Macht eine Kreditversicherung Sinn?
Eine Kreditversicherung als Restkredit-Versicherung (RKV) bzw. Restschuld-Versicherung (RSV) kann durchaus sinnvoll ein. Besonders bei hohen Kreditsummen wie beispielsweise bei einer Immobilienfinanzierung mit einer langen Laufzeit ist eine Kreditversicherung empfehlenswert. Beim klassischen Ratenkredit hingegen sollten Konsumenten Kosten und Nutzen abwägen. Da ein RKV-Abschluss bei Banken vielfach obligatorisch (verpflichtend) ist, gilt: Konditionen vergleichen!
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Inhaltsverzeichnis
FAQ
Versicherungen bei Krediten in Österreich
Wer in Österreich einen Kredit aufnimmt, der wird rasch mit dem Thema Restkreditversicherung (RKV), Ratenschutzversicherung oder Kredit-Lebensversicherung konfrontiert. Alle Banken und Vermittler bieten einen solchen Ratenschutz für Kredite und Darlehen, der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bzw. deren Hinterbliebenen eine zusätzliche Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Ableben und für den Fall des Todes bietet.
In vielen Fällen sinnvoll: Ein solcher Kreditschutz kann durchaus sinnvoll sein und ist in manchen Fällen sogar dringend geboten: Beispielsweise bei langfristigen Hauskrediten mit hohen Summen und entsprechenden Risiken bei der Finanzierung. Oder für junge Familien, deren Lebensplanung noch in den Anfängen steht und deren finanzielle Verhältnisse über Jahre oder Jahrzehnte hinweg keinesfalls als sicher gelten.
Nicht automatisch abschließen: Perse sollten kreditsuchende Konsumenten einen RKV-Abschluss für ihr Darlehen nicht wählen. Die meisten Banken bieten solche Versicherungen optional an, vereinzelt ist ein RKV-Abschluss obligatorisch. Es gilt vorderst das persönliche finanzielle Risiko zu erkunden sowie Vor- und Nachteile abzuwägen.
Immer vergleichen: Offerten von Banken mit denen privater Versicherungsunternehmen vergleichen. Lassen Sie sich ruhig mehrere Angebote machen – je nach Kreditsumme, Laufzeit, Risikoabdeckung und Finanzierungsanliegen gibt es große Unterschiede.
Baufinanzierung mit und ohne RSV
Wie funktioniert eine RKV-Polizze?
Mit einer Kreditversicherung – als Restkreditversicherung (RKV), Restschuldversicherung oder Kredit-Lebensversicherung bezeichnet -, können sich Kreditnehmer und ihre Familie bei möglichen Zahlungsausfällen für den laufenden Kredit absichern. Sie springt beispielsweise dann ein, wenn die Kreditnehmerin und der Kreditnehmer vor Ende der Kreditlaufzeit verstirbt und zahlt die Restschuld ab.
Unterschiedliche Risikofaktoren: Konsumenten können ihre Kreditversicherung für bestimmte Risikofaktoren abschließen oder ein Komplettpaket abschließen. Eine Kreditversicherung leistet dann Zahlungen, wenn ein Kreditnehmer aus unverschuldeten Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine monatlichen Raten zu tilgen. Dies kann – beispielsweise bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit–, über eine gewisse Zeit hinweg geschehen. Oder – im Fall von kompletter Invalidität durch Unfallfolgen und bei Ableben – bis zum vertraglich vereinbarten Ende der Kreditlaufzeit. Kreditnehmern werden komplette Restpauschalen oder Fixsummen angeboten.
Prämie für die Sicherheit: Natürlich gibt es eine solche Kreditversicherung nicht umsonst, sondern es wird eine RKV Versicherungsprämie fällig. Kreditnehmer entrichten die Versicherungsprämie samt Vermittlungskosten als Einmalbetrag sofort bei Vertragsbeginn. Das erhöht die Kreditsumme und belastet die monatliche Kreditrate zusätzlich – der Kredit verteuert sich also quasi. Je nach Umfang der Restschuldversicherung, dem abgeschlossenen Kreditrahmen und dem Risikoprofil des Kreditnehmers selbst, fallen die Kosten höchst unterschiedlich aus. In der Praxis sind Preisaufschläge von mehreren Prozent der Kreditsumme keine Seltenheit.
Ratenschutz bei Ratenkredit: Die Idee, die Darlehensraten mit einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Co abzusichern, erscheint auf den ersten Blick sinnvoll, bei kleineren Ratenkrediten ist eine Restschuldversicherung überflüssig und unnötig teuer. Auch wenn Banken anderes suggerieren: Der Abschluss einer Kreditversicherung ist nicht zwingend an die Aufnahme eines Kredits gebunden.
Versicherung bei Baufinanzierung: Anders als bei Konsumentenkrediten ist es bei Baufinanzierungen durchaus sinnvoll, die Restschuld eines Immobilienkredits abzusichern. Es geht darum, die Hinterbliebenen abzusichern, falls Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer versterben, bevor der Baukredit abbezahlt ist. Dazu lässt sich eine Ablebensversicherung oder Risikolebensversicherung abschließen. Die Versicherungssumme kann in diesem Fall gleichbleibend über die gesamte Laufzeit sein, oder sie kann parallel zur Restschuld fallen. Weiters sollten Sie bei einer Immobilienfinanzierung eine Berufsunfähigkeitspolizze haben, diese sichert das Risiko einer längerfristigen Krankheit ab.
Restschuldversicherungen bei Krediten in der Kritik
Für den Kreditgeber hat eine Kreditversicherung gleich mehrere Vorteile: Zum einen erhält er für den Abschluss der Polizze eine Provision. Weiters sinkt durch die entsprechende Absicherung das Ausfallrisiko des Kredits – bei gleichem Zinssatz also ein gutes Geschäft für die Bank. Für Konsumenten sind damit in aller Regel Nachteile verbunden.
Produkte hoch umstritten: So sind Restschuldversicherungen oder Restkreditversicherungen höchst umstrittene Finanzprodukte. Allen voran in Großbritannien und bei den Nachbarn in Deutschland stehen solche Versicherungspolizzen schon lange in der Kritik. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mahnt aufgrund mangelnder Standardisierung solcher Verträge zur Vorsicht. Kritik gibt es ebenso seitens der Arbeiterkammer Wien und von Verbraucherschützern in Österreich. Nach zahlreichen Beschwerden und Urteilen konnten viele Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer sogar ihre Prämien für bestehende Verträge zurückverlangen.
Mehr Information per EU-Richtlinie: Für Entspannung sorgte die Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) 2018. Versicherungen wurden nicht grundsätzlich verboten, Banken müssen seit dem 23. Februar 2018 über Restschuldversicherungen aber konkreter informieren. Versicherungsnehmer erhalten nunmehr bei Kreditversicherungspolizzen eine Woche nach Vertragsabschluss eine erneute Widerrufsbelehrung sowie standardmäßig ein ausführliches Produktinformationsblatt.
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Kosten und Leistungen einer Kreditversicherung
So plausibel eine zusätzliche Kreditversicherung vielen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern erscheinen mag: Die Polizzen sind in der Regel zu teuer – die Kosten lassen sich nicht pauschal erkunden.
Hohe Prämien: Es gibt weder feste Prozentsätze noch Formeln, anhand derer Konsumenten berechnen könnten, wie teuer oder günstig die Besicherung ihres Darlehens tatsächlich wird. Vielen Banken und Versicherern zufolge kommt es auf den Einzelfall an. Deshalb sollten Kreditnehmer stets konkret nachfragen und für ihren Beispielfall ein ausführliches Angebot einholen.
Leistungen und Ausschlüsse: Weiters gilt: Für Kreditnehmer sind die Leistungen der Kreditversicherungen bei Zahlungsausfall überschaubar. Anbieter von Polizzen zahlen häufig für einen begrenzten Zeitraum und haben umfangreiche Ausschlusskriterien – mit der Folge, dass Konsumenten leer ausgehen können. So sind häufige typische Ausschlusskriterien beispielsweise:
- Bei Arbeitslosigkeit sind die ersten zwölf Monate abgedeckt oder es wird erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten sowie zusätzlich einer Karenzzeit von drei Monaten gezahlt.
- Bei Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung nicht, falls ein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist oder ein Leiharbeitsverhältnis besteht.
- Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt die Versicherung nicht, falls sie durch bestimmte im Vertrag aufgezählte Krankheiten verursacht wurde.
Wichtig: Nicht alle Ausschlussklauseln in Kreditversicherungen sind rechtens. Entscheidend in RKV-Polizzen ist Transparenz aller Versicherungsbedingungen für den Laien. Konsumenten sollten diese erkunden und im Zweifel vor Vertragsabschluss Rat von unabhängigen Versicherungsexperten einholen.
Kreditversicherung und Effektivzins – meist nicht inkludiert
Viele Konsumenten haben bisweilen den Eindruck, sie bekommen ohne Versicherung keinen Kredit. Das ist in aller Regel nicht so – denn Restkreditversicherungen sind in Österreich nicht per se verpflichtend. Die Praxis zeigt: Banken gewähren in Einzelfällen ein Darlehen nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Kreditversicherung – vor allem bei Kreditnehmern mit schlechter Bonität. Bei zwingendem KRV-Abschluss muss eine Bank die Kosten der Polizze in den effektiven Jahreszins des Kredites mit einrechnen.
Polizze optional: In der Regel bieten Banken den Versicherungsschutz optional an, er ist also keine Voraussetzung dafür, dass ein Kreditkunde seinen Kredit erhält. Die Folge für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer: Die Versicherungskosten werden nicht im Effektivzins ausgewiesen.
Effektivzins steigt: Für Bankkunden ist es daher relativ schwer, sich ein Bild von den zusätzlichen Ausgaben einer Kreditversicherung zu machen. Denn sie finanzieren die Versicherung zusätzlich zum Kreditbetrag, so dass während der gesamten Laufzeit des Darlehens die Versicherungssumme mitverzinst wird. Rechnet man die Versicherungsausgaben in die Kreditkosten mit ein, treiben diese den Effektivzins des Ratenkredits deutlich in die Höhe – das verteuert den Kredit in der Regel erheblich.
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RKV-Abschluss widerrufen – vorab erkunden
Und wenn man seinen RKV-Abschluss nicht mehr möchte oder braucht? Falls Sie – aus Versehen oder Unkenntnis – eine Kreditversicherung abgeschlossen haben, können Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen. Dazu haben Sie in der Regel bis zu 30 Tage ab Vertragsunterschrift Zeit und es gilt einiges zu beachten:
Unterschiedliche Fristen: Restkreditversicherungen sichern unterschiedliche Dinge ab: Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Todesfall. In Sachen Widerrufsfrist ist daher zu unterscheiden zwischen der Restschuldlebensversicherung – also Todesfallschutz – und der sonstigen Restschuldversicherung. Bei ersterer gilt eine Widerspruchsfrist von 30 Tagen, andernfalls sind 14 Tagen üblich. Ihre Polizze können Sie übrigens widerrufen, falls Sie im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags versicherte Person und nicht Versicherungsnehmer sind.
Wichtig: Durch die europäische Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) ist seit 2018 eine zusätzliche zweite gesetzliche Informationspflicht für Konsumenten festgeschrieben. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor Konsumenten dieses Dokument noch einmal bekommen haben.
Widerrufsbelehrungen fehlerhaft: Wie bei einer Baufinanzierung kann sich bei Ratenkrediten ein Widerruf lohnen. Beispielsweise lässt sich durch einen Widerruf erreichen, dass Sie statt eines überteuerten Zinssatzes einen marktüblichen Zins zahlen müssen und Prämien der Restschuldversicherung zumindest teilweise erstattet bekommen. Haben Sie den Kredit zusammen mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen, handelt es sich rechtlich um ein verbundenes Geschäft. Die Widerrufsbelehrungen müssen unter anderem auf die Besonderheiten bei einem verbundenen Geschäft hinweisen.
Wichtig: Eine Vielzahl an Kreditverträgen mit Restschuldversicherung, die in Österreich vor Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten unzureichende Widerrufsbelehrungen. Obwohl die Widerrufsfrist abgelaufen ist, können Konsumenten den Darlehensvertrag widerrufen. Ein Widerruf kann Sie vom Restschuldversicherungsvertrag entbinden.
Rückabwicklung von Vertrag und Versicherungsprämie: Ein Widerruf wandelt den Darlehensvertrag in ein sogenanntes Rückabwicklungsverhältnis um. Läuft der Kreditvertrag noch, müssen Sie der Bank die Darlehenssumme zunächst innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen – und zwar bei fehlerhafter Belehrung die Nettokreditsumme mit einer marktüblichen Verzinsung. Anteilige Beiträge zur Versicherung ab Widerruf muss Ihnen die Bank erstatten. Mitunter bekommen Kreditnehmer die gesamte gezahlte Versicherungsprämie erstattet – hierzu gibt es eine Reihe offener Rechtsverfahren.
Ratenschutzversicherung – Risiko einer Doppelversicherung vermeiden
Beim Thema Kreditversicherung sollten Konsumenten zudem folgendes beachten. Haben Sie als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, würden Sie sich mittels eines RKV-Abschlusses unnötig doppelt absichern und den Kredit unnötig verteuern.
Daher sollte man in diesem Fall – zumindest bei klassischen Ratenkrediten – keine zusätzliche Kreditversicherung abschließen. Weiters wichtig: Nicht immer benennen die Banken eine zusätzliche Restschuldversicherung beim Namen – bei diesem Produkt gibt es vielerlei Wortspiele.
Private Kreditversicherer in Österreich
Banken und Kreditvermittler bieten in aller Regel optional einen zusätzlichen Versicherungsschutz zu Ihren Krediten an. Diese arbeiten mit privaten Kreditversicherern zusammen, die ihre Dienstleistungen in Österreich anbieten. Zu den wichtigsten Versicherern gehören beispielsweise:
- Acredia Versicherung AG
- Coface Austria
- Atradius Österreich
- Garant Kreditversicherungs-Aktiengesellschaft
- R+V Versicherung
So gehen Sie vor – Wichtiges rund um Ihre Kreditversicherung
- Beim Abschluss eines Ratenkredits sollten Sie einen RKV-Abschluss prüfen. Um Hinterbliebene im Todesfall zu besichern, ist eine Risikolebensversicherung besser geeignet.
- Haben Sie eine Kreditversicherung abgeschlossen, können Sie diese außerordentlich kündigen, wenn Sie den Kredit umschulden oder Ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Die Bank muss Ihnen den Einmalbetrag teilweise erstatten.
- Sie können Ihre Kreditversicherung unter Umständen ordentlich kündigen, wenn Ihr Vertrag dies vorsieht. Der nicht verbrauchte Einmalbetrag wird dann ebenfalls dem Kreditkonto anteilig gutgeschrieben.
- Schließlich können Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen, falls die zugehörige Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Lassen Sie den Vertrag vorderst von einem unabhängigen Experten überprüfen oder wenden Sie sich an einen öffentlichen Konsumentenschutzverein.
Fazit Kreditversicherung Österreich – besser genau hinsehen
Banken bieten Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern in aller Regel eine Kreditversicherung als Zusatzprodukt zum Kredit an. Kann man seine Rate nicht mehr zahlen weil man seine Arbeit verloren hat, länger krank ist oder im schlimmsten Falle sogar verstirbt, soll die Versicherung einspringen und Versicherungsnehmer wie Hinterbliebene finanziell absichern. Dies ist eine feine Sache, hat jedoch seine Haken.
Eine Kreditversicherung pauschal zu verteufeln, das wäre grundfalsch. Konsumenten sollten sich den RKV-Abschluss in Sachen Kredit überlegen und Kosten wie Konditionen der Polizzen erkunden. Denn, kann eine Kreditversicherung bei der Lebensaufgabe Baufinanzierung durchaus für entspannten Schlaf sorgen, tritt bei kleineren Konsumkrediten des Alltags nicht selten das Gegenteil ein. Hohe Kosten und rasant steigende Effektivzinsen belasten das monatliche Budget zusätzlich, zahlreiche Ausschlussklauseln verhindern oder verzögern im Ernstfall die Leistung, und mitunter kommt es durch vorhandene Polizzen zur Arbeitsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung zu einer unnötigen Doppelversicherung.
Vor Abschluss einer Kreditversicherung gilt daher stets: Persönliche Risiken und finanzielle Notwendigkeit erkunden, Polizzen und deren Leistungen vergleichen sowie im Zweifelsfall besser von einem unabhängigen Experten Rat einholen.
Baufinanzierung mit und ohne RSV
Was ist eine RKV-Polizze?
Eine Restkreditversicherung (RKV), Restschuldversicherung oder Kredit-Lebensversicherung ist eine zusätzliche Absicherung von Kreditnehmern bzw. deren Hinterbliebenen für den Fall des Todes, bei Krankheit oder infolge von Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit.
Wie funktioniert eine Restschuldversicherung?
Mit einer Restschuldversicherung (RSV) können sich Kreditnehmer und ihre Familie bei möglichen Zahlungsausfällen für einen laufenden Kredit oder eine Baufinanzierung absichern. Sie springt beispielsweise dann ein, wenn Kreditnehmerin oder Kreditnehmer vor Ende der Kreditlaufzeit arbeitsunfähig werden oder versterben und zahlt dann die fällige Restschuld ab.
Was deckt eine Restkreditversicherung ab?
Die Restkreditversicherung sichert den Kreditnehmer bzw. seine Angehörigen während der Kreditlaufzeit gegen bestimmte Risiken ab. Diese können – je nach Vertragsinhalt – beispielsweise Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Todesfall umfassen. In der Praxis verzögern mitunter zahlreiche Ausschlussklauseln die Zahlungen oder verhindern Leistungen im Einzelfall sogar komplett.
Wann zahlt eine Kreditversicherung?
Man kann eine Kreditversicherung für bestimmte Risikofaktoren abschließen oder einen Komplettschutz wählen. Eine Kreditversicherung leistet in der Regel dann Zahlungen, wenn Kreditnehmerin oder Kreditnehmer aus unverschuldeten Gründen nicht mehr in der Lage sind, die vereinbarten monatlichen Raten eines Ratenkredits oder einer Baufinanzierung zu tilgen.
Wann zahlt Restschuldversicherung nicht?
Eine Restschuldversicherung soll sicherstellen, dass ein laufender Kredit weiter abbezahlt werden kann, selbst wenn der Kreditnehmer erkrankt, arbeitslos wird oder verstirbt. In der Regel zahlt eine Restschuldversicherung dann nicht, wenn Kreditnehmer eigenverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten oder vertraglich festgelegene Leistungsausschlüsse vorliegen.
Wie hoch ist die Restkreditversicherung?
Es lässt sich generell sagen: Eine Restkreditversicherung erhöhen den Effektivzins – und damit die gesamten Kreditkosten – merklich. Je nach Kredit und Risikoabsicherung beträgt die Mehrbelastung teils 10 Prozent und mehr der Kreditsumme. Wer also beispielsweise Konsumdarlehen 20.000 Euro aufnimmt, muss mit bis zu 2.000 Euro und mehr für die Versicherung rechnen.
Was kostet eine Versicherung für einen Kredit?
Was eine Kreditversicherung tatsächlich kostet, ist pauschal schwer zu beantworten. Die Kosten für eine Restkreditversicherung sind in der Regel gestaffelt: Für einen Komplettschutz beispielsweise, fallen Kosten von mehreren tausend Euro an. Für einen Standardschutz bezahlen Kreditnehmer – je nach Kreditsumme, Kreditart und Laufzeit hingegen wenige hundert Euro.
Kann man im Nachhinein eine Kreditversicherung abschließen?
Zusätzliche Sicherheit während der Laufzeit kommt teuer. Eine Kreditversicherung nachträglich abschließen, das ist ohne zusätzlichen Aufpreis in der Regel kaum möglich. Viele Banken bieten dennoch die Option, auch nach Vertragsunterzeichnung und Auszahlung der Kreditsumme, noch eine RKV-Polizze zum Standardpreis abzuschließen.
Kann ich meine Kreditversicherung kündigen?
Wer mit seinem Darlehen eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat, kann diese problemlos kündigen. Beispielsweise dann, wenn wenn der Kredit komplett getilgt wird – dann entfällt der Versicherungszweck für die Restschuldversicherung. Mit der Kündigung sollte die Versicherung gleichzeitig aufgefordert werden, die anteiligen Prämien zu erstatten. Gleiches gilt bei erfolgreichem Widerruf von Kreditverträgen infolge fehlerhafter Widerrufsbelehrungen.
Wird eine Restkreditversicherung zurückgezahlt?
Die Prämie einer Restkreditversicherung wird generell anteilig zum Verhältnis der bestehenden Restschuld im Kreditvertrag erstattet. Auch bei einer ordentlichen Kündigung muss die Versicherung einen Teil der Prämie zurückzahlen. Eine geleistete Abschlussprovision wird in aller Regel nicht zurückgezahlt.
Was passiert mit der RKV bei einer Umschuldung?
Bei einer Umschuldung wird ein bestehender Kredit durch ein neues Darlehen abgelöst – in der Regel um die Zinsen zu sparen. Sobald der alte Kredit getilgt ist, begleicht der Darlehensnehmer die Raten des neu abgeschlossenen Kredits. Damit wird die Kreditversicherung des alten Vertrages hinfällig, kann außerordentlich gekündigt werden und die Bank muss die noch ausstehenden Prämien der Polizze anteilig zurückerstatten.
Ist eine Kreditversicherung in Österreich Pflicht?
Rein rechtlich nein. In Österreich und in anderen europäischen Ländern besteht keine gesetzliche Pflicht, bei der Kreditvergabe eine Ratenschutzversicherung abzuschließen. Banken bieten solche Polizzen optional an. In der Praxis gilt eine Versicherung obligatorisch, falls die Bonität der Kreditnehmer schlecht ausfällt.
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Wann tritt eine Restschuldversicherung ein?
Mit einer Restschuldversicherung (RSV) oder Restkreditversicherung (RKV) können sich Kreditnehmer und ihre Familie bei möglichen Zahlungsausfällen für den laufenden Kredit absichern. Sie springt beispielsweise dann ein, wenn der Kreditnehmer vor Ende der Kreditlaufzeit verstirbt oder dauerhaft erkrankt und arbeitsunfähig wird – sie zahlt dann die Restschuld ab.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Versicherung greift?
Eine Ratenschutzversicherung springt nicht in jedem Fall ein. Beispielsweise muss
- eine Arbeitslosigkeit unverschuldet sein: Wer längerfristig ohne Arbeit ist, weil er seinen Job gekündigt hat, muss trotz Versicherung selbst für seine Kreditraten aufkommen.
- bei Vertragsschluss bekannte Erkrankungen offengelegt werden: Führen diese zu einer späteren Arbeitsunfähigkeit oder zum Tod des Kreditnehmers, zahlt die Restschuldversicherung nicht.
- oder eine spezielle Frist eingehalten werden: Gerade bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sehen viele Versicherer Warte- und Karenzzeiten vor. Oft vergehen nach Vertragsbeginn mehrere Wochen, ehe der Versicherungsschutz überhaupt greift.
Muss die Bank die Kosten im effektiven Jahreszins einrechnen?
Setzt die Bank eine Restkreditversicherung voraus, ist sie laut Preisangabenverordnung (PAngV) dazu verpflichtet, die Kosten in den effektiven Jahreszins einzurechnen. Anders bei einer freiwilligen Ratenschutzversicherung – hier muss das Kreditinstitut die Kosten nicht in den Effektivzins einrechnen. Wichtig: Baufinanzierungen sind von dieser Regelung ausgenommen, sie gelten per Gesetz nicht als Verbraucherdarlehen.