 ein Ertragssteuersatz von 30 % an – bis dato waren es 25 %. Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken wirken nicht progressionserhöhend für das Resteinkommen.

Wichtig: Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei Altvermögen fällt in der Regel ein großzügiger Pauschalwert bei den Anschaffungskosten an. Bei Neu-Grundstücken sind die tatsächlichen Anschaffungskosten und vergangenen Abschreibungen sowie Subventionen ausschlaggebend.


I: Immobilienertragsteuer bei Altvermögen

Altvermögen bzw. Altbestände bei Immobilien waren mit Stichtag 31. März 2012 nicht ImmoESt-pflichtig. Es handelt sich also dabei um Grundstücke, die bei zehnjähriger Spekulationsfrist vor dem 31. März 2002 (31. März 1997 bei 15-jähriger Spekulationsfrist) angeschafft wurden.
Wollen Privatkonsumenten hier ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen, nimmt das Finanzamt pauschal Anschaffungskosten von 86 % des Veräußerungserlöses an. Somit müssen Verkäufer 14 % des Veräußerungserlöses einem Steuersatz von 30 % (vor 2016: 25 %) unterwerfen. Dies bedeutet eine effektive Steuerbelastung von 4,2 % (bis 31.12.2015: 3,5 %).

Beispielrechnung: eigene Immobile – 2001 erworben – Wert: 550.000 Euro:

Veräußerungserlös: 550.000 Euro
Anschaffungskosten (86 % pauschal): 473.000 Euro
Veräußerungsgewinn (14 %): von 42.000 Euro.

Immobilienertragsteuer bei Steuersatz 30 %: 23.100 Euro


II: Immobilienertragsteuer bei Neubestand

Als Neubestand bzw. Neuvermögen gelten Immobilien, die am 31. März 2012 der Steuerpflicht (ImmoESt) unterlagen. Dies war der Fall, wenn ein Verkauf zu diesem Zeitpunkt aufgrund der zehnjährigen Spekulationsfrist (in Ausnahmefällen 15 Jahre) steuerpflichtig gewesen wäre. In diesem Fall berechnet sich die Immobilienertragsteuer der Liegenschaft wie folgt:

Veräußerungserlös

– Anschaffungskosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten)

– Herstellungsaufwendungen

+ Abschreibungen (soweit bei außerbetrieblichen Einkünften bereits abgezogen)

+ steuerfreie Subventionen

– Kosten der Mitteilung oder Selbstberechnung der Steuer

= Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen

Beispielrechnung: Mietwohnung – vor 10 Jahren um 250.000 Euro gekauft, Wert: 440.000 Euro:

Sie verkaufen nach zehn Jahren eine vermietete Wohnung um 440.000 Euro, die Sie vor 10 Jahren für 250.000 Euro erwarben. keine Subventionen, Abschreibung von der Einkommenssteuer abgesetzt, 1,5 % von 70 % von 250.000 Euro pro Jahr.

Veräußerungserlös vermietete Wohnung: 440.000 Euro
Anschaffungskosten der Mietwohnung (inkl. Nebenkosten): 250.000 Euro
Abschreibung (jährlich 1,5 % von 70 % von 250.000 Euro): 26.250 Euro
Bemessungsgrundlage der ImmoESt: 216.250 Euro.

Immobilienertragsteuer bei Steuersatz 30 %: 64.875 Euro

Wann wird die ImmoESt fällig und wie viel müssen Sie bezahlen?

Die Immobilienertragsteuer muss spätestens am 15. Tag des übernächsten Monats nach Eingang des Verkaufserlöses an das zuständige Finanzamt überweisen werden.

Beispiel: Wurde der Erlös aus dem Immobilienverkauf am 11. September auf Ihr Konto gutgeschrieben, müssen Sie die fällige ImmoESt bis spätestens 15. November ans Finanzamt abführen.

Zeitpunkt des Erwerbs entscheidend

Über die Höhe der Immobilienertragsteuer entscheidet vorderst der Zeitpunkt der Investition in die Immobilie.

30 % und mehr bei Neubestand: Wer aktuell investiert oder nach dem 31. März 2002 damit begonnen hat, muss auf den Veräußerungsgewinn – also die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungswert inkl. Nebenkosten – 30 % an Immobilienertragsteuer abführen. Wurden Abschreibungen geltend gemacht, müssen diese weiters auf den Verkaufserlös hinzugerechnet werden: Die steuerliche Bemessungsgrundlage erhöht sich also.

4,2 % pauschal bei Altbestand: Deutlich geringer fällt die Immobilienertragsteuer bei Altvermögen aus, die per 31. März 2012 noch nicht steuerpflichtig waren. Dafür zahlen Verkäufer pauschal nur 4,2 % des Erlöses.

Tipp: Verkäufer von Immobilien sollten sich über Ausnahmen informieren. Beispielsweise die Regelungen zum Hauptwohnsitz, Schenkung und Erbschaft oder für selbsterstellte Gebäude.

Immobilienertragsteuer verringern & befreien: wann geht das?

ImmoESt verringern: Der Spielraum steuerlicher Absetzung ist gering. Konsumenten können lediglich die Kosten durch Steuerberater und Nebenkosten des Kaufes (Makler, Grunderwerbsteuer, Anwalt oder Notar) ansetzen. In wenigen Fällen greift weiters die Regelbesteuerungsoption, sofern die anderen laufenden Einkünfte niedriger als durchschnittlich mit 30 % besteuert werden.

Befreiung von der Immobilienertragsteuer – Ausnahmen
In einzelnen wenigen Fällen sind Verkäufer komplett von der Immobilienertragsteuer befreit. Dies ist beispielsweise der Fall bei:

Schenkung und Erbschaft: 2008 wurde in Österreich die Schenkungs- und Erbschaftssteuer abgeschafft. Sollten Sie Liegenschaften erben oder übertragen bekommen, so sind diese von der ImmoESt befreit.

Wichtig: Dies gilt allerdings nicht für den anschließenden Verkauf von Grundstücken oder Immobilien.

Hauptwohnsitzbefreiung: Ebenfalls von der Immobilienertragsteuer sind Verkäufer befreit, wenn Sie

  • diese seit Anschaffung oder Fertigstellung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz nutzen,
  • diese durchgehend für mindestens fünf Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre als Hauptwohnsitz genutzt haben.

Wichtig: Dies gilt nur, wenn das Wohnhaus aus maximal zwei Wohnungen besteht, zwei Drittel der Nutzfläche eigenen Wohnzwecken dient und das Grundstück die maximale Gesamtnutzfläche von 1.000 Quadratmetern nicht übersteigt.

Herstellerbefreiung: Weiters sind selbst hergestellte oder durch Dritte in Bauherreneigenschaft errichtete Gebäude beim späteren Verkauf von der Immobilienertragsteuer ausgenommen

Wichtig: Hat das zu verkaufende Gebäude in den letzten zehn Jahren zur Erzielung von Einkünften gedient, ist vorab eine Detailprüfung durch einen Gutachter zwingend erforderlich.

Immobilienertragsteuer: einige Sonderfälle

Die Gesetzgebung in Sachen Immobilienertragsteuer ist komplex. So gelten in gewissen Sonderfällen spezielle bzw. pauschale Steuerregeln. Einige Beispiele:

Umwidmung und Verkauf

Durch eine Umwidmung von Grünland und Bauland steigt der Wert meist um ein Vielfaches. Entsprechend höher sind die zu zahlenden Pauschalen.

Entscheidend ist der Stichtag der 1. Jänner 1988: Bei nachfolgenden Umwidmungen zieht das Finanzamt von Verkaufserlös fiktive Anschaffungskosten von 40 % ab. Die verbleibenden 60 % unterliegen einer 30 % Immobilienertragsteuer. Hieraus ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von 18 % des Verkaufserlöses.

Beispiel: Wiesengrund — gekauft 1990 – veräußert 2000

Ein im Jahr 1990 erworbener Wiesengrund wurde im Jahr 2000 um 400.000 Euro verkauft. Hier sind 240.000 Euro mit 30 % zu versteuern, die Abgabenlast beträgt 18 % – also 72.000 Euro.

Umwidmung vor dem 1. Jänner 1988: Hier erhöhen sich die fiktiven Anschaffungskosten auf 86 % des Verkaufserlöses und nur 14 % sind steuerrelevant. Bei einem Steuersatz von 30 % fallen insgesamt Immobilienertragsteuern in Höhe von nur 4,2 % des Verkaufserlöses an – also 16.800 Euro.

Tipp: Im Falle von Zubauten ist Berechnung die Bemessungsgrundlage der Veräußerungserlös verändert zu berechnen. Werbungskosten können bei Altbeständen nicht angesetzt werden.

Verkauf nach Erbschaft

Seit April 2012 unterliegt der Differenzbetrag zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten einer 30-prozentigen Immobilienertragsteuer. Im Falle von Erbschaften gibt es keinen Kaufpreis für die Erben, das Finanzamt arbeitet hier mit fiktiven Annahmen und pauschalen Steuersätzen.

Kauf vor dem 31. März 2002: Hat der Erblasser – beispielsweise ein Elternteil – die Liegenschaft zuvor gekauft, handelt es sich um ein Altgrundstück. Das Finanzamt nimmt die Anschaffungskosten von 86 % des Verkaufspreises an und unterwirft 14 % einer Steuer von 30 %. Die ImmoESt beträgt beim Verkauf nur 4,2 % des Kaufpreises.

Kauf nach dem 31. März 2002: In diesem zahlen Erben analog den Bestimmungen beim Neubestand beim Verkauf 30 % vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn.

Errichtung eines Gebäudes auf Altbestandsgrund

Noch verzwickter ist die Lage bei Gebäuden auf Altbeständen und deren Vermietung. Wurde auf einem Grundstück, welches am 31. März 2012 nicht steuerverfangen war, nach dem 31. März 2012 ein Gebäude errichtet, welches anschließen vermietet wurde, dann stellen

  • Grund und Boden bei Veräußerung einen Altbestand,
  • der Gebäudewert-Anteil hingegen einen Neubestand

dar. Entsprechend ist das Gebäude hier wie ein Neubestand zu versteuern.

Fazit zum Thema Immobilienertragsteuer Österreich

Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist ein komplexes Gebilde im österreichischen Steuerrecht. Sie stellt Konsumentinnen wie Konsumenten, die eine Immobile oder ein Grundstück veräußern möchten, regelmäßig vor hohe Herausforderungen. Für die Praxis erweisen sich insbesondere folgende vier Regelungen als wertvolle Hilfestellung:

I: Der 31. März 2012 als Datumsgrenze entscheidet darüber, ob Sie nur 4,2 % des Verkaufserlöses als Immobilienertragsteuer zahlen oder 30 % des tatsächlichen Veräußerungsgewinnes.

II: Erbschaft oder Schenkung selbst lösen keine ImmoESt-Pflicht aus. Erst wenn Sie eine Liegenschaft verkaufen, hängt es vom Zeitpunkt des Erwerbs des Schenkers oder Erblassers ab, ob der Verkaufsgewinn als Alt- oder Neubestand versteuert wird.

III: Bei Hauptwohnsitzen und selbst erstellten Gebäuden kann es unter bestimmten Bedingungen einen erheblichen Steuererlass durch das Finanzamt geben.

IV: Und im Falle umgewidmeter Grundstücke kommen beim Verkauf abhängig vom Umwidmungsdatum verschiedene Pauschalen zum Tragen.

Video: So funktioniert die Immobilienertragsteuer (ImmoEst) in Österreich

Quelle: Jagersberger Steuerberater / YouTube

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Die richtige Option bei der Baufinanzierung wählen

2. Juli 2024 by Wolfgang Walter

Die Finanzierung einer Wohnimmobilie hat sich in den letzten Jahren deutlich erschwert. Steigende Baukosten und komplizierte Vergabebedingungen für Wohnkredite sowie die hohen Zinsen sind die zentralen Hürden für Bauherren. Wer bauen will und dabei den Kostenrahmen nicht sprengen möchte, muss vor allem die richtige Finanzierungsoption finden.

Vergaberichtlinien der Wohnkredite als Hindernis

Die Problematik des österreichischen Wohnungsbaumarktes zeigt sich in aller Deutlichkeit bei einem Blick auf die Anzahl der bewilligten neuen Wohngebäude. Während es bis 2021 einen konstanten, leichten Aufwärtstrend gab, brachen die Baubewilligungen ab 2022 schlagartig ein. Im Jahr 2023 wurden nur noch knapp die Hälfte an Neubauten wie 2021 beantragt und bewilligt.

Ein zentraler Grund dafür sind die strengen Kreditvergaberegeln, die ab dem 1. August 2022 gelten. Diese Vergaberegeln für Wohnkredite besagen, dass mindestens 20 Prozent Eigenkapital erforderlich sind, die Laufzeit der Finanzierung auf 35 Jahre begrenzt ist und zudem die monatliche Kreditrate 40 Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreiten darf.

Hypothekarkredit – Vor- und Nachteile

Bauherren stehen einige Alternativen bei der Finanzierung zur Verfügung. Eine davon ist der Hypothekarkredit als Baufinanzierung. Beim Hypothekarkredit dient die erworbene Immobilie direkt als Pfand und die Bank wird als Besitzer im Grundbuch eingetragen. Durch diesen Umstand bieten die Banken in der Regel bessere Kreditkonditionen an, sodass die monatlichen Raten niedriger ausfallen. Für Bauherren ist der Hypothekarkredit mit wenig Risiko verbunden. Sofern die Kreditraten bedient werden, hat die Bank keinen Zugriff auf die Grundschuld und nach Tilgung der Schuld geht die Immobilie auch im Grundbuch in den eigenen Besitz über.

Der klassische Immobilienkredit

Nach wie vor ist der bekannte Immobilienkredit die beliebteste Form, einen Wohnungskauf zu finanzieren. Im Laufe des Jahres 2024 sind die Bauzinsen in Österreich wieder etwas gefallen und haben sich für Kredite mit fixem Zinssatz bei rund 3,50 Prozent stabilisiert.

Das sind gute Neuigkeiten für angehende Bauherren, denn so lassen sich die Vorgaben für die Finanzierungsregeln leichter erfüllen. Gleichzeitig ist es wichtig, die Immobilienfinanzierung präzise zu planen. Hilfreich hierbei ist ein Vergleichsrechner für den Immobilienkredit (für den deutschen Markt, für Österreich können Sie hier eine Anfrage stellen). Zwischen den verschiedenen Banken und Immobilienfinanzierern gibt es teilweise große Unterschiede, was die Konditionen betrifft. Gerade bei großen Summen haben zudem Nachkommastellen eine enorme Auswirkung auf die Gesamtkosten für die Laufzeit des Kredits. Außerdem kann es teilweise an kleinen Summen bei den monatlichen Raten hängen, wenn es darum geht, die Vorgabe für das Haushaltseinkommen bei der Kreditzusage zu erfüllen.

Ein Immobilienkredit-Vergleich ist aus diesen Gründen auf jeden Fall ratsam. Vor allem, da sich online die Konditionen innerhalb von wenigen Minuten ganz bequem vergleichen lassen. Möglicherweise findet sich auf diesem Weg direkt der Partner für die Finanzierung der eigenen Immobilie.

Baufinanzierung per Generationenkredit – was steckt dahinter?

Eine Option, um die Kreditvergaberegeln zu umgehen, ist ein Generationenkredit als alternative Baufinanzierung. Diese Sonderform der Immobilienfinanzierung fußt darauf, dass keine Rückzahlung der Kreditsumme erfolgt, sondern der Kreditnehmer nur die Zinsen bedient. Dadurch fallen die monatlichen Kreditraten natürlich deutlich niedriger aus, sodass sich die Vorgabe bezüglich des 40 Prozent Haushaltseinkommens erfüllen lässt.

Nach Ablauf des Generationenkredits ist die gesamte Kreditsumme endfällig, muss also in einer Summe beglichen werden. In der Praxis erfolgt dann eine Anschlussfinanzierung oder das Haus geht an die Kinder über. Natürlich ist auch der Verkauf des Hauses eine Option. Hierbei lässt sich auf weiter steigende Immobilienpreise spekulieren, sodass der Generationenkredit sogar finanziell eine sinnvolle Option ist.

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Zinswende der EZB – Immobilienpreise, Sparzinsen, Inflation

6. Juni 2024 by Wolfgang Walter

Welche Folgen hat die Zinswende der EZB?

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat bereits vorgelegt, nun läutet die EZB ihre Zinswende ein und senkt den Leitzins im Juni sogar noch vor der Fed. Welche Folgen das für Immobilieninteressenten und Sparer in Österreich hat, und ob die Zinswende gar zu früh kommt – das erfahren Sie in unserem aktuellen Blog.

Inhaltsverzeichnis

Zinswende der EZB trotz leicht steigender Inflation – zu früh?
Sinkende Leitzinsen – wird Wohneigentum jetzt leistbarer?
EZB-Zinswende – steigen die Immobilienpreise in Österreich jetzt weiter?
Zinswende der EZB – werden die Sparzinsen jetzt weiter leiden?
Fazit Zinswende 2024 – droht ein kapitaler Fehler der EZB?
Video: Fallen jetzt die Bauzinsen? Analyse und Prognose Juni 2024
FAQ

 

Hintergrundwissen zum Thema Zinswende der EZB

Zinswende der EZB trotz leicht steigender Inflation – zu früh?

Wie angekündigt hat die europäische Notenbank EZB am Donnerstag im Skytower in Frankfurt die Zinswende eingeläutet. Genau 686 Tage, nachdem man dort am 21. Juli 2022 nach sechs Jahren Abschied von der Nullzinspolitik genommen hatte – viel zu spät, wie man längst weiß. Um 0,25 Prozentpunkte sank jetzt der Referenzzinssatz auf vorerst 4,25 Prozent – weitere Zinnsenkungen könnten im Laufe des Jahres folgen.

Und dass, obwohl die Inflation in der Eurozone aktuell sogar leicht steigt: Mit 2,6 Prozent war die Mai-Inflation im Euroraum um 0,2 Prozentpunkte über der im April und noch einen Tick höher als erwartet. Die Kernrate – ohne Energie und Lebensmittel – stieg sogar auf 2,9 Prozent. Das selbst gestellte Inflationsziel von zwei Prozent ist zwar in Sicht, aber längst nicht erreicht. Was bedeutet das nun für Konsumenten, Kreditnehmer, Häuslebauer und Sparer? Trotz symbolischer Zinssenkung dürfte die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank weiter restriktiv bleiben.

Der Einlagenzins für geparkte Gelder von Geschäftsbanken wird um 0,25 Prozentpunkte auf 3,75 Prozent verringert.

Sinkende Leitzinsen – wird Wohneigentum jetzt leistbarer?

Derzeit ist die Leistbarkeitssituation bei Immobilien in Österreich so angespannt wie fast nie zuvor in den letzten Jahrzehnten. Hohe Zinsen haben Immobilieninteressenten von Wien bis Tirol schon länger zusätzliche Kompromisse hinsichtlich Größe, Lage und Ausstattung abverlangt – für viele Häuslebauer blieb der Wunsch nach den eigenen vier Wänden in den letzten Jahren sogar ein unerfüllbarer Traum.

Zwar wurde der Zins-Peak laut dem von Infina erstellten Kreditindex (IKI) mit 5,116 Prozent bereits im Oktober 2023 erreicht, seither ging die Nominalverzinsung variabel verzinster Kredite aber nur marginal zurück. Auch die Zinsdifferenz zwischen langfristigen Zinsbindungen und variabel verzinsten Krediten ist nach wie vor attraktiv.

Da kommt die jetzt eingeleitete Kehrtwende bei den Leitzinsen gerade recht. Sie dürfte – mit einer gewissen Verzögerung – Bewegung ins Zinskarussell bringen. Sowohl klassische Konsumkredite als auch Immobilienkredite oder sonstige Ratenzahlungen könnten sich 2024 in Österreich weiter verbilligen. Um wie viel genau, das wird jedes Kreditinstitut für sich ausarten. Allzu große Zinssprünge dürfen Konsumenten erfahrungsgemäß nicht erwarten – dies gilt insbesondere auch für die Dispozinsen am Giro- und Gehaltskonto.

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EZB-Zinswende – steigen die Immobilienpreise in Österreich jetzt weiter?

Nach jahrelangem Anstieg sind die Preise für Eigentumswohnungen und Häuser in Österreich in den vergangenen zwei Jahren stabil geblieben. Seit der Zinswende 2022 wurden die Kreditvergaberichtlinien verschärft, infolgedessen man kaum Bewegung bei den Immobilienpreisen gesehen hat – mitunter gab es sogar leichte Rückgänge.

Dies könnte sich rasch ändern: Durch die nun eingeläutete Zinswende rechnen die Experten des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) damit, dass die Preise am Immobilienmarkt mit Verzögerung wieder steigen werden. Dies bereits im Jahr 2024, verstärkt jedoch ab 2025.

Der Zins, zu dem sich Kreditinstitute frisches Geld bei der EZB besorgen können, sinkt von 4,5 Prozent auf 4,25 Prozent.

Zinswende der EZB – werden die Sparzinsen jetzt weiter leiden?

Mit Sicherheit. Nach kräftigem Anstieg der Zinsen bei Tagesgeld und Festgeld in den letzten beiden Jahren ist bereits im laufenden Jahr 2024 eine Stagnation bzw. ein erster leichter Rückgang bei den Sparzinsen zu beobachten.

Derzeit lukrieren Sparer als Neukunden bis zu 3,60 Prozent Zinsen beim Tagesgeld. Für Festgeld mit einer Laufzeit von ein bis drei Jahren erreichen die Zinsangebote ebenfalls bis zu 3,60 Prozent – wobei kürzere Laufzeiten aktuell sogar ertragreicher sind als längere. Die meisten Banken und Sparkassen bieten derzeit für längerfristige Geldanlagen niedrigere Zinsen an als für einjähriges Festgeld – wohl in Erwartung fallender Erträge durch die zukünftige Zinspolitik der EZB. An den Finanzmärkten wird ein sinkendes Zinsniveau in der Eurozone bereits seit längerem vorweggenommen.

Daher sollten Sparer derzeit die Zinsen besonders genau vergleichen und sich das aktuell noch höhere Zinsniveau für einen längeren Zeitraum sichern. Auch wenn man derzeit für kurzfristiges Festgeld noch mehr Zinsen bekommt als für längere Laufzeiten – es ist mitunter ratsam sein Erspartes länger zu binden.

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Fazit Zinswende 2024 – droht ein kapitaler Fehler der EZB?

Die EZB lockert die Zins-Zügel erstmals seit Jahren. Die Sparzinsen werden vermutlich als erstes darunter leiden. Zinsen zur Immobilienfinanzierung dürften sich hingegen weiter verbilligen. Positiv für alle Häuslebauer und Eigenheimkäufer – ob dies zusammen mit den weiterhin hohen Immobilien- und Baupreisen für eine Entspannung am österreichischen Immobilienmarkt insgesamt reicht, bleibt aber abzuwarten.

Obacht ist auch in Sachen Inflation angesagt: Bereits in den Jahren 2021 und 2022 sind die Währungshüter mit ihren Modellen arg danebengelegen. Die Inflation hielt sich nicht an wage Prognosen, was eine dramatische Kehrtwende in Sachen Nullzinspolitik erzwang. Dass sich die EZB nun vor der Fed auf Zinssenkungen einlässt, obwohl das selbst gesteckte Inflationsziel von 2,0 Prozent noch nicht erreicht ist, mag an der vermeintlich sicheren Datenlage in Frankfurt liegen. Ob der 6. Juni 2024 der Beginn eines kapitalen Fehlers der EZB gewesen sein wird oder ein kluges Signal an verunsicherte Konsumenten und Unternehmen in Österreich und anderswo in Europa , das werden wir erst in der Rückschau erfahren.

Video: Fallen jetzt die Bauzinsen? Analyse und Prognose Juni 2024


Quelle: Baufi Lab / YouTube


FAQ

Wie oft wird der Leitzins angepasst?

Nach mehreren Leitzinserhöhungen in Folge hat sich die EZB dazu entschlossen, den Leitzins erstmals zu senken. Das ist nach mehreren Nullrunden bei den letzten Leitzinsentscheidungen ein erster sichtbarer Schritt in Richtung Zinswende.

Wird der Leitzins 2024 wieder sinken?

Jetzt steht fest – ja! Das wird auch Auswirkungen auf die Bauzinsen haben – es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Bauzinsen 2024 auf das Zinsniveau von 2021 sinken. Die Niedrigzinsphase ist wohl vorbei und eine neue ist in absehbarer Zeit nahezu ausgeschlossen.

Wann kommt die nächste Leitzinssenkung?

Die EU-Kerninflationsrate ist von 2,7 Prozent im Mai auf 2,9 Prozent im April gestiegen. Die EZB-Direktoriumsmitglieder haben eine Zinssenkung auf der nächsten Sitzung im Juni 2024 beschlossen und den Leitzins um 0,25 Prozentpunkte gesenkt.

Wie entwickeln sich die Zinsen bis 2025?

Konsumzinsen und Bauzinsen könnten bis zum Jahr 2025 voraussichtlich bei rund fünf Prozent stagnieren. Die Top-Zinsen für Immobilienkredite liegen aktuell bei rund 3,50 %. Eine Investitionsplanung abzusichern, gestaltet sich aktuell eher schwierig.

Wie entwickeln sich die Zinsen bis 2030?

Bis 2030 müssen sich Kreditnehmer auf eine etwa 30 Prozent höhere Monatsrate für Zinsen und Tilgung einstellen – so die eher wage Prognose einiger Experten. Bis dahin werden aber auch Löhne und Gehälter weiter steigen, was eine Mehrbelastung durchaus abfedert.

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Energetische Sanierung – Geld sparen bei steigenden Energiekosten

21. Mai 2024 by Wolfgang Walter

Was müssen Sie 2024 zum Thema energetische Sanierung wissen?

Bis zum Jahr 2040 soll Österreich klimafit werden – so das ehrgeizige Ziel der aktuellen Bundesregierung. Die energetische Sanierung bestehender Gebäude ist dabei ein wichtiger Baustein, um Emissionen im Wohnbereich nachhaltig zu senken. Welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung zählen, wie Sie diese planen und finanzieren – und was sie letztendlich kostet.

Inhaltsverzeichnis

Energetische Sanierung – um was geht es?
Die einzelnen Bereiche einer energetischen Sanierung im Überblick
Kosten der energetischen Sanierung – was kommt da auf mich zu?
Energetische Sanierungen finanzieren – welche Möglichkeiten habe ich?
Mein Haus energetisch sanieren: Ja oder nein? Und wie gehe ich vor?
Wann lohnt sich eine energetische Sanierung finanziell überhaupt?
Gesetzliche Vorschriften – muss ich mein Haus energetisch sanieren?
Fazit, Video & FAQ

Hintergrundwissen zum Thema Energetische Sanierung

Energetische Sanierung – um was geht es?

Mit einer energetischen Sanierung sollen in Österreich vor allem ältere Gebäude durch Modernisierung klimafit gemacht werden, um deren Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung zu senken. Dies können Käufer und Hausbesitzer zum einen durch eine thermische Verbesserung der Gebäudehülle, zum anderen durch Sanierung oder Ersatz des bestehenden Heizungssystems erreichen.

Die einzelnen Bereiche einer energetischen Sanierung im Überblick

Im Einzelnen umfasst eine klassische energetische Komplettsanierung klassischerweise folgende Bereiche:

Fassade bzw. Außenwände

Da über die Fassade von alten Bestandsgebäuden besonders viel Wärme verloren geht, ist die Dämmung der Außenwand einer der effizientesten Maßnahmen mit dem höchsten Energiesparpotenzial – allerdings ist diese auch vergleichsweise aufwändig und teuer. In der Praxis erfolgt eine Fassadendämmung auf drei Arten:

  • Wärmedämmverbundsystem (WDVS): Dabei werden klassische Dämmstoffplatten an der Außenseite der Fassade als thermischer Schutz aufgebracht.
  • Hinterlüftete Vorhangfassade: Hierbei wird an der Außenwand eine Unterkonstruktion befestigt, welche die Fassade trägt und im Zwischenraum für Luftzirkulation sorgt.
  • Innendämmung: Diese erfolgt in der Regel bei denkmalgeschützten Gebäuden, bei denen eine Dämmung an der Außenseite nicht möglich ist.

Tipp: Im Zuge einer Fassadendämmung oder eines Fenstertausches sollte stets die Belüftung angepasst werden, um Feuchtebildung im Inneren zu vermeiden. Eine automatische Wohnraumlüftung ist hier eine sinnvolle Ergänzung.

Dachflächen

Eine äußerst wirksame Maßnahme ist die Dämmung der Dachflächen, um den Verlust an Heizwärme zu minimieren. Auch hier gibt es in der Praxis drei Möglichkeiten:

  • Aufsparrendämmung: Hier wird das Dämmmaterial zwischen Sparren und Dacheindeckung eingebracht, wobei das Dach neu eingedeckt werden muss – mit zusätzlichen Kosten.
  • Zwischensparrendämmung: Hier befindet sich das Dämmmaterial zwischen den Dachsparren. Diese Methode ist deutlich günstiger, allerdings weniger effektiv.
  • Untersparrendämmung: Hier wird das Dämmmaterial unter den Dachsparren befestigt, was Kosten spart aber die Raumhöhe entsprechend verringert.

Tipp: Eine Alternative zur Dachdämmung kann die Dämmung der obersten Geschoßdecke sein. Diese Variante erfordert deutlich weniger Aufwand und spart Kosten, eignet sich allerdings meist nur unbewohnte Dachgeschoßflächen.

Fenster und Türen

Ein Fenstertausch lohnt sich vor allem bei Gebäuden aus den 90er Jahren oder älter. Denn moderne Fenster mit 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung dämmen um ein Vielfaches besser als die unbeschichteten Isolierverglasungen der damaligen Zeit. Wurden die Fenster bereits in späterer Zeit getauscht und weisen lediglich kleine Mängel auf, kann der Tausch von defekten Dichtungen oder Beschlägen bereits ausreichen. Weiters kann – je nach Zustand und Isolierungsgrad der Austausch von Außentüren sinnvoll sein.

Tipp: Eine Fenstersanierung sollte erst im Anschluss einer Fassadendämmung erfolgen. Isolieren die Fenster besser als die Außenwand, besteht die Gefahr der Schimmelbildung. Als Faustregel gilt: Der U-Wert der Außenwand sollte niemals höher sein als der U-Wert der Fenster sein. (U-Wert = Wärmetransport nach außen pro qm und Sekunde bei einem Grad Celsius Temperaturunterschied)

Kellerdecke

Auch die Dämmung der Kellerdecke dient der Verringerung des Wärmeverlusts beheizter Wohnräume an unbeheizte Keller oder Erdreich zu minimieren. Diese Maßnahme ist relativ kostengünstig und bringt raschen Erfolg.

Tipp: Wird der Keller beheizt und als Wohnraum genutzt, sollten die Außenwände und der Fußboden des Kellers gedämmt werden, um Wärmebrücken innerhalb der Gebäudehülle zu vermeiden.

Heizungssystem

Eine Verbesserung oder der Tausch einer Heizung nimmt innerhalb der energetischen Sanierung einen besonderen Stellenwert ein. Prinzipiell können hier drei verschiedene Maßnahmen auf dem Plan stehen:

  • Verbesserung von Einzelteilen: Diese umfasst beispielsweise den Austausch alter Heizkessel und Heizungspumpen, die Dämmung von Heizungsrohren oder ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.
  • Erweiterung der Heizungsanlage: Dieser kann beispielsweise durch Installation zusätzlicher Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen erfolgen.
  • Kompletter Tausch des Heizungssystem: In der Regel werden hier alte Öl-, Gas- oder Kohleheizungen durch nachhaltigere Heizungssysteme wie Wärmepumpe, Fernwärme, Solaranlage oder Pellets ersetzt.

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Kosten der energetischen Sanierung – was kommt da auf mich zu?

Je nach Größe, Alter und Beschaffenheit des Gebäudes können sich die Kosten einer energetischen Sanierung deutlich unterscheiden. Für Immobilien mit einer oder zwei Wohneinheiten müssen Besitzer einen finanziellen Aufwand von rund 10.000 bis 150.000 Euro einkalkulieren – je nachdem, für welche Sanierungsmaßnahmen sie sich im Einzelnen entscheiden.

Durchschnittliche Kosten der energetischen Sanierung je nach Einzelmaßnahme

Sanierungsmaßnahme Anfallende Kosten
Dämmung der Außenwände 12.000 Euro bis 40.000 Euro
Dachdämmung 10.000 Euro bis 20.000 Euro
Dämmung der obersten Geschoßdecke 5.000 Euro bis 10.000 Euro
Austausch der Fenster 10.000 Euro bis 50.000 Euro
Austausch der Haustür 1.000 Euro bis 5.000 Euro
Dämmung der Kellerdecke 2.000 Euro bis 20.000 Euro
Heizkessel-Tausch 10.000 Euro bis 25.000 Euro
Neue Heizung (Wärmepumpe) 10.000 Euro bis 30.000 Euro
Neue Heizung (Pellets) 20.000 Euro bis 30.000 Euro
Photovoltaik-Anlage 7.000 Euro bis 35.000 Euro
Automatische Wohnraumlüftung 2.000 Euro 5.000 Euro

Beispiel Sanierungskosten: Wenn Sie ein Einfamilienhaus mit 150 qm teilweise oder komplett thermisch sanieren möchten, müssen Sie mit durchschnittlichen Kosten von 500 Euro bis 1.000 Euro pro Quadratmeter rechnen. Dabei entscheiden Alter und Zustand des Gebäudes maßgeblich darüber, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie teuer diese ausfallen.

Beispiel Kostenersparnis: Demgegenüber steht bei einem 150 m2 großen Haus mit Baujahr 1970 und Ölheizung eine Energiekostenersparnis von bis zu 50 Prozent, was eine Heizkosteneinsparung zwischen 2.200 und 3.100 Euro bedeutet.

Tipp: In der Regel werden Einzelmaßnahmen einer energetischen Sanierung kombiniert angewandt. Jede einzelne hilft bereits, die laufenden Energiekosten zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern. Welche Sanierungsmaßnahme für Sie sinnvoll, leistbar und finanzierbar ist, sollten Sie zusammen mit einem Energieberater vor Ort erkunden.

Energetische Sanierungen finanzieren – welche Möglichkeiten habe ich?

Energetische Sanierungen sind eine teure Angelegenheit. In den meisten Fällen übersteigen die entstehenden Kosten das eigene Budget. Staatliche Förderungen und spezielle Sanierungskredite können helfen die Belastung zu senken und Kosten vorzufinanzieren.

Förderprogramme zu Sanierungen

Für die Sanierung eines Gebäudes gibt es 2024 sowohl Förderungen vom Bund als auch von den Bundesländern. Es zahlt sich auf jeden Fall aus, sich hier genau zu informieren. Selbst Gemeinden fördern in vielen Fällen die energetische Sanierung mit einem gewissen Zuschuss. Hier ein Auszug der wichtigsten Förderungen:

  • Der Sanierungsbonus: Im Privatbereich werden mit dem Programm Sanierungsbonus 2024 die Dämmung von Außenwänden, Dach, oberster Geschoßdecke und Kellerboden gefördert. Ebenso die Sanierung bzw. der Austausch der Fenster und Außentüren. Dabei ist beim Sanierungsbonus für Private eine Förderung von 9.000 Euro bis zu 42.000 Euro möglich.
  • „Raus aus Öl und Gas„: Mit diesem Förderprogramm wird der Austausch fossiler Heizungssysteme wie Öl, Gas, Kohle, Koks, Nacht- und Direktspeicheröfen durch eine nachhaltige Alternative mit Holz, Wärmepumpe oder Fernwärme bezuschusst. Für einen Heizungstausch ist eine Förderung von 15.000 bis zu 23.000 Euro möglich, dazu kann zusätzlich noch ein Solarbonus von max. 2.500 Euro Die Förderungen sind grundsätzlich auf maximal 75 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Hierzu gibt es auf der Website kesseltausch.ateinige Informationen.
  • „Sauber Heizen für Alle“: Mit dem Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern auch 2024 zusätzlich einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme.

Finanzierung durch Kreditaufnahme

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, einen Teil der Investitionen zu finanzieren. Welche Art des Kredits in Frage kommt, hängt ab vom benötigten Betrag und davon, ob Sie aktuell noch einen Wohnbaukredit zurückzahlen.

  • Kredit bei laufenden Wohnbaukredit: Hier könnte eine Umschuldung sinnvoll sein. So haben Sie die Möglichkeit auf eine Finanzierung mit Fixzinssatz umzustellen und können diese gleichzeitig um die benötigte Summe aufstocken.
  • Kredit mit kleinerer Summe bis 50.000 Euro: In diesem Fall könnte bereits ein zinsgünstiger Ratenkredit bei einer Direktbank in Frage kommen.
  • Kredit mit größerer Summe über 50.000 Euro: In diesem Fall empfiehlt sich ein klassischer Hypothekarkredit, bei dem Sie Ihre zu sanierende Immobilie als Sicherheit einsetzen.
  • Kredite für Senioren: Dieser Sonderfall betrifft insbesondere ältere Hausbesitzer. Viele Banken in Österreich haben bisher nur Wohnbaukredite mit einem Tilgungsziel bis zum Alter von 75 oder 80 Jahren vergeben. Seit Mai 2023 wurde der Zugang zu Seniorenkrediten deutlich vereinfacht. Mit entsprechenden Sicherheiten durch eine Immobilie ist somit auch die Kreditaufnahme im hohen Alter möglich.

Mein Haus energetisch sanieren: Ja oder nein? Und wie gehe ich vor?

Ein pauschaler Ratschlag in Sachen energetischer Sanierung ist sehr schwer. Schließlich kommt im Einzelfall immer darauf an, in welchem Allgemeinzustand sich ein Gebäude befindet, welche Sanierungsarbeiten nötig sind und inwiefern diese als sinnvoll erscheinen. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, eine sowieso notwendige Renovierung – beispielsweise das Streichen der Außenfassade oder die Erneuerung des Daches mit der energetischen Sanierung zu verbinden.

Weiters gilt vielfach die Regel: Zuerst die Hülle, dann die Technik. Insbesondere bei älteren Gebäuden aus den 70er und 80er Jahren sollte die thermische Sanierung der Gebäudehülle sowie der Tausch von Fenstern und Türen an erster Stelle stehen – hiermit kann aus Erfahrung der größte Energie- und Sanierungseffekt erzielt werden. Der Tausch einer eventuell noch funktionierenden Heizungsanlage kann dann später erfolgen.

Checklisten: So planen Sie Ihre energetische Sanierung

Um Ihre Sanierung richtig zu planen, sollten Sie in folgenden Schritten vorgehen:

  • Überlegen Sie zu Beginn, welche Teile Ihres Hauses energetisch überholt werden sollten.
  • Berechnen Sie alle anfallenden Kosten im Detail.
  • Prüfen Sie sämtliche Förderungsmöglichkeiten von Bund, Land und Gemeinde.
  • Suchen Sie sich, wenn nötig, einen passenden Sanierungskredit.
  • Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und tun Sie sich und der Umwelt etwas Gutes.
  • Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Energieprofi beraten.

Wann lohnt sich eine energetische Sanierung finanziell überhaupt?

Trotz aller klimapolitischer Notwendigkeit interessiert Hausbesitzer zuforderst: Lohnt sich eine energetische Sanierung überhaut für mich? Eine berechtigte Frage, denn eine exakte Kosten-Nutzen-Rechnung ist für Laien nur sehr schwer zu erstellen. Hierbei müssen sämtliche Faktoren – von Anschaffungskosten, über den aktuellen Heizwärmebedarf bis hin zur künftigen Entwicklung der Energiekosten – miteinbezogen werden.

Grundsätzlich lohnt sich die energetische Sanierung umso mehr, je schlechter der energetische Zustand des Hauses aktuell ist. Wenn das Gebäude in den letzten 20 bis 30 Jahren nicht saniert wurde, sollte man auf jeden Fall über das Thema energetische Sanierung nachdenken. Bei sehr alten Gebäuden mit schlecht gedämmten Wänden, undichten Fenstern sowie ineffizienter Heizung ist die potenzielle Ersparnis durch Sanierung größer. Den Heizwärmebedarf und aktuellen energetischen Zustand (Klassifizierung von A bis G) können Sie – falls vorhanden – dem Energieausweis Ihres Hauses entnehmen.

Weiters können folgende Faktoren eine Rolle spielen:

  • Angestrebter Energiestandard
  • Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen
  • Verfügbare Förderungen und Kredite
  • Lage, Art, Wohnfläche und Nutzung des Hauses
  • Klimatische Bedingungen am Wohnort
  • Sowie ggf. Auflagen des Denkmalschutzes

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Gesetzliche Vorschriften – muss ich mein Haus energetisch sanieren?

Eine generelle gesetzliche Pflicht zur Energetischen Sanierung von Häusern gibt es in Österreich aktuell nicht. Allerdings sollten Hausbesitzer oder potenzielle Käufer älterer Immobilien zwei Dinge beachten:

Beim Thema Heizungstausch ist mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz im Jahr 2022 in Österreich bereits tatsächlich eine Pflicht beschlossen worden. Ab 2025 soll beispielsweise der verpflichtende Tausch von besonders alten Kohle- und Ölheizungen schrittweise starten und mit umfassenden finanziellen Förderungen abgefedert werden. Betroffen hiervon sind zuallererst Ölheizungen aus dem Baujahr 1980 und älter.

Beim Thema genereller Energieverbrauch von Häusern ist Vorschlag zur Änderung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) aus dem Jahr 2023 ebenfalls eine Gesetzgebung auf EU-Ebene im Gange. Mit der Novellierung der Gebäuderichtlinie sollen energetische Mindeststandards geschaffen werden. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird aktuell zwischen dem EU-Parlament und dem EU-Rat diskutiert. Ziel ist hier die Klimaneutralität bis 2050 (Net Zero) zu sein. Mögliche Sanktionen für Immobilieneigentümer, die diese Ziele nicht fristgerecht erreichen, werden dann im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht bereits diskutiert.

Fazit zum Thema

Die eigene Immobilie fit für die Zukunft machen und durch energetische Sanierung langfristige Kosten sparen. Dieses Ziel sollte jeder Hausbesitzer oder potenzieller Hauskäufer in Österreich auf dem Schirm haben und möglichst früh planen.

Umfragen zeigen: Auch wenn der Umweltgedanke immer mehr im Vordergrund steht – der finanzielle Aspekt spielt für Konsumenten letztlich die größte Rolle. Umso wichtiger ist es, die geplanten Sanierungsmaßnahmen genau durchzurechnen, um zu ermitteln, welche nötig sind und ob sie sich finanziell lohnen.

Letztlich aber stellt sich weniger die Frage, ob eine energetische Sanierung sinnvoll ist, sondern wann der beste Zeitpunkt dafür ist. Nachhaltige, umweltfreundliche Heizungssysteme sowie gut gedämmte Wände und Fenster werden in Zukunft auf dem Immobilienmarkt immer wichtiger werden – auch um einen Werterhalt Ihrer Immobilie sicherzustellen. Und mit Förderprogrammen und der passenden Finanzierung erhalten Sie den notwendigen finanziellen Spielraum, um die Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt umzusetzen.

Video: Dachsanierung – das ist Österreich Folge 16

Quelle: Das ist Österreich / YouTube

FAQ Energetische Sanierung

Welche Maßnahmen gehören zur energetischen Sanierung?

Eine energetische Sanierung kann die Dämmung der Fassade, des Daches, der obersten Geschoßdecke, der Kellerdecke und der Keller-Außenwände sowie Sanierung bzw. Austausch von Fenstern und Außentüren umfassen. Weiters zählen die Verbesserung und Austausch des Heizungssystems sowie der Einbau einer Raumlüftung mit Wärmerückgewinnung dazu.

Welche Maßnahmen der energetischen Sanierung werden gefördert?

Die Bundesregierung in Österreich fördert die Dämmung von Außenwänden, Dach, oberster Geschoßdecke und Kellerboden sowie Sanierung bzw. Austausch von Fenstern und Außentüren mit dem Sanierungsbonus. Weiters gibt es vom Bund Förderungen für den Austausch eines fossilen Heizungssystems („Raus aus Öl und Gas“) sowie das Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ für finanziell schwache Haushalte.

Bis wann müssen ältere Häuser gedämmt werden?

Aktuell gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist, die Hausbesitzern in Österreich eine Sanierung bestehender Wohngebäude durch Dämmung vorschreibt. Anders sieht es bei Neubauten aus: Hier existieren diverse Vorgaben für nachhaltiges Bauen zur Einhaltung bestimmter Energiestandards.

Was kostet es ein Haus energetisch zu sanieren?

Die Kosten der energetischen Sanierung können sehr unterschiedlich sein – je Alter, Zustand und Umfang der Maßnahmen es sich handelt. Der komplette Fenster- und Türentausch kostet beispielsweise zwischen 5.000 und 50.000 Euro, die Dämmung der Fassade schlägt mit 50 bis 250 Euro pro Quadratmeter zu Buche. Der finanzielle Aufwand für eine Komplettsanierung beträgt bei einem 150 m2 Haus bis zu 150.000 Euro.

Was versteht man unter einer „größeren Renovierung?

Werden mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle renoviert, handelt es sich laut österreichischem Institut für Bautechnik (OIB) um eine sogenannte größere Renovierung. Als eine solche Ausnahme gilt bereits, wenn die Gesamtkosten der Renovierung weniger als 25 Prozent des Gebäudewerts ausmachen.

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