Ist es in Österreich möglich, Kredite von der Steuer abzusetzen?
Konsumfinanzierungen, Haus- und Wohnungskauf, Immobiliensanierung: Lassen sich in Österreich Kredite aufnehmen und zur Vergünstigung von der Steuer absetzen? Eine spannende Frage für viele Konsumenten. Die Antwort lautet ja, ABER! Denn das geht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und mit strengen Regeln. Was möglich ist und was nicht, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Inhaltsverzeichnis
Möglichkeiten zur Absetzung von Krediten |
Welche Kredite können abgesetzt werden? |
Grenzwerte bei den Kreditkosten |
Sonderregelungen |
Video und häufige Fragen |
Möglichkeiten für das Absetzen von Kreditaufwendungen von der Steuer
Die gute Nachricht: Der österreichische Fiskus bietet tatsächlich Gelegenheiten, jährlich einen Teil der Kreditaufwendungen per Einkommensteuererklärung steuerlich geltend zu machen. Allerdings setzt das Finanzamt eine Reihe Kriterien voraus, damit Sie tatsächlich von Steuervergünstigung profitieren:
- Begrenzung auf Kredite für Wohnraumschaffung und Sanierung.
- Ihre persönliche Situation als Steuerpflichtiger.
- Sonderregelungen für den steuerlichen Bereich Sonderausgaben.
- Steuervergünstigung mit außergewöhnlichen Belastungen.
Steuerliche Vergünstigung: Welche Kredite können abgesetzt werden?
Klassische Kredite zur Finanzierung von Konsumausgaben sind bei den Finanzämtern tabu. Ihre Kreditaufnahme für ein neues Auto oder andere Konsumgüter werden leider ebenso wenig steuerlich gefördert wie ein Kredit, den Sie benötigen, um fällige Rechnungen zu begleichen. So gibt es steuerliche Vergünstigungen vom österreichischen Staat ausschließlich für Kredite, die Wohnraum schaffen (Neubau und Kauf) oder zur Renovierung und Sanierung von bestehenden Gebäuden aufgenommen werden. Aber auch hier gelten strenge Maßstäbe.
Kredite steuerlich absetzen: Die persönliche Situation zählt
Im Blickpunkt des österreichischen Fiskus steht somit Ihre persönliche Situation als Steuerpflichtige. Ein Wohnraumkredit lässt sich in Österreich grundsätzlich immer teilweise von der Steuer absetzen. Für die Höhe des Steuervorteiles ist der Stand der Bürger entscheidend.
Steuervorauszahlungen: Das Finanzamt überprüft im ersten Schritt Ihre jährliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die mit dem Arbeitslohn oder dem versteuerten Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit an das Finanzamt abgeführt wurde. Die Summe, den das Finanzamt von Ihnen als Steuervorauszahlung erhalten hat, ist somit die Ausgangsbasis für die maximale Steuererstattung im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Kreditkosten: Hierzu ermitteln Sie die gesamten Kreditkosten – sowohl Zins als auch Tilgung –, die Sie im abgelaufenen Jahr für Ihren Wohnraum- oder Sanierungskredit an die Bank gezahlt haben. Diese Gesamtsumme Ihrer Aufwendungen tragen Sie in Ihrer Steuererklärung unter der Rubrik Sonderausgaben ein.
Familienstand: Die Höhe der steuerlichen Begünstigung für Aufwendungen, die Sie als Steuerpflichtige unter der Rubrik Sonderausgaben erklärt haben, richtet sich nach Ihrem aktuellen Familienstand sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.
Tipp: Das Finanzamt berücksichtigt alle Eintragungen in der Rubrik Sonderausgaben. Möglichst hohe Angaben führen bei der Berechnung zu einer hohen Steuerrückzahlung bzw. zu geringeren Nachzahlungen an den Fiskus.
Kreditkosten steuerlich geltend machen: Es gibt Grenzwerte
Steuerliche Begünstigungen sind aber nicht in beliebiger Höhe möglich. Hier setzt der Staat gesetzlich Grenzwerte für maximal absetzbare Kreditkosten:
- Einzelpersonen können Kreditkosten bis zu 2.920 Euro im Jahr steuerlich absetzen.
- Bei Alleinerziehenden erhöht sich der Betrag auf 5.840 Euro pro Jahr.
- Personen, die für mindestens drei Kinder sorgen müssen, erhalten 7.300 Euro.
Tatsächliche Steuerersparnis: Ist dieser Grenzwert ermittelt, berechnet Ihr Finanzamtes im zweiten Schritt die tatsächliche Steuerersparnis. Hierbei berücksichtigt der Fiskus ein 25 Prozent der anerkannten Grenzwerte sämtlicher Sonderausgaben, die im ersten Schritt ermittelt wurden.
Allerdings korrigiert das Finanzamt das Ergebnis um die Sonderausgabenpauschale von 60 Euro nach unten, da diese Sonderausgabenpauschale bereits bei der Lohnsteuerermittlung für Sie als Steuerpflichtiger berücksichtigt wurde.
Tipp: Haben Sie im vergangenen Jahr weniger als 240 Euro an Kreditkosten für Ihren Wohnraumkredit bezahlt, können Sie sich die Erklärung als Sonderausgaben ersparen, da der Betrag bereits mit der Pauschale in Höhe von 60 Euro steuerlich angerechnet wird.
Kredite und Darlehen steuerlich absetzen: Sonderregelungen je nach Einkommen
In der Steuererklärung gibt es weiters Sonderregelungen, da das Finanzamt bei den Sonderausgaben eine wichtige Unterscheidung trifft. So sind bei kleineren Einkommen vollständige Förderungen möglich, während höhere Einkommen bei den Sonderausgaben gänzlich ausgeschlossen sind. Konkret hat der Fiskus die Grenzwerte wie folgt festgelegt:
- Bis zu einem Jahreseinkommen von 36.400 Euro werden Sonderausgaben komplett anerkannt.
- Ab einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro werden Sonderausgaben überhaupt nicht anerkannt.
- Für Jahreseinkommen dazwischen greift im Steuerrecht die sogenannte „Einschleifregelung“.
Kredit und Steuer: Ausnahmefall außergewöhnliche Belastung
Schließlich gibt es auch Möglichkeiten, Kredite als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen bestimmte Aufwendungen für die Lebensführung, die automatisch das Existenzminimum erhöhen.
Zu solchen Belastungen zählen allerdings nur Ausgaben, die sich aus einem Zwang heraus ergeben und nicht freiwillig erfolgen. Weiters muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Person durch die Belastung wesentlich beeinträchtigt sein. Beispielsweise können Kredite aufgrund einer Krankheit oder Kur als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt werden.
Tipp: Außergewöhnlichen Belastungen können Sie, wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge, in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen.
Video: Einen Kredit von der Steuer absetzen in Österreich – geht das und worauf muss man achten?
Quelle: OPTIFIN / YouTube
FAQ Kredite und Darlehen steuerlich absetzen
Wann kann ich einen Kredit steuerlich absetzen?
Kreditverträge zur Wohnraumnutzung müssen vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen worden sein. Weiters gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Immobilie muss zumindest zwei Jahre nach Bauabschluss als Hauptwohnsitz des steuerlich Begünstigten dienen.
- Der Kreditvertrag muss mindestens acht Jahre Laufzeit haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Kosten jährlich beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
Welche Kosten kann ich berücksichtigen lassen?
Kosten für Konsumkredite können nicht steuerlich abgesetzt werden. Steuerliche Ermäßigungen gibt es nur für Aufwendungen der jährlich anfallenden Zinsen zum Bau-, Erwerb oder der Sanierung einer Wohnimmobilie. Nicht absetzbar sind weiters die Kosten für Garten, Möbel und Einrichtung, Pool und ähnliche Ausgaben.
Wie viel kann ich jährlich maximal absetzen?
Der Höchstbetrag beträgt aktuell 2.920 Euro jährlich pro Person. Bei Alleinverdienern oder Alleinerziehenden steigt der Betrag auf 5.840 Euro. Weiters ist die Höhe vom Jahreseinkommen abhängig:
- bis 36.400 € in volle Höhe absetzbar
- bis 60.000 € anteilig reduziert
- ab 60.000 € nur 60 € Topfsonderausgabenpauschale pro Jahr
Wichtig: Von den tatsächlichen Kosten wird nur ein Viertel zur Steuerminderung anerkannt.
Muss ich Rechnungen und Belege für das Finanzamt aufbewahren?
Für die Steuererklärung fordert das Finanzamt keine Rechnungen. Allerdings können diese bei einer Steuerprüfung bis zu sieben Jahre später nach verlangt werden. Verträge, Unterlagen und Rechnungen sollten daher mindestens bis zu diesem Zeitraum aufbewahrt werden.