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Effektiver Jahreszins mit Beispielen einfach erklärt

Was ist effektiver Jahreszins einfach erklärt?

Beim effektiven Jahreszins sind alle Kosten eines Kredits inkludiert. Somit ist der effektive Jahreszins die wichtigste Größe, die Konsumenten beim Vergleich von Krediten unbedingt heranziehen sollten. Er ist damit auch größer als der Nominalzins (auch Sollzins genannt), da dieser keine Kosten inkludiert.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist ein effektiver Jahreszins?
Zusammensetzung des effektiven Jahreszinses
Vorteile und Nachteile
Unterschiede Sollzins und Effektiver Jahreszins
1. Unterschied: Zinseszins
2. Unterschied: Gebühren und Spesen
Repräsentatives Beispiel + Formel
Fazit
Video

FAQ

Wozu eignet sich der effektive Jahreszins?
Wie wird der effektive Zinssatz berechnet?

Was ist ein effektiver Jahreszins?

Der effektive Jahreszins – schlicht Effektivzins genannt – ist die wichtigste Größe in Sachen Finanzierung. Nur er gibt die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits an, bezogen auf die aufgenommene Kreditsumme sowie die gewählte Laufzeit eines Darlehens. Somit können Sie als Konsument auf einen Blick erkennen, welche jährlichen Kosten bei einer Finanzierung tatsächlich auf Sie zukommen. Dies ist entscheidend für Ihren Kreditvergleich, denn nur so lassen sich die unterschiedlichen Kreditofferten am Markt tatsächlich miteinander vergleichen. Der angegebene Sollzins allein reicht hierfür nicht aus.

Tipp: Mit unseren Finanzrechnern auf kreditvergleichsportal.at lässt sich der effektive Jahreszins rasch und einfach bestimmen! Egel, welches Darlehen Sie erkunden möchten – wir vergleichen stets die Effektivzinssätze unterschiedlicher Anbieter für Raten- und Immobilienkredite.

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Wie setzt sich der effektive Jahreszins zusammen?

Der effektive Jahreszins gibt Auskunft über die Gesamtkosten Ihres Kredits. Der jeweilige Effektivzinssatz wird dabei neben den reinen Zinskosten (Sollzinsen) von einer Reihe weiterer wichtiger Bestandteile beeinflusst:

Sollzinsen: Sollzinsen werden als jährlicher Prozentsatz auf die Kreditsumme angegeben. Diese Summe müssen Sie als Kreditnehmer für das Darlehen an die Bank zahlen.

Disagio: Das Disagio ist eine Art Abschlag auf die Kreditsumme. Ihre Bank behält einen Teil der Kreditsumme ein, den Sie als Kreditnehmer sofort bei Vertragsabschluss als vorweggenommene Zinsen bezahlen. Das Disagio spielt in der Regel bei Baufinanzierungen eine wichtige Rolle. Bei Raten- und Konsumkrediten hingegen ist das Disagio nicht üblich.

Bearbeitungsspesen & Vermittlungsgebühren:  Ein wichtiger Bestandteil des Effektivzinses sind Bearbeitungsspesen und mögliche Vermittlungsgebühren. Beide müssen im effektiven Jahreszins enthalten sein. Wichtig: Seit 2014 dürfen Banken in Österreich für die Vergabe eines Darlehens keine Gebühren oder Spesen mehr erheben.

Tilgung: Die tatsächliche Tilgung bei der Rückzahlung beeinflussen die Höhe Ihrer monatlichen Raten. Sie hat also – neben Summe und Laufzeit des Darlehens, dem möglichen Disagio sowie Tilgungsintervallen und tilgungsfreien Zeiten einen wesentlichen Einfluss auf den effektiven Jahreszins.

Restschuldversicherung: Schließlich werden Versicherungen beim Abschluss von Krediten gerne angeboten. Solche Restschuldversicherungen sind in der Regel nicht verpflichtend und müssen daher von Banken nicht im Effektivzins berücksichtigt werden. Wichtig: Ist die Auszahlung Ihres Kredits an den Abschluss einer Restschuldversicherung gebunden – beispielsweise bei geringer Bonität –, müssen diese Kosten im effektiven Jahreszins enthalten sein.

Tipp: Anders als beim Sollzins müssen beim effektiven Jahreszins alle Kosten, die direkt mit dem Kredit in Verbindung stehen, beinhaltet sein. Die Höhe des Zinssatzes hängt auch von der Höhe der Kreditsumme und der Laufzeit ab. Der effektive Jahreszins ist im Normalfall daher höher als der Sollzins.

Vorteile und Nachteile – was bringt der effektive Jahreszins, was nicht?

Vorteile effektiver Jahreszins Nachteile effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins macht Kredite für Sie erst vergleichbar. Er gibt an, wie hoch die Kosten für Ihren Kredit tatsächlich ausfallen. Nebenkosten wie beispielsweise eine Restschuldversicherung sind mitunter nicht enthalten. Bei Abschluss sollten Sie diese unbedingt mit einkalkulieren.
Diese Kosten werden beim effektiven Jahreszins als jährlicher Prozentsatz auf die Kreditsumme angegeben. Das schafft Transparenz! Kreditofferten von Banken werden in der Regel bonitätsabhängig vergeben. Daher ist ein Vergleich nur mit einem individuellen Angebot möglich.

Tipp: Kann sich der effektive Jahreszins ändern? Die meisten Konsumkredite besitzen einen Kreditzins, der über die gesamte Laufzeit fest ist und sich nicht verändert. Bei einigen Darlehen kann sich dieser ändern – dann wird von einem anfänglichen effektiven Jahreszins gesprochen. Das ist insbesondere bei Baufinanzierungen mit variabler Verzinsung der Fall.

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Sollzins und Effektiver Jahreszins – wo liegt der Unterschied?

Die Bedeutung des effektiven Jahreszinses lässt sich am besten erkunden, wenn Sie diesen gemeinsam mit dem sogenannten Sollzins – veraltet Nominalzins – betrachten.

Sollzins: Der Sollzinssatz bezeichnet die reinen Zinskosten, also, quasi die Entschädigung, welche die Bank für Ihren Kredit verlangt. Er wird als Prozentsatz auf die Kreditsumme angegeben. Wenn Sie also beispielsweise 5.000 Euro von Ihrer Bank leihen und dieser nach einem Jahr 5.125 Euro zurückbezahlen beträgt sowohl der Sollzins- als Effektivzinssatz 2,50 %. In diesem Fall wäre also kein Unterschied zwischen Soll- und Effektivzins gegeben.

Der effektive Jahreszins unterscheidet sich durch den Zinseszinseffekt und die Kosten bzw. Gebühren vom Nominalzins. Dazu folgt mehr in den folgenden 2 Abschnitten.

1. Effektiver Jahreszins – Zinseszins ist entscheidend

In dieser einfachen Rechnung (Jahres- statt Monatsrate) sind somit die Zinseszinsen auf die von Ihnen geleisteten Zahlungen noch gar nicht inkludiert. Berücksichtigt man die Zinseszinsen, dann zahlen Sie Ihrer Bank auf das Jahr gerechnet nämlich mehr als die vereinbarten 4,50 % Zinsen. Da die erste Zinszahlung nach einem Monat erfolgt, erhält die Bank ihr Geld in 11 von 12 Fällen zu früh und kann es bis zum Jahresende zum selben Zinssatz gewinnbringend verleihen.

Ihnen als Kunde hingegen entgeht dieser Gewinn aus dem Zinseszinseffekt. Bei einem monatlichen Periodenzinssatz von 0,208 % aus unserem obigen Beispiel beträgt der Sollzinssatz im Jahr 4,50 %. Der effektive Jahreszinssatz berücksichtigt den Zinseszinseffekt sowie die Zeitpunkte der Zinszahlungen und beträgt rund 4,68 %.

Tipp: Zahlen Sie Ihr Darlehen über einen längeren Zeitraum zurück und leihen Sie sich mehr Geld von der Bank, wird der Unterschied zwischen Sollzinssatz und effektivem Jahreszinssatz rasch größer.

2. Effektiver Jahreszins – Gebühren und sonstige Spesen belasten

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Effektivzins und Sollzins liegt bei den Gebühren und sonstige Spesen eines Darlehens. Wie angesprochen, gibt der Sollzins lediglich die reinen Zinskosten an, beim effektiven Jahreszins werden anfallenden Spesen, Gebühren und Kosten mit eingerechnet.

Beispielrechnung: Nehmen wir unser obiges Beispiel vom Bankdarlehen über 5.000 Euro, bei dem Sie am Jahresende für Ihren den Kredit sowie die anfallenden Zinsen 5.125 Euro zurückzahlen. Erhebt jetzt die Bank für dieses Darlehen zusätzlich eine Gebühr von 50 Euro und zieht diese direkt bei der Auszahlung Ihres Kredits ab, bleiben für Sie tatsächlich nur 4950 Euro am Konto.

Der Sollzins des Kredits beträgt nach wie vor 4,50 % Zinsen pro Jahr, bezogen auf den Nettokreditbetrag von 5.000 Euro. Werden die gezahlten Gebühren hingegen mitberechnet, klettert der effektive Jahreszins auf stolze rund 4,66 %.

Tipp: Achten Sie beim Vergleich stets auf Kredite möglichst ohne zusätzliche Spesen und Gebühren. Direktbanken in Österreich verzichten in der Regel komplett auf solche Zusatzkosten – das spart Ihnen bei jeder Finanzierung eine Menge Geld.

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Effektiven Jahreszins berechnen – auf repräsentatives Beispiel achten

Der effektive Jahreszins wird in der Regel mit der sogenannten Uniform-Methode berechnet. Diese ist eine Abschätzung des effektiven Zinssatzes.

Formel: 

{\displaystyle {\text{eff. Jahreszinssatz }}={\frac {\text{Kreditkosten}}{\text{Nettodarlehensbetrag}}}\cdot {\frac {24}{({\text{Laufzeit in Monaten}}+1)}}}

Beispiel:

10.000 Euro Kreditsumme, 2% Nominalzins, 5 Jahre Laufzeit

Resultat:

175,28 Euro Monatsrate, 516,16 Euro Zinskosten bzw. Kreditkosten, 2,03% Effektzinszins

Hinweis:

0,0203 ist das Ergebnis der Formel, was wiederum 2,03% entspricht

Zum Nachrechnen

… besuchen Sie einfach www.zinsen-berechnen.de/

Für den Ratenkredit Vergleich ist die Uniform-Methode ungeeignet und sollte lediglich als grobe Schätzung herangezogen werden. Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren zur ungefähren Abschätzung des Zinssatzes, dass von Banken offiziell nicht verwendet werden darf.

Daher nutzen Banken wie Vergleichsrechner zur exakten Berechnung des effektiven Jahreszins die Variante der internen Zinsfußrechnung. Diese mathematisch deutlich aufwändigere Formel ist recht kompliziert und für Konsumenten nur schwer zu durchblicken.

Tipp: Eine präzise Berechnung, an der Sie sich orientieren sollten, erhalten Sie vom jeweiligen Kreditinstitut selbst. Dieses ist nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zu einer repräsentativen Beispielrechnung verpflichtet. In dieser sind die Gesamtkosten für einen Kredit als effektiver Jahreszins auszuweisen. Für Sie bedeutet das: Überall wo mit einem Effektivzins geworben wird, ist die dazugehörige Beispielrechnung mit allen vorgeschriebenen Kostenfaktoren obligatorisch.

Fazit zum Thema effektiver Jahreszins

Entscheidend beim Vergleich unterschiedlicher Kreditofferten sowie bei der Berechnung der Kreditkosten ist der effektive Jahreszins. Je niedriger der effektive Jahreszins ausfällt, desto günstiger ist Ihr Kredit. Achten Sie beim Vergleich von Krediten darauf, dass die Konditionen der zu vergleichenden Offerten ähnlich sind. Vor allem die Kreditsumme, Laufzeit, Zinsfestschreibung und Tilgung sollten identisch sein, sonst kann der effektive Jahreszins nur schwer als Anhaltspunkt für den Vergleich genutzt werden.

Der effektive Jahreszins muss von Ihrer Bank errechnet und Ihnen als Kreditnehmer vor der Kreditvergabe mitgeteilt werden. Obligatorisch in Österreich ist weiters eine repräsentative Beispielrechnung gemäß Preisangabenverordnung (PAngV).

Weiters wichtig: Im effektiven Jahreszins sind in der Regel alle relevanten Kosten enthalten. Dieser bezieht nicht immer eine vom Kreditnehmer abgeschlossene Restschuldversicherung automatisch mit ein. Da eine solche Versicherung je nach Art und Umfang Ihren Kredit jedoch deutlich verteuern kann, sollte Sie diese bei der Berechnung der Kreditkosten unbedingt mit einkalkulieren.

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Video: Effektivzins – was ist der Unterschied zum Nominalzins?

Quelle: Hochdrei Immobilien GmbH / YouTube

FAQ

Wozu eignet sich der effektive Jahreszins?

Sind einzelne Kreditangebote bezüglich Laufzeit und sonstigen Rahmenbedingungen in etwa gleich, lässt sich mittels des effektivem Jahreszins ein guter Vergleich anstellen. Dabei sollten Sie prüfen, ob und in welcher Höhe die Kreditnebenkosten jeweils berücksichtigt wurden. Bei minimalen Unterschieden lohnt der Blick auf andere Faktoren.

Wie wird der effektive Zinssatz berechnet?

Die meist verwendete Formel zur Berechnung des effektiven Jahreszinses lautet:

{\displaystyle {\text{eff. Jahreszinssatz }}={\frac {\text{Kreditkosten}}{\text{Nettodarlehensbetrag}}}\cdot {\frac {24}{({\text{Laufzeit in Monaten}}+1)}}}

In Sachen Baufinanzierung ist die Sache meist etwas komplexer als bei einem gewöhnlichen Ratendarlehen. Hier eine Beispielrechnung:

Beispielrechnung zum effektiven Jahreszins – Baufinanzierung 200.000 € / 40 Jahre

Immobilienkredit

Nettokreditbetrag 200.000 €
Kreditlaufzeit 40 Jahre
Anzahl monatliche Pauschalraten 480
Sollzinssatz (Nominalzins) 1,35 % p.a.
Sollzinsbindung variabel

Anteilige Nebenkosten

Grundbucheintragungsgebühr 2.775 €
Bearbeitungsgebühr Bank 6.300 €
Schätzgebühr Immobilie 400 €
Beurkundungsgebühr Notar 450 €
Gebühr Legitimation und Bonitätsprüfung 50 €
Effektiver Jahreszins 1,63 % p.a.

Was ist der Unterschied zwischen Zins und Effektivzins?

Sollzins: Zinssatz, den der Kreditnehmer als Preis für den Nennbetrag des Darlehens zahlen muss. Die Höhe der laufenden Zinsrate wird durch den Sollzins bestimmt. Effektivzins: Tatsächlicher finanzielle Aufwand für einen Kredit.

Welche Vorteile bietet der effektive Jahreszinssatz?

  • Die Gesamtkosten des Kredits auf einen Blick
  • Kreditangebote lassen sich besser vergleichen
  • Eigene Kosten sind leichter kalkulierbar

Was ist ein guter effektiver Jahreszins 2025?

Die aktuellen Bauzinsen für eine Standardfinanzierung liegen zu Beginn 2023 je nach Höhe des eingebrachten Eigenkapitals und der Vertragslaufzeit im Durchschnitt bei gut 3,50 bis 6,50 Prozent effektivem Jahreszins.

Welcher Zinssatz ist bei einem Kredit wichtig?

Der Gesetzgeber hat deshalb festgelegt, dass bei der Werbung für einen Ratenkredit mit abhängiger Bonität immer ein 2/3-Zinssatz angegeben werden muss. Dabei soll ein repräsentatives Beispiel darstellen, welchen Effektivzinssatz mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer erhalten.

Bauspardarlehen: Aktuelle Zinsen & Konditionen

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Inhaltsverzeichnis

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Was ist ein Bauspardarlehen?

Bauspardarlehen sind besonders zinsgünstige Darlehen von Bausparkassen, die an einen Bausparvertrag geknüpft sind. Voraussetzungen für deren Nutzung ist eine vereinbarte Mindestansparung sowie das Erreichen der Bewertungszahl für die Zuteilung der Bausparsumme. Der Zinssatz beim Bauspardarlehen ist für die gesamte Darlehenslaufzeit fix geschrieben, auch Sondertilgungen sind bei jederzeit möglich.

FAQ:

Welche maximale Darlehenssumme kann man maximal aufnehmen?
Was kann man mit einem Bauspardarlehen finanzieren?

Bauspardarlehen: Die vier großen Bausparkassen Österreichs im Überblick

Bausparkassen vergeben sogenannte Bauspardarlehen, die an den Bausparvertrag geknüpft sind. Voraussetzungen für deren Auszahlung ist das Erreichen einer zuvor vereinbarten Mindestansparung, wodurch die Bausparsumme zuteilungsreif wird. In Österreich teilen sich vier Bausparkassen den Markt, die mit diversen Banken kooperieren:

  • Raiffeisen Bausparkasse
  • S-Bausparkasse
  • start:bausparkasse
  • Wüstenrot Bausparkasse

Bausparvertrag: Alle Bausparkassen unterliegen dem Bausparkassengesetz und haben klare Vorgaben für die Gestaltung ihrer Produkte. So gibt es bei Bausparverträgen einheitlich eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren und eine staatliche Mindest-Prämie von 1,5 % der jährlichen Einzahlung – maximal bis 1.200 Euro. Die Bausparprämie wird am 30. November eines Jahres für das nächste Jahr festgelegt. Aktuell wird nur die Mindestprämie bis zu jährlich 18 Euro gewährt, die Sie zusätzlich zu Ihren Bausparzinsen erhalten. Die Maximalprämie liegt bei 4 % (bzw. bis zu 48 Euro). Alle Bausparverträge ermöglichen in einem zuvor bestimmten Zeitraum die Zuteilung eines Bauspardarlehens.

Bauspardarlehen: Die Bauspardarlehen der Bausparkassen in Österreich haben einheitlich eine Obergrenze von 220.000 Euro pro Sparer (440.000 Euro bei Paaren). Weiters verrechnen sie einen einheitlichen Höchstzinssatz von aktuell 6 % – die Untergrenzen sind von Institut zu Institut unterschiedlich.

Individuelles Bausparen: Neben diesen Standardkonditionen hat jede Bausparkasse individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Beispielsweise die Gewährung von Blankokrediten (ohne Sicherheiten) bis zu 30.000 Euro pro Person bei den Zinskonditionen oder der Gestaltung der Darlehensraten. Oder der Zugang zum Bausparen bereits unter 18 Jahren.

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Die aktuell geltenden Konditionen bei den einzelnen Bauspardarlehen der vier Bausparkassen haben wir hier für Sie beispielhaft zusammengefasst:

Bauspardarlehen der Raiffeisen Bausparkasse

Klassisches Bausparen

  • Einzahlung: monatlich, mindestens 30 Euro, maximale staatliche Bausparprämie auf monatliche Sparrate bis maximal 100 Euro, (jährlich 1.200 Euro, gesamt 7.200 Euro).
  • Verzinsung: 1,25 % Bausparzinsen fix im 1. Jahr, dann jeweils für ein Kalenderjahr 12-Monats-EURIBOR minus 1,3 Prozentpunkte, mindestens 0,2 % und maximal 4,0 % pro Jahr.
  • Mindestlaufzeit: 6 Jahre, alternativ 10 oder 15 Jahre.
  • Mindestguthaben nach 6 Jahren: bei monatlich 100 Euro Ansparung 7.308 Euro (nach KESt).
  • Maximales Guthaben nach 6 Jahren: bei monatlich 100 Euro Ansparung 8.103 Euro (nach KESt).

Jugend Bausparen (für alle unter 24 Jahren)

  • Einzahlung: monatlich, mindestens 30 Euro, staatliche Bausparprämie auf monatliche Sparrate bis maximal 100 Euro (jährlich 1.200 Euro, gesamt 7.200 Euro).
  • Verzinsung: 1,50 % Bausparzinsen fix im 1. Jahr, dann jeweils für ein Kalenderjahr 12-Monats-EURIBOR minus 1,3 Prozentpunkte, mindestens 0,2 % und maximal 4,0 % pro Jahr.
  • Mindestlaufzeit: 6 Jahre, alternativ 10 oder 15 Jahre.
  • Mindestguthaben nach 6 Jahren: bei monatlich 100 Euro Ansparung 7.309 Euro (nach KESt).
  • Maximales Guthaben nach 6 Jahren: bei monatlich 100 Euro Ansparung 8.105 Euro (nach KESt).

Mixzins Bausparen

  • Einzahlung: monatlich, mindestens 30 Euro, staatliche Bausparprämie auf monatliche Sparrate bis maximal 100 Euro (jährlich 1.200 Euro, gesamt 7.200 Euro).
  • Verzinsung: 0,45 % Bausparzinsen über die ersten drei Jahre, dann jeweils für ein Kalenderjahr 12-Monats-EURIBOR minus 1,3 Prozentpunkte, mindestens 0,2 % und maximal 4,0 % pro Jahr.
  • Mindestlaufzeit: 6 Jahre, alternativ 10 oder 15 Jahre.
  • Mindestguthaben nach 6 Jahren: bei monatlich 100 Euro Ansparung 7.313 Euro (nach KESt).
  • Maximales Guthaben nach 6 Jahren: bei monatlich 100 Euro Ansparung 7.946 Euro (nach KESt).

Relax Bausparen

  • Einzahlung: Einmalerlag von 3.600, 5.760 oder 7.200 Euro innerhalb von zwei Monaten ab Vertragsbeginn. Pro Person ist ein Sparbetrag von bis zu insgesamt 16.800 Euro möglich.
  • Verzinsung: 0,45 % Bausparzinsen fix für sechs Jahre.
  • Mindestlaufzeit: 6 Jahre, alternativ 10 oder 15 Jahre.
  • Mindestguthaben nach 6 Jahren: bei 7200 Euro Einmalerlag 7.416 Euro (nach KESt).
  • Maximales Guthaben nach 6 Jahren: bei 7200 Euro Einmalerlag 7.567 Euro (nach KESt).


Bauspardarlehen der S-Bausparkasse

S-Plus Bausparen (mit und ohne grundbücherlicher Sicherstellung)

  • Einzahlung: monatlich, jährlich oder einmalig, mindestens 360 Euro pro Jahr, staatliche Bausparprämie auf monatliche Sparrate bis maximal 100 Euro (jährlich 1.200 Euro, gesamt 7.200 Euro).
  • Verzinsung: Bis zu 1.200 Euro Einzahlung, 2 % Zinsen jährlich für die ersten 200 Tage, anschließend variabler Zins von 0,15 % bis 4,25 % mit Zinsanpassung zu Beginn des Kalenderjahres. Referenzzinssatz 12-Monats-EURIBOR abzüglich 1,25 Prozentpunkte und Rundung auf Wertbasis vom 15.11. des vorangegangenen Jahres.
  • Mindestlaufzeit: 6 Jahre, alternativ 12, 15 oder 30 Jahre.
  • Mindestguthaben nach 6 Jahren: bei monatlich 100 Euro Ansparung 7.314 Euro (nach KESt).
  • Maximales Guthaben nach 6 Jahren: bei monatlich 100 Euro Ansparung 8.120 Euro (nach KESt).

Jugend-Bausparen

  • Produktgestaltung und Konditionen entsprechend der Variante Plus Bausparen
  • Zusätzlich: 20 Euro Gutschrift am Jahresende der Kontoeröffnung bei Abschluss eines Online-Bausparvertrages, sofern die monatliche Sparrate mindestens 50 Euro beträgt.
  • Zugänglich auch für alle Sparer und Sparerinnen unter 18 Jahre.


Bauspardarlehen der start:bausparkasse

Klassisches Bausparen

  • Einzahlung: monatlich oder jährlich, mindestens 50 Euro, staatliche Bausparprämie auf monatliche Sparrate bis maximal 100 Euro (jährlich 1.200 Euro, gesamt 7.200 Euro).
  • Verzinsung: aktuell 0,1 % Einstiegszinssatz, max. 4,25 %, über 9.500 Euro Bausparguthaben nur 0,01 % Verzinsung pro Jahr. Anpassung zu Beginn des Kalenderjahres mit Referenzzinssatz 12-Monats-EURIBOR mal 0,8 abzüglich 1,0 Prozentpunkte (zusätzliche Rundung). Basis ist der 12-Monats-EURIBOR vom 30. November des letzten Bankarbeitstages.
  • Mindestlaufzeit: 6 Jahre.
  • Mindestguthaben nach 6 Jahren: bei monatlich 100 Euro Ansparung 7.283 Euro (nach KESt).
  • Maximalguthaben nach 6 Jahren: bei monatlich 100 Euro Ansparung 8.093 Euro (nach KESt).

start:bausparen online

  • Produktgestaltung entsprechend Klassisches Bausparen.
  • Verzinsung: 1,0 % p.a. Einstiegszinssatz bis zum übernächsten Halbjahresende bei elektronischer Antragstellung via start:connect.
  • Zusätzlich 90 Euro Online-Bonus bei voller Besparung (100 Euro monatlich oder 1.200 Euro jährlich).


Bauspardarlehen der Wüstenrot Bausparkasse

Smart Bausparen

  • Einzahlung: monatlich, mindestens 25 Euro, staatliche Bausparprämie auf monatliche Sparrate bis maximal 100 Euro (jährlich 1.200 Euro, gesamt 7.200 Euro).
  • Mindestlaufzeit: 10 Jahre, Option für Beendigung nach 6 Jahren.
  • Verzinsung: Fixzins von 0,25 % p.a. Grundverzinsung in den ersten 6 Jahren; ab dem 7. Jahr Erhöhung auf 0,65 % pro Jahr.
  • Prämie: Neben staatlicher Prämie (18 Euro jährlich) zusätzlich bis zu 28,80 Euro Wüstenrot Prämie nach 6 Jahren, bis zu 120 Euro Wüstenrot Prämie nach 10 Jahren.

Flexibles Bausparen

  • Einzahlung: monatlich, staatliche Bausparprämie auf monatliche Sparrate bis maximal 100 Euro (jährlich 1.200 Euro, gesamt 7.200 Euro).
  • Verzinsung: Fixe Startzinsen von 1,5 % p.a. auf die ersten 6 Laufzeitmonate, anschließend 0,1 bis 4 % p.a. abhängig vom 12-Monats-Euribor abzüglich 1,3 Prozentpunkte samt Rundung. Maßgeblicher 12-Monats-EURIBOUR-Satz ist der Durchschnitt der 12-Monats-EURIBOUR-Tagsätze der letzten drei Bankarbeitstage im November Vorjahres.
  • Mindestlaufzeit: 6 Jahre.
  • Mindestguthaben nach 6 Jahren: Bei monatlich 100 Euro Ansparung 7.310 Euro (nach KESt).
  • Maximalguthaben nach 6 Jahren: Bei monatlich 100 Euro Ansparung 8.043 Euro (nach KESt).

Flexibles Jugendbausparen

  • Produktgestaltung entsprechend Flexibles Bausparen.
  • Für alle Sparerinnen und Sparer unter 26 Jahren liegt der Startzinssatz in den ersten sechs Monaten bei 2,0 % pro Jahr.

Bonusbausparen

  • Einzahlung: Einmalerläge von 1.000 Euro bis 50.000 Euro je Sparerin und Sparer.
  • Mindestlaufzeit: 8 Jahre.
  • Variable Verzinsung: Grundverzinsung von 0,01 % p.a. zuzüglich Bonus. Gesamtverzinsung: 1. Jahr: 0,20 % p.a.; 2. Jahr: 0,25 % p.a.; 3. Jahr: 0,30 % p.a.; 4. Jahr: 0,35 % p.a.; 5. Jahr: 0,40 % p.a.; 6. Jahr: 0,45 % p.a.; 7. Jahr: 0,55 % p.a.; 8. Jahr 0,70 % p.a.; durchschnittlicher Zinssatz von 0,15 % bis zu 0,50 % jährlich.

Fazit zum Thema Bauspardarlehen

Bauspardarlehen sind in Österreich als sicheres Instrument zur Immobilienfinanzierung nach wie vor beliebt, obwohl die Renditen dank der Zinsflaute in den vergangenen Jahren merklich nachgelassen haben. Aufgrund des geltenden Bausparkassengesetz in Österreich haben alle vier Bausparkassen strickte Vorgaben bei der Ausgestaltung ihrer Produkte, hinsichtlich Mindestlaufzeiten und staatlicher Mindest-Prämie.

Dennoch gibt es innerhalb des Produktportfolios der einzelnen Bausparkassen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Bonusmodelle, die unterschiedliche Renditen ermöglichen und einen Vergleich der einzelnen Bausparprodukte sinnvoll machen. Vor allem junge Bausparer sollten sich individuell beraten lassen.

Video: Wie funktioniert Bausparen?

Quelle: HypoVereinsbank – UniCredit / YouTube

FAQ

Wie läuft ein Bauspardarlehen ab?

Grundsätzlich handelt es beim Bauspardarlehen um ein Tilgungsdarlehen und richtet sich in seiner Höhe nach aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Bausparsumme und dem Bausparguthaben. In der Regel zahlt der Bausparer monatlich eine gleichbleibende Rate zur Verzinsung und Tilgung des Darlehens.

Welche Darlehenssumme kann man maximal aufnehmen?

Bei Bausparkassen gibt es Darlehenshöchstgrenzen. Die maximale Darlehenshöhe für ein s Bauspardarlehen beträgt seit Februar 2019 pro Person 220.000 Euro bzw. als Paar 440.000 Euro. Bis dahin lagen die Darlehenshöchstgrenzen bei 180.000 Euro pro Person bzw. 360.000 Euro bei Paaren.

Was kann man mit einem Bauspardarlehen finanzieren?

Klassischerweise…

  • Grundstück, Hausbau, Haus- oder Wohnungskauf
  • Neubauten, Zubauten oder Umbauen
  • Renovierungen, Sanierungen und Modernisierungen sowie energiesparende Maßnahmen
  • Baukostenanteile bei Miet-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen

Heute sind Bauspardarlehen nicht mehr zweckgebunden. Genauso gut kann man das Geld in einen Autokauf oder eine Reise investieren. Voraussetzung: Der Vertrag läuft seit mindestens sieben Jahren.

Wann kann ich ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen?

Der Vertrag Ihres Bauspardarlehens wird zuteilungsreif, wenn Sie 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme einbezahlt haben. Das bedeutet, Sie können ab diesem Zeitpunkt ein zinsgünstiges Bauspardarlehen sofort oder aber später in Anspruch nehmen – Bonität vorausgesetzt.

Wann ist ein Bauspardarlehen sinnvoll?

Mit einem Bauspardarlehen spielt die Kredithöhe keine Rolle, Sie können zu dem zuvor vereinbarten Zinssatz also auch kleinere Kreditsummen erhalten. Die Darlehensphase eines Bausparvertrages lohnt sich nur dann, wenn die Darlehenszinsen in Zukunft deutlich steigen, oder wenn Ihr Kreditbedarf unter 50.000 Euro liegt.

Unseriöse Kredithaie in Österreich finden und erkennen

Wann wird ein Kredithai zum Problem?

Wer sich mit unseriösen Kreditgebern einlässt, der hat im Vorfeld viele Fehler begangen. Kredithaie wissen um die finanziellen Nöte ihrer Kunden und nutzen diese  gnadenlos aus. Steckt man in großen Schwierigkeiten, werden diese durch Kredithaie noch schlimmer. Man sollte Folgen das erkennen und frühzeitig handeln.

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Inhaltsverzeichnis

Begriff mit Historie
Merkmale
Folgen
Wie einem Kredithai entkommen?
Fazit & Video

FAQ

Warum sollte man auf einen Kredithai verzichten?
Warum sind Kredithaie gefährlich?
Woran erkenne ich die Falle Kredithai?
Warum gibt es keinen seriösen Kredit ohne KSV?
Welche Wege gibt es aus der Überschuldung?
Weshalb sind Kredithaie vor allem für junge Schuldner eine Gefahr?
Wer vergibt privat einen Kredit?
Wer leiht Geld ohne Bank?
Wie findet man einen Kredithai?

Sie sind berüchtigt in Sachen unseriöser Kreditgeschäfte und dennoch fallen Jahr für Jahr mehr Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich auf sie herein: Kredithaie. Nach überteuerten Krediten folgt nicht selten rasch der Weg in die Überschuldung mit unangenehmen Folgen und Vielfach sogar persönlichen Repressionen.  

Die Vorgeschichten solch unangenehmer Situationen klingen ähnlich: Permanente Überziehungen am Konto, zu hoher Konsumkredit, unnötige Leasingverträge und persönliche Probleme wie Arbeitsplatzverlust, schwere Krankheit, Scheidung oder die Pleite der eigenen Firma. Dann folgt zumeist noch ein Kredit, eine rasche Umschuldung, ein zusätzliches Waren- oder Versandhausdarlehen und, und, und…

Ist die persönliche Kreditgrenze erst einmal überschritten, gibt es zum Schluss bei seriösen Anbietern kein weiteres Geld mehr – weder Hausbank oder Vermittler noch eine moderne kulante Direktbank wollen und können dann dringende Kreditwünsche erfüllen, während Exekutionstitel, Betreibungen oder Inkassoverfahren munter weiterlaufen. In ihrer puren Verzweiflung suchen viele Konsumenten dann den vermeintlich einfachen finanziellen Ausweg – bei einem Kredithai via Anzeige oder im Internet.

Der Kredithai – ein Begriff mit Historie

Was ist ein Kredithai? Der Begriff Kredithai steht umgangssprachlich für einen unseriösen Kreditgeber, der außerhalb des staatlich überwachten Finanzwesens – also jenseits seröser Banken und Kreditvermittler – am Geldmarkt aktiv ist. Der Begriff ist quasi eine Komposition aus Kredit und Hai. Das Grundwort Hai bezeichnet klassischerweise den im Meer lebenden Raubfisch, der als besonders angriffslustig und gefährlich gilt. In Verbindungen wie Börsenhai, Finanzhai, Kredithai oder Miethai sind im Alltag eher Personen gemeint, die sich rücksichtslos und skrupellos an anderen bereichern. Der Begriff des Kredithais entwickelte sich aus dem als Kartenhai bezeichneten Falschspieler (engl. card shark), der im 19. Jahrhundert – also zu Zeiten des wilden Westens – beim Kartenspiel seine Mitspieler austrickste und betrog. Heute steht der Kredithai umgangssprachlich für einen unseriösen Kreditvermittler oder Kreditgeber. Dieser ist in der Regel außerhalb der staatlichen Überwachung des Finanzmarktes tätig und bietet seine Dienste somit illegal an.

Tipp: In Österreich treten Kredithaie sowohl als Privatpersonen und Unternehmen in Erscheinung, die ihre Kredite beispielsweise als Sofortkredite ohne besondere Kreditwürdigkeitsprüfung, ohne KSV-Anfrage oder als Blankokredite zu fast paradiesischen Konditionen offerieren. Sie nutzen Notlagen und Unwissenheit finanziell bedrängter Konsumenten aus.

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Merkmale – wie erkenne ich einen Kredithai?

Natürlich sind Kreditmakler und Kreditvermittler nicht per se unseriös. Neben vielen geschickten Anzeigen in der Tagespresse finden sich vorderst im Internet aber unseriöse Kreditgeber.

Versprechungen im Internet: Wer beispielsweise nach Begriffen wie „Kredit ohne Schufa“, Kredit ohne KSV“, „Kredit ohne Selbstauskunft“, „Kleinkredit ohne Bonität“, „Schnellkredit billig und flott“ oder Ähnlichem sucht, wird rasch fündig werden und geht in Sachen Kredit ein viel höheres Risiko ein.

Es gibt viele Merkmale: Wie entlarve ich einen Kredithai schnell und effizient? Ein Kredithai lässt sich an gewissen Merkmalen erkennen, die als Anzeichen für dubiose Geschäftspraktiken gelten. Auf folgende Merkmale eines verlockenden vermeintlich einfachen Kreditangebots sollten Konsumenten achten:

  • Marktschreierischer Internetauftritt mit extremen Versprechungen.
  • Kontakt nur über kostenpflichtige Telefonnummern oder Infomaterial nur gegen Gebühr.
  • Kreditvergabe erfolgt an Konsumenten mit schlechter Bonität – trotz negativer Eintragungen im KSV-Register.
  • Kredite werden ohne Sicherheiten in nahezu unbegrenzter Höhe erteilt.
  • Hohe und teils sittenwidrige Zinsen und Gebühren fallen an.
  • Kreditvergabe ist zwingend an den Abschluss von Versicherungen gekoppelt.
  • Unterstützung bei der Schuldenregulierung und Finanzsanierung oder Gespräche mit den Gläubigern nur gegen hohe Gebühren.
  • Illegale Methoden bei der Betreibung überfälliger Raten mit dubiosen bzw. ungesetzlichen Verfahren.

Die Folgen – das kann in Sachen Kredithai rasch drohen

 Konsumenten, die sich auf solcherlei Praktiken einlassen haben rasch schlechte Kreditkarten. Denn gerade die pure Verzweiflung mancher Menschen treibt diese erst in die Hände solcher Kredithaie.

Rasche Überschuldung: Die fast logische Folge: Aufgrund unhaltbarer Versprechungen und enormer Kreditzinsen kommt es bald zum Rückzahlungsverzug – kein Wunder, konnten Kreditnehmerin oder Kreditnehmer ja zuvor, seriöse normale Kredite oder Zahlungsaufforderungen nicht mehr bedienen.

Unangenehme Folgen: Ist dies dann der Fall und der Kunde steckt in der Zahlungsklemme, wird es echt unangenehm: Mahnungen, Anrufe, Drohungen, SMS sowie persönliche Besuche und Taschenpfändungen sind bisweilen in der Praxis noch die eher harmlosen Varianten, der Zahlungsmoral von Schuldnern auf die Sprünge zu helfen. In zahlreichen Verfahren vor Österreichs Gerichten werden im Umfeld von Kredithaien bisweilen viel brutalere Eintreibversuchen verhandelt. Hierbei werden  gesetzliche Vorschriften wie das Vorhandensein von gerichtlichen Vollstreckungstiteln (Exekutionstiteln) außer Acht gelassen – im Notfall holt sich ein Kredithai lieber das, was er kriegen kann.

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Was tun, um einem Kredithai entkommen?

Bleibt die entscheidende Frage: Wie kann ich einem Kredithai entkommen bzw. auf diesen erst gar nicht hereinfallen? Unser Rat: Erst gar nicht darauf einlassen – egal wie ernst oder aussichtslos die Lage erscheinen mag.

Meiden Sie also möglichst Kredithaie oder beachten Sie zumindest einige wichtige Punkte:

Kein Wucherzins: Wenn schon kein Kredit von klassischen Banken: Zinsen und Konditionen vorab vergleichen und verhandeln sowie Wucherzinsen immer vermeiden.

Schuldnerberatung aufsuchen: Gibt es keinen Kredit mehr von der Bank, sollte umgehend eine Schuldnerberatung aufgesucht werden. Ein Privatkonkurs ist möglich, wenn der Kredithai zugeschlagen hat.

 Pfandleihe erwägen: Bevor ein Kredithai die Lösung wird, lieber das Hab und Gut bei einer seriösen Pfandleihe verpfänden. Dann drohen zumindest keine Repressionen oder Taschenpfändungen.

Freunde und Familie um Hilfe bitten: Ebenfalls sinnvoller – lieber zusätzliches Geld bei Freunden oder Familie ausborgen, um letztlich dem Risiko der rechtlichen Überschuldung notfalls aus dem Weg zu gehen.

 Bei Banken und seriösen Vermittlern nachfragen: Seriöse Sofortkredite gibt es mit schlechter Bonität bei klassischen Kreditanbietern. Eine kurzfristige Arbeitslosigkeit und schlechtere Bonität sind noch lange kein absoluter Ablehnungsgrund für einen seriösen Kreditwunsch. 

Selbst Rechnen und vorsorgen: Schließlich gilt ein simpler wie effektiver Trick. Jeder sollte selbst analysieren, warum Er in die Schuldenfalle geraten und bei Zahlungsschwierigkeiten unbedingt eine Haushaltsrechnung machen. Moderne Apps machen dies heute ganz einfach – und im Nu sieht man, welche Ausgaben gestrichen werden müssen oder wo man Geld zusätzlich einsparen kann.

Tipp: Von Familie und Freunden helfen lassen und eine Schuldnerberatung aufsuchen. Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, laufende Kredite nicht mehr bedienen kann oder wem Inkasso und Betreibung ins Haus steht, sollte sich vorderst an Vertrauenspersonen im Umfeld wenden. Familie, Freunde und Bekannte sowie selbst gute Kollegen sind allemal die bessere Wahl als sich in die Hände dubioser Finanzhaie zu begeben. Wer auf einen Kredithai hereingefallen ist, dem bleibt noch der Gang zur Schuldnerberatung. Keinesfalls zögern: Eine Schuldnerberatung gibt es in Österreich gratis und es ist der sicherste und schnellste Weg.

Fazit zum Thema Kredithaie in Österreich

Vielfach wird in der Presse vor ihnen gewarnt, doch leider fallen jährlich tausende Österreicherinnen und Österreicher immer wieder auf einen sogenannten Kredithai herein. Die Ursachen sind durchaus vielfältig, am Ende ist es die finanzielle Hilflosigkeit. Wenn klassische Banken und Kreditvermittler kein Darlehen mehr gewähren oder selbst ein Peer-to-Peer Kredit privater Projekte auf modernen Vermittler-Plattformen nicht mehr möglich ist, sehen manche Konsumenten bei schnellen unproblematischen Versprechungen in Sachen Kredit den letzten Ausweg.

Wer in der Schuldenfalle steckt und an einen wirklichen Kredithai gerät, für den können die Auswirkungen mitunter noch viel schlimmer werden. Hilfe im Familien- und Freundeskreis sowie eine seriöse Schuldnerberatung sind der erfolgreichere und ehrlichere Weg –  selbst wenn dies Überwindung kostet.

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Video: 100.000 € Kredit – Betrüger konfrontiert


Quelle: Callcenter Fun / Youtube

FAQ Kredithai

Warum sollte man auf einen Kredithai verzichten?

Selbst wenn es auf den ersten Blick keinen anderen Ausweg aus der finanziellen Not zu geben scheint, sollten Sie niemals die Dienste eines Kredithais in Anspruch nehmen. So lautet die eindringliche Warnung aller Finanzexperten und Konsumentenschützer. Schließlich liegt das wichtigste und einzige Ziel von Kredithaien ist der Maximierung ihres Gewinns – sie bieten kaum oder gar keinen Service und verlangen unverhältnismäßig hohe Zinsen.

Warum sind Kredithaie gefährlich?

Klassische Kredithaie handeln außerhalb des staatlich überwachten Finanzwesens. Hohe Wucherzinsen, zahlreiche Vorkosten oder Provisionen vor dem eigentlichen Vertrag oder der obligatorische Abschluss von Lebens- oder anderen Versicherungen als Sicherheit sind nur einige Nachteile eines Haikredits. Weiters steigt die Gefahr der Überschuldung und eines Schuldenkreislaufs erheblich an und bei Zahlungsverzug drohen massive Rückzahlungsforderungen und Vollzugspraktiken.

Woran erkenne ich die Falle Kredithai?

Wenn der Anbieter einen Kredit ohne KSV-Abfrage zu simplen Konditionen verspricht. Er spricht damit Konsumenten an, die dringend eine Finanzspritze benötigen, bei seriösen Kreditinstituten keinen Kredit erhalten würden, weil ihre Bonität nicht ausreicht. Reißerisch formulierte Anzeigen, die viele Versprechungen machen und mit unrealistisch guten Konditionen werben, stammen mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem solch unseriösen Anbieter. Enthält die Offerte weiters nur spärliche und schwammige Informationen zu den Kreditbedingungen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich dahinter ein Kredithai verbirgt.

Warum gibt es keinen seriösen Kredit ohne KSV?

Eine Kreditvergabe in Österreich erfolgt in aller Regel nur mit Bonitätsprüfung. Banken, Kreditvermittler und Internetplattformen für Peer-to-Peer Kredite überprüfen bei der Kreditvergabe stets die Bonität der Kunden. Sie stützen sich bei der Vergabe von Krediten auf die Erkenntnisse des KSV sowie der Prüfung der Einkommens- und Vermögensangaben im Kreditantrag – aus Sicherheit vor einem möglichen Zahlungsausfall. Dennoch vergeben Banken Kredite bei mittlerer Bonität oder eines negativen KSV – nur in Verbindung mit einem Bürgen, einen zweiten Kreditnehmer im Vertrag oder bei zusätzlichen Sicherheiten.

Welche Wege gibt es aus der Überschuldung?

Wenn die finanziellen Schwierigkeiten größere Dimensionen erreicht haben oder sich Konsumenten gar in einer finanziellen Notsituation befinden, können – und sollten – sie sich unbedingt an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Hierbei gilt es darauf zu achten, sich eine seriöse Einrichtung auszusuchen. Gemeinnützige Einrichtungen sowie Konsumentenschutzvereine bieten kostenlose Schuldnerberatung in Österreich an. Dort findet man Hilfe, für seine ganz persönliche finanzielle Situation – selbst dann, wenn man mit einem sogenannten Kredithai einen Vertrag abgeschlossen hat. In der Regel können sich Konsumenten anonym an solche Stellen wenden.

Weshalb sind Kredithaie vor allem für junge Schuldner eine Gefahr?

Wer jung und unerfahren ist, der sollte sich gerade in Kreditgeschäften umsichtig verhalten. Dies beginnt mit der Kostenkontrolle in einem seriösen Haushaltsplan, die erste Einstiege in die finanzielle Überforderung vermeidet. Haben sich dennoch Schulden eingeschlichen oder droht die persönliche Überschuldung, sind gerade junge Schuldner in Sachen Kredithai besonders gefährdet. Sie fallen überdurchschnittlich häufig auf die Versprechungen und Machenschaften unseriöser Kreditangebote im Graubereich herein und bemerken die Folgen zu spät.

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Wer vergibt privat einen Kredit?

Bei einem Privat-Kredit können Personen, die ein Darlehen benötigen, dieses beispielsweise über Iuvo, Cashper oder younited credit unabhängig von ihrer Bonität beantragen. 

Wer leiht Geld ohne Bank?

Wer ohne Bank Geld leihen möchte, muss auf die Dienste gewerblicher Geldgeber wie Banken und Sparkassen verzichten. Kredite von Privat (P2P-Kredite) werden vielfach über Online-Kreditplattformen vermittelt – hier entscheidet keine Bank über die Vergabe, sondern private Kreditgeber. Dann ist eine Kreditvergabe oft auch bei schlechter KSV und Schufa möglich.

Wie findet man einen Kredithai?

Die Bank gibt keinen Kredit mehr – dann suchen viele verzweifelt den Weg zu den zahlreichen Kreditvermittlern. Der Trick sind vielfach harmlose Anzeigen in Zeitungen oder im Internet. Online-Kreditantrag ausfüllen, als Kreditart Sofortkredit oder Ratenkredit ohne KSV wählen und Ihr Geld steht bereit am Konto.

Kreditvermittler haben sowohl ein positives wie negatives Image. Man bekommt den Kredit schnell und unkompliziert ohne Nachweise – allerdings vielfach zu unverschämten Zinsen und unfairen Vertragsbedingungen.

Viele Kreditvermittler arbeiten sowohl mit inländischen als auch mit ausländischen Kreditgebern zusammen. Dadurch haben sie die Möglichkeit, Ihre Kreditanfrage dahin gehend zu prüfen, welche Chancen Sie haben und welcher Kreditgeber für Sie am ehesten infrage kommen würde.

Wenn Sie einen Hinweis erhalten möchten, welche Kreditvermittler seriös arbeiten, dann sollten Sie Firmen wie Smava, Maxda, Auxmoney, Bon Kredit, Creditolo, Credimaxx, Maxx Kredit, Kreditissimo, Credicom und Duratio erkunden.

Bauantrag und Baugenehmigung | Kosten, Dauer & Ablauf

Was braucht man für eine Baubewilligung?

Bevor der Bau der Traumimmobilie starten kann, braucht es eine Baugenehmigung, in Österreich Baubewilligung genannt. Diese wird mit dem Bauantrag eingeholt und ist mit vielen Formularen und Unterlagen verbunden. Allerlei Fristen gilt es beim Ablauf zu beachten. Schließlich sind Bauantrag und Baugenehmigung mit Kosten verbunden.

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Inhaltsverzeichnis:

Bauantrag und Baugenehmigung
Bauantrag – wann benötigt?
Worauf müssen Sie achten?
Welche Unterlagen einreichen?
Ablauf des Verfahrens & Dauer
Welche Fristen gelten?
Welche Kosten fallen an?
Einverständnis, Ablehnung und Widerspruch
Fazit
Video

FAQ:

Wie weit muss der Abstand zum Nachbargrundstück sein?
Wie viel Platz müssen Sie zum Nachbarn lassen
Wie berechnet man die Abstandsfläche?

Bauantrag und Baugenehmigung – ein paar wichtige Dinge vorab

Wer in Österreich ein Bauprojekt starten möchte, muss sich vorderst von seiner Gemeinde eine Baugenehmigung einholen. Ohne diese Baubewilligung kann das jeweilige Bundesland rasch Strafzahlungen und einen Baustopp verhängen, und dies sogar gerichtlich einklagen. Daher ist es unabdingbar, dass Sie eine Baugenehmigung haben, bevor Sie Ihr neues Haus, Ihren Anbau oder Ihre Garage erstellen.

Dies geschieht mit einem sogenannten Bauantrag, bei dem es folgende Fakten zu beachten gilt:

So stellen Sie einen Bauantrag: Der Bauantrag wird von einer bauvorlagenberechtigten Person, in der Regel ist das ein Architekt oder ein Bauingenieur, gestellt. Sie als Bauherr reichen diesen dann bei der jeweiligen Behörde ein.

So wird ein Bauantrag genehmigt: Die Genehmigung in mehreren Stufen obliegt der Baubehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.

So viel kostet Ihnen ein Bauantrag: Bauanträge sind nicht umsonst. Je nach Behörde und Land fällt hierfür ein Gebührensatz zwischen einem halben und einem Prozent der Gesamtsumme des Bauprojekts an. Mindestgebühren für die Bearbeitung von 100 bis 200 Euro sind obligatorisch.

So reichen Sie Ihren Bauantrag: Der Bauantrag muss in der Regel schriftlich und in dreifacher Ausfertigung bei der Baubehörde eingereicht werden. Eine Vollmacht der bauvorlagenberechtigten Person braucht es hierzu nicht zwingend.

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Bauantrag – wann braucht man ihn, wann nicht?

Für welche Bauprojekte ein Bauantrag bzw. eine Baubewilligung fällig wird, das ist je nach Bundesland in Österreich recht unterschiedlich. Gesetzlich geregelt ist dies in der jeweiligen Landesbauordnung, welche die rechtlichen Vorgaben zur Baugenehmigung im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde detailliert festlegt.

Da in Österreich das Baurecht Ländersache ist, gibt es neun verschiedene Bauordnungen. Sie müssen also vorab für Ihr Bundesland erkunden, welche Bestimmungen hier gelten.

Grundsätzlich wird in Österreich zwischen drei verschiedenen Bauvorhaben unterschieden:

  • geringfügige sowie anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
  • anzeigepflichtige Bauvorhaben
  • bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Anzeige- oder bewilligungsfreie Bauvorhaben: Hier handelt es sich in der Regel um geringfügige Instandsetzungsmaßnahmen, beispielsweise eine Fassadenrenovierung, den Austausch von Fenster und Türen oder die Erstellung eines Geräteschuppens. Dies ist jeweils reine Ländersache.

Anzeigepflichtige Bauvorhaben: Diese unterscheiden sich je nach Bundesland. Anzeigepflichtig sind beispielsweise größere Sanierungsmaßnahmen oder Raumveränderungen, der Bau einer Garage oder eines Wintergartens oder eine Einzäunung des Grundstücks.

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben: Dies ist grundsätzlich bei der Errichtung eines neuen Gebäudes notwendig, beispielsweise beim Hausbau oder einem größeren Erweiterungsbau.

Tipp: Sie reichen Ihr Bauvorhaben am besten zusammen mit einem sogenannten bauvorlagenberechtigten Verfasser –  also einem Architekten oder Bauingenieur – bei der zuständigen Gemeinde beziehungsweise dem Magistrat ein. In Wien wenden Sie sich an MA 64 (für die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen) und MA 37, die Baupolizei.

 

Worauf müssen Sie beim Bauantrag besonders achten?

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft die Richtigkeit Ihres Bauantrags bezüglich der jeweiligen Bauordnung von Land und Gemeinden in der Regel penibel. Je nach geltender Bauordnung gibt es zahlreiche Vorgaben, die Sie für Ihr Bauvorhaben berücksichtigen müssen. Beispielsweise zu Größe und Grundriss, der Geschoßzahl und Dachform, oder den nötigen Abstandsflächen und Gestaltung der Außenanlagen.

Die meisten Gemeinden haben in einem sogenannten Bebauungsplan festgesetzt, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen – solche Vorgaben sind vorrangig einzuhalten. Den Bebauungsplan können Sie vor der Planung Ihres Bauvorhabens beim Bauamt einsehen.

Tipp: Erkunden Sie die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans und halten Sie diesen ein. Dies verschafft Ihnen mit einem sogenannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (Bauanzeige) in vielen Gemeinde einen zeitlichen und bürokratischen Vorteil in Sachen Bauantrag.

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Bauantrag – welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

In Sachen Unterlagen und Dokumente variieren die Vorgaben je nach Bundesland für den Bauantrag.  Erkunden Sie daher rechtzeitig beim zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Gemeinde, was Sie für Ihr individuellen Bauprojekt einreichen müssen. Es gibt einige Unterlagen, die für einen Bauantrag österreichweit obligatorisch sind.

Obligatorische Unterlagen in ganz Österreich

  • Lageplan Höhenplan des Grundstücks
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Bauzeichnungen und schriftliche Baubeschreibung
  • Gutachten zur Statik
  • Kostenaufstellung des Bauprojekts
  • Nachweis des Grundeigentums
  • Energieausweis sowie Nachweise zur Sicherheit

Insbesondere in Ballungsräumen gibt es mitunter zahlreiche weitere Vorgaben.

Zusätzlich geforderte Unterlagen (Beispiel Wien):

  • Ansuchen um Baubewilligung
  • Zustimmung der im Grundbuch eingetragenen Grundeigentümer
  • Energieausweis in elektronischer Form, Nachweis über Schallschutz
  • Nachweis über den Einsatz alternativer Energieversorgungssysteme (wenn möglich)
  • Bestätigung der Planverfasser zum barrierefreien Bauen
  • Berechnung der Anliegerleistungen, Nachweis zur Stellplatzverpflichtung
  • Statische Berechnungen und Fundierungskonzept
  • Gestaltungskonzept Garten bei Neubauten ab Bauklasse II
  • Nachweis der Verfügbarkeit von Wassermenge zur Brandbekämpfung
  • Eintragung von Standplätzen für Müllbehälter
  • Unterlagen zur architektonischen Begutachtung der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung

Sie sehen: Grobe Ideen und Wünsche reichen in Sachen Hausbau und Co. Bei weitem nicht aus. Es braucht durchaus, eine Menge an detaillierten und vollständigen Unterlagen, um Ihre Baugenehmigung zu beantragen und zu erhalten.

Tipp: Haben Sie alle notwendigen Unterlagen eingereicht, werden je nach Bundesland Ihre Nachbarn informiert. Hier kommt es nicht selten zu einer Bauverhandlung, bei der alle berechtigten Personen und Behörden die Gelegenheit haben, ihre Interessen zu vertreten. Erst im Anschluss Probleme wird die Baugenehmigung schriftlich erteilt.

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Nach dem Bauantrag – wie läuft das Baubewilligungsverfahren ab?

Sind alle Unterlagen beisammen und der vollständige Bauantrag bei Ihrer Gemeinde eingereicht, wird Ihr Bauantrag an die jeweilige Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet. Diese prüft den Antrag zunächst auf Richtigkeit. Die Dauer bis zur endgültigen Genehmigung kann unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel sollten Sie zwei bis drei Monate für die Bearbeitung des Antrags einplanen. Dies ist insbesondere davon abhängig, ob neben Prüfung eine mündliche Bauverhandlung nötig ist und welche Einwände Anlieger oder örtliche Verbände zum Bauprojekt haben. Eine einheitliche Frist hierfür gibt es in Österreich nicht.

Ablauf einer Baubewilligung (Beispiel Oberösterreich):

Der typische Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens soll im Folgenden am Beispiel des Bundeslandes Oberösterreich erläutert werden:

Unterlagen und Vorprüfung:  Zuerst müssen alle Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Im Anschluss erfolgt eine Vorprüfung durch die Baubehörde. Hier werden unter anderem der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan überprüft, weiters erfolgt eine Abstimmung, ob sich der Bauherr an die landesrechtlichen Vorgaben gehalten hat.

Mündliche Bauverhandlung: Im nächsten Schritt erfolgt die mündliche Bauverhandlungen auf der zukünftigen Baustelle. Hierzu treffen sich Bausachverständige sowie alle Parteien (Bauwerber und Nachbarn), die zuständige Straßenverwaltung und die Planverfasser, um das geplante Bauvorhaben vor Ort zu erkunden. Wichtig: Sollten alle Beteiligten vorab schriftlich erklärt haben, dass es keine Einwände oder Änderungswünsche zum Bauvorhaben gibt, entfällt die mündliche Bauverhandlung.

Schriftliche Baubewilligung: Im vorab letzten Schritt erfolgt die schriftliche Erteilung der Baubewilligung. Diese wird zwei Wochen nach Zustellung der Baubewilligung an den Bauherren rechtskräftig.

Fertigstellungsanzeige: In Oberösterreich müssen Bauherren weiters eine sogenannte Fertigstellungsanzeige im Anschluss an das errichtete Bauvorhaben einreichen. Erst acht Wochen nach Einbringen dieser Anzeige darf das Gebäude benützt werden. Wichtig: Mitunter ist eine sogenannte Baubeginnsanzeige sowie der Nachweis über relevante Sicherungsmaßnahmen an der Baustelle nötig.

Tipp: Auf den Ablauf des Genehmigungsverfahrens können Sie selbst nur bedingt Einfluss nehmen. Wie lange ein Baubewilligungsverfahren tatsächlich dauert, hängt in der Regel von Umfang und Komplexität des Bauprojekts ab. Anzahl der Nachbarn sowie besondere ökologische Gegebenheiten spielen in der Praxis eine wesentliche Rolle. Rechnen Sie in aller Regel mit mindestens zwei Monaten Verfahrensdauer. Durch eine Bauvoranfrage kann sich der Genehmigungsprozess beschleunigen.

 

Baugenehmigung – was gilt in Sachen Fristen?

Weiters gilt es in Sachen Baugenehmigung einige Fristen zu beachten.

Fristen während der Bauphase: Beispielsweise In einigen Bundesländern müssen Sie den Baubeginn sowie das Bauende schriftlich mitteilen – mittels einer sogenannten Baubeginnsanzeige bzw. Fertigstellungsanzeige. Zudem ist je nach Bundesland ein Ansuchen um Benützungsbewilligung im Anschluss der Baumaßnahme obligatorisch.

Wichtig: Hier gilt es, gemäß der geltenden Rechtslage die jeweiligen Überprüfungsbefunde vorzuzeigen.

Fristen zur Baugenehmigung: Die Baugenehmigung selbst ist befristet. In Wien beispielsweise beläuft sich die Frist auf vier Jahre. Für Bauherren bedeutet dies: Innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Bewilligung muss mit der jeweiligen Baumaßnahme begonnen werden. In Oberösterreich beträgt die Frist drei Jahre.

Wichtig: Wird der Bau innerhalb der Fristen begonnen, kann die Baubewilligung dennoch erloschen sein, falls der Bau nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Bauausführung beendet wurde. Andere Bundesländer bieten hier auf Wunsch eine Fristverlängerung durch jeweilige Anträge.

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Bauantrag und Baubewilligung – mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Bauen ist per se eine kostspielige Angelegenheit – und natürlich gibt es den Bauantrag und die Baubewilligung nicht umsonst. Die Kosten hierfür sind gesetzlich nicht klar festgeschrieben und können je nach Gemeinde und Größe des Bauvorhabens stark variieren. Wichtig ist es, die anfallenden Kosten schon vor der Planung zu erkunden in den Baunebenkosten mit zu berücksichtigen

Im Einzelnen lassen sich die Antragskosten mit folgenden Parametern berechnen:

Gebühr zur Baubewilligung: Je nach Behörde fällt der Gebührensatz für den Bauantrag unterschiedlich hoch aus. Meistens liegt dieser Gebührensatz zwischen einem halben und einem Prozent der Gesamtsumme des Bauprojekts. Viele Behörden berechnen Mindestgebühren für die Bearbeitung des Antrags, die sich je nach Region auf 100 bis 200 Euro belaufen können.

Kosten für Bauantrag: Neben der Bearbeitungsgebühr fallen für den Bauantrag weitere Kosten an. Das Honorar für den Architekten oder Bauingenieur sowie eventuelle Gebühren für nötige Prüfdokumente, beispielsweise zur Statik, zum Lärm- und Umweltschutz oder für Grundbuchänderung und Notar.

Kosten bei Bauvoranfrage: Stellen Sie eine Bauvoranfrage bei Ihrer Baubehörde, was insbesondere für Flurflächen ohne Bebauungsplan sinnvoll und notwendig ist, verursacht dies weiters zusätzliche Kosten, die Sie ebenfalls bei den Baunebenkosten berücksichtigen müssen.

Weitere Punkte zum Bauantrag – Einverständnis, Ablehnung und Widerspruch

Einverständnis der Nachbarn: Nachbarn müssen in Österreich nicht zwingend ihre Zustimmung zu Ihrem Bauvorhaben geben. Es kann nicht schaden, vorab das Einverständnis Ihrer unmittelbaren Anwohner einzuholen – beispielsweise in Sachen Abweichung vom Bebauungsplan, fraglichen Grenzabständen oder sonstigen Wünschen wie Garagen und Gerätehütten. Durch seine Unterschrift kann Ihr Nachbar dem Plan zustimmen, muss er gesetzlich nicht. Grundsätzlich haben Nachbarn das Recht, innerhalb eines Jahres Widerspruch gegen Baumaßnahmen einzulegen.

Tipp: In manchen Gemeinden wird eine zustimmende Unterschrift von den Nachbarn in den Unterlagen des Bauantrags gefordert. Wenn Sie insbesondere Ihr Bauvorhaben zu nah am Nachbargrundstück oder mit einer Geschoßüberhöhung planen, ist es immer sinnvoll die Nachbarn, um Erlaubnis zu fragen.

Ablehnung des Bauantrags: Ablehnungen von Bauanträgen kommen häufiger vor, als so mancher potenzielle Häuslebauer dies glaubt. Vor allem bei Verletzung von gesetzlichen Grenzabständen oder von örtlichen Natur- oder Denkmalschutzvorschriften kann das Genehmigungsverfahren rasch scheitern.

Tipp: Als Bauherr haben Sie immer das Recht einer Ablehnung – in welcher Form  immer – zu widersprechen.

Widerspruch gegen Ablehnung: Wichtig in Sachen Widerspruch sind Frist und Form – denn diese muss innerhalb von vier Wochen schriftlich mit einer schlüssigen Begründung erfolgen. Hier empfiehlt es sich am besten bei seinen Architekten, einem Bausachverständigen oder anderweitigen Experten im jeweiligen Fachgebiet Rat einzuholen, damit Ihr Widerspruch Erfolgschancen hat.

Tipp: Per Widerspruch können Sie mit der jeweiligen Behörde nach Kompromisslösungen suchen.  ausgehandelt werden. Wird Ihr Ersuchen erneut abgelehnt, bleibt Ihnen der Rechtsweg – was Bauvorhaben in der Praxis verzögert.

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Fazit zum Thema Bauantrag und Baugenehmigung

Eine rechtsgültige Baubewilligung in Österreich in der Regel ist unabdingbar, bevor Sie Ihr Bauvorhaben beginnen können. Andernfalls drohen rasch Ablehnung, ein Baustopp mit hohen Kosten und schlimmstenfalls sogar ein langwieriges Gerichtsverfahren.

Wichtig ins Sachen Bauantrag sind zunächst vollständige Dokumente und Pläne und Gutachten, die geltenden Paragrafen und Vorschriften entsprechen. Da diese je nach Bundesland, Gemeinde und konkretem Bauvorhaben recht unterschiedlich sind, ist es ratsam den Bauantrag stets zusammen mit bauvorlagenberechtigten Verfassern wie Architekten oder Bauingenieure zu stellen.

Weiters gilt es die vielfältigen Kosten bei Bauvoranfrage, Bauantrag und Baubewilligung vorab zu erkunden und in die jeweiligen Baunebenkosten bzw. die nötige Baufinanzierung einzuplanen.

Schließlich gibt es einige wichtige Fristen einzuhalten. So müssen beispielsweise in einigen Bundesländern Baubeginn sowie Bauende schriftlich angezeigt werden. Mitunter ist ein schriftliches Ansuchen um Benützungsbewilligung obligatorisch. Was viele Bauherren zudem gerne vergessen: Eine bewilligte Baugenehmigung ist in Österreich nur befristet gültig. Ist diese Frist verstrichen, ist der Bauantrag erloschen und muss erneut gestellt werden. Gleiches gilt bei möglichem Widerspruch in Sachen Antragsablehnung.

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Video: Baurecht – Fragen und Antworten

Quelle: BETTERHOMES AG / YouTube

FAQ

Wie weit muss der Abstand zum Nachbargrundstück sein?

Die Bauordnungen in Österreich sehen bei Bauwerken einzuhaltende Mindestabstände zur Grundstücksgrenze vor. Weiters sind Mindestabstandsflächen vorgeschrieben. Der Mindestabstand zur Grenze beträgt – je nach Bundesland – zwischen drei und sechs Metern. Diese müssen von Bauherren eingehalten werden – andernfalls droht eine Ablehnung des Bauantrags.

Wie viel Platz müssen Sie zu Ihrem Nachbarn lassen?

Nach den neun Landesbauordnungen sollten Gebäude so gelegen sein, dass sie auf benachbarten Bauplätzen, stehenden oder zu errichtenden Bauten, eine entsprechende Besonnung und Belichtung erhalten.

Die Bebauungsgrenze kann durch eine Baufluchtlinie, oder eine Baugrenzlinie festgelegt werden, die bis auf geringfügige Ausnahmen – Vordächer, Freitreppen oder Rampen – nicht überschritten werden darf. Im jeweiligen Bebauungsplan Ihrer Gemeinde können andere Regelungen – hier gilt im Einzelfall für die Abstände Grund & Gebäude:

Bundesland

Abstand Gebäude zur Grundstücksgrenze

Abstand Gebäude zu Gebäude

Wien In offener Bauweise und Bauklassen I & II, mind. 6 m detto
Vorarlberg Nach Schattenregel, mind. 3 m detto
Tirol 0,7-fache Höhe der grenzzugewandten Gebäudeseite, mind. 4 m einheitlich 6 m
Steiermark 2 m plus 1 m für jedes Stockwerk detto
Salzburg 3/4 der Höhe der Dachtraufe oder Wand in Richtung Grundgrenze, mind. 4m Untereinander die Summe der beiden errechneten Abstände.
Oberösterreich OÖ mind. 3 m mind. 3 m
Niederösterreich NÖ Seitlicher Bauwich muss der halben Gebäudehöhe entsprechen, mind. 3m Unmittelbar aneinander, oder freier Lichteinfall auf alle Hauptfenster bei 45 ° Lichteinfall.
Kärnten Unmittelbar aneinander oder nach der Schattenregel, mind. 3 m detto
Burgenland

Seitlich und hinten die 1/2 Gebäudehöhe minus 1 m, gemessen an der grenzzugewandten

Wand, mind. 3 m.

detto

Wie berechnet man die Abstandsflächen?

Für die erforderliche Abstandsfläche wird die Höhe der Außenwände (H) mit einem Faktor zwischen 0,2 und 1 multipliziert. Zu dieser Höhe H wird die Höhe von Dachflächen bis zu einer Neigung von 70 ° zu einem Drittel – bei mehr als 70 ° Neigung komplett hinzugerechnet. Formel zur Berechnung der Abstandsfläche: TA = F * (H + FD * HD).

Was ist der Unterschied zwischen Bauantrag und Baugenehmigung?

Mit dem Bauantrag stellt der Bauherr – also der Häuslebauer – einen Antrag für die Baugenehmigung. Nur diese erlaubt es ihm, sein Bauvorhaben in der geplanten Form auch umzusetzen. Ohne genehmigten Bauantrag darf in Österreich kein Bauvorhaben durchgeführt werden.

Was kommt nach dem Bauantrag?

Ist die Baugenehmigung erteilt, geht es mit der Ausführungsplanung weiter. Die genehmigten Pläne werden also detaillierter, sodass anhand dieser Pläne beispielsweise die Erdarbeiten, die Bodenplatte, der Keller oder Mauerarbeiten beauftragt werden können.

Anschlussfinanzierung | Bauzinsen reservieren | Forward-Darlehen

Wann und warum lohnt sich eine Anschlussfinanzierung?

Läuft Ihre Zinsbindung für die aktuelle Baufinanzierung in den nächsten ein bis zwei Jahren aus? Dann lohnt es sich jetzt verschiedene Angebote für Ihre Anschlussfinanzierung zu vergleichen. Sobald die Entscheidung über die verbleibende Darlehenssumme ansteht, ergeben sich neue Möglichkeiten – und damit können Sie eine Menge Geld in der Kassa sparen.

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Auf unserer Seite finden Sie ein Video zur Anschlussfinanzierung (Ablauf & Konditionen)

FAQ:

Wie hoch sind die Zinsen bei einer Anschlussfinanzierung?
Was kostet eine Anschlussfinnazierung?
Welche Unterlagen werden für eine Anschlussfinanzierung benötigt?

Was ist eine Anschlussfinanzierung?

Der erste Schritt ist geschafft: Sie haben Ihren Traum vom Eigenheim verwirklicht und günstig finanziert. Gratulation! In den allermeisten Fällen wartet nach circa 10 bis 15 Jahren die nächste Etappe in Sachen Immobilienfinanzierung. Dann, wenn Sie den ersten Teil Ihres Darlehens abbezahlt haben und die Zinsfestschreibung für den bestehenden Baukredit ausläuft.

Spätestens dann stellt sich die spannende Frage nach einer neuen weiterlaufenden Finanzierung – der sogenannten Anschlussfinanzierung.

Jeder Finanzanbieter in Österreich ist dazu verpflichtet, Sie als DarlehensnehmerIn über das Ende Ihrer aktuellen Zinsbindungsfrist zu informieren – und zwar mindestens drei Monate im Voraus. Ihre aktuelle Bank oder Bausparkasse wird Sie daher vor Ablauf der Zinsfestschreibung kontaktieren. Mit dem freundlichen Schreiben flattert in der Regel gleich ein passendes Angebot für eine Anschlussfinanzierung ins Haus. Wenn Sie dieses Finanzierungsangebot von Bank oder Vermittler annehmen, entscheiden Sie sich für eine sogenannte Prolongation Ihres bisherigen Vertrages.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff Prolongation?

Größter Vorteil der Prolongation: Sie brauchen sich nicht um einen neuen Finanzanbieter zu kümmern. Es gibt keine Wechselgebühren, keinen neuen hypothekarischen Eintrag im Grundbuch und keine Notarkosten. Im Grunde bleibt alles beim Alten – und der Aufwand ist denkbar gering. Wenn Sie das Angebot Ihrer Bank oder Bausparkasse annehmen, erhalten Sie einen neuen Darlehensvertrag und müssen nichts weiter tun – außer unterschreiben.

Gefahr der Prolongation: Nicht immer ist der gebotene Zinssatz eines solchen neuen Darlehensvertrages der beste. Im Gegenteil: Banken setzen auf die Bequemlichkeit ihrer Kunden und offerieren nicht die bestmöglichen Konditionen. Sie sollten daher unbedingt die aktuellen Konditionen für Baufinanzierung auf dem Markt erkunden. Selbst umschulden per Vergleich lautet die Devise – das kann Ihnen viele Euro einsparen.

Details zur Prolongation finden Sie in einem separaten Artikel.

Bessere Konditionen für Ihr Darlehen selbst organisieren – warum?

Sie müssen also nicht auf Zeitpunkt warten, bis Ihnen die Hausbank den neuen Vertrag zu weiteren Finanzierung Ihrer Immobilie vorlegt. Jedenfalls sollten Sie diesen keinesfalls sofort unterschreiben.

Umschuldung frühzeitig erkunden: Nehmen Sie die Planung für Ihre Umschuldung selbst in die Hand – und das möglichst frühzeitig. So können Sie die bestmöglichen Konditionen für die zweite Finanzierungsrunde Ihrer Immobilie aushandeln. Denn sobald die Zinsbindung Ihres alten Vertrags ausläuft, ergeben sich für Sie neue Chancen: Durch eine Anschlussfinanzierung per Umschuldung können Sie die Konditionen aller Anbieter in Österreich nutzen und häufig sogar mehrere Tausend Euro sparen.
Wichtig: Achten Sie beim Vergleich des neuen Baudarlehens sowohl auf den Zinssatz, Tilgungssatzänderungen und die Möglichkeit von Sonderzahlungen während der Tilgung. Erkunden Sie weiters Gebühren und Kontospesen.

Neue Finanzierung anpassen: Passen Sie Ihre neue Anschlussfinanzierung den aktuellen Gegebenheiten an, denn womöglich hat sich Ihre Lebenssituation geändert: Verdienen Sie beispielsweise heute mehr als Sie vor Jahren Ihren ersten Baukredit abgeschlossen haben? Wollen Sie monatlich höhere Raten zahlen und den Tilgungssatz ändern? Oder Sie sind mit den Rahmenbedingungen der aktuellen Bank nicht mehr zufrieden? In vielen Fällen kann eine Umschuldung sinnvoll sein – also der Abschluss eines neuen Kreditvertrages bei einer anderen Bank.

Einfach vergleichen und sparen: Per Vergleich verschiedener Finanzinstitute oder Bausparkassen stellen Sie mit ein wenig Rechercheaufwand fest, ob Sie bei anderen Anbietern einen günstigeren Zinssatz als bei einer Prolongation durch Ihre aktuelle Bank erhalten. Weiters haben Sie die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen für Ihr Baudarlehen neu festzulegen und eventuell Sonderkonditionen auszuhandeln.
Natürlich bringt eine Umschuldung einen gewissen Aufwand mit sich: Sie haben neue Ansprechpartner, müssen alle Dokumente nochmals übermitteln, vergleichen und rechnen. Weiters fallen unter Umständen Gebühren und Spesen bei der neuen Bank an. All das kann um mehrere Tausend Euro geringere Zinskosten bedeuten!

Finanzielle Belastung erkunden: Jedenfalls sollten Sie vorderst berechnen, welche finanziellen Belastungen – durch Notarkosten, die Übertragung der Grundschuld oder Fälligkeitsforderungen Ihrer jetzigen Bank – mit einer Umschuldung auf Sie zukommen. Es gilt all diese Kosten den möglichen Zinsvorteilen gegenüberzustellen, um Ihre Nettoersparnis durch eine Umschuldung exakt zu ermitteln.

INFO: „Die Finanzierung einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Wohnhauses war noch nie so günstig wie jetzt. Nach den Daten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zahlten private Haushalte für einen neuen Wohnbaukredit im September nur noch 1,54 Prozent Zinsen – so wenig wie noch nie in den vergangenen 25 Jahren.“

Anschlussfinanzierung per Forward-Darlehen – lohnt sich das?

Baudarlehen in Österreich sind derzeit günstig wie nie. Viele Finanzexperten gehen davon aus, dass die Zinsen in den kommenden Jahren wieder ansteigen und  Baufinanzierungen teurer werden. Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich die günstigen Darlehenszinsen von heute schon für das Zinsbindungsende Ihres Altvertrages sichern – das kann in wenigen Monaten oder in ein paar Jahren sein. Wird es von der Bank ausgezahlt, läuft beim Forward-Darlehen alles wie bei einem gewöhnlichen Kredit – mit gleichbleibenden Monatsraten und einer festgelegten Zinsbindung.

Kleine Zinsen langfristig reservieren: Konkret bedeutet das: Reservieren Sie sich mit einem Forward-Darlehen den aktuell günstigen Zinssatz einfach langfristig im Voraus. Somit müssen Sie sich keine Gedanken mehr um Zinserhöhungen in der Zukunft machen. Im Gegenteil: Sie verschaffen sich Planungssicherheit und nutzen die bestehende Niedrigzinsphase zu Ihrem Vorteil. Informieren Sie sich daher frühzeitig um Ihre Anschlussfinanzierung per zinsgünstigem Forward-Darlehen und vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter in unserem Rechner.

Forward-Darlehen ideal in Niedrigzinsphasen: Aktuell ist der Zeitpunkt besonders günstig für ein Forward-Darlehen. Schließlich sind die Bauzinsen im Keller und schon ein Anstieg der Zinsen um wenige zehntel Prozentpunkte kann bei einer restlichen Darlehenssumme von 150.000 Euro und mehr langfristig viele Tausend Euro zusätzlich in die Haushaltskassa spülen.
Wichtig beim Forward-Darlehen: Es ist wenig flexibel, denn Sie müssen dieses Darlehen zum vereinbarten Zeitpunkt annehmen. Weiters kostet die Reservierung monatliche Gebühren – wie hoch diese je nach Bank sind sollten Sie daher vorderst erkunden.

Video: Anschlussfinanzierung – Ablauf & Konditionen

Quelle: ImmobilienScout24

Hinweis: Bei Interesse an einer Baufinanzierung können Sie diese auf unserer Baufinanzierungs-Seite anfragen.

FAQ

Wie hoch sind die Zinsen bei einer Anschlussfinanzierung?

Je nach Vertragskondition liegen die Zinsen der Anschlussfinanzierung bei 0,1 bis 0,2 % der Darlehenssumme. Bei einer Restschuld von 175.000 € wären das knapp 250 bis 300 Euro. Als Faustformel gilt hier: Liegt der neue Zins mindestens 0,2 % unter Ihrem bisherigen, lohnt sich eine Umschuldung.

 

Was kostet eine Anschlussfinanzierung?

Den Einsparpotenzialen beim Bankwechsel von mehreren Tausend Euro stehen vergleichsweise niedrige Kosten für das Abtreten der Grundschuld gegenüber. Bei einer Grundschuld von beispielsweise 175.000 Euro und einem Vollzug durch die Bank liegen die Kosten bei rund 375 Euro.

 

Welche Unterlagen werden für eine Anschlussfinanzierung benötigt?

  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass der Antragssteller
  • Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate
  • bei Rentnern: Aktueller Rentenbescheid oder Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • bei Selbstständigen: Jahresabschlüsse oder Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre
  • Kaufvertrag der Immobilie
  • Kreditvertrag der aktuellen Bank & letztjähriger Jahreskontoauszug des Darlehens
  • Berechnung der Wohnfläche
  • Grundbuchauszug
  • bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung
  • bei vermieteten Objekten: Mietverträge, Nachweis und Aufstellung der Mieteinnahmen, Einkommensteuererklärung & Vermögensaufstellung

Wann lohnt sich eine Anschlussfinanzierung?

Empfohlen wird eine Anschlussfinanzierung häufig ab einem Zeitpunkt von 36 Monaten vor dem Ende Ihrer Zinsbindung, denn dann kann die Zinsentwicklung bereits genauer abgesehen werden. Wird – wie aktuell – mit steigenden Zinsen gerechnet, kann sich der Abschluss eines Forward Darlehens aber auch bereits früher lohnen.

Was ist bei einer Anschlussfinanzierung zu beachten?

Mit dem Forward-Kredit vereinbaren Sie den neuen Zins bereits lange, bevor die alte Zinsbindung ausläuft – beispielsweise schon im Jahr 2025 für einen Baukredit, den Sie erst 2026 oder 2027 der Bank abnehmen. Ein Forward-Darlehen ist teurer als ein normaler Baukredit. Allerdings sind die Forward-Aufschläge aktuell noch immer sehr niedrig.

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Tipps für Kunden

Einen günstigen Ratenkredit erhalten Sie derzeit bei der Santander. Auf ergänzende Versicherungen sollten Sie aus Kostengründen jedoch in der Regel verzichten. Eine separate Versicherung lohnt sich hier eher.

Baufinanzierung: Über unseren Partner Optifin können Sie gleichzeitig mehrere Banken parallel um Angebote bitten. Das erspart Ihnen Zeit und Mühe.

Achten Sie bei Kreditkarten auf die Kosten und lassen Sie sich nicht von eventuellen Zusatzleistungen blenden.

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